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Donnerstag, 19. Januar 2012 - Straßburg
Bekämpfung wild wuchernder Algenmassen
P7_TA(2012)0015P7_DCL(2011)0041

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zur Bekämpfung wild wuchernder Algenmassen

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, nach dem die Umweltpolitik der Union zur Erhaltung und zum Schutz der Umwelt sowie zur Verbesserung ihrer Qualität und zum Schutz der menschlichen Gesundheit beiträgt,

–  in Kenntnis der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik,

–  gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die gesamte europäische Küste (Ärmelkanal, Atlantik, Nordsee, Ostsee, Mittelmeer) darunter leidet, dass infolge der Eutrophierung der Küsten- oder Mündungsgewässer das Algenwachstum explosionsartig zunimmt;

B.  in der Erwägung, dass dies dem guten ökologischen Zustand der Gewässer, der öffentlichen Gesundheit und der wirtschaftlichen Dynamik der betroffenen Gebiete sehr abträglich ist;

C.  in der Erwägung, dass eine europäische Lösung für dieses Problem gefunden werden muss, da es an den Grenzen der Staaten nicht Halt macht;

1.  fordert die Kommission auf, im Rahmen der Richtlinie 2000/60/EG und durch den Austausch bewährter Verfahren sowie durch die Zusammenarbeit der Betroffenen einen europäischen Aktionsplan auszuarbeiten, mit dem die Wucherung von Algenmassen bekämpft werden kann;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner(1) dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Die Liste der Unterzeichner wird in der Anlage 1 des Protokolls vom 19. Januar 2012 veröffentlicht (P7_PV(2012)01-19(ANN1)).

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