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Verfahren : 2011/0038(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0022/2012

Eingereichte Texte :

A7-0022/2012

Aussprachen :

PV 13/02/2012 - 16
CRE 13/02/2012 - 16

Abstimmungen :

PV 14/02/2012 - 7.2
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0033

Angenommene Texte
PDF 206kWORD 38k
Dienstag, 14. Februar 2012 - Straßburg
Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern ***I
P7_TA(2012)0033A7-0022/2012
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Februar 2012 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 89/666/EWG, 2005/56/EG und 2009/101/EG in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern (COM(2011)0079 – C7-0059/2011 – 2011/0038(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0079),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 50 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0059/2011),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 15. Juni 2011(1),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 6. Mai 2011(2),

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 27. Januar 2012 gemachten Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0022/2012),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 248 vom 25.8.2011, S. 118.
(2) ABl. C 220 vom 26.7.2011, S. 1.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 14. Februar 2012 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2012/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 89/666/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2005/56/EG und 2009/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern
P7_TC1-COD(2011)0038

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2012/17/EU.)

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