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Verfahren : 2011/2224(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0124/2012

Eingereichte Texte :

A7-0124/2012

Aussprachen :

PV 10/05/2012 - 9
CRE 10/05/2012 - 9

Abstimmungen :

PV 10/05/2012 - 12.22
Erklärungen zur Abstimmung
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Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0169

Angenommene Texte
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Donnerstag, 10. Mai 2012 - Brüssel
Entlastung 2010: Europäische Agentur für Flugsicherheit
P7_TA(2012)0169A7-0124/2012
Beschluss/Entscheidung
 Beschluss/Entscheidung
 Entschließung
 Anlage

1.Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2010 (C7-0285/2011 – 2011/2224(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2010,

–  in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur(1),

–  in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 – C7-0051/2012),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(2), insbesondere auf Artikel 185,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit(3), insbesondere auf Artikel 60,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002(4), insbesondere auf Artikel 94,

–  gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0124/2012),

1.  erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

(1) ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 21.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. L 79 vom 19.3.2008, S. 1.
(4) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


2.Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2010 (C7-0285/2011 – 2011/2224(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2010,

–  in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur(1),

–  in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 – C7-0051/2012),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(2), insbesondere auf Artikel 185,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit(3), insbesondere auf Artikel 60,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002(4), insbesondere auf Artikel 94,

–  gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0124/2012),

1.  billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2010;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

(1) ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 21.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. L 79 vom 19.3.2008, S. 1.
(4) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


3.Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2010 sind (C7-0285/2011 – 2011/2224(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2010,

–  in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur(1),

–  in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 – C7-0051/2012),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(2), insbesondere auf Artikel 185,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit(3), insbesondere auf Artikel 60,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002(4), insbesondere auf Artikel 94,

–  gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0124/2012),

A.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Europäischen Agentur für Flugsicherheit („die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrundeliegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

B.  in der Erwägung, dass das Parlament dem Exekutivdirektor der Agentur am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009(5) erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung

   die Agentur aufgefordert hat, eine tätigkeitsbezogene Struktur für den operationellen Haushalt umzusetzen, um eine klare Verbindung zwischen Arbeitsprogramm und Mittelvoranschlägen herzustellen und die Leistungsüberwachung und Berichtslegung zu verbessern;
   darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Agentur erneut sehr viele Mittel für die Finanzierung der Betriebskosten auf das Jahr 2010 übertragen hat;
   gefordert hat, dass dem Haushaltsplan eines jeden Jahres ein spezieller Bericht über die Restmittel der Vorjahre beigefügt wird, aus dem hervorgeht, warum diese Mittel nicht verwendet wurden und wie und wann sie verwendet werden sollen;
   Defizite bei den Verfahren zur Personalauswahl festgestellt hat, die ein Risiko für die Transparenz dieser Verfahren darstellen;

C.  in der Erwägung, dass die Agentur durch Gebühren und Entgelte und mit einem Beitrag der Union finanziert wird;

D.  in der Erwägung, dass sich der Haushaltsplan der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 auf 137 200 000 EUR gegenüber 122 200 000  EUR im Jahr 2009 belief, was einem Anstieg um 12,27 % entspricht; in der Erwägung, dass der Beitrag der Union zum Haushaltsplan der Agentur für 2010 insgesamt 34 197 000 EUR(6) betrug, was gegenüber ihrem Beitrag für 2009 einen Anstieg um 0,87 % darstellt,

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.  weist erneut darauf hin, dass zwei Drittel des Haushalts der Agentur aus Gebühren und Entgelten der Wirtschaft stammen, ein Drittel als Beihilfe der Union gezahlt wird und sich der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan 2010 der Agentur auf 32 879 000 EUR belief; stellt jedoch fest, dass zu diesem Betrag ein rückvergüteter Überschuss von 1 318 000 EUR hinzukam, womit sich der Beitrag der Union auf insgesamt 34 197 000 EUR erhöht;

2.  stellt fest, dass der Haushalt der Agentur von 2007 bis 2010 von 85 200 000 EUR auf 137 200 000 EUR, also um 61 %, gestiegen ist und dass das Personal von 333 auf 524 Bedienstete aufgestockt wurde;

3.  stellt fest, dass gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 593/2007 der Kommission vom 31. Mai 2007 über die von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit(7) erhobenen Gebühren und Entgelte die Einnahmen aus den Gebühren zweckgebundene Einnahmen darstellen, die von der Agentur übertragen werden können, solange sie nicht verwendet werden; stellt fest, dass Einnahmen aus der Industrie auf mehr als ein Haushaltsjahr bezogen werden dürfen; stellt fest, dass die Reserve, die in den nachfolgenden Jahren verwendet werden kann, auf der Grundlage des Haushaltsergebnisses des Jahres angepasst wird; stellt fest, dass der Reservebetrag in den letzten beiden Jahren von 29 000 000 EUR Ende 2008 auf 21 000 000 EUR Ende 2010 zurückgegangen ist;

4.  entnimmt den Rechnungsabschlüssen für das Haushaltsjahr 2010, dass die Agentur ausschließlich nichtgetrennte Mittel verwendet hat und dass deshalb die Verpflichtungsermächtigungen und die Zahlungsermächtigungen gleich hoch sind; stellt überdies fest, dass die Gesamtausführungsrate des Haushalts 99,51 % der Mittel 2010 betrug;

5.  fordert die Agentur auf, weiterhin geeignete Maßnahmen zu treffen, damit keine Schwachstellen entstehen, durch die die Transparenz des Auftragsvergabeverfahrens und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gefährdet werden;

Rechnungsführung

6.  entnimmt den endgültigen Rechnungsabschlüssen, dass die Agentur im Jahr 2010 ihre Einnahmeerfassungsmethode von einer kostenbezogenen Methode auf eine Methode umgestellt hat, die auf der Vermögenswertmethode im Sinne der EG-Rechnungsführungsregel 4 beruht;

7.  entnimmt den Angaben der Agentur, dass die Änderung vorgenommen wurde, um die Genauigkeit und Transparenz in Bezug auf die Grundlagen der erzielten Einnahmen zu verbessern und die Empfehlung des Rechnungshofs aus dem Jahr 2009 zu berücksichtigen, wonach eine Methode angewendet werden sollte, die den einem Haushaltsjahr zugewiesenen Einnahmebetrag genauer widerspiegelt;

8.  entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass das System für die Unternehmensressourcenplanung weiter verbessert und systematisch für alle Arten von Finanztransaktionen und den Rechnungsabschluss eingesetzt wurde;

Auftragsvergabeverfahren

9.  entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass im Jahr 2010 insgesamt 23 Ausschreibungsverfahren mit hohem Auftragswert für operative Aufgaben und Verwaltungsaufgaben durchgeführt wurden, von denen 20 abgeschlossen wurden, und dass 29 Aufträge mit hohem Wert und einem Auftragswert von etwa 14 000 000 EUR unterzeichnet wurden; stellt darüber hinaus fest, dass 428 Aufträge im Rahmen von Auftragsvergabeverfahren mit geringem Auftragswert unterzeichnet wurden, deren Wert sich auf etwa 1 650 000 EUR beläuft;

10.  entnimmt den Angaben des Rechnungshofs insbesondere, dass bei zwei großen Auftragsvergabeverfahren aufgrund der Bewertungsmethode die Ausschreibungen nicht so durchgeführt werden konnten, dass mit dem besten finanziellen Gebot der höchste Punktwert erzielt wird; entnimmt den Angaben der Agentur, dass dies die folgenden zwei Auftragsvergabeverfahren betrifft:

   die Erneuerung eines Auftrags über die Erbringung von Reinigungsdiensten mit vierjähriger Laufzeit und einem Wert von 1 000 000 EUR;
   einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von höchstens vier Jahren und einem Gesamtwert von 2 500 000 EUR über die Erstellung von Studien über die Zertifizierungsanforderungen und -normen für Flugzeugmotoren, bei denen der Auftragnehmer, der den Zuschlag erhalten hatte, in seiner Bewerbung nicht alle Kostenbestandteile vollständig angegeben hatte;
  

– stellt fest, dass die Agentur geantwortet hat, es seien keine negativen Auswirkungen auf das Ergebnis zu berichten, sie werde die Überlegungen des Rechnungshofs dennoch berücksichtigen und dem festgestellten Risiko künftig entgegenwirken, indem sie die Formeln für die finanzielle Bewertung noch stärker beachte;

Personal

11.  stellt fest, dass die Entlastungsbehörde erneut Schwachstellen bei den Personalauswahlverfahren aufgedeckt hat, durch die die Transparenz dieser Verfahren gefährdet ist; entnimmt den Angaben des Rechnungshofs, dass vor Beginn der Prüfung der Bewerbungen keine Belege darüber vorlagen, dass die für die Zulassung zur mündlichen Prüfung oder zur Aufnahme in die Eignungsliste erforderliche Mindestpunktzahl festgelegt worden ist; stellt fest, dass damit beabsichtigt worden sein könnte, Vetternwirtschaft oder Interessenkonflikte zu verschleiern; fordert, dass alles daran gesetzt wird, Interessenkonflikte zu vermeiden; fordert die Kommission auf, sich zu vergewissern, dass die Agentur die Unionsbestimmungen ordnungsgemäß anwendet; erachtet es als wichtig, die Auftragsvergabe- und Personalauswahlverfahren transparent zu gestalten;

12.  stellt fest, dass die Agentur die Entlastungsbehörde nicht über Maßnahmen zur transparenteren Gestaltung der Auswahlverfahren für ihre Sachverständigen und ihr Personal informiert hat, wie dies 2009 gefordert worden war, nimmt gleichwohl zur Kenntnis, dass die Angelegenheit 2010 behandelt worden ist, nachdem der Rechnungshof diesen Missstand in seinem Bericht nochmals hervorgehoben hatte; weist erneut darauf hin, dass die Auswirkungen dieser Unregelmäßigkeiten noch gravierender sind, wenn man bedenkt, dass die Agentur die Aufgabe hat, Zulassungsspezifikationen auszustellen, Entscheidungen hinsichtlich der Lufttüchtigkeit und im Hinblick auf Umweltzertifizierungen zu treffen und Inspektionen zur Kontrolle der Normen in den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durchzuführen;

13.  nimmt Kenntnis von der Antwort der Agentur an den Rechnungshof, in der sie ausführt, in ihren Leitlinien für Mitglieder in Gremien sei klar festgelegt, welcher Mindestwert von den Bewerbern zu erreichen sei, um zu einem Bewerbungsgespräch (50 %) eingeladen oder in die Eignungsliste (65 %) aufgenommen zu werden, sie sich aber das Recht vorbehalte, aufgrund der erstellten Rangfolge über eine zweckmäßige Höchstzahl an Bewerbern zu entscheiden, die eingeladen werden;

14.  weist die Agentur erneut darauf hin, dass unbedingt angemessene Schulungs- und Qualifikationskriterien für Inspektionsteams und deren Leiter aufgestellt werden müssen; fordert die Agentur auf, konkrete Maßnahmen zu treffen und die Entlastungsbehörde hierüber zu unterrichten;

15.  stellt fest, dass von 2009 bis 2010 das Personal der Agentur von 509 auf 578 Bedienstete, einschließlich Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete, aufgestockt wurde;

Interessenkonflikt

16.  stellt fest, dass das Fachpersonal der Agentur in der Regel aus den nationalen Luftfahrtbehörden und der Luftfahrtbranche stammen sollte; ist sich darüber im Klaren, dass die Bediensteten über hinreichende und aktuelle Fachkenntnisse im Bereich Luftfahrt verfügen müssen, um Unterlagen für Konformitätsnachweise inhaltlich zu überprüfen und damit das in den anwendbaren Rechtsvorschriften der Union geforderte angemessene Maß an Flugsicherheit sicherstellen zu können; erklärt sich jedoch besorgt darüber, dass in dieser Situation Interessenkonflikte entstehen könnten, wenn nämlich ein Bediensteter, der zuvor für einen Flugzeughersteller tätig war, nun für die Agentur arbeitet und Entscheidungen über die Zertifizierung von Flugzeugen trifft, an denen er während seiner Tätigkeit für den Hersteller regelmäßig gearbeitet hat, und dies nicht erkannt und angemessen gehandhabt wird; nimmt jedoch wohlwollend zur Kenntnis, dass die Agentur ein Zertifizierungsverfahren eingeführt hat, in dem die Unparteilichkeit bei Entscheidungen durch das Kollegialitätsprinzip bei den technischen Prüfungen und den Entscheidungen selbst gewährleistet ist; nimmt auch zur Kenntnis, dass die Agentur gerade dabei ist, eine für die gesamte Agentur geltende Regelung mit Verhaltenskodizes auszuarbeiten, im denen die Fragen behandelt werden, wie mögliche Interessenkonflikte erkannt, verhütet und überwacht werden können und wie mit deren Folgen umzugehen ist, zumal die Agentur dank dieses Instruments Interessenkonflikte besser erkennen und handhaben könnte, sodass die Flugsicherheit zu keinem Zeitpunkt gefährdet ist;

17.  fordert die Agentur auf, dem beruflichen Werdegang ihrer Bediensteten gebührend Rechnung zu tragen, damit keine Interessenkonflikte entstehen; ist der Ansicht, dass die Agentur in ihrer Regelung zur Verhütung von Interessenkonflikten festlegen sollte, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen ein Bediensteter der Agentur an der Zertifizierung eines Flugzeugs, an dem er vor der Aufnahme seiner Tätigkeit bei der Agentur gearbeitet hat, beteiligt sein darf;

18.  fordert die Agentur auf, wirksame Verfahren anzunehmen, nach denen mögliche Fälle angeblicher Interessenkonflikte in der Agentur ordnungsgemäß behandelt werden; fordert die Agentur außerdem auf, auf ihrer Website die Interessenerklärungen und den beruflichen Werdegang ihrer Sachverständigen, Verwaltungsbediensteten, Mitglieder des Verwaltungsrats und aller anderen Personen, deren Tätigkeit mit der Zertifizierung in Zusammenhang steht, zu veröffentlichen; weist darauf hin, dass die Agentur die Leitlinien der OECD im Bereich Interessenkonflikte befolgen sollte;

19.  stellt fest, dass die Agentur an maßgeblichen Entscheidungen, die alle Bürger betreffen, beteiligt ist und wegen ihrer Bedeutung für die Industrie eine exponierte Stellung innehat, und weist darauf hin, dass die Entlastungsbehörde der Übermittlung des Sonderberichts über Interessenkonflikte, der vom Rechnungshof noch vor Ende Juni 2012 veröffentlicht werden soll, und der Diskussion über dessen Ergebnisse und Empfehlungen erwartungsvoll entgegensieht;

Ausführung

20.  fordert die Agentur auf, die vorhandene tätigkeitsbezogene Struktur für den operationellen Haushalt zu festigen, um eine klare Verbindung zwischen Arbeitsprogramm und Mittelvoranschlägen herzustellen und die Leistungsüberwachung und Berichtslegung weiter zu verbessern;

21.  fordert die Agentur auf, gegebenenfalls ein Gantt-Diagramm in die Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten aufzunehmen; betont außerdem, dass die Agentur im Rahmen ihrer Programmplanung SMART-Ziele und RACER-Indikatoren festlegen muss, wie sie es seit 2008 im Jahresarbeitsprogramm und im jährlichen Tätigkeitsbericht getan hat;

Interne Prüfung

22.  entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass die Agentur im Jahr 2010 ihr Informationsverwaltungssystem und dabei unter anderem das Konzept „Interne Prüfung“ gestärkt hat, das auf eine ordnungsgemäße Risikominderung abzielt, um die Agentur besser in die Lage zu versetzen, operative, qualitative, konformitätsbezogene oder finanzielle Ziele zu erreichen;

23.  stellt fest, dass das Informationsverwaltungssystem der Agentur im Dezember 2010 nach der international anerkannten Qualitätsmanagementnorm ISO 9001:2008 zertifiziert wurde;

Inspektionen zur Kontrolle der Normen

24.  fordert die Agentur auf, die Dokumentation der technischen und zeitlichen Planung von Inspektionen weiter zu verbessern; weist die Agentur erneut darauf hin, dass die Risikobewertung und die Kriterien für die Festlegung der Inspektionsplanung dokumentiert werden müssen, um den Ablauf interner Entscheidungen in den Fällen begründen zu können, in denen erhebliche Mängel die Sicherheit der Unionsbürger beeinträchtigen;

25.  fordert die Agentur überdies auf, wichtige Sicherheitsbedenken durch folgende Maßnahmen noch effizienter anzugehen:

   Überwachung von Informationen;
   Verkürzung des Zeitraums für die Berichtslegung und Umsetzung;
   Dokumentation des Ablaufs von Entscheidungen zwischen der Agentur und der Kommission;
   angemessene Minderung der Risiken möglicher Interessenkonflikte;

26.  fordert die Agentur außerdem auf, ihre als „Bemerkungen“ eingestuften Inspektionsergebnisse zu klassifizieren, zu überwachen und nachzuverfolgen; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur ein operatives Verfahren ausgearbeitet hat, mit dem diese Ergebnisse festgestellt und der Kommission übermittelt werden; fordert die Agentur deshalb auf, die Entlastungsbehörde über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten;

Interne Prüfung

27.  nimmt zur Kenntnis, dass mehrere als „sehr wichtig“ eingestufte Empfehlungen des Internen Auditdienstes (IAS) im Hinblick auf die Minderung fortbestehender Risiken in der Agentur immer noch nicht umgesetzt wurden, aber gegenwärtig vom IAS geprüft werden;

28.  stellt insbesondere fest, dass der IAS im Jahr 2010 ein Audit der Inspektionen zur Kontrolle der Normen durchgeführt hat, um das System der internen Kontrollen in Bezug auf die Inspektionen zur Kontrolle der Normen in der Agentur unabhängig zu überprüfen, dabei die Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union durch die nationalen Luftfahrtbehörden zu kontrollieren und der Kommission hierüber einen Bericht vorzulegen; stellt außerdem fest, dass die Agentur bereits einen vom IAS gebilligten Plan für Abhilfemaßnahmen ausgearbeitet und dem IAS bereits Belege für die Umsetzung der in den Ziffern 25 bis 27 dieses Berichts niedergelegten Empfehlungen übermittelt hat;

29.  fordert die Agentur diesbezüglich auf,

   nach den jährlichen Inspektionen und Kontrollbesuchen ihre Risikobewertungen zu dokumentieren;
   die Überwachung und Berichterstattung in Bezug auf erhebliche Mängel, die zu Sicherheitsbedenken Anlass geben, zu verbessern;
   ihre Bemerkungen nach Kontrollbesuchen nachzuverfolgen und zu überwachen;

30.  verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

31.  verweist in diesem Zusammenhang auf weitere horizontale Bemerkungen zu seinem Entlastungsbeschluss und auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012(8) zur Leistung, zum Finanzmanagement und zur Finanzkontrolle der Agenturen.

(1) ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 21.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. L 79 vom 19.3.2008, S. 1.
(4) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(5) ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 140.
(6) ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 613.
(7) ABl. L 140 vom 1.6.2007, S. 3.
(8) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164.


ANHANG

Empfehlungen des Europäischen Parlaments aus den letzten Jahren

Europäische Agentur für Flugsicherheit

2006

2007

2008

2009

Ausführung

– Die Agentur sollte die Stichhaltigkeit der Ausgabenvoranschläge sorgfältig prüfen: in ihrem Kostenrechnungssystem wurden Kosten in Höhe von rund 48 Millionen EUR ausgewiesen, denen Einnahmen in Höhe von rund 35 Millionen EUR gegenüberstanden; die Planung ist unzureichend.

– Die Agentur sollte die Stichhaltigkeit der Ausgabenvoranschläge, die der Haushaltsbehörde zur Annahme vorgelegt werden, sorgfältig prüfen.

– fordert die Agentur auf, eine diachronische Analyse der Maßnahmen vorzunehmen, die in diesem und in den vorhergehenden Jahren durchgeführt wurden

– fordert die Agentur auf, SMART-Ziele und RACER-Indikatoren festzulegen

– fordert die Agentur auf, ein Gantt-Diagramm auszuarbeiten

– fordert die Agentur auf, SMART-Ziele und RACER-Indikatoren festzulegen

– fordert die Agentur auf, die Aufnahme eines Gantt-Diagramms in die Planung ihrer einzelnen operativen Tätigkeiten zu erwägen, um die Zeit, während der die einzelnen Bediensteten an einem Projekt arbeiten, präzise darstellen zu können

– fordert die Agentur auf, eine tätigkeitsbezogene Struktur für den operationellen Haushalt umzusetzen, um eine klare Verbindung zwischen Arbeitsprogramm und Mittelvoranschlägen herzustellen und die Leistungsüberwachung und Berichtslegung zu verbessern

– fordert die Agentur auf, einen Vergleich zwischen den in dem Jahr, für das die Entlastung erteilt werden soll, und den im vorhergehenden Haushaltsjahr durchgeführten Maßnahmen darzustellen

Verordnung über Gebühren und Entgelte

keine

– Die Agentur sollte Gebühren und Entgelte nicht nach der alten, sondern nach der neuen Gebührenordnung erheben.

– fordert die Agentur auf, ein System zur Überwachung des Stands der Bescheinigungsprojekte einzuführen

– fordert die Agentur auf, einen detaillierten Plan vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass mit dem System der jährlichen Pauschalgebühren keine Einnahmen erzielt werden, die weit über den tatsächlichen Kosten der erbrachten Dienstleistungen liegen

– fordert die Agentur auf, ihr System zur Überwachung von Bescheinigungsprojekten zu verbessern, mit dem sichergestellt wird, dass die in Rechnung gestellten Honorare während der gesamten Dauer des Projekts nicht übermäßig von den tatsächlichen Kosten abweichen

– fordert die Agentur auf, mit Blick auf die Jahresabschlüsse für 2010 die höheren Ausgaben für die Verwaltung von Bescheinigungsaufgaben, mit denen die nationalen Luftfahrtbehörden betraut wurden, genau abzuschätzen

Übertragung von Mitteln und Probleme im Zusammenhang mit Auftragsvergabeverfahren

– Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wurde nicht eingehalten: Im Widerspruch zu ihrer Finanzordnung hat die Agentur ihre aus dem Jahr 2005 übertragenen getrennten Zahlungsermächtigungen verwendet, obwohl sie für 2006 über genügend Zahlungsermächtigungen verfügte.

– Transparenzprobleme bezüglich der Vergabekriterien und der Methode für die finanzielle Bewertung

– fordert die Agentur auf, die Mängel im System zur Planung der Ressourcen von Unternehmen zu beheben, die auf Verzögerungen bei dem Prozess der Unterzeichnung von Dienstleistungsverträgen zurückzuführen sind; fordert die Agentur auf, der Kommission und dem Parlament für das nächste Haushaltsjahr sehr viel realistischere Mittelvoranschläge vorzulegen

– fordert die Kommission zu überprüfen, welche Möglichkeiten bestehen, der bedarfsorientierten Kassenmittelbewirtschaftung zur vollen Geltung zu verhelfen, um die Kassenbestände der Agentur dauerhaft so gering wie möglich zu halten

– macht darauf aufmerksam, dass die Agentur einen hohen Betrag an Mitteln für operative Ausgaben (65 % aus Titel III – Operative Tätigkeiten – wenn zweckgebundene Einnahmen aus der Übertragung ausgeklammert werden, beträgt der Anteil der übertragenen Mittelbindungen 13 %) auf 2010 übertragen hat

– fordert eine viel genauere und termingerechtere Verwaltung von Verträgen und dass der Kommission und dem Parlament für das nächste Haushaltsjahr sehr viel realistischere Mittelvoranschläge vorgelegt werden

– fordert, dass dem Haushaltsplan eines jeden Jahres ein spezieller Bericht über die Restmittel der Vorjahre beigefügt wird, aus dem hervorgeht, warum diese Mittel nicht verwendet wurden und wie und wann sie verwendet werden sollen

Personal

keine

– fordert die Agentur auf, ihre Personalplanung und das System zur Planung der Unternehmensressourcen zu verbessern

– fordert die Agentur auf, ihre Personalplanung und das System zur Planung der Unternehmensressourcen zu verbessern

– verweist auf die Defizite bei den Verfahren zur Personalauswahl, die ein Risiko für die Transparenz dieser Verfahren darstellten; erkennt an, dass der Rechnungshof mitgeteilt hat, dass die Entscheidungen der Auswahlgremien nicht ausreichend begründet und dokumentiert wurden, da keine Obergrenzen für Kandidaten festgelegt wurden, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen oder auf die Reserveliste gesetzt wurden, oder Protokolle fehlten

– fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu informieren und transparentere Auswahlverfahren für ihre Sachverständigen/ihr Personal durchzuführen

Interne Prüfung

– Die Agentur hat noch kein wirksames System zur Verwaltung der Forderungen, nach Möglichkeit mit einer Berechnung von Verzugszinsen, eingerichtet.

keine

– fordert die Agentur auf, Maßnahmen zu treffen, um den 13 der insgesamt 28 vom Internen Auditdienst abgegebenen Empfehlungen nachzukommen, denen noch nicht nachgekommen wurde und von denen 2 als „kritisch“ anzusehen sind; stellt fest, dass sich diese Empfehlungen auf eine fehlende Haushaltsplanungssicherheit, das Fehlen einer Risikoanalyse, das Fehlen eines Beurteilungs- und Beförderungsverfahrens, das Auswahlverfahren nach dem Konzentrationsprinzip und das Fehlen eines Verfahrens zur Erfassung nicht mehr bestehender Ausnahmeregelungen beziehen

– erkennt an, dass die Agentur 20 der vom Dienst Internes Audit (IAS) seit 2006 abgegebenen 26 Empfehlungen umgesetzt hat

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