Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2012 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 302/2009 über einen mehrjährigen Wiederauffüllungsplan für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer (COM(2011)0330 – C7-0154/2011 – 2011/0144(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0330),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0154/2011),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 26. Oktober 2011(1),
– in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 18. April 2012 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0449/2011),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. billigt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung des Parlaments,
3. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 23. Mai 2012 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 302/2009 des Rates über einen mehrjährigen Wiederauffüllungsplan für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 500/2012.)
ANHANG
Erklärung des Europäischen Parlaments zu Durchführungsrechtsakten
Das Europäische Parlament erklärt, dass die Bestimmungen dieser Verordnung in Bezug auf Durchführungsrechtsakte das Ergebnis eines schwierigen Kompromisses sind. Um eine Einigung in erster Lesung zu ermöglichen, bevor die Fangzeit für Roten Thun beginnt, hat das Europäische Parlament der Möglichkeit zugestimmt, in bestimmten Fällen Durchführungsrechtsakte zu erlassen. Es betont jedoch, dass diese Bestimmungen nicht als Präzedenzfall für die Regelung ähnlicher Fälle im Zusammenhang mit der wirksamen Umsetzung künftiger internationaler Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen gelten dürfen, die von den regionalen Fischereibewirtschaftungsorganisationen festgelegt werden und nach den internationalen Übereinkommen zur Einsetzung dieser Organisationen in der Union rechtsverbindlich sind.