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Verfahren : 2011/2179(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0219/2012

Eingereichte Texte :

A7-0219/2012

Aussprachen :

PV 02/07/2012 - 27
CRE 02/07/2012 - 27

Abstimmungen :

PV 03/07/2012 - 6.4
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0269

Angenommene Texte
PDF 229kWORD 69k
Dienstag, 3. Juli 2012 - Straßburg
Entwicklung makroregionaler Strategien der EU: derzeitige Praxis und Zukunftsperspektiven mit Blick auf den Mittelmeerraum
P7_TA(2012)0269A7-0219/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2012 zur Entwicklung makroregionaler Strategien der EU: derzeitige Praxis und Zukunftsperspektiven, insbesondere im Mittelmeerraum (2011/2179(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das operationelle Programm MED 2007-2013, das von der Kommission im Dezember 2007 angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf das Programm für die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Mittelmeerraum 2007 - 2013 im Rahmen des ENPI, das von der Kommission am 14. August 2008 angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf den strategischen Plan des Arco Latino 2010-2015 mit dem Titel „Ein strukturierter und innovativer Mittelmeerraum“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2010 zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum und zur Rolle der Makroregionen in der künftigen Kohäsionspolitik(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. September 2010 zu der Strategie der EU für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Bergregionen, Inseln und Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte(2),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 9. November 2010 mit dem Titel „Schlussfolgerungen aus dem Fünften Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt: Die Zukunft der Kohäsionspolitik“ (COM(2010)0642),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 8. Dezember 2010 mit dem Titel „Strategie der Europäischen Union für den Donauraum“ (COM(2010)0715) und des der Strategie beigefügten richtungweisenden Aktionsplans (SEK(2009)0712),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Februar 2011 zur Umsetzung der EU-Strategie für den Donauraum(3),

–  unter Hinweis auf den Bericht von ARLEM vom 29. Januar 2011 über die territoriale Dimension der Union für den Mittelmeerraum – Empfehlungen für die Zukunft,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. April 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – südliche Dimension(4),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 22. Juni 2011 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Umsetzung der EU-Strategie für den Ostseeraum (COM(2011)0381),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2011 über Ziel 3: eine Herausforderung für die territoriale Zusammenarbeit – die künftige Agenda für die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit(5),

–  unter Hinweis auf die Beschlüsse der Europäischen Rats vom 23. und 24. Juni 2011 über die Befürwortung der europäischen Strategie für die Donauregion und die Aufforderung an die Mitgliedsstaaten, ihre Beratungen über mögliche zukünftige makroregionale Strategien, insbesondere für die Region der Adria und des Ionischen Meeres, in Zusammenarbeit mit der Kommission fortzusetzen,

–   unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2011 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE (COM(2011)0611),

–  unter Hinweis auf die Initiativstellungnahme zum Thema'Territoriale Zusammenarbeit im Mittelmeerraum über die Makroregion Adria-Ionisches Meer„, die vom Ausschuss der Regionen am 11. Oktober 2011 einstimmig angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Präsidentschaft des interinstitutionellen Forums in Catania vom 10. Dezember 2011 über das Thema „Alte und neue Akteure in einem sich verändernden Mittelmeerraum: die Rolle der Menschen, Regionen und lokalen Einrichtungen, der Regierungen und supranationalen Institutionen im Rahmen einer Strategie einer wirklichen Einheit“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2011 über die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik(6),

–  unter Hinweis auf seine Erklärung vom 19. Januar 2012 zur Gründung des Inselpakts als offizielle europäische Initiative(7) gemäß Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. März 2012 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum (COM(2012)0128),

–  unter Hinweis auf die Belgrader Erklärung des 14. Ministerratstreffens der Adriatisch-Ionischen Initiative vom 30. April 2012,

  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Entwicklung einer Meeresstrategie für den atlantischen Raum“ (COM(2011)0782),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A7-0219/2012),

A.  in der Erwägung, dass die makroregionale Strategie für den Ostseeraum 2009 verabschiedet wurde und dass die Kommission (Bericht vom 22. Juni 2011- COM(2011)0381) den „Nutzen dieser neuen Art der Zusammenarbeit“ unterstrichen hat,

B.  in der Erwägung, dass der Rat die Kommission am 13. April 2011 ersucht hat, „eine führende Rolle in der strategischen Koordination“ der makroregionalen Strategie für den Donauraum zu spielen(8),

C.  in der Erwägung, dass die makroregionale Strategie die Aufgabe hat, mit dem Ziel der territorialen Entwicklung ein neues Feld für die Kohäsionspolitik in Europa zu eröffnen;

D.  in der Erwägung, dass die Haushaltslinie „technische Unterstützung der Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum“, die auf Initiative des Europäischen Parlaments im Rahmen der Genehmigung des Haushalts 2011 der Union geschaffen wurde, den Wert dieser Mittelübertragungen für eine erfolgreiche Entwicklung einer makroregionalen Strategie aufgezeigt hat;

E.  in Erwägung des Vorschlags der Kommission, den transnationalen Bereich der territorialen Kooperationspolitik zu verstärken, um die neuen makroregionalen Politiken zu unterstützen (COM(2010)0642);

F.  in Erwägung, dass mehrere Projekte der Makroregionen fortgeschritten sind und dass die Kommission in ihrer Rolle als Koordinator dabei behilflich sein sollte, eine dauerhafte Verwaltung einzusetzen und die gemeinsamen Kriterien und messbaren Indikatoren festzulegen, damit ihre Angemessenheit bewertet werden kann;

G.  in Erwägung der geopolitischen Rolle des Mittelmeerraums in der Geschichte Europas;

H.  in der Erwägung, dass der sogenannte „Arabische Frühling“ das strategische Potenzial der geografischen, politischen und wirtschaftlichen Verbindungen zwischen den beiden Seiten des Mittelmeers deutlich gemacht hat;

I.  in Erwägung des Erfolgs der Zusammenarbeit im Rahmen des Barcelona-Prozesses und der Union für den Mittelmeerraum sowie der Initiativen zur bilateralen oder multilateralen Zusammenarbeit im Rahmen europäischer Instrumente und Programme wie MED und ENPI im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik;

J.   in Erwägung der aktuellen Entwicklung der Union für den Mittelmeerraum und ihr Potenzial als Katalysator in der Region, das weiter zunehmen wird;

K.  in der Erwägung, dass ein makroregionaler Ansatz ermöglichen würde, in diesem Raum, der für die Zukunft die EU von grundlegender Bedeutung ist, ein gemeinsames Projekt zu beschreiben, mit dem Ziel, die aktuelle Krise zu überwinden und auf die Erwartungen aller Nachbarn des Mittelmeerraums, insbesondere der Nachbarn des südlichen Mittelmeerraums einzugehen;

L.  in der Erwägung, dass der Mittelmeerraum ein kohärentes Ganzes ist, das eine kulturelle und ökologische Einheit bildet und aufgrund des „Mittelmeerklimas“ zahlreiche Eigenschaften und gemeinsame Prioritäten teilt: dieselbe landwirtschaftliche Produktion, einen Ressourcenüberfluss im Hinblick auf erneuerbare Energiequellen, insbesondere die Sonnenenergie, die Bedeutung des Tourismus, dieselben Gefahren im Hinblick auf Naturkatastrophen (Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Ressourcenknappheit im Hinblick auf Wasser) und dieselben Gefahren im Hinblick auf menschliches Verhalten, insbesondere die Meeresverschmutzung;

M.  in der Erwägung, dass der Mittelmeerraum ein sehr umfangreiches Gebiet ist, das sich von Osten nach Westen über beinahe 4 000 km erstreckt, mit zahlreichen Inseln sowie Gebieten mit See- und Landgrenzen zu Nordafrika, und in der Erwägung, dass dort ein umfangreiches Netz von Seewegen gefördert werden sollte, über die verstärkter Handel ermöglicht und gleichzeitig der CO2-Ausstoß gesenkt werden kann;

N.  in der Erwägung, dass ungeachtet des Artikels 174 AEUV die europäischen Organe noch keine dauerhafte Strategie entwickelt haben, die die speziellen Bedürfnisse der Inseln berücksichtigt; und in der Erwägung, dass die vollständige Erreichbarkeit der Inselregionen im Mittelmeerraum und ihre bessere Integration in den europäischen Binnenmarkt am besten durch die Zuweisung angemessener Ressourcen und die Annahme eines integrierten Ansatzes zur Problematik der Insellage gesichert werden könnte, wobei die strukturellen Nachteile der Inselbewohner in den Bereichen Energie und Transport anerkannt werden;

O.  in Erwägung des Fortschritts des Projektvorschlags einer makroregionalen Strategie für das Adria-Ionische Meer, das sich in eine langjährige Zusammenarbeit und Solidarität auf einem zusammenhängenden Gebiet um das adriatische und ionische Meer herum einreiht und von den acht Teilnehmerstaaten der adriatisch-ionischen Initiative(AII) unterstützt wird, wie von den acht Außenministern der Initiative in Ancona (2010), Brüssel (2011) und Belgrad (2012) mehrfach in ihren Erklärungen zum Ausdruck gebracht wurde;

P.  in der Erwägung, dass im Rahmen der Ausarbeitung des vorliegenden Berichts mit zahlreichen betroffenen Regionen, der Union für den Mittelmeerraum und verschiedenen, im Bereich der territorialen Zusammenarbeit der Europäischen Union engagierten Einrichtungen Beratungen stattgefunden haben;

Über die makroregionalen Strategien im Allgemeinen

1.  befürwortet den makroregionale Ansatz der Maßnahmen zur territorialen Zusammenarbeit zwischen Gebieten, die demselben Raum für Dienstleistungen und Arbeitskräfte angehören: Meeresraum, Gebirgsregion oder Flussgebiet; ist der Ansicht, dass makroregionale Strategien ein neues Kapitel in der territorialen Zusammenarbeit in Europa eröffnet haben, da sie einen „Bottom-Up-Ansatz“ verfolgen und die Zusammenarbeit in mehr und mehr Gebiete bringen, indem verfügbare Ressourcen besser genutzt werden; empfiehlt, dass die makroregionalen Strategien angesichts ihres eindeutigen europäischen Mehrwerts mehr Aufmerksamkeit im Rahmen der europäischen territorialen Zusammenarbeit erhalten, die ab 2013 verstärkt werden soll;

2.  ist der Ansicht, dass diese Art der territorialen Zusammenarbeit insbesondere dann, wenn diese Räume im Lauf der Geschichte durch die Grenzen getrennt wurden, nützlich ist, und die Integration neuer Mitgliedstaaten und ihrer Regionen fördern kann;

3.  ist der Ansicht, dass die Projekte zur territorialen Zusammenarbeit und das Instrument der EGGK dank der Gesamtsicht, die sich durch eine makroregionale Strategie ergibt, über einen höheren Nutzen verfügen würden, und dass auf diese Weise die Synergien mit den wichtigsten EU-Strategien, wie den transeuropäischen Transportnetzen oder der integrierten Meerespolitik gestärkt werden würden; ist der Ansicht, dass die Einbeziehung anderer Instrumente der europäischen Politik, wie die von der EIB vorgeschlagenen Instrumente, ebenfalls erleichtert werden würde; ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen eine verbesserte Koordinierung der europäischen Politik auf transnationaler und interregionaler Ebene bewirken würden;

4.  empfiehlt, dass die makroregionalen Strategien auf eine mehrschichtige Führung zu basieren und die Einbeziehung der lokalen und regionalen Ebene zu gewährleisten, einschließlich einer größtmöglichen Anzahl von Partnern und Interessenträgern, wie Vertreter der Zivilgesellschaft, Universitäten und Forschungszentren sowohl im Prozess der Ausarbeitung als auch bei der Umsetzung der makroregionalen Strategien, um die Mitverantwortung auf lokaler und regionaler Ebene zu erhöhen;

5.  betont, dass die Makroregionen ein geeigneter Rahmen für die Einbeziehung lokaler politischer Akteure und nichtstaatlicher Partner sind, da diese Regionen die Entwicklung wirksamer Koordinierungssysteme fördern, die „Bottom-up-Ansätze“ begünstigen, und damit der Zivilgesellschaft echte Einbeziehung in die politische Entscheidungsfindung gewährleistet, und zu Synergien bestehender Initiativen beitragen, um Ressourcen zu optimieren und die beteiligten Akteure zusammenzubringen;

6.  ist der Ansicht, dass die makroregionale Strategie in der Lage sein könnte, die europäische Nachbarschaftspolitik und/oder die Politik zur Vorbereitung auf den Beitritt zu einer höheren Wirksamkeit zu führen;

Über die aktuellen makroregionalen Strategien

7.  begrüßt, dass die makroregionale Strategie für den Ostseeraum sich für Europa als sehr nützlich erwiesen hat; mit Unterstützung durch Rat und Kommission sowie unter Beteiligung der aller nationalen, regionalen und lokalen Interessenträger wurde im Rahmen der Strategie ein Aktionsprogramm mit klar festgelegten Prioritäten festgelegt;

8.  fordert, dass diese Strategie zum Gegenstand einer umfassenden Bewertung auf der Grundlage objektiver Kriterien und messbarer Indikatoren im Hinblick auf die einzelnen prioritären Bereiche gemacht wird;

9.  betrachtet es für den vollen Erfolgs dieser Strategie als notwendig, dass die Verwaltungsstruktur dauerhaft beibehalten wird, wobei sie auf die lokalen und regionalen Behörden ausgedehnt und im Rahmen des zukünftigen Programmplanungszeitraums 2014-2020 berücksichtigt wird;

10.  fordert die Kommission und den Rat auf, den Ansatz für den Donauraum im vollen Umfang zu unterstützen, der auch bewertet und regelmäßig überwacht werden sollte;

Über die zukünftigen makroregionalen Strategien

11.  empfiehlt der Kommission, im Hinblick auf künftige makroregionale Strategien einen Konsultations- und Dialogprozess zu organisieren; ist der Ansicht, dass auf der Grundlage des Mangels an Zusammenarbeit bzw. der notwendigen Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen europäischen Gebieten, die sich auf mehrere Mitgliedstaaten erstrecken, aber einen gemeinsamen Raum für Dienstleistungen und Arbeitskräfte bilden, prioritäre Bereiche ermittelt werden sollten; ist der Ansicht, dass dieser Dialog zu einer im Wesentlichen mit den betroffenen Staaten und Regionen abgestimmten „Projektkarte der europäischen Makroregionen“ führen sollte, die nicht verbindlich sein würde und aufgrund örtlicher Entwicklungen verändert werden könnte;

12.   ist der Ansicht, dass die makroregionalen Strategien eine bessere Abstimmung der Finanzierung, eine effizientere Verwendung der vorhandenen Ressourcen und eine effizientere Koordinierung der Instrumente brauchen; ist der Ansicht, dass diese Strategien zwar weder neue Finanzmittel noch neue institutionelle Instrumente oder neue Vorschriften benötigen, Mittel für die Überwachung dieser Strategien in Form von Mittelübertragungen zur technischen Unterstützung, zur Erstbewertung und Datenerfassung für jedes Start-up gerechtfertigt sind; und dass die makroregionale Strategie unter Berücksichtigung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 strukturfördernde Projekte unterstützen sollte;

13.  fordert die Kommission und den Rat auf, bei Beschlüssen über Haushaltsmittel, etwa für den Kohäsionsfonds und die Strukturfonds, Forschung und Entwicklung und insbesondere für die regionale Zusammenarbeit, den makroregionalen Strategien der EU Rechnung zu tragen;

14.  fordert, dass die operationellen Programme eng mit den Prioritäten der mit ihnen zusammenhängenden makroregionalen Strategien ausrichtet werden, um eine bestmögliche Koordination der Ziele und der Mittel sicherzustellen;

Perspektiven im Mittelmeerraum

15.  unterstützt die Einsetzung einer makroregionalen Strategie für den Mittelmeerraum zur Entwicklung eines Aktionsplans für die gemeinsamen Probleme und Herausforderungen, denen die Regionen und Länder des Mittelmeerraums gegenüberstehen, sowie zur Strukturierung dieses für die Entwicklung und Integration Europas wesentlichen Gebiets, und fordert den Rat und die Kommission auf, in dieser Angelegenheit schnell tätig zu werden;

16.  ist der Ansicht, dass eine makroregionale Strategie für den Mittelmeerraum, die europäische, nationale, regionale und lokale Verwaltungen, regionale Organisationen, Finanzinstitutionen und NRO auf dem europäischen Gebiet des Mittelmeerraums und der Union für den Mittelmeerraum umfasst, und die gegenüber anderen Ländern in der Nachbarschaft bzw. Ländern in der Heranführungsphase offen ist, das politische und operative Niveau der territorialen Zusammenarbeit in diesem Gebiet wesentlich heben würde; unterstreicht, wie wichtig es ist, die Erfahrung, die vorhandenen Mittel und die Errungenschaften der bestehenden regionalen Organisationen zu nutzen;

17.  betont, dass eine den Mittelmeerraum umfassende Makroregion gewährleisten könnte, dass sich die verschiedenen Mittelmeerprogramme der EU gegenseitig ergänzen und die bestehenden Finanzmittel so effizient wie möglich eingesetzt werden, und dass sie einen wirklichen Mehrwert für die konkreten Projekte der EU im Mittelmeerraum erbringen sowie in der Phase der Festlegung der Strategie nicht der EU angehörige Staaten und Regionen mittels des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments einbeziehen könnte, und zwar stets unter strenger Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der Demokratie, wobei gegebenenfalls der Grundsatz „Mehr für mehr“ gefördert werden muss;

18.  verweist auf die Bedeutung des Mittelmeerraums als dezentralisierter Raum der Zusammenarbeit zur Stärkung grenzüberschreitender Entscheidungsfindung und des Austauschs bewährter Verfahren, besonders in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Umweltschutz, wirtschaftliche Entwicklung, Ökotourismus sowie Kultur-, Forschungs-, Bildungs-, Jugend- und Sportpartnerschaften, der über seine streng geografischen Grenzen hinausgeht; betont die besondere Bedeutung der Bildung als Katalysator für den demokratischen Übergang;

19.  vertritt die Auffassung, dass sich die Mittelmeer-Makroregion unter Berücksichtigung der internationalen Standards wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte entwickeln muss, wobei dies insbesondere für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das Unesco Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen gilt;

20.  fordert den Rat nachdrücklich auf, die Umsetzung seiner Schlussfolgerungen vom 24. Juni 2011 zu überprüfen und die Bereitschaft der in Bezug auf die makroregionale Strategie für das Adria-Ionische Meer auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene beteiligten Gebiete, die historische Verbindungen, die Traditionen und die durchgeführten Initiativen zu berücksichtigen, indem diese Strategie in den kommenden Monaten angenommen wird, damit ein erster Schritt zur Einsetzung einer makroregionalen Strategie für den Mittelmeerraum erfolgen kann;

21.  betont, dass die makroregionale Strategie für die Adria und das Ionische Meer wichtig für den Aussöhnungsprozess im Gebiet des westlichen Balkans ist und damit zum Beitritt der betreffenden Länder in die EU beitragen kann;

22.  hofft, dass im westlichen und im östlichen Mittelmeerraum ebenfalls makroregionale Strategien entstehen, die maritime Aspekte hervorheben und die Besonderheiten der zahlreichen mediterranen Küsten- und Inselgebiete und ihre Entwicklungsbedürfnisse berücksichtigen; ist der Ansicht, dass solche künftigen Strategien verstärkt auf den Umweltschutz, die biologische Vielfalt und einen nachhaltigen Tourismus ausgerichtet werden sollten;

23.  fordert die Kommission auf, Artikel 174 AEUV mittels Strategieplan wirklich umzusetzen, um die strukturellen Nachteile der Inselgebiete zu überwinden und die Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum und wirklichen sozialen und territorialen Zusammenhalt zu gewährleisten; betont, dass auf die Gewährleistung der uneingeschränkten Zugänglichkeit dieser Gebiete und ihres räumlichen Zusammenhangs mit dem europäischen Festland mittels angemessener Finanzierung besonderes Augenmerk gelegt werden muss; fordert die Kommission darüber hinaus auf, Maßnahmen zu ergreifen, wie die Anhebung des Schwellenwerts der De-minimis-Beihilfen für Inseln, speziell für die Sektoren Landwirtschaft, Verkehr und Fischerei, die dazu beitragen, dass die Inselgebiete die gleiche Wettbewerbsfähigkeit erlangen wie die Festlandgebiete, um die Unterschiede im Entwicklungsniveau der europäischen Regionen abzubauen und ihre wirksame Integration in den Binnenmarkt zu gewährleisten;

24.  hofft, dass die Kommission gegenüber der Inseldimension innerhalb der makroregionalen Strategie für den Mittelmeerraum eine positive Haltung einnimmt, insbesondere bei staatlichen Beihilfen als eine rechtmäßige Entschädigung für die mit Benachteiligungen verbundene Insellage und bei der Anpassung der Kohäsionspolitik sowie der Forschungs- und Innovationsstrategien an die spezifischen Bedürfnisse der Inseln, um ihre Integration in das kontinentale Europa zu verbessern;

25.  unterstreicht die Bedeutung der Kultur- und Kreativbranche als wesentliche Stütze der Entwicklung und der Schaffung von Arbeitsplätzen in Inselregionen;

26.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die notwendigen Instrumente für die Bewertung und die Schaffung neuer makroregionaler Initiativen im westlichen und östlichen Mittelmeer, wie zum Beispiel Pilotprojekte, festzulegen;

27.  hebt hervor, dass die wichtigsten Aktionsbereiche für eine Mittelmeer-Makroregion auf die geeigneten subregionalen Ebenen für die Zusammenarbeit bei konkreten Projekten ausgerichtet sein sollten, und Energienetze, wissenschaftliche Zusammenarbeit und Innovation, Netzwerke für Kultur, Bildung und Ausbildung, Fremdenverkehr, Handel, Umweltschutz, einen nachhaltigen Seeverkehr, die Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr und den Schutz der Meeresumwelt vor Verschmutzung, Überfischung und illegaler Fischerei mit Hilfe eines integrierten Netzwerks von Melde- und Überwachungssystemen für die Aktivitäten zur See sowie die Stärkung einer verantwortungsvollen Staatsführung und einer effektiven öffentlichen Verwaltung umfassen sollten, um die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern;

28.  ist der Ansicht, dass die Koordinierung dieser drei makroregionalen Strategien – Westlicher Mittelmeerraum, Adria-Ionisches Meer und Östlicher Mittelmeerraum – gestatten wird, in Synergie mit den durch die regionalen und internationalen Organisationen, insbesondere der Union für den Mittelmeerraum, festgelegten Prioritäten eine gemeinsame Politik für den Mittelmeerraum zu betreiben sowie bewährte Verfahren anzuwenden, die dazu beitragen können, die Ziele der EU-Strategie für intelligentes und nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu erreichen;

29.  sieht es insbesondere nach den Ereignissen des Arabischen Frühlings als wichtig an, dass die neue Makroregion zur Bestimmung einer neuen Strategie für die ordnungsgemäße Steuerung von Migrationsströmen mit Drittstaaten beitragen sollte, wobei die gegenseitigen Vorteile erhöhter Mobilität angemessen berücksichtigt werden sollten und die auf der Bekämpfung der Armut und der Förderung der Beschäftigung sowie auf gerechtem Handel basieren und somit einen Beitrag zur Stabilität der Makroregion leisten sollte;

30.  ist der Ansicht, dass angesichts der Tatsache, dass die Mittelmeergebiete der EU See- und Landgrenzen zu Nordafrika haben, eine makroregionale Strategie die südliche Dimension der Nachbarschaftspolitik der EU fördern würde und dabei eine konkrete territoriale Dimension annehmen sollte, die Garant für die Steuerung von Migrationsströmen wäre und positive Auswirkungen auf die Wirtschaftsleistung der betroffenen Staaten hätte;

31.  vertritt die Auffassung, dass die bestehenden EU-Fonds im Rahmen einer spezifischen Strategie für die Mittelmeer-Makroregion koordiniert werden müssen, insbesondere im Rahmen der Nachbarschaftspolitik, der Kohäsionspolitik und der territorialen Zusammenarbeit, um die Projekte zur Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen umzusetzen, wie die Erhaltung und Mehrung des kulturellen Erbes des europäischen Mittelmeerraums; unterstreicht die Bedeutung einer koordinierten und ausgewogenen Nachbarschaftspolitik für den südlichen Teil und die Förderfähigkeit der Kulturprojekte im Hinblick auf eine EFRE-Finanzierung zur Bewältigung dieser Herausforderungen;

32.  betont die Bedeutung der Kreativ- und Kulturwirtschaft und ist der Auffassung, dass diesem Wirtschaftszweig für das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung in dieser Region eine immer wichtigere Rolle zukommen wird; fordert dazu auf, der Umsetzung kultureller und akademischer Austauschprogramme besondere Aufmerksamkeit zu widmen sowie die Verbindung zwischen Kultur und nachhaltigem Tourismus zu stärken;

33.  ist der Ansicht, dass der Kulturtourismus sowohl wirtschaftlich als auch als Faktor des gegenseitigen Kennenlernens und interkulturellen Verständnisses einen erheblichen Einfluss auf den Mittelmeerraum ausüben kann;

34.  betont, dass eine Mittelmeer-Makroregion dem Dialog zwischen den Kulturen und damit der Bereicherung des gemeinsamen kulturellen Erbes der Europäischen Union förderlich wäre, die Zivilgesellschaft mobilisieren und damit die NRO und die Bürgerinnen und Bürger des Mittelmeerraums zur Teilnahme an den Kultur- und Bildungsprogrammen der Union ermutigen würde;

35.  verweist auf die zentrale Rolle der Bildung für die Demokratie und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie auf die Bedeutung der beruflichen Bildung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit;

36.  unterstreicht, dass im Rahmen der Mittelmeer-Makroregion und unter Berücksichtigung der Motivation der jungen Menschen, insbesondere in den südlichen Ländern, die Zusammenarbeit im Bereich Jugend durch Förderung der europäischen Programme sowie durch die Schaffung von Synergien mit der Tätigkeit des Mittelmeer-Büros für die Jugend verstärkt werden muss;

37.  betont, dass die Bemühungen besonders auf junge Menschen ausgerichtet werden sollten, da diese die Basis für eine neue Generation sind und den größten Einfluss auf die künftige Gestaltung ihrer Länder haben werden;

38.  empfiehlt, zur Förderung von Austauschprogrammen und einer dynamischen Entwicklung in den Bereichen Forschung, Innovation und lebensbegleitendes Lernen Netzwerke zur Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen der zukünftigen Mittelmeer-Makroregion zu schaffen, die Bildungsinfrastruktur in dieser Region zu entwickeln und die Schranken abzubauen, die die Freizügigkeit von Studenten und Auszubildenden, jungen Freiwilligen, Lehrern und Dozenten, Ausbildern, Forschern und Verwaltungsmitarbeitern behindern; betont, dass die Qualität der Lehre und Forschung in diesen Hochschulnetzen durch eine angemessene Finanzierung und Unterstützung der Programme Tempus und Erasmus Mundus verbessert werden muss, insbesondere angesichts der geringen Anzahl von Begünstigten des Programms Erasmus Mundus im Mittelmeerraum;

39.  stellt fest, dass die Mobilität von Künstlern und Kunstwerken im Europa-Mittelmeer-Raum durch zahlreiche Hindernisse eingeschränkt wird, die je nach Land und Region unterschiedlich ausfallen und die nicht nur mit den Schwierigkeiten, ein Visum zu erhalten, zusammenhängen, sondern auch mit dem Fehlen eines eigenen Status für Künstler und den Bedingungen des künstlerischen Schaffens, insbesondere in den südlichen Ländern; vertritt die Auffassung, dass eine Mittelmeer-Makroregion dazu beitragen könnte, eine wechselseitige Anerkennung des Künstlerstatus zu fördern, Möglichkeiten bieten würde, über Mobilität nachzudenken sowie die Nutzung von Bildungsprogrammen, der Vernetzung und der Freizügigkeit der kulturellen Akteure, Künstler und Kunstwerke zu optimieren;

40.  fordert für den nächsten Programmplanungszeitraum die Schaffung eines „Europa-Mittelmeer-Programms ERASMUS“, mit dem die transnationale Mobilität von Studenten auf beiden Seiten des Mittelmeers gefördert werden soll, sowie die Einführung eines „Europa-Mittelmeer-Programms LEONARDO DA VINCI“ für junge Menschen, die im Rahmen einer makroregionalen Strategie eine berufliche Ausbildung im Ausland absolvieren möchten;

41.  betont die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen, die der wachsenden Tendenz zur Abwanderung von Fachkräften aus dieser Region entgegenwirken;

42.  fordert dazu auf, die historische, kulturelle und sprachliche Vielfalt des Mittelmeerraums als Quelle für Innovation und für die Entwicklung der Kultur- und Kreativindustrie sowie der Tourismusbranche in vollem Umfang zu nutzen; fordert dazu auf, die Zusammenarbeit von Museen und Kultureinrichtungen zu fördern und zu unterstützen;

43.  erinnert daran, dass in den Ländern des Mittelmeerraums ein besonderes Interesse an Kinofilmen und audiovisuellem Material aus Europa besteht und dies als Teil der gegenwärtigen Phase der demokratischen Entwicklung dieser Gesellschaften weiterhin einen wichtigen Einfluss auf den interkulturellen Dialog in der Region ausübt;

44.  empfiehlt eine verstärkte Zusammenarbeit und einen intensiveren Austausch mit Drittländern zur Aufwertung der europäischen Produktionen auf dem Weltmarkt und insbesondere im Mittelmeerraum und damit zur Förderung des kulturellen Austauschs und zur Einleitung neuer Initiativen, die den Dialog im Raum Europa-Mittelmeer und die demokratische Entwicklung in der gesamten Region unterstützen, insbesondere angesichts der im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Konferenz zum Thema Kino eingegangenen Verpflichtungen;

45.  ersucht die betroffenen Mitgliedsstaaten, den Willen zur Zusammenarbeit, der im Rahmen der Ausarbeitung des vorliegenden Berichts zutage tritt, zu fördern und ersucht die künftige zypriotische Präsidentschaft der Union um die Unterstützung dieses Projekts, so dass Kommission und Rat umgehend einen Aktionsplan für die makroregionalen Strategie für den Mittelmeerraum annehmen können; unterstreicht darüber hinaus die Bedeutung der regierungs- und regionenübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den Ländern des Mittelmeerraums bei der Ausarbeitung der makroregionalen Strategie;

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o   o

46.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 351 E vom 2.12.2011, S. 1.
(2) ABl. C 50 E vom 21.2.2012, S. 55.
(3) ABl. C 188 E vom 28.6.2012, S. 30.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0154.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0285.
(6) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0576.
(7) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0016.
(8) 8743/1/2011 REV 1.

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