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Donnerstag, 15. März 2012 - Straßburg
Wettbewerbsfähige CO2-arme Wirtschaft bis 2050
 Diskriminierende Websites und Reaktionen der Regierungen
 Ergebnis der Präsidentschaftswahlen in Russland
 Kasachstan
 Lage in Nigeria
 6.Weltwasserforum in Marseille
 Menschenhandel in Sinai und der Fall Solomon W.
 Palästina: Razzien bei palästinensischen Fernsehsendern durch israelische Streitkräfte
 Menschenrechtsverletzungen in Bahrain
 Aufbau wissenschaftlicher Kapazitäten in Afrika : Förderung von Partnerschaften zwischen der EU und Afrika im Bereich der Radioastronomie
 Festsetzung einer Obergrenze von acht Stunden für die Beförderung von Schlachttieren in der Europäischen Union
 Einführung des Programms „Schach in der Schule“ in den Bildungssystemen der Europäischen Union

Wettbewerbsfähige CO2-arme Wirtschaft bis 2050
PDF 266kWORD 108k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zu einem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 (2011/2095(INI))
P7_TA(2012)0086A7-0033/2012

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ (KOM(2011)0112) und der dazugehörigen Arbeitsdokumente (SEK(2011)0288) und (SEK(2011)0289),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Analyse der Optionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um mehr als 20 % und Bewertung des Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen“ (KOM(2010)0265) und des dazugehörigen Dokuments (SEK(2010)0650),

–  in Kenntnis der Vorschläge zur Neufassung (KOM(2011)0656) und Änderung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) (KOM(2011)0652) und der Richtlinie über Marktmissbrauch (MAD) (KOM(2011)0651) im Zusammenhang mit den Emissionsrechten im Rahmen des EU-EHS,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2011,

–  unter Hinweis auf das Klimaschutz- und Energiepaket der EU,

–  gestützt auf Artikel 9 AEUV („Sozialklausel“),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0033/2012),

A.  in der Erwägung, dass ca. 90 Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, die zusammen für mehr als 80 % der weltweiten Emissionen verantwortlich sind und zu denen auch Schwellenländer gehören, unilaterale Erklärungen über die Festlegung quantifizierter, gesamtwirtschaftlicher Emissionsreduktionsziele abgegeben haben, die allerdings nicht rechtsverbindlich sind;

B.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und der Europäische Rat ihr Bestreben bekundet haben, eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 80 %–95 % bis 2050 sicherzustellen;

C.  in der Erwägung, dass die Europäische Union spezifische Ziele für die Emissionsverringerungen vereinbaren muss, um die Grundlage und den Rahmen für die erforderlichen Rechtsakte und anderen Maßnahmen zu schaffen;

D.  in der Erwägung, dass der Fahrplan deutlich macht, dass das derzeitige Klimaschutzziel, welches eine Reduktion um 20 % vorsieht, wovon mehr als die Hälfte durch Kompensationen außerhalb der EU erreicht werden könnte, keinen kostengünstigen Weg zu einer Senkung um 80 %, die bis 2050 gegenüber dem Niveau von 1990 erfolgen soll, darstellt; ferner in der Erwägung, dass 80 % dem unteren Ende der Spanne von 80%–95 % entspricht, die der IPCC für die Industrieländer als erforderlich ansah und die vom Europäischen Rat als Ziel der EU für 2050 festgelegt wurde;

E.  in der Erwägung, dass die Industrie ein klares Bild über die Strategie der EU für eine CO2-arme Wirtschaft, die sich auch auf Rechtssicherheit, ehrgeizige Ziele und gut konzipierte Finanzierungsmechanismen stützen muss, benötigt, um langfristige „grüne“ Investitionen vornehmen zu können;

F.  in der Erwägung, dass es im Interesse der Mitgliedstaaten liegt, ihre Abhängigkeit von ausländischen Energielieferanten, insbesondere solchen in politisch problematischen Ländern, zu verringern;

G.  in der Erwägung, dass den Berechnungen der Internationalen Energieagentur zufolge vier Fünftel der energiebedingten Gesamtemissionen an CO2, die nach dem 450-Szenario bis 2035 zulässig sind, mit dem bestehenden Kapitalstock bereits festgeschrieben sind;

H.  in der Erwägung, dass es notwendig ist, das Risiko zu bewerten und abzuwenden, dass die EU-internen Maßnahmen im Falle unzureichender globaler Anstrengungen dazu führen, dass Marktanteile auf weniger effiziente Anlagen andernorts verlagert werden und es damit zu einem Anstieg der Emissionen auf globaler Ebene, d.h., zu einer Verlagerung von CO2-Emissionen, kommt;

I.  in der Erwägung, dass im Bericht Stern die Kosten für ein Nichthandeln im Bereich des Klimaschutzes auf mindestens 5 % des weltweiten BIP pro Jahr geschätzt werden;

J.  in der Erwägung, dass Erzeugung und Nutzung von Biomasse als Energiequelle nicht von vornherein CO2-neutral sind;

K.  in der Erwägung, dass die sozialen Aspekte durch das Instrument der „sozialen Folgeabschätzung“ berücksichtigt werden müssen;

1.  ist sich der Vorteile bewusst, die die Schaffung einer CO2-armen Wirtschaft für die Mitgliedstaaten, und gegebenenfalls für ihre Regionen, mit sich bringt; unterstützt daher den Fahrplan der Kommission für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 sowie den darin vorgesehenen Kurs, die spezifischen Etappenziele für die Verringerung der internen Emissionen um jeweils 40 %, 60 % und 80 % für die Jahre 2030, 2040 und 2050 und die Spannbreiten für die sektorsspezifischen Etappenziele, die als Grundlage für die Vorlage von legislativen und anderen Maßnahmen im Bereich der Wirtschafts- und der Klimaschutzpolitik dienen sollen; stellt fest, dass der Kurs und die Etappenziele im Hinblick auf die Ausarbeitung der erforderlichen Rechts- und Regulierungsinstrumente auf dem PRIMES-Modell beruhen;

2.  fordert die Kommission auf, für 2030 und 2040 einstweilig die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, einschließlich konkreter Zielvorgaben für die einzelnen Sektoren und eines ehrgeizigen Zeitplans, festzulegen;

3.  fordert die Kommission auf, innerhalb der nächsten zwei Jahre die Maßnahmen vorzuschlagen, die zur Verwirklichung der für 2030 vorgesehenen Ziele erforderlich sind, wobei die spezifischen nationalen Kapazitäten und Potenziale sowie die internationalen Fortschritte beim Klimaschutz zu berücksichtigen sind;

4.  vertritt die Auffassung, dass auf koordinierte, kosteneffiziente und wirksame Weise Maßnahmen erfolgen sollten, die Spielraum für die Berücksichtigung der Besonderheiten der Mitgliedstaaten lassen;

5.  fordert mehr Kohärenz zwischen den gemeinschaftlichen Programmen und Strategien, um die Ziele des Fahrplans zu verwirklichen und sicherzustellen, dass seine Prioritäten vollständig in den neuen mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 einbezogen werden; weist darauf hin, dass die EU, wenn sie die Zielvorgabe einhält, die Energieeffizienz um 20 % zu steigern, in der Lage wäre, ihre CO2-Emissionen bis 2020 um 25 % oder mehr zu verringern, und dass diese Reduzierung immer noch im Einklang mit einem kosteneffizienten Weg zur Verwirklichung des langfristigen Ziels stünde, das bis 2050 eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 80 %–95 % gegenüber 1990 vorsieht; weist ferner darauf hin, dass ein weniger ehrgeiziger Ansatz dem Fahrplan zufolge im gesamten Zeitraum zu weitaus höheren Kosten führen würde; erinnert jedoch daran, dass die Kosteneffizienz von Investitionen immer vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Mitgliedstaaten bemessen werden sollte;

6.  erinnert daran, dass es sich im Vorfeld der Klimaschutzkonferenz in Durban dafür ausgesprochen hat, die Zielvorgabe für die Senkung der CO2-Emissionen bis 2020 bei mehr als 20 % anzusetzen;

7.  hebt hervor, dass durch klare Ziele für Emissionssenkungen die notwendigen frühzeitigen Investitionen in FuE und in die Demonstration und Einführung emissionsarmer Technologien angeregt werden können und dass die Festlegung einer langfristigen Strategie von größter Bedeutung ist, um sicherzustellen, dass die EU bei der Verwirklichung ihres vereinbarten Ziels, die Emissionen bis 2050 zu senken, auf dem richtigen Weg bleibt;

8.  fordert die Kommission auf, eine Kosten-Nutzen-Analyse für die Realisierung des vorgeschlagenen Wegs auf einzelstaatlicher Ebene vorzulegen, bei der die jeweiligen nationalen Gegebenheiten, die durch Unterschiede in der technologischen Entwicklung bedingt sind, wie auch die erforderlichen Investitionen (und die diesbezügliche gesellschaftliche Akzeptanz) und etwaige allgemeinere Faktoren, die auf internationaler Ebene bestehen, berücksichtigt werden;

9.  hebt hervor, dass sich durch den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft bedeutende Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und gleichzeitig auch zur Gewährleistung des Wirtschaftswachstums und zur Sicherung von Wettbewerbsvorteilen für die europäische Industrie bieten würden;

10.  weist erneut darauf hin, dass der Übergang zu sauberen Technologien zu einer drastischen Verringerung der Luftverschmutzung führen würde und damit einen erheblichen Nutzen für die Gesundheit und für die Umwelt bewirken würde;

Internationale Dimension

11.  stellt fest, dass weltweit die Entwicklung und Anwendung CO2-armer Technologien rasch voranschreitet und dass es für die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas von wesentlicher Bedeutung ist, das Niveau der Investitionen in die Forschung, Entwicklung und Anwendung im Bereich dieser Technologien zu erhöhen;

12.  stellt fest, dass sich die nachhaltige wissenschaftliche und technologische Innovation von Europa in andere Teile der Welt verlagert, was dazu führen kann, dass die EU ihre technische Führungsposition auf diesem Gebiet verliert und zu einem Nettoimporteur dieser Technologien und der einschlägigen Enderzeugnisse wird; betont daher die Bedeutung eines europäischen Mehrwerts für die Entwicklung und eigene Produktion von Technologien und Erzeugnissen, insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien;

13.  betont, dass China, was die installierte Windkraftkapazität betrifft, weltweit an der Spitze liegt, dass die chinesischen und indischen Hersteller zu den zehn größten Herstellern von Windturbinen gehören und dass China und Taiwan derzeit den größten Anteil der weltweit hergestellten Solarmodule produzieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu treffen, um in der EU die ökologisch effiziente Entwicklung und Herstellung dieser Technologien und der neuen und innovativen Technologien zu fördern, die notwendig sind, um die ehrgeizigen Ziele im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen zu verwirklichen;

14.  fordert die EU auf, weiterhin eine aktive Rolle bei den internationalen Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines ambitiösen, umfassenden und rechtsverbindlichen Übereinkommens zu spielen; weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass die EU ihren Überzeugungen sichtbaren Ausdruck verleiht und eine Vorbildfunktion übernimmt, um die Vorteile und die Tragfähigkeit der CO2-armen Wirtschaft deutlich zu machen; begrüßt die Ergebnisse der Konferenz von Durban, auf der ein klarer Zeitrahmen für die Ausarbeitung eines internationalen Übereinkommens für die Zeit nach 2012 vereinbart wurde und Einverständnis darüber erzielt wurde, dass die großen Emittenten, unabhängig davon, ob es sich um Industrieländer oder Entwicklungsländer handelt, ehrgeizige und ausreichende Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen festlegen müssen;

15.  hebt hervor, dass die EU in den internationalen Klimaschutzverhandlungen weiterhin konstruktiv vorgehen muss und dass die europäische Klimadiplomatie unter dem Dach des EAD weiterentwickelt werden muss;

16.  weist darauf hin, dass die wichtigste Herausforderung beim Übergang zu einer nachhaltigen CO2-armen Wirtschaft darin besteht, die Einbeziehung der Klimaschutzpolitik in alle zentralen Tätigkeitsbereiche sicherzustellen, die Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Bildung, Innovation usw. betreffen;

17.  betont, dass Verzögerungen bei den globalen und den europäischen Klimaschutzmaßnahmen nicht nur zu höheren Kosten für die Verwirklichung des Ziels für 2050 infolge nicht amortisierbarer Investitionen, die bereits in den kohlenstoffintensiven Kapitalstock getätigt wurden, und einer Verlangsamung des technischen Lernprozesses führen würden, sondern auch zu einem Verlust der innovativen Führungsrolle der EU, was die Forschung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Ausrichtung auf eine umweltfreundlichere, nachhaltige Wirtschaft betrifft; weist ferner darauf hin, dass eine Verzögerung der Maßnahmen für 2020 zu einem verminderten Emissionsreduktionspotenzial für 2030 und auch die Jahre danach führen würde;

18.  hebt erneut hervor, dass das Klimasystem maßgeblich durch kumulative Emissionen beeinflusst wird; weist darauf hin, dass die EU selbst bei einem Reduktionspfad von 30 % für 2020, 55 % für 2030, 75 % für 2040 und 90 % für 2050 immer noch für einen Anteil an der mit dem 2°C-Ziel vereinbaren globalen Kohlenstoffbilanz verantwortlich wäre, der etwa um das Zweifache ihren Pro-Kopf-Anteil übersteigt, und dass durch Verzögerungen bei den Emissionsreduktionen der kumulative Anteil erheblich ansteigt;

19.  weist erneut darauf hin, dass durch eine Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf durchschnittlich 2°C noch nicht gewährleistet wird, dass es keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Klima geben wird;

Das Emissionshandelssystem

20.  ist sich bewusst, dass das EU-Emissionshandelssystem (EHS) zwar das Hauptinstrument, jedoch nicht das einzige Instrument zur Verringerung der Industrieemissionen und zur Förderung von Investitionen in CO2-arme Technologien ist; stellt fest, dass weitere Verbesserungen des EHS erforderlich sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das EU-EHS durch ein technologie- und innovationsorientiertes Konzept zu ergänzen, um die erheblichen Emissionsverringerungen, die erforderlich sind, sicherzustellen;

21.  stellt fest, dass das EU-EHS in der vorgesehenen Weise funktioniert und dass der niedrigere CO2-Preis auf die abgeschwächte Konjunktur sowie die Tatsache, dass die Zahl der verfügbaren Zertifikate die Nachfrage bei weitem übersteigt, zurückzuführen ist; ist besorgt darüber, dass der EU aufgrund der mangelnden Anreize für Investitionen in CO2-arme Technologien und eine höhere Energieeffizienz Nachteile gegenüber ihren Konkurrenten im Industriebereich entstehen können; nimmt die Informationen zur Kenntnis, denen zufolge ohne ein weitaus höheres Wachstum oder eine Anpassung des EHS kein Anstieg des CO2-Preises zu erwarten ist;

22.  ist sich der Tatsache bewusst, dass der derzeitige CO2-Preis keinen Anreiz für Investitionen in CO2-arme Technologien bieten und damit nur eine sehr begrenzte Rolle als Antrieb für Emissionsverringerungen spielen wird, wodurch gleichzeitig die Gefahr entsteht, dass die EU für die kommenden Jahrzehnte an CO2-intensive Infrastrukturen gebunden bleibt;

23.  betont, dass sich die Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn nicht allein auf marktbasierte Mechanismen stützen können;

24.  ist sich bewusst, dass beim EHS Probleme aufgetreten sind, die ursprünglich nicht absehbar waren, und dass der wachsende Überschuss an Zertifikaten den Anreiz für die Förderung von Investitionen in CO2-arme Technologien noch für viele Jahre mindern wird; stellt fest, dass dadurch die Wirksamkeit des EHS als wichtigster Mechanismus gefährdet wird, über den die EU verfügt, um die Emissionen in einer Weise zu reduzieren, die gleiche Ausgangsbedingungen für konkurrierende Technologien schafft, den Unternehmen einen Spielraum für die Entwicklung ihrer eigenen Emissionsreduktionsstrategie bietet und spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung der Verlagerung von CO2-Emissionen ermöglicht; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu treffen, um die Mängel des EHS zu beheben und ein Funktionieren des EHS in der ursprünglich vorgesehenen Weise zu ermöglichen. Diese Maßnahmen können folgendes umfassen:Maßnahmen

   a) sobald wie möglich Vorlage eines Berichts an das Parlament und den Rat, in dem u.a. die Auswirkungen auf die Anreize für Investitionen in CO2-arme Technologien und das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen untersucht werden. Vor Beginn der dritten Phase nimmt die Kommission gegebenenfalls eine Änderung der in Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG genannten Verordnung vor, um geeignete Maßnahmen durchzuführen, die das Zurückhalten der erforderlichen Anzahl von Zertifikaten einschließen können;
   b) zum frühesten geeigneten Zeitpunkt Vorlage eines Vorschlags für Rechtsvorschriften, der eine Änderung des Erfordernisses einer jährlichen linearen Verringerung der Obergrenze um 1,74 % dahingehend vorsieht, dass die Anforderungen bezüglich des für 2050 geltenden Ziels der Verringerung der CO2-Emissionen erfüllt werden;
   c) Vornahme und Veröffentlichung einer Bewertung des Nutzens der Festsetzung eines Mindestpreises für die Versteigerung von Zertifikaten;
   d) Maßnahmen für eine verstärkte Erfassung einschlägiger Informationen und eine erhöhte Transparenz des EHS-Registers, um eine wirksamere Überwachung und Bewertung zu ermöglichen;
   e) weitere Verbesserung der Anwendung von Ausgleichsmechanismen, beispielsweise durch die Begrenzung des Zugangs zu einem Ausgleich, durch den die Konkurrenten der europäischen Industrie subventioniert werden, z.B. im Bereich der HFCKW;
   f) Vorkehrungen, durch die jedoch sichergestellt wird, dass keine dieser Maßnahmen dazu führt, dass die Zahl der Zertifikate für Sektoren, in denen die Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen gemäß dem Benchmark-Beschluss (Beschluss der Kommission 2011/278/EU) bestehen kann, verringert wird;

25.  stellt fest, dass diese Maßnahmen zu höheren Versteigerungseinkünften für die Mitgliedstaaten führen werden, weist die Regierungen darauf hin, dass keine Begrenzung für den Anteil dieser Gelder, der für klimaschutzbezogene Zwecke verwendet werden kann, besteht, und empfiehlt, dass die betreffenden Beträge für die Förderung von Investitionen zur Verringerung der CO2-Emissionen in der Industrie oder für die Förderung anderer Möglichkeiten der Schaffung von Arbeitsplätzen, z.B. eine Senkung der Besteuerung von Arbeit, verwendet werden;

26.  fordert die Kommission auf, bis Ende 2013 Vorschläge dahingehend vorzulegen, dass die Anforderung, wonach Zertifikate durch Versteigerungen erworben werden müssen, auf die energieintensiven Industriesektoren ausgedehnt wird, die nur in geringem Maße durch die Konkurrenz aus Drittländern gefährdet sind;

27.  stellt fest, dass zur Erreichung der Ziele des Fahrplans für den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft eine Anpassung der Entscheidung über die Lastenteilung (Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) erforderlich sein wird;

Emissionsverlagerungen

28.  fordert die Kommission auf, Einzelheiten über den tatsächlichen Beitrag zu veröffentlichen, den die EU zur Verringerung der weltweiten CO2-Emissionen seit 1990 geleistet hat, wobei der Verbrauch der EU bei Erzeugnissen, die inzwischen außerhalb der EU hergestellt werden, zu berücksichtigen ist;

29.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft auf einem ausgewogenen und maßvollen ordnungspolitischen Ansatz basieren sollte; bekräftigt, dass eine mit hohem Verwaltungsaufwand und hohen Kosten verbundene Einhaltung der Umweltvorschriften bedeutende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Produktion in den energieintensiven Sektoren hat sowie die Gefahr von Emissionsverlagerungen erhöht und gleichzeitig die Unternehmen zu Standortverlagerungen und damit zu Arbeitsplatzverlagerungen in Drittländer zwingt;

30.  stimmt der Auffassung der Kommission zu, dass Ausgleichsmaßnahmen an den Grenzen oder Maßnahmen zur Einbeziehung von Einfuhren in das EHS mit der vollständigen Versteigerung der Zertifikate für die betreffenden Sektoren verknüpft werden müssten; fordert die Kommission auf, eine Analyse der Sektoren vorzulegen, in denen Emissionsverlagerungen durch die kostenfreie Zuteilung von Zertifikaten nicht verhindert werden;

31.  fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten eine Orientierung für die Festlegung etwaiger Maßnahmen zu geben, durch die für Industriesektoren, die nachweislich einem erheblichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind, gemäß der Richtlinie so bald wie möglich ein Ausgleich für die indirekten Kosten im Zusammenhang mit den Treibhausgasemissionen geschaffen werden soll;

32.  fordert die Kommission auf, eine Analyse vorzulegen, in der die Nichteinbeziehung des geografischen Kriteriums bei der Bewertung von CO2-Emissionsverlagerungen für den Strommarkt in Südosteuropa untersucht wird;

33.  weist auf die Schlussfolgerung des Fahrplans hin, dass der Stromsektor bis 2050 nahezu keine CO2-Emissionen mehr verursachen sollte (Senkung der Emissionen um 93 %–99 %); stellt fest, dass die Vorreiter im Bereich der emissionsarmen Technologien aus Sicht der EU-Wirtschaft in der emissionsarmen Welt von heute und morgen einen Wettbewerbsvorteil haben; weist ferner darauf hin, dass die Senkung der Emissionen daher auf einem Wege erreicht werden sollte, der keine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der EU nach sich zieht und der Gefahr der Verlagerung der CO2-Emissionen, insbesondere in energieintensiven Wirtschaftszweigen, Rechnung trägt;

Energieeffizienz

34.  weist auf die derzeit vorliegenden Gutachten hin, die ergeben, dass Projektionen für 2020 zufolge die im Hinblick auf die Verbesserung der Energieeffizienz und die Senkung des Energieverbrauchs angestrebten 20 % mit dem derzeitigen Kurs nicht zu erreichen sind; fordert, dass im Hinblick auf die Umsetzung der Ziele für 2020 schneller gehandelt, mehr Ehrgeiz entwickelt und ein stärkeres politisches Engagement an den Tag gelegt wird und dass über das Jahr 2020 hinaus geplant wird, damit entsprechende Investitionen getätigt werden; unterstützt die im Fahrplan der Kommission gezogene Schlussfolgerung, dass Energieeffizienzmaßnahmen für eine weitere Senkung der CO2-Emissionen entscheidend sind; vertritt daher die Ansicht, dass verbindliche Ziele nicht ausgeschlossen werden sollten; betont, dass durch Energieeffizienzmaßnahmen Arbeitsplätze geschaffen, wirtschaftliche Einsparungen erzielt und die Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden; begrüßt diesbezüglich die Prioritäten, die in der vorgeschlagenen Richtlinie über Energieeffizienz gesetzt werden, um die Energieeffizienz in allen Sektoren und vor allem bei Gebäuden durch die Renovierung des Gebäudebestands zu erhöhen, wobei die Renovierung der öffentlichen Gebäude an einem Zielwert ausgerichtet ist; fordert, dass mehr Ressourcen bereitgestellt und Maßnahmen getroffen werden, um auf europäischer und auf einzelstaatlicher Ebene, auch durch Schaffung neuer Finanzierungsinstrumente, neue Finanzquellen zu erschließen; hebt hervor, wie wichtig private Investitionen zur Überwindung der derzeit angespannten Haushaltslage der öffentlichen Hand sind;

35.  bedauert das Fehlen von Maßnahmen zur Ausschöpfung der Möglichkeiten, die für eine kostenneutrale Verringerung der Treibhausgasemissionen im Wege der Energie- und Ressourceneffizienz bestehen, und fordert, dass die Arbeiten im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) vorangetrieben werden, dass der Grundsatz der niedrigsten Lebenszykluskosten strikte Anwendung findet oder bei den Durchführungsmaßnahmen ein Niveau festgesetzt wird, welches dem leistungsstärksten Niveau entspricht, und dass auch Mindestanforderungen für nichtelektrische Geräte festgelegt werden;

36.  fordert, dass in die Arbeiten im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie auch Heizgeräte, Heizkessel und Isoliermaterial einbezogen werden, die eine Senkung des Energie- und Ressourcenverbrauchs erleichtern können und gleichzeitig ein verstärktes Recycling ermöglichen, und dass die Kennzeichnungsanforderungen, die den Verbrauchern helfen können, bewusste Entscheidungen zu treffen, ausgeweitet und verstärkt werden;

37.  betont, dass eine Aktualisierung des Aktionsplans für Energieeffizienz mit verbindlichen Zielvorgaben und einem Bündel von konkreten, quantifizierten Maßnahmen für die gesamte Energieversorgungskette notwendig ist;

38.  vertritt die Auffassung, dass die Energieeffizienz das wirksamste Mittel ist, um die industrielle technologische Innovation zu verbessern und einen Beitrag zu einer Reduzierung der Gesamtemissionen auf wirtschaftlich effiziente Weise zu leisten und gleichzeitig Beschäftigungswachstum zu fördern; fordert die Kommission daher auf, die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Förderung der Energieeffizienz durch die Einführung stabiler, langfristiger Anreizsysteme zu unterstützen, mit denen die Technologien, die unter Kosten- Nutzen-Gesichtspunkten am effektivsten sind, gefördert werden sollen; ist der Ansicht, dass zur Verwirklichung des für 2020 vorgesehenen Energieeffizienzziels ein angemessenes Maß an Harmonisierung bei den europäischen Effizienznormen gewährleistet werden sollte;

39.  weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, Anreize für öffentliche und private Investitionen zu schaffen, deren Ziel es ist, leicht reproduzierbare Technologien zu konzipieren und zu entwickeln, um eine qualitative Verbesserung der Energieeinsparungen und der Energieeffizienz zu erreichen;

40.  fordert die Kommission auf, bei der Förderung der Energieeffizienz spezifische Maßnahmen festzulegen, um gegen die widersprüchlichen Anreize vorzugehen, die es zwischen den Verbrauchern und den Energieverteilern gibt;

41.  fordert die Kommission auf, ein langfristiges Ziel für die bis 2050 zu erreichende Senkung des Energieverbrauchs des Gebäudebestands in der EU einzuführen;

42.  weist darauf hin, dass die EU und die Mitgliedstaaten nicht genügend in Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen und zur Erhöhung der Energieeffizienz im Baugewerbe und im Verkehrssektor investiert haben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Zuge der Überprüfung der derzeitigen Finanziellen Vorausschau und auch in den künftigen mehrjährigen Finanzrahmen die Mittel für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und zentralen städtischen Wärme- und Kälteversorgungsnetzen aufzustocken;

Erneuerbare Energien

43.  fordert die Kommission auf, eine Versorgungspolitik für Biomasse zu konzipieren, um die nachhaltige Erzeugung und Nutzung von Biomasse zu fördern; hebt mit Nachdruck hervor, dass darin Nachhaltigkeitskriterien für die verschiedenen Arten von Biomasse einbezogen werden sollten, die die CO2-Lebenszyklusprofile der verschiedenen Quellen berücksichtigen, wobei zuerst der stofflichen Nutzung von Biomasse-Rohstoffen der Vorrang gegenüber ihrer energetischen Nutzung eingeräumt werden sollte; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Erfüllung der EU-Zielvorgabe für Biokraftstoffe nicht zu einer Beeinträchtigung der Nahrungs- und Futtermittelerzeugung oder zu einem Verlust an biologischer Vielfalt führen darf;

44.  fordert die Kommission daher auf, bei der Frage der ILUC einen breiteren Ansatz zu verfolgen und einen angemessenen Schutz der Umwelt in denjenigen Drittländern auf bilateraler und multilateraler Ebene zu fördern, die von Landnutzungsänderungen betroffen sind, um die Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen, die auf Änderungen der Flächennutzungsstrukturen zurückzuführen sind; dies ließe sich durch die Einführung zusätzlicher Nachhaltigkeitsanforderungen für bestimmte Kategorien von aus Drittländern eingeführten Biokraftstoffen erreichen;

45.  erachtet es als wichtig, neue Technologien für den Ausbau der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und die Erzeugung von Bioenergie zu nutzen, und betont, dass die EU alle verfügbaren Innovationen nutzen muss, um ihre Ziele hinsichtlich der Verringerung der CO2-Emissionen zu verwirklichen;

46.  unterstreicht die Bedeutung von erneuerbarer Energie, auch der von innovativen Entwicklungen in diesem Bereich, und weist darauf hin, dass dringend bessere Lösungen für die Speicherung, die Verbesserung der Energieeffizienz und die Sicherstellung einer effizienten Energieübertragung, einschließlich entsprechender Infrastrukturmaßnahmen, gefunden werden müssen; würdigt die großen Fortschritte, die die Mitgliedstaaten seit Festlegung der verbindlichen Ziele für 2020 beim Ausbau erneuerbarer Energiequellen erreicht haben; weist darauf hin, dass es wichtig ist, diesen Ansatz weiter zu verfolgen und für 2030 weitere verbindliche Ziele für erneuerbare Energieträger festzulegen, wobei deren Realisierbarkeit und ihre makroökonomischen Folgen berücksichtigt werden müssen; weist ferner darauf hin, dass dies dazu beitragen wird, dass die für 2050 gesetzten Ziele verwirklicht werden, der Wirtschaft die nötige Investitionssicherheit geboten wird, die Treibhausgasemissionen signifikant verringert werden, Arbeitsplätze geschaffen werden, die energiewirtschaftliche Unabhängigkeit und die technologische Spitzenposition der EU gefördert werden und die industrielle Innovation begünstigt wird; betont, dass die Verwirklichung der in den nationalen Aktionsplänen für erneuerbare Energiequellen vorgesehenen Ziele für die Verwirklichung der allgemeinen Ziele der EU für 2050 entscheidend ist; vertritt die Auffassung, dass die Kommission tätig werden sollte, wenn die einzelstaatlichen Ziele nicht erreicht werden;

47.   betont, dass die Kommission sicherstellen muss, dass durch die Festlegung solcher Zielvorgaben die Anreize für Investitionen in andere Arten der CO2-armen Stromerzeugung nicht gemindert werden;

48.  fordert die Kommission auf, anlässlich ihres bis Ende 2012 zu veröffentlichenden Berichts, in dem die von allen Mitgliedstaaten jeweils erzielten Fortschritte bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Pflichten bezüglich der Erzeugung von erneuerbarer Energie dargelegt werden und eine Bewertung vorgenommen wird, ob die Ziele für 2020 voraussichtlich erfüllt werden, ein Programm mit Maßnahmen vorzuschlagen, die durchgeführt werden sollen, um die Einhaltung der Verpflichtungen seitens jener Mitgliedstaaten zu fördern, bei denen sie gegenwärtig nicht gewährleistet ist;

49.  weist darauf hin, dass die Stromnetze nachgerüstet und ausgebaut werden müssen, insbesondere, um den Transport von Energie aus erneuerbaren Quellen zu ermöglichen, die in Gebieten mit einem entsprechend hohen Potenzial – beispielsweise an der Nordsee in Offshore-Windkraftanlagen und in Südeuropa in Sonnenkraftanlagen – gewonnen wird, und der dezentralen Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen Rechnung zu tragen;

50.  unterstreicht, dass der Erhöhung der Ressourceneffizienz, z. B. durch Recycling, eine bessere Abfallbewirtschaftung und eine Veränderung des Verbraucherverhaltens, eine sehr wichtige Rolle bei der Umsetzung der strategischen Ziele der EU im Bereich der Verringerung der CO2-Emissionen zukommt;

51.  stellt fest, dass landwirtschaftliche Betriebe mit den gegenwärtig zur Verfügung stehenden Kenntnissen und Verfahren bereits zu Energieselbstversorgern werden können und durch die vor Ort aus organischen Abfällen erzeugte Bioenergie sowohl ihre Rentabilität erhöhen als auch Umweltvorteile erzielen können;

52.  ist der Ansicht, dass den Landwirten im Sinne der Ressourceneffizienz nahegelegt werden sollte, das Potenzial von Biogas und Biogas-Nebenerzeugnissen als Ersatz für Düngemittel besser zu nutzen;

53.  hebt in dieser Hinsicht die Bedeutung der Dungaufbereitung hervor, bei der nicht nur Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird, sondern auch die Umweltbelastungen gesenkt werden und ein Ersatz für synthetische Düngemittel in Form eines Mineralienkonzentrats entsteht; weist in diesem Zusammenhang mit Nachdruck darauf hin, dass aufbereiteter Dung in der Nitratrichtlinie als Ersatz für synthetische Düngemittel anerkannt werden muss, wenn Dung als Energiequelle gelten soll;

54.  betont, dass die Energieselbstversorgung der landwirtschaftlichen Betriebe durch Anreize zur eigenen Erzeugung von Energie aus nachhaltigen Quellen, z.B. mit Hilfe von Windenergieanlagen, Sonnenkollektoren und Biofermentierungstechnologien, verbessert werden muss, wodurch die Erzeugungskosten verringert würden und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Betriebe durch eine alternative Einkommensquelle verbessert würde;

Forschung

55.  fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass bei „Horizont 2020“ und den Europäischen Innovationspartnerschaften im Rahmen der Innovationsunion der Notwendigkeit Priorität eingeräumt wird, die Entwicklung aller Arten von nachhaltigen, CO2-armen Technologien voranzutreiben, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Möglichkeiten zur Schaffung „grüner“ Arbeitsplätze zu fördern und eine Änderung des Konsumverhaltens zu bewirken;

56.  betont, dass es dringend erforderlich ist, die Forschungstätigkeit zu intensivieren und die Forschungsfinanzierung aufzustocken, damit klimaeffiziente landwirtschaftliche Verfahren und landwirtschaftliche Methoden mit niedrigerem Energieverbrauch und geringerer Umweltbelastung entwickelt und generell verbreitet werden sowie der Wirkungsgrad bei der Energieerzeugung erhöht wird; stellt im Übrigen fest, dass es bereits umweltverträgliche und energieeffiziente Alternativen gibt; vertritt die Auffassung, dass Forschung und Entwicklung in diesem Bereich von wesentlicher Bedeutung sind, wenn es gilt, den Strategieplan für Energietechnologie vollständig umzusetzen, und dass dafür zusätzliche Investitionen erforderlich sind; betont, dass in diesem Zusammenhang dafür gesorgt werden muss, dass die Forschungsergebnisse auch in den Betrieben in die Praxis umgesetzt werden; begrüßt den Vorschlag der Kommission, einen neuen Forschungsrahmen („Horizont 2020“) zu schaffen;

57.  fordert, dass eine Unterstützung aus Haushaltsmitteln nach Maßgabe der 50 Milliarden € bereitgestellt wird, die aus öffentlichen und privaten Quellen für die vollständige Durchführung des SET-Plans benötigt werden;

58.  hebt hervor, wie wichtig FuE für die Entwicklung von emissionsarmen und energieeffizienten Technologien ist; fordert die EU auf, eine führende Rolle bei der Erforschung klimafreundlicher und energieeffizienter Technologien zu übernehmen und eine enge wissenschaftliche Zusammenarbeit mit ihren internationalen Partnern aufzubauen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den sauberen und nachhaltigen Technologien liegen muss, die es ermöglichen werden, im Rahmen des SET-Plans (der Leitinitiative der EU für CO2-arme Technologien) die für 2020 angestrebten Ziele zu erreichen; hebt hervor, dass die Mittel für alle Arten von Energieforschungsprojekten im Rahmen der Initiative „Horizont 2020“, vor allem für erneuerbare Energiequellen, aufgestockt werden müssen; weist darauf hin, dass sich die derzeitigen finanziellen Zuweisungen im Energiebereich nur auf 0,5 % des EU-Haushalts 2007-2013 belaufen und dass dies mit den politischen Prioritäten der EU nicht vereinbar ist;

CO2-Abscheidung und -Speicherung

59.  ist sich bewusst, dass ein Einsatz der CCS-Technologie dort, wo er sich als möglich erweist, wichtig ist, wenn die Ziele für die Verringerung der CO2-Emissionen zu den geringstmöglichen Kosten erreicht werden sollen, und räumt ein, dass Verfahrensverzögerungen und Finanzierungslücken sowie das mangelnde Engagement seitens einiger Mitgliedstaaten wahrscheinlich die Verwirklichung des Ziels des Europäischen Rates, wonach bis 2015 bis zu zwölf CCS-Demonstrationsprojekte durchgeführt werden sollen, verzögern werden; fordert die Kommission auf, einen CCS-Aktionsplan zu veröffentlichen; ist sich ferner bewusst, dass CCS auch bis 2050 nicht in allen Fällen geeignet sein wird und auf Großanlagen und einen Einsatz zur Vermeidung von Emissionen bei industriellen Verfahren beschränkt bleiben dürfte; fordert, dass bahnbrechende Technologien in anderen Bereichen zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Senkung des Energieverbrauchs unterstützt werden, um noch andere Lösungen als die CCS-Technologie zu bieten;

60.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag dahingehend vorzulegen, dass nicht in Anspruch genommene Mittel für CCS-Projekte im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms für alternative CCS-Demonstrationsprojekte bereitgestellt werden;

Nationale und sektorspezifische Fahrpläne

61.  weist darauf hin, dass in den Vereinbarungen von Cancun vorgesehen ist, dass alle Industriestaaten Strategien zur Verringerung der CO2-Emissionen erarbeiten;

62.  begrüßt die Ausarbeitung von Strategien zur Verringerung der CO2-Emissionen, die seitens einiger Mitgliedstaaten der EU erfolgt ist, fordert jedoch alle Mitgliedstaaten auf, solche Strategien bis spätestens Juli 2013 auszuarbeiten; fordert mit Nachdruck, dass die Kommission Legislativvorschläge vorlegen soll, nach denen die Ausarbeitung solcher Strategien verbindlich ist, falls nicht von allen Mitgliedstaaten bis Ende 2012 eine entsprechende Verpflichtung eingegangen wurde;

63.  fordert die Kommission auf, zu bewerten, ob diese Pläne einen angemessenen Beitrag zu dem in Cancun vereinbarten Ziel leisten, den globalen Temperaturanstieg auf weniger als 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen;

64.  fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die nationalen und sektorspezifischen Fahrpläne einer unabhängigen Überprüfung unterzogen werden, bei der geprüft wird, ob dem möglichen Einsatz der besten verfügbaren Technologien voll Rechnung getragen wurde und ob die veranschlagten Kosten den einschlägigen Verfahren entsprechen;

65.  erwartet, dass die Kommission bei der Vorbereitung politischer Initiativen den betreffenden Fahrplänen umfassend Rechnung trägt und auch gezielt auf die Fälle hinweist, in denen Wirtschaftszweige keine solchen Aktionspläne aufgestellt haben;

66.  fordert die betroffenen Branchenverbände der Industrie auf, sektorspezifische Fahrpläne auszuarbeiten, in denen die geeignetsten Möglichkeiten, die Ziele der EU für niedrige CO2-Emissionen zu verwirklichen, vorgesehen werden, einschließlich des erforderlichen Investitionsniveaus und der Finanzierungsquellen, auf die zurückgegriffen werden soll;

67.  erwartet, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Sektoren unterstützen, die Fahrpläne aufgestellt haben, damit die auf diesen Fahrplänen beruhenden Initiativen und Partnerschaften weiterentwickelt werden können und bahnbrechende Technologien zur Beseitigung der CO2-Emissionen der betreffenden energieintensiven Industriezweige entstehen;

68.  fordert die Kommission auf, alle 3 bis 5 Jahre den Fahrplan und die Prognosen für 2050 zu aktualisieren sowie die sektorspezifischen, regionalen und einzelstaatlichen Fahrpläne in die aktualisierte Fassung ihrer eigenen Fahrpläne aufzunehmen, wobei die dabei verwendeten Modelle und Verfahren völlig transparent sein sollten;

69.  betont, dass zur Verwirklichung einer CO2-armen Wirtschaft ein bedeutend effizienterer Ressourceneinsatz entscheidend ist; fordert die Mitgliedstaaten daher dringend auf, Strategien für Ressourceneffizienz zu erarbeiten oder die bestehenden Strategien zu verstärken und sie in ihre wachstums- und beschäftigungspolitischen Strategien bis 2013 einzubinden;

Stromerzeugung

70.  erinnert daran, dass die weltweite Nachfrage nach Primärenergie bis 2035 um mehr als 30 % steigen und der weltweite Wettbewerb um Energiequellen dadurch zunehmen wird;

71.  vertritt die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten eine möglichst große Bandbreite an Möglichkeiten zur emissionsarmen Stromerzeugung (einschließlich erneuerbare Energiequellen, Kernkraft, Einsatz der Technologie zur Abscheidung und Speicherung von CO2 und nachhaltig erzeugte Biomasse) haben sollten und keine Möglichkeit von der Palette der verfügbaren Optionen zur Erfüllung der Anforderungen ausgeschlossen werden sollte;

72.  fordert die Kommission auf, einer Verlagerung der Energieerzeugung in Bereiche außerhalb des EU-EHS mit besonderer Wachsamkeit zu begegnen und besonderes Augenmerk auf die Mitgliedstaaten mit Verbindungsleitungen in Länder außerhalb der EU zu richten;

73.  fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit von Mechanismen zu bewerten, die ein solides Funktionieren des Strommarkts in einer CO2-armen Wirtschaft ermöglichen sollen, und gegebenenfalls Legislativvorschläge zur stärkeren Einbindung grenzüberschreitender Strommärkte und zu anderen Maßnahmen vorzulegen, die auf die Notwendigkeit ausgerichtet sind, Gleichgewicht und Verfügbarkeit von Erzeugungskapazitäten zu ermitteln;

74.  fordert die Europäische Union auf, sich dafür einzusetzen, dass die Energiewirtschaft bis 2050 mit weniger CO2-Emissionen auskommt;

75.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft nötigen Investitionen in Energieinfrastrukturen aufzustocken; hebt hervor, dass Europa bei der Entwicklung von Normen, kompatiblen energiebezogenen Internettechnologien und energieeffizienten IKT-Anwendungen an der Spitze stehen sollte, vor allem beim Aufbau intelligenter Netze, der umfassenden und planmäßigen Einführung von Gebäudeautomatisierungssystemen wie intelligenten Zählern, die so konzipiert sind, dass der Verbraucher profitiert, sowie bei der Modernisierung und beim Ausbau eines europäischen Superverbundnetzes für Strom und entsprechender Flüssiggasinfrastrukturen; hebt hervor, dass für interregionale Verbindungsleitungen ein Investitionsplan aufgestellt werden muss, der insbesondere auf dem Maßnahmenpaket zur EU-Energieinfrastruktur beruht, damit die Diversifizierung der Energieversorgungsquellen sichergestellt ist; fordert die Kommission auf, praktische Lösungen für die effiziente Integration großer Mengen an Energie aus erneuerbaren Quellen vorzuschlagen, mit denen Marktvorschriften gefördert werden, die einen effizienten und transparenten internationalen Handel mit Strom ermöglichen; fordert aus diesem Grund, dass die grenzüberschreitenden Strommärkte zügig integriert und ausgebaut werden; weist darauf hin, dass dringend eine langfristige Vision notwendig ist, da der Bau der Energieinfrastrukturen viele Jahre dauert und diese Infrastrukturen langlebig sind; begrüßt, dass der Schwerpunkt bei der vorgeschlagenen Fazilität „Connecting Europe“ auf der Energieinfrastruktur liegt;

76.  weist darauf hin, dass das derzeitige 20-Prozent-Ziel in einer Reihe von Mitgliedstaaten auf dem Anteil der Kernenergie am Energiemix beruht; weist ferner darauf hin, dass im „World Energy Outlook 2011“ der Internationalen Energieagentur (IEA) auch das Szenario einer rückläufigen Entwicklung bei der Kernenergie betrachtet wird, dem zufolge der prognostizierte Anstieg der weltweiten CO2-Emissionen des Stromsektors aufgrund des verstärkten Einsatzes fossiler Brennstoffe mittelfristig wesentlich höher ausfallen würde; bekräftigt, dass die Entscheidung einiger Mitgliedstaaten, einige Kernkraftwerke zu schließen, nicht als Rechtfertigung dafür dienen darf, in der Klimapolitik weniger ehrgeizige Ziele zu verfolgen; hebt hervor, dass das 2°C-Ziel nach Auffassung der IEA nur erreichbar ist, wenn die Entwicklung und Bereitstellung von CCS-Technologien bei kohle- und gasbefeuerten Kraftwerken beschleunigt wird; stellt jedoch fest, dass die CCS-Technologie sich weiterhin in der vorkommerziellen Testphase befindet und demnach auch alternative Szenarien, wie der Einsatz hocheffizienter erneuerbarer Energieträger und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, geprüft werden müssen; fordert aus diesem Grund, dass die Unterstützung für die Entwicklung und den Einsatz bahnbrechender Technologien intensiviert wird, damit die Energieeffizienz gesteigert und das Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch entkoppelt werden kann;

77.  vertritt die Ansicht, dass die Verwirklichung dieser Ziele bis 2050, unbeschadet der Entscheidungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den eigenen Energiemix, zum Rückgang des Energieverbrauchs, zu einer sichereren und zuverlässigeren Energieversorgung und zur Eindämmung der Energiepreisschwankungen führen könnte, sodass sich faire und wettbewerbsfähige Energiepreise für Verbraucher und Unternehmen durchsetzen könnten und sich die Wettbewerbsfähigkeit und das Beschäftigungswachstum in der EU verbessern würden;

Industrie

78.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass bei der Unterstützung der EU für die umweltfreundliche Wirtschaft der Bedeutung Rechnung getragen werden sollte, die den Investitionen zukommt, welche von den bestehenden Industriezweigen für eine bedeutende Erhöhung der Effizienz des Ressourcenverbrauchs und Verringerung der CO2-Emissionen sowie zur Verwirklichung der Ziele der Strategie EU 2020 im Bereich der Schaffung ökologischer Arbeitsplätze vorgenommen werden; hebt hervor, dass Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in allen Wirtschaftszweigen durch eine umweltfreundlichere Wirtschaft gefördert werden sollten, indem der Schwerpunkt auf Bereiche gelegt wird, in denen Verbesserungen wirtschaftlich effizienter und ökologisch wirksamer sind;

79.  fordert die Kommission auf, innovative Finanzinstrumente für Investitionen in eine CO2-arme Wirtschaft zu untersuchen;

80.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Schaffung von Innovationsclustern zu unterstützen, damit regionale und nationale Lösungen entwickelt werden;

Verkehr

81.  unterstützt die im Fahrplan der Kommission zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum enthaltene Forderung, die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors in der EU bis 2050 um 60 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken; fordert die Kommission ferner auf, Zwischenziele für die Reduzierung der Emissionen für den Sektor vorzulegen, damit sichergestellt ist, dass frühzeitig genügend getan wird;

82.  begrüßt die Fortschritte, die von den Automobilherstellern bei der Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen seit 2007 erzielt wurden, und betont, dass es wichtig ist, die Verbesserungen beim Kraftstoffverbrauch weiter voranzutreiben; bekräftigt, dass die Kommission bei ihrer nächsten Überprüfung Möglichkeiten vorschlagen sollte, wie sichergestellt werden kann, dass die durchschnittlichen CO2-Emissionen von Neufahrzeugen dem für 2020 vereinbarten Ziel einer Obergrenze von 95g/km entsprechen; fordert die Kommission auf, den Dialog und die Zusammenarbeit mit der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zu verstärken, damit sichergestellt wird, dass die Schifffahrt in die Verpflichtungen zur Reduzierung der CO2-Emissionen einbezogen wird;

83.  weist erneut darauf hin, dass die Kommission die Fortschritte der IMO bei den durch die Schifffahrt verursachten Emissionen gemäß der Richtlinie 2009/29/EG bis zum 31. Dezember 2011 hätte bewerten sollen; fordert die Kommission auf, den Seeverkehr in ihren Fahrplan einzubeziehen und bei Ausbleiben eines internationalen Übereinkommens über Emissionssenkungen in der Seeschifffahrt einen Vorschlag für Rechtsvorschriften vorzulegen, der darauf abzielt, dass diese Emissionen in die Emissionsreduzierungsverpflichtung der Gemeinschaft einbezogen werden und dass der vorgeschlagene Rechtsakt bis 2013 in Kraft treten soll;

84.  fordert die Kommission auf, Vorschläge zu unterbreiten, die darauf gerichtet sind, bei schweren Nutzfahrzeugen die Kraftstoffeffizienz zu verbessern, und bei ihrer für 2013 vorgesehenen Überprüfung der Rechtsvorschriften über die Emissionen leichter Nutzfahrzeuge stärker zu berücksichtigen, dass die Kraftstoffeffizienz verbessert werden muss, um die Kosten zu senken, die den Unternehmen aufgrund der gestiegenen Kraftstoffpreise entstehen;

85.  fordert die Kommission auf, im Interesse der Käufer aller Arten von Personenkraftwagen und Lastkraftwagen für mehr Klarheit zu sorgen, was die Kraftstoffeffizienz der Fahrzeuge betrifft, und die längst fälligen Vorschläge für eine Reform der Etikettierungs-Richtlinie vorzulegen, die sich auf alle Formen der Absatzförderung erstrecken sollte;

86.  fordert die Kommission auf, unverzüglich tätig zu werden, um sicherzustellen, dass die Prüfzyklen zur Bewertung der Emissionen von Neufahrzeugen der Realität der Verwendung dieser Fahrzeuge unter normalen Fahrbedingungen genau entsprechen;

87.  erkennt die Bemühungen an, die einige Mitgliedstaaten zum Aufbau der Auflade-/Betankungsinfrastruktur unternommen haben, um die Verwendung von Elektrofahrzeugen und extrem emissionsarmen Fahrzeugen zu fördern, und fordert die Kommission auf, Vorschläge zu unterbreiten, die darauf abzielen, dass in den einzelnen Mitgliedstaaten Mindestanforderungen für den Aufbau eines europaweiten Netzes festgelegt werden;

88.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Hinblick auf die Verringerung der durch den Verkehrssektor verursachten Schadstoffemissionen Investitionen als Priorität zu behandeln, die dem Aufbau eines europaweiten intelligenten Energienetzes dienen, mit dem auf lokaler und regionaler Ebene erzeugte Energie, auch aus erneuerbaren Quellen, nutzbar gemacht und die Schaffung jener Infrastruktur auf den Weg gebracht wird, die für die Nutzung von Elektrofahrzeugen grundlegend ist;

89.  vertritt die Ansicht, dass ein Umdenken zugunsten eines Umstiegs auf nachhaltigere Verkehrsträger stattfinden muss; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, neue Investitionsformen zu fördern, um die Verkehrsverlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsträger voranzutreiben und den Transportbedarf – unter anderem durch die Nutzung von IT und durch eine entsprechende Raumplanung – zu verringern;

90.  hebt hervor, dass die nach Verschmutzungsgrad gestaffelte Internalisierung der externen Verkehrskosten in die Beförderungspreise eine wichtige Aufgabe ist, wenn Anreize für Energieeinsparungen und Energieeffizienz gesetzt werden sollen, und dass verbesserte Leistungen zu einer umweltbewussten Entscheidung bei der Wahl des Verkehrsträgers führen werden;

91.  fordert, dass eine Übereinstimmung der geplanten Investitionen in neue Verkehrsinfrastruktur mit den Prioritäten des Fahrplans gewährleistet wird, da die Gefahr besteht, dass die von der Kommission für die nächsten zwanzig Jahre (2010-2030) geforderten 1,5 Billionen Euro nicht in Vorhaben fließen, die den Prioritäten für die Verringerung der CO2-Emissionen entsprechen; weist aus diesem Grund nachdrücklich darauf hin, dass der für Infrastrukturmaßnahmen bestimmte EU-Haushalt, vor allem in Bezug auf die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds, stärker auf ökologische Aspekte ausgerichtet werden muss;

92.  begrüßt die vorgeschlagenen neuen Leitlinien für die Transeuropäischen Verkehrsnetze sowie die Tatsache, dass der Ausbau von Schienenkorridoren für den Personen- und Güterverkehr für wichtig erachtet wird; fordert die Kommission auf, möglichst bald eine Strategie für den Einsatz alternativer Kraftstoffe und neuer Technologien im Verkehrssektor vorzulegen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums umgehend umzusetzen und auf diese Weise die Effizienz von Flugzeugen und der Steuerung des Flugverkehrsaufkommens zu steigern;

93.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Rechtsvorschriften über den Luftverkehr im EU-EHS vollständig umzusetzen;

Landwirtschaft

94.  fordert die Kommission auf, spezifische Maßnahmen zur Senkung der Treibhausemissionen und zur Förderung von Effizienzsteigerungen bei der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen sowie zur Verringerung des Einsatzes von Düngemitteln aus fossilen Brennstoffen vorzuschlagen und hier insbesondere die Rolle der Landwirtschaft als Produzent von Lebensmitteln (und weniger als Produzent von Kraftstoffen) zu berücksichtigen; vertritt zudem die Auffassung, dass die Inhaber kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe möglicherweise eine Schulung und technische Unterstützung in diesem Bereich benötigen; fordert die Kommission ferner auf, die Forschung über die Funktionsweise der verschiedenen Arten von Landwirtschaft und wirksame Umweltschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft unter angemessener Berücksichtigung der vorherrschenden klimatischen Bedingungen voranzutreiben;

95.  vertritt die Auffassung, dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze durch umweltverträgliches Wachstum leisten kann; weist darauf hin, dass die Senkung der Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft eine Win-Win-Option darstellt, die die langfristige wirtschaftliche und agronomische Tragfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe erhöhen kann; fordert, dass im Rahmen der GAP auch Ziele für die Nutzung nachhaltiger Energie vorgesehen werden;

96.  hebt hervor, dass sich der oben genannte Beitrag im Zuge der GAP nach 2013 voraussichtlich erhöht; weist darauf hin, dass die Emissionen in der Landwirtschaft dank effizienterer Erzeugungsverfahren bereits deutlich verringert wurden; stellt jedoch fest, dass die Möglichkeiten der Landwirtschaft zur Verringerung von Emissionen auf lange Sicht zwar erheblich sind (der Agrarsektor kann die Emissionen, die keine CO2-Emissionen sind, bis 2050 um 42 % bis 49 % gegenüber 1990 senken), im Vergleich mit anderen Sektoren jedoch womöglich eher begrenzt sind; betont, dass alle Länder, die einen Großteil der Emissionen verursachen, einen angemessenen Beitrag leisten müssen;

97.  unterstützt die Ökologisierungskomponente der GAP als EU-weites Anreizsystem für die Förderung der Nährstoff-, Energie- und Klimaeffizienz, wobei der Schwerpunkt darauf gelegt werden sollte, dass mehr Kohlenstoff im Boden gebunden wird, die Treibhausgasemissionen weiter gesenkt werden und sich die Nährstoffbewirtschaftung verbessert; Ziel dieses Systems wäre es, die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe und die langfristige Ernährungssicherheit durch eine effektivere Bewirtschaftung der begrenzten natürlichen Ressourcen sicherzustellen;

98.  fordert, dass im Rahmen der GAP die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden, mit denen die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Abfälle für die Erzeugung von Energie aus nachhaltigen Quellen gefördert und ermöglicht wird und die die Finanzierung von Forschung, Aufklärungsmaßnahmen, Investitionsbeihilfen und andere auf Anreize gestützte Initiativen mit einschließen;

99.  weist darauf hin, dass bessere land- und forstwirtschaftliche Verfahren dem Sektor mehr Möglichkeiten bieten dürften, Kohlenstoff in Böden und Wäldern zu binden und zu speichern; betont ferner, dass die meisten Waldbesitzer auch Landwirte sind; hebt zudem hervor, dass sich die EU das Ziel gesetzt hat, die Entwaldung, die weltweit und insbesondere in Entwicklungsländern stattfindet, einzudämmen und dem weltweiten Verlust an Waldflächen bis spätestens 2030 Einhalt zu gebieten;

100.  erachtet es als wichtig, angemessene Maßnahmen und/oder Mechanismen auszuarbeiten, mit denen der Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft im Zusammenhang mit der Kohlenstoffspeicherung finanziell konkret Rechnung getragen wird;

101.  betont, dass eine nachhaltige Nutzung des Waldes dazu beiträgt, die CO2-Emissionen zu verringern, und dass daher im Rahmen der 2. Säule der Agrarpolitik Maßnahmen vorzusehen sind, damit der Wald auch in schwierigen geografischen Lagen bewirtschaftet werden kann;

102.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Aufforstung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, da sie die einzige Möglichkeit bietet, die Kohlenstoffspeicher und die Holzressourcen für Bioenergie auf natürlichem Wege zu vergrößern;

103.  fordert eine Strategie für die Landnutzung, Landnutzungsänderungen und die Forstwirtschaft in der EU (LULUCF), um Dauerhaftigkeit und die Umweltwirksamkeit des Beitrags dieses Sektors zur Emissionsverringerung zu gewährleisten; ermuntert die Mitgliedstaaten, ihre nationalen Maßnahmen zu entwickeln, um das Eindämmungspotenzial ihres jeweiligen LULUCF-Sektors im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip auszuschöpfen, da dies dazu beitragen könnte, wertvolle Erfahrungen zu sammeln; hebt hervor, dass in die wissenschaftliche Forschung in den Bereichen der Speicherkapazität und der Emissionen durch LULUCF-Aktivitäten investiert werden muss;

104.  ist der Ansicht, dass die langfristige Wettbewerbsfähigkeit nur durch gesunde Agrarökosysteme, die eine große biologische Vielfalt aufweisen und widerstandsfähig gegen den Klimawandel sind, und durch einen sorgfältigen Umgang mit begrenzten natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser und Flächen, erreicht werden kann;

105.  hebt hervor, dass es für die Verwirklichung einer CO2-armen Wirtschaft in entscheidendem Maße darauf ankommt, dass die biologische Vielfalt und die Leistungen des Ökosystems geschützt, geschätzt und wiederhergestellt werden;

106.  betont, dass die Kommission den Klimaschutz stärker in andere Politikbereiche einbinden sollte, um für Kohärenz zwischen diesen Bereichen zu sorgen, zu denen Industrie, Forschung, Energie, biologische Vielfalt, Handel, Entwicklung, Landwirtschaft, Innovation, Verkehr, Tierschutz und die Strategie Europa 2020 gehören; ist der Ansicht, dass die EU durch einen vernünftigen, strategischen Umgang mit dem Potenzial des Agrarsektors gut gerüstet wäre, was ihre Wettbewerbsfähigkeit in der CO2-emissionsarmen Weltwirtschaft der Zukunft anbelangt;

107.   betont, dass zur Verringerung der transportbedingten Emissionen in der landwirtschaftlichen Erzeugung die Lebensmittelversorgungskette kürzer und transparenter gemacht und der Verbrauch vor Ort erzeugter Lebensmittel gefördert werden sollte, was die Unterstützung lokaler und regionaler Märkte einschließt; hebt hervor, dass eine Verlagerung der multifunktionalen Erzeugung und Verarbeitung in Länder außerhalb der EU negative Auswirkungen auf die Wertschöpfung und die Klimaschutzziele der EU hätte;

108.  vertritt die Auffassung, dass durch eine bessere Futtermittelbewirtschaftung, einschließlich der Einbeziehung von Eiweißpflanzen in die Fruchtfolge und der Erhöhung der Vielfalt von Eiweißpflanzen in dauerhaften Mischweiden mit dem Ziel, in den landwirtschaftlichen Betrieben selbst größere Mengen an Tierfutter anzubauen, die Abhängigkeit von Futtermitteleinfuhren, bei denen in großem Umfang CO2-Emissionen verursacht werden, verringert werden könnte; ist der Ansicht, dass dadurch zugleich die Futtermittelkosten der Landwirte gesenkt werden könnten und eine bessere Bodenbewirtschaftung bewirkt wird, indem die Wasserrückhaltefähigkeit des Bodens verbessert und die Anfälligkeit für Schädlingsbefall verringert wird;

Finanzierung

109.  unterstützt die Vorschläge, die von der Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 dahingehend vorgelegt wurden, dass spezielle Mittel zur Verstärkung der Investitionen und zur Förderung der Entwicklung und Anwendung von CO2-armen Technologien bereitgestellt werden sollen; befürwortet das Vorhaben, die klimaschutzbezogenen Mittel des gesamten MFR einzubeziehen und 20 % der Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Investitionen in erneuerbare Energie und Energieeffizienz vorzusehen, wobei es mit Nachdruck darauf hinweist, dass diesbezüglich eine wirksame Überwachung erfolgen muss; empfiehlt, dass die Kommission sicherstellen sollte, dass diese Mittel insbesondere eingesetzt werden, um die Mitgliedstaaten zu unterstützen, deren Potenzial, die Emissionen weit unter die festgelegten Zielwerte zu senken, zwar besonders groß ist, die aber nicht über die Kapazitäten verfügen, die erforderlichen Investitionen zu tätigen;

110.  weist darauf hin, dass es der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise bei der Erarbeitung politischer Maßnahmen Rechnung zu tragen gilt, damit die im Vorfeld notwendigen Investitionen sichergestellt und gefördert werden, die zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energiequellen beitragen, sodass die Energiekosten langfristig gesenkt werden können und die Energieeffizienz in den Bereichen Energieversorgung und -transport verbessert werden kann;

111.  erinnert daran, dass es die Wirtschaft langfristig teurer zu stehen kommt, nichts gegen den Klimawandel zu unternehmen, als heute die kurzfristigen Kosten tragfähiger und entschiedener Maßnahmen zu tragen;

112.  hofft, dass für die einzelnen Sektoren rasch konkrete und messbare Ziele festgelegt werden, um Anreize für private Investoren und ein Klima des Vertrauens und der Zusammenarbeit zwischen ihnen zu schaffen und gleichzeitig eine bessere Nutzung der europäischen Fonds zu fördern; weist nachdrücklich darauf hin, dass erneuerbare Energie, Innovation und die Entwicklung und der Einsatz bahnbrechender Technologien einen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leisten können und gleichzeitig auch dazu beitragen können, die Partner der EU in der Welt davon zu überzeugen, dass die Emissionen auch verringert werden können, ohne dass die Wettbewerbsfähigkeit leidet oder die Entstehung neuer Arbeitsplätze gefährdet wird; ist der Auffassung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bei der Schaffung eines Systems für Investitionen in neue, energieeffiziente und CO2-arme Technologien mit gutem Beispiel vorangehen; fordert im Interesse der Verwirklichung der Ziele des Fahrplans, dass bestehende Finanzierungsprogramme ausgebaut werden, dass umgehend Gespräche zu den Finanzierungsinstrumenten aufgenommen werden, die noch bereitgestellt werden müssen, und dass bessere Synergieeffekte zwischen nationalen und europäischen Finanzierungsprogrammen ermöglicht werden; vertritt die Auffassung, dass Finanzierungsprogramme mit mehreren Mittelquellen ein wirksames Instrument sein können; hebt mit Nachdruck die entscheidende Bedeutung hervor, die der Finanzausstattung im Rahmen der Politik für die regionale Entwicklung und der Kohäsionspolitik als Hauptinstrument für die Kofinanzierung regionaler Maßnahmen für den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft zukommt; ist der Ansicht, dass ein wesentlicher Teil der Finanzmittel für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 für die Umsetzung der Ziele des Fahrplans für 2050 vorgesehen werden sollte;

113.  weist darauf hin, dass sich durch die Versteigerung von EHS-Zertifikaten, anders als erwartet, aufgrund des niedrigen CO2-Preises keine Ressourcen für Investitionen in den Klimaschutz mobilisieren lassen; weist nochmals darauf hin, dass mindestens 50 % der Einnahmen aus den Versteigerungen wieder in den Klimaschutz – sowohl in der EU als auch in Entwicklungsländern – investiert werden müssen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, aktiv zu überwachen, wie diese Einnahmen von den Mitgliedstaaten ausgegeben werden, und dem Europäischen Parlament darüber jährlich Bericht zu erstatten; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einnahmen aus Versteigerungen wirksam zur Förderung von FuE und Innovationen einzusetzen, damit ein langfristiger Rückgang der Treibhausgasemissionen erreicht wird;

114.  fordert die Kommission auf, ab 2013 Informationen über die Verwendung der Einnahmen aus Versteigerungen von EHS-Zertifikaten zusammenzustellen und einen jährlichen Bericht zu veröffentlichen, in dem verglichen wird, in welchem Umfang die einzelnen Mitgliedstaaten diese Einnahmen zur Förderung der Entwicklung CO2-armer Technologien und anderer Lösungen zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen einsetzen;

115.  fordert die Kommission auf, vorzuschlagen, dass die Mitgliedstaaten einen Teil der Einnahmen aus Versteigerungen zusätzlich für Finanzierungen auf EU-Ebene zur Verfügung stellen, damit im Rahmen des SET-Plans oder vergleichbarer Initiativen die Innovation gefördert werden kann;

116.  fordert die Kommission auf, zu sondieren, ob weitere und innovative Finanzierungsquellen aufgetan werden können und diese zu prüfen, einschließlich der potenziellen Inanspruchnahme der Mittel für die regionale Entwicklung, um die Entwicklung und den Einsatz von CO2-armen Technologien weiter voranzubringen;

117.  betont, dass es dringend erforderlich ist, im Rahmen des Fahrplans etwas gegen umweltschädliche Subventionen zu unternehmen; fordert zur Unterstützung der Haushaltskonsolidierung und des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft koordinierte Maßnahmen, die auf die Ermittlung und schrittweise Abschaffung aller umweltschädlichen Subventionen bis 2020 abzielen; fordert die Kommission auf, bis Ende 2013 eine Mitteilung zu veröffentlichen, in der alle Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie der EU-Haushalt herangezogen wird, um eine unmittelbar oder über die Mitgliedstaaten erfolgende finanzielle Unterstützung von Tätigkeiten zu rechtfertigen, die den Zielen des Fahrplans für eine CO2-arme Wirtschaft zuwiderlaufen;

118.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich für eine zügigere Umsetzung der G20-Vereinbarung über den Abbau von Subventionen für fossile Brennstoffe einzusetzen; betont, dass die Umsetzung der Vereinbarung auf internationaler Ebene abgestimmt werden muss, wenn die erwünschten Ergebnisse erzielt werden sollen;

Zusätzliche Maßnahmen

119.  fordert die Kommission auf, bis Ende 2012 ambitionierte Vorschläge zur Verringerung der Emissionen von Methan, Ruß und fluorierten Treibhausgasen vorzulegen;

120.  weist auf das Potenzial von Holz als Ersatz für die CO2-intensivsten Materialien, unter anderem im Bausektor, hin und fordert, dass für die Nutzung von nachhaltig geschlagenem Holz eine klare Rangordnung festgelegt wird, um eine Kohärenz mit den Zielen für den Klimaschutz und für die Ressourceneffizienz zu gewährleisten; vertritt die Auffassung, dass aus Abfall sowie aus bestimmten Rückständen und Nebenprodukten der Industrie nachhaltige Bioenergie gewonnen werden kann, sofern ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um Verluste hinsichtlich des Kohlenstoffgehalts im Boden und der biologischen Vielfalt sowie indirekte Emissionen aufgrund der Verdrängung anderer Verwendungsarten eines Materials zu vermeiden;

121.  weist darauf hin, dass die Bauwirtschaft einen großen ökologischen Fußabdruck aufweist, weil dort erhebliche Mengen an nicht erneuerbaren natürlichen Ressourcen und Energie verbraucht werden und viel Kohlendioxid emittiert wird; stellt fest, dass der Einsatz erneuerbarer Baumaterialien den Verbrauch natürlicher Ressourcen und die Umweltbelastung verringert; fordert deshalb die Kommission auf, mehr Wert darauf zu legen, dass Baumaterialien während des gesamten Lebenszyklus geringe Emissionen verursachen und energieeffizient sind, und die Nutzung von ökologisch nachhaltigen, erneuerbaren und mit geringen Emissionen verbundenen Materialien, wie Holz, in der Bauwirtschaft zu fördern; weist darauf hin, dass Bäume während ihres Wachstums Kohlenstoff binden, wodurch Holz ein CO2-neutraler Werkstoff ist;

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122.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


Diskriminierende Websites und Reaktionen der Regierungen
PDF 122kWORD 43k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zu diskriminierenden Websites und den Reaktionen der Regierungen (2012/2554(RSP))
P7_TA(2012)0087RC-B7-0152/2012

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Artikel 2, 3, 4 und 6 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), die Artikel 2, 3, 4, 9, 10, 18, 19, 20, 21, 26, 45, 49, 56, 67, 83 und 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK),

–  unter Hinweis auf den Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit(1),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten(2),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft(3),

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission, vom 11. Februar 2012 zur Website der PVV(4),

–  gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die niederländische Partei für die Freiheit (Partij voor de Vrijheid–PVV) Anfang Februar 2012 eine Internet-Hotline mit dem Namen „Meldpunt Midden en Oost Europeanen“ eröffnet hat und die Bürger dazu aufruft, Beschwerden im Zusammenhang mit der „massiven Arbeitsmigration mittel- und osteuropäischer Bürger“, insbesondere von Polen, Rumänen und Bulgaren, vorzubringen; in der Erwägung, dass die Bürger insbesondere gefragt werden, ob sie bereits mit Problemen durch asoziales Verhalten konfrontiert waren und ob sie ihre Arbeit an zugewanderte Bürger verloren haben;

B.  in der Erwägung, dass der freie Personenverkehr innerhalb der Union in Artikel 21 AEUV und die Freizügigkeit von Arbeitnehmern innerhalb der Union in Artikel 45 AEUV verankert ist;

C.  in der Erwägung, dass das Recht auf Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit in Artikel 18 AEUV und das Recht auf Schutz vor Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft in Artikel 10 AEUV verankert ist;

D.  in der Erwägung, dass das Recht auf Gedankenfreiheit in Artikel 10 und das Recht auf freie Meinungsäußerung in Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist;

E.  in der Erwägung, dass sich die Europäische Union auf die in Artikel 2 EUV niedergelegten Werte der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit und auf die eindeutige Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der EMRK gründet;

F.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten allen Unionsbürgern gegenüber verpflichtet sind sicherzustellen, dass diese nicht diskriminiert oder stigmatisiert werden, wenn sie in einem anderen EU-Land als ihrem Herkunftsland leben und arbeiten;

G.  in der Erwägung, dass die Hotline der PVV offen zur Diskriminierung von Arbeitnehmern aus mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten anstachelt und einen Keil zwischen die Bevölkerungsgruppen in der niederländischen Gesellschaft treibt;

H.  in der Erwägung, dass die Website der PVV den freien Personenverkehr und das auf der Richtlinie 2004/38/EG und den entsprechenden Vertragsartikeln basierende Recht auf Nichtdiskriminierung untergräbt;

I.  in der Erwägung, dass die niederländische Regierung gemeinsam mit der PVV eine Vereinbarung über die Unterstützung im Parlament unterzeichnet hat und daher auf eine Mehrheit im nationalen Parlament zählen kann;

J.  in der Erwägung, dass die niederländische Regierung die Hotline der PVV bisher nicht offiziell verurteilt hat;

K.  in der Erwägung, dass die Eröffnung dieser Hotline in den Niederlanden eine heftige Diskussion ausgelöst hat und dass viele politische Parteien, die Medien, Chefs von KMU und anderen Unternehmen, führende Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft sowie Einzelpersonen die Initiative der PVV verurteilt haben; in der Erwägung, dass viele Gegeninitiativen gestartet worden sind, wie beispielsweise eine Website, auf der über positive Erfahrungen mit polnischen Bürgern berichtet werden kann;

L.  in der Erwägung, dass die Botschafter von zehn mittel- und osteuropäischen Ländern in den Niederlanden vehement gegen die Website protestiert und angeführt haben, dass „sie die negative Wahrnehmung einer bestimmten Gruppe von EU-Bürgern in der niederländischen Gesellschaft fördert“;

M.  in der Erwägung, dass die neuesten Studien der Erasmus-Universität in Rotterdam(5) ergeben haben, dass aus mittel- und osteuropäischen Ländern zugewanderte Arbeitnehmer einen bedeutenden Beitrag zur Volkswirtschaft und zum Arbeitsmarkt der Niederlande leisten;

N.  in der Erwägung, dass das politische Engagement der niederländischen Regierung für die europäische Integration in den vergangenen Jahren deutlich nachgelassen hat, wie am Standpunkt der derzeitigen niederländischen Regierung zu Themen wie der Erweiterung des Schengen-Raums und der Freizügigkeit von Arbeitnehmern zu sehen ist;

O.  in der Erwägung, dass die konkrete Gefahr besteht, dass ähnliche Hotlines in anderen Mitgliedstaaten eingerichtet werden;

1.  verurteilt nachdrücklich die von der PVV eingerichtete Website, weil sie gegen die grundlegenden europäischen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte verstößt und die Gefahr besteht, dass dadurch die Grundpfeiler der Union, nämlich Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und freier Personenverkehr, zerstört werden;

2.  erachtet die Hotline der PVV als eine böswillige Initiative, mit der versucht wird, die Gesellschaft zu spalten und auf Kosten der Arbeitnehmer aus Mittel- und Osteuropa politische Vorteile zu erlangen;

3.  fordert Ministerpräsident Mark Rutte nachdrücklich auf, im Namen der niederländischen Regierung diese verwerfliche Initiative zu verurteilen und sich von ihr zu distanzieren; betont ferner die Verpflichtung aller Regierungen in der Europäischen Union, den freien Personenverkehr und das Recht auf Nichtdiskriminierung zu gewährleisten, und fordert daher den Europäischen Rat auf, die Hotline der PVV offiziell zu verurteilen, weil sie die genannten Rechte schwächt und eine Verletzung europäischer Werte und Grundsätze darstellt;

4.  fordert die niederländische Regierung auf, die Politik der PVV, die im Widerspruch zu den Grundwerten der EU steht, nicht bewusst zu ignorieren;

5.  fordert die staatlichen Stellen der Niederlande auf zu prüfen, ob sich aus dieser Initiative eine Aufstachelung zum Hass und zur Diskriminierung ergeben hat;

6.  betont, dass die Arbeitnehmer aus den Ländern, die 2004 und 2007 der EU beigetreten sind, sich positiv auf die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten ausgewirkt und keine erheblichen Beeinträchtigungen der jeweiligen Arbeitsmärkte verursacht, sondern vielmehr einen bedeutenden Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum in der EU geleistet haben;

7.  fordert die niederländische Regierung auf, die Schreiben der Kommission zu geplanten Rechtsvorschriften, die möglicherweise gegen die Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, verstoßen, zügig zu beantworten und den vom Parlament in seinen Entschließungen gestellten Forderungen nachkommen;

8.  fordert die Kommission und den Rat auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um der Verbreitung fremdenfeindlicher Ansichten wie derjenigen, die auf der genannten Website geäußert werden, Einhalt zu gebieten, und für die wirksame Umsetzung des Rahmenbeschlusses zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in allen Mitgliedstaaten Sorge zu tragen;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europarat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 55.
(2) ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77.
(3) ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.
(4) http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/multimedia/news/2012/02/20120211_de.htm
(5) Arbeidsmigranten uit Polen, Roemenie en Bulgarije in Den Haag. Sociale leefsituatie, arbeidpositie en toekomstperspectief, Prof. Godfried Engbersen, Afdeling Sociologie Universiteit Rotterdam.


Ergebnis der Präsidentschaftswahlen in Russland
PDF 123kWORD 39k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zum Ergebnis der Präsidentschaftswahlen in Russland (2012/2573(RSP))
P7_TA(2012)0088B7-0177/2012

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation, das 1997 in Kraft getreten ist und solange Gültigkeit hat, bis es durch ein neues Abkommen ersetzt wird,

–  unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen über ein neues Abkommen, mit dem ein neuer umfassender Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Russland geschaffen werden soll, sowie auf die 2010 in Gang gesetzte „Partnerschaft für Modernisierung“,

–  unter Hinweis auf seine früheren Berichte und Entschließungen zu Russland, insbesondere seine Entschließungen vom 16. Februar 2012(1) zu der bevorstehenden Präsidentschaftswahl in Russland, vom 14. Dezember 2011(2) zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-Russland, insbesondere der Kritik der Durchführung der Duma-Wahl, und vom 7. Juli 2011(3) zu den Vorbereitungen auf die Wahlen zur russischen Staatsduma im Dezember 2011,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des BDIMR der OSZE, der PV der OSZE und der PACE vom 5. März 2012 zu den ersten Ergebnissen und Schlussfolgerungen,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 4. März 2012 zu den Präsidentschaftswahlen vom 4. März 2012 in Russland sowie ihre Ausführungen zum Gipfeltreffen EU-Russland vom 14. Dezember 2011 in Straßburg und zur politischen Lage in Russland vom 1. Februar 2012 in Brüssel,

–  gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die EU als strategischer Partner und unmittelbarer Nachbar Russlands den Wahlprozess sowie die öffentliche Debatte und die weitreichenden und anhaltenden Proteste in Russland anlässlich der Wahlen zur Staatsduma im Dezember 2011 und der Präsidentschaftswahlen am 4. März 2012 mit besonderem Interesse verfolgt hat;

B.  in der Erwägung, dass im Hinblick auf die Achtung und den Schutz der Menschenrechte sowie die Achtung gemeinsam vereinbarter demokratischer Grundsätze, Wahlbestimmungen und -verfahren weiterhin erhebliche Besorgnis über die Entwicklungen in der Russischen Föderation besteht; in der Erwägung, dass die Russische Föderation vollwertiges Mitglied des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ist und sich damit den Grundsätzen der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte verpflichtet hat;

C.  in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 12. April 2011 Kritik an den schwerfälligen Registrierungsverfahren für politische Parteien in Russland geäußert hat, die nicht den Wahlstandards des Europarates und der OSZE entsprechen; in der Erwägung, dass der politische Wettbewerb und der Pluralismus in Russland durch die Einschränkung der Registrierung von politischen Parteien und Kandidaten beeinträchtigt werden;

D.  in der Erwägung, dass die allgemeinen Wahlvorschriften trotz der beschränkten Initiativen zur Verbesserung des Wahlrechts, die unlängst ergriffen wurden, immer noch übermäßig komplex und mitunter unklar sind, was eine uneinheitliche Anwendung der Rechtsgrundlage zur Folge hat;

E.  in der Erwägung, dass die russischen Staatsorgane versuchten, nichtstaatliche Organisationen zu diskreditieren, die die Wahlen beobachteten, insbesondere die Organisation Golos, deren Hauptbüros in Moskau einer Zwangsräumung unterworfen wurden, die einer Medienkampagne ausgesetzt war, die ihren Ruf schädigen sollte, und in deren regionalen Büros Steuerprüfungen durchgeführt wurden; in der Erwägung, dass unabhängige Medien ebenfalls gravierendem Druck ausgesetzt waren

F.  in der Erwägung, dass in der gemeinsamen Erklärung des BDIMR der OSZE, der PV der OSZE und der PACE vom 5. März 2012 zu den ersten Ergebnissen und Schlussfolgerungen festgestellt wird, dass der Wahlprozess weder frei noch fair verlief, da er durch Denunzierung potenzieller Mitbewerber während des Registrierungsverfahrens, unausgewogene und einseitige Berichte in den Medien und die Mobilisierung staatlicher Ressourcen zugunsten eines Kandidaten in hohem Maße zu dessen Gunsten verzerrt wurde;

G.  in der Erwägung, dass die Bevölkerung Russlands nach der Wahl zur Duma vom 4. Dezember 2011 mit zahlreichen Demonstrationen und insbesondere mit dem Tragen eines weißen Bandes ihren Wunsch nach mehr Demokratie und einer umfassenden Reform des Wahlsystems bekundet hat;

1.  nimmt die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen im Lichte der vorläufigen Schlussfolgerungen des BDIMR der OSZE sowie einheimischer Beobachterorganisationen wie Golos, Grazhdanin Nabludatel, der Liga der Wähler und der Vertreter der politischen Parteien zur Kenntnis;

2.  betont bei uneingeschränkter Unterstützung der Agenda für Modernisierung, die einen Dialog über wirtschaftliche und politische Neuerungen im Hinblick auf die Einleitung und Umsetzung von Reformen zur Behebung bestehender Mängel einschließt, die Notwendigkeit eines kritischen Engagements gegenüber Russland;

3.  kritisiert mit Nachdruck die Unzulänglichkeiten und Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Wahlen und die begrenzten Wahlmöglichkeiten der Wähler; betont, dass die russischen Rundfunk- und Fernsehsender während der Wahlkampagne keine ausgewogene Berichterstattung über alle Kandidaten lieferten, was gegen die gesetzlichen Auflagen verstößt; begrüßt das umfassende bürgerliche Engagement im Rahmen der Kampagne und fordert umfassende und transparente Analysen aller Unregelmäßigkeiten und die Einführung, Stärkung und Umsetzung demokratischer Vorschriften für künftige Wahlen; bedauert die Festnahme dutzender von Demonstranten in ganz Russland;

4.  ersucht Präsident Medwedew, Worten Taten folgen zu lassen und die Verabschiedung der notwendigen Reformen des politischen Systems zu gewährleisten, und erwartet, dass der neue russische Präsident bereit sein wird, Selbige voranzutreiben, einschließlich der unbedingt notwendigen Vereinfachung der Vorschriften für die Registrierung politischer Parteien; fordert konkrete Zusagen, auch die Probleme im Zusammenhang mit der Medien-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit anzugehen; bekräftigt die Bereitschaft der EU zur Zusammenarbeit mit Russland, auch im Rahmen der Partnerschaft für Modernisierung, um die Achtung der Menschen- und Grundrechte, wobei die Freilassung der politischen Häftlinge ein entscheidender Aspekt ist, und die Leistungsfähigkeit eines unabhängigen rechtsstaatlichen Systems in Russland zu verbessern;

5.  fordert die russischen Staatsorgane und die in der Staatsduma vertretenen Parteien auf, im Interesse einer umfassenden Reform sowie von Transparenz und Demokratie einen sinnvollen Dialog mit den Teilnehmern an den Demonstrationen für mehr Demokratie und der Opposition zu beginnen; fordert den designierten Präsidenten Wladimir Putin auf, seine Rhetorik gegen die Demonstranten zu mäßigen und mit ihnen in einen aufrichtigen Dialog über die Zukunft des Landes einzutreten;

6.  ermutigt die verschiedenen Gruppierungen der demokratischen Opposition in Russland, sich auf der Grundlage eines positiven Programms für politische Reformer enger zusammenzuschließen und den russischen Bürgern so eine glaubwürdige Alternative zu bieten;

7.  begrüßt den Beschluss von Präsident Dmitri Medwedew, der den Generalstaatsanwalt beauftragt hat, die Rechtmäßigkeit von 32 Urteilen zu prüfen, einschließlich der Haftstrafe gegen Michail Chodorkowski; fordert den designierten Präsidenten Wladimir Putin auf, eine entsprechende Überprüfung des Falls von Sergej Magnitzki anzuordnen;

8.  nimmt zur Kenntnis, dass die Staatsduma die Gesetzesentwürfe des Präsidenten gebilligt hat, die auf umfassende Änderungen des politischen Systems, darunter eine Vereinfachung der Vorschriften für die Registrierung von politischen Parteien und ihren Zugang zu Wahlen, abzielen; fordert die Staatsduma auf, bei der Verabschiedung der notwendigen Gesetze die von den nicht registrierten Parteien gemeinsam eingereichten Änderungsanträge zu berücksichtigen; erwartet, dass alle Seiten vor dem Amtsantritt des designierten Präsidenten die Chance nutzen, ein umfassendes Reformpaket, darunter Änderungen des Wahlgesetzes, zu beschließen; bekundet seinen nachdrücklichen Wunsch nach einer erfolgreichen Verwirklichung und umfassenden Umsetzung aller in der von Präsident Medwedew eingesetzten Arbeitsgruppe zur Diskussion stehenden Reformvorschläge; ist überzeugt, dass ein neues Wahlgesetz und die Registrierung der Oppositionsparteien die Grundlage für freie und faire Wahlen zur Staatsduma schaffen sollten;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, dem Europarat sowie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0054.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0575.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0335.


Kasachstan
PDF 138kWORD 51k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zu Kasachstan (2012/2553(RSP))
P7_TA(2012)0089RC-B7-0135/2012

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die in Artikel 21 EUV festgelegten allgemeinen Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union sowie auf das in Artikel 218 AEUV festgelegte Verfahren zum Abschluss internationaler Übereinkünfte,

–  unter Hinweis auf die EU-Strategie für Zentralasien,

–  unter Hinweis auf das 1999 in Kraft getretene Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EG und Kasachstan, insbesondere dessen Artikel 2 im Abschnitt „Allgemeine Grundsätze“,

–  unter Hinweis auf die EU-Strategie für eine neue Partnerschaft mit Zentralasien, die am 21./22. Juni 2007 vom Europäischen Rat angenommen wurde, und die entsprechenden Fortschrittsberichte vom 24. Juni 2008 und vom 28. Juni 2010,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Rates vom 24. Mai 2011 zu Kasachstan,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der EU zu Kasachstan im Ständigen Rat der OSZE vom 3. November und 22. Dezember 2011 und vom 19. Januar, 26. Januar und 9. Februar 2012 sowie auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin / Vizepräsidentin Catherine Ashton vom 17. Dezember 2011 zu den Ereignissen im Bezirk Schangaösen und vom 17. Januar 2012 zu den Parlamentswahlen in Kasachstan vom 15. Januar 2012,

–  unter Hinweis auf die Erklärung zu den vorläufigen Erkenntnissen und den Ergebnissen der Wahlbeobachtungsmission unter Führung des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR), die die Parlamentswahlen vom 15. Januar 2012 beobachtete,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des OSZE-Vertreters für Medienfreiheit vom 25. Januar 2012 zur Lage der Medien in Kasachstan,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Direktors des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte vom 1. Februar 2012 zu dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Opposition in Kasachstan,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2011 zur Strategie der EU für Zentralasien(1),

–  unter Hinweis auf Ziffer 23 seiner Entschließung vom 16. Februar 2012 zum Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen(2),

–  gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sowohl die EU als auch Kasachstan von einer engeren Zusammenarbeit stark profitieren könnten und dass es dieses Ziel unterstützt, wobei jedoch, in Anbetracht der entscheidenden Bedeutung Kasachstans für die Stabilität und Sicherheit in Zentralasien und die wirtschaftliche Entwicklung dieses Raums, die wirtschaftliche Zusammenarbeit unbedingt mit der politischen Zusammenarbeit einhergehen und auf dem politischen Willen beruhen muss, gemeinsame Werte umzusetzen und aufrechtzuerhalten;

B.  in der Erwägung, dass im Juni 2011 Verhandlungen über ein neues, verbessertes Abkommen zwischen der EU und Kasachstan aufgenommen wurden, das das derzeitige Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ersetzen soll;

C.  in der Erwägung, dass der Präsident Kasachstans am 17. Februar 2012 mehrere Gesetze zur Verbesserung der Rechtsgrundlage für Arbeitsverhältnisse, der Arbeitnehmerrechte und des sozialen Dialogs sowie zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz unterzeichnet hat;

D.  in der Erwägung, dass es am 16. Dezember 2011 bei Unruhen in der im Westen des Landes gelegenen Stadt Schangaösen viele Tote und noch viel mehr Verletzte gab, als sich über 3 000 Menschen friedlich auf dem Hauptplatz versammelten, um die Forderungen der seit Mai streikenden Ölarbeiter nach höheren Löhnen, besseren Arbeitsbedingungen und dem Recht, eigene Gewerkschaftsvertreter zu wählen, zu unterstützen;

E.  unter Hinweis darauf, 17 Personen ums Leben kamen, als unabhängigen Meldungen und Augenzeugenberichten zufolge die Bereitschaftspolizei gegen die Demonstranten vorging und auf Zivilisten schoss, zu denen unbewaffnete Streikende und ihre Angehörigen gehörten; unter Hinweis darauf, dass die kasachische Regierung nach den Zusammenstößen den Ausnahmezustand erklärte und Schangaösen für Journalisten und unabhängige Beobachter sperrte; unter Hinweis darauf, dass der Ausnahmezustand schließlich am 31. Januar 2012 aufgehoben wurde, dass aber nach Aussagen von Zeugen die Zahl der Todesopfer möglicherweise viel höher war; in der Erwägung, dass die regionalen Behörden den Angehörigen der Personen, die bei den Ereignissen zu Tode gekommen sind, finanzielle Unterstützung zugesagt haben;

F.  in der Erwägung, dass die tatsächlichen Geschehnisse am 16. Dezember 2011 in Schangaösen weiterhin im Unklaren bleiben; unter Hinweis darauf, dass anfänglich die Kommunikationsverbindungen von staatlichen Stellen unterbrochen wurden und dann der Zugang zur Stadt aufgrund eines bis zum 31. Januar 2012 andauernden Ausnahmezustands kontrolliert wurde; in der Erwägung, dass die Einschüchterung unabhängiger Medien und die gewaltsamen Angriffe gegen sie, gepaart mit einem Klima der Angst unter den Bürgern, die Aufklärung der Ereignisse weiter behindern; unter Hinweis darauf, dass der kasachische Staat im Dezember 2011 als Reaktion auf die Ereignisse von Schangaösen die Zensur des Internetverkehrs in Kasachstan verstärkt hat und inzwischen beim gesamten Internetverkehr „Deep-Packet Inspection“, eine Variante des Lauschangriffs, praktiziert;

G.  unter Hinweis darauf, dass seit Dezember 2011 ungefähr 43 Personen verhaftet worden sind, darunter bekannte politische Führer und Aktivisten des Ölarbeiterstreiks, u. a. Talat Saktaganow, Rosa Tuletajewa und Natalija Aschigalijewa, und dass ihnen Anklagen mit Strafen von bis zu sechs Jahren Haft drohen; unter Hinweis darauf, dass am 3. Februar 2012 in der Stadt Uralsk mehrere junge Menschen, die islamistischer Umtriebe beschuldigt wurden, unter dem Verdacht der Organisation von Massenunruhen in Schangaösen verhaftet wurden;

H.  in der Erwägung, dass der Präsident von Kasachstan eine vollständige Untersuchung der Vorkommnisse gefordert, eine Regierungskommission unter dem Vorsitz des ersten stellvertretenden Ministerpräsidenten eingesetzt und internationale Sachverständige, unter anderem von den Vereinten Nationen, zur Teilnahme an den Ermittlungsverfahren eingeladen hat; in der Erwägung, dass gegen mehrere Polizisten wegen unangemessenen Schusswaffengebrauchs ermittelt wird, jedoch bislang gegen keinen Anklage erhoben wurde;

I.  in der Erwägung, dass mehreren Meldungen zufolge Häftlinge gefoltert und misshandelt wurden; in der Erwägung, dass auch diesbezüglich glaubwürdige Untersuchungen und anschließend geeignete gerichtliche Schritte erforderlich sind;

J.  in der Erwägung, dass die allgemeinen Wahlen vom 15. Januar 2012 nach Einschätzung der OSZE nicht im Einklang mit den OSZE-Normen standen, weil vielfach Unregelmäßigkeiten begangen und zur Steigerung der Popularität der regierenden Partei staatliche Ressourcen eingesetzt und Mottos verbreitet wurden, was keine hinreichenden Rahmenbedingungen für wirklich pluralistische Wahlen sind, auch wenn die Wahlen diesmal als in technischer Hinsicht gut organisiert galten;

K.  in der Erwägung, dass der Präsident von Kasachstan am 6. Januar 2012 das Gesetz über die nationale Sicherheit unterzeichnet hat, mit dem die Befugnisse der Sicherheitskräfte erweitert werden und in dem bekräftigt wird, dass Personen, die dem Ansehen des Landes in der Welt schaden, als „destruktiv“ betrachtet werden können und mit Konsequenzen rechnen müssen;

L.  in der Erwägung, dass sich in den vergangenen Monaten die Menschenrechtssituation in Kasachstan verschlechtert hat, was aus den EU-Erklärungen im Ständigen Rat der OSZE und aktuellen Erklärungen des OSZE-Vertreters für Medienfreiheit und des Direktors des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte deutlich wurde;

M.  in der Erwägung, dass die Staatsorgane im September 2011 ein Religionsgesetz verabschiedet haben, das alle Religionsgemeinschaften verpflichtet, sich erneut registrieren zu lassen, und Bestimmungen enthält, mit denen den Bürgern Kasachstans die freie Religionsausübung verwehrt werden könnte; in der Erwägung, dass zudem die vor Kurzem verabschiedeten Gesetze über Massenmedien und nationale Sicherheit allesamt Bestimmungen enthalten, die die antiliberalen Ausprägungen des politischen Systems in Kasachstan weiter stärken und den erklärten Demokratisierungsambitionen widersprechen;

N.  in der Erwägung, dass das Amtsgericht Aktau Natalija Sokolowa, die Rechtsanwältin der Ölarbeiter, am 8. August 2011 für schuldig befand, „sozialen Unfrieden gestiftet“ und „aktiv an illegalen Versammlungen teilgenommen“ zu haben, und sie zu sechs Jahren Haft verurteilte;

O.  in der Erwägung, dass Kasachstan 2010 in der Erwartung, dass es sein internationales Ansehen steigert, den Vorsitz der OSZE übernommen und sich dazu verpflichtet hat, eine Reihe demokratischer Reformen durchzuführen und die grundlegenden Prinzipien dieser Organisation zu achten;

P.  in der Erwägung, dass in den letzten beiden Monaten die Oppositionsparteien und -organisationen ALGA, AZAT und Sozialistische Bewegung Kasachstans sowie unabhängige Medien wie die Zeitungen Wsgljad, Golos Republik und Respublika und der Fernsehsender STAN TV, unabhängige Gewerkschaften wie die Gewerkschaft Schanartu und andere Organisationen der Zivilgesellschaft Zielscheibe zunehmender Repressionen waren, wobei unter anderem der Führer der ALGA, Wladimir Koslow, und der Wsgljad-Chefredakteur Igor Winjawski festgenommen wurden; in der Erwägung, dass am 28. Januar 2012 ungefähr 1 000 Personen in Almaty an einer nicht genehmigten Protestkundgebung gegen die Unterdrückungsmaßnahmen teilgenommen und den Staat aufgefordert haben, die politische Verfolgung zu beenden;

Q.  unter Hinweis darauf, dass Oppositionsparteien Pläne zu einer Protestkundgebung am 24. März 2012 in Almaty aus Anlass des 100. Tages seit den Morden von Schangaösen bekannt gegeben haben;

R.  unter Hinweis darauf, dass der Umstand, dass Wladimir Koslow kurz nach seiner Rückkehr von Treffen mit Vertretern des Europäischen Parlaments und des Europäischen Auswärtigen Dienstes festgenommen wurde, der EU zusätzlichen Grund zur Sorge gibt und deutlich macht, dass es wichtig ist, dass unsere Organe einen Dialog mit einer großen Bandbreite von Akteuren in den Partnerländern der EU führen können, ohne dass dies irgendwelche nachteiligen Folgen für unsere Gesprächspartner hat;

1.  betont die Bedeutung der Beziehungen zwischen der EU und Kasachstan sowie der Stärkung der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit, zu der neben der Bekämpfung des Terrorismus, der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels auch strategische Bereiche wie Demokratie, Menschenrechte, Umweltschutz, Energie, Handel und Verkehr gehören; weist darauf hin, dass das vergangene Jahr durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit, zahlreiche hochrangige Treffen und den Beginn der Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen gekennzeichnet war;

2.  erklärt seine tiefe Besorgnis und sein Mitgefühl angesichts der Ereignisse vom 16. Dezember 2011 in dem kasachischen Bezirk Schangaösen, bei denen 17 Menschen zu Tode kamen und 110 verletzt wurden;

3.  missbilligt nachdrücklich das gewaltsame Vorgehen der Polizei gegen Demonstranten in Schangaösen und fordert eine unabhängige und glaubwürdige Untersuchung der Vorkommnisse mit internationaler Beteiligung;

4.  bekundet seine Absicht, als Teil seiner Beziehungen zu Kasachstan den Dialog mit Akteuren der Zivilgesellschaft im Einklang mit seiner Praxis in den Beziehungen zu anderen Drittländern fortzuführen; erwartet, dass dieser Dialog respektiert wird, und betont, dass ihm durchaus am Wohl seiner Gesprächspartner gelegen ist;

5.  vertritt die Auffassung, dass die schlechte Handhabung des Arbeitskampfs im Ölsektor in Westkasachstan der Hauptgrund für die zunehmende Unzufriedenheit der Bevölkerung vor den Ereignissen von Mitte Dezember 2011 war; erklärt sich davon überzeugt, dass die Anerkennung des Rechts der Arbeitnehmer auf Organisation in Wort und Tat, gegenseitiger Respekt zwischen Gewerkschaftsvertretern, Arbeitgebern und Staat, die Wiedereinstellung entlassener Arbeitnehmer bzw. neue Arbeitsplätze für die Betroffenen, die Unterstützung von Angehörigen, die unter den Folgen der Ereignisse der letzten Zeit leiden, und die Schaffung von Vertrauen in die Rechtsdurchsetzungsbehörden der Schlüssel für die Verwirklichung von sozialem Frieden und dauerhafter Stabilität sind;

6.  fordert den EAD auf, die Gerichtverfahren gegen Personen genau zu beobachten, denen die Organisation der Demonstrationen vorgeworfen wird, und dem Parlament darüber zu berichten;

7.  begrüßt es, dass der Menschenrechtsaktivist Jewgenij Schowtis, Leiter des Internationalen Büros für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Kasachstan, und der Wremja-Journalist Tochnijas Kutschukow, denen am 2. Februar 2012 durch Gerichtsbeschluss eine Amnestie gewährt wurde, nachdem sie im September 2009 zu vier Jahren Arbeitslager verurteilt worden waren, vor Kurzem freigelassen wurden;

8.  bedauert, dass es sonst nur wenige Ausnahmen von der negativen Entwicklung im Menschenrechtsbereich in Kasachstan gibt, die schon seit geraumer Zeit besteht und sich zuletzt verschärft hat, und verlangt von den kasachischen Staatsorganen Zusicherungen hinsichtlich der Sicherheit der Angehörigen der inhaftierten Aktivisten;

9.  fordert die Staatsorgane Kasachstans auf, sich mit allen Mitteln um die Verbesserung der Menschenrechtslage im Land zu bemühen; betont, dass die Fortschritte bei den Verhandlungen über das neue verbesserte Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Kasachstan zwangsläufig von Fortschritten bei den politischen Reformen abhängen; fordert Kasachstan auf, an seiner selbsterklärten Verpflichtung zu weiteren Reformen festzuhalten, um eine offene und demokratische Gesellschaft einschließlich einer unabhängigen Zivilgesellschaft und Opposition aufzubauen, in der die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit geachtet werden;

10.  betont erneut, dass der unbeschränkte Zugang zu Information und Kommunikation und der unzensierte Zugang zum Internet (Internetfreiheit) universelle Rechte sind und mit den Menschenrechten, wie etwa der Meinungsfreiheit und dem freien Zugang zu Informationen, sowie mit der Sicherstellung von Transparenz und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Leben untrennbar verbunden sind;

11.  begrüßt die Gesetzesänderungen der letzten Monate, mit denen das Ziel verfolgt wird, dass mehr Parteien Kandidaten für die Parlamentswahlen aufstellen können; stellt fest, dass nach den letzten Parlamentswahlen drei Parteien im neuen Parlament vertreten sind; bedauert, dass mehrere Oppositionsparteien sich nicht registrieren lassen dürfen, und legt den staatlichen Organen Kasachstans nahe, weitere Reformen durchzuführen, die für wirklich pluralistische Wahlen notwendig sind, und die Arbeit der unabhängigen Medien und die Tätigkeiten nichtstaatlicher Organisationen zu unterstützen;

12.  fordert die staatlichen Organe Kasachstans auf, den Feststellungen des BDIMR der OSZE vorrangig Rechnung zu tragen, damit die Opposition des Landes ihre rechtmäßige Rolle in einer demokratischen Gesellschaft spielen kann, und alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die internationalen Wahlstandards zu erfüllen; fordert den EAD auf, Kasachstan bei der Bewältigung dieser Aufgaben zu unterstützen;

13.  nimmt den Fahrplan für den Beitritt Kasachstans zur WTO zur Kenntnis, der einen Beitrag zur Angleichung der Bedingungen für die Wirtschaft auf beiden Seiten leisten und den Handel erleichtern und liberalisieren wird und von dem ein Signal der Zusammenarbeit und Offenheit ausgeht; betont, dass Kasachstan infolge des Beitritts verpflichtet sein wird, alle WTO-Regeln einzuhalten, wozu auch die Aufhebung protektionistischer Maßnahmen gehört;

14.  bekundet seine Empörung über die Inhaftierung von Oppositionsführern und Journalisten seit Januar 2012 und fordert die kasachische Staatsführung auf, das gewaltsame Vorgehen gegen die politische Opposition und die unabhängigen Medien des Landes einzustellen und alle Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert wurden, einschließlich des Führers der Partei ALGA, Wladimir Koslow, des Chefredakteurs der Zeitung Wsgljad, Igor Winjawski, und der Rechtsanwältin der streikenden Ölarbeiter, Natalija Sokolowa, und alle in aktuellen Erklärungen der EU im Ständigen Rat der OSZE erwähnten Personen, die sich immer noch in Haft befinden, freizulassen; verlangt, dass Wladimir Koslow Zugang zu seinen nächsten Angehörigen, auch seiner Frau, erhält und dass sein Gesundheitszustand von unabhängiger Seite begutachtet wird; begrüßt die Haftentlassung von Natalija Sokolowa, der Anwältin der Gewerkschaften des Ölunternehmens Karaschanbasmunai, die zuvor zu sechs Jahren Haft verurteilt war, was inzwischen zu einer Strafe von drei Jahren auf Bewährung reduziert worden ist, bedauert jedoch, dass sich Sokolowa aufgrund einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs während ihrer Bewährungszeit weiterhin nicht an Gewerkschaftsaktivitäten beteiligen darf;

15.  legt den kasachischen Staatsorganen nahe, die Achtung der Versammlungsfreiheit, der Vereinigungsfreiheit, der Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit entsprechend den Empfehlungen der Vertreter und Gremien der OSZE rasch zu verbessern und dabei genau die internationalen Verpflichtungen Kasachstans und die Zusagen zu beachten, die gegeben wurden, bevor der Beschluss gefasst wurde, Kasachstan 2010 den OSZE-Vorsitz zu geben; verweist auf den sorgfältig ausgearbeiteten nationalen Aktionsplan für Menschenrechte von 2009 und legt der kasachischen Staatsführung dringend nahe, ihn uneingeschränkt umzusetzen;

16.  erklärt sich davon überzeugt, dass der kasachische Staat und die kasachische Bevölkerung von einer solchen Maßnahme enorm profitieren würden, gerade was die Stabilität, die Sicherheit und eine Fortsetzung der früheren stetigen Zunahme des internationalen Ansehens des Landes angeht;

17.  weist darauf hin, dass offizielle Vertreter Kasachstans seit Januar 2012 beim Europäischen Parlament an offenen und konstruktiven Treffen mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und nichtstaatlicher Organisationen teilgenommen haben, wo sie sich offen für eine Untersuchung der Ereignisse mit internationaler Beteiligung gezeigt und Informationen über die Inhaftierungen der letzten Monate zugesagt haben; erwartet, dass auf diese Ankündigungen konkrete Maßnahmen folgen;

18.  betont die Bedeutung von Menschenrechtsdialogen zwischen der EU und den staatlichen Organen Kasachstans, bei denen alle Themen offen angesprochen werden können; fordert eine Stärkung dieser Dialoge, damit sie wirksamer und ergebnisorientierter werden und die Einbeziehung von Akteuren der Zivilgesellschaft möglich wird;

19.  fordert die EU und insbesondere die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, die Entwicklung genau zu überwachen, alle problematischen Themen gegenüber der Staatsführung Kasachstans zur Sprache zu bringen, Hilfe anzubieten und dem Parlament regelmäßig Bericht zu erstatten;

20.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin / Hohen Vertreterin, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Republik Kasachstan sowie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0588.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0058.


Lage in Nigeria
PDF 137kWORD 50k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zur Lage in Nigeria (2012/2550(RSP))
P7_TA(2012)0090RC-B7-0131/2012

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin Ashton vom 26. Dezember 2011 zu den Bombenanschlägen am Weihnachtsfeiertag und vom 22. Januar 2012 zu den Bombenanschlägen in Kano (Nigeria),

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 27. Dezember 2011 zu den Anschlägen in Nigeria,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–  unter Hinweis auf den am 29. Oktober 1993 von Nigeria ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–  unter Hinweis auf die zweite Überarbeitung des Cotonou-Abkommens 2007-2013, die von Nigeria am 27. September 2010 ratifiziert wurde;

–  unter Hinweis auf die am 22. Juni 1983 von Nigeria ratifizierte Afrikanische Charta der Rechte der Menschen und der Völker von 1981,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung jeglicher Form von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder des Glaubens von 1981,

–  unter Hinweis auf die Verfassung der Bundesrepublik Nigeria und insbesondere auf die Bestimmungen über den Schutz der Religionsfreiheit in Kapitel IV (Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit),

–  unter Hinweis auf die Ministertagung zwischen Nigeria und der EU am 8. Februar 2012 in Abuja,

–  unter Hinweis auf die Resolution E/CN.4/RES/2005/69 der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, in der der Generalsekretär aufgefordert wird, einen Sondergesandten für Menschenrechte und transnationale sowie andere Unternehmen zu ernennen,

–  unter Hinweis auf die Empfehlungen des UNEP-Berichts zur Einrichtung einer Behörde zur ökologischen Sanierung des Ogoni-Lands,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Nigeria,

–  gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  bestürzt über die jüngsten Wellen von zum großen Teil gegen Polizeistationen gerichteten Bomben- und Maschinengewehrangriffen der islamistischen Terrorsekte Boko Haram, bei denen am 20. Januar 2012 in Kano mindestens 185 Personen getötet wurden; in der Erwägung, dass Boko Haram die Einwohner von Kano mit einem über Nacht in der Stadt verbreiteten Flugblatt gewarnt hatte, dass es weitere Angriffe gegen Angehörige der Sicherheitskräfte geben werde und Beharrlichkeit gefordert hatte, da die Gruppe dafür kämpfe, ein „islamisches System“ einzuführen;

B.  in der Erwägung, dass die Beteiligung der islamistischen Gruppierung Boko Haram an Anschlägen auf Polizeiwachen, Militäreinrichtungen, Kirchen und Banken sowie an einem Selbstmord-Bombenanschlag auf den Hauptsitz der Vereinten Nationen, bei dem mindestens 24 Menschen ums Leben kamen und über hundert verletzt wurden, von Menschenrechtsorganisationen dokumentiert wurde;

C.  in der Erwägung, dass als Reaktion auf die Gewalttaten von Boko Haram zahlreiche mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung durch die nigerianische Polizei und das Militär außergerichtlich hingerichtet wurden;

D.  in der Erwägung, dass Boko Haram ihre Angriffe gegen Christen richtet, was insbesondere für den Angriff am Weihnachtsfeiertag gilt, als bei mehreren Bombenattentaten Dutzende Menschen ums Leben kamen, wobei der blutigste Angriff vor einer katholischen Kirche in der Nähe der Hauptstadt Abuja 44 Menschenleben forderte, und in der Erwägung, dass Boko Haram sich dem Religionskrieg gegen die Christen verschrieben hat und sie aus dem mehrheitlich von Muslimen bewohnten Norden des Landes vertreiben will;

E.  in der Erwägung, dass Boko Haram am 3. Januar 2012 ein Ultimatum aussprach und den Christen im Norden Nigerias drei Tage Zeit gab, um die Region zu verlassen; in der Erwägung, dass am 5. Januar 2012 mindestens acht Christen, die in Gombe an einem Gottesdienst teilnahmen, und am 6. Januar 2012 in Mubi 20 christliche Trauergäste getötet wurden;

F.  in der Erwägung, dass am 26. Februar 2012 zwei Selbstmordattentäter von Boko Haram vor einer Kirche in Jos eine Autobombe zündeten, wodurch drei Personen getötet und 38 verletzt wurden, und in der Erwägung, dass am 21. Februar 2012 Extremisten eine Bombe vor einer Kirche in Suleja zündeten und damit fünf Menschen verletzten;

G.  in der Erwägung, dass Boko Haram am 4. März 2012 eine koordinierte Anschlagsserie ankündigte, um die im Norden des Landes lebende christliche Gemeinschaft vollständig zu vernichten;

H.  in der Erwägung, dass die Religions-, Glaubens-, Gewissens- und Gedankenfreiheit grundlegende universelle Werte darstellen und wesentlicher Bestandteil der Demokratie sind; in der Erwägung, dass die Europäische Union ihr Eintreten für Religions-, Glaubens-, Gewissens- und Gedankenfreiheit wiederholt deutlich gemacht und betont hat, dass es Aufgabe der Regierungen ist, diese Freiheiten überall in der Welt zu garantieren;

I.  in der Erwägung, dass Boko Haram für den Tod von mehr als 900 Menschen bei etwa 160 seit Juli 2009 verübten Attentaten verantwortlich gemacht wird; in der Erwägung, dass mehrere aktuelle Berichte auf eine mögliche Verbindung zwischen Boko Haram und AQMI (Al-Qaida in the Islamic Maghreb [Al Qaida im islamischen Maghreb]) verweisen, aus der eine ernsthafte Gefährdung von Frieden und Sicherheit in der Sahelzone und im westlichen Afrika erwachsen könnte;

J.  in der Erwägung, dass Präsident Goodluck Jonathan als Reaktion auf die zunehmende Gewalt in verschiedenen Bundesstaaten am 31. Dezember 2011 den Notstand ausgerufen und die Grenzen zum Tschad, zu Kamerun und zum Niger zeitweilig geschlossen hat; in der Erwägung, dass der Präsident zugibt, dass Boko Haram staatliche Einrichtungen und Sicherheitskräfte infiltriert hat, während korrupte Beamte angeblich Waffen an Boko Haram geliefert haben;

K.  in der Erwägung, dass die mangelhafte wirtschaftliche Entwicklung Ursache für die Probleme in Nigeria ist und dass die Spannungen ihren Grund in seit Jahrzehnten bestehenden Ressentiments zwischen den verschiedenen indigenen Bevölkerungsgruppen haben, die mit Migranten und Siedlern aus dem hausasprachigen muslimischen Norden um den Zugang zu fruchtbarem Ackerland konkurrieren;

L.  in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte, der Zugang zu Gerichten, die Beendigung des Zustands der Straffreiheit, ein gleichberechtigter Zugang zu Ressourcen und eine Umverteilung des Einkommens in einem Land mit so reichen Ölvorkommen wie Nigeria Voraussetzung sind, damit ein friedlicher Weg der Konfliktlösung beschritten werden kann;

M.  in der Erwägung, dass Nigeria der weltweit achtgrößte Ölproduzent ist und die Mehrheit seiner 148 Millionen Einwohner dennoch unterhalb der Armutsgrenze lebt;

N.  in der Erwägung, dass die Regierung Nigerias jährlich etwa 8 Mrd. USD für Treibstoffsubventionen ausgibt; in der Erwägung, dass in ressourcenreichen Ländern mit einer großen Kluft zwischen Reich und Arm wie Nigeria Treibstoffsubventionen eine der wenigen Leistungen darstellen, die eine bekannterweise korrupte Regierung, die Misswirtschaft mit den Gewinnen aus der Ölförderung treibt, der Bevölkerung bietet;

O.  in der Erwägung, dass gewalttätige öffentliche Proteste und ein wochenlanger Generalstreik Anfang dieses Jahres Präsident Goodluck Jonathan dazu gezwungen haben, die Treibstoffsubventionen teilweise wieder einzuführen; in der Erwägung, dass internationale Finanzinstitutionen wie etwa der Internationale Währungsfonds das Argument vorbringen, dass diese Mittel besser verwendet werden könnten, um Bildung, Gesundheitswesen und andere Dienste zu finanzieren;

P.  in der Erwägung, dass die Misswirtschaft und der Missbrauch der umfangreichen natürlichen Ressourcen des Landes, insbesondere des Öls, durch die herrschende Oberschicht unverändert fortgesetzt wird; in der Erwägung, dass zudem das häufig vorkommende Auslaufen von Öl bei der Ölförderung durch multinationale Firmen, Sabotageakte an den Ölleitungen, Diebstähle von Rohöl und das weit verbreitete Abfackeln von Gas zu einer schweren Verschmutzung des Niger-Deltas geführt haben; in der Erwägung, dass nach einem Bericht der Vereinten Nationen die ökologische Sanierung der Ölförderungsregion im nigerianischen Ogoni-Land die weltweit größte und langwierigste Aktion zur Reinigung von Öl werden könnte, wenn die verschmutzten Trinkwasserreservoirs, Böden, Wasserläufe und anderen Ökosysteme völlig wieder hergestellt werden sollen;

Q.  in der Erwägung, dass die Ministerin für Frauen und gesellschaftliche Entwicklung, Hajia Zainab Maina, die häufigen Vergewaltigungen und sexuellen Gewaltakte an Frauen in Nigeria angeprangert und festgestellt hat, dass für ein wirksames Vorgehen gegen diese besorgniserregende Entwicklung unbedingt das als Entwurf vorliegende Gesetz über Gewalt gegen Personen verabschiedet werden muss;

R.  in der Erwägung, dass nach dem nigerianischen Strafgesetzbuch homosexuelle Handlungen mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft werden; in der Erwägung, dass in einigen Bundesstaaten, in denen die Scharia gilt, einverständliche homosexuelle Handlungen durch Männer mit dem Tod bestraft werden, während Frauen für solche Handlungen mit Auspeitschung und Gefängnisstrafen von sechs Monaten bestraft werden; in der Erwägung, dass auch auf Bundesebene kürzlich Bestimmungen eingeführt wurden, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften für strafbar erklären, und dass diese Tatbestände mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden können; in der Erwägung, dass die Nationalversammlung zweimal versucht hat, derartige Bestimmungen zu verabschieden, jedoch durch internationale und inländische Menschenrechtsaktivisten daran gehindert wurde;

S.  in der Erwägung, dass die nigerianischen Gewerkschafts- und Menschenrechtsaktivisten Osmond Ugwu und Raphael Elobuike im Anschluss an eine Arbeiterkundgebung am 24. Oktober 2011 verhaftet wurden und seitdem unter Anklage des versuchten Mordes an einem Polizeibeamten im Bundesgefängnis Enugu im Südosten Nigerias inhaftiert sind; in der Erwägung, dass nach Angaben von Amnesty International und Human Rights Watch die diesen Fall untersuchende Staatsanwaltschaft über keinerlei Beweise verfügt;

T.  in der Erwägung, dass die EU ein wichtiger Geldgeber für Nigeria ist; in der Erwägung, dass die Kommission und die Bundesregierung von Nigeria am 12. November 2009 das Nigeria-EG-Länderstrategiepapier und das nationale Richtprogramm für den Zeitraum 2008-2013 unterzeichnet haben, in deren Rahmen die EU Projekte finanzieren wird, die unter anderem auf Frieden und Sicherheit sowie Menschenrechte ausgerichtet sind;

U.  in der Erwägung, dass die EU gemäß Artikel 8 des geänderten Cotonou-Abkommens einen regelmäßigen politischen Dialog mit Nigeria über Menschenrechte und demokratische Grundsätze, also auch über ethnische, religiöse und rassistische Diskriminierung, aufgenommen hat;

1.  verurteilt die jüngsten Gewaltakte entschieden, insbesondere die Angriffe der islamistischen Terrorsekte Boko Haram und die tragischen Todesfälle in den Unruheregionen Nigerias, und bekundet sein Mitgefühl für die Angehörigen der Opfer und die Verletzten;

2.  fordert alle Bevölkerungsgruppen nachdrücklich auf, Zurückhaltung zu üben und nach friedlichen Mitteln zu suchen, um die Differenzen zwischen religiösen und ethnischen Gruppen in Nigeria beizulegen;

3.  fordert die Regierung von Nigeria auf, die Gewalt möglichst rasch zu beenden und für die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung und die Achtung der Menschenrechte zu sorgen;

4.  fordert den Präsidenten von Nigeria auf, den Dialog zwischen den Religionen und den Weltanschauungen zu unterstützen und die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu fördern;

5.  betont, wie wichtig ein unabhängiges, unparteiisches und zugängliches Justizsystem ist, damit die Straffreiheit beendet wird, der Rechtsstaat respektiert und die Grundrechte der Bevölkerung gewahrt werden;

6.  fordert die Bundesregierung von Nigeria auf, eine Untersuchung der Ursachen der jüngsten Gewaltausbrüche durchzuführen und dafür zu sorgen, dass diejenigen, die Gewalttaten verübt haben, zur Rechenschaft gezogen werden; fordert die Bundesregierung insbesondere auf, hart gegen Boko Haram vorzugehen, die sich die in Nigeria tief verankerten religiösen Spannungen für ihre eigenen Zwecke zunutze macht;

7.  hebt hervor, wie wichtig regionale Zusammenarbeit ist, um gegen die Bedrohung durch eine mögliche Verbindung zwischen Boko Haram und AQMI vorzugehen; fordert die Länder der Region auf, ihre Zusammenarbeit auch im Rahmen der einschlägigen regionalen Organisationen zu verbessern, um Synergien zwischen Boko Haram und AQMI zu verhindern; fordert die Institutionen und Mitgliedstaaten der EU auf, diese auf regionaler Ebene unternommenen Anstrengungen zu unterstützen;

8.  verurteilt auf das Entschiedenste die Ermordung des Briten Chris McManus und des Italieners Franco Lamolinara, die als Ingenieure für eine italienische Baufirma tätig waren und zehn Monate lang von AQMI im Norden Nigerias als Geiseln festgehalten und bei einem misslungenen Befreiungsversuch am 8. März 2012 getötet wurden, und spricht den Familien der Opfer sein Beileid aus;

9.  fordert eine umfassende Untersuchung der dem Konflikt zugrundeliegenden Ursachen, einschließlich gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ethnischer Spannungen, und ist der Ansicht, dass vage und allzu einfache Erklärungen, die sich ausschließlich auf die Religion beziehen, vermieden werden müssen, da sie nicht die Grundlage für eine langfristige und dauerhafte Lösung der Probleme dieser Region schaffen können;

10.  fordert die Bundesregierung von Nigeria auf, ihre Bevölkerung zu schützen und die der Gewalt zugrundeliegenden Ursachen anzugehen, indem sie allen Bürgern gleiche Rechte gewährleistet und sich mit dem Problem des Zugangs zu fruchtbarem Ackerland sowie mit Arbeitslosigkeit und Armut auseinandersetzt;

11.  fordert die Bundesregierung auf, Korruption, Armut und Ungleichheit zu bekämpfen und soziale, politische und wirtschaftliche Reformen in Angriff zu nehmen, damit ein demokratischer, stabiler, sicherer und freier Staat geschaffen wird, in dem die Menschenrechte geachtet werden;

12.  fordert die Behörden auf, sich um die wirklichen Anliegen der Menschen zu kümmern, die im Norden des Landes in Gegenden leben, die wesentlich ärmer sind als einige der wohlhabenderen Staaten im Süden Nigerias, und der Verbesserung ihrer schwierigen Lebensbedingungen Vorrang einzuräumen, ohne dabei südlich gelegene Staaten mit ähnlichen Problemen zu übersehen;

13.  fordert die nigerianischen Behörden und die im nigerianischen Ölsektor tätigen ausländischen Firmen auf, durch verbesserte Transparenz und verstärkte Rechenschaftspflicht im Grundstoffsektor zu einer Verbesserung der Regierungsführung beizutragen, und fordert die Firmen auf, im Einklang mit den Forderungen der Initiative für die Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI) ihre Zahlungen an die nigerianische Regierung zu veröffentlichen;

14.  hebt hervor, dass die nigerianischen Behörden und die multinationalen Ölgesellschaften ihr Möglichstes tun müssen, um der fortschreitenden Verschmutzung ein Ende zu setzen und die Empfehlungen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen umzusetzen, damit die durch das Öl entstandenen Umweltschäden beseitigt werden können;

15.  fordert die nigerianischen Behörden entschieden auf, sicherzustellen, dass das als Entwurf vorliegende Gesetz über Gewalt gegen Personen verabschiedet wird, und hofft, dass es dazu beitragen wird, die hohe Zahl sexueller und anderer Gewalttaten gegen Frauen zu verringern;

16.  fordert, die derzeit geltenden Rechtvorschriften abzuschaffen, aufgrund derer Homosexualität eine Straftat darstellt und in einigen Fällen mit Steinigung geahndet werden kann; fordert das nigerianische Parlament auf, den Gesetzentwurf zum Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe zurückzuweisen, da sowohl nigerianische als auch ausländische lesbische, schwule, bisexuelle und transsexuelle Personen (LGBT) durch ein derartiges Gesetz einem hohen Risiko von Gewalt und Inhaftierung ausgesetzt würden;

17.  fordert die Regierung auf, den Gewerkschaftsführer Osmond Ogwu und das Gewerkschaftsmitglied Raphael Elobuike aufgrund der fehlenden Beweise der Staatsanwaltschaft aus der Haft zu entlassen;

18.  erklärt erneut seine Besorgnis über die vollständige und tatsächliche Wahrung des Rechts auf Religionsfreiheit für alle religiösen Minderheiten in vielen Drittländern; betont in diesem Zusammenhang, dass die Glaubensfreiheit lediglich ein Aspekt des Rechts auf Religionsfreiheit ist, da letztere die Freiheit beinhaltet, seine Religion zu wechseln und sie auch in der Lehre, in der Praxis und in den Bräuchen auf individueller, gemeinschaftlicher, privater, öffentlicher und institutioneller Ebene zum Ausdruck zu bringen; hebt in diesem Kontext hervor, dass das öffentliche Element einen Kernpunkt der Religionsfreiheit darstellt und dass das Recht von Christen und Angehörigen anderer Religionen auf Religionsfreiheit in schwerwiegender Weise eingeschränkt wird, wenn sie davon abgehalten werden, ihren Glauben öffentlich zum Ausdruck zu bringen, indem ihre Religion auf eine Privatangelegenheit reduziert wird;

19.  betont, dass es in vielen Teilen der Welt immer noch Hindernisse gibt, die die freie Glaubens- und Religionsausübung behindern, und fordert die Hohe Vertreterin Catherine Ashton und die Kommission auf, solchen Fragen im Rahmen ihrer einschlägigen Menschenrechtsinitiativen besonderes Gewicht beizumessen;

20.  fordert die für den Europäischen Auswärtigen Dienst verantwortliche Hohe Vertreterin auf, in Bezug auf Nigeria Maßnahmen zu ergreifen, bei denen die diplomatische Tätigkeit mit einer langfristigen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit verbunden wird, damit Frieden, Sicherheit, eine gute Regierungsführung und die Achtung der Menschenrechte erreicht werden;

21.  fordert die EU nachdrücklich auf, ihren politischen Dialog mit Nigeria gemäß Artikel 8 des geänderten Cotonou-Abkommens fortzusetzen und sich in diesem Zusammenhang der Probleme in Bezug auf die allgemeinen Menschenrechte, wie etwa die Gewissens-, Gedanken- und Religions- bzw. Glaubensfreiheit sowie das Verbot von jedweder Diskriminierung, die in universalen, regionalen und nationalen Instrumenten im Bereich der Menschenrechte verankert sind, anzunehmen;

22.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Bundesregierung von Nigeria, den Organen der Afrikanischen Union und der ECOWAS, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Generalversammlung der Vereinten Nationen, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU sowie dem Panafrikanischen Parlament (PAP) zu übermitteln.


6.Weltwasserforum in Marseille
PDF 220kWORD 45k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zum 6. Weltwasserforum in Marseille, 12.–17. März 2012 (2012/2552(RSP))
P7_TA(2012)0091B7-0130/2012

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das 6.Weltwasserforum, das vom 12. bis 17. März 2012 in Marseille stattfindet,

–  in Kenntnis der Schlusserklärungen anlässlich der bisherigen fünf Weltwasserforen in Marrakesch (1997), Den Haag (2000), Kyoto (2003), Mexiko-Stadt (2006) und Istanbul (2009),

–  in Kenntnis der Resolution 64/292 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 28. Juli 2010 zum Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung und der Resolution 15/9 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 30. September 2010 über die Menschenrechte und den Zugang zu Trinkwasser und Sanitärversorgung,

–  in Kenntnis der Millenniumserklärung der Vereinten Nationen vom 8. September 2000, in der die Millenniums-Entwicklungsziele als gemeinsame Vorgaben der internationalen Gemeinschaft für die Beseitigung der Armut festgelegt wurden und in der die Halbierung des Bevölkerungsanteils ohne dauerhaften Zugang zu sicherem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung bis zum Jahr 2015 vorgesehen wurde,

–  unter Hinweis auf den dritten Weltwasserentwicklungsbericht der Vereinten Nationen mit dem Titel „Wasser in einer sich wandelnden Welt“,

–  unter Hinweis auf die von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU in Budapest (16.–18. Mai 2011) angenommene Entschließung zur Wasserverschmutzung,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik(1) („Wasserrahmenrichtlinie“),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. September 2011 zur Festlegung eines gemeinsamen Standpunkts der Union vor der Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung (Rio+20)(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 12. März 2009 zum Wasser im Hinblick auf das fünfte Weltwasserforum vom 16. bis 22. März 2009 in Istanbul(3) und vom 15. März 2006 zum vierten Weltwasserforum vom 16. bis 22. März 2006 in Mexiko-Stadt(4),

–  unter Hinweis auf die mündliche Anfrage an die Kommission betreffend das sechste Weltwasserforum in Marseille vom 12. bis 17. März 2012 (O-000013/2012 – B7-0101/2012),

–  gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass beinahe die Hälfte der Bevölkerung in den Entwicklungsländern keinen Zugang zu sanitären Einrichtungen hat, mehr als 800 Millionen Menschen nach wie vor Wasser aus unsicheren Quellen verwenden und dass der unzureichende Zugang zu sicherem Wasser und Sanitärversorgung sowie mangelnde Hygiene jedes Jahr zum Tod von mehr als 2,5 Millionen Kindern führen;

B.  in der Erwägung, dass sich die Wasserbewirtschaftung unmittelbar auf die Gesundheit des Menschen, die Energieerzeugung, die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit auswirkt und dass eine effektive Wasserbewirtschaftung eine grundlegende Voraussetzung für die Armutsbekämpfung ist;

C.  in der Erwägung, dass Entwaldung, Urbanisierung, Bevölkerungswachstum, biologische und chemische Umweltverschmutzung und Klimawandel die Verfügbarkeit und Qualität sicherer Wasserressourcen in verstärktem Maße beeinträchtigen und das Risiko von extremen Ereignissen im Zusammenhang mit Wasser erhöhen und dass in Armut lebende Bevölkerungsgruppen von diesen Entwicklungen am stärksten bedroht sind und sich am wenigsten daran anpassen können;

D.  in der Erwägung, dass Wasser geografisch sehr ungleich verteilt ist und sich häufig am besten in Form einer Verwaltung auf mehreren Ebenen bewirtschaften lässt, bei der den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ein hoher Stellenwert zukommt;

E.  in der Erwägung, dass das Parlament die Kommission und den Rat in seinen Entschließungen zum vierten und fünften Weltwasserforum aufforderte, die lokalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union dazu anzuregen, einen Teil der von den Nutzern für die Bereitstellung der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung erhobenen Gebühren für Maßnahmen dezentraler Zusammenarbeit bereitzustellen, und in der Erwägung, dass diese Aufforderungen – obwohl Maßnahmen in diesem Bereich zu einem verbesserten Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung für die am stärksten in Armut lebenden Menschen führen würden – bislang erfolglos blieben;

F.  in der Erwägung, dass die Infrastruktursysteme im Bereich Wasser in Entwicklungsländern häufig unzureichend und in entwickelten Ländern veraltet sind;

G.  in der Erwägung, dass neue technologische Entwicklungen das Potenzial bergen, eine effizientere und nachhaltigere Nutzung von Wasser zu erreichen, und insbesondere zum Vorteil von Entwicklungsländern genutzt werden können;

H.  in der Erwägung, dass die Wasserrahmenrichtlinie einen Rahmen für die Reinhaltung und Reinigung von Wasser in der EU und für die Sicherstellung seiner langfristigen und nachhaltigen Nutzung vorgibt;

I.  in der Erwägung, dass sich ein guter Gewässerzustand am besten erreichen lässt, indem Einleitungen, Emissionen und Verluste von Schadstoffen in die Umwelt verringert werden;

J.  in der Erwägung, dass mit den vorgeschlagenen neuen EU-Rahmenbedingungen für die Gemeinsame Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum eine systematische Einbeziehung umwelt- und klimapolitischer Belange gefördert werden soll;

K.  in der Erwägung, dass das alle drei Jahre stattfindende Weltwasserforum eine einzigartige Plattform bietet, auf der die Wassergemeinschaft sowie Politiker und Entscheidungsträger aus der ganzen Welt zusammenkommen, diskutieren und nach Lösungen zur Erreichung der Wasserversorgungssicherheit suchen können;

L.  in der Erwägung, dass im Rahmen des sechsten Weltwasserforums unter dem Motto „Zeit für Lösungen“ 12 Prioritäten für Maßnahmen im Bereich Wasser genannt werden, die in die drei strategischen Leitlinien „Sicherstellung des Wohlergehens aller Menschen“, „Beitrag zur Wirtschaftsentwicklung“ und „Der blaue Planet muss blau bleiben“ unterteilt sind, ebenso wie drei „Voraussetzungen für den Erfolg“;

Sicherstellung des Wohlergehens aller Menschen

1.  erklärt, dass Wasser ein Gemeingut der Menschheit ist und daher keine unrechtmäßige Profitquelle sein sollte und dass der Zugang zu Wasser ein universelles Grundrecht sein sollte; begrüßt es, dass die Vereinten Nationen das Menschenrecht auf sicheres Trinkwasser und Sanitärversorgung anerkennen, das sich aus dem Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ableitet; fordert, dass bis 2015 alle notwendigen Anstrengungen unternommen werden, um den Zugang der ärmsten Bevölkerungsgruppen zu Wasser zu gewährleisten;

2.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihren Einsatz für die uneingeschränkte Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen im Bereich Wasser und Sanitärversorgung zu verstärken und darüber hinaus die diesbezüglichen Ergebnisse der Konferenz Rio+20 über nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen; hebt hervor, dass bei der Debatte auf dem Weltwasserforum Strategien und Lösungen für die landwirtschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung angestrebt werden sollten, mit denen ein hohes Maß an Verfügbarkeit von Wasser und eine hohe Wasserqualität gewährleistet werden können;

3.  hebt hervor, dass konkrete Verpflichtungen im Hinblick auf die Förderung und den Schutz der Wasserressourcen notwendig sind, insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Konferenz Rio+20;

4.  erachtet Volksgesundheit und Umweltschutz als Prioritäten jeder Wasserwirtschaftspolitik; betont die wesentliche Rolle des Schutzes der Trinkwasservorräte für die Gesundheit der Menschen; fordert die Planung und Umsetzung von Wasserschutzmaßnahmen auf Ebene der Flusseinzugsgebiete unter Einbeziehung des gesamten hydrologischen Kreislaufs; hebt hervor, dass das Problem der Wasserverschmutzung an der Wurzel bekämpft werden sollte, indem die Menge der gefährlichen Stoffe begrenzt wird, die in die Umwelt und in Trinkwassergebiete gelangen; fordert die Anwendung des Verursacherprinzips;

5.  betont die Bedeutung des Wassers für Frieden und Zusammenarbeit; fordert den Abschluss und die Umsetzung internationaler Vereinbarungen für die gemeinsame Bewirtschaftung grenzübergreifender Oberflächengewässer und des Grundwassers, wobei Bürger und Regierungen gemeinsam die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasservorräte sicherstellen sollten, um lokalen und internationalen Konflikten vorzubeugen;

Beitrag zur Wirtschaftsentwicklung

6.  hebt hervor, dass die verschiedenen Arten der Wassernutzung in ein Gleichgewicht gebracht werden müssen, um Wasserbedarf und -angebot aneinander anzunähern und die Wasserqualität sicherzustellen, insbesondere in Entwicklungsländern; fordert die Annahme integrierter Pläne zur Bewirtschaftung der Wasserressourcen, ebenso wie eine Raumplanung auf internationaler, einzelstaatlicher und lokaler Ebene;

7.  fordert staatliche und private Investitionen in die Erforschung und Entwicklung innovativer Wassertechnologien in allen Bereichen; fordert den Einsatz neuer Technologien, Geräte und Anlagen im Bereich Wasser in der Landwirtschaft, um durch den effizienteren Einsatz von Wasser und die bessere Nutzung nicht herkömmlicher Wasserquellen, einschließlich der Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser für Bewässerungszwecke und industrielle Zwecke, eine ausreichende Menge an sicheren Nahrungsmitteln zu erzeugen;

8.  fordert die Beseitigung von Hemmnissen, die den Transfer von Wissen und Technologien in den Bereichen Gewässerschutz, Wassergewinnung, Bewässerungstechniken, Grundwasserbewirtschaftung, Abwasserbehandlung usw. verhindern;

9.  betont die Bedeutung einer effizienten Wassernutzung; fordert eine effizientere Wassernutzung, insbesondere in Sektoren, in denen am meisten Wasser verbraucht wird, wie etwa in der Landwirtschaft, weil in diesen Sektoren die größten Effizienzsteigerungen erzielt werden können; fordert darüber hinaus Mindesteffizienzanforderungen für Erzeugnisse, die in der EU in Verkehr gebracht werden und sich stark auf den Wasserverbrauch auswirken, wobei auch deren Energiesparpotenzial zu berücksichtigen ist;

10.  hebt hervor, dass die nachhaltige Nutzung von Wasser ebenso sehr eine wirtschaftliche wie eine ökologische Notwendigkeit darstellt und grundlegende Bedeutung für die Gesundheit hat; fordert mehr Transparenz bei der Wasserpreisgestaltung;

Der blaue Planet muss blau bleiben

11.  betont, dass Wasser durch die Auswirkungen des Klimawandels besonders gefährdet ist, was zu einer Abnahme der Menge und der Qualität des verfügbaren Wassers führen könnte, insbesondere des Trinkwassers, sowie zu einer Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Überschwemmungen und Dürren; fordert, dass bei politischen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zu seiner Abmilderung die Auswirkungen auf die Wasservorräte angemessen berücksichtigt werden; hebt hervor, wie wichtig Strategien in den Bereichen Risikovorbeugung, Folgenabschwächung und Reaktion sind, um extremen Phänomenen im Zusammenhang mit Wasser vorzubeugen;

12.  fordert alle Länder auf, bis 2015 ein quantitatives Ziel für die Verringerung der chemischen und biologischen Verschmutzung durch städtische Abwässer und landgestützte Tätigkeiten festzulegen, um die Wasserqualität zu schützen und wiederherzustellen und um die Nachhaltigkeit der Wasserressourcen und Ökosysteme zu fördern; erinnert die Mitgliedstaaten an ihre Verpflichtung gemäß der Wasserrahmenrichtlinie, bis 2015 einen guten Gewässerzustand zu erreichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und genügend Mittel bereitzustellen, um diese Ziele im Bereich der Wasserqualität zu erreichen;

Voraussetzungen für den Erfolg

13.  fordert eine Datenbank für hydrologisches Wissen, die weltweit und auf Ebene der EU gemeinsam genutzt wird; fordert die Entwicklung globaler Schlüsselindikatoren für die Qualität, Menge, Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Wasser sowie Indikatoren für die Wassereffizienz im Bereich von Flusseinzugsgebieten;

14.  unterstützt die Entwicklung integrierter Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete auf globaler Ebene; hebt den hohen Stellenwert von Plänen zur Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten für die Umsetzung der EU-Wasserpolitik gemäß der Wasserrahmenrichtlinie hervor; betont die grundlegende Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der kosteneffizienten Behandlung globaler Fragen im Bereich Wasser und bei der Korruptionsverhütung;

15.  fordert die Kommission auf, im Namen der Europäischen Union dem Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1997 über internationale Wasserläufe beizutreten, fordert ebenso die Mitgliedstaaten auf, diesem beizutreten, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Inkrafttreten der Änderungen des Übereinkommens von Helsinki von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen zu unterstützen, damit der Anwendungsbereich dieses Instruments über die Länder der UN/ECE-Region hinaus ausgeweitet wird; fordert sie außerdem auf, sich stärker für die Ratifizierung des Protokolls über Wasser und Gesundheit zu dem Übereinkommen von Helsinki von 1992 einzusetzen, um eine koordinierte und faire Bewirtschaftung des Wassers in nationalen und grenzüberschreitenden Einzugsgebieten zu fördern;

16.  betont die Notwendigkeit, eine Konzentration der verfügbaren Finanzmittel auf Probleme im Bereich Wasser zu erreichen und das Thema Wasser in allen Politikbereichen durchgehend einzubeziehen, auch in die finanziellen und rechtlichen Instrumente der EU; hebt hervor, dass die Bewältigung von Problemen im Bereich Wasser für den erfolgreichen Übergang zu einer funktionierenden umweltgerechten Wirtschaft wesentlich ist;

17.  fordert die Kommission und den Rat erneut auf, die lokalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union dazu anzuregen, einen Teil der von den Nutzern für die Bereitstellung der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung erhobenen Gebühren für Maßnahmen dezentraler Zusammenarbeit bereitzustellen; nennt als mögliches förderfähiges Beispiel den Grundsatz „ein Prozent Solidarität für Wasser“, den sich einige Mitgliedstaaten zu Eigen gemacht haben;

o
o   o

18.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.

(1) ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0430.
(3) ABl. C 87 E vom 1.4.2010, S. 157.
(4) ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 294.


Menschenhandel in Sinai und der Fall Solomon W.
PDF 126kWORD 41k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zum Menschenhandel auf der Sinai-Halbinsel, insbesondere zu dem Fall von Solomon W. (2012/2569(RSP))
P7_TA(2012)0092RC-B7-0158/2012

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2010 zu eritreischen Flüchtlingen, die auf dem Sinai gefangen gehalten werden(1),

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, und zwar insbesondere auf ihren Artikel 3 („Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person“), Artikel 4, der den Sklavenhandel in allen seinen Formen verbietet, und Artikel 5,

–  unter Hinweis auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950,

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 1, 3, 4, 5 und 6,

–  unter Hinweis auf die erste Konferenz des Menschenrechtsnetzwerks Europa-Mittelmeer vom 26./27. Januar 2006 in Kairo,

–  in Kenntnis des Palermo-Protokolls der Vereinten Nationen von 2000 zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, in Ergänzung zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, insbesondere dessen Artikel 6 und 9,

–  unter Hinweis auf die am 20. September 2002 angenommene Brüsseler Erklärung zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels,

–  unter Hinweis auf die Konvention von 2005 gegen den Menschenhandel,

–  unter Hinweis auf Artikel 2, Artikel 6 Absatz 1, Artikel 7 und Artikel 17 („Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen“) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 und das Protokoll von 1967 zu diesem Übereinkommen,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, vom 21. September 2010 zu den politischen Häftlingen in Eritrea,

–  gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Tausende von Asylsuchenden und Migranten jedes Jahr auf der Sinai-Halbinsel ihr Leben verlieren und verschwinden, während andere, darunter auch zahlreiche Frauen und Kinder, von Menschenhändlern entführt und als Geiseln gehalten werden, um Lösegeld zu erpressen; in der Erwägung, dass die Opfer von Menschenhändlern in überaus unmenschlicher Weise misshandelt werden und systematischer Gewalt und Folter, Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch ausgesetzt sind;

B.   in der Erwägung, dass im Dezember 2011 außerhalb eines Flüchtlingslagers der Vereinten Nationen im Sudan mehrere Personen von Menschenhändlern vom Stamm der Raschaida entführt wurden; in der Erwägung, dass 27 von ihnen, darunter vier Mädchen und eine Frau mit einem Kleinkind, Eritreer waren und nach Rafah in Sinai Mahadya in Ägypten gebracht wurden;

C.   in der Erwägung, dass diese Menschen, insbesondere die Frauen in der Gruppe, geschlagen und misshandelt wurden, dass einige von ihnen getötet und ihre Leichen in der Wüste abgelegt wurden und dass nur Solomon, ein 25jähriger Mann aus Eritrea, seinen Entführern entkommen konnte;

D.   in der Erwägung, dass Solomon verschont wurde, weil es seine Aufgabe war, über 125 weitere Menschen aus Eritrea, dem Sudan und Äthiopien, die in Häusern und Stallgebäuden im Dorf Al Mahdya gefangen gehalten wurden, mit Wasser zu versorgen, und dass Solomon über genaue Kenntnisse darüber verfügt, an welchem Ort sich die Gefangenen befinden, und auch die Tötungen, Folterungen und Vergewaltigungen mit angesehen hat;

E.   in der Erwägung, dass der junge Mann aus Eritrea erklärt hat, dass einer ihrer Bewacher ihm eine Plastiktüte gezeigt habe, in der sich die Organe eines Flüchtlings befanden, der das Lösegeld nicht gezahlt habe;

F.   in der Erwägung, dass sich Solomon in Lebensgefahr befindet, da ihn die Organhändler verfolgen und ein Kopfgeld von 50 000 USD auf ihn ausgesetzt haben und dass Solomon gegenwärtig unter dem Schutz der salafistischen Beduinen von Scheich Mohammed steht;

G.  in der Erwägung, dass Berichten zufolge durchschnittlich 2 000 Menschen pro Monat über die Sinai-Halbinsel nach Israel gelangen, wobei viele von ihnen die Hilfe von Menschenhändlern in Anspruch genommen haben, die ein umfangreiches Netzwerk in dieser Region aufgebaut haben; in der Erwägung, dass nach Schätzungen der israelischen Regierung seit 2005 etwa 50 000 Afrikaner über die Sinai-Halbinsel illegal nach Israel gelangt sind;

H.   in der Erwägung, dass die Polizei Hunderte von irregulären Migranten, insbesondere Eritreer, Äthiopier und Sudanesen, in Polizeiwachen und Gefängnissen auf der Sinai-Halbinsel und in Oberägypten festhält, ohne dass diese Zugang zu dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen hätten, wodurch ihnen das Recht verwehrt wird, einen Asylantrag zu stellen;

I.   in der Erwägung, dass nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen diejenigen, die das Lösegeld nicht zahlen, getötet werden und ihre Organe entnommen und verkauft werden; in der Erwägung, dass es Berichte über Massengräber von getöteten Flüchtlingen gibt;

J.  in der Erwägung, dass die EU Ägypten und Israel wiederholt dazu aufgefordert hat, die Hilfs- und Schutzmaßnahmen für die Asylbewerber und Flüchtlinge, die sich in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten oder es durchqueren, auszubauen und zu verbessern;

K.  in der Erwägung, dass das UN-Protokoll zur Verhinderung, Bekämpfung und Strafverfolgung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, Menschenhandel definiert als „die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung“;

L.  in der Erwägung, dass der Menschenhandel für das organisierte Verbrechen ein überaus profitables Geschäft darstellt;

1.  fordert die ägyptischen Behörden angesichts der Tatsache, dass Solomon von den Organhändlern verfolgt wird und sie ein Kopfgeld von 50.000 USD auf ihn ausgesetzt haben, da er über genaue Kenntnisse darüber verfügt, an welchem Ort sich die Gefangenen befinden, auf, rasch zu intervenieren, um ihm wirksamen Schutz zu bieten und sein Leben zu retten,

2.  fordert die ägyptischen Behörden auf, Solomon als Opfer von Menschenhändlern, sowie darüber hinaus alle Opfer von Menschenhändlern, insbesondere Frauen und Kinder, davor zu schützen, erneut in die Hände von Menschenhändlern zu fallen;

3.  fordert die ägyptischen Behörden auf, diesen Fall, in dessen Rahmen viele Menschen ermordet, gefoltert und vergewaltigt sowie Frauen brutal geschlagen, misshandelt und einige getötet und ihre Leichen in der Wüste zurückgelassen wurden, unter Anwendung der nationalen und internationalen Rechtsvorschriften über diese Form des organisierten Verbrechens in Zusammenhang mit Menschenhandel zu untersuchen;

4.  fordert die ägyptischen Behörden auf, rasch zu intervenieren, um diese Flüchtlinge zu retten, und geeignete Maßnahmen in Bezug auf die Inhaftierung und strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern von Gruppen, die Menschenhandel betreiben, zu ergreifen;

5.  fordert die ägyptischen Behörden auf, die Grundsätze der Übereinkommen, denen sich Ägypten angeschlossen hat, in ihrer Gesamtheit in nationales Recht umzusetzen, d. h. die Grundsätze des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 (und das Fakultativprotokoll von 1967), der Konvention der Organisation für Afrikanische Einheit zur Regelung der Probleme von Flüchtlingen in Afrika von 1969 und der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, die das Land 1993 ratifiziert und die daraufhin 2003 in Kraft getreten ist;

6.  fordert die ägyptischen Behörden auf, die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, damit eritreische Flüchtlinge und andere Flüchtlinge im Land nicht mehr gefoltert und erpresst werden und damit mit ihnen kein Menschenhandel mehr getrieben wird, und jene strafrechtlich zu verfolgen, die Flüchtlinge in ihren Menschenrechten beschneiden, sowie jene, die insbesondere mit Frauen und Kindern Formen der Sklaverei betreiben;

7.  begrüßt die Tätigkeiten der Menschenrechtsorganisationen in Ägypten und Israel, die Opfer von Menschenhandel auf der Sinai-Halbinsel Hilfe und medizinische Versorgung bieten, und fordert die internationale Gemeinschaft und die EU auf, sie in ihrer Arbeit zu unterstützen;

8.  erkennt an, dass irreguläre Migranten auf der Sinai-Insel für Ägypten und Israel ein Sicherheitsrisiko darstellen; fordert die ägyptischen und die israelischen Sicherheitskräfte jedoch auf, irreguläre Migranten keiner tödlichen Waffenkraft auszusetzen;

9.  betont, dass die ägyptischen und die israelischen Behörden Verantwortung dafür tragen, dem Menschenhandel auf der Sinai-Halbinsel ein Ende zu setzen und seine Opfer zu schützen; begrüßt die diesbezüglichen Bemühungen der ägyptischen und der israelischen Regierung; fordert jedoch, den Opfern bessere Hilfe zu bieten und sie stärker zu unterstützen, insbesondere die betroffenen Frauen und Kinder;

10.  begrüßt die Anstrengungen Ägyptens in Bezug auf die Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere die Einrichtung des nationalen Koordinierungsausschusses zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels im Jahr 2007, und fordert die ägyptischen Behörden auf, das Gesetz gegen Menschenhandel aus dem Jahr 2010 umzusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise Forschung, Information und Kampagnen in den Massenmedien sowie Initiativen auf sozialer und wirtschaftlicher Ebene, um den Menschenhandel zu bekämpfen und ihm vorzubeugen;

11.   fordert Ägypten, Israel und die internationale Gemeinschaft auf, ihre Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenschmuggels und -handels auf der Sinai-Halbinsel zu intensivieren;

12.  fordert, den VN-Einrichtungen und Menschenrechtsorganisationen Zutritt zu den Gebieten der Sinai-Halbinsel zu gewähren, in denen Menschenschmuggel und -handel betrieben wird;

13.   appelliert an die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Kommission, diesem Thema im politischen Dialog mit Ägypten Vorrang einzuräumen und die Regierung Ägyptens aufzufordern, den Menschenhandel zu bekämpfen und ihren Verpflichtungen im Rahmen der internationalen Flüchtlingskonventionen nachzukommen, und in diesem Sinne die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Menschenhandels zu fördern;

14.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin, dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen Ägyptens und Israels, dem ägyptischen Parlament und der Knesset, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0496.


Palästina: Razzien bei palästinensischen Fernsehsendern durch israelische Streitkräfte
PDF 209kWORD 36k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zu dem Thema „Palästina: Razzien bei palästinensischen Fernsehsendern durch israelische Streitkräfte“(2012/2570(RSP))
P7_TA(2012)0093RC-B7-0160/2012

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin Catherine Ashton zur Schließung zweier palästinensischer Fernsehsender vom 3. März 2012,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2009, vom 13. Dezember 2010 und vom 18. Juli 2011 zum Friedensprozess im Nahen Osten,

–  unter Hinweis auf das Assoziationsabkommen zwischen der EU und Israel, insbesondere dessen Artikel 2,

–  unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, in der es heißt: „Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–  unter Hinweis auf die Abkommen von Oslo (Grundsatzerklärung über die Übergangsregelungen für die Autonomie) von 1993 und die weiteren Übereinkommen zwischen Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen des Nahost-Quartetts und insbesondere auf die Erklärungen vom 23. September 2011 und vom 12. März 2012,

–  gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die EU wiederholt ihre Unterstützung für eine Zweistaatenlösung bestätigt hat, bei der der Staat Israel und ein unabhängiger, demokratischer, zusammenhängender und lebensfähiger palästinensischer Staat in Frieden und Sicherheit nebeneinander existieren;

B.  in der Erwägung, dass am 29. Februar 2012 israelische Streitkräfte und Beamte des israelischen Ministeriums für Kommunikation eine Razzia bei den beiden palästinensischen Fernsehsendern Wattan TV und Al Quds Educational TV in Ramallah durchgeführt, Transmitter, Computer, Sendetechnik, Kassetten sowie Verwaltungs- und Finanzunterlagen beschlagnahmt und die Angestellten stundenlang festgehalten haben;

C.  in der Erwägung, dass das israelische Ministerium für Kommunikation erklärte, es habe beide Sender wiederholt gewarnt, Frequenzen zu verwenden, die israelisch-palästinensische Übereinkünfte verletzten und israelische Kommunikations- und Sendesysteme störten; in der Erwägung, dass ein Sprecher des israelischen Militärs erklärte, von der Störung sei die Luftverkehrskommunikation am internationalen Ben-Gurion-Flughafen betroffen;

D.  in der Erwägung, dass die Palästinensische Autonomiebehörde erwiderte, dass die Israelischen Anschuldigungen in Bezug auf die Störung der Luftverkehrskommunikation haltlos seien, dass weder die Behörde selbst noch die beiden Fernsehsender Warnungen seitens der israelischen Behörden erhalten hätten und dass sich die Sender keiner Verletzung der Übereinkünfte zwischen Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde schuldig gemacht hätten, dass jedoch die israelischen Razzien diese Übereinkünfte verletzt hätten, weswegen eine Klärung dieser Streitpunkte durch Konsultationen erforderlich sei;

E.  in der Erwägung, dass die EU mit beiden Sendern, die seit vielen Jahren senden, zusammengearbeitet hat;

F.  in der Erwägung, dass durch die Abkommen von Oslo ein gemeinsamer israelisch-palästinensischer Ausschuss für Technik eingerichtet wurde, der mit der Klärung aller Angelegenheiten im Bereich der Telekommunikation betraut ist;

G.  in der Erwägung, dass die israelischen Razzien bei den beiden palästinensischen Fernsehsendern in Zone A, die unter palästinensischer Zivil- und Sicherheitsverwaltung steht, durchgeführt wurden;

1.  erklärt sich zutiefst besorgt über die von israelischen Streitkräften durchgeführten Razzien in Ramallah, von der die beiden palästinensischen Fernsehsender Wattan TV und Al Quds Educational TV betroffen waren;

2.  unterstützt die Bemühungen der palästinensischen Organe und der beiden Fernsehsender, die Sendetechnik wiederherzustellen und die unterbrochene Sendetätigkeit fortzusetzen; fordert den israelischen Staat nachdrücklich auf, die beschlagnahmten Geräte zurückzugeben und den beiden Fernsehsendern die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit zu ermöglichen;

3.  fordert den israelischen Staat auf, sich beim Umgang mit den palästinensischen Medien in vollem Umfang an die Bestimmungen der geltenden Übereinkünfte zwischen Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde zu halten; fordert das palästinensische Ministerium für Kommunikation auf, enger mit den israelischen Behörden zusammenzuarbeiten, damit alle Rundfunkeinrichtungen unbedenklich sind und im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen stehen;

4.  fordert Israel und die Palästinensische Autonomiebehörde auf, im Hinblick auf eine dringende Klärung aller Streitpunkte, die die Sendetätigkeit der beiden Fernsehsender betreffen, den im Rahmen der Abkommen von Oslo eingerichteten gemeinsamen israelisch-palästinensischen Ausschuss für Technik bestmöglich zu nutzen;

5.  begrüßt die palästinensischen Bemühungen um den Aufbau von Institutionen; stellt fest, dass die Razzien durch israelische Streitkräfte in palästinensischen Städten, die gemäß den Abkommen von Oslo in Bezug auf die innere Sicherheit und die öffentliche Ordnung im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Palästinensischen Autonomiebehörde liegen, eine Verletzung der Abkommen darstellen;

6.  betont erneut, dass friedliche und gewaltfreie Mittel der einzige Weg zu einer dauerhaften Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts sind;

7.  fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin, den Rat und die Kommission auf, diese Angelegenheit, die die Grundrechte auf Zugang der Allgemeinheit zu Informationen, Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung betrifft, auf die Tagesordnung des Assoziationsrates EU-Israel zu setzen; bekräftigt in diesem Zusammenhang die Verpflichtung der EU nach Artikel 21 EUV, auf die Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen ihres auswärtigen Handelns sowie zwischen diesen und ihren übrigen Politikbereichen zu achten;

8.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, einen deutlichen und einheitlichen Standpunkt zu vertreten und, auch im Rahmen des Nahost-Quartetts, eine aktivere Rolle bei den Bemühungen um einen gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern zu übernehmen; hebt die zentrale Rolle des Nahost-Quartetts hervor und sichert der Hohen Vertreterin in ihren Bemühungen, dafür zu sorgen, dass das Quartett, eine glaubwürdige Perspektive für die Wiederbelebung des Friedensprozesses schafft, seine volle Unterstützung zu;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen, den Regierungen und Parlamenten der Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, dem Gesandten des Nahost-Quartetts, der Knesset und der Regierung Israels, dem Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde und dem Palästinensischen Legislativrat zu übermitteln.


Menschenrechtsverletzungen in Bahrain
PDF 132kWORD 47k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zu den Menschenrechtsverletzungen in Bahrain (2012/2571(RSP))
P7_TA(2012)0094RC-B7-0171/2012

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen vom 7. Juli 2011 zur Situation in Syrien, Jemen und Bahrain im Zusammenhang mit der Lage in der arabischen Welt und Nordafrika(1) und vom 27. Oktober 2011 zu Bahrain(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2011 über die Beziehungen der Europäischen Union zum Golf-Kooperationsrat(3),

–  unter Hinweis auf die Erklärungen seines Präsidenten vom 12. April 2011 zum Tod zweier bahrainischer Bürgerrechtler und vom 28. April 2011 zur Verurteilung der Todesurteile, die gegen vier Bahrainer wegen ihrer Beteiligung an friedlichen Demonstrationen für Demokratie verhängt wurden,

–  unter Hinweis auf die Anhörung zu Bahrain am 3. Oktober 2011 im Unterausschuss Menschenrechte des Europäischen Parlaments,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der EU (VP/HR) zu Bahrain von 2011 und insbesondere vom 24. November 2011 zur Veröffentlichung des Berichts der Unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain (BICI), auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, Catherine Ashton, zum Jahrestag der Unruhen in Bahrain am 13. Februar 2012 und auf die Erklärungen der VP/HR zur Lage in Ägypten, Syrien, Jemen und Bahrain im Europäischen Parlament vom 12. Oktober 2011,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Bahrain vom 21. März, 12. April und 23. Mai 2011,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 23. Juni und 30. September 2011 zu den harten Urteilen gegen 21 politische Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionsführer in Bahrain, gegen die in einigen Fällen lebenslange Haftstrafen verhängt wurden, und auf die Erklärung des Sprechers des Generalsekretärs zu Bahrain vom 15. Februar 2012,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der 66. VN-Generalversammlung zu Bahrain vom 29. September 2011,

–  unter Hinweis auf die vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten des Königreichs Bahrain am 5. Oktober 2011 herausgegebene Presseerklärung und die vom bahrainischen Ministerium für Gesundheit herausgegebene Erklärung zur Verurteilung von Ärzten, Krankenschwestern und Sanitätern vom 30. September 2011,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des bahrainischen Generalstaatsanwalts vom 23. Oktober 2011 zur Wiederaufnahme der Verfahren gegen Ärzte, gegen die zuvor vor einem Militärgericht Anklage erhoben worden war,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain (BICI) vom 23. November 2011,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und die Arabische Charta der Menschenrechte, denen Bahrain jeweils als Vertragspartei angehört,

–  unter Hinweis auf Artikel 19 Buchstabe d der Verfassung Bahrains,

–  unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern von 2004, die 2008 aktualisiert wurden,

–  unter Hinweis auf den Bericht von Human Rights Watch vom 28. Februar 2012,

–  unter Hinweis auf die Genfer Konvention von 1949,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,

–  gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich die Proteste der friedlichen Volksbewegung, die mit der Forderung nach Achtung der grundlegenden Menschenrechte und demokratischen Reformen aufgetreten war, am 14. Februar 2012 zum ersten Mal jährten; in der Erwägung, dass die Regierung mit Verhaftungen reagierte und die friedliche Demonstration verhinderte; in der Erwägung, dass Regierungstruppen gewaltsam gegen die Demonstranten vorgingen; in der Erwägung, dass in Wohngebieten Tränengas, Schockgranaten und Schrot als Munition eingesetzt wurden und die Polizei Meldungen zufolge in mehrere Häuser eingebrochen ist;

B.  in der Erwägung, dass die Proteste weiterhin gewaltsam unterdrückt werden; in der Erwägung, dass die Verfolgung, Inhaftierung und Folter von Menschenrechtsaktivisten, Anwälten, Lehrern, medizinischem Personal und Bloggern, die an den friedlichen Demonstrationen für Demokratie teilgenommen haben, weiter an der Tagesordnung sind; in der Erwägung, dass Menschenrechtsorganisationen zufolge in den letzten beiden Monaten mehr als 100 Bürger willkürlich festgehalten wurden;

C.  in der Erwägung, dass Banken und Fremdenverkehr – die Stützen der bahrainischen Wirtschaft – bereits durch die Weltfinanzkrise geschwächt sind und hart um eine Wiederbelebung kämpfen;

D.  in der Erwägung, dass am 29. Januar 2012 etwa 250 politische Gefangene in einen groß angelegten landesweiten Hungerstreik traten, weil 14 namhafte politische Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger seit März 2011 willkürlich festgehalten wurden;

E.  in der Erwägung, dass die bahrainische Regierung internationalen Menschenrechtsorganisationen und Journalisten seit Anfang 2012 die Einreise nach Bahrain verweigert und entsprechende Reisen Beschränkungen unterliegen, sodass die Menschenrechtsorganisationen und Journalisten kaum in der Lage sind, ihre Arbeit zu verrichten;

F.  in der Erwägung, dass aus dem vom König im Juni 2011 in Auftrag gegebenen Bericht der BICI, der im November 2011 veröffentlicht wurde, hervorgeht, dass bei den Unruhen des vergangenen Jahres 35 Menschen, darunter fünf Sicherheitskräfte und fünf zu Tode gefolterte Häftlinge, ums Leben kamen; in der Erwägung, dass das Fazit des Berichts der BICI lautet, dass mit ausufernder Gewalt gegen friedliche Demonstranten, politische Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten vorgegangen wurde, dass oft von Folterungen Gebrauch gemacht wurde und viele Menschen sich vor Gericht verantworten mussten oder zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, weil sie ihr Recht auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen hatten; in der Erwägung, dass die BICI in ihrem Bericht den Standpunkt vertritt, dass die Verfahren weder den internationalen Normen zur fairen Verfahrensführung noch dem bahrainischen Strafrecht entsprachen;

G.  in der Erwägung, dass der König von Bahrain die Ergebnisse des Berichts zur Kenntnis genommen und einen 19-köpfigen nationalen Ausschuss zur Überwachung der Umsetzung eingerichtet hat; in der Erwägung, dass die Schlussfolgerungen des nationalen Ausschusses – zur Frage der Führung des Polizei- und Justizapparats, des Bildungswesens und der Mediendienste – am 20. März 2012 verkündet werden sollen; in der Erwägung, dass König Hamad bin Isa Al Chalifa von Bahrain öffentlich die Zusage gegeben hat, im Interesse der nationalen Aussöhnung Reformen auf den Weg zu bringen;

H.  in der Erwägung, dass Bahrain im Anschluss an die Empfehlungen der BICI bei der Staatsanwaltschaft eine Sonderermittlungseinheit eingerichtet hat, deren Aufgabe es ist, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die aufgrund rechtswidriger oder fahrlässiger Handlungen den Tod, die Folterung und die Misshandlung von Zivilisten im vergangenen Jahr zu verantworten haben;

I.  in der Erwägung, dass die Umsetzung der Empfehlungen der BICI nach wie vor nur langsam voranschreitet; in der Erwägung, dass der nationale Dialog im Rahmen des Aussöhnungsprozesses auf den Weg gebracht wurde;

J.  in der Erwägung, dass mehreren Berichten nichtstaatlicher Organisationen zufolge unfaire militär- und zivilgerichtliche Verfahren ein Kernelement der Unterdrückung der Protestbewegung für Demokratie in Bahrain sind; in der Erwägung, dass eine der Empfehlungen der BICI lautete, dass alle Urteile, die von einem Militärgericht gegen Bürger verhängt wurden, von regulären Gerichten geprüft werden sollten, dass dies jedoch noch nicht in allen Fällen geschehen ist;

K.  in der Erwägung, dass die bahrainische Regierung wiederholt ihre Bereitschaft zu Reformen im Interesse der Menschenrechte und zur Zusammenarbeit mit internationalen Menschenrechtsorganisationen bekundet hat;

L.  in der Erwägung, dass die Regierung Bahrains mehrfach aufgefordert wurde, eine ständige Einladung an den Sonderbeauftragten des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen auszusprechen;

M.  in der Erwägung, dass Juan Mendez, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, vom 8.-17. März 2012 nach Bahrain reisen sollte, dass er von den bahrainischen Behörden jedoch offiziell ersucht wurde, seine Reise auf einen Zeitpunkt nach Juli 2012 zu verschieben;

N.  in der Erwägung, dass Meldungen zufolge mehr als 4 000 Menschen entlassen oder von der Universität verwiesen wurden, weil sie an den Protesten teilgenommen hatten; in der Erwägung, dass den bahrainischen Gewerkschaften zufolge mehr als 1 000 Betroffene bisher nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und Dutzende von Universitätsstudenten ihre Studien noch nicht wieder aufnehmen durften; in der Erwägung, dass viele derjenigen, die wieder eingestellt wurden, unter Druck gesetzt wurden, Erklärungen zu unterzeichnen, in denen sie sich verpflichten, von gewerkschaftlichen Aktivitäten abzusehen, und sich mit der Versetzung auf eine andere als ihre bisherige Stelle einverstanden erklären;

O.  in der Erwägung, dass Bahrain aufgrund der Vorkommnisse des vergangenen Jahres von der Organisation Reporter ohne Grenzen zum „Feind des Internets“ erklärt wurde;

1.  begrüßt die Empfehlungen der BICI und fordert die bahrainische Regierung nachdrücklich auf, alles Notwendige zur vollständigen und zügigen Umsetzung dieser Empfehlungen zu unternehmen, um in den wichtigsten Bereichen eine Lösung herbeizuführen, der Straflosigkeit ein Ende zu setzen, den gesellschaftlichen Konsens wiederherzustellen, die Achtung der Menschenrechte gemäß den internationalen Menschenrechtsbestimmungen zu verbessern und weit reichende Reformen einzuleiten;

2.  bekundet seine Solidarität mit den Opfern der Unterdrückung in Bahrain und ihren Familien;

3.  verurteilt die anhaltende Verletzung der Menschenrechte in Bahrain und fordert die bahrainische Regierung und die Sicherheitskräfte nachdrücklich auf, auf ausufernde Gewalt, auch auf den übermäßigen Einsatz von Tränengas, Folterungen, die ungesetzliche Inhaftierung und Verfolgung friedlicher Demonstranten, zu verzichten und bei der Eindämmung von Protestkundgebungen äußerste Zurückhaltung zu üben; fordert die Staatsorgane auf, sich stets im Einklang mit dem bahrainischen Recht und den internationalen Verpflichtungen zu verhalten; hebt hervor, dass Bahrain sich zur Wahrung des Rechts auf faire Verfahrensführung verpflichtet hat;

4.  wiederholt seine Forderung nach sofortiger und bedingungsloser Freilassung aller friedlichen Demonstranten, politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger, Ärzte und medizinischen Mitarbeiter, Blogger und Journalisten, insbesondere des Vorsitzenden des bahrainischen Zentrums für Menschenrechte, Abdulhadi al-Khawaja, und des Vorsitzenden der Lehrergewerkschaft „Bahrain Teachers“ Association„, Mahdi Abu Dheeb, die dafür inhaftiert und verurteilt wurden, dass sie ihr Recht auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben oder ihren beruflichen Pflichten nachgekommen sind;

5.  hebt hervor, dass die Demonstranten mit legitimen Forderungen nach Demokratie aufgetreten sind und von der bahrainischen Regierung verlangt haben, den Aussöhnungsprozess durch einen konstruktiven Dialog, von dem niemand ausgeschlossen wird, voranzutreiben, da dies angesichts der Vielfalt der bahrainischen Gesellschaft die entscheidende Voraussetzung für eine stabile demokratische Ordnung ist, in der die Rechte jedes Bürgers gleichermaßen sowohl gesetzlich als auch im konkreten Leben garantiert sind;

6.  fordert die bahrainische Regierung nachdrücklich auf, gründliche, unparteiische und unabhängige Ermittlungen durchzuführen, um Verstöße gegen die Menschenrechte durch Polizei und Sicherheitskräfte oder infolge der Armeeeinsätze gegen friedliche Demonstranten und Bürger während und nach den Protesten für Demokratie in Bahrain zu ahnden, dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen unabhängig von Rang und Position zur Rechenschaft gezogen werden und nicht straflos ausgehen, und mit abschreckenden Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte in Zukunft nicht verletzt werden;

7.  fordert die bahrainische Regierung auf, in allen Fällen die Anklage fallen zu lassen und die Urteile aufzuheben, die seit dem Februar 2011 vom Gericht für nationale Sicherheit oder von Zivilgerichten im Zusammenhang mit der Ausübung des Rechts auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit erhoben bzw. verkündet wurden, sowie alle Urteile, die lediglich auf Geständnissen beruhen, aufzuheben;

8.  fordert die bahrainische Regierung auf, dafür zu sorgen, dass die Behörden allen Angeklagten sofortigen und umfassenden Zugang zu Rechtsbeistand gewähren, wie im bahrainischen Recht und im Völkerrecht vorgesehen, auch in Verbindung mit Vernehmungen und der Prozessvorbereitung, glaubwürdigen Vorwürfen wegen Folter und Misshandlung während der Vernehmung nachzugehen und Beamte, die die Vorschriften zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens missachten, zur Verantwortung zu ziehen;

9.  fordert die VP/HR auf, die bahrainische Regierung in Bezug auf ihre Zusagen, die Menschenrechte zu achten, die notwendigen Reformen auf den Weg zu bringen, unabhängige Ermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen einzuleiten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, in die Verantwortung zu nehmen und nachdrücklich dazu aufzufordern, die Anklagen gegen Ärzte und medizinisches Personal fallen zu lassen und alle wegen der Teilnahme an den friedlichen Protesten für Demokratie Inhaftierten freizulassen;

10.  fordert die bahrainische Regierung auf, Menschenrechte und Grundrechte, wie das Recht auf Meinungsfreiheit – auch im Internet –, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit, die Rechte der Frau und das Recht auf Gleichberechtigung der Geschlechter, wiederherzustellen und zu achten, Diskriminierung zu bekämpfen und jegliche Einschränkungen beim Zugang zu Informationen und Kommunikationstechnologien unverzüglich aufzuheben; fordert die bahrainische Regierung auf, jegliche für ausländische Journalisten oder internationale Menschenrechtsorganisationen geltenden Einschränkungen aufzuheben und ihnen zu gestatten, die angekündigten unabhängigen Ermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen und die Durchführung der angekündigten Reformen zu verfolgen;

11.  begrüßt die Einrichtung eines Ministeriums für Menschenrechte und soziale Entwicklung in Bahrain und fordert das Ministerium auf, im Einklang mit den völkerrechtlich verankerten Menschenrechtsnormen und -verpflichtungen zu handeln;

12.  fordert die betreffenden nationalen Behörden und europäischen Unternehmen auf, die Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um die sofortige Wiedereinstellung derjenigen sicherzustellen, die nach der Entlassung noch nicht wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren durften;

13.  begrüßt die Aussetzung der Ausfuhr von Waffen und anderen Werkzeugen, die zur gewaltsamen Unterdrückung der Bürger und zu Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden können, durch die Vereinigten Staaten und fordert die Mitgliedstaaten entsprechend auf, die Einhaltung des Gemeinsamen Standpunktes des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern sicherzustellen;

14.  weist nochmals darauf hin, dass es die Anwendung der Todesstrafe aufs Schärfste verurteilt, und fordert die bahrainische Regierung nachdrücklich zur sofortigen Einführung eines Moratoriums für die Todesstrafe auf;

15.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament des Königreichs Bahrain zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0333.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0475
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0109.


Aufbau wissenschaftlicher Kapazitäten in Afrika : Förderung von Partnerschaften zwischen der EU und Afrika im Bereich der Radioastronomie
PDF 72kWORD 30k
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zum Aufbau wissenschaftlicher Kapazitäten in Afrika: Förderung von Partnerschaften zwischen der EU und Afrika im Bereich der Radioastronomie
P7_TA(2012)0095P7_DCL(2011)0045

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Strategie Afrika-EU, mit der die Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika in den Bereichen Wissenschaft und Technologie gestärkt werden soll,

–  unter Hinweis auf die Milleniums-Entwicklungsziele, die der Wissenschaft und der Technologie eine Schlüsselrolle für den sozio-ökonomischen Wandel zuschreiben,

–  gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,

A.  in Anerkennung der Tatsache, dass Forschungsinfrastrukturen bei der Stärkung der Zusammenarbeit mit Afrika, der Förderung der Entwicklung des Humankapitals und der Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen eine wichtige Rolle spielen, wie in der Innovationsunion und der Strategie Europa 2020 dargelegt,

B.  in Anerkennung des einzigartigen Wettbewerbsvorteils Afrikas bei der Erforschung der Radioastronomie, was in den zahlreichen vorhandenen Radioastronomie-Projekten in Afrika zum Ausdruck kommt (PAPER, VLBI-Netz, MeerKAT usw.),

C.  in Anerkennung der Tatsache, dass ein stärkeres Engagement Europas für die afrikanische Radioastronomie das sozioökonomische Wachstum in Afrika vorantreiben und neue Marktchancen für beide Kontinente schaffen kann,

1.  fordert die Kommission, den Rat und die Parlamente der Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf,

   a) die Entwicklung der wissenschaftlichen Kapazitäten in Afrika durch größere Investitionen in Forschung und Infrastrukturen zu unterstützen, unter besonderer Berücksichtigung der Radioastronomie-Projekte,
   b) die Wissenschaft der Radioastronomie und das Innovations- und Forschungspotenzial von Radioastronomie-Initiativen bei künftigen Afrika-EU-Partnerschaften zu berücksichtigen,
   c) EU-Finanzierungsmechanismen zu mobilisieren, darunter die Rahmenprogramme und das Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit, um diese Ziele zu unterstützen;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner(1) der Kommission, dem Rat und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Die Liste der Unterzeichner wird in Anlage 1 des Protokolls vom 15. März 2012 veröffentlicht (P7_PV(2012)03-15(ANN1)).


Festsetzung einer Obergrenze von acht Stunden für die Beförderung von Schlachttieren in der Europäischen Union
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Erklärung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zur Festsetzung einer Obergrenze von acht Stunden für die Beförderung von Schlachttieren in der Europäischen Union
P7_TA(2012)0096P7_DCL(2011)0049

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2010 zur Bewertung und Beurteilung des Aktionsplans für Tierschutz 2006–2010(1),

–  gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass in den Erwägungsgründen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen festgehalten wird, dass „lange Beförderungen von Tieren – auch von Schlachttieren – auf ein Mindestmaß begrenzt werden (sollten)“, dass aber die Verordnung nach wie vor lange Beförderungen sowohl hinsichtlich der Entfernung als auch der Dauer zulässt, was bei den Tieren während der Beförderung zu schweren Stresserscheinungen, zu Leiden und sogar zum Tode führt;

1.  stellt fest, dass die Petition 8hours.eu, mit der die Festsetzung einer Beförderungsdauer von höchstens acht Stunden für Schlachttiere gefordert wird, von nahezu einer Million Europäern unterstützt wird;

2.  fordert die Kommission und den Rat auf, die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates dahingehend zu überarbeiten, dass eine Beförderungsdauer von höchstens acht Stunden für Schlachttiere festgesetzt wird;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner(2) der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 81 E vom 15.3.2011, S. 25.
(2) Die Liste der Unterzeichner wird in Anlage 2 des Protokolls vom 15. März 2012 veröffentlicht (P7_PV(2012)03-15(ANN2)).


Einführung des Programms „Schach in der Schule“ in den Bildungssystemen der Europäischen Union
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Erklärung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zur Einführung des Programms „Schach in der Schule“ in den Bildungssystemen der Europäischen Union
P7_TA(2012)0097P7_DCL(2011)0050

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf die Artikel 6 und 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass es in Artikel 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union heißt, dass Sport zu den Bereichen gehört, in denen „die Union [...] für die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zuständig“ ist;

B.  in der Erwägung, dass Schach ein leicht zugängliches Spiel für Kinder aus allen sozialen Schichten ist und den sozialen Zusammenhalt sowie politische Ziele wie die gesellschaftliche Eingliederung, den Kampf gegen Diskriminierung, die Verringerung der Kriminalitätsrate und sogar den Kampf gegen verschiedene Abhängigkeiten unterstützen kann;

C.  in der Erwägung, dass Schach unabhängig vom Alter der Kinder für eine bessere Konzentrationsfähigkeit, mehr Geduld und Durchhaltevermögen sowie mehr Sinn für Kreativität, eine bessere Intuition, ein besseres Gedächtnis sowie bessere analytische Fähigkeiten und eine bessere Entscheidungsfähigkeit sorgen kann; in der Erwägung, dass man durch Schach außerdem Entschlossenheit, Motivation und Fairness erlernen kann;

1.  ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Einführung des Programms „Schach in der Schule“ in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten zu fördern;

2.  fordert die Kommission auf, dem Programm „Schach in der Schule“ in ihrer nächsten Mitteilung über Sport angemessen Beachtung zu schenken und sicherzustellen, dass ab 2012 ausreichende Finanzmittel für dieses Programm zur Verfügung stehen;

3.  fordert die Kommission auf, die Ergebnisse aller Studien über die Auswirkungen dieses Programms auf die Entwicklung von Kindern in Betracht zu ziehen;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner(1) der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Die Liste der Unterzeichner wird in Anlage 3 des Protokolls vom 15. März 2012 veröffentlicht (P7_PV(2012)03-15(ANN3)).

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