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Verfahren : 2011/0434(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0146/2012

Eingereichte Texte :

A7-0146/2012

Aussprachen :

PV 11/09/2012 - 20
CRE 11/09/2012 - 20

Abstimmungen :

PV 12/09/2012 - 7.6
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0332

Angenommene Texte
PDF 203kWORD 37k
Mittwoch, 12. September 2012 - Straßburg
Maßnahmen zur Bestandserhaltung gegenüber Ländern, die nicht nachhaltigen Fischfang zulassen ***I
P7_TA(2012)0332A7-0146/2012
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2012 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Maßnahmen zur Unterstützung der Bestandserhaltung gegenüber Ländern, die nicht nachhaltigen Fischfang zulassen (COM(2011)0888 – C7-0508/2011 – 2011/0434(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0888),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 207 Absatz 2 und 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0508/2011),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 23. Mai 2012,(1)

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 27. Juni 2012 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses und der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A7-0146/2012),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 112.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 12. September 2012 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Maßnahmen zur Unterstützung der Bestandserhaltung gegenüber Ländern, die nicht nachhaltigen Fischfang zulassen
P7_TC1-COD(2011)0434

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 1026/2012.)

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