Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2012 zum Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (12562/2011 – 2012/2050(INI))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (12562/2011),
– gestützt auf Artikel 36 des Vertrags über die Europäische Union,
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 Teil II Abschnitt G Ziffer 43(1),
– gestützt auf die oben genannte Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den GASP-Jahresberichten 2009 und 2008 vom 11. Mai 2011(2) bzw. 10. März 2010(3),
– unter Hinweis auf seine Entschließung zum Europäischen Auswärtigen Dienst vom 8. Juli 2010(4),
– in Kenntnis der Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HV) zur politischen Rechenschaftspflicht(5),
– in Kenntnis der von der Hohen Vertreterin am 8. Juli 2010 im Plenum des Europäischen Parlaments abgegebenen Erklärung zur grundlegenden Organisation der Zentralverwaltung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD)(6),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. April 2012 über den Jahresbericht zur Lage der Menschenrechte in der Welt und über die Politik der EU zu diesem Thema, einschließlich der Auswirkungen auf die strategische Menschenrechtspolitik der EU(7),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 12. Dezember 2011 mit dem Titel „Menschenrechte und Demokratie im Mittelpunkt des auswärtigen Handelns der EU – ein wirksamerer Ansatz“ (COM(2011)0886),
– unter Hinweis auf die Resolutionen 1325 (2000) und 1820 (2008) des UN-Sicherheitsrates zur sexuellen Gewalt gegen Frauen und Kinder in bewaffneten Konflikten, die Resolution 1889 (2009) des UN-Sicherheitsrates zur Stärkung der Umsetzung und Überwachung der Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates und die Resolution 1960 (2010) des UN-Sicherheitsrates, durch die ein Verfahren für die Erhebung von Daten über Fälle sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten und für die Erfassung der Täter eingeführt wurde,
– gestützt auf Artikel 119 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A7-0252/2012),
A. in der Erwägung, dass die EU ihre außenpolitischen Zielsetzungen weiterentwickeln sowie ihren Werten und Interessen weltweit Geltung verschaffen sollte, um einen Beitrag zum Frieden, zur menschlichen Sicherheit, zur Solidarität, zur Konfliktverhütung, zur Rechtsstaatlichkeit und Förderung der Demokratie, zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zur Achtung des Völkerrechts, zur Unterstützung internationaler Institutionen, zum wirkungsvollen Multilateralismus und zur gegenseitigen Achtung unter den Völkern, zur nachhaltigen Entwicklung, zu einer transparenten und verantwortungsvollen Regierungsführung, zum freien und gerechten Handel sowie zur Beseitigung der Armut zu leisten;
B. in der Erwägung, dass die EU, um diese Ziele zu erreichen, in der Lage sein sollte, Synergien und strategische Partnerschaften mit denjenigen Ländern aufzubauen, die dieselben Werte wie sie vertreten und bereit sind, gemeinsame Strategien anzunehmen und sich an gemeinsam festgelegten Maßnahmen zu beteiligen;
C. in der Erwägung, dass die Umsetzung des Vertrags von Lissabon eine neue Dimension für das auswärtige Handeln der Union eröffnet und grundlegend für die Verbesserung der Kohärenz, Einheitlichkeit und Wirksamkeit der EU-Außenpolitik und ganz allgemein der Maßnahmen im Außenbereich sein wird; in der Erwägung, dass Lehren aus den vergangenen Versäumnissen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Neugestaltung ihres außenpolitischen Handelns bei gleichzeitiger Verankerung der Menschenrechte und Demokratie im Mittelpunkt ihrer Politik und der Förderung des Wandels in Ländern mit einem autoritären Regime, in denen insbesondere Stabilitäts- und Sicherheitsprobleme die Durchsetzung der Demokratie und der Menschenrechte vereitelten, gezogen werden müssen;
D. in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon der EU-Außenpolitik eine neue Dynamik verleiht und insbesondere institutionelle und praktische Instrumente vorsieht, die die Union in die Lage versetzen könnten, eine internationale Rolle zu spielen, die ihrem bedeutenden wirtschaftlichen Gewicht und ihren ehrgeizigen Zielen entspricht, und sich selbst so zu organisieren, dass sie als wirksamer globaler Akteur auftreten kann, der Mitverantwortung für die globale Sicherheit tragen und bei der Erarbeitung gemeinsamer Lösungen für gemeinsame Herausforderungen eine Führungsrolle übernehmen kann;
E. in der Erwägung, dass die aktuelle Finanz- und Staatsschuldenkrise die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union in der internationalen Arena schwer beeinträchtigt und die Wirksamkeit sowie die langfristige Tragfähigkeit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) untergräbt;
F. in der Erwägung, dass die EU aufgrund der neuen Dynamik im auswärtigen Handeln der Union auch strategischer handeln muss, um ihr Gewicht international zum Tragen zu bringen; in der Erwägung, dass die Fähigkeit der EU zur Beeinflussung der internationalen Ordnung nicht nur von der Kohärenz ihrer Politik, ihrer Mitwirkenden und Organe abhängt, sondern auch von einem echten strategischen Konzept der EU-Außenpolitik, die alle Mitgliedstaaten hinter den gleichen Prioritäten und Zielen vereinen und koordinieren muss, damit diese auf internationaler Ebene mit einer einzigen starken Stimme sprechen und Solidarität zeigen; in der Erwägung, dass die EU-Außenpolitik mit den nötigen Mitteln und Instrumenten ausgestattet sein muss, damit die Union effizient und konsistent auf der Weltbühne agieren kann;
G. in der Erwägung, dass die vom Europäischen Parlament und von den nationalen Parlamenten auf ihren jeweiligen Ebenen vorgenommene Prüfung der EU-Außenpolitik wesentlich ist, wenn das auswärtige Handeln der Union von den EU-Bürgern unterstützt und verstanden werden soll; in der Erwägung, dass die parlamentarische Prüfung die Legitimität dieses Handelns erhöht;
BEWERTUNG DES GASP-JAHRESBERICHTS 2010 AN DEN RAT
1. begrüßt die vom Rat mit Unterstützung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HV) bezüglich des Jahresberichts 2010 unternommenen Schritte, um die Außenpolitik der EU in einem zukunftsweisenden und strategischen politischen Dokument abzubilden;
2. glaubt jedoch, dass der Jahresbericht des Rates in wichtigen Punkten hinter den ehrgeizigen Zielen des Vertrags von Lissabon zurückbleibt, wie etwa in den Folgenden: fehlendes klares Verständnis für die mittel- und längerfristigen Prioritäten oder strategischen Richtlinien für die GASP; keine Klärung des politischen Mechanismus zur Sicherstellung von Kohärenz und Einheitlichkeit innerhalb der unterschiedlichen Komponenten der Außenpolitik, einschließlich solcher, die in der Verantwortung der Kommission liegen; Ignorierung wichtiger Fragen zur Rolle des EAD und der Delegationen bei der Sicherstellung, dass die Ressourcen der Union (personelle, finanzielle und diplomatische) mit den Prioritäten der Außenpolitik abgestimmt sind; sowie Vermeiden der Diskussion, die in den neuen Strategien für das Horn von Afrika und die Sahel-Zone impliziert ist, über das Einbetten von Ad-hoc-Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, GSVP (ihres Grundprinzips und ihres finalen Status) in den politisch-strategischen Rahmen der Prioritäten des auswärtigen Handelns der EU für ein Land oder eine Region;
3. erinnert an sein vertraglich zugesichertes Recht, in den Bereichen GASP und GSVP befragt zu werden, damit seine Ansichten gebührend in Betracht gezogen werden und Empfehlungen ausgesprochen werden können; erkennt diesbezüglich die Verfügbarkeit der VP/HV für das Europäische Parlament an; ist jedoch der Auffassung, dass mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Verbesserungen hinsichtlich der Information des zuständigen Ausschusses über die Ergebnisse der Tagungen des Rats für auswärtige Angelegenheiten sowie bei der Anhörung des Parlaments gemacht werden konnten, die gewährleisten soll, dass seine Auffassungen vor der Annahme von Mandaten und Strategien im Bereich GASP gebührend berücksichtigt werden; sieht der Überprüfung der Instrumente im Bereich der Außenhilfe erwartungsvoll entgegen, ebenso wie einem Ergebnis, das die Rechte des Europäischen Parlaments bezüglich der Strategiepapiere und mehrjährigen Aktionspläne anerkennt, wie in Artikel 290 des AEUV festgelegt; fordert ferner eine verbesserte Bereitstellung von Informationen und Rücksprache mit dem Parlament auf allen Ebenen des Verfahrens für GASP-Beschlüsse des Rates zu Verträgen mit Drittländern, insbesondere ehe beschlossen wird, der Kommission oder der VP/HV das Mandat zur Aushandlung und Unterzeichnung von Abkommen im Namen der Union zu erteilen, und wenn es um Rahmenbedingungen für die Beteiligung von Drittländern an EU-Maßnahmen zur Bewältigung von Krisen geht;
4. fordert den Rat auf, bei der Zusammenstellung künftiger GASP-Jahresberichte frühestmöglich den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten zu beteiligen, um den weiten politischen Rahmen für das kommende Jahr sowie die längerfristigen strategischen Ziele zu besprechen und eine Benchmark festzusetzen, um eine klare Aussage zu Evolution, Prioritäten und Fortschritt der EU-Außenpolitik an die EU-Bürger zu machen;
EIN NEUER UMFASSENDER ANSATZ FÜR DIE EU-AUSSENPOLITIK
5. weist darauf hin, dass in der zweiten Dekade des einundzwanzigsten Jahrhunderts ein wachsendes Bewusstsein unter den europäischen Bürgern vorhanden ist und dass darüber hinaus nur umfassende Ansätze, die diplomatische, ökonomische; entwicklungspolitische und als letzte Maßnahme – sowie in voller Übereinstimmung mit den Bestimmungen der UN-Charta – militärische Mittel einschließen, angemessen im Umgang mit globalen Bedrohungen und Herausforderungen sind;
6. glaubt, dass die EU mit dem Vertrag von Lissabon über alle nötigen Mittel verfügt, um einen umfassenden Ansatz wie diesen zu übernehmen, wobei alle diplomatischen und finanziellen Ressourcen der EU genutzt werden, um die gemeinsamen strategischen Politikrichtlinien zu stützen, um so größtmöglichen Einfluss auf die Förderung der Sicherheit und des wirtschaftlichen Wohlstands der EU-Bürger und deren Nachbarn sowie auf die Grundrechte zu haben; fordert daneben zu der weiteren Entwicklung eines angemessenen EAD-Mechanismus mit Beteiligung der zuständigen Kommissionsdienste auf, der eine demographische und thematische Expertise integriert und ein Gesamtkonzept für die Planung, Formulierung und Umsetzung der Politik vorantreibt;
7. betont, dass ein umfassendes Verständnis der GASP alle Bereiche der Außenpolitik abdeckt, einschließlich des fortschrittlichen Rahmens einer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte, mit einer Betonung auf Kohärenz und Einheitlichkeit, wobei die Besonderheit jeder Komponente des auswärtigen Handelns respektiert wird; wiederholt, dass eine solche Herangehensweise bei der Entwicklung der EU-Außenpolitik auf den Prinzipien und Zielen in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union basieren muss, was bedeutet, dass das auswärtige Handeln der EU im Zeichen der Förderung und des Schutzes von EU-Werten wie Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stehen muss; betont zugleich die Bedeutung einer engeren Koordinierung von interner und externer Dimension der sicherheitspolitischen Maßnahmen der EU, die sich im auswärtigen Handeln der EU widerspiegeln sollte;
8. weist darauf hin, dass sich 2013 zum zehnten Mal die Annahme der Europäischen Sicherheitsstrategie jährt, und betont daher die Notwendigkeit, dieses Rahmendokument unter Berücksichtigung des heutigen internationalen Umfeldes zu aktualisieren und zu konsolidieren;
DIE ARCHITEKTUR DER AUSSENPOLITIK
9. betont, dass von der VP/HV erwartet wird, dass sie bei der Sicherstellung der Einheit, Koordinierung, Einheitlichkeit, Glaubwürdigkeit und Effizienz der Maßnahmen der Union die politische Führungsrolle übernimmt; fordert die VP/HV auf, zügig alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Einhaltung der Zielsetzungen der GASP zu initiieren, durchzuführen und sicherzustellen, wobei die zuständigen parlamentarischen Organe vollständig in diesem Bestreben eingeschlossen sind; begrüßt die wichtige Führungsrolle , die die VP/HV im Namen der internationalen Gemeinschaft unter schwierigen Umständen in den Verhandlungen mit dem Iran eingenommen hat; berücksichtigt die wichtige historische Beziehung zwischen europäischen und iranischen Völkern;fordert eine politische Führung im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Rolle der EU bei der Unterstützung der Nachbarregionen vor dem Hintergrund des Arabischen Frühlings und insbesondere der demokratischen Übergangsprozesse im südlichen Mittelmeerraum, auch durch den neuen Europäischen Fonds für Demokratie sowie beim festgefahrenen Friedensprozess im Nahen Osten;
10. erkennt die wichtige Rolle des EAD (einschließlich der Delegationen und EU-Sonderbeauftragten) zur Unterstützung der VP/HV bei der Verfolgung einer stärker strategisch, kohärent und konsistent ausgerichteten politischen Herangehensweise für das auswärtige Handeln der Union an; bekräftigt seine Absicht, den Mitarbeiterstab des EAD, einschließlich leitender Positionen, weiterhin im Hinblick auf eine ausgewogene Vertretung nach Herkunft und Geschlecht zu überwachen und zu überprüfen, ob die Ernennung von Diplomaten der Mitgliedstaaten als Delegationsleiter und in andere Schlüsselpositionen im Interesse der Union liegt und nicht allein in dem ihrer Mitgliedstaaten; betont, wie wichtig es ist, dass ein voll funktionstüchtiger und effizienter EAD vorhanden ist und dass die Beziehungen zwischen EAD, der Kommission und den Mitgliedstaaten gestärkt werden, damit Synergien bei der effizienten Umsetzung außenpolitischer Maßnahmen erreicht werden und die EU bei politischen Schlüsselthemen nach außen hin einen einheitlichen Standpunkt vertreten kann;
11. betont, dass die Rolle der EU-Sonderbeauftragten (EUSR) eine Ergänzung zu der länderspezifischen Arbeit der EU-Delegationsleiter sein, mit dieser in Einklang stehen und die EU-Politik in Regionen vertreten und koordinieren soll, die spezifische Strategien oder Sicherheitsinteressen haben und die kontinuierliche Präsenz und Transparenz der EU erfordern; begrüßt die positive Reaktion der VP/HV auf das Erscheinen der neu eingesetzten EUSBs und Delegationsleiter vor dem Parlament zum Meinungsaustausch, bevor diese ihre Arbeit aufnehmen; fordert eine verbesserte Berichterstattung und Zugang zu politischen Berichten der Delegationen und EUSBs, damit das Parlament umfassende und termingerechte Informationen zu Entwicklungen an der Basis erhält, vor allem in Bereichen, die als strategisch bedeutsam anzusehen sind oder im Blickpunkt des politischen Interesses stehen;
12. wiederholt seine Position, dass wichtige thematische Strategien, die zuvor von Persönlichen Beauftragten abgedeckt wurden, die volle Unterstützung des EAD und eine angemessene externe politische Repräsentation erfahren, und fordert daher das Einreichen von Vorschlägen, wie etwa jene für Menschenrechte;
13. begrüßt den Beschluss über die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, der über ein stabiles Mandat zur durchgängigen Einbeziehung der Menschenrechte in die GASP, die GSVP und andere Politikbereiche der EU sowie zur Demonstration der Sichtbarkeit und Geschlossenheit der EU auf diesem Gebiet verfügen muss;
14. glaubt, dass klar definierte strategische Richtlinien helfen, die wichtigen, aber begrenzten finanziellen Ressourcen der Union an die ehrgeizigen Ziele und Prioritäten der externen Maßnahmen der Union anzupassen; betont, dass ein solcher strategischer Ansatz unter demokratischer Kontrolle stehen muss, was die Flexibilität in der Reaktion auf sich verändernde politische Umstände im Land nicht behindern oder verlangsamen darf;
15. begrüßt das Engagement der Mitgliedstaaten im Vertrag von Lissabon, ihre volle Rolle bei der Entwicklung und Einführung der EU-Außenpolitik sowie bei der Gewährleistung der Koordinierung und Abstimmung mit anderen Politikbereichen der Union zu übernehmen; betont die Bedeutung der Solidarität unter den Mitgliedstaaten, in einer Zeit der ökonomischen Beschränkungen hinsichtlich der Verbesserung der Effizienz der Union als ein kohäsiver globaler Player; weist vor allem auf die besondere Wichtigkeit hin, dass Mitgliedstaaten zivile und militärische Kapazitäten für eine effiziente Umsetzung der GSVP bereitstellen; bedauert dennoch, dass die bilateralen Beziehungen einiger Mitgliedstaaten mit Drittstaaten in vielen Fällen noch immer die Geschlossenheit der EU-Maßnahmen und –Forderungen überschatten oder untergraben, und fordert in diesem Zusammenhang eine stärkere Bemühung der Mitgliedstaaten zur Abstimmung ihrer außenpolitischen Maßnahmen mit der GSVP;
16. fordert die VP/HV auf, eine systematische Zusammenarbeit aller Mitgliedstaaten im Rahmen der GASP zu fördern, um die durch den Vertrag von Lissabon gebotenen Möglichkeiten für eine verstärkte Zusammenarbeit zu sondieren, wozu auch die Erarbeitung von Leitlinien zur systematischen Zuweisung spezifischer Aufgaben und Missionen an eine „Koalition der Willigen“, wie etwa einer „Kerngruppe“ von EU-Staaten zählt, und den Prozess die Wege leitet, der zu Schlussfolgerungen des Europäischen Rates über die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung sowie zur Umsetzung der Klausel über den gegenseitigen Beistand führt;
HAUSHALTS- UND FINANZARCHITEKTUR IN DER AUSSENPOLITIK
17. erinnert daran, dass die Revision der Interinstitutionellen Vereinbarung 2006 über die Haushaltsdisziplin und wirtschaftliche Haushaltsführung einen weiteren Schritt in Richtung größerer Transparenz im Bereich GASP und Informationsbereitstellung hin zu Haushaltsautorität gemäß der Erklärung zu politischer Rechenschaftspflicht der VP/HV kennzeichnen sollte; glaubt diesbezüglich, dass volle Transparenz und demokratische Kontrolle separate Haushaltslinien für jede einzelne GSVP-Mission und -Operation und für jeden einzelnen EUSB erfordern, zusammen mit gestrafften aber transparenten Verfahren für den Mitteltransfer von einem Posten zum nächsten, sofern die Umstände dies erfordern; ist zugleich der festen Ansicht, dass die erforderliche Flexibilität und Reaktionsstärke der GASP nicht beeinträchtigt werden dürfen;
18. fordert nachdrücklich, dass die zur Umsetzung der GASP bereitgestellten EU-Ressourcen so effizient wie möglich verwendet werden sollten und dass daher zwischen den außenpolitischen Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten Synergien sowohl in politischer als auch in haushaltspolitischer Hinsicht geschaffen werden sollten;
19. ist der Ansicht, dass der Athena-Mechanismus zur Finanzierung der gemeinsamen Kosten von EU-geführten militärischen und verteidigungspolitischen Operationen keinen ausreichenden Überblick über alle finanziellen Auswirkungen der im Rahmen der GASP durchgeführten Missionen vermittelt und verlangt daher eine übersichtliche Aufstellung über sämtliche Ausgaben;
20. begrüßt die stärkere Betonung von Einheitlichkeit und Kohärenz über sämtliche EU-Finanzinstrumente hinweg, beispielsweise in Form der bereichsübergreifenden Bestimmungen zum EAD in den vorgeschlagenen Bestimmungen für Finanzinstrumente neuer externer Beziehungen für den Zeitraum 2014–2020; glaubt, dass dieser Ansatz den Mehrwert der Union im Streben nach Sicherheit und Wohlstand für die Bürger in Europa zeigen wird; betont in diesem Zusammenhang, dass die Finanzinstrumente in allen Bereichen der Außenpolitik der Union komplementär und ohne Überschneidungen eingesetzt werden sollten;
21. betont die Wichtigkeit sicherzustellen, dass die Finanzinstrumente der neuen externen Beziehungen, die von Parlament und Rat betrachtet werden, maßgeschneidert und angemessen finanziert sein müssen, um auf die strategischen Interessen der Union zu reagieren und dass sie an veränderte politische Umstände angepasst werden können; mahnt daher dazu, dass der Haushalt der Union (der Mehrjährige Finanzrahmen 2014–2020) entsprechend den ehrgeizigen Zielen und Prioritäten der Union als globalem Akteur angemessen ausgestattet sein muss, um den Bürgern eine sichere und glückliche Zukunft in Aussicht zu stellen und die nötige Flexibilität zu bieten, auf unvorhergesehene Entwicklungen angemessen reagieren zu können;
22. glaubt, dass eine vernetzte und umfassende Herangehensweise für den Einsatz der EU-Instrumente für externe Beziehungen, zur Unterstützung der gemeinsamen politischen und strategischen Zielen, mehr Effizienz sowie kostengünstige Reaktionen auf Herausforderungen in der Außen- und Sicherheitspolitik und entsprechend mehr Sicherheit und Wohlstand für die europäischen Bürger bringt; betont, dass die dem Parlament durch die Verträge übertragene Macht (vor allem nach Artikel 290 AEUV) angemessen in der Revision der Finanzinstrumente reflektiert werden muss, vor allem beim Einsatz delegierter Rechtsakte für strategische Programmdokumente, damit das Parlament die Bürger der Kohärenz und Kosteneffizienz der Außenpolitik und der Finanzinstrumente der Union versichern kann;
23. vertritt die Auffassung, dass die Finanzinstrumente, mit denen unter anderem Friedenskonsolidierung, Sicherheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, eine verantwortungsvolle Regierungsführung und gerechte Gesellschaften gefördert werden, in Übereinstimmung mit den Werten, für die die Union selbst steht, gestärkt werden sollten, da es sich hierbei um strategische Instrumente zur Bewältigung globaler Herausforderungen im Rahmen der Außenpolitik und des auswärtigen Handels der EU handelt;
24. betont die Bedeutung der Sicherstellung von Kohärenz zwischen Planung, Formulierung und Implementierung der Politik, über einen angemessenen Mix externer Finanzinstrumente im Bereich Außenpolitik; fordert unter anderem fortgesetzte Abstimmung zwischen GASP und den Instrument für Stabilität im Bereich Mediation, Konfliktverhütung, Krisenmanagement und Friedenskonsolidierung nach Konflikten, sowie weitere Arbeit hinsichtlich der Komplementarität mit den geographischen Instrumenten für ein langfristiges Engagement in einem Land oder einer Region; begrüßt die Einführung des vom Europäischen Parlament geforderten neuen Partnerschaftsinstruments, das wichtigen Mehrwert zu der GASP der EU beiträgt, mit der Bereitstellung eines Finanzrahmens für die Kooperation der EU mit Drittländern zur Realisierung von Zielen, die sich aus den bilateralen, regionalen oder multilateralen Beziehungen der Union ergeben, jedoch nicht in den Anwendungsbereich des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit fallen;
25. glaubt, dass ein solcher Ansatz durch die Festlegung eindeutiger Benchmarks unterstützt werden kann, die durch das Europäische Parlament kurz-, mittel- und langfristig überwacht und bewertet werden sollen; fordert ein Benchmarking für die Außenpolitik der EU, das sich auf vorhandene strategische Dokumente für die Programmplanung oder strategische Politikrahmen stützt (wie die für das Horn von Afrika oder die Sahel-Zone vorhanden), einschließlich einer systematischeren und quantifizierbareren Definition von politischen Prioritäten und Zielen und der Ressourcen, die über präzise Zeiträume kurz-, mittel- und langfristig zu verwenden sind;
26. ist der Auffassung, dass ein umfassendes Konzept für das auswärtige Handeln der Union unter anderem eine stärkere Abstimmung und gegenseitige Synergien zwischen der GASP und der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) voraussetzt; begrüßt in diesem Zusammenhang die gemeinsame politische Reaktion der Kommission und des EAD auf die Ereignisse in den südlichen Nachbarschaftsländern, die beispielsweise in der „Gemeinsamen Mitteilung“ vom 25. Mai 2011 zum Ausdruck kommt; ist ferner der Auffassung, dass die multilateralen Strukturen der ENP gestärkt und unter strategischen Gesichtspunkten weiterentwickelt werden sollten, damit die außenpolitischen Prioritäten der Union wirksam vorangebracht werden können; vertritt angesichts der zentralen Bedeutung eines „wirksamen Multilateralismus“ im auswärtigen Handeln der Union den Standpunkt, dass der EAD und die Kommission prüfen sollten, ob sich die multilaterale Komponente der ENP als Rahmen für die Gestaltung politischer Beziehungen im größeren Europa eignen würde;
STRATEGISCHE PRIORITÄTEN: KONZENTRISCHE KREISE VON FRIEDEN; SICHERHEIT UND SOZIO-ÖKONOMISCHER ENTWICKLUNG
27. glaubt, dass strategische Interessen, Ziele und allgemeine Richtlinien, die durch die GASP verfolgt werden, darauf beruhen sollen, dass sie den Bürgern in der EU und darüber hinaus Frieden, Sicherheit und Wohlstand bringen, vor allem in unserer Nachbarschaft, aber auch weiter entfernt, unter Anleitung durch die Prinzipien, die die Gründung der EU inspiriert haben, einschließlich der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten, Respekt vor der Menschenwürde, Gleichheit, Solidarität und Respekt vor internationalen Gesetzen und der Charta der Vereinten Nationen, einschließlich der Wahrnehmung der Schutzverantwortung;
28. befürwortet auch weiterhin die potenzielle Erweiterung der Europäischen Union um jeden europäischen Staat, der die Werte der Union achtet, sich für die Förderung dieser Werte einsetzt und zur Erfüllung der Beitrittskriterien bereit und in der Lage ist;
29. merkt an, dass die Union über die Zeit Beziehungen mit Ländern und regionalen Organisationen entwickelt hat, die unterschiedliche vertragliche und rechtliche Grundlagen haben, einige wurden als „strategisch“ bezeichnet; beobachtet, dass es keine klare Formel gibt, um die Wahl der strategischen Partner der Union zu bestimmen und dass das Europäische Parlament bei solchen Entscheidungen weder informiert noch konsultiert wird; merkt an, dass der wirksame Einsatz echter und verantwortungsvoller bilateraler Beziehungen ein bedeutender Kräftemultiplizierer für die Außenpolitik der EU sein kann, sowohl regional als auch in multilateralen Foren, daher verdient die Auswahl strategischer Partner vorsichtige Überlegungen hinsichtlich der Werte und der strategischen Ziele, die die Union planen möchte;
30. glaubt daher, dass künftige Entscheidungen zu strategischen Partnern vorsichtig eingegrenzt werden müssen, in Übereinstimmung mit den politischen Prioritäten der Union gegenüber einem Land oder einer Region, oder in internationalen Foren, und dass angemessene Überlegungen für die Beendigung von Partnerschaften angestellt werden müssen, wenn diese überflüssig oder kontraproduktiv werden; fordert daher eine Follow-up-Debatte mit dem Parlament zu der Ratsdiskussion im September 2010 über die strategischen Partnerschaften und dass das Parlament regelmäßig im Voraus von Entscheidungen zu künftigen Partnerschaften informiert wird, vor allem wenn solche Partnerschaften finanzielle Unterstützung aus dem Haushalt der Union erhalten oder eine engere vertragliche Beziehung mit der EU nach sich ziehen;
31. vertritt die Ansicht, dass es wichtig ist, damit die Union in einer überaus wettbewerbsorientierten, sich verändernden und unvorhersehbaren internationalen politischen Ordnung effizient für Frieden, Sicherheit und sozio-ökonomische Entwicklung der Bürger sorgen kann, dass sich die beschränkten Ressourcen der Union auf strategische Prioritäten konzentrieren, angefangen bei Herausforderungen, die näher an zu Hause sind, vor allem in den Erweiterungsländern, der Nachbarschaft, und bei einer Ausdehnung in konzentrischen Kreisen, einschließlich gegebenenfalls der Rolle und relativen Auswirkung regionaler Organisationen;
32. vertritt die Ansicht, dass die Achtung der im Zuge der Erweiterung eingegangenen Verpflichtungen und die Demonstration von Verantwortung für unsere Nachbarschaft die Glaubwürdigkeit in die globale Reichweite der Union stärken wird; bekräftigt das Engagement der EU für einen wirksamen Multilateralismus, in dessen Zentrum das System der Vereinten Nationen steht, und betont die Bedeutung der Zusammenarbeit mit anderen internationalen Partnern bei der Reaktion auf internationale Krisen, Bedrohungen und Herausforderungen;
Westliche Balkanstaaten
33. unterstützt die Strategien der EU in den Westlichen Balkanstaaten zur Förderung der Demokratisierung, Stabilisierung, der friedlichen Konfliktlösung und der sozio-ökonomischen Modernisierung sowohl in den einzelnen Ländern als auch in der Region insgesamt, darunter auch die Aussicht auf EU-Erweiterung; merkt mit Sorge an, dass politische Instabilität, institutionelle Schwächen, weit verbreitete Korruption, organisierte Kriminalität und nicht gelöste regionale und bilaterale Angelegenheiten die weitere Entwicklung einiger Länder mit dem Ziel der EU-Integration behindern; fordert daher die EU auf, diese Fragen im Integrationsprozess energischer und gemäß der UN Charta anzugehen sowie ihre zentrale Rolle in der Region zu stärken;
34. wiederholt, dass Unterstützung bei einer Verbesserung des Beitrittsverfahrens für die westlichen Balkanstaaten erteilt wird, damit dieses Benchmark-orientiert, transparent und beiderseits zu verantworten ist und auf klaren Indikatoren beruht; fordert die EU auf, neue, überzeugende und echte Bemühungen zur Wiederbelebung des Erweiterungsprozesses zu unternehmen sowie die folgenden Bedingungen weiterhin zu priorisieren: den konstruktiven politischen Dialog, gute nachbarschaftliche Beziehungen, Wirtschaftswachstum, die Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Sicherstellung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Achtung der Rechte Angehöriger nationaler Minderheiten, den effizienten Kampf gegen Korruption und organisiertes Verbrechen, Verbesserung der Effizienz und der Unabhängigkeit der Rechtsprechung, Verbesserung der administrativen Kapazitäten zur Durchsetzung der besitzstandsbezogenen Rechtsprechung, Lösung von interethnischen und interreligiösen Spannungen und Befassung mit der Situation der Flüchtlinge und Vertriebenen sowie die Lösung offener bilateraler und regionaler Probleme;
35. betrachtet es außerdem als wesentlich für die EU-Außenpolitik gegenüber einer Region mit einer jungen Geschichte interethnischer bewaffneter Konflikte, ein Klima der Toleranz, der Achtung der Rechte von Minderheitenangehörigen, der Achtung von Antidiskriminierungsmaßnahmen und -gesetzen sowie guter nachbarschaftlicher Beziehungen und regionaler Kooperation zu fördern, auch durch stärker integrierte Bildungssysteme (interregionaler Studentenaustausch) und wissenschaftliche Zusammenarbeit als Voraussetzung für europäische Stabilität und als Maßnahme, um eine Aussöhnung zu ermöglichen;
36. begrüßt die Umstrukturierung der EULEX-Mission und ihre Neuausrichtung auf Rechtsstaatlichkeit und auf ein Mandat mit Exekutivaufgaben; erwartet, dass sie im gesamten Territorium des Kosovo, auch im Norden, voll einsatzfähig ist, um den Kampf gegen Korruption auf allen Ebenen, auch gegen das organisierte Verbrechen, verstärkt fortzusetzen;
Türkei
37. begrüßt die positive Agenda der Kommission für die Beziehungen EU-Türkei; ist besorgt über die Situation in einer Reihe von Bereichen wie insbesondere Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und Frauenrechte in der Türkei; die schleppenden Fortschritte auf dem Wege zu einer neuen zivilen Verfassung und daneben die Polarisierung der türkischen Gesellschaft; legt der Türkei nahe, den Reformprozess zu beschleunigen; weist darauf hin, dass die Türkei nicht nur ein Beitrittskandidat ist, sondern auch ein wichtiger strategischer Partner und NATO-Verbündeter; fordert daher, dass der bestehende politische Dialog mit der Türkei zu Optionen der Außenpolitik und Zielen von gemeinsamem Interesse intensiviert wird; betont, dass es wichtig ist, die Türkei dazu aufzufordern, ihre außenpolitischen Ziele im Rahmen guter nachbarschaftlicher Beziehungen, eines intensiven Dialogs und einer engen Koordination mit der Europäischen Union zu verfolgen, um wertvolle Synergieeffekte zu schaffen und die Chance auf positive Auswirkungen zu erhöhen, besonders hinsichtlich der Unterstützung des Reformprozesses in der arabischen Welt; hofft, dass sich die Bedingungen für die Eröffnung von weiteren Kapiteln in den Beitrittsverhandlungen (z. B. Ratifizierung und Umsetzung des Ankara-Protokolls) verbessern;
Die südliche Nachbarschaft und der Nahe Osten
38. fordert, dass die zugrunde liegenden Prinzipien der neuen ENP, wie in der gemeinsamen Bekanntmachung der VP/HV und der Kommission vom 25. Mai 2011 ausgeführt – insbesondere das Prinzip „mehr-für-mehr“, die Prinzipien der Differenzierung und der gegenseitigen Rechenschaftspflicht sowie die „Partnerschaft mit der Gesellschaft“ - wirksam sind, und dass die Unterstützung der Union vollständig auf diese Herangehensweise abgestimmt ist; erinnert daran, dass die Länder der Region laut der Gemeinsamen Mitteilung „Umsetzung einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik“ vom 15. Mai 2012 vor den folgenden Herausforderungen stehen: tragfähige Demokratie, inklusive wirtschaftliche Entwicklung und Wachstum, Mobilität, regionale Zusammenarbeit und Rechtsstaatlichkeit;
39. erinnert daran, dass die südliche Nachbarschaft von wesentlicher Bedeutung für die Europäische Union ist, betont die Notwendigkeit der Stärkung der Partnerschaft zwischen der EU und den Ländern und Gesellschaften der Nachbarschaft bei der Unterstützung des Übergangs zu gefestigten Demokratien und drängt darauf, dass eine bessere Balance zwischen der Verfolgung von marktorientierten sowie humanen und sozialen Ansätzen in der Antwort der EU auf den arabischen Frühling erzielt wird; fordert daher, den Schwerpunkt stärker auf Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Beschäftigung (besonders Jugendarbeitslosigkeit), Bildung, Schulung und regionale Entwicklung zu legen, um dabei zu helfen, die aktuelle soziale und ökonomische Krise in diesen Ländern zu lindern, und die notwendige Unterstützung für die Stärkung einer verantwortungsvollen Regierung und demokratische politische Reformen sowie die sozialen und ökonomischen Entwicklungen zu leisten; unterstreicht daneben die Bedeutung der Unterstützung für institutionellen Kapazitätsaufbau und eine effiziente öffentliche Verwaltung einschließlich eines unabhängigen Rechtssystems für die Parlamente dieser Länder, der Stärkung der zivilgesellschaftlichen Organisationen, unabhängiger Medien und der Bildung pluralistischer politischer Parteien in einem möglichst säkularen System, in dem die Rechte der Frauen in vollem Umfang geachtet werden sowie deutlicher Verbesserungen im Hinblick auf die wichtigsten Grundrechte, wie etwa das Recht auf Religionsfreiheit in seiner individuellen, kollektiven, öffentlichen, privaten und institutionellen Dimension;
40. bekräftigt, dass Gleichbehandlung, Solidarität und Dialog sowie die Berücksichtigung der spezifischen Asymmetrien und Merkmale jedes Landes die Grundlage für die Beziehungen zwischen der EU und den Mittelmeerländern in Wirtschaft, Politik, Gesellschaft, Kultur und allen anderen Bereichen bilden müssen;
41. ist der Auffassung, dass die Bewertung der von den Partnerländern insgesamt gemachten Fortschritte auf gegenseitiger Transparenz sowie auf dem Umfang der Reformbemühungen und klar definierten und gemeinsam beschlossenen Benchmarks basieren muss, die Zeitpläne für die Einführung der Reformen festlegen, wie in den Maßnahmenplänen eingeplant; diese Benchmarks sollen die Grundlage für regelmäßige und gegebenenfalls gemeinsame Kontrollen und Einschätzungen sein, die der Zivilgesellschaft eine vollständige Rolle einräumen, damit eine effiziente und transparente Umsetzung der Politik sichergestellt ist;
42. unterstreicht die Bedeutung der Union für den Mittelmeerraum als einem Instrument für die Institutionalisierung der Beziehungen mit der südlichen Nachbarschaft; betont, dass diese Organisation unbedingt aus ihrer Starre gelöst werden muss; begrüßt die Veränderungen hinsichtlich des europäischen Ko-Vorsitzes und hofft, dass die Dynamik des neuen Generalsekretärs dazu beitragen wird, die ausgewiesenen Projekte voranzubringen;
43. erinnert an das Engagement der EU für den Nahost-Friedensprozess und ihre Unterstützung der Zweistaatenlösung mit dem Staat Israel und einem unabhängigen, demokratischen, zusammenhängenden und lebensfähigen Staat Palästina, der Seite an Seite mit Israel in Frieden und Sicherheit lebt;
44. erinnert daran, dass die Lösung des Konflikts im Nahen Osten im grundlegenden Interesse der Europäischen Union wie auch der Parteien selbst und der gesamten Region liegt; betont daher, dass in Anbetracht der fortlaufenden Veränderungen in der arabischen Welt Fortschritte im Friedensprozess umso dringlicher sind;
Iran
45. unterstützt den zweigleisigen Ansatz des Rates, der auf eine diplomatische Lösung abzielt, als die einzig praktikable Option im Zusammenhang mit dem iranischen Atomprogramm; weist darauf hin, dass Sanktionen kein Selbstzweck sind; fordert die EU3+3 und den Iran auf, am Verhandlungstisch zu verbleiben, und fordert die Verhandlungsführer auf, ein Abkommen auszuarbeiten; erinnert daran, dass der Iran gemäß einem der Leitgrundsätze des Atomwaffensperrvertrags das Recht hat, Uran zu friedlichen Zwecken anzureichern, und zur Erreichung dieses Ziels technische Hilfe erhalten darf; ist besorgt darüber, dass militärische Maßnahmen ergriffen werden könnten und ruft alle Seiten dazu auf, an einer friedlichen Lösung zu arbeiten, und fordert den Iran auf, sich an den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und an die UNO-Resolutionen zu halten und uneingeschränkt mit der IAEO zusammenzuarbeiten;
46. fordert zudem den Rat auf, positive Maßnahmen in Betracht zu ziehen, wenn sich der Iran dazu verpflichtet, die Urananreicherung auf weniger als 5 % zu beschränken, alle Uranbestände mit einem höheren Gehalt für die Weiterverarbeitung zu Brennstäben für zivile nukleare Zwecke zu exportieren und alle Aspekte seines Nuklearprogramms gegenüber der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) offen zu legen, damit sie sich von dessen gänzlich zivilem Charakter überzeugen kann; fordert die VP/HV und den Rat zur Reaktivierung des diplomatischen Weges auch bei anderen Fragen auf, die für die EU und den Iran von beiderseitigem Interesse sind, wie etwa regionale Sicherheit, Menschenrechte und die Situation in Syrien, Afghanistan, Irak und am Persischen Golf; fordert den Iran auf, im Hinblick auf die regionale Sicherheit eine konstruktive Rolle zu spielen;
47. fordert daher kontinuierliche und nachdrückliche Bemühungen der VP/HR und des Rates in Bezug auf die nachdrückliche Forderung, dass der Iran, die Menschenrechte achtet; betont, dass in der EU-Politik gegenüber dem Iran die Solidarität mit all jenen zum Ausdruck kommen muss, die sich der Unterdrückung widersetzen und für Grundrechte und Demokratie kämpfen; weist nachdrücklich darauf hin, dass durch eine Präsenz der EU vor Ort gesichert werden könnte, dass die Mitgliedstaaten wie auch die EU die Entwicklungen in den einzelnen Bereichen richtig bewerten und mit den iranischen Behörden kommunizieren; ist der Auffassung, dass die Eröffnung einer EU-Delegation in Teheran zu einem geeigneten Zeitpunkt während des Ausbaus der Beziehungen zwischen der EU und dem Iran stattfinden könnte;
Libyen
48. fordert die VP/HV auf, dafür Sorge zu tragen, dass in Libyen rasch genügend Personal und institutionelle Kompetenz zum Einsatz gebracht wird, damit das Land besser seine Bedürfnisse erfüllen und den Anforderungen in den Bereichen Kapazitätsaufbau, Governance, Zivilgesellschaft und Entwicklung gerecht werden kann; fordert die EU dringend auf, den demokratischen Wandel in Libyen in allen Bereichen zu unterstützen und ruft die VP/HV auf, ein abgestimmtes Vorgehen der Mitgliedstaaten sicherzustellen, das den Grundsätzen und Werten der EU und dem strategischen Interesse an der Erfüllung der Bedürfnisse und Anliegen Libyens entspricht;
Syrien
49. fordert die VP/HV, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, sich in die Suche nach einer Lösung für die Krise in Syrien einzubringen; fordert die VP/HV auf, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten im UN-Sicherheitsrat als dem geeigneten Forum für die Diskussion einer möglichen internationalen, UN-gestützten Intervention in Syrien geschlossen und koordiniert vorgehen; fordert von der VP/HV des Weiteren verstärkte Bemühungen, um diplomatischen Druck auf Russland und China auszuüben, damit sie hinsichtlich Syrien ihre Blockade im Sicherheitsrat aufgeben; appelliert an die VP/HV und die Kommission, alle Möglichkeiten für die Gewährung und Verstärkung humanitärer Unterstützung zu sondieren, um auf die Bedürfnisse in den Nachbarländern einzugehen, die, insbesondere durch den Flüchtlingszustrom - am stärksten betroffen von der Syrienkrise betroffen sind;
Die östliche Nachbarschaft
50. weist darauf hin, dass die östliche Nachbarschaft von strategischer Bedeutung ist; fordert zu größeren Anstrengungen und einem stärkeren politischen Engagement auf, um die Ziele der östlichen Partnerschaft zu erreichen, wie in der Prager Erklärung und der Schlussfolgerung des Warschau-Gipfels dargelegt und in der Gemeinsamen Mitteilung „Östliche Partnerschaft: Fahrplan bis zum Gipfeltreffen im Herbst 2013“ vom 15. Mai 2012 nochmals angeführt sind, und darin besonders die Beschleunigung der politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration, eine verbesserte Mobilität der Bürger unter sicheren und sorgfältig gestalteten Rahmenbedingungen; sieht es als eine besondere Aufgabe der Union an, die Verhandlungen und Beschlüsse von Assoziierungsabkommen mit den östlichen Partnern weiter zu verfolgen, welche die Mobilität durch Mobilitätspartnerschaften und Visum-Dialoge fördern und den ständigen Fortschritt durch die Übernahme und die Einführung von Reformen, in enger Partnerschaft mit der parlamentarischen Versammlung EURO-NEST, sichern; betont, dass alle Entscheidungen von der Zuweisung der notwendigen finanziellen Ressourcen begleitet sein müssen und fordert eine bessere Berücksichtigung dieser Fragen im Rahmen der Partnerschaft für Modernisierung;
51. bedauert jedoch, dass sich die Situation hinsichtlich der demokratischen Standards und der Achtung der Menschenrechte in den Ländern der östlichen Partnerschaft insgesamt kaum verbessert hat; betont ferner, dass sich die östliche Partnerschaft nur voll entfalten kann, wenn alle festgefahrenen Konflikte beigelegt sind; fordert in dieser Hinsicht eine aktivere Beteiligung der EU an den entsprechenden Friedensprozessen und die Einleitung glaubwürdiger Initiativen mit dem Ziel, den derzeitigen Stillstand zu überwinden, die Wiederaufnahme des Dialogs zwischen den Parteien zu fördern und die Bedingungen für umfassende und dauerhafte Lösungen zu schaffen;
52. fordert daher ein stärkeres Engagement vonseiten der EU in Zusammenarbeit mit regionalen Partnern bei der Lösung der festgefahrenen Konflikte auf dem Hoheitsgebiet der Länder der Östlichen Partnerschaft, insbesondere bei der Überwindung der festgefahrenen Lage in Südossetien und Abchasien und in Bergkarabach und der Einnahme einer umfassenden Rolle bei der Unterstützung eines anschließenden Friedensvertrags; ist der Meinung, dass die Transnistrien-Frage ein guter Testfall für den guten Willen der regionalen Partner sein könnte;
Republik Moldau
53. begrüßt es, dass die Republik Moldau multidimensionale Anstrengungen in Richtung Annäherung an die EU unternimmt, insbesondere, indem sie die politischen Reformen im Lande vorantreibt sowie wesentliche und positive Schritte bei den „5+2“-Verhandlungen über den Transnistrien-Konflikt unternimmt;
Türkei
54. unterstreicht, dass, auch wenn das Abkommen zwischen der EU und der Ukraine paraphiert wurde, die Unterzeichnung und Ratifizierung nur geschieht, wenn die Ukraine die nötigen Anforderungen erfüllt; das bedeutet, wenn sie Respekt für die Rechte von Minderheiten gewährleistet, Rechtsstaatlichkeit umsetzt, und zwar in Form von Stärkung der Stabilität, der Unabhängigkeit und Effektivität der Institutionen, die Rechtsstaatlichkeit garantieren, sowie Respekt für die Rechte der Opposition und ein Ende der Verfolgung derselben zeigt, um eine wahrhaft pluralistische Demokratie zu etablieren; fordert die VP/HV und die Kommission auf, die Bereitstellung von ausreichenden finanziellen Mitteln zur Unterstützung der geplanten zusätzlichen Wahlbeobachtungsmissionen bei den anstehenden Parlamentswahlen in der Ukraine zu gewährleisten; appelliert an das ukrainische Parlament, das noch aus Zeiten der Sowjetunion stammende Strafgesetzbuch zu ändern, indem es strafrechtliche Sanktionen für eindeutig politische Handlungen von staatlichen Funktionsträgern abschafft, wenn diese dabei in einer amtlichen Eigenschaft tätig sind;
Weißrussland
55. verlangt von den belarussischen Behörden die Freilassung aller politischen Gefangenen; fordert auf zur Entwicklung von Beziehungen mit den weißrussischen Behörden, bedingt durch den Fortschritt hin zu Respekt für die Prinzipien der Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte; weist erneut darauf hin, dass es keine Fortschritte beim Dialog EU-Belarus geben kann, bis alle politischen Gefangenen freigelassen und rehabilitiert sind; begrüßt gleichzeitig das Bemühen der EU und der Delegationen in Minsk, der weißrussischen Gesellschaft die Hand auszustrecken und sich intensiver auf sie einzulassen, z. B durch „einen europäischen Dialog zur Modernisierung“, vereinfachte Verfahren für die Visumsvergabe und stärkere Beteiligung von weißrussischen Bürgern in EU-Programmen;
Südkaukasus
56. verweist auf die bedeutenden Fortschritte, die im Rahmen der Östlichen Partnerschaft beim Ausbau der Beziehungen der Europäischen Union zu Armenien, Aserbaidschan und Georgien erzielt wurden; fordert weitere Schritte zur Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und den drei Ländern des Südkaukasus;
Schwarzmeerstrategie
57. unterstreicht die strategische Bedeutung des Schwarzmeerraums für die Union und appelliert erneut an die Kommission und den EAD, eine Strategie für den Schwarzmeerraum zu erarbeiten, welche einen integrierten und umfassenden Ansatz der EU im Hinblick auf die Herausforderungen und Chancen der Region festlegt;
Russland
58. unterstützt die EU-Politik des kritischen Engagements in Russland; betrachtet Russland als einen wichtigen strategischen Partner und Nachbarn, hat jedoch weiterhin Bedenken bezüglich des Einsatzes Russlands für Rechtsstaatlichkeit, pluralistische Demokratie und Menschenrechte; bedauert insbesondere die fortgesetzte Einschüchterung, Belästigung und Verhaftung von Vertretern oppositioneller Kräfte und von Nichtregierungsorganisationen, die jüngste Annahme eines Gesetzes zur Finanzierung von NROs sowie den wachsenden Druck auf freie und unabhängige Medien; fordert die EU in diesem Zusammenhang auf, gegenüber den staatlichen Organen Russlands konstant die Einhaltung ihrer Verpflichtungen als Mitglied des Europarats und der OSZE einzufordern; betont, dass die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, einschließlich der Wirtschaft, eine konstruktive Antwort auf die wachsende Unzufriedenheit wäre, die von vielen russischen Bürgern zum Ausdruck gebracht wird, und daneben für den Aufbau einer echten und konstruktiven Partnerschaft zwischen der EU und Russland erforderlich ist; unterstreicht die Bereitschaft der EU, einen Beitrag zu der Partnerschaft für Modernisierung und jedem Nachfolgeabkommen des derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen im Zusammenhang mit Russlands Fortschritten hinsichtlich Menschenrechten, Rechtstaatlichkeit und pluralistische Demokratie zu leisten.
59. ist der Auffassung, dass die vor kurzem erfolgte Verurteilung von drei Mitgliedern der feministischen Punkband Pussy Riot zu zwei Jahren Straflager aufgrund von „durch religiösen Hass motiviertem Rowdytum“ Ausdruck des harten Vorgehens gegen politische Dissidenten und Oppositionskräfte ist, das die Demokratie in Russland noch weiter einschränkt und die Glaubwürdigkeit des russischen Justizsystems ernsthaft in Frage stellt; verurteilt dieses politisch motivierte Urteil ausdrücklich und erwartet, dass dieser Schuldspruch in der Berufung aufgehoben wird und die drei Mitglieder von Pussy Riot aus der Haft entlassen werden;
60. ist der Ansicht, dass die beste Grundlage für eine engere Partnerschaft ein ehrgeiziges und umfassendes neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ist, das Kapitel über einen politischen Dialog, Handel und Investitionen, Zusammenarbeit im Energiebereich und einen Dialog zu Fragen der Menschenrechte, Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit vorsieht; betont die Notwendigkeit des Aufbaus einer echten Partnerschaft zwischen der EU-Gesellschaft und der russischen Gesellschaft und begrüßt in diesem Zusammenhang die Fortschritte bei der Umsetzung der zwischen der EU und Russland vereinbarten „Gemeinsamen Maßnahmen im Hinblick auf visumfreies Reisen“;
61. fordert die VP/HV und den Rat auf, mit Russland und China an der Überwindung von Meinungsverschiedenheiten, auch innerhalb des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, bei der Einschätzung der Situation in Syrien zu arbeiten und gemeinsam eine Beendigung der Gewaltspirale, die Verhinderung eines Bürgerkrieges und eine dauerhafte friedliche Lösung in Syrien anzustreben; begrüßt die Zusammenarbeit mit Russland bei den EU3+3-Verhandlungen mit dem Iran, um den Erwerb von Atomwaffen durch den Iran zu verhindern;
62. fordert Russland auf, die Stabilität, die politische Zusammenarbeit und die wirtschaftliche Entwicklung zu verbessern und dabei das souveräne Recht aller Parteien zu achten, ihre Sicherheitsvorkehrungen frei zu wählen; fordert Russland auf, die territoriale und verfassungsmäßige Integrität seiner Nachbarn in der Region zu achten und sich dem internationalen Konsens in den Vereinten Nationen bezüglich der sich herausbildenden Demokratie anzuschließen;
63. betont, dass die Mitgliedstaaten zur Vernetzung und Integration ihrer nationalen Märkte über Investitionen in die Infrastruktur und die Verabschiedung gemeinsamer Regelungen sich auch kontinuierlich um eine Kooperation mit Russland bemühen sollten, um so kreative und beiderseits annehmbare Maßnahmen zu der Frage zu ermitteln, wie die Diskrepanzen zwischen den beiden Energiemärkten reduziert werden können;
64. ist besorgt über die übermäßige Militarisierung des Gebiets Kaliningrad in jüngster Zeit, die zu wachsender Unsicherheit im umliegenden EU-Gebiet führt;
Zentralasien
65. unterstützt die Bemühungen der EU um einen regionalen Ansatz in Zentralasien, der für die Bewältigung der regionalen Dimensionen von Problemen wie organisiertem Verbrechen, illegalem Handel (mit Drogen, radioaktivem Material und Menschen), Terrorismus, natürliche und vom Menschen verursachte Umweltkatastrophen und die Bewirtschaftung der Wasser- und Energieressourcen unerlässlich ist; bedauert jedoch das Ausbleiben wesentlicher Fortschritte, das nur teilweise auf die knappen finanziellen Ressourcen zurückzuführen ist; fordert daher, derartige Bemühungen bindend zu gestalten und an Fortschritte im Bereich der Demokratisierung, Menschenrechte, der guten Regierungsführung, nachhaltigen sozioökonomischen Entwicklung, Rechtsstaatlichkeit und der Bekämpfung der Korruption anzuknüpfen („mehr für mehr“); unterstreicht, dass der regionale Ansatz nicht die individuelle Unterstützung einzelner weiter fortgeschrittener Staaten beeinträchtigen sollte; stellt fest, dass in der Kooperationsstrategie der EU für Zentralasien sieben Prioritäten festgelegt werden, dass die zur Verfügung gestellten Ressourcen jedoch zu gering sind, um Auswirkungen auf sämtliche Politikbereiche zu haben; fordert die EU auf, Prioritäten festzulegen, die besser auf die verfügbaren Ressourcen abgestimmt sind; erinnert an die Bedeutung der Region im Hinblick auf wirtschaftliche Zusammenarbeit, Energie und Sicherheit, betont jedoch, dass unbedingt gewährleistet werden muss, dass die Entwicklungszusammenarbeit wirtschafts-, energie- oder sicherheitspolitischen Interessen nicht untergeordnet wird; weist jedoch darauf hin, wie wichtig der Dialog der EU mit zentralasiatischen Ländern zu Fragen der regionalen Sicherheit ist, insbesondere angesichts der Situation in Afghanistan und einer möglichen Eskalation in den Beziehungen zwischen Usbekistan und Tadschikistan; empfiehlt der EU, Möglichkeiten für eine Bündelung der Ressourcen mit den in der Region aktiven Mitgliedstaaten zu sondieren;
66. stellt fest, dass die Gesamtsituation in Bezug auf die Menschenrechte und Arbeitsrechte, die mangelnde Unterstützung der Zivilgesellschaft und den Status der Rechtsstaatlichkeit noch immer besorgniserregend ist; fordert verstärkte, wirksamere und stärker ergebnisorientierte Menschenrechtsdialoge, mit einer engen Zusammenarbeit und Einbeziehung der zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Vorbereitung, Überwachung und Umsetzung derartiger Dialoge; fordert die EU und die VP/HV auf, das Schicksal von politischen Gefangenen und gefangenen Menschenrechtsaktivisten und Journalisten publik zu machen und die sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen sowie gerechte und transparente rechtliche Verfahren für die anderen Gefangenen zu verlangen; fordert, dass die Initiative für Rechtsstaatlichkeit die Transparenz gegenüber zivilgesellschaftlichen Organisationen verbessert und klare Ziele umfasst, um eine transparente Bewertung ihrer Umsetzung und Ergebnisse zu ermöglichen;
67. stellt fest, dass die energie- und ressourcenreichen Länder Zentralasiens eine bedeutsame Quelle für die Diversifizierung der Energiequellen und Versorgungsrouten der EU darstellen könnten; weist darauf hin, dass die EU ein verlässlicher Abnehmer ist und dass die Erzeugerländer ihre Zuverlässigkeit als Lieferanten an Verbraucherländer und gegenüber ausländischen Investoren unter anderem dadurch demonstrieren müssen, dass sie nach rechtsstaatlichem Grundsatz gleiche Bedingungen für nationale und internationale Unternehmen schaffen; fordert den EAD und die Kommission auf, Energieprojekte auch weiterhin zu unterstützen und die Kommunikation zu wichtigen Zielen wie dem südlichen Gaskorridor und der transkaspischen Pipeline weiterhin zu fördern, ohne die Grundsätze der verantwortungsvollen Regierungsführung und der Transparenz zum Nutzen aller Beteiligten an der Energiezusammenarbeit zwischen EU- und Partnerländern zu vernachlässigen;
68. weist darauf hin, dass die Nutzung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, insbesondere des Wassers, in der Region nach wie vor ein Streitthema sind und eine Ursache für Instabilität, Spannungen und mögliche Konflikte darstellen; begrüßt in diesem Zusammenhang die von der EU in Zentralasien eingeleitete Wasserinitiative, fordert jedoch einen wirksameren und konstruktiveren Dialog zwischen stromaufwärts gelegenen gebirgigen Ländern und stromabwärts gelegenen Ländern, um solide und nachhaltige Wege für den Umgang mit der Wasserproblematik zu finden sowie umfassende und langfristige Vereinbarungen über die gemeinsame Wassernutzung abzuschließen;
Afghanistan
69. ist über die erneuten Gewaltausbrüche nach dem Scheitern der Friedensverhandlungen besorgt; betont die Bedeutung eines subregionalen Ansatzes für Zentralasien für die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Menschenhandels und des grenzüberschreitenden illegalen Warenhandels und für die Bekämpfung der illegalen Herstellung von Drogen und des Drogenhandels, einer wesentlichen Finanzierungsquelle des organisierten Verbrechens und des Terrorismus; fordert eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten, die an der ISAF-Mission der NATO teilnehmen, um die Effizienz der Maßnahme zu gewährleisten; fordert Bemühungen für eine stärkere Unterstützung des Aufbaus der Kapazitäten der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan und der nationalen Sicherheitskräfte sowie eine verstärkte Unterstützung der breiteren Gesellschaft bei der landwirtschaftlichen und sozioökonomischen Entwicklung, damit das Land nach Abschluss der Übergabe der internationalen Sicherheit an die afghanischen Streitkräfte bis Ende 2014 die volle Verantwortung für ihre eigene Sicherheit übernehmen kann;
70. stellt mit großer Anteilnahme für die betroffene Bevölkerung fest, dass die militärische Intervention in Afghanistan nicht zum Aufbau eines lebensfähigen Staates mit demokratischen Strukturen, zur Verbesserung der Lebensbedingungen für die Mehrheit – insbesondere für Frauen und Mädchen – und zur Abschaffung der Drogenproduktion zugunsten anderer Formen der Landwirtschaft geführt hat, sondern vielmehr das Land in einem Korruptionssumpf bislang ungekannten Ausmaßes versinken ließ; fordert die EU und die Mitgliedstaaten in Anbetracht des beschleunigten Abzugs der europäischen Truppen auf, vordringlich einen Sicherheitsplan für jene Afghanen zu erarbeiten, die die EU-Bemühungen um einen Staatsaufbau stark unterstützt haben und deren Existenz durch den Abzug der europäischen Kräfte gefährdet werden könnte, insbesondere Frauenrechtsaktivisten; fordert den EAD auf, eine ehrliche Einschätzung der von der EU und den Mitgliedstaaten seit 2001 in Afghanistan verfolgten Politik vorzunehmen und bis Jahresende einen realistischen Plan für die künftigen EU-Aktivitäten in der Region vorzulegen;
71. betont, dass im Zusammenhang mit der Bewältigung der Probleme in Afghanistan die Zusammenarbeit mit Ländern wie Russland, Pakistan, Indien und dem Iran verstärkt werden muss, speziell im Hinblick auf Drogenhandel, Terrorismus und die Gefahr von Ausstrahlungseffekten auf die benachbarten Länder und die gesamte Region;
Die amerikanischen Kontinente Vereinigte Staaten von Amerika
72. ist der festen Überzeugung, dass die USA der wichtigste strategische Partner der EU sind; fordert die EU daher dringend auf, der Vertiefung der transatlantischen Beziehungen auf allen Ebenen klare politische Priorität einzuräumen;
73. unterstreicht die überaus große Bedeutung der transatlantischen Beziehungen; vertritt die Ansicht, dass regelmäßige Gipfeltreffen zwischen der EU und den USA eine Gelegenheit wären, gemeinsame Ziele festzulegen und Strategien zu Gefahren und Herausforderungen von globaler Bedeutung zu koordinieren, unter anderem die wirtschaftspolitische Steuerung und die Entwicklung eines gemeinsamen Ansatzes gegenüber den Schwellenländern; begrüßt den Bericht der Hochrangigen Arbeitsgruppe zu Wachstum und Beschäftigung; ist der Meinung, dass der Transatlantische Wirtschaftsrat (Transatlantic Economic Council, TEC) und der Transatlantische Dialog der Gesetzgeber (Transatlantic Legislators Dialogue, TLD) auch Überlegungen zu einem strategischen Engagement der EU und der USA gegenüber den BRICS-Ländern und anderen bedeutsamen Schwellenländern, gegenüber der ASEAN, der Afrikanischen Union, Mercosur, der Andengemeinschaft und der CELAC sowie zur Förderung einer regulatorischen Konvergenz dieser Länder einbeziehen sollte; betont die Bedeutung des TEC als zuständiges Gremium für die Verbesserung der wirtschaftlichen Integration und der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und des TLD als Forum für den parlamentarischen Dialog und zur Koordinierung der parlamentarischen Arbeit beider Seiten zu Fragen von gemeinsamem Interesse, speziell in Bezug auf die für den transatlantischen Markt relevanten Rechtsvorschriften; erinnert an die Notwendigkeit, ohne weitere Verzögerungen einen Transatlantischen Politischen Rat einzurichten, der parallel zur NATO als zuständige Stelle für systematische Konsultation und Koordination auf hoher Ebene zur Außen- und Sicherheitspolitik zwischen der EU und den USA fungiert;
74. stellt fest, dass die USA ihre Hauptaufmerksamkeit, politischen Investitionen und militärischen Ressourcen nach und nach auf die Pazifikregion lenken und damit die wachsende globale und regionale Bedeutung von China, Indien und anderen asiatischen Schwellenländern widerspiegeln; stellt zudem fest, dass Asien auf der außenpolitischen Agenda der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten einen wichtigeren Platz einnehmen sollte; fordert daher eine stärkere Koordination der US- und EU-Politik gegenüber China, Indien und anderen asiatischen Schwellenländern, um eine Entkopplung ihrer jeweiligen Ansätze in politischen Schlüsselbereichen zu vermeiden;
75. ist der Ansicht, dass die USA als NATO-Mitglied weiterhin einen unerlässlichen Beitrag zur kollektiven Sicherheit des europäisch-atlantischen Raums sind und bekräftigt die unabänderliche und ausschlaggebende Bedeutung des transatlantischen Sicherheitsbündnisses; betont, dass in Anbetracht der sich verändernden geostrategischen und wirtschaftlichen Situation der Ausbau der europäischen Sicherheits- und Verteidigungskapazitäten eine bedeutende Maßnahme zur Stärkung des transatlantischen Bündnisses darstellt;
Lateinamerika
76. fordert, den politischen Dialog zwischen der EU und Lateinamerika auf allen Ebenen auszuweiten, einschließlich der Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs und der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EUROLAT), als wichtiges Instrument für die Entwicklung eines politischen Konsens; ruft dazu auf, die bei den EU-Lateinamerika-Gipfeln eingegangenen politischen Verpflichtungen durch die Zuweisung der notwendigen finanziellen Ressourcen zu begleiten; zeigt sich zutiefst besorgt über die Tatsache, dass Argentinien unlängst ein in spanischem Besitz befindliches Ölunternehmen (YPF) verstaatlicht und zudem äußerst problematische Schritte im Hinblick auf die britischen Falklandinseln unternommen hat;
77. schlägt vor, die Möglichkeit einer engeren Zusammenarbeit, insbesondere einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit, zwischen dem amerikanischen Kontinent und der EU mit dem Ziel eines gemeinsamen Freihandelsabkommens zu untersuchen;
78. fordert eine Verstärkung der bestehenden Menschenrechtsdialoge mit einer stärkeren Einbeziehung des Parlaments sowie die Einleitung eines Dialogs zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei wichtigen Sicherheitsherausforderungen, nicht zuletzt in Bezug auf die verheerenden Auswirkungen der organisierten und Drogenkriminalität auf staatliche Einrichtungen und Sicherheit der Bürger; stellt fest, dass das 7. Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs (EU-Lateinamerika), das im Januar 2013 in Chile stattfinden soll, eine gute Möglichkeit darstellen könnte, neue Visionen für biregionale Zusammenarbeit in unterschiedlichsten politischen und sozioökonomischen Bereichen auf den Weg zu bringen;
79. betont die Tatsache, dass der soziale Zusammenhalt ein wichtiger Grundsatz der Entwicklungszusammenarbeitsstrategie gegenüber Lateinamerika bleiben sollte, nicht nur aufgrund der sozioökonomischen Auswirkungen, sondern auch aufgrund der Bedeutung hinsichtlich der Konsolidierung der demokratischen Institutionen in der Region und der Rechtsstaatlichkeit; hebt auch hervor, dass eine neue Entwicklungszusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas mit mittlerem Einkommensniveau so festgelegt werden sollte, dass die in der Region nach wie vor vorhandenen großen Ungleichheiten in Angriff genommen werden können; fordert eine Stärkung der dreiseitigen Zusammenarbeit und der Süd-Süd-Zusammenarbeit mit den Ländern Lateinamerikas;
80. fordert die Weiterentwicklung der dreiseitigen Zusammenarbeit mit Nord- und Südamerika in Fragen von gemeinsamem Interesse, so dass ein Euro-Atlantischer Raum geschaffen wird, der die EU, die USA, Kanada und Lateinamerika umfasst;
81. verweist auf die spürbaren Auswirkungen des Aufstiegs Brasiliens in der Region und weltweit, bei dem Wirtschafts- und Sozialprogramme mit Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundfreiheiten verbunden sind; fordert eine Stärkung der strategischen Partnerschaft EU-Brasilien und des politischen Dialogs, um die Bemühungen des Landes im Hinblick auf die Stärkung der Institutionen von Mercosur und Unasur zu unterstützen;
82. begrüßt die Tatsache, dass das Assoziierungsabkommen mit Zentralamerika in Kürze unterzeichnet wird und das Zustimmungsverfahren im Europäischen Parlament durchlaufen wird; betont die Tatsache, dass es als erster interregionaler Vertrag zwischen zwei Regionen die Beziehungen verbessert und einen regionalen Ansatz sowie die regionale Integration in Lateinamerika fördert; erklärt, dass es beabsichtigt, die Umsetzung dieses Abkommens und insbesondere die Auswirkungen auf die Menschenrechtslage und die Rechtsstaatlichkeit in Zentralamerika genau zu überwachen;
83. begrüßt die Tatsache, dass das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kolumbien und Peru in Kürze unterzeichnet wird und das Zustimmungsverfahren im Europäischen Parlament durchlaufen wird; erinnert daran, dass dieses Abkommen nicht als endgültiger Rahmen für das Verhältnis zwischen der EU und diesen Ländern angesehen werden darf, sondern als ein weiterer Schritt zu einem globalen Assoziierungsabkommen, das die Tür für den Beitritt anderer Staaten der Andengemeinschaft offenlässt;
84. erinnert daher daran, dass das Ziel der EU die Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens mit allen Mitgliedstaaten der Andengemeinschaft ist; vertritt die Auffassung, dass das Assoziierungsabkommen mit dem MERCOSUR einen entscheidenden Fortschritt in der strategischen Beziehung zu Lateinamerika darstellen würde, sofern es auf den Grundsätzen eines freien und gerechten Handels und der Rechtssicherheit bei Investitionen, auf der Achtung von internationalen Normen sowie Arbeits- und Umweltnormen und auf einem verlässlichen Verhalten der Partner basiert;
85. bedauert, dass die Vorschläge der Kommission zur Regelung des Systems Allgemeiner Zollpräferenzen und zum Instrument der Entwicklungszusammenarbeit den strategischen Charakter der Beziehungen zu Lateinamerika ignorieren, da sie eine Reihe von benachteiligten Ländern der Region ausschließen; erinnert daran, dass einige Länder Lateinamerikas zu den Ländern mit der weltweit größten Ungleichheit beim Pro-Kopf-Einkommen gehören, und dass sich die anhaltende Ungleichheit in einem Umfeld geringer sozioökonomischer Mobilität manifestiert; ist der Auffassung, dass die Botschaft, die seitens der EU an die Region ergeht, sehr besorgniserregend ist, da sie praktisch erklärt, dass sie ihr, ungeachtet der zahlreichen getroffenen politischen und handelspolitischen Vereinbarungen sowie der gemeinsamen globalen Interessen, nicht die ihr gebührende Bedeutung beimisst;
Afrika
86. stellt fest, dass sich die Gemeinsame Strategie Afrika-EU und ihre 8 Sektoren zunächst auf die Afrikanische Union (AU) und die technische Unterstützung für den Aufbau institutioneller Kapazitäten und politische Schritte im Bereich Frieden und Sicherheit, Menschenrechte, Förderung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) konzentriert hat; erinnert daran, dass ein solch umfassender Ansatz zwar noch immer Gültigkeit hat, dass die Kohärenz und Effizienz der Strategie dadurch vermindert wurde, dass es überschneidende Abkommen mit mehreren Partnern, aber keine besonderen Haushaltsmittel für dessen Umsetzung gibt; dass es darüber hinaus dringend erforderlich ist, über den Aufbau institutioneller Kapazitäten auf kontinentaler Ebene hinauszugehen und eine politische Partnerschaft für Frieden, Sicherheit und sozioökonomische Entwicklung auf regionaler und subregionaler Ebene zu schaffen; fordert eine Ausweitung derartiger politischer Partnerschaften auf die Regionalen Wirtschaftsgemeinschaften, nicht nur als Strategie zur Stärkung der Afrikanischen Union, sondern auch als Mittel zur Vertiefung der Partnerschaft zwischen der EU und Afrika auf regionaler und subregionaler Ebene, was den politischen, sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Interessen der Bürger Afrikas und der EU zugutekommt; bedauert die Rückschläge, die Staatsstreiche wie die in Mali und Guinea-Bissau, im Hinblick auf die von AU, EU und UN vorangetriebenen demokratischen Grundsätze und Ziele verursacht haben; fordert die sofortige Widerherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung in diesen Ländern;
87. nimmt die Strategien der EU für das Horn von Afrika und die Sahelzone zur Kenntnis; ist der Auffassung, dass eine Auseinandersetzung mit den strukturellen Ursachen des Konflikts in diesen Regionen notwendig ist, um den Weg zu einer tragfähigen friedlichen Lösung der Probleme zu bereiten und der Bevölkerung eine bessere Perspektive zu geben, die einen gerechten Zugang zu Ressourcen, eine nachhaltige Entwicklung der Regionen und eine Umverteilung des Reichtums einschließt; fordert eine Bewertung der politischen Strategien der Union, bei denen umfassende Entwicklungshilfe und diplomatische Ressourcen zur Bewertung der Auswirkungen auf die Bevölkerung zum Einsatz kommen; fordert zudem eine engere Verbindung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Panafrikanischen Parlament und regionalen parlamentarischen Gruppierungen, um eine größere Transparenz der politischen und haushaltspolitischen Entscheidungen gegenüber den Bürgern beider Kontinente sicherzustellen, und als Grundlage für die Feststellung und Bewertung des Fortschritts bei der Umsetzung politischer Strategien; begrüßt insbesondere den Beschluss des Rates, das Mandat der EU-NAVFOR-Operation Atalanta auszuweiten (so dass es auch Einsätze an Land gegen die Bedrohung durch Seeräuberei umfasst), um den umfassenden Ansatz in Bezug auf Einsätze gegen die konkrete Bedrohung durch Seeräuberei zu stärken und die längerfristige Entwicklung der Region zu unterstützen;
88. ist zutiefst besorgt über die Spannungen zwischen Sudan und Südsudan; fordert beide Seiten auf, politischen Willen an den Tag zu legen, um auf der Grundlage des in der Resolution des UN-Sicherheitsrates 2046 (2012) vom 2. Mai 2012 gebilligten Fahrplans die nach der Abspaltung noch offenen Fragen zu lösen; betont, dass die langfristige Stabilität in der Region eine neue einheitliche, umfassende internationale Strategie erfordert, bei der die EU neben anderen globalen und regionalen Akteuren eine Rolle spielt und die sich nicht nur mit Fragen der Beziehungen zwischen dem Norden und dem Süden und der Lage in Südkordofan und Blauer Nil, sondern auch mit dem lange überfälligen Reformprozess im Sudan und der Vertiefung demokratischer Reformen im Südsudan beschäftigen würde;
89. erinnert an seine Entschließung vom 25. November 2010 zur Lage in West-Sahara; fordert Marokko und die Polisario-Front nachdrücklich auf, die Verhandlungen über eine friedliche und dauerhafte Lösung des West-Sahara-Konflikts fortzusetzen, und bekräftigt das Selbstbestimmungsrecht und das Recht des saharauischen Volkes, über den Status von West-Sahara zu entscheiden. Dies sollte durch ein demokratisches Referendum entsprechend den einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen erfolgen;
Asien
90. fordert eine größere und stärkere Präsenz der EU im asiatisch-pazifischen Raum, insbesondere, indem sie auf die Erfolge bei der Demokratisierung Indonesiens, dem größten muslimischen Land, aufmerksam macht und indem sie, mit ihrer Erfahrung und Expertise zu den multilateralen Initiativen innerhalb und im Umfeld des ASEAN und zu der zunehmenden Entwicklung transpazifischer Initiativen beisteuert; vertritt die Ansicht, dass der EAD nunmehr das Potenzial zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Asien in vollem Umfang ausschöpfen sollte; hält den Aktionsplan von Bandar Seri Begawan zur Stärkung der vertieften Partnerschaft ASEAN-EU für einen sachdienlichen Schritt in diese Richtung; würdigt zudem die unlängst erfolgte Billigung des Freundschaftsvertrages als Chance für eine Vertiefung der Zusammenarbeit mit dem Ziel, über die Perspektive von Handelsabkommen zwischen der EU und den asiatischen Ländern hinauszugehen; hebt hervor, dass der gegenseitigen wirtschaftlichen und kulturellen Bereicherung mehr Priorität gegeben werden sollte, insbesondere durch die Förderung von Möglichkeiten für Direktinvestitionen und indem der Zugang für Studenten und Wissenschaftler einfacher und attraktiver gestaltet wird; stellt fest, dass dies eine strategische Koordination der Bemühungen der Mitgliedstaaten und der EU anstelle von parallelen und miteinander konkurrierenden nationalen Strategien erfordert; stellt fest, dass die EU als neutraler Partner in dem regionalen Sicherheitskontext im asiatisch-pazifischen Raum, einschließlich der Territorialstreitigkeiten am Südchinesischen Meer und der nordkoreanischen Belange, eine stabile und friedliche Lösung auf der Grundlage multilateraler Institutionen aktiv vorantreiben sollte;
91. fordert die rasche Aufnahme der Verhandlungen über das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Japan;
Beziehungen zu China
92. begrüßt die erreichten Fortschritte beim Ausbau der strategischen Partnerschaft EU-China, einschließlich der Entwicklung eines „direkten Dialogs zwischen den Menschen“ als dritter Säule neben den Wirtschafts- und Sicherheitsdialogen; betont die wachsende gegenseitige Abhängigkeit der Wirtschaft der EU und Chinas und erinnert an die Bedeutung des raschen Wachstums der chinesischen Wirtschaft und des chinesischen Einflusses auf das internationale System;
93. bemerkt, dass die veränderte politische Führung in China ein bedeutsamer Prüfstein für die Entwicklung des Landes sein wird; bekräftigt sein Ziel des Aufbaus einer umfassenden strategischen Partnerschaft mit China; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, ihre jeweiligen Aussagen und politischen Strategien konsistenter und strategischer zu gestalten, und dadurch unterstützend zu einer positiven Entwicklung beizutragen; hebt hervor, dass dies bedeutet, die Diskrepanzen zwischen den Prioritäten der Mitgliedstaaten und der EU in Bezug auf die Menschenrechte in China, den Menschenrechtsdialog und die Unterstützung für zivilgesellschaftliche Organisationen zu beseitigen;
Beziehungen zu Japan
94. unterstreicht die notwendige Festigung der Beziehungen der Union zu Japan als wichtigem internationalem Akteur, der gemeinsame demokratische Werte mit der EU teilt und einen natürlichen Partner für die Zusammenarbeit in multilateralen Foren und bei Fragen des beiderseitigen Interesses darstellt; sieht der Realisierung des umfassenden Rahmenabkommens und des Freihandelsabkommens mit Interesse entgegen;
Süd- und Ostasien
95. fordert, dass die EU eine aktivere Rolle in Südasien und Südostasien bei der Unterstützung der Demokratieentwicklung und den Reformen im Bereich Regierungsführung und Rechtstaatlichkeit spielen sollte; begrüßt daher das Bekenntnis zu einem demokratischen, säkularen, stabilen und sozial integrativen Pakistan und Indien; begrüßt den ersten Strategischen Dialog EU-Pakistan, der im Juni 2012 stattfand, und das Engagement für konstruktive Gespräche über eine Verbesserung der bilateralen Zusammenarbeit sowie über gemeinsame Auffassungen zu regionalen und internationalen Fragen von beiderseitigem Interesse, einschließlich eines proaktiveren Engagements bei der Bekämpfung des Terrorismus; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten zu einer engeren Zusammenarbeit mit Indien auf, die auf der Förderung von Demokratie, sozialer Eingliederung und Menschenrechten basiert und fordert die EU und Indien auf, ihre laufenden Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen EU-Indien, das dem europäischen und indischen Handel und Wirtschaftswachstum neue Impulse verleihen würde, rasch zum Abschluss zu bringen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Aussöhnung, den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung in Sri Lanka nach dem Krieg zu unterstützen und fordert den Rat in diesem Zusammenhang mit Nachdruck auf, Sri Lanka bei der Umsetzung des Berichts der „Aussöhnungs-Kommission“ („Lessons Learnt and Reconciliation (LLRC)“) zu unterstützen; begrüßt die aktive Unterstützung der EU für die Förderung der Demokratisierung in Myanmar;
96. begrüßt die erfolgreiche Durchführung der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Taiwan vom 14. Januar 2012; lobt die kontinuierlichen Bemühungen Taiwans um die Aufrechterhaltung von Frieden und Stabilität im asiatisch-pazifischen Raum; stellt fest, dass Fortschritte bei den Beziehungen zwischen Taiwan und China gemacht wurden, insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verbindungen, und weist darauf hin, dass engere Wirtschaftsbeziehungen zu Taiwan den Zugang der EU zum chinesischen Markt verbessern könnten; fordert die Kommission und den Rat gemäß GASP-Entschließung des Parlaments vom Mai 2011 auf, konkrete Maßnahmen für eine weitere Verbesserung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Taiwan zu ergreifen und die Verhandlungen eines Abkommens über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und Taiwan zu erleichtern; wiederholt seine intensive Unterstützung der bedeutungsvollen Teilnahme Taiwans an den relevanten internationalen Organisationen und Aktivitäten, einschließlich der Weltgesundheitsorganisation; erkennt an, dass sich das EU-Programm für visumfreies Reisen für taiwanesische Bürger, das im Januar 2011 in Kraft trat, als vorteilhaft für beide Seiten herausgestellt hat; tritt für eine engere bilaterale Zusammenarbeit zwischen der EU und Taiwan in Bereichen wie Handel, Forschung, Kultur, Bildung und Umweltschutz ein;
97. fordert die EU auf, die gravierenden Menschenrechtsverletzungen, die Massentötungen und die unmenschliche Behandlung in den Arbeitslagern und Lagern für politische Gefangene in Nordkorea ins Bewusstsein zu rufen und die Opfer dieser Menschenrechtsverstöße zu unterstützen;
Multilaterale Partner G-7, G-8 und G-20
98. glaubt, dass die G-20 im Hinblick auf die steigende Bedeutung der BRICS-Länder und anderer Schwellenländer und hinsichtlich des multipolaren Systems globaler Governance, das sich derzeit entwickelt, ein nützliches und besonders angemessenes Forum für die Konsensbildung sein kann, das alle Beteiligten mit einbezieht, das auf Partnerschaft basiert und Konvergenz fördern kann, einschließlich regulatorischer Konvergenz; vertritt jedoch die Auffassung, dass die G-20 ihren Nutzen bei der Umsetzung von Schlussfolgerungen auf Gipfeln in nachhaltige Politiken, mit denen zentrale Herausforderungen angegangen werden, noch unter Beweis stellen muss, nicht zuletzt im Hinblick auf die Kontrolle von Steueroasen sowie anderen Herausforderungen und Gefahren, die in der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ihren Ausdruck finden; weist in diesem Zusammenhang auf das Potenzial der G-8 hin, die im Vorfeld von G-20-Treffen die Aufgabe der Konsensbildung übernehmen könnte; ist der Ansicht, dass die Existenz der G-8 auch genutzt werden sollte, um Positionen mit Russland abzustimmen, damit gemeinsame Herausforderungen auf koordinierte und effiziente Weise angegangen werden können;
VN
99. fordert die EU in der Erkenntnis, dass ein wirksamer multilateraler Ansatz ein Eckpfeiler der EU-Außenpolitik ist, dazu auf, eine Führungsrolle bei der internationalen Zusammenarbeit einzunehmen und ein globales Vorgehen der internationalen Gemeinschaft voranzutreiben; empfiehlt der EU, Synergieeffekte mit dem System der Vereinten Nationen weiter zu fördern, im Rahmen der UN als Vermittler zu agieren und sich global bei regionalen Organisationen und strategischen Partnern zu engagieren; äußert seine Unterstützung für die Fortsetzung der UN-Reform; fordert die EU auf, zu vernünftigem Finanzmanagement und Haushaltsdisziplin für die Ressourcen der Vereinten Nationen beizutragen;
100. fordert die EU daher auf, die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu betonen, um seine Legitimität, regionale Vertretung und Wirksamkeit zu stärken; unterstreicht, dass ein solcher Reformprozess unumkehrbar von den EU-Mitgliedstaaten in die Wege geleitet werden kann, wenn sie im Einklang mit den Zielen des Vertrags von Lissabon, in Bezug auf die Stärkung der Außenpolitik der EU und ihre Rolle in Bezug auf den Frieden und die Sicherheit weltweit, einen ständigen Sitz für die EU in einem erweiterten und reformierten Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beantragen; ersucht die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin, unverzügliche Schritte zu unternehmen, damit die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht einen gemeinsamen Standpunkt entwickeln; fordert die Mitgliedstaaten bis zur Annahme eines gemeinsamen Standpunktes nachdrücklich auf, unverzüglich ein Rotationssystem im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu vereinbaren und festzulegen, um der EU einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zuzusichern;
101. erachtet es als wichtig, dass die Resolution der UN-Generalversammlung über die Beteiligung der EU an der Arbeit der Generalversammlung der Vereinten Nationen vollständig umgesetzt wird und dass die EU bezüglich substanzieller Fragen rechtzeitig und koordiniert agiert; fordert die EU dazu auf, die Koordination der Positionen und Interessen der EU-Mitgliedstaaten im UN-Sicherheitsrat weiter zu verbessern; begrüßt die Festlegung mittelfristiger Prioritäten der EU im Rahmen der Vereinten Nationen und fordert, dass der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments zum jährlichen Bericht und jedweder Durchführung regelmäßig befragt wird; betont den Bedarf nach einer besseren Öffentlichkeitsarbeit zu den Angelegenheiten der Vereinten Nationen, und dass die globale Rolle der EU gegenüber der europäischen Öffentlichkeit wirksamer kommuniziert werden muss;
102. ist davon überzeugt, dass Partnerschaften im Bereich der Konfliktprävention, des zivilen und militärischen Krisenmanagements und der Friedensstiftung begründet werden müssen, und dass der EU/VN-Lenkungsausschuss daher im Bereich des Krisenmanagements einsatzfähiger werden muss; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, für weiteren Fortschritt im Bereich der Operationalisierung des Grundsatzes der Schutzverantwortung zu sorgen und sich gemeinsam mit den Partnern in den Vereinten Nationen darum zu bemühen, sicherzustellen, dass dieses Konzept Teil der Prävention und des Wiederaufbaus in der Konfliktfolgezeit wird; fordert die Ausarbeitung eines interinstitutionellen „Konsens zum Konzept der Schutzverpflichtung und einer gemeinsamen Konfliktpräventionsstrategie“, parallel zum bereits existierenden „Konsens zur humanitären Hilfe“ sowie dem „Entwicklungskonsens“, der in diesen Fragen in UN-Foren für mehr EU-Kohärenz sorgen könnte;
103. erinnert daran, dass in dem am 1. Dezember 2008 vom Rat der Europäischen Union angenommenen Umfassenden Ansatz für die Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit durch die EU auf die enge Verknüpfung zwischen den Themen Frieden, Sicherheit, Entwicklung und Gleichstellung der Geschlechter hingewiesen wird, und dass der Ansatz einen Eckpfeiler der GASP bilden sollte; betont, dass die EU schon immer die vollständige Umsetzung der in den Resolutionen 1325 (2000) und 1820 (2008) des UN-Sicherheitsrates dargelegten – und anschließend durch die Annahme der Resolutionen 1888 und 1889 (2009) und 1960 (2010) weiter ausgebauten – Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit gefordert und darauf hingewiesen hat, dass insbesondere Gewalt gegen Frauen in Konflikten bekämpft und die Beteiligung von Frauen an der Friedenskonsolidierung gefördert werden muss; fordert diejenigen Mitgliedstaaten auf, die noch keine nationalen Aktionspläne zum Thema Frauen, Frieden und Sicherheit verabschiedet haben, dies zu tun, und unterstreicht, dass diese Pläne im Hinblick auf Ziele, Umsetzung und Kontrolle in der gesamten EU auf einheitlichen europäischen Mindestnormen basieren sollten;
104. betont die Notwendigkeit, durch eine gemeinsame Zusammenarbeit zwischen der EU und den UN in Bezug auf Mediationskapazitäten wirksamere Mediationsrichtlinien und -kapazitäten zu entwickeln, um so rechtzeitig und auf koordinierte Weise angemessene Mediationsressourcen zur Verfügung zu stellen, unter anderem durch die Gewährleistung einer Beteiligung von Frauen an diesen Prozessen; erachtet es als grundlegend für die Umsetzung der Menschenrechtspolitik der EU, die Fähigkeit des VN-Menschenrechtsrats auszubauen, auf ernste und dringende Menschenrechtssituationen zu reagieren, die Folgemaßnahmen bei der Umsetzung der Empfehlungen der Sonderverfahren zu bekräftigen und den Prozess der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung zu stärken; fordert, die Unterstützung der EU für den Internationalen Strafgerichtshof mit dem Ziel des effektiven Schutzes der Menschenrechte und den Kampf gegen die Straffreiheit fortzusetzen;
105. fordert die VP/HV der EU und den Rat hinsichtlich der Verhandlungen der Vereinten Nationen über den Vertrag über den Waffenhandel (ATT) auf, sich für die höchsten Standards zum Schutz der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts einzusetzen, indem Standards festgelegt werden, die über die bereits auf EU-Ebene vereinbarten und im Gemeinsamen Standpunkt der EU über Waffenexporte verankerten Standards hinausgehen; betont, dass die Standpunkte der einzelnen EU-Staaten daher nicht dazu führen dürfen, dass niedrigere Standards akzeptiert werden, was dem Erfolg und der Wirksamkeit des ATT zweifelsohne zuwiderlaufen würde;
EU–NATO
106. begrüßt die Zusagen der EU und der NATO zur Stärkung ihrer strategischen Partnerschaft, die vom Bündnis im neuen Strategischen Konzept und auf dem Gipfeltreffen von Chicago bekräftigt wurden, und unterstreicht die Fortschritte hinsichtlich der praktischen Zusammenarbeit bei Einsätzen; stellt fest, dass die derzeitige globale und europäische Wirtschaftskrise Bemühungen angeregt hat, sich um kosteneffizientere und dringend benötigte operationelle Kapazitäten in der EU und der NATO zu bemühen; fordert die VP/HV daher dazu auf, sich aktiver darum zu bemühen, weitere konkrete Vorschläge für die Zusammenarbeit zwischen den Organisationen, darunter durch die Europäische Verteidigungsagentur, zu fördern (mit „intelligenter Verteidigung“ (smart defense), Bündelung und gemeinsamer Nutzung und einem umfassenden Ansatz als Leitlinien, auf der Grundlage der Komplementarität der Initiativen); fordert eine dringliche politische Lösung für die Blockade der Zusammenarbeit unter der „Berlin Plus“-Vereinbarung, die der Aussicht einer effektiveren Kooperation der beiden Organisationen entgegensteht;
Europarat
107. fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, ihrer Verpflichtung zum raschen Abschluss der Verhandlungen über den Beitritt der EU zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) nachzukommen; betont die Bedeutung der Standards, Überwachungsverfahren und Erkenntnisse des Europarats als bedeutsamen Beitrag zu der Bewertung des Fortschritts der demokratischen Reformen in den Nachbarländern;
108. betont, dass der Beitritt der EU zur EMRK eine historische Chance für ein Bekenntnis zu den Menschenrechten als Grundwert der EU wie auch als gemeinsame Grundlage für ihre Beziehungen zu Drittstaaten darstellt und äußert die Hoffnung, dass er ohne unnötige Verzögerung vonstattengeht; bekräftigt, dass der Beitritt der EU zur EMRK eine wichtige Grundlage für die weitere Stärkung des Menschenrechtschutzes in Europa darstellt;
OSZE
109. unterstützt den Dialog über die Reform der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSCE), sofern dadurch nicht die bestehenden Institutionen oder Mechanismen geschwächt werden oder ihre Unabhängigkeit beeinflusst wird; weist nachdrücklich darauf hin, dass zwischen den drei Dimensionen der OSZE eine Ausgewogenheit aufrechterhalten werden muss, indem diese kohärent und umfassend entwickelt werden und auf dem bereits Erreichten aufgebaut wird; betont zudem, dass Bedrohungen und Herausforderungen im Bereich der Sicherheit mittels aller drei Dimensionen angegangen werden sollten, damit das Vorgehen tatsächlich wirksam sein kann; fordert die OSZE auf, weiter ihre Kapazität zu stärken, die Beachtung und Durchführung von Grundsätzen und Verpflichtungen zu gewährleisten, die von ihren Teilnehmerstaaten in allen drei Dimensionen unternommen wurden, unter anderem indem die Kontrollmechanismen verbessert werden;
Golf-Kooperationsrat
110. erwartet, dass die EU eine echte strategische Partnerschaft mit dem Golf-Kooperationsrat (Gulf Cooperation Council, GCC) entwickelt, die einen offenen, regelmäßigen und konstruktiven Dialog und eine strukturierte Zusammenarbeit in Sachen Menschenrechte und Demokratie sowie im Übergangsprozess und dem Krisenmanagement in den südlichen Nachbarländern umfasst; bekräftigt zur Unterstützung dieses Ziels, dass der EAD mehr Personal für diese Region einsetzen und Delegationen in den wichtigsten Ländern des Golf-Kooperationsrats einrichten sollte; betont, dass Menschenrechte, Rechte der Frauen, Rechtsstaatlichkeit und die demokratischen Bestrebungen der Menschen in den Ländern des Golf-Kooperationsrates von Bahrain bis Saudi-Arabien in der EU-Politik gegenüber der Region nicht länger ignoriert werden dürfen;
Die Arabische Liga
111. erkennt die zunehmend wichtige Rolle regionaler Organisationen an, insbesondere der Arabischen Liga, aber auch der Organisation der Islamischen Konferenz und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und fordert die EU auf, die Zusammenarbeit auszubauen, insbesondere bei Fragen, die mit dem Übergangsprozess und dem Krisenmanagement in den südlichen Nachbarländern zusammenhängen; begrüßt die Bemühungen der EU, die Arabischen Liga in ihrem Integrationsprozess zu unterstützen;
Thematische Prioritäten der GASP Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
112. hebt hervor, dass GSVP-Maßnahmen in eine umfassende Politik gegenüber Ländern und Regionen eingebettet werden sollten, in denen Krisensituationen bestehen, in denen die Werte und strategischen Interessen der EU auf dem Spiel stehen und in denen die GSVP-Einsätze einen echten zusätzlichen Nutzen hinsichtlich der Förderung von Frieden, Stabilität und Rechtsstaatlichkeit stiften würden; betont ferner, dass eine genauere Auswertung der gewonnenen Erfahrungen für die Bewertung der erfolgreichen Durchführung jedes Einsatzes und seiner nachhaltigen Wirkung vor Ort erforderlich ist;
113. wiederholt seine Aufforderung an die VP/HR, den Rat und die Mitgliedstaaten, die zahlreichen Probleme der zivil-militärischen Zusammenarbeit – angefangen vom Mangel an qualifiziertem Personal bis hin zu Knappheit und Unausgewogenheiten beim Material - zu thematisieren; fordert insbesondere eine Personalaufstockung in den Bereichen Justiz, Zivilverwaltung, Zoll, Dialog, Aussöhnung und Vermittlung, um sicherzustellen, dass ein angemessenes und ausreichendes Maß an Expertise für die GSVP-Missionen zur Verfügung steht; fordert die VP/HR auf, konkrete Vorschläge vorzulegen, um diesen Personalmangel auszugleichen, insbesondere im Bereich des zivilen Krisenmanagements, der Konfliktverhütung, des Wiederaufbaus nach Krisen und in den oben beschriebenen Sektoren;
114. begrüßt die Forderungen nach einer stärkeren Bündelung und gemeinsamen Nutzung militärischer Schlüsselfähigkeiten, einer Verbesserung der Kapazitäten für die Planung und Durchführung von Missionen und Operationen und einer stärkeren Integration ziviler Missionen und militärischer Operationen; hebt hervor, dass die Leistungsfähigkeit der GSVP-Missionen und -Operationen fortlaufend verbessert werden muss, unter anderem durch Bewertung der Ergebnisse, Benchmarking, Folgenabschätzung, Auswertung und Umsetzung der Erfahrungen sowie durch die Erarbeitung bewährter Verfahren für ein effektives und effizientes GSVP-Handeln; bedauert jedoch die politischen Zwänge, die die Zusammenarbeit hemmen und die bisweilen bewährte Vorgehensweisen zur Schaffung von Synergien verhindern;
Waffenhandel
115. weist darauf hin, dass Mitgliedstaaten für mehr als ein Drittel der weltweiten Waffenexporte verantwortlich sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, nicht nur die acht Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP (Verhaltenskodex der EU für Waffenexporte), sondern auch die Grundsätze der EU-Entwicklungspolitik einzuhalten; fordert die Übertragung der Zuständigkeit für die Bestimmungen für Waffenexporte auf die EU; erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass Entwicklungsländer zuallererst Finanzmittel in eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit investieren sollten; fordert die VP/HR und die Mitgliedstaaten auf, die laufende Überprüfung des Gemeinsamen Standpunkts der EU 2008/944/GASP zu nutzen, um die Umsetzung und Überwachung der EU-Kriterien für Rüstungsexporte zu stärken; bedauert zutiefst das Scheitern der VN-Verhandlungen über einen weltweiten Vertrag über den Waffenhandel (ATT) im Juli 2012; fordert die VP/HR und die EU-Mitgliedstaaten auf, so schnell wie möglich auf die Länder, die einen weltweiten soliden ATT ablehnen, Druck auszuüben; fordert einen starken und robusten ATT einzusetzen, der die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, jegliche Waffen- und Munitionsexporte zu verweigern, wenn die ernsthafte Gefahr besteht, dass die Waffen für gravierende Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht, einschließlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, genutzt würden;
Konfliktprävention und Friedenskonsolidierung
116. fordert die VP/HR auf, Vorschläge zur Steigerung der Kapazitäten des EAD hinsichtlich der Konfliktverhütung und Friedenskonsolidierung mit besonderem Bezug auf das Programm von Göteborg , sowie zu einer Erweiterung der Kapazität der EU bei der Konfliktverhütung und der Bereitstellung von Kapazitäten für Mediation, Dialog und Aussöhnung neben den stärker vorhandenen Kapazitäten im Bereich des Krisenmanagements vorzulegen; fordert mit hoher Priorität Bestandsaufnahme der EU-Politik im Bereich der Konfliktverhütung und Friedenskonsolidierungdurchgeführt wird, so dass die VP/HV dem Parlament über die Vorschläge zur Stärkung der externen Kapazitäten der Union sowie der Reaktionsfähigkeit in diesem Bereich Bericht erstatten kann; begrüßt den Vorschlag der Kommission und des EAD, nach dem erfolgreichen Abschluss einer vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Vorbereitungsmaßnahme Ende dieses Jahres eine Haushaltslinie in Höhe von 500 000 EUR zur Unterstützung der Konfliktverhütung und Mediation in den EAD-Haushalt für 2013 aufzunehmen; fordert die VP/HR auf, die Teilnahme von Frauen an Mechanismen für Konfliktverhütung, Mediation, Dialog und Aussöhnung und Friedenskonsolidierung zu fördern;
117. betrachtet den Vorschlag für ein autonomes oder teilautonomes Europäisches Friedensinstitut mit engen Beziehungen zur EU und das zur Stärkung der Konfliktverhütungs- und Mediationskapazitäten in Europa beitragen könnte, als eine sehr viel versprechende Idee; fordert, dass sich ein derartiges Institut auf ein eindeutig definiertes Mandat gründet, mit dem eine Dopplung vorhandener Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen vermieden wird und bei dem der Schwerpunkt auf einer informellen Mediationsdiplomatie und einem informellen Wissenstransfer zwischen der EU und unabhängigen Mediationsakteuren liegt; sieht den Ergebnissen des in diesem Jahr gestarteten Pilotvorhabens für ein Europäisches Friedensinstitut mit Interesse entgegen; erwartet, in die Gespräche, die zur möglichen Einrichtung eines derartigen Instituts führen, voll eingebunden zu werden;
Sanktionen und restriktive Maßnahmen
118. ist der Ansicht, dass die EU bei ihrem Umgang mit autoritären Regimen ein konsequenteres Konzept im Hinblick auf die Verhängung und Aufhebung von Strafen und restriktiven Maßnahmen entwickeln sollte;
Nichtverbreitung und Abrüstungsmaßnahmen
119. fordert die VP/HV auf, zu analysieren, wie wirksam die Europäische Union gegen die Gefahr vorgeht, die von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Waffen zehn Jahre nach der Verabschiedung der Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen im Jahr 2003 und nach dem Ablauf der verlängerten Frist für die Umsetzung der Neuen Handlungslinien von 2008 ausgeht, damit die VP/HV dem Parlament über die Vorschläge zur Stärkung der Kapazitäten der EU in diesem Politikbereich Bericht erstatten kann;
120. fordert die VP/HV auf, zu analysieren, wie wirksam die Europäische Union gegen die von der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen und anderen konventionellen Waffen ausgehende Gefahr vorgeht und wie wirksam sie seit der Verabschiedung der Strategie zu Kleinwaffen und leichten Waffen von 2005 und anderer einschlägiger politischer Rahmenkonzepte – darunter der Gemeinsame Standpunkt der EU von 2003 zu Waffenvermittlungstätigkeiten und EU-Waffenembargos – allgemeinere Abrüstungsfragen angegangen ist, damit die VP/HV dem Parlament über die Vorschläge zur Stärkung der Kapazitäten der EU in diesem Politikbereich Bericht erstatten kann;
Europäische Verteidigungsagentur
121. wiederholt seine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, die europäische Kooperation im Bereich der Verteidigung auszuweiten, da die europäischen Streitkräfte in Anbetracht der schrumpfenden Verteidigungshaushalte nur so weiterhin glaubwürdig und einsatzfähig bleiben können; stellt fest, dass durch die Bündelung und gemeinsame Nutzung der EU und die intelligente Verteidigung der NATO Fortschritte gemacht wurden, und erachtet es als grundlegend, weitere Synergieeffekte zwischen den beiden Organisationen zu erreichen; betont die Notwendigkeit, weitere Fortschritte bei der Bündelung und gemeinsamen Nutzung der Mittel zu erzielen, sowie das Potenzial von Synergieeffekten in der Forschung, Entwicklung und der industriellen Zusammenarbeit bei Verteidigungsfragen auf EU-Ebene; begrüßt die Initiativen für eine verstärkte Zusammenarbeit in diesem Bereich, insbesondere die Initiative „Weimar Plus“;
122. erinnert in diesem Zusammenhang an die entscheidende Rolle der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) bei der Entwicklung und Umsetzung einer europäischen Politik im Bereich Fähigkeiten und Rüstung; fordert den Rat daher auf, den institutionellen Charakter der EDA zu stärken und ihr Potenzial voll auszuschöpfen, gemäß Artikel 42 Absatz 3 und Artikel 45 EUV;
123. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, der EDA angemessene Mittel für sämtliche ihrer Missionen und Aufgaben zur Verfügung zu stellen; vertritt die Ansicht, dass dies am besten dadurch erreicht wird, dass die Personal- und Betriebskosten der Agentur ab dem kommenden mehrjährigen Finanzrahmen über den Haushalt der Union finanziert werden; fordert zu diesem Ziel VP/HV auf, entsprechende Vorschläge vorzulegen;
Energieversorgungssicherheit
124. stellt fest, dass die EU gemäß Artikel 194 des Vertrags von Lissabon dazu befugt ist, Maßnahmen auf europäischer Ebene zu ergreifen, um die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten; betont diesbezüglich, dass es zur Verbesserung der Energiesicherheit und gleichzeitigen Erhöhung der Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der GASP entscheidend darauf ankommt, die Abhängigkeit von Drittstaaten bei Energielieferungen vor allem in Bezug auf jene Staaten zu verringern, die die Werte der EU nicht teilen oder ihnen zuwiderhandeln; glaubt, dass eine Diversifizierung der Versorgungsquellen und Transitrouten sowie eine verstärkte Nutzung erneuerbarer und sauberer Energiequellen und Transitrouten dringend erforderlich und von grundlegender Bedeutung für die EU ist, die stark von externen Energiequellen abhängt; stellt fest, dass die Diversifizierung hauptsächlich auf die Arktis, den Mittelmeerraum und den südlichen Gaskorridor zwischen dem Irak und Zentralasien und den Nahen Osten ausgerichtet ist, und fordert die Kommission auf, derartigen Vorhaben Vorrang einzuräumen; ist besorgt über die Verzögerungen, die bei der Fertigstellung des südlichen Korridors auftreten; betont, dass Energiesicherheit durch Energiediversität erreicht werden muss, und verweist auf das Potenzial eines komplementären LNG-Korridors im östlichen Mittelmeerraum als flexible Energiequelle und als Anreiz für mehr Wettbewerb innerhalb des EU-Binnenmarktes; glaubt, dass die EU sicherstellen sollte, dass sich das Land, aus dem derzeit die meisten Importe stammen, nämlich Russland, an die Binnenmarktregeln, die Regeln des dritten Energiepakets und des Vertrags über die Energiecharta hält; verweist auf das große Entwicklungs- und Interdependenzpotenzial, das transkontinentale intelligente Netze für erneuerbare Energie zwischen Europa und Afrika bieten könnten;
125. stellt fest, dass die Kommission 2011 die Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatlichen Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten im Energiebereich vorgeschlagen hat; glaubt, dass der Austausch von bewährten Verfahren auch die Verhandlungsposition der Mitgliedstaaten stärken würde; fordert die VP/HV und die Kommission auf, dem Parlament regelmäßig über die Einrichtung und Umsetzung des Mechanismus Bericht zu erstatten; fordert die Kommission dazu auf, eine „Energieversorgungssicherheitsklausel“ in Handels-, Assoziierungs-, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Erzeuger- und Transitländern aufzunehmen, d. h. einen Verhaltenskodex im Falle von Unterbrechungen oder unilateralen Veränderungen der Lieferbedingungen;
Neue Bedrohungen und Herausforderungen
126. betont, dass die Maßnahmen gegen die neue Generation von Herausforderungen für die Stabilität und internationale Sicherheit, wie Klimawandel, internationale Kriminalität und Terrorismus, Cyberangriffe, Weiterverbreitung von Atom- und Massenvernichtungswaffen, gescheiterte Staaten, Piraterie und Pandemien, in der GASP eine wichtige Stellung einnehmen müssen;
Die externe Dimension des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
127. erinnert daran, dass die externe Dimension des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts eine wichtige Rolle in der GASP spielen muss; verweist auf die Notwendigkeit einer organisierten Steuerung der Migrationsströme, bei der die Zusammenarbeit zwischen den Herkunfts- und Transitländern gewährleistet ist;
Kultur- und Religionsdialog
128. ist der Ansicht, dass die Förderung des Dialogs und des Verständnisses zwischen unterschiedlichen Religionen und Kulturen ein integraler Bestandteil unserer auswärtigen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und insbesondere unserer Unterstützung bei der Lösung von Konflikten und der Förderung toleranter, integrativer und demokratischer Gesellschaften sein sollte;
o o o
129. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem NATO-Generalsekretär, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der NATO, dem amtierenden OSZE-Vorsitzenden, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, dem Vorsitzenden des Ministerkomitees des Europarates und dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu übermitteln.