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Verfahren : 2011/2310(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0222/2012

Eingereichte Texte :

A7-0222/2012

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 13/09/2012 - 11.5
CRE 13/09/2012 - 11.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0341

Angenommene Texte
PDF 213kWORD 59k
Donnerstag, 13. September 2012 - Straßburg
Kohäsionsstrategie der EU für den Atlantikraum
P7_TA(2012)0341A7-0222/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. September 2012 zur Strategie für den atlantischen Raum im Rahmen der Kohäsionspolitik der Union (2011/2310(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 225 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel ’Entwicklung einer Meeresstrategie für den atlantischen Raum’ (COM(2011)0782),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Juni 2010 zur EU-Strategie für den atlantischen Raum,

–  unter Hinweis auf die EU-Strategie für den Ostseeraum und die EU-Strategie für den Donauraum,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2011 zur europäischen Strategie für den atlantischen Raum(1),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zur Mitteilung der Kommission mit dem Titel ’Entwicklung einer Meeresstrategie für den atlantischen Raum’ (ECO/306),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zur Mitteilung der Kommission mit dem Titel ’Entwicklung einer Meeresstrategie für den atlantischen Raum’,

   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2011 über das Ziel 3: eine Herausforderung für die territoriale Zusammenarbeit – die künftige Agenda für die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit(2),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0222/2012),

A.   in der Erwägung, dass der atlantische Raum mehrere besondere Eigenschaften aufweist, für die auf europäischer Ebene politische Antworten gefunden werden müssen:

   er ist ein dynamisches Meeresgebiet,
   er ist ein Gebiet, in dem die Meeresumwelt gefährdet ist,
   er stellt die westliche Eingangspforte zur EU dar,
   er ist ein Randgebiet der EU;

B.  in der Erwägung, dass die europäische Krise die Lage verschlimmert hat und dass viele Regionen des atlantischen Raums einen Rückgang ihres Entwicklungsniveaus hinnehmen mussten;

C.  in der Erwägung, dass der atlantische Raum aus einem sehr heterogenen Gefüge von Regionen besteht, von denen ein Großteil das durchschnittliche Einkommensniveau der EU noch immer nicht erreicht hat und daher weiterhin unter das Konvergenzziel der europäischen Kohäsionspolitik fällt;

D.  in der Erwägung, dass eine makroregionale Strategie grundlegend ist, um dem atlantischen Raum mit einem gemeinsamen Ansatz neue Impulse zu geben, damit

   gemeinsame Herausforderungen und Probleme, denen sich die Länder und Regionen des atlantischen Raums gegenübersehen, bewältigt werden,
   Synergien zwischen den verschiedenen Instrumenten und den verschiedenen Aktionsebenen der Raumordnungspolitik gefördert werden,
   Interessenträger (Privatsektor, regionale und lokale Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft) in die Gestaltung und Durchführung der Raumordnungspolitik einbezogen werden;

E.  in der Erwägung, dass alle Regionen des atlantischen Raums der EU in die Strategie einbezogen werden sollten, einschließlich der Küstengebiete des Ärmelkanals und der Irischen See, der Gebiete in äußerster Randlage und der überseeischen Länder und Gebiete, und die Wechselbeziehungen zwischen den Regionen des atlantischen Raums und den Nordseeregionen berücksichtigt werden sollten;

F.  in der Erwägung, dass wir für die genannten Regionen eine nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft gewährleisten müssen;

Eine Raumordnungspolitik für den Atlantik

1.  hofft, dass mit der Strategie ein breiter Ansatz verfolgt wird, mit dem eine abgestimmte strategische Vision für die künftige Entwicklung des atlantischen Raums festgelegt wird, die territoriale Dimension einbezogen wird, Verbindungen zwischen Land und See entwickelt werden und ein Rahmen für eine bessere Raumordnungspolitik für Meeres- und Landgebiete in den Regionen des atlantischen Raums geschaffen wird;

2.  fordert, dass die wertvollen Erkenntnisse, die im Rahmen der Entwicklung der derzeitigen makroregionalen und anderen länderübergreifenden Strategien gewonnen wurden, bei der Ausarbeitung der Atlantikstrategie umfassend berücksichtigt werden, insbesondere im Hinblick auf die Governance, Politikgestaltung, Kommunikation, Eigenverantwortung, Zielvorgaben und Bewertung;

3.  ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik ein grundlegendes Instrument für die Bewältigung der Herausforderungen der territorialen Politik der EU und für die Förderung der endogenen Entwicklung der Regionen innerhalb dieser Makroregion darstellt;

4.  fordert, dass der Schwerpunkt der Strategie und ihres Aktionsplans vor allem auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wachstum und Investitionen in Regionen – sowohl See- als auch Landregionen – gelegt wird;

5.  fordert die Einrichtung einer aus den betreffenden Regionen und Mitgliedstaaten sowie der Kommission bestehenden, ständigen Struktur für die maritime Raumplanung für den atlantischen Raum, um die festgelegte Strategie aus einer sektor- und länderübergreifenden Perspektive zu koordinieren und die Ausführung des Aktionsplans zu überwachen;

6.  vertritt die Auffassung, dass ein EU-weites System für die integrierte Verwaltung der Meeresdaten eine wichtige Voraussetzung für die Nutzung der Meeresressourcen ist; fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen zur besseren Verwaltung und Zugänglichkeit der Daten fortzusetzen;

7.  ist der Ansicht, dass konsequente Maßnahmen erforderlich sind, um das ökologische Gleichgewicht und die biologische Vielfalt aufrecht zu erhalten und den CO2-Fußabdruck im atlantischen Raum zu reduzieren;

8.  vertritt die Auffassung, dass die Seefischerei, vor allem die handwerkliche Fischerei und die Küstenfischerei, und die Aquakultur eine zentrale Rolle bei der maritimen Raumplanung spielen müssen, da sie entscheidend zu einem stärkeren wirtschaftlichen Wachstum und zur Schaffung von Wohlstand und Arbeitsplätzen beitragen könnten; ist der Ansicht, dass die Regionalisierung der Gemeinsamen Fischereipolitik zur Umsetzung eines auf die Bedürfnisse des atlantischen Raums zugeschnittenen ökosystembasierten Bewirtschaftungsansatzes führen sollte, und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die regionalen Beiräte im Rahmen der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik und der Bewirtschaftungspläne vorab zu konsultieren;

9.  fordert, dass lokale, regionale und grenzübergreifende Partnerschaften mit dem Ziel geknüpft werden, die Kapazitäten für die Vermeidung und Bewältigung von Risiken im Atlantik in Verbindung mit Unfällen an Land und auf See, Naturkatastrophen und kriminellen Machenschaften (Seeräuberei, Schmuggel, illegaler Fischfang, usw.) zu verbessern, und dass ausreichende und flexible Mechanismen für die Abwicklung von Ersatz- und Entschädigungszahlungen für den entstandenen Schaden eingerichtet werden; fordert die Schaffung einer europäischen Küstenwache;

10.  fordert die Verbesserung der bisherigen Schiffsüberwachungssysteme, die unverzügliche Anwendung der ausgeweiteten Zuständigkeiten der EMSA und den Abschluss von Vereinbarungen zur gemeinsamen Datennutzung zwischen den zuständigen Behörden, damit Schiffe identifiziert und erfasst sowie Gefahren wie grenzüberschreitende Kriminalität, Schmuggel, illegaler Fischfang und illegaler Handel unterbunden werden können; hebt hervor, dass es wichtig ist, dass die Einführung und die Anwendung der europäischen Satellitennavigationsprogramme (EGNOS und Galileo) unterstützt werden, damit im Atlantik Such- und Rettungsdienstsysteme ermöglicht werden; weist darauf hin, dass die Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung des Programms Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) durch die Union erforderlich ist, das insbesondere zur Prävention und zum Risikomanagement im Zusammenhang mit Gefahren auf See beiträgt;

11.  ist der Ansicht, dass die territoriale Dimension der Strategie von entscheidender Bedeutung ist, um die Zugänglichkeit der Regionen des atlantischen Raums zu verbessern, und dass ihr Schwerpunkt auf der Anbindung des atlantischen Raums an das europäische Festland, auf der Verknüpfung der Verkehrs-, Energie- und Informationsnetze, auf der Entwicklung der ländlichen und städtischen Gebiete des Hinterlands sowie auf der Intensivierung der Land-See-Verbindungen, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage und der Inselgebiete, liegen sollte;

12.  vertritt die Auffassung, dass die Hochgeschwindigkeits-Seeverbindungen (sog. ’Meeresautobahnen’) zur verkehrsmäßigen Erschließung der Regionen des atlantischen Raums, zur Belebung des Handels, zur Ankurbelung der hafenbasierten Wirtschaftstätigkeit, zur Förderung des Fremdenverkehrs und zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beitragen; hält es für wichtig, dass bei den Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes der maritime Handel im atlantischen Raum und die Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage, in denen der Güter- und Personenseeverkehr für den territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt im eigentlichen Sinne grundlegend ist, berücksichtigt werden; fordert, dass die Meeresautobahnen im Rahmen der Fazilität ’Connecting Europe’ förderfähig sind;

13.  regt an, im Interesse der Nachhaltigkeit der Meeresautobahnen und im Einklang mit der Strategie Europa 2020 spezifische Empfehlungen für Schiffe auszuarbeiten, um die Einführung von Antriebssystemen mit geringem CO2-Ausstoß und strenge Konstruktionsauflagen bezüglich Effizienz, Komfort, Kapazität, Sicherheit, Ortung und Telekommunikation zu fördern; betont, dass diese Empfehlungen in erster Linie dazu dienen sollen, die Effizienz dieser Beförderungsart zu erhöhen, den Umweltschutz zu gewährleisten und ihre Einbindung in die übrigen Verkehrsnetze und Beförderungsarten zu erleichtern;

14.  hält es für unerlässlich, die Verbindungen zwischen den Regionen des atlantischen Raums und dem übrigen Europa durch Investitionen in multimodale Verkehrsinfrastrukturen zu verbessern;

15.  hebt hervor, dass eine effektive grenzüberschreitende Abstimmung und Zusammenarbeit für die Einrichtung und die Nutzung von Infrastrukturen für den Straßen- und Eisenbahnverkehr, einschließlich Strecken für Hochgeschwindigkeitszüge, Flughäfen, Seehäfen, Binnenhäfen, Hinterlandterminals und Logistikdienste, notwendig ist, um ein nachhaltigeres und multimodales Verkehrssystem zu entwickeln;

16.  betont die wirtschaftliche und territoriale Bedeutung von Häfen und ist der Auffassung, dass vorhandene Eisenbahn- und Binnenwasserstraßenanbindungen an ihr Hinterland eine Grundvoraussetzung für ihre Wettbewerbsfähigkeit sind;

17.  bedauert, dass in den Vorschlägen der Kommission für das zentrale Netz der transeuropäischen Verkehrsnetze kein Korridor vorgesehen ist, der den gesamten atlantischen Raum umfasst, und dass zu wenige Atlantikhäfen in diesem zentralen Netz vorgeschlagen werden; hält es für notwendig, weitere Atlantikhäfen in den Kreis der Knotenpunkthäfen aufzunehmen, und beabsichtigt, diesbezügliche Vorschläge zu unterbreiten;

18.  weist auf die Vorteile hin, die sich aus der Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums für die Stärkung des territorialen Zusammenhalts durch den Ausbau der Flugverbindungen zwischen den regionalen Flughäfen innerhalb der Union ergeben, und fordert die Kommission daher auf, zur Erreichung dieses Ziels die Einrichtung von funktionellen Luftraumblöcken innerhalb der festgesetzten Fristen sicherzustellen;

Eine Industriepolitik für den Atlantik

19.  hofft, dass im Rahmen der Strategie die Wettbewerbsfähigkeit der dynamischen Wirtschaftszweige in den Regionen des atlantischen Raums mit einer angemessenen Industriepolitik unterstützt wird; ist in diesem Zusammenhang der Überzeugung, dass die Investitionen des Privatsektors in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Innovation, Entwicklung von Clustern und Förderung von KMU von der öffentlichen Hand unterstützt werden sollten;

20.  fordert, dass Regionen, in denen eine Umstrukturierung von Unternehmen und Wirtschaftszweigen sowie Schließungen oder Auslagerungen von Unternehmen stattfinden, besondere Aufmerksamkeit zukommt, damit ihre Reindustrialisierung durch die Generierung von Synergien zwischen Hafentätigkeit, Logistikdienstleistungen und dem Ausbau der Zulieferindustrie mit einem größeren Mehrwert gefördert wird; fordert außerdem die Einrichtung eines Mechanismus für den Austausch bewährter industrieller Verfahren zwischen den Regionen des Atlantischen Bogens;

21.  vertritt die Auffassung, dass die Strategie die Meeresforschung und die maritime Forschung fördern und den Zugang von Unternehmen zu den Forschungsergebnissen erleichtern sollte, um die wissenschaftlichen Kenntnisse über die Meeresumwelt zu verbessern, die Innovation in den maritimen Industriezweigen zu stimulieren und die nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen sicherzustellen;

22.  ist der Ansicht, dass die Strategie eine ehrgeizige soziale Dimension enthalten sollte, um die Ausbildung und den Zugang von jungen Menschen zu maritimen Berufen dadurch zu fördern, dass die derzeitigen maritimen Beschäftigungsstrukturen und ihre Rolle dabei, es der Bevölkerung zu ermöglichen, in den Küstengebieten zu verbleiben, gefestigt werden und auch neue Spezialisierungen geschaffen werden, mit denen die nachhaltige Entwicklung der Fischereigebiete und die Lebensqualität in diesen Gebieten verbessert werden können;

23.  betont, dass die erneuerbaren Meeresenergien einen Industriezweig der Zukunft darstellen, die es ermöglichen, den Klimawandel und die Abhängigkeit der EU von Energieeinfuhren zu bekämpfen, eine größere Nachhaltigkeit der Energienutzung innerhalb der Regionen des atlantischen Raums zu erzielen und die Zielvorgaben der Strategie Europa 2020 zu erreichen; stellt fest, dass der atlantische Raum für die Förderung dieser Energieträger besonders geeignet ist, und ist der Auffassung, dass eine öffentliche Unterstützung als flankierende Maßnahme für die privaten Investitionen in die betreffenden Technologien, insbesondere Offshore-Windenergie sowie Wellen- und Gezeitenenergie, erforderlich ist;

24.  unterstreicht die strategische Bedeutung des Seeverkehrs entlang der Atlantikküste und der Verbindungen zwischen den Gebieten in äußerster Randlage und anderen Festlandsgebieten; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltungsformalitäten in den Häfen vorzuschlagen, ohne die Fähigkeit zur Kontrolle und Prüfung der Richtigkeit von Tätigkeiten und Ladungen zu verlieren;

25.  weist auf die wirtschaftliche Bedeutung der maritimen Industrien in den Regionen des atlantischen Raums hin, insbesondere der Schiffsbauindustrie, die sich in einigen Regionen des atlantischen Raums in einer äußerst schwierigen Lage befindet und für die die Kommission Lösungen finden muss; fordert die Kommission auf, der Initiative ’LeaderSHIP 2015’ zur Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit dieses Industriezweigs auf dem Weltmarkt eine neue Dynamik zu verleihen;

26.  verweist auf die Bedeutung der Seefischerei und der Aquakultur in den Regionen des atlantischen Raums und befürwortet, dass die Erneuerung und Modernisierung der Fischereifahrzeuge von der öffentlichen Hand unterstützt wird, und spricht sich für eine besondere Differenzierung zwischen den Merkmalen und dem Potenzial der handwerklichen Küstenfischerei und der Schalentierzucht aus;

27.  betont, wie wichtig die Förderung sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltiger Formen des Fremdenverkehrs ist, der einen beträchtlichen Mehrwert für die Regionen des atlantischen Raums stiften und gleichzeitig den Schutz ihres Ökosystems und der biologischen Vielfalt gewährleisten kann; weist darauf hin, dass die Unterstützung des Wassertourismus eine Möglichkeit sein kann, sportliche Aktivitäten zu entwickeln und dem Kreuzfahrttourismus Impulse zu geben;

28.  betont, dass der Meeresboden des Atlantiks einen Ressourcenreichtum in sich birgt, und vertritt die Auffassung, dass die Strategie dessen Prospektion und Abbau auf nachhaltige Weise erleichtern sollte;

Ein Aktionsplan für 2014-2020

29.  fordert eine externe Dimension der Strategie, um bestimmte Ziele zu fördern und internationale Investitionen anzuziehen, damit die sich bietenden Möglichkeiten genutzt werden können, und legt nahe, dass die Vermarktung des atlantischen Raums als ein Investitions-, Tourismus- und Handelsziel ein Schlüsselelement des Aktionsplans sein muss;

30.  fordert die Kommission auf, die Makroregion Atlantik zu schaffen und einen Aktionsplan für die Umsetzung der Strategie im Zeitraum 2014-2020 vorzuschlagen;

31.  fordert, dass ein Mehrebenenansatz für die Ausarbeitung, Durchführung, Evaluierung und Überprüfung des Aktionsplans verfolgt wird, in dem die regionalen und lokalen staatlichen Stellen der Mitgliedstaaten des atlantischen Raums, interessierte Kreise des Privatsektors und Organisationen der Zivilgesellschaft eng eingebunden sind;

32.  betont, dass der Aktionsplan bereits existierende europäische Finanzierungen nutzen sollte, ohne neue Haushaltsinstrumente zu schaffen;

33.  fordert, dass der Aktionsplan mit der Regionalpolitik, der integrierten Meerespolitik der Union, der Forschungs- und Innovationspolitik (Horizon 2020) und mit der Fazilität ’Connecting Europe’ der EU verknüpft wird; ist der Auffassung, dass es grundlegend ist, Synergien mit den anderen EU-Politikbereichen auf den Gebieten Forschung und Innovation, Verkehr, Umwelt, Energie, Technologie, Fremdenverkehr, Fischerei und Aquakultur sowie mit der internationalen Zusammenarbeit zu generieren;

34.  weist auf die wichtige Rolle hin, die die Europäische Investitionsbank, Projektanleihen und öffentlich-private Partnerschaften bei der Finanzierung der im Rahmen der Strategie erforderlichen Investitionen spielen könnten;

35.  betont, dass die zukünftige Atlantikstrategie auf den thematischen Säulen der Strategie Europa 2020 beruhen muss, weil es dadurch möglich sein wird, die thematischen Inhalte mit den sektorbezogenen Politikbereichen umfassend zu verknüpfen; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Ziele und die thematische Schwerpunktsetzung, die für die fünf im Gemeinsamen Strategierahmen der europäischen Kohäsionspolitik für die nächste Programmierungsperiode enthaltenen Fonds vorgeschlagen wurden, den Rahmen für den Aktionsplan bilden müssen; betont die Ziele ’Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation’, ’Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU’, ’Förderung des Übergangs zu einer emissionsarmen Wirtschaft’ und ’Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen’;

36.  fordert, dass die Partnerschaftsverträge und die operationellen Programme verbindlich auf die entsprechenden Prioritäten der makroregionalen Strategien, deren Teil sie sind, ausgerichtet werden, damit sichergestellt ist, dass die im Rahmen der operationellen Programme durchgeführten Maßnahmen und die Prioritäten der makroregionalen Strategien eng aufeinander abgestimmt werden, so dass die Strukturfonds effizienter genutzt werden und auf regionaler Ebene ein Zusatznutzen gestiftet wird; weist darauf hin, dass diese verbindliche Ausrichtung nicht nur für operationelle Programme im Rahmen der kohäsionspolitischen Zielsetzung der territorialen Zusammenarbeit (Interreg), sondern auch für die operationellen Programme für jede Region des atlantischen Raums gelten muss;

37.  unterstützt die Anerkennung und Einbeziehung von bestehenden Strategien, Projekten und Erfahrungen der territorialen Zusammenarbeit, die für den Aktionsplan Aktionslinien sowie politische und operative Prioritäten anbieten können; fordert, dass dem Aktionsplan bei der Ausarbeitung und Durchführung künftiger Programme für die territoriale Zusammenarbeit im Rahmen dieser Strategie gebührend Rechnung getragen wird; ist der Überzeugung, dass darüber hinaus die Durchführung des Aktionsplans im Rahmen der länderübergreifenden Komponente des Ziels der europäischen territorialen Zusammenarbeit technisch unterstützt werden sollte, unter anderem damit die Bündelung bewährter Verfahren und die Vernetzung erleichtert werden;

38.  ist der Ansicht, dass die operationellen Programme, die mehrere Regionen und mehrere Fonds einbeziehen, sowie die integrierten territorialen Investitionen (ITI) besonders geeignete Instrumente sind, um die Durchführung des Aktionsplans zu erleichtern;

39.  regt an, dass die jährlichen Durchführungsberichte für die entsprechenden Programme eine Bewertung darüber enthalten sollten, inwieweit die Programme zur Erreichung der Ziele der Atlantikstrategie und zur Durchführung des Aktionsplans beitragen;

40.  weist darauf hin, dass die Gebiete in äußerster Randlage als natürliche Laboratorien für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien und der Meereswirtschaft dienen könnten; unterstreicht die Bedeutung der Tourismusbranche für diese Regionen und die Möglichkeiten zur Schaffung logistischer Plattformen, die den Güterverkehr zwischen Europa und den übrigen Volkswirtschaften weltweit erleichtern;

41.  ersucht die nationalen, regionalen und lokalen Behörden, Synergien zwischen ihren politischen Maßnahmen und den Prioritäten des Aktionsplans anzustreben;

42.  weist darauf hin, dass die Beteiligung europäischer Fonds, die direkt oder gemeinsam verwaltet werden, an der Strategie ein geeignetes Verwaltungs- und Kontrollsystem notwendig machen wird, und fordert deshalb die Einrichtung einer Verwaltungsplattform für den Aktionsplan, die ein Informations- und Kommunikationsmodul für die Empfänger bietet und die Koordinierung zwischen den verschiedenen Behörden erleichtert, die für die Verwaltung der Fonds zuständig sind;

43.  empfiehlt, dass für die Atlantikstrategie zunächst eine strategische Vision für den atlantischen Raum formuliert wird, die dann den Bezugsrahmen für den Aktionsplan 2014-2020 bildet; regt des Weiteren an, dass dieser Aktionsplan:

   die wichtigsten Prioritäten und Maßnahmen festlegen und Vorzeigeprojekte benennen sollte;
   klar definierte Aufgaben und Zuständigkeiten für alle an der Politikgestaltung und Umsetzung beteiligten Interessenträger festlegen sollte;
   die Hauptziele und eine Reihe von Indikatoren zur Messung der Verwirklichung definieren sollte;
   einen Evaluierungsprozess und eine Halbzeitüberprüfung der Erfolge vorsehen sollte und
   die für die Umsetzung des Aktionsplans notwendigen Mittel benennen sollte;

44.  weist darauf hin, dass im Rahmen einer vom Parlament vorgeschlagenen vorbereitenden Maßnahme ein Atlantik-Forum für 2012 und 2013 eingerichtet wurde, um alle interessierten Kreise in die Ausarbeitung des Aktionsplans einzubeziehen; betont, dass das Europäische Parlament als der Initiator dieses Forums hierbei eine zentrale Rolle spielen sollte;

45.  schlägt die Annahme des Aktionsplans durch das Atlantik-Forum vor und fordert den künftigen irischen Ratsvorsitz auf, die Billigung des Aktionsplans durch den Europäischen Rat während seiner Amtszeit als eines seiner prioritären Ziele zu verfolgen und hierbei besonderes Gewicht auf die Umsetzung, einen glaubhaften Prozess der Überwachung und die laufende Evaluierung sowie auf die Planung einer Halbzeitüberprüfung zu legen;

46.  fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, ähnliche makroregionale Strategien auch in anderen Regionen zu entwickeln, in denen dies zu einem dauerhaften und tragfähigen Wirtschaftswachstum führen würde;

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47.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, dem Ausschuss der Regionen sowie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zu übermitteln.

(1) ABl. C 199 E vom 7.7.2012, S. 95.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0285.

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