Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. September 2012 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse (KOM(2010)0733 – C7-0423/2010 – 2010/0353(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0733),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2, Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 118 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0423/2010),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 5. Mai 2011(1),
– in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 12. Mai 2011(2),
– in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 25. Juni 2012 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0266/2011),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung des Rates zur Kenntnis;
3. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13 September 2012 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.)
Anhang zur legislativen Entschließung
Erklärung des Rates
’Der Rat hat zur Kenntnis genommen, dass das Europäische Parlament der Ausweitung des Steuerungssystems für die Erzeugung von g.U.- und g.g.A.-Käse auf andere g.U.- und g.g.A.-Erzeugnisse große Bedeutung beimisst.
Der Rat sagt zu, dass er die Frage der Steuerung des Angebots von g.U.- und g.g.A.-Erzeugnissen im Rahmen der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den Vorschlag der Kommission zur Reform der GAP in Bezug auf die einheitliche GMO, der Instrumente zur Angebotsregulierung auf den Agrarmärkten vorsieht, erörtern wird.’