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Dienstag, 23. Oktober 2012 - Straßburg
Passives Wahlrecht für den Ausschussvorstand (Auslegung Artikel 191 Absatz 1 der Geschäftsordnung)
P7_TA(2012)0363

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2012 zum passiven Wahlrecht für den Ausschussvorstand (Auslegung Artikel 191 Absatz 1 der Geschäftsordnung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Vorsitzes des konstitutionellen Ausschusses vom 18. September 2012,

–  gestützt auf Artikel 211 seiner Geschäftsordnung,

1.  beschließt, dem Artikel 191 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung die folgende Auslegung anzufügen:"

Nur die gemäß Artikel 186 gewählten ordentlichen Mitglieder eines Ausschusses können in dessen Vorstand gewählt werden.

"

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.

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