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Verfahren : 2011/0239(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0162/2012

Eingereichte Texte :

A7-0162/2012

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 23/10/2012 - 13.21
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0384

Angenommene Texte
PDF 202kWORD 40k
Dienstag, 23. Oktober 2012 - Straßburg
Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten ***I
P7_TA(2012)0384A7-0162/2012
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2012 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/106/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten (COM(2011)0555 – C7-0246/2011 – 2011/0239(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0555),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 100 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0246/2011),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 7. Dezember 2011(1),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 27. Juni 2012 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0162/2012),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 43 vom 15.2.2012, S. 69.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 23. Oktober 2012 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2012 .../EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/106/EG über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten
P7_TC1-COD(2011)0239

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2012/35/EU.)

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