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Verfahren : 2012/2002(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0234/2012

Eingereichte Texte :

A7-0234/2012

Aussprachen :

PV 22/10/2012 - 21
CRE 22/10/2012 - 21

Abstimmungen :

PV 23/10/2012 - 13.23
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0386

Angenommene Texte
PDF 174kWORD 79k
Dienstag, 23. Oktober 2012 - Straßburg
Die Zukunft der EU-Entwicklungspolitik
P7_TA(2012)0386A7-0234/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2012 zu einer Agenda für den Wandel: die Zukunft der EU-Entwicklungspolitik (2012/2002(INI))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 13. Oktober 2011 mit dem Titel „Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: eine Agenda für den Wandel“ (KOM(2011)0637 – SEK(2011)1172 – SEK(2011)1173),

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates mit dem Titel „Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: eine Agenda für den Wandel“(1),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 13. Oktober 2011 mit dem Titel „Der künftige Ansatz für die EU-Budgethilfe an Drittstaaten“ (KOM(2011)0638),

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates mit dem Titel „Der künftige Ansatz für die EU-Budgethilfe an Drittstaaten“(2),

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates mit dem Titel „Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung“(3),

–  in Kenntnis der gemeinsamen Mitteilung vom 12. Dezember 2011 mit dem Titel „Menschenrechte und Demokratie im Mittelpunkt des auswärtigen Handelns der EU – ein wirksamerer Ansatz“ (KOM(2011)0886),

–  in Kenntnis der Gemeinsamen Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission vom 20. Dezember 2005 zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „Der Europäische Konsens“(4),

–  unter Hinweis auf die „Erklärung von Paris vom 2. März 2005 über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit: Eigenverantwortung, Harmonisierung, Partnerausrichtung, Ergebnisorientierung sowie gegenseitige Rechenschaftspflicht“(5),

–  unter Hinweis auf das „Aktionsprogramm von Accra“ vom 4. September 2008(6),

–  unter Hinweis auf die am 1. Dezember 2011 vereinbarte „Partnerschaft von Busan für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit“(7),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Februar 2007 über einen „EU-Verhaltenskodex im Hinblick auf die Arbeitsteilung im Bereich der Entwicklungspolitik“ (KOM(2007)0072),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Finanztransaktionssteuersystem und zur Änderung der Richtlinie 2008/7/EG (KOM(2011)0594),

–  unter Hinweis auf die Verpflichtungen, die die internationale Gemeinschaft im Bereich der Entwicklung und Zusammenarbeit im Rahmen der UN und anderer internationaler Organisationen, denen die Union und die Mitgliedstaaten angehören, eingegangen ist,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2010 zu den „Fortschritten auf dem Weg zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele: Halbzeitüberprüfung zur Vorbereitung des Hochrangigen Treffens der Vereinten Nationen im September 2010“(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zu der „Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit: Erkenntnisse und Ausblick auf die Zukunft“(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2011 zu einer EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung(10),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2011 zu einem Rahmen für die EU-Politik zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Verbesserung der Ernährungssicherheit(11),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2011 zum Vierten Hochrangigen Forum zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit(12),

–  unter Hinweis auf die Untersuchung des DAC durch die Sachverständigen der Politik und der Programme im Bereich der EU-Entwicklungspolitik, veröffentlicht am 24. April 2012 durch den Ausschuss für Entwicklungshilfe (DAC) der OECD(13),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2011 über die Zukunft der EU-Budgethilfe an Entwicklungsländer(14),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 16. Februar 2012(15),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A7-0234/2012),

A.  in der Erwägung, dass die Verringerung der Armut und langfristig ihre Beseitigung gemäß dem Vertrag von Lissabon das Kernziel der Entwicklungspolitik der Europäischen Union darstellen;

B.  in der Erwägung, dass der von der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament unterzeichnete Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik zum Besitzstand gehört und mit Hinweis auf die Bedeutung und Tragweite dieses Dokuments, das den Fahrplan für Europa in Fragen der Entwicklung besiegelt hat, sowie die Errungenschaften und Leitlinien, die sich daraus ergeben;

C.  in der Erwägung, dass 2015 das Stichdatum ist für die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele;

D.  in der Erwägung, dass das Programm für den Wandel Antworten geben soll für eine Welt, die sich grundlegend gewandelt hat und in der die Kluft zwischen Arm und Reich weltweit zunimmt, insbesondere in den Entwicklungsländern;

E.  in der Erwägung, dass die Globalisierung, die zwar eine wichtige Quelle für den Wohlstand darstellt, insbesondere in den Ländern mit mittleren Einkommen nicht dazu beigetragen hat, wirtschaftliche Unsicherheit und Armut in ausreichendem Maß zu reduzieren, wofür der Anstieg der absoluten Zahl der hungernden und unterernährten Menschen in der Welt, unter anderem in vielen Ländern mittleren Einkommens, einen deutlichen Beweis darstellt;

F.  in der Erwägung, dass die Menschenrechte und eine verantwortungsvolle Staatsführung nach der Mitteilung der Kommission von zentraler Bedeutung für die Entwicklung sind; in der Erwägung, dass dies die Notwendigkeit beinhaltet, für jedes Land die geeigneten Maßnahmen und Bedingungen entsprechend den jeweiligen dortigen Gegebenheiten zu finden und dabei die Art und das Niveau der Entwicklungszusammenarbeit der besonderen Situation jedes Partnerlandes einschließlich seiner Fähigkeit, Reformen durchzuführen, entsprechend anzupassen;

G.  in der Erwägung, dass die Entwicklungszusammenarbeit darin besteht, die menschliche Entwicklung und die Entfaltung des Menschen in allen seinen Dimensionen zu fördern, auch in seiner kulturellen Dimension;

H.  in der Erwägung, dass eine Verstärkung der Synergien und eine strategische Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe notwendige Bedingungen sind für die Entwicklung der Widerstandskraft und die Einleitung eines nachhaltigen Entwicklungsprozesses in den Ländern, die sich in einer fragilen Situation oder im Übergang befinden und deren Bevölkerungen zu den ärmsten und schutzbedürftigsten zählen;

I.  in der Erwägung, dass es – entsprechend Art. 2 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union – ein Ziel der Europäischen Union ist, eine nachhaltige soziale Marktwirtschaft zu fördern – und dies auch dann gelten sollte, wenn es um Entwicklungspolitik und nachbarschaftspolitische Beziehungen geht;

J.  in der Erwägung, dass die Umsetzung der Entwicklungspolitik gemäß dem Vertrag von Lissabon kohärent sein muss und dass die Maßnahmen zur Förderung des Wirtschaftswachstums in den Entwicklungsländern in erster Linie zur Bekämpfung der Armut und der Ausgrenzung beitragen müssen, insbesondere was den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung anbelangt;

K.  in der Erwägung, dass es erforderlich ist, jeden Versuch der Ausweitung der ODA-Definition abzulehnen, wonach die vor kurzem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Konzepte „Ein gemeinsames Konzept der Europäischen Union“ und „ODA-plus“ sowie Elemente, die nicht unter die Entwicklungshilfe fallen, wie Finanzströme, Militärausgaben, Schuldenerlass, insbesondere Streichung von Exportkreditschulden, und die in Europa für Studenten und Flüchtlinge aufgewendeten Gelder, einbezogen werden könnten;

L.  unter Hinweis auf den Willen der Kommission, die öffentliche Entwicklungshilfe im Rahmen der in der Agenda für den Wandel vorgesehenen Differenzierung für Länder mittleren Einkommens zu beenden;

M.  in der Erwägung, dass das von der Kommission vorgeschlagene Ziel der Agenda für den Wandel die Stärkung der Wirkung der aktuellen Entwicklungspolitik ist, und demgemäß die Umsetzung der Strategie Europa 2020 und anderer Anliegen der Union in ihrem auswärtigen Handeln in Kohärenz mit den Zielen ihrer Entwicklungspolitik konzipiert werden muss;

N.  in Erwägung des demokratischen Defizits der Entscheidungsstrukturen auf internationaler Ebene, insbesondere der G20, die auf einer Verwaltungsstruktur basieren, welche die ärmsten Entwicklungsländer ausschließt;

O.  in Erwägung der Analyse der Kommission bezüglich der aktuellen Mängel der Entwicklungspolitik (Fragmentierung der Hilfe und Doppelung, da die Arbeitsteilung zwischen den Gebern keinesfalls optimal ist);

P.  in der Erwägung, dass die neue Agenda eine begrenzte Anzahl von Schwerpunkten vorsieht, die den neuen Herausforderungen angemessen sind, insbesondere die Folgen der Finanzkrise, des Klimawandels, der Energieprobleme, der wiederholt auftretenden Nahrungsmittelkrisen;

1.  Ist der Auffassung, dass die Agenda für den Wandel innovativ ist, da sie unter anderem die Inanspruchnahme der Budgethilfe, die Kombination von Zuschüssen und Krediten sowie die Förderung des Privatsektors begünstigt; ist der Auffassung, dass die Nutzung dieser Mechanismen vorrangig dazu beitragen soll, die Bürger der Entwicklungsländer aus der Armut und der Abhängigkeit von Hilfen herauszuholen und die Verbreitung und Anwendung der Grundsätze der verantwortungsvollen administrativen und steuerlichen Verwaltung zu erreichen;

2.  begrüßt, dass der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Mai 2012 sowohl den Grundsätzen Rechnung getragen hat, welche der Entwicklungszusammenarbeit der EU zugrunde liegen, als auch einer gewissen Anzahl von Positionen, die vom Europäischen Parlament in seinen jüngsten Beschlüssen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit formuliert wurden;

3.  bedauert den mangelnden politischen Dialog zwischen den institutionellen Akteuren, was besonders nachteilig ist für die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PCD); bedauert in diesem Zusammenhang, dass in der Mitteilung der Kommission keine Praxis-Vorschläge für Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung mithilfe einer Verbindung von Entwicklungshilfe mit anderen Bereichen der EU-Politik, wie Handel, Landwirtschaft und Fischerei, vorgebracht werden; schließt sich dementsprechend der Feststellung des Rates an, „dass eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Auswärtigen Dienst und der Europäischen Kommission geboten ist, um eine größere Übereinstimmung zwischen dem außenpolitischen Handeln der EU und den Anliegen der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu gewährleisten“;

4.  weist darauf hin, dass der momentane Mischmechanismus in einer Zeit der Finanzkrise einschließlich Budgeteinschränkungen in der Entwicklungspolitik, die Kombination von öffentlichen Geldern mit Krediten von Finanzinstituten sowie andere Risikoteilungsmechanismen vorschlägt; fordert deshalb die Kommission auf, klare Informationen zu liefern, wie dieser Mechanismus dem Zweck einer Entwicklungspolitik entsprechend den ODA-Kriterien dient und wie dabei das Europäische Parlament seine Kontrollbefugnis ausüben wird;

5.  nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, ein „breitenwirksames und nachhaltiges Wachstum für die menschliche Entwicklung“ zu fördern, bedauert jedoch, dass das Dokument keine Verweise auf die Notwendigkeit enthalte, eine bessere Umverteilung zu fördern; betont, dass dieses neue Instrument aus entwicklungspolitischer Sicht kein anderes Ziel als die Verringerung der Armut und die Bekämpfung von Ungleichheiten verfolgen kann; warnt davor, dass die ausschließliche Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung und ein übermäßiges Vertrauen in die Wirkung der automatischen Umverteilung der Entwicklung des privaten Sektors Risiko laufen, ein ungleiches und nicht inklusives Wachstum ohne tatsächliche Auswirkungen auf die Reduzierung von Armut zu bewirken; bittet die EU um die Neuerwägung dieser Politik zugunsten einer nachhaltigen Entwicklungspolitik einschließlich Handel, Umverteilung von Wohlstand und sozialer Gerechtigkeit zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Gesamtbevölkerung sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gegenden;

6.  ist der Auffassung, dass in Entwicklungsländern aus finanzieller, regulatorischer, administrativer und sozialer Sicht der Aufbau von Kleinstunternehmen und KMU zur Stärkung des Unternehmertums und der Entwicklung des privaten Sektors von zentraler Bedeutung für die Schaffung eines günstigen unternehmerischen Umfelds ist; ist der Ansicht, dass die EU sich darauf konzentrieren sollte, Kleinstunternehmen und KMU von übermäßigen Regulierungslasten zu entlasten und in diesem Zusammenhang den Zugang zu Kleinstkrediten und Mikrofinanzierung zu fördern und zu erleichtern;

7.  ist der Auffassung, dass die Agenda für den Wandel einen tatsächlichen Wandel der Politik herbeiführen sollte, indem sie sich darauf konzentriert, den Rechten des Einzelnen sowie der Gemeinschaft in den Entwicklungsländern gerecht zu werden, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der Erklärung über das Recht auf Entwicklung sowie den Verträgen zum Schutz der Umwelt festgelegt ist;

8.  vertritt die Ansicht, dass wirksame Bodenrechte in Entwicklungsländern von zentraler Bedeutung für die Bekämpfung der Armut und die Entwicklung einer fairen Gesellschaft ohne Ausgrenzung sind; aus diesem Grund sollte eine Zielsetzung der Agenda für den Wandel darin bestehen, sichere Bodenrechtssysteme in Entwicklungsländern und deren entsprechende Überwachung sicherzustellen;

9.  bekräftigt in diesem Zusammenhang das Engagement für die soziale Inklusion sowie die Entscheidung, mindestens 20 % der gesamten EU-Fördergelder für grundlegende soziale Dienste bereitzustellen, so wie diese von den UN in den Millenniumsentwicklungszielen (MDG) festgelegt wurden;

10.  weist darauf hin, dass rund 82 % der Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern unter der Armutsgrenze leben; ist aus diesem Grund der Ansicht, dass es von grundlegender Bedeutung ist, Artikel 32 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD), welches bereits von der EU unterzeichnet ist und die Notwendigkeit anerkennt, Menschen mit Behinderungen in die internationale Zusammenarbeit miteinzubeziehen und diese für sie zugänglich zu machen, in die Agenda für den Wandel aufzunehmen;

11.  lädt die Vertreter der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten dazu ein, strukturierte jährliche Treffen mit dem Europäischen Parlament abzuhalten, um Kontinuität bei der Verteilung von Entwicklungshilfen sicherzustellen und die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu stärken;

12.  nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission die Armut als Kernelement ihrer neuen „Differenzierungspolitik“ sieht; stellt jedoch fest, dass 70 % der Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgrenze liegt, in Ländern mit mittleren Einkommen leben, von denen viele weiterhin schwach und anfällig sind,, insbesondere die kleinen Inselentwicklungsländern (SIDS), und bedauert daher, dass die Armen in diesen Ländern weiterhin keinen Zugang zu Bildung, Gesundheit und sonstigen Vorteilen des internen Wirtschaftswachstums haben, die in der Verantwortung diese Länder liegen; fordert die Kommission zur Umsetzung des Unterscheidungskonzeptes auf, Kriterien zur Beurteilung der Anfälligkeit in den allgemeinen Programmierungsleitlinien des neuen DCI und zurzeit diskutierten 11. EEF festzulegen sowie die tatsächliche Armut, den Stand der menschlichen Entwicklung und die soziale Ungerechtigkeit innerhalb eines Landes zusätzlich zum nationalen BIP zu berücksichtigen;

13.  fordert die Kommission und den EAD auf, ihr Versprechen einzulösen, den gesamten Prozess der Entwicklungszusammenarbeit auf einen auf Menschenrechten basierenden Ansatz zu stützen;

14.  betont die Verantwortung aller staatlichen und nichtstaatlichen Akteure, ihre Strategien auf die Beseitigung der Armut zu konzentrieren; betont einerseits die Verantwortung der EU, sich an ihr Ziel von 0,7 % bis 2015 zu halten, und andererseits die Unerlässlichkeit des Kampfes gegen die Armut in den Schwellenländern mittels ihrer internen Solidarität; begrüßt in diesem Sinne die Beschlüsse des Rates, der die Union auffordert, „den politischen Dialog über die Verringerung der Armut und die Bekämpfung von Ungleichheiten mit den weiter entwickelten Ländern fortzusetzen“;

15.  betont die Wichtigkeit von Solidarität zwischen Generationen; lädt in diesem Sinne die Kommission ein, das so genannte „family mainstreaming“, d. h. die umfassende Berücksichtigung der Bedürfnisse von Familien, als allgemeines Leitprinzip zur Erreichung der EU-Entwicklungsziele anzunehmen;

16.  fordert die Weiterentwicklung einer klaren Verbindung zwischen Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung, besonders im Hinblick auf die anhaltende Ernährungskrise, und unterstreicht die Notwendigkeit der wirksamen und nachhaltigen Unterstützung durch eine Kombination aus öffentlich-privaten Partnerschaften und sozialer Verantwortung der Unternehmen; wiederholt die Forderungen des Parlaments und des Rates an die Europäische Kommission, bis Ende 2012 eine klarere und konzentriertere Strategie zur Ernährung zu erstellen, die sich mit der Ernährungssicherheitspolitik und der Bekämpfung der schwankenden Nahrungsmittelpreise befasst;

17.  ist der Auffassung, dass das Thema Unterernährung von entscheidender Bedeutung ist, da es in Entwicklungsländern weiterhin eine hohe Gesundheitsbelastung darstellt; fordert zu diesem Zweck gezielte Investitionen in Lebensmittel, Gesundheit und Ernährung in der Erkenntnis, dass die Verbesserung der Ernährung von Müttern und Kindern eine Schlüsselrolle in der Armutsbekämpfung und der Schaffung von nachhaltigem Wachstum spielt;

18.  hält es für unerlässlich, dass die Länder mit mittleren Einkommen einen zunehmenden Teil ihres Einkommens für soziale Zwecke verwenden, insbesondere durch die Entwicklung von Steuersystemen und anderen Systemen für internen Ausgleich und soziale Sicherung, damit die Europäische Union ihre laufenden Entwicklungsprogramme zu Gunsten der ärmsten Länder schrittweise bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung von engen Partnerschaften mit den Ländern mit mittleren Einkommen, insbesondere in den sozialen Bereichen, zurückfahren kann;

19.  billigt das Konzept der Differenzierung; fordert die Kommission jedoch auf, einen Fahrplan für den schrittweisen Abbau der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) mit den Ländern mit mittleren Einkommen festzulegen und sie allmählich in Dreieckskooperationen vom Typ Nord-Süd-Süd einzubeziehen; fordert außerdem, dass dieser schrittweise Abbau stets unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vorhersehbarkeit der Hilfe erfolgt; fordert die EU zusätzlich auf, Möglichkeiten der direkten Zusammenarbeit mit den regionalen Armutszentren in Ländern mittleren Einkommens in Erwägung zu ziehen;

20.  hält es für angebracht zu prüfen, ob eine internationale Konferenz mit Beteiligung der sogenannten BRICS-Länder erforderlich ist, bei der es zum einen um die künftige Finanzierung der ODA und zum anderen um die Förderung von Dreieckskooperationen zwischen einem nördlichen Geberland, einem Schwellenland und einem Entwicklungsland geht; vertritt die Ansicht, dass das Konzept der „Wirksamkeit der Entwicklung“ daher nicht nur eine Gelegenheit für die Messung der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung ist, sondern auch eine Chance darstellt, den Dialog zwischen den BRICS-Ländern zu stärken, da es das bevorzugte Konzept der aufstrebenden Geber in der Entwicklungszusammenarbeit ist;

21.  begrüßt die besondere Bedeutung, die Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Agenda für den Wandel zukommt; fordert die EU auf, zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um Menschenrechte und Demokratie durch die Entwicklungszusammenarbeit wirksamer zu verbreiten und sicherzustellen, dass EU-Entwicklungsprogramme dazu beitragen, dass Partnerländer ihren internationalen Menschenrechtsverpflichtungen nachkommen;

22.  unterstützt den Wunsch der Kommission, einem Partner Budgethilfe zu gewähren, sobald sich dieser im Rahmen eines politischen Dialogs verpflichtet, die Haushaltsprioritäten seines Landes auf die Entwicklung grundlegender sozialer Bereiche auszurichten; vertritt den Standpunkt, dass Budgethilfen stärker an die Menschenrechtsbilanz und die Regierungsführung der Empfängerländer geknüpft werden sollten; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach der Festlegung detaillierterer Kriterien bei der Vergabe von Budgethilfen;

23.  vertritt in Anerkennung des Zusammenhangs zwischen Entwicklung und Sicherheit die Auffassung, dass der EU-Haushalt für Entwicklung weiterhin von der Finanzierung von Angelegenheiten im Bereich militärische Sicherheit getrennt bleiben sollte, da diese in den Bereich Inneres fallen;

24.  fordert die Kommission auf, den Zusammenhang zwischen Entwicklung und Migration zu klären; besteht darauf, dass der Entwicklungshaushalt in diesem Bereich den Zweck eines integrierten regionalen Entwicklungsprogramms für die hauptsächlichen immigrationsverbundenen Gebiete fördern sollte, etwa durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, den Aufbau der Infrastruktur für Trinkwasser, Elektrizität, Gesundheitszentren, Schulen usw.;

25.  ist der Auffassung, dass die neue Strategie im Bereich der Menschenrechte – welche ebenso die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte anstrebt wie die bereits in der Menschenrechtserklärung kodifizierten Rechte – eine Auswirkung haben sollte auf die Modalitäten für die Vergabe von Haushaltszuschüssen; spricht sich aus für eine positive und gewichtete Konditionalität in diesem Bereich auf Grundlage eines dynamischen Ansatzes und bestrebt, die nach langjähriger Partnerschaft erreichten Errungenschaften zu wahren, die im Rahmen einer Partnerschaft und gestützt auf einen politischen Dialog bezüglich der Anwendung der verschiedenen Modalitäten für die Umsetzung der finanziellen Unterstützung durch die EU stattfindet;

26.  fordert die Kommission, den Europäischen Rat und die Mitgliedstaaten auf, den Rechten ethnischer, religiöser, sprachlicher, geschlechtlicher und anderer Minderheiten besondere Beachtung zu schenken, und fordert, dass die EU in ihre Entwicklungsprogramme Klauseln zu den nichtverhandelbaren Menschenrechten und zur Nichtdiskriminierung aufnimmt, u. a. im Hinblick auf Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder rassischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung und von Menschen mit HIV/AIDS;

27.  schließt sich dem Aufruf des Rates zu der Annahme eines Entwicklungsansatzes an, der sich auf die Rechte gründet, unter denen die EU insbesondere das allgemeine und unterschiedslose Recht auf Zugang zur Grundversorgung, Teilnahme am politischen Prozess der Demokratisierung, Transparenz und Verantwortlichkeit, Justiz und Rechtsstaatlichkeit anerkennt, wobei der Schwerpunkt gelegt wird auf die Gruppen der Armen und Schutzbedürftigen;

28.  bedauert jedoch, dass in der Kommunikation der Kommission die Menschenrechte hauptsächlich als Teil eines umfassenderen Auflagenkatalogs für verantwortungsvolle Regierungsführung auftreten, was einen rein instrumentellen Wert für Entwicklung zu haben scheint; unterstreicht, dass ein auf den Menschenrechten basierender Ansatz für Entwicklung nicht auf eine Auflage beschränkt werden kann und dass ein integriertes Verständnis der Menschenrechte vonnöten ist, wobei den zivilen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Rechten die gleiche Aufmerksamkeit gilt und Entwicklung in erster Linie als menschliche Entwicklung verstanden wird;

29.  betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Anerkennung des Rechts auf Entwicklung dieser Partnerländer durch die EU und die Verpflichtungen, die sich aus diesem Recht für die Geberländer ergeben;

30.  fordert die Kommission auf, in Übereinstimmung mit dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD), die 1994 in Kairo stattfand, weiterhin einen rechtsstaatlichen Ansatz im Hinblick auf die Bevölkerungs- und Entwicklungsagenda zu unterstützen, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und UN-Organisationen wie der UNFPA;

31.  ermutigt den Rat, Maßnahmen bezüglich des Vorschlags der Kommission über eine solide konzipierte und effektive Finanztransaktionssteuer zu ergreifen, die darauf ausgelegt ist, zusätzliche Einnahmen für die Einhaltung der globalen Entwicklungsprioritäten zu sichern;

32.  weist die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich darauf hin, dass die ODA der Grundpfeiler der auf die Beseitigung der Armut ausgerichteten europäischen Politik im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit bleiben muss; unterstreicht daher, dass innovative Quellen zur Finanzierung der Entwicklung nur unter der Bedingung umfassend propagiert werden können, dass sie zusätzliche Quellen sind, auf einem Konzept zugunsten der Armen beruhen und auf keinen Fall als Ersatz für die ODA verwendet werden dürfen;

33.  ist der Auffassung, dass die Auferlegung von Bedingungen für die Nutzung bestimmter Modalitäten für die Auszahlung der öffentlichen Entwicklungshilfe und Budgethilfe einhergehen muss mit einer Beteiligung der operativen Institutionen und einer demokratischen Kontrolle der Budgets durch die Parlamente, die Rechnungshöfe, die Zivilgesellschaft sowie regionale und lokale Behörden in den begünstigten Ländern und mit Garantien durch die EU über die Kontinuität und Vorhersehbarkeit der von der Union gewährten Beihilfe; begrüßt daher, dass der Rat diese Empfehlungen in seine Schlussfolgerungen aufgenommen hat; betont die Notwendigkeit der Fortsetzung und allgemeinen Anwendung des Systems der „MDG-Verträge“;

34.  ist der Auffassung, dass die offizielle Veröffentlichung der öffentlichen Entwicklungshilfe nur unzureichend die tatsächlich dafür zur Verfügung stehenden Mittel widerspiegelt;

35.  unterstreicht die Notwendigkeit einer Verstärkung des politischen Dialogs, insbesondere zwischen den drei Institutionen der EU, um das bei der Annahme des „Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik“ 2005 bestehende Niveau des Konsenses und des Engagements zu festigen, die weiterhin den maßgebenden Rahmen zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PCD) bilden sollten; ist daher der Auffassung, dass das neue Programm nur ein mit dem „Konsens“ vereinbares Instrument sein kann, um zu einer wirksameren Entwicklungspolitik zu führen mit dem vordringlichen Ziel der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union, nämlich der Beseitigung der Armut im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung – insbesondere durch die Bemühungen zur Durchsetzung der Millenniumsentwicklungsziele und der Rolle von Gesundheit und Bildung;

36.  wünscht, den einvernehmlichen Charakter aller institutionellen Akteure der EU in der Entwicklungszusammenarbeit zu bewahren, wie er am 20. Dezember 2005 definiert wurde, und fordert in diesem Geiste die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, den Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik zu unterzeichnen, da der Europäische Auswärtige Dienst, dessen Vorsitzende sie ist, wichtige Aufgaben hinsichtlich der Programmierung hat;

37.  ist der Auffassung, dass die EU die Verantwortung, die ihr als weltweit größter Geber von Entwicklungshilfe zukommt, uneingeschränkt wahrnehmen, ihr politisches Potenzial besser ausschöpfen und nutzen und ihre internationale Führungsposition in Entwicklungsfragen ausbauen muss, insbesondere durch die Verbreitung der Grundsätze der verantwortungsvollen Verwaltung und der Schulung der lokalen Akteure, indem sie entschlossen die Befugnisse nutzt, die ihr Artikel 210 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einräumt und die darin bestehen, alle nötigen Initiativen zu ergreifen, um die Koordinierung der Politik im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit der EU und der Mitgliedstaaten zu fördern und ihre Hilfsprogramme aufeinander abzustimmen;

38.  bedauert, dass die Kommission nur den Rat anruft, um ihre Agenda für den Wandel anzunehmen, und dies trotz des Umstands, dass die demokratische Kontrolle, wie laut Vertrag von Lissabon vorgesehen, im Bereich der Umsetzung der Entwicklungspolitik in vollem Umfang anzuwenden ist; betont, dass jede Änderung der geographischen, thematischen und sektorbezogenen Schwerpunkte in der Zusammenarbeit der Europäischen Union nur dann zum Einsatz kommen kann, wenn sie durch ein Mitentscheidungsverfahren von Parlament und Rat beschlossen wurde, im Rahmen der Instrumente für die Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit, welche dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unterliegen;

39.  begrüßt, dass durch die Entwicklung gemeinsamer Programme, durch einzelne EU-Verträge zur Budgethilfe sowie durch gemeinsame EU-Rahmenwerke zur Messung und Weitergabe der Ergebnisse sowie zu den Bedingungen der Menschenrechte der Schwerpunkt auf eine engere Koordination der Mitgliedstaaten gelegt wird;

40.  vertritt die Ansicht, dass die entwicklungspolitische Bildung weiterhin auf hohem Niveau mit Mitteln zu versehen ist, da sie das notwendige, öffentliche Bewusstsein über Entwicklungszusammenhänge fördert;

41.  begrüßt die Absicht der Kommission, „Ländern die sich in einer fragilen Situation befinden, zu helfen“; macht jedoch darauf aufmerksam, dass angesichts des neuen finanziellen Rahmens und der Tatsache, dass Länder in einer solchen Situation häufig nicht über eine arbeitsfähige Regierung oder ein funktionierendes Rechtssystem verfügen, eine bilaterale Beziehung nicht ausreichend sein könnte; fordert die EU daher auf, mit Drittländern in einer bestimmten Region zusammenzuarbeiten, um die Entwicklung funktionierender Institutionen, der Rechtsstaatlichkeit und des Gerichtswesens in dem Partnerland zu unterstützen;

42.  fordert die Kommission auf, die erforderlichen Werkzeuge zu entwickeln, um eine strategische Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe in Situationen der Fragilität, der Krise oder Post-Krise zu gewährleisten, um die Widerstandskraft der Bevölkerungen der betroffenen Länder zu stärken;

43.  ruft in Erinnerung, dass bei den Vorschlägen für den 11. EEF jegliche politische Neuorientierung nach Annahme der Agenda für den Wandel in Einklang mit dem Geist und dem Wortlaut des Abkommens von Cotonou stehen muss;

44.  hält die Herausstellung der komparativen Vorteile der EU-Politik der Entwicklungszusammenarbeit für unerlässlich und fordert die Kommission daher auf, mit Hilfe der OECD eine Methodologie zu definieren, die es ihr ermöglicht, die Auswirkungen ihrer eigenen Politik zu bewerten und mit der Politik anderer Akteure zu vergleichen, insbesondere die der so genannten „aufstrebenden“ Volkswirtschaften;

45.  erinnert an die Notwendigkeit eines kohärenten Vorgehens der 28 Akteure, die bereits durch den Konsens vereinigt sind, und fordert eine gemeinsame Beratung über die Situation und eine gemeinsame Wahrnehmung der strategischen Herausforderungen;

46.  fordert die Einrichtung einer unabhängigen Studiengruppe, die der Kommission administrativ angegliedert ist und deren Aufgabe darin besteht, die Analyse- und Beratungsfähigkeit aller europäischen Akteure der Zusammenarbeit zu entwickeln, um den Mehrwert einer gut koordinierten und kohärenten Politik zu gewährleisten;

47.  unterstützt die Kommission in ihrer Absicht, die von der EU durchgeführten Maßnahmen in jedem der Mitgliedstaaten auf eine beschränkte Anzahl vorrangiger Bereiche zu konzentrieren, erinnert jedoch daran, dass diese Schwerpunkte, um bessere Ergebnisse zu erzielen, im Rahmen der Partnerschaft identifiziert und die Eigenverantwortung und die Prioritäten des Partnerlandes uneingeschränkt anerkannt werden müssen;

48.  unterstützt den Hinweis des Rates darauf, dass er „nach den Verträgen verpflichtet ist, bei der Durchführung politischer Maßnahmen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können, den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung zu tragen und diese Ziele im Rahmen der allgemeinen Grundsätze und Ziele des auswärtigen Handelns der Union durchzuführen“;

49.  weist nachdrücklich auf die entscheidende Rolle der Förderung und Verteidigung der verantwortungsvollen Verwaltung hin; fordert diesbezüglich, dass die Kommission die Programme zur Schulung von Angehörigen der Rechtsberufe und die Programme zur Modernisierung der Rechtsvorschriften unterstützt, insbesondere der Rechtsvorschriften zur Landnutzung;

50.  vertritt die Ansicht, dass eine effektive einheimische Steuererhebung, die automatische Offenlegung der Gewinne und Steuerzahlungen transnationaler Unternehmen in jedem einzelnen Entwicklungsland, in dem sie tätig sind, und auch der Kampf gegen die missbräuchliche Nutzung von Steueroasen, gegen Steuerhinterziehung sowie gegen illegale Kapitalflucht Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung sind; begrüßt in diesem Zusammenhang die Aufnahme von länder- und projektbezogenen Berichten in den Entwurf für eine EU-Gesetzgebung, was auch in die EU-Agenda für den Wandel einfließen sollte;

51.  vertritt die Auffassung, dass die EU-Handelshilfe und die Instrumente zur Handelserleichterung, die derzeit nur auf den Exportsektor abzielen, dahingehend abgeändert werden müssen, dass mit ihnen auch der lokale und regionale Handel Erleichterungen erfährt;

52.  erinnert daran, dass eine aktive und inklusive Zivilgesellschaft sowohl im Norden als auch im Süden der beste Garant für eine verantwortungsvolle demokratische Staatsführung, für den Schutz von schutzbedürftigen Gruppen (insbesondere von Menschen mit Behinderungen und Minderheiten), für die Verantwortlichkeit des Privatsektors sowie für eine bessere Verteilung der Früchte des Wirtschaftswachstums ist;

53.  bedauert, dass die Kommission nicht genügend Wert auf den Zusammenhang zwischen Armut und Geschlecht legt; vertritt die Auffassung, dass die EU in die besonderen Bedürfnisse von Frauen investieren und soziale Schutzprogramme entwerfen muss, die sich den Problemen von Frauen widmen; betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau (GEWE) wesentliche Voraussetzungen für die Verwirklichung der internationalen Entwicklungsziele sind; betont die Tatsache, dass die wirtschaftliche und politische Stärkung der Rolle der Frau nicht nur die Gleichheit unter den Geschlechtern vorantreibt, sondern auch eine Grundlage für das gesamte wirtschaftliche Wachstum in den Entwicklungsländern und für die Verringerung der Armut bildet; fordert die Kommission nachdrücklich dazu auf, sicherzustellen, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle von Frauen, gestützt auf den EU-Aktionsplan 2010 für die Gleichstellung, in allen EU-Entwicklungsstrategien und -programmen berücksichtigt werden;

54.  wünscht, dass in der Agenda für den Wandel die Rolle der regionalen und lokalen Behörden sowie der Zivilgesellschaft als wichtige und unabhängige Akteure genau festgelegt wird, die nicht nur im Dienste der Ausführung der Entwicklungsprogramme oder -projekte stehen, sondern auch als Akteure bei der Ausarbeitung der Entwicklungspolitik mitwirken; betont hierbei, dass die Verbesserung der Zusammenarbeit mit ihnen von hoher Wichtigkeit ist, und fordert einen regelmäßigen Dialog und Beratungen mit ihnen zum Zwecke der Politikgestaltung; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass der Etablierung eines Dialogs zwischen der EU und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie regionalen und lokalen Behörden erhebliche Bedeutung beizumessen ist;

55.  ruft die neuen Mitgliedstaaten zu einem größeren Bewusstsein über die Wichtigkeit der Entwicklungshilfe auf;

56.  drückt seine Hoffnung aus, vor allem die Entwicklungszusammenarbeit im Laufe des Jahres 2015 stärker zu thematisieren, dem Übergangsjahr, in dem eingehende Überlegungen erforderlich sein werden, insbesondere in Hinblick auf das Follow-up der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG); würde sich wünschen, dass die Kommission das Jahr 2015 zum „Europäischen Jahr der Entwicklung“ bestimmt;

57.  verweist darauf, dass ein besseres Verständnis dafür, wie sich eine nicht vorhandene Entwicklungspolitik auf die Entwicklung auswirkt, ein entscheidendes Element für die Umsetzung und Prüfung eines effektiven Entwicklungsrahmens ist; erachtet es deshalb als wesentlich, dass die Agenda für den Wandel die auf Fakten gestützte Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PCD) vorantreibt;

58.  verlangt, dass jede aus Mitteln der ODA geleistete Unterstützung des Privatsektors im Rahmen nationaler Pläne und/oder Strategien der Partnerländer erfolgt und die zu diesem Zweck vergebenen Mittel hauptsächlich für die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials, menschenwürdige Arbeit, die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und die Entwicklung hochwertiger integrativer öffentlicher Dienste für die Bevölkerung verwendet werden; spricht sich für Sicherheitsmechanismen aus, die gewährleisten, dass Privatunternehmen die Menschenrechte respektieren, angemessene Arbeitsplätze bereitstellen und ihren steuerlichen Verpflichtungen in den Ländern, in denen sie tätig sind, nachkommen;

59.  begrüßt die Vorschläge der Agenda für den Wandel im Hinblick auf die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit, die Bedeutung der Wirksamkeit der Hilfe für die Verbesserung der Lebensqualität und den Abbau der Armut in den Empfängerländern sowie die Umsetzung der MDG und fordert dringend, dass die Union entschlossener in diesem Bereich vorgeht; unterstreicht die Wichtigkeit einer schnellen Umsetzung der Partnerschaft von Busan für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit; vertritt die Ansicht, dass für eine erfolgreiche Abkehr vom Konzept der wirksamen Hilfe hin zu einer wirksamen Entwicklungszusammenarbeit ein hohes Engagement seitens der EU und ihrer internationalen Partner erforderlich ist; hofft auf einen schnellen internationalen Konsens über die Arbeitsläufe bei der weltweiten Entwicklungszusammenarbeit;

60.  ist der Auffassung, dass bestimmte neue Herausforderungen, insbesondere der Klimawandel und der universelle Zugang zu Energie, nicht ausreichend durch die im Vorschlag der Kommission geplanten Einsatzbereiche abgedeckt sind;

61.  weist erneut darauf hin, die Pflichten und Aufgaben ausländischer Investoren, die in Entwicklungsländern tätig sind, die Achtung der Menschenrechte, Umweltstandards und IAO-Kernarbeitsnormen in die Agenda für den Wandel aufzunehmen; ist der Auffassung, dass europäische Unternehmen in ihrem Heimatland rechtlich zur Verantwortung gezogen werden sollten, wenn ihre Tochterunternehmen im Ausland und von ihnen kontrollierte Unternehmen gegen diese Pflichten und Aufgaben verstoßen;

62.  fordert die EU auf, das Recht der Entwicklungsländer zur Regulierung von Investitionen, zur Bevorzugung von Investoren, die die Entwicklungsstrategie des Partnerlandes unterstützen, und zur Gewährung einer Vorzugsbehandlung für einheimische und regionale Investoren zum Zwecke der regionalen Integrationsförderung anzuerkennen;

63.  bedauert, dass das Problem der Landverpachtungen in Entwicklungsländern, welches die lokale Nahrungssicherheit gefährdet, nicht in der Agenda für den Wandel berücksichtigt wird; bringt sein tiefes Bedauern über das derzeitige Phänomen der Aufkäufe von landwirtschaftlichen Flächen durch ausländische, von der jeweiligen Regierung unterstützte Investoren, darunter auch einige aus der EU, zum Ausdruck, da hierbei die Gefahr besteht, dass die EU-Politik zur Armutsbekämpfung untergraben wird;

64.  betont die Notwendigkeit, die transversale Dimension der Kultur und ihre notwendige Berücksichtigung in allen externen Politikbereichen der EU allgemein und besonders im Bereich der Entwicklungspolitik einzubeziehen;

65.  ist der Auffassung, dass die Kommission das Monopol der Programmierung im Bereich der Politik der Entwicklungszusammenarbeit aufrechterhalten sollte;

66.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem EAD sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) 3166. Sitzung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten, Brüssel, 14. Mai 2012
(2) 3166. Sitzung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten, Brüssel, 14. Mai 2012
(3) 3166. Sitzung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten, Brüssel, 14. Mai 2012
(4) ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
(5) Siehe http://www.oecd.org/dataoecd/11/41/34428351.pdf
(6) Siehe http://www.oecd.org/dataoecd/11/41/34428351.pdf
(7) Abschlusserklärung des Vierten Hochrangigen Forums zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit, Busan, Republik Korea, 29. November bis 1. Dezember 2011.
(8) ABl. C 236 E vom 12.8.2011, S. 48.
(9) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0261.
(10) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0320.
(11) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0410.
(12) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0460.
(13) http://www.oecd.org/document/29/0,3746,fr_2649_34603_50160093_1_1_1_1,00.html
(14) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0317.
(15) ABl. C 113 vom 18.4.2012, S. 52.

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