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Verfahren : 2012/0165(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0315/2012

Eingereichte Texte :

A7-0315/2012

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 25/10/2012 - 14.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0390

Angenommene Texte
PDF 204kWORD 34k
Donnerstag, 25. Oktober 2012 - Straßburg
Verlängerung der Geltungsdauer und Aktualisierung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates und Aktualisierung des Namens eines Drittlands und der Namen der für Zulassung und Kontrolle der Erzeugung zuständigen Behörden ***I
P7_TA(2012)0390A7-0315/2012
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2012 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates durch Verlängerung ihrer Geltungsdauer und Aktualisierung des Namens eines Drittlands und der Namen der für Zulassung und Kontrolle der Erzeugung zuständigen Behörden (COM(2012)0343 – C7-0161/2012 – 2012/0165(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2012)0343),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0161/2012),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18. September 2012(1),

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 28. September 2012 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0315/2012),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 25. Oktober 2012 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. ../2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates durch Verlängerung ihrer Geltungsdauer und Aktualisierung des Namens eines Drittlands und der Namen der für Zulassung und Kontrolle der Erzeugung zuständigen Behörden
P7_TC1-COD(2012)0165

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 1105/2012/EU.)

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