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Verfahren : 2012/2842(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0476/2012

Aussprachen :

PV 26/10/2012 - 4.1
CRE 26/10/2012 - 4.1

Abstimmungen :

PV 26/10/2012 - 6.1

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0400

Angenommene Texte
PDF 194kWORD 43k
Freitag, 26. Oktober 2012 - Straßburg
Lage der Menschenrechte in den Vereinigten Arabischen Emiraten
P7_TA(2012)0400RC-B7-0476/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2012 zur Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten (2012/2842(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2011 zu den Beziehungen der Europäischen Union zum Golf-Kooperationsrat(1),

–  unter Hinweis auf den Besuch seiner Delegation für die Beziehungen zur Arabischen Halbinsel vom 29. April bis 3. Mai 2012 in den Vereinigten Arabischen Emiraten,

–  unter Hinweis auf Artikel 30 der Verfassung der Vereinigten Arabischen Emirate,

–  unter Hinweis auf die Arabische Menschenrechtscharta, der die Vereinigten Arabischen Emirate beigetreten sind,

–  unter Hinweis auf seine jährlichen Menschenrechtsberichte,

–  unter Hinweis auf den Strategischen Rahmen und Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie,

–  unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern von 2004, die 2008 aktualisiert wurden,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Ko-Präsidenten auf dem 22. Treffen des Gemeinsamen Rates und Ministertreffen EU-Golf-Kooperationsrat vom 25. Juni 2012 in Luxemburg,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin / Hohen Vertreterin nach dem Treffen des Gemeinsamen Rates und Ministertreffen EU-Golf-Kooperationsrat vom 20. April 2011 und auf ihre Äußerungen nach dem 22. Treffen des Gemeinsamen Rates und Ministertreffen EU-Golf-Kooperationsrat vom 25. Juni 2012,

–  unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen vom 25 Februar 1989 zwischen der Europäischen Union und dem Golf-Kooperationsrat,

–  unter Hinweis auf das gemeinsame Aktionsprogramm (2010–2013) zur Umsetzung des Kooperationsabkommens von 1989 zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat,

  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

–  unter Hinweis auf das Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels (Protokoll von Palermo) sowie die Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen der Diskriminierung der Frau (CEDAW) und über die Rechte des Kindes (CRC),

–  unter Hinweis auf die Empfehlungen der Sonderberichterstatterin der VN für Menschenhandel, insbesondere Handel mit Frauen und Kindern, vom 12. April 2012,

–  gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ihr hartes Vorgehen gegen Menschenrechtsschützer und Aktivisten der Zivilgesellschaft im Jahr 2012 noch forciert hat und dass es inzwischen 64 politische Häftlinge gibt;

B.  unter Hinweis darauf, dass sich die meisten Häftlinge in Isolierhaft befinden, dass angeblich Folter praktiziert wird und dass ihnen Rechtsbeistand verwehrt wird;

C.  unter Hinweis darauf, dass zu den Häftlingen der stellvertretende Vorsitzende der Studentenvereinigung der Vereinigten Arabischen Emirate, Mansur al-Ahmadi, ein amtierender Richter, Mohamed al-Abduli, zwei ehemalige Richter, Chamis al-Ziudiand und Ahmed al-Za’abi, und zwei prominente Menschenrechtsanwälte, Mohamed al-Mansuri (ehemaliger Vorsitzender des Juristenverbands) und Mohamed al-Roken, gehören;

D.  unter Hinweis darauf, dass Mitarbeiter des einheimischen Juristen, der den Häftlingen Rechtsbeistand leistet, angeblich systematisch behelligt und eingeschüchtert wurden und dass in diesem Zusammenhang drei nichteinheimische Mitarbeiter aus Gründen der nationalen Sicherheit abgeschoben wurden; unter Hinweis darauf, dass Juristen, die in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisten, um den Häftlingen Rechtsbeistand zu leisten, auch behelligt wurden;

E.  unter Hinweis darauf, dass Menschenrechtsschützer und Demokratieaktivisten von Verfolgung, Reisebeschränkungen, Einschränkungen der Meinungs- und der Versammlungsfreiheit, willkürlicher Festnahme, Entzug der Staatsangehörigkeit, Abschiebung und widerrechtlicher Inhaftierung betroffen gewesen sind;

F.  in der Erwägung, dass die Staatsorgane der VAE nachdrücklich erklärt haben, ihr hartes Vorgehen sei eine Reaktion auf ein im Ausland initiiertes islamisches Komplott zum Sturz der Regierung; in der Erwägung, dass die Häftlinge durchweg Verbindungen zu al-Islah haben, einer friedlichen islamistischen Gruppe, die seit 1974 in den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig ist; unter Hinweis auf Anzeichen dafür, dass die nationale Sicherheit zum Vorwand für harte Maßnahmen gegen friedliche Betätigungen genommen wird, und dass mit diesen Maßnahmen Forderungen nach einer Verfassungsreform und auf Menschenrechtsprobleme wie Staatenlosigkeit bezogenen Reformen abgewürgt werden;

G.  unter Hinweis darauf, dass ein prominenter Menschenrechtsschützer und Blogger, Ahmed Mansur, in den letzten Wochen zweimal angegriffen wurde und ständiger Einschüchterung und Bedrohung ausgesetzt war; unter Hinweis darauf, dass er 2011 sieben Monate in Haft zugebracht hatte, bevor er im November wegen Beleidigung hoher Staatsbeamter verurteilt wurde; in der Erwägung, dass der Staat seinen Pass eingezogen und ihn absichtlich an Reisen gehindert hat;

H.  unter Hinweis darauf, dass Mansur gemeinsam mit anderen Aktivisten der Beleidigung von Politikern des Landes beschuldigt wurde, nachdem er eine Petition in die Wege geleitet und unterzeichnet hatte, in der mehr Bürgermitwirkung am politischen Leben in Form eines gewählten Parlaments mit uneingeschränkten Gesetzgebungs- und Regelungsbefugnissen gefordert wurde;

I.  in der Erwägung, dass der Oberste Staatsanwalt am 15. Juli 2012 bekannt gegeben hat, gegen die inhaftierte Oppositionellengruppe werde wegen „Angriffen auf die Sicherheit des Staates“, wegen „Ablehnung der Verfassung und des Herrschaftssystems der VAE“ und wegen Verbindungen zu „ausländischen Organisationen und Plänen“ ermittelt;

J.  in der Erwägung, dass die Freiheit der Meinungsäußerung und die Pressefreiheit in den VAE zwar verfassungsrechtlich geschützt sind, das Strafrecht aber dem Staat die Möglichkeit gibt, Menschen wegen regierungskritischer Äußerungen zu verfolgen; in der Erwägung, dass mindestens ein Online-Diskussionsforum stillgelegt und der Zugang zu mehreren politischen Websites von den VAE aus blockiert worden ist;

K.  in der Erwägung, dass prominente nichtstaatliche Organisationen von internationalem Ruf, die sich für Demokratie in dieser Weltregion einsetzen, von den Staatsorganen der VAE 2012 geschlossen worden sind, nämlich das Büro des Nationalen Demokratieinstituts in Dubai und das Büro der für Demokratie eintretenden Konrad-Adenauer-Stiftung in Abu Dhabi;

L.  unter Hinweis darauf, dass nach Aussagen des Berichts der Sonderberichterstatterin für Menschenhandel der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung von Arbeitskraft in den VAE weiterhin durchaus üblich ist und dass Opfer des Menschenhandels unbekannt bleiben;

M.  unter Hinweis darauf, dass die Regierung bei der Umsetzung der Empfehlung des CEDAW-Ausschusses von Anfang 2010 wenig Fortschritte erzielt hat;

N.  unter Hinweis darauf, dass in den Vereinigten Arabischen Emiraten noch immer Todesurteile verhängt werden;

1.  erklärt sich erheblich besorgt über Angriffe auf und Unterdrückung und Einschüchterung von Menschenrechtsschützern, politischen Aktivisten und Akteuren der Zivilgesellschaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), die friedlich ihre grundlegenden Rechte, die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit, ausüben; fordert die Staatsorgane der VAE auf, die gegenwärtigen harten Gegenmaßnahmen unverzüglich zu beenden;

2.  fordert die Freilassung sämtlicher aus Gründen der Weltanschauung inhaftierten Personen und sämtlicher Aktivisten, einschließlich der Menschenrechtsschützer, und fordert die Staatsorgane der Vereinigten Arabischen Emirate auf, dafür zu sorgen, dass inhaftierte Personen, denen ein Rechtsbruch zur Last gelegt wird, vor Gericht gebracht werden, strafrechtlich beschuldigt werden und einen Rechtsbeistand ihrer Wahl erhalten;

3.  fordert die Staatsorgane der VAE auf, sorgfältige und unparteiische Ermittlungen über die Angriffe auf und die öffentliche Bedrohung von Ahmed Mansur sowie über alle sonstigen Übergriffe und Angriffe durchzuführen;

4.  verlangt die Achtung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Meinungsfreiheit im Internet und anderen Medien, der Versammlungsfreiheit, der Rechte der Frau und der Gleichstellung, sowie die Bekämpfung von Diskriminierung und das Recht auf ein faires Verfahren;

5.  begrüßt den am 19. Juli 2012 vollzogenen Beitritt der Vereinigten Arabischen Emirate zum VN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und fordert die Staatsorgane der VAE auf, das Engagement des Staates für die übernommenen vertraglichen Verpflichtungen zu bekräftigen, indem sie sorgfältige, unparteiische und unabhängige Ermittlungen über die behaupteten Fälle von Folter und über die angebliche Verschleppung von Einzelpersonen durchführen lassen;

6.  fordert die Vereinigten Arabischen Emirate auf, ihre Absicht zur Aufrechterhaltung höchster Standards in Bezug auf die Förderung und den Schutz der Menschenrechte entsprechend ihrem Antrag auf Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der VN im Zeitraum 2013–2015 zu bekräftigen, indem sie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und die Fakultativprotokolle dazu ratifizieren und eine pauschale Einladung für sämtliche VN-Mandatsträger für Sonderverfahren aussprechen;

7.  lehnt die Anwendung der Todesstrafe, gleichgültig unter welchen Umständen, ab;

8.  begrüßt die Verabschiedung des neuen EU-Menschenrechtspakets und fordert die EU-Organe einschließlich des EU-Sondervertreters für Menschenrechte auf, gemeinsam mit den 27 Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen zur Einführung einer klaren, auf Grundsätze gestützten EU-Politik gegenüber den Vereinigten Arabischen Emiraten zu treffen, mit der in Form von Demarchen, öffentlichen Erklärungen und Initiativen auf der Ebene des Menschenrechtsrats gegen die derzeitigen erheblichen Menschenrechtsverletzungen vorgegangen wird;

9.  fordert die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin und die EU-Organe auf, den Menschenrechten einen zentralen Platz in den Beziehungen der EU zu sämtlichen Drittstaaten, auch den strategischen Partnern, zuzuweisen, wobei ein besonderer Schwerpunkt beim nächsten Ministertreffen EU-Golf-Kooperationsrat zu setzen ist;

10.  betrachtet es als wesentlich, die Bemühungen um die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Golfraum fortzusetzen und gegenseitiges Verständnis und Vertrauen zu fördern; betrachtet regelmäßige interparlamentarische Treffen zwischen dem Parlament und seinen Partnern in diesem Raum als wichtige Plattform, auf der ein konstruktiver, offener Dialog über gemeinsame Anliegen aufgebaut werden kann;

11.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Regierung und dem Parlament der Vereinigten Arabischen Emirate, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte und den Regierungen der Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates zu übermitteln.

(1) ABl. C 247 E vom 17.8.2012, S. 1.

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