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Verfahren : 2012/0130(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0358/2012

Eingereichte Texte :

A7-0358/2012

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 20/11/2012 - 6.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0416

Angenommene Texte
PDF 278kWORD 32k
Dienstag, 20. November 2012 - Straßburg
Fangmöglichkeiten und finanzielle Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen EG-Dänemerk/Grönland ***
P7_TA(2012)0416A7-0358/2012

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits (11119/2012 – C7-0299/2012 – 2012/0130(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (11119/2012),

–  in Kenntnis des Entwurfs eines Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits (11116/2012),

–  in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0299/2012),

–  gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis der Empfehlung des Fischereiausschusses sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Haushaltsausschusses (A7-0358/2012),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.  ersucht die Kommission, ihm die Schlussfolgerungen der Sitzungen und Arbeiten des in Artikel 10 des partnerschaftlichen Fischereiabkommens vorgesehenen Gemischten Ausschusses zu übermitteln; fordert, Vertreter des Europäischen Parlaments als Beobachter an den Sitzungen und Arbeiten des Gemischten Ausschusses teilnehmen zu lassen; fordert die Kommission auf, im letzten Jahr der Geltungsdauer des Protokolls, bevor über eine Erneuerung des Abkommens verhandelt wird, die Umsetzung des Abkommens zu überprüfen sowie Parlament und Rat das Ergebnis dieser Überprüfung mitzuteilen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und von Grönland zu übermitteln.

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