Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2012/2004(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0305/2012

Eingereichte Texte :

A7-0305/2012

Aussprachen :

PV 19/11/2012 - 26
CRE 19/11/2012 - 26

Abstimmungen :

PV 20/11/2012 - 6.18
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0429

Angenommene Texte
PDF 317kWORD 62k
Dienstag, 20. November 2012 - Straßburg
Initiative für soziales Unternehmertum
P7_TA(2012)0429A7-0305/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2012 zu der Initiative für soziales Unternehmertum – Schaffung eines „Ökosystems“ zur Förderung der Sozialunternehmen als Schlüsselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation (2012/2004(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 18. April 2012 (COM(2012)0173),

–  unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch zur Mitteilung „Initiative für soziales Unternehmertum – Schaffung eines “Ökosystems„ zur Förderung der Sozialunternehmen als Schlüsselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation“, INT/606 vom 22. Februar 2012 der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 8. Februar 2012 für eine Verordnung des Rates zu der Satzung für eine Europäische Stiftung (COM(2012)0035),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 20. Dezember 2011 für eine Richtlinie über das öffentliche Beschaffungswesen (COM(2011)0896),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 7. Dezember 2011 für eine Verordnung zu Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum (COM(2011)0862),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Oktober 2011 „Initiative für soziales Unternehmertum – Schaffung eines “Ökosystems„ zur Förderung der Sozialunternehmen als Schlüsselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation“ (COM(2011)0682),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Oktober 2011 zu einer neuen EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (COM(2011)0681),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. April 2011 „Binnenmarktakte – Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen. Gemeinsam für neues Wachstum“ (COM(2011)0206),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Oktober 2010 „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte. Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft“ (COM(2010)0608),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 6. Oktober 2011 zu einem Programm der Europäischen Union für sozialen Wandel und soziale Innovation (COM(2011)0609),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 6. Oktober 2011 für eine Verordnung über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 (COM(2011)0607),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2010 „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“ (COM(2010)0758),

–  unter Hinweis auf die Veröffentlichung des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen und des EMES European Research Network von 2008 „Social Enterprise: A new model for poverty reduction and employment generation“ (Soziales Unternehmertum: Ein neues Modell zur Bekämpfung von Armut und zur Schaffung von Arbeitsplätzen)(1),

–  unter Hinweis auf die Sondierungsstellungnahme des EWSA vom 26. Oktober 2011 „Soziales Unternehmertum und Sozialunternehmen“ IN/589,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Februar 2009 zur Sozialwirtschaft(2),

–  unter Hinweis auf seine Erklärung vom 10. März 2011(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2012 über das Statut der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer(4)

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A7-0305/2012),

A.  in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft, die 10 % aller europäischen Unternehmen ausmacht, d. h. 2 Millionen Unternehmen, und in der EU mehr als 11 Millionen Arbeitnehmer beschäftigt, was 6 % der gesamten arbeitsfähigen Bevölkerung in der Union entspricht, wesentlich zum Europäischen Sozialmodell und zur Strategie Europa 2020 beiträgt;

B.  in der Erwägung, dass verschiedene historische Entwicklungen zu rechtlichen Rahmen für alle Arten von Unternehmen, einschließlich Unternehmen der Sozialwirtschaft und der Sozialunternehmen, geführt haben, die sich in den einzelnen Mitgliedstaaten stark unterscheiden;

C.  in der Erwägung, dass die meisten Unternehmen der Sozialwirtschaft nicht auf europäischer, und nur in wenigen Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene durch einen rechtlichen Rahmen abgedeckt sind;

D.  in der Erwägung, dass die Folgen der aktuellen sozialen, wirtschaftlichen und finanziellen Krise sowie der demographische Wandel, insbesondere die alternde Bevölkerung, eine Herausforderung für die Sozialversicherungssysteme, einschließlich staatlicher und freiwilliger Vorsorgeversicherungen, sind und deshalb innovative Sozialhilfesysteme gefördert werden sollten, um eine angemessene und menschenwürdige soziale Sicherheit zu gewährleisten;

E.  in der Erwägung, dass die Binnenmarktakte und die Strategie Europa 2020 – die beide darauf abzielen, sinnvolles, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern und dadurch die Anzahl sowie die Qualität der Arbeitsplätze zu steigern sowie die Armut zu bekämpfen – stark miteinander verbunden sind, und in der Erwägung, dass Sozialunternehmen durch ihr Innovationspotential und ihre angemessene Reaktion einen erheblichen Beitrag zu den sozialen Belangen leisten können;

F.  in der Erwägung, dass die Kommission sozialwirtschaftliche Akteure und Sozialunternehmen als Antriebsfaktoren für Wirtschaftswachstum und soziale Innovation mit dem Potential der Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze sowie für die Förderung der Eingliederung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen in den Arbeitsmarkt ansieht;

G.  in der Erwägung, dass der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über den Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum und das Programm für sozialen Wandel und Innovation (PSWI) begrüßt werden sollten;

H.  in der Erwägung, dass Sozialunternehmen Sozialdienstleistungen erbringen können, die Schlüsselfaktoren eines Wohlfahrtstaates sind, und dadurch zur Erreichung gemeinsamer Ziele der Europäischen Union beitragen;

I.  in der Erwägung, dass Sozialunternehmen Schwierigkeiten haben, Finanzmittel zu beschaffen, um expandieren zu können, und deshalb speziell auf sie zugeschnittene Unterstützung benötigen, wie soziales Bankwesen, Risikoteilungsinstrumente, Finanzmittel oder (Mikro)Kredite von wohltätigen Organisationen, insbesondere bei Kleinstunternehmen und KMU; in der Erwägung, dass in dieser Hinsicht die EU-Strukturfonds und –programme eine wichtige Rolle dabei spielen, Sozialunternehmen den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern, auch denen, die eine hohe Investitionsintensität aufweisen;

J.  in der Erwägung, dass die meisten Sozialunternehmen politische Reformen durch die Förderung von Good Governance unterstützen, insbesondere durch die Einbeziehung der Arbeitskräfte, Kunden und Akteure, und gegenseitiges Lernen und soziale Innovation fördern und dadurch der steigenden Nachfrage der Bürger nach einem ethischen, sozialen und umweltverträglichen unternehmerischen Verhalten gerecht werden;

K.  in der Erwägung, dass Sozialunternehmen durch ihren Charakter und ihre spezifische Arbeitsweise zur Schaffung einer solidarischeren, demokratischeren und aktiveren Gesellschaft beitragen und häufig günstige Arbeitsbedingungen sowie gleichen Lohn für gleiche Arbeit bieten - und bieten sollten - und die Chancengleichheit von Frauen und Männern unterstützen und dadurch die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben ermöglichen;

L.  in der Erwägung, dass der Vorschlag der Kommission, benachteiligte Personen als neue Kategorie für vorbehaltene Aufträge hinzuzufügen, zur Kenntnis genommen wird;

Einleitung

1.  begrüßt die Mitteilungen der Kommission „Initiative für soziales Unternehmertum“ und „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ mit Empfehlungen für die nationalen Regierungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Sozialunternehmen, die zu neuen Chancen und Arbeitsplätzen führen können, so unter anderem im schnell wachsenden Gesundheits- und Sozialfürsorgebereich (dem sogenannte weißen Sektor) sowie im Umweltbereich (dem sogenannten grünen Sektor) – zwei Bereiche, die neue Chancen für die Sozialwirtschaft und die Wirtschaft im Allgemeinen bieten;

2.  erklärt, dass die Sozialwirtschaft ein Teil der ökosozialen Marktwirtschaft und des europäischen Binnenmarktes ist und weist auf ihre hohe Widerstandskraft gegen Krisen und ihre tragfähigen Geschäftsmodelle hin; hebt hervor, dass Sozialunternehmen häufig bemüht sind, sozialen und menschlichen Belangen gerecht zu werden, die nicht – oder nur unzureichend - von den Wirtschaftsbeteiligten oder dem Staat berücksichtigt werden; betont, dass Arbeitsplätze in der Sozialwirtschaft mit größerer Wahrscheinlichkeit auf lokaler Ebene verbleiben;

3.  erklärt, dass es sich bei einem Sozialunternehmen, unabhängig von seiner Rechtsform, um ein Unternehmen handelt, das

  a) die Erzielung messbarer, positiver sozialer Auswirkungen im Einklang mit seinem Gesellschaftsvertrag, seiner Satzung oder jeglichen anderen satzungsmäßigen Unterlagen als vorrangiges Ziel sieht, wobei das Unternehmen
   schutzbedürftigen, marginalisierten, benachteiligten oder ausgegrenzten Personen Dienstleistungen oder Güter zur Verfügung stellt und/oder
   eine Art und Weise der Herstellung seiner Waren oder der Erbringung seiner Dienstleistungen wählt, die seine soziale Zielsetzung verkörpert;
   b) seine Gewinne in erster Linie zur Erreichung seiner vorrangigen Ziele einsetzt, statt sie auszuschütten, und im Voraus Verfahren und Regeln für eine etwaige ausnahmsweise Gewinnausschüttung an Anteilsinhaber und Besitzer festgelegt hat, damit solche Gewinnausschüttungen seine vorrangigen Ziele nicht untergraben und
   c) in verantwortlicher und transparenter Weise verwaltet wird, insbesondere durch Einbindung von Arbeitskräften, Kunden und/oder Beteiligten, die von seiner Unternehmenstätigkeit betroffen sind;

Empfohlene Handlungen für die verschiedenen Arten von Unternehmen

4.  unterstreicht, dass die in den verschiedenen sozialwirtschaftlichen Sektoren von Freiwilligen, insbesondere von jungen Berufsanfängern, die ihre Begeisterung und ihre neu erworbenen Qualifikationen einbringen, sowie von älteren Menschen mit einem reichen Erfahrungsschatz und soliden Kenntnissen, durchgeführten Aktivitäten ein wichtiger Beitrag zu Wirtschaftswachstum, Solidarität und sozialem Zusammenhalt sind und vielen Menschen einen Lebenssinn geben; fordert deshalb Anerkennung und angemessene finanzielle und strukturelle Unterstützung auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene;

5.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass Sozialunternehmen nicht durch andere Unternehmensarten benachteiligt werden, die sich die lukrativen Bereiche als „die Rosinen“ in der Sozialwirtschaft „herauspicken“; weist darauf hin, dass es sich dabei hauptsächlich um städtische Bereiche handelt, so dass andere weniger profitable Bereiche, zumeist auf dem Land oder in Randgebieten – wo die Logistik kostspieliger ist – über weniger und qualitativ schlechtere Dienste verfügen; hebt hervor, dass die Nutzer die freie Wahl zwischen einer Vielzahl von Dienstleistern haben sollten;

6.  unterstreicht die Bedeutung einer Strategie und von Maßnahmen zur Förderung des sozialen Unternehmertums und innovativer sozialer Unternehmen, insbesondere mit Blick auf junge und benachteiligte Personen, um Unternehmern und Unternehmerinnen einen besseren und einfacheren Zugang zu den Programmen und Finanzierungsmöglichkeiten der EU und der Mitgliedstaaten zu gewährleisten; fordert eine angemessene Unterstützung für die Fortführung des Programms „Erasmus für junge Unternehmer“, um seine Attraktivität und Wahrnehmbarkeit in der Sozialwirtschaft zu verbessern; erinnert jedoch daran, dass der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit angemessene Betreuung zur Seite gestellt werden muss;

7.  stellt fest, dass im Sektor der Sozialwirtschaft eine große Vielfalt herrscht; betont, dass die Entwicklung neuer Rahmenverordnungen auf EU-Ebene für Unternehmen optional sein sollte und ihr eine Folgenabschätzung vorangehen muss, um den unterschiedlichen sozialen Geschäftsmodellen in allen Mitgliedstaaten Rechnung tragen zu können; betont, dass jede Maßnahme einen EU-weiten Mehrwert aufweisen sollte;

8.  unterstützt Initiativen auf EU- Ebene, den schon hochentwickelten Sektor der Verbände in verschiedenen Mitgliedstaaten auszubauen und zu stärken; fordert ein europäisches Statut für Verbände als Ergänzung der vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen auf Ebene der Mitgliedstaaten;

9.  begrüßt die Absicht der Kommission, einen Vorschlag zur Vereinfachung der Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft vorzulegen;

10.  begrüßt die Studie der Kommission über die Lage der Gesellschaften auf Gegenseitigkeit in Europa mit enger Einbeziehung des Sektors; unterstreicht, dass Gesellschaften auf Gegenseitigkeit durch ein europäisches Statut als eigener und wichtiger Akteur innerhalb der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft anerkannt werden sollten; hebt hervor, welchen Nutzen ein europäisches Statut für die Erleichterung grenzübergreifender Tätigkeiten der Gesellschaften auf Gegenseitigkeit hat; fordert die Mitgliedstaaten, die bisher noch kein nationales Statut für Gesellschaften auf Gegenseitigkeit eingeführt haben, auf, dies zu tun;

11.  begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über das Statut der Europäischen Stiftung;

12.  erinnert daran, dass sich die Kommission in der Mitteilung COM(2004)0018 zu zwölf konkreten Aktionen verpflichtet hat, um die Entwicklung von Genossenschaften zu unterstützen, und bedauert, dass bisher erst so wenige Fortschritte erzielt worden sind; fordert die Kommission auf, - im Einklang mit der Initiative 2004 – ambitioniert weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für die Tätigkeit von Genossenschaften, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, Verbänden und Stiftungen vorzuschlagen und damit die Entwicklung der Sozialwirtschaft im Allgemeinen zu unterstützen;

13.  begrüßt die Annahme des korrigierten Katalogs von EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit sozialen und lokalen Dienstleistungen und fordert die Kommission dazu auf, diese Vorschriften weiter zu verdeutlichen, um sie für lokale und regionale Behörden insbesondere im Hinblick auf Sozialunternehmen leichter verständlich und anwendbar zu gestalten;

Unternehmen, die soziale Zwecke erfüllen oder soziale Auswirkungen haben

14.  betont, dass Sozialunternehmen wichtige Dienstleistungen von Allgemeinem Interesse (SDAI) erbringen; weist darauf hin, dass solche Unternehmen häufig ihre Grundlage in Organisationen der Zivilgesellschaft, Freiwilligenorganisationen und/oder Wohltätigkeitsorganisationen haben, die personenbezogene Dienstleistungen anbieten, deren Ziel die Erfüllung grundlegender menschlicher Bedürfnisse ist, insbesondere der Bedürfnisse von Nutzern in gefährdeten Situationen, oder enge Verbindungen zu diesen Organisationen haben; weist darauf hin, dass Sozialunternehmen häufig zwischen dem traditionellen privaten und dem öffentlichen Sektor stehen, indem sie öffentliche Dienstleistungen erbringen, beispielsweise im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens;

15.  ist der Auffassung, dass der Begriff der sozialen Verantwortung von Unternehmen von dem der Sozialwirtschaft und der Sozialunternehmen getrennt betrachtet werden sollte, auch wenn einige Wirtschaftsunternehmen mit Aktivitäten von wesentlicher sozialer Verantwortung eine starke Interaktion mit dem sozialen Unternehmertum haben können;

Finanzielle Perspektiven – Verbesserung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen

16.  ist der Ansicht, dass das „Programm der Europäischen Union für den sozialen Wandel und die Innovation für den Zeitraum 2014-2020“ mit seiner Förderschiene der Mikrofinanzierung und sozialem Unternehmertum zu den Bemühungen beiträgt, den Kleinstunternehmen in der Sozialwirtschaft einen besseren Zugang zu Mikrokrediten zu garantieren und gleichzeitig der Vielfalt des Finanzierungsbedarfs von Sozialunternehmen Rechnung trägt;

17.  ist der Überzeugung, dass verschiedene Finanzinstrumente – wie zum Beispiel der Europäische Fonds für soziales Unternehmertum, der Europäische Risikokapitalfonds und der European Angels Fund (EAF) – erforderlich sind, um den Zugang zu den Finanzmärkten für Sozialunternehmen zu verbessern;

18.  unterstreicht die Notwendigkeit der Unterstützung sozialer Unternehmen mit ausreichenden finanziellen Mitteln auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene und verweist auf die entsprechenden Mittel im Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 (wie Europäischer Sozialfonds, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Europäisches Programm für sozialen Wandel und Innovation, Programm für Forschung und Innovation sowie Horizont 2020); fordert ausdrücklich eine Unterstützung sozialer Unternehmen, insbesondere derjenigen, die Beschäftigung von hoher Qualität fördern, Armut und soziale Ausgrenzung bekämpfen und in Bildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen investieren;

19.  hebt hervor, dass der Zugang zu EU-Mitteln erleichtert werden muss, während gleichzeitig eine angemessene Flexibilität auf Ebene der Mitgliedstaaten zuzulassen ist, und dass Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt und transparent ausgewiesen und darüber hinaus organisatorische, administrative und Rechnungslegungsanforderungen vereinfacht werden sollten;

20.  weist darauf hin, dass der Einführung neuer Formen der finanziellen Unterstützung eine Analyse der aktuellen Instrumente vorausgehen wird, damit deren Effizienz geprüft werden kann und hält es deshalb für notwendig, Instrumente bereitzustellen, die es ermöglichen, die soziale Wirkung von Investitionen zu messen und zu vergleichen, um die Entwicklung eines transparenteren Investitionsmarktes zu fördern;

21.  hält es für notwendig, Bedingungen zu schaffen, unter denen Sozialunternehmen finanzielle Unabhängigkeit erreichen und eine Geschäftstätigkeit aufnehmen können;

22.  ist der Ansicht, dass verantwortungsvolle Verwaltungsverfahren gestützt auf Finanzierungsmechanismen, die einer angemessenen Überwachung und Transparenz unterliegen, erforderlich sind, um den Schwerpunkt des sozialen Unternehmertums und des Sozialunternehmens beizubehalten;

Maßnahmen, Unterstützung und Förderung

23.  fordert eine von der Kommission initiierte und in Zusammenarbeit mit den Sozialunternehmen durchgeführte vergleichende Studie zu den verschiedenen nationalen und regionalen Rechtsrahmen EU-weit und zu den Arbeitsbedingungen und Charakteristika von Sozialunternehmen, einschließlich ihrer Größe und Zahl und ihrer Tätigkeitsbereiche sowie zu nationalen Zertifizierungs- und Kennzeichnungssystemen;

24.  betont, dass Sozialunternehmen hinsichtlich Form, Größe, Geschäftsbereich, Finanzen und Zusammenarbeit stark variieren; stellt fest, dass es Sozialunternehmen gibt, die in ihrem Bereich führend sind und die über ausreichende Kapazitäten für ihre eigene Entwicklung verfügen, während andere Bedarf an Know-how für ihre Gründung, Entwicklung und Führung haben;

25.  ist der Auffassung, dass es zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Sozialunternehmen in der ganzen EU erforderlich ist, den Aufbau von Clustern für soziale Innovation zu fördern, deren Mehrwert über den lokalen Bereich hinausgeht; ist überdies der Auffassung, dass Sozialunternehmen, wenn ihnen geeignete Anreize geboten werden, einen wichtigen Beitrag zur Beschäftigung qualifizierter Arbeitnehmer im Alter von über 50 Jahren leisten können, die nicht mehr in den Arbeitsmarkt eingegliedert sind;

26.  unterstützt den Vorschlag der Kommission, eine mehrsprachige, allgemein verfügbare und nutzerfreundliche Online-Plattform für Sozialunternehmen einzurichten, die u. a. „Peer Learning“ und den Austausch bewährter Modelle ermöglichen, die Entwicklung von Partnerschaften fördern, den Informationsaustausch betreffend den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten und Ausbildungsmöglichkeiten erleichtern und als Netzwerk für grenzüberschreitende Zusammenarbeit dienen soll; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Sozialunternehmen im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode zu berücksichtigen;

27.  unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, eine Sachverständigengruppe für soziales Unternehmertum (GECES) einzurichten, damit diese den Fortschritt der in der Mitteilung COM(2011)0682 vorgesehenen Maßnahmen beobachtet und evaluiert;

28.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf zu prüfen, ob die Einführung eines „Europäischen Sozialgütesiegels“, das den Sozialunternehmen für einen besseren Zugang zum öffentlichen und sozial innovativen Auftragswesen verliehen werden soll, ohne die Wettbewerbsregeln zu verletzen, zweckmäßig und wünschenswert ist; schlägt vor, dass die Unternehmen, die mit einem solchen Gütesiegel ausgezeichnet wurden, regelmäßig auf die Einhaltung der dem Gütesiegel zugrundeliegenden Bestimmungen überprüft werden sollten;

29.  fordert Regeln für das öffentliche Auftragswesen in der EU, denen der Grundsatz des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ anstelle des Grundsatzes der „geringsten Kosten“ zugrunde liegt, wenn es um die Auftragsvergabe für Dienstleistungen geht;

30.  fordert die Kommission auf, für ein besseres Verständnis für und bessere Kenntnisse über Sozialunternehmen und die Sozialwirtschaft zu sorgen und die Sichtbarkeit von beiden zu verstärken, indem sie unter anderem im Rahmen des 8. Rahmenprogramms (Horizont) die wissenschaftliche Forschung fördert, und einen regelmäßigen Tätigkeitsbericht zu Sozialunternehmen und ihren sozialen Leistungen zu veröffentlichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, der Aufforderung der Kommission zur Einreichung von Vorschlägen Folge zu leisten, damit verlässliche Statistiken über die Sozialunternehmen von den nationalen statistischen Ämtern erstellt werden;

31.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Sozialunternehmen in Aktionspläne für Beschäftigung und soziale Integration einzubinden, und unterstützt die Einführung eines „Europäischen Preises für soziales Unternehmertum“, um seine sozialen Auswirkungen anzuerkennen;

32.  zeigt auf, dass Sozialunternehmen ein Maximum an Unterstützung und Akzeptanz mittels einer Sensibilisierung nicht zuletzt durch die Hervorhebung der Vorteile nicht nur rein wirtschaftlicher Natur benötigen und fordert eine breit angelegte - durch die Kommission, die Mitgliedsstaaten und die Sozialpartner unterstützte - Informationskampagne, die durch die Einführung einer allgemein verfügbaren mehrsprachigen Website gestartet wird, welche den Bürgern schnelle und einfache Informationen über soziale Produkte und Dienstleistungen bietet;

33.  fordert die Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, welche Vorteile die Einbeziehung der Prinzipien von Sozialwirtschaft, sozialem Unternehmertum und sozialer Verantwortung in den Inhalt von Lehrplänen von Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen sowie in die Programme für ein lebenslanges Lernen haben, um zur Entwicklung von sozialen und bürgerschaftlichen Kompetenzen und zur Unterstützung der Arbeitsvermittlung in Sozialunternehmen beizutragen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner auf, die herkömmliche und internetgestützte Bildung sozialer Unternehmer zu unterstützen und eine engere Zusammenarbeit zwischen Sozialunternehmen, Wirtschaftsunternehmen und Wissenschaftlern zu fördern, damit eine stärkere Sensibilisierung und ein besseres Verständnis im Hinblick auf Sozialunternehmen erreicht sowie jedwedes möglicherweise existierende Stereotyp bekämpft wird;

34.  ist der Auffassung, dass die Einführung eines gemeinsamen europäischen Rahmens für die Veröffentlichung von Daten für klarere und nützlichere Informationen über Investitionen in Sozialunternehmen sorgen wird;

35.  begrüßt die Zusage der Kommission, zu prüfen, inwieweit Sozialunternehmen zur Förderung ihrer Entwicklung Zugang zu ruhenden Patenten gewährt werden könnte, und hofft, dass in naher Zukunft konkrete Maßnahmen ergriffen werden;

o
o   o

36.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) http://www.emes.net/fileadmin/emes/PDF_files/News/2008/11.08_EMES_UNDP_publication.pdf.
(2) ABl. C 76 E vom 25.3.2010, S. 16.
(3) ABl. C 199 E vom 7.7.2012, S. 187.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0071.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen