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Verfahren : 2012/2094(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0374/2012

Eingereichte Texte :

A7-0374/2012

Aussprachen :

PV 10/12/2012 - 24
CRE 10/12/2012 - 24

Abstimmungen :

PV 11/12/2012 - 8.5
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0470

Angenommene Texte
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Dienstag, 11. Dezember 2012 - Straßburg
Eine Strategie für digitale Freiheiten in der Außenpolitik der EU
P7_TA(2012)0470A7-0374/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2012 zu einer digitalen Freiheitsstrategie in der Außenpolitik der EU (2012/2094(INI))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Resolution des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 5. Juli 2012 „Die Förderung, der Schutz und der Genuss der Menschenrechte im Internet“, in der die Bedeutung des Schutzes der Menschenrechte und des freien Informationsflusses im Internet anerkannt wird,(1)

–  unter Hinweis auf die Berichte (A/HRC/17/27 und A/66/290) des UN-Sonderberichterstatters Frank La Rue vom 16. Mai 2011 und vom 10. August 2011 zur Förderung und zum Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung, die die Anwendbarkeit der Menschenrechtsnormen und -standards auf das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung im Internet als ein Kommunikationsmedium hervorheben,

–  unter Hinweis auf die Resolution des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 28. März 2008 (7/36), in der der Auftrag des Sonderberichterstatters zur Förderung und zum Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung festgelegt wird,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Vereinten Nationen vom 16. Juni 2011 mit dem Titel „Leitlinien zur Verantwortung der Wirtschaft für die Menschenrechte: die Umsetzung des Referenzrahmens der Vereinten Nationen “Protect, Respect, Remedy„ (Schützen, Respektieren, Wiedergutmachen)“ (in dem sich die Arbeit des UN-Sonderbeauftragen John Ruggie widerspiegelt),

–  unter Hinweis auf die Resolution, die vom Rat der Interparlamentarischen Union am 19. Oktober 2011 angenommen wurde(2),

–  unter Hinweis auf den Strategierahmen der EU für Menschenrechte und Demokratie, den der Rat am 25. Juni 2012 festgelegt hat,(3)

–  unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 13. Juni 2012 zu dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juni 2012 über den „Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen – Ergebnisse und nächste Schritte: der Weg zur globalen Netzsicherheit“(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. April 2012 zu der „Vorreiterrolle des eGovernment für einen wettbewerbsgeprägten Binnenmarkt für digitale Dienste“(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. April 2012 über den Jahresbericht zur Lage der Menschenrechte in der Welt und über die Politik der EU zu diesem Thema, einschließlich der Auswirkungen auf die strategische Menschenrechtspolitik der EU(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2012 zum Zugang von Blinden zu Büchern und anderen Druckerzeugnissen(8),

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan für das Jahr 2012 vom 29. Februar 2012, insbesondere die Forderung nach der Schaffung eines „Fonds für globale Internetfreiheit“(9),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommissarin für die Digitale Agenda vom 12. Dezember 2011 über die „No disconnect“-Strategie,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 12. Dezember 2011 „Menschenrechte und Demokratie im Mittelpunkt des auswärtigen Handelns der EU – ein wirksamerer Ansatz“ (KOM(2011)0886),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. November 2011 zu dem Thema „Offenes Internet und Netzneutralität in Europa“(10),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Oktober 2011 zu einer neuen EU-Strategie (2011-2014) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (KOM(2011)0681),

–  unter Hinweis auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2011 zu einer effizienten Rohstoffstrategie für Europa(11),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2011 zu den außenpolitischen Maßnahmen der EU zur Förderung der Demokratisierung(12),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 25. Mai 2011 „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ (KOM(2011)0303),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zu den kulturellen Dimensionen der auswärtigen Politik der EU(13),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zur sozialen Verantwortung von Unternehmen in internationalen Handelsabkommen(14),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2010 mit dem Titel „Verwaltung des Internet: Die nächsten Schritte“(15),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2010 zum Internet der Dinge(16),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 zur Menschenrechts- und Demokratieklausel in Abkommen der Europäischen Union(17),

–  unter Hinweis auf alle von ihm angenommenen Entschließungen in dringlichen Fällen der Verletzung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, in denen Bedenken in Bezug auf digitale Freiheiten geäußert werden,

–  unter Hinweis auf seinen Stanpunkt vom 27. September 2011 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck(18),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011, durch die Ausfuhrbeschränkungen für Informations- und Kommunikationstechnologie und Überwachungsausrüstung eingeführt wurden(19),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 264/2012 des Rates vom 23. März 2012 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran, mit der Ausfuhrbeschränkungen für Informations- und Kommunikationstechnologie und Überwachungsausrüstung eingeführt wurden(20),

–  gestützt auf die Artikel 3 und 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zu den Menschenrechten,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und alle einschlägigen internationalen Instrumente für Menschenrechte einschließlich des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,

–  unter Hinweis auf die UN-Konvention vom 17. April 2003 zum Schutz des immateriellen Kulturerbes(21),

–  unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die laufenden Verhandlungen zum Beitritt der EU zur Konvention,

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0374/2012),

A.  in der Erwägung, dass technologische Entwicklungen es Menschen auf der ganzen Welt ermöglichen, neue Informations- und Kommunikationstechnologien und das Internet zu nutzen, und auf diese Weise revolutionäre Veränderungen in Gesellschaften, das Funktionieren der Demokratie, der Regierungssysteme, der Wirtschaft, von Unternehmen, der Medien, der Entwicklung und des Handels fördern;

B.  in der Erwägung, dass das Internet eine wesentliche Voraussetzung für den Zugang zu Informationen, die freie Meinungsäußerung, die Presse- und Versammlungsfreiheit und die wirtschaftliche, gesellschaftliche, politische und kulturelle Entwicklung ist;

C.   in der Erwägung, dass ein weltweiter Konsens besteht, der sich im internationalen Recht widerspiegelt, dass Beschränkungen der Grundrechte vom Gesetz vorausgesehen werden müssen;

D.  in der Erwägung, dass Menschenrechte durch die EU sowohl offline als auch online geschützt und gefördert werden müssen;

E.  in der Erwägung, dass die Inklusion, die Förderung von digitalen Kompetenzen und die Überbrückung der digitalen Kluft bei der Ausnutzung des Macht verleihenden Potenzials des Internets und der Informations- und Kommunikationstechnologien von zentraler Bedeutung sind;

F.  in der Erwägung, dass Informations- und Kommunikationstechnologien, obwohl sie entscheidende Instrumente bei der Organisation sozialer Bewegungen und Proteste in verschiedenen Ländern, insbesondere im Hinblick auf den Arabischen Frühling, gewesen sind, auch als Repressionsinstrumente zur (Massen-)Zensur, Überwachung und Verfolgung und Ortung von Informationen wie Personen genutzt werden können;

G.  in der Erwägung, dass Informations- und Kommunikationstechnologien auch die Rolle eines nützlichen Werkzeugs für terroristische Organisationen spielen können, um Anschläge vorzubereiten und durchzuführen;

H.  in der Erwägung, dass der Kontext, in dem Technologien benutzt werden, in großem Umfang die Auswirkungen beeinflusst, die sie als eine Kraft für positive Entwicklungen oder auch für Repressionen entfalten können;

I.  in der Erwägung, dass diese Veränderungen neue Kontexte schaffen, die eine angepasste Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften, basierend auf einer Strategie, mit der dem Internet und den ITK im gesamten auswärtigen Handeln der EU ein hoher Stellenwert eingeräumt wird, erfordern;

J.  in der Erwägung, dass das Internet eine erfolgreiche organische Entwicklung hin zu einer Plattform von immensem öffentlichem Wert vollzogen hat; aber der Missbrauch der neuen Möglichkeiten und Instrumente, die durch das Internet zur Verfügung stehen, auch neue Risiken und Gefahren schafft;

K.  in der Erwägung, dass das Internet auch ein Entwicklungsfaktor im internationalen Handel geworden ist, welcher der Wachsamkeit bedarf, insbesondere hinsichtlich des Verbraucherschutzes;

L.   in der Erwägung, dass Beschränkungen nur in Fällen bestehen sollten, in denen das Internet für illegale Aktivitäten wie zum Beispiel die Aufstachelung zu Hass, Gewalt und rassistischen Einstellungen, totalitäre Propaganda und Zugang von Kindern zu Pornografie oder deren sexueller Missbrauch genutzt wird;

M.  in der Erwägung, dass der weltumspannende und grenzenlose Charakter des Internets neue Formen der internationalen Zusammenarbeit und der Regierungsführung mit verschiedenen Akteuren erforderlich macht;

N.  in der Erwägung, dass es in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union heißt: „Die Union achtet auf die Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen ihres auswärtigen Handelns sowie zwischen diesen und ihren übrigen Politikbereichen. Der Rat und die Kommission, die vom Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik unterstützt werden, stellen diese Kohärenz sicher und arbeiten zu diesem Zweck zusammen“;

O.  in der Erwägung, dass die Netzneutralität ein wesentlicher Grundsatz des offenen Internets ist, durch den Wettbewerb und Transparenz sichergestellt werden;

P.  in der Erwägung, dass sowohl die digitale Sicherheit als auch die digitale Freiheit von grundlegender Bedeutung sind und sich nicht gegenseitig ersetzen können;

Q.  in der Erwägung, dass die EU im Bereich der digitalen Freiheiten nur dann beispielhaft vorangehen kann, wenn diese digitalen Freiheiten in der EU gewahrt sind;

Menschenrechte und Entwicklung

1.  erkennt an, dass der unzensierte Zugang zum offenen Internet, zu Mobiltelefonen und Informations- und Kommunikationstechnologien Menschenrechte und Grundfreiheiten beeinflusst und einen positiven Effekt ausübt, indem er die Meinungsfreiheit, den Zugang zu Informationen, das Recht auf Privatsphäre und die Versammlungsfreiheit auf der ganzen Welt verbreitet;

2.  erkennt das große Möglichkeiten eröffnende, schöpferische und katalysierende Potenzial des offenen Internets und der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bei Gemeinschaftsbildung, Zivilgesellschaft und der globalen Entwicklung der Wirtschaft, Gesellschaft, Forschung, Kultur und Politik an, wodurch Internet und IKT zum Fortschritt der Menschheit insgesamt beitragen; ist sich gleichwohl der neuen Risiken und Gefahren für die Menschenrechte bewusst, die durch den Missbrauch der entstehen;

3.  erkennt an, dass das Internet und die sozialen Medien es Regierungen ermöglichen, direkte Diplomatie zu betreiben, und immer mehr zwischenmenschliche Kontakte auf der ganzen Welt fördern; betont, dass offene Debatten über Ideen dazu beitragen können, extremistisches Gedankengut zu entkräften und das interkulturelle Engagement und Verständnis zu verbessern;

4.   betrachtet die Kultur als Vermittlerin für Zugang und Kontakt, wenn politische Beziehungen blockiert oder belastet sind; erkennt an, dass Freiheit und Kultur eng miteinander verwoben sind und dass digitale kulturelle Diplomatie für die EU von strategischem Interesse ist;

5.   erkennt die Rolle der künstlerischen Freiheit und der Freiheit zur Imitation und Wiederverwendung als Eckpfeiler der Kreativität und der Meinungsfreiheit und Ideenfreiheit an; ist sich der wesentlichen bestehenden Ausnahmen und Beschränkungen im Ökosystem Urheberrecht bewusst, insbesondere in den Bereichen Journalismus, Zitieren, Satire, Archive, Bibliotheken sowie bei der Gewährleistung des Zugangs zu und der Nutzbarkeit von Kulturerbe;

6.  appelliert an die Kommission, die Tatsache tatsächlich anzusprechen, dass es Länder gibt, die Repression und Kontrolle von Bürgern, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Aktivisten anwenden, sowie dass die Wirtschaft in einigen Ländern eine wachsende technologische Komponente enthält, deren Kennzeichen das Blockieren von Inhalten, die Überwachung und Identifizierung von Menschenrechtsverteidigern, Journalisten, Aktivisten und Dissidenten ist; ruft die Kommission weiterhin dazu auf, gegen die Kriminalisierung legitimer Ausdrucksformen im Internet und die Verabschiedung restriktiver Gesetze zur Legitimation solcher Maßnahmen vorzugehen; bekräftigt folglich, dass derartige Praktiken den Kopenhagener Kriterien zuwiderlaufen;

7.   betont, dass die Anerkennung und Umsetzung der Prinzipien der sozialen Verantwortung von Unternehmen durch Internetdienstanbieter, Softwareentwickler, Hersteller von Hardware, Dienste/Medien für soziale Netzwerke usw. notwendig ist, um die Handlungsfreiheit und die Sicherheit von Menschenrechtsverteidigern sowie die Meinungsfreiheit zu gewährleisten;

8.  betont, dass die Förderung und der Schutz digitaler Freiheiten in alle Bereiche Eingang finden und einer jährlichen Überprüfung unterzogen werden sollte, um die Rechenschaftspflicht und die Kontinuität in allen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen, den Finanzierungs- und Beihilfestrategien und -instrumenten unter der Führung des Hohen Vertreters und des EAD sicherzustellen; fordert diesbezüglich einen proaktiven Ansatz und Maßnahmen für eine horizontale Zusammenarbeit und Koordination zwischen und innerhalb der zuständigen Einrichtungen und Agenturen der EU;

9.  bekräftigt die Einschätzung der Kommission, dass der sichere Zugang zum Internet Teil der Kopenhagener Kriterien ist, und dass Beschränkungen der Meinungsfreiheit, auch im Internet, durch eine dringende gesellschaftliche Notwendigkeit gerechtfertigt, und insbesondere dem legitimen angestrebten Ziel angemessen sein sollten;

10.  berücksichtigt Bedenken hinsichtlich des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte und Freiheiten im Internet, die in allen Ländern bestehen; während es die entscheidenden Unterschiede in dem Kontext anerkennt, in dem IKT verwendet werden, wie zum Beispiel die Rechtsstaatlichkeit und das Recht auf Entschädigung;

11.  ruft die Kommission dazu auf, bei der Verteidigung absolut notwendiger und verhältnismäßiger Beschränkungen von Grundrechten, insbesondere bei der Aufrechterhaltung von Grundprinzipien des internationalen Rechts, wie zum Beispiel, dass Beschränkungen auf Rechtsvorschriften beruhen müssen und nicht ad hoc von der Industrie eingeführt werden dürfen, die Kohärenz zwischen den Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen der EU und ihren eigenen internen Strategien sicherzustellen;

12.  fordert den Sondergesandten der EU für Menschenrechte auf, die digitalen Freiheiten und die „No disconnect“-Strategie zu seinen wichtigsten Prioritäten hinzuzuzählen;

13.  betont, dass eine effektive Umsetzung der Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik der EU es erforderlich macht, dass den Informations- und Kommunikationstechnologien ein hoher Stellenwert eingeräumt und die digitale Kluft überwunden wird, indem eine technologische Grundinfrastruktur sowie der Zugang zu Wissen und Informationen sichergestellt und die digitale Kompetenz in der ganzen Welt gefördert wird;

14.  ist der Auffassung, dass IKT eine wesentliche Voraussetzung für die Transparenz und das verantwortliche Regierungshandeln, die Lese- und Schreibkompetenz, die Bildung, die sexuelle und reproduktive Gesundheitsfürsorge, die wirksame Wahlbeobachtung und die Katastrophenhilfe insbesondere in abgelegenen Gebieten und in Entwicklungsgesellschaften sind;

15.  betont, dass die Entwicklungs- und Menschenrechtsprogramme der EU Hilfsprogramme zur Förderung der digitalen Freiheiten einschließen sollte, insbesondere in Gesellschaften in nicht-demokratischen Ländern sowie in Ländern, die sich in einem politischen Übergangsstadium oder in einem Übergangsstadium nach Konflikten befinden; ist der Ansicht, dass Rechtsetzungssachverständige der EU äußerst wichtige Gesprächspartner für die Ausbildung von Amtskollegen und die Verankerung von Grundrechten und Grundprinzipien in neuen (Medien-)Gesetzen in Drittstaaten sind; betont, dass Hilfe in Form des Aufbaus von IKT-Infrastrukturen von der Umsetzung und Wahrung eines offenen Zugangs zum Internet und zu Informationen im Internet sowie von einer umfassenderen digitalen Freiheit abhängig gemacht werden sollten;

16.  macht auf die Wichtigkeit der Entwicklung von ITK in Krisengebieten für die Förderung von friedenskonsolidierenden Tätigkeiten auf Ebene der Zivilgesellschaft aufmerksam, im Hinblick auf die Bereitstellung einer sicheren Kommunikation zwischen Parteien, die an der friedlichen Beilegung von Konflikten beteiligt sind, womit physikalische Hindernisse und Risiken bei bilateralen Kontakten für Menschen und Organisationen in diesen Gebieten aktiv bewältigt werden;

17.  hofft, dass moderne Kommunikationstechnologien und insbesondere soziale Medien unter angemessenem Einsatz dazu beitragen könnten, die direkte Demokratie bei EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen durch die Schaffung sozialer Plattformen zur Festlegung von Rechtsvorschriften zu stärken und zu verankern.

18.  betont, dass das Sammeln und Verbreiten von digitalen Beweisen begangener Menschenrechtsverletzungen zum globalen Kampf gegen die Straflosigkeit beiträgt; ist der Auffassung, dass diese Materialien als Beweise in Gerichtsverfahren nach internationalem (Straf-)Recht zulässig sein sollten;

19.  betont die Notwendigkeit zur Sicherstellung, dass die bei der Herstellung von IKT verwendeten Metalle der seltenen Erden unter solchen Bedingungen gewonnen werden, die im Einklang mit den Menschen- und Arbeitnehmerrechten und mit den Umweltstandards stehen und keinen monopolistischen Praktiken oder Beschränkungen des Handelszugangs aus rein politischen Gründen unterliegen;; ist der Ansicht, dass ein multilateraler Ansatz zur Sicherstellung eines Zugangs zu Metallen der Seltenen Erden unter menschlichen Bedingungen eine Voraussetzung ist, um diese Ziele zu erreichen;

Handel

20.  erkennt an, dass das Internet Teil des öffentlichen Raums geworden ist, bei dem neue Wege grenzüberschreitenden Handels zusammen mit innovativen Marktentwicklungen und sozialer und kultureller Interaktion beschritten werden; ist davon überzeugt, dass digitale Freiheiten und grenzüberschreitender Handel Hand in Hand gehen sollten, um europäischen Unternehmen in der globalen digitalen Wirtschaft Geschäftmöglichkeiten zu eröffnen und diese zu optimieren;

21.  ist sich der Sorge bewusst, dass einige Bürger, die zunehmend das Wort „Urheberrecht“ hören, das hassen, was dahinter steht; erkennt die wichtige Rolle an, die die Außenhandelspolitik bei der Gestaltung der Mechanismen zur Durchsetzung des Urheberrechts eingenommen hat;

22.  bedauert die Tatsache, dass Technologien und Dienstleistungen aus der EU in Drittländern manchmal zur Verletzung von Menschenrechten durch das Zensieren von Informationen, die Massenüberwachung, die Kontrolle und die Verfolgung und Ortung von Bürgerinnen und Bürgern und ihrer Aktivitäten über (Mobil-)Telefonnetze und im Internet benutzt werden; fordert die Kommission auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diesen „digitalen Waffenhandel“ zu unterbinden;

23.  begrüßt das Ausfuhrverbot von Repressionstechnologien und –dienstleistungen in autoritäre System und ist der Auffassung, dass solch ein Verbot ein Vorreiter für strukturelle restriktive Maßnahmen sein sollte; erachtet es jedoch für klug, festzuhalten, dass solche Verbote beim Umgang mit Konfliktregionen oder autoritären Regimes fallweise und unter Berücksichtigung von Besonderheiten beschlossen werden müssen;

24.  vertritt die Auffassung, dass bestimmte technische Produkte und zugehörige Dienstleistungen, die der gezielten Störung, Überwachung und Abhörung dienen, Produkte „mit einer einzigen Zweckbestimmung“ darstellen, und fordert daher die Schaffung einer regelmäßig aktualisierten Liste von Ländern, die gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung im Zusammenhang mit den Menschenrechten verstoßen, und in die die Ausfuhr der oben genannten Produkte „mit einer einzigen Zweckbestimmung“ verboten werden sollte;

25.  betont die Notwendigkeit, EU-Sanktionen in Bezug auf Technologien auf Unionsebene umzusetzen und zu überwachen, um so sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten diese Sanktionen gleichermaßen einhalten, und dass einheitliche Bedingungen gewahrt bleiben;

26.  betont, dass die Kommission in der Lage sein sollte, Unternehmen, die nicht wissen, ob sie eine Ausfuhrgenehmigung beantragen sollen, sowie EU-(ansässige) Unternehmen, die vertragliche Beziehungen mit Regierungen von Drittstaaten eingehen, sei es zur Erlangung von Betriebsgenehmigungen, zur Aushandlung von Stillhalteklauseln oder indem sie eine staatliche Beteiligung an der Geschäftstätigkeit oder die staatliche Nutzung von Netzwerken und Dienstleistungen akzeptieren, mit Echtzeitinformationen über die Legalität oder die potenziell negativen Auswirkungen von Handelsabkommen zu versorgen;

27.  betont die Wichtigkeit des Schutzes der Verbraucherrechte im Rahmen internationaler Vereinbarungen über IKT;

28.  fordert die Kommission auf, spätestens im Laufe des Jahres 2013 Vorschläge vorzulegen, die eine stärkere Transparenz und Rechenschaftspflicht für in der EU ansässige Unternehmen und die Offenlegung von Richtlinien zur Abschätzung der Folgen für die Menschenrechte erfordern; um die Überwachung der Ausfuhr von ITK sowie von Produkten und Dienstleistungen, die auf das Blockierung von Internetseiten, Massenüberwachung, die Verfolgung und Überwachung von Personen, das Eindringen in private (E-Mail)-Konversationen und das Filtern von Suchergebnissen abzielen, zu verbessern.

29.  fordert die Kommission auf, Vorschläge für einen EU-Rechtsrahmen zu unterbreiten, der Unternehmen, die sich in Mitgliedstaaten an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen, verpflichten würde, bei entsprechenden Informations- und Kommunikationstechnologien eine Abschätzung der Folgen für die Menschenrechte bereits in der FuE-Phase durchzuführen und sicherzustellen, dass sie sich nicht an etwaigen Menschenrechtsverletzungen in Drittländern mitschuldig machen;

30.  ist der Auffassung, dass die Unternehmen Geschäftspraktiken ausarbeiten und umsetzen sollten, um die mögliche Auswirkung neuer IKT-Produkte auf Menschenrechte – auch in der Phase von Forschung und Entwicklung – zu beobachten und eine Mittäterschaft bei möglichen Menschenrechtsverletzungen in Drittländern auszuschließen; fordert die Kommission auf, den europäischen Unternehmen umfassende Informationen bereitzustellen, um eine Ausgewogenheit zwischen Geschäftinteressen und sozialer Verantwortung von Unternehmen zu gewährleisten.

31.  bedauert in diesem Zusammenhang die aktive Mitwirkung von europäischen und internationalen in der EU agierenden Unternehmen in Ländern mit repressiven Regierungsstrategien gegen Menschenrechtsaktivisten und politischen Dissidenten hinsichtlich digitaler Rechte, Zugang zum Internet und zu IKT; mahnt die Kommission, Unternehmen, die an solchen Aktivitäten beteiligt sind, von Vergabeverfahren und Ausschreibungen der EU auszuschließen;

32.  fordert die Kommission auf, in der EU ansässigen Unternehmen eine großen Bandbreite an Informationen und Leitlinien auf der Grundlage der „Ruggie-Grundsätze“ der Vereinten Nationen anzubieten, um auf diese Weise sicherzustellen, dass sich das Geschäftsinteresse der Unternehmen mit einer sozialen Verantwortung vereinbaren lässt;

33.  betont die Notwendigkeit, die Wirkungen einer Aufstellung technischer Standards für Produkte der Informations- und Kommunikationstechnologie, der Telekommunikationstechnologie und für Dienstleistungen in der EU für Situationen auszuloten, in denen solche Waren und Dienstleistungen in Drittländer exportiert werden, in denen Konzepte wie die „rechtmäßige Überwachung“ andere Implikationen haben, etwa in Ländern ohne Rechtsstaatlichkeit;

34.  erkennt an, dass das Internet sowohl ein öffentlicher Raum als auch ein Marktplatz geworden ist, für den der freie Informationsfluss und der Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien unverzichtbar geworden ist; nimmt daher die Haltung ein, dass digitale Freiheiten und freier Handel gleichzeitig gefördert und geschützt werden müssen, um den freien Austausch von Ideen wie auch bessere Geschäftschancen für die Bürger der EU in einer zunehmend digitalen Weltwirtschaft zu bestärken und zu unterstützen;

35.  fordert die Aufnahme von Bedingungsklauseln in die Freihandelsabkommen der EU, mit denen transparente Schutzvorkehrungen festgelegt, der ungehinderte Zugang zum Internet gewahrt und der freie Informationsfluss sichergestellt werden;

36.  fordert die Kommission und den Rat auf, zu gewährleisten, dass Mandate für multilaterale und bilaterale Handelsgespräche sowie der Verlauf der Verhandlungen selbst, wirkungsvoll auf das Erreichen wichtiger Ziele der Europäischen Union, speziell der Förderung ihrer Werte der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Vollendung eines echten digitalen Binnenmarktes und die Achtung der Entwicklungskooperationspolitik, ausgerichtet sind;

37.  fordert die EU auf, europäische Unternehmen politisch zu unterstützen, die der Forderung gegenübergestellt werden, von Nutzern geschaffene Inhalte zu entfernen oder personenbezogene Informationen auf eine Weise zu liefern, die Grundrechte verletzen beziehungsweise die Freiheit der Unternehmensführung beschneiden;

38.  fordert die EU auf, die extraterritoriale Anwendung der Rechtsvorschriften von Drittländern für den Online-Bereich, die Bürger und Unternehmen in der EU betreffen, anzufechten und so gering wie möglich zu halten;

39.  nimmt zu Kenntnis, dass Internethandel sich außerhalb traditioneller rechtlicher Rahmenbedingungen für den Handel entwickelt hat; betont die Bedeutung verstärkter internationaler Zusammenarbeit in der Welthandelsorganisation und der WIPO, um die Entwicklung des globalen digitalen Marktes zu schützen und zu gewährleisten; fordert die Änderung und Aktualisierung des derzeitigen Übereinkommens über die Informationstechnologie (ITA) in der Welthandelsorganisation und dass die EU die Möglichkeiten eines Internationalen Übereinkommens zur digitalen Wirtschaft (IDEA) prüft;

40.  fordert die Kommission auf, in zukünftigen Handelsabkommen die Durchsetzung und Urheberrechtsansprüche nicht Wirtschaftstätigen zu übertragen und ebenso sicherzustellen, dass Eingriffe in die Freiheit des Internetrechts nur unter rechtsstaatlichen Prinzipien und einem Richtervorbehalt erfolgen dürfen.

41.  ist der Auffassung, dass Beschränkungen des Zugangs für EU-Unternehmen und Online-Kunden zu (digitalen) Märkten infolge einer Massenzensur in Drittländern protektionistischen Maßnahmen und Handelshemmnissen gleichkommt; fordert die Kommission auf, eine Strategie zur Bekämpfung von Maßnahmen durch Drittländer, die den Zugang für europäische Unternehmen zu deren Onlinemärkten beschränken, zu unterbreiten;

42.  fordert die EU zu Bemühungen für eine Sicherstellung auf, dass die Regulierung des Internets und der IKT ein gerechtfertigtes und angemessenes Maß nicht überschreitet und nur dann vorgenommen wird, wenn die EU es für notwendig erachtet;

43.  fordert die Aufnahme in das Wassenaar-Arrangement von Technologien, die der gezielten Repression dienen;

44.  fordert die Kommission und den Rat auf, dafür zu sorgen, dass der Europäische Auswärtige Dienst europäische Unternehmen in Drittstaaten unterstützt, in denen man von ihnen verlangt, von Nutzern selbst geschaffene Inhalte zu entfernen, ihr eigenes Leistungsangebot zu beschränken oder personenbezogene Informationen auf eine Weise zu liefern, die die Grundrechte verletzt; weist darauf hin, dass Unternehmen im digitalen Sektor oftmals grenzüberschreitend tätig sind und dass sich die Rechtsvorschriften von Drittstaaten nachteilig auf Nutzer und Verbraucher in der EU auswirken können; fordert dementsprechend den Rat und die Kommission auf, die Auswirkungen der Rechtsvorschriften von Drittländern auf in der EU tätige natürliche oder juristische Personen so gering wie möglich zu halten;

45.  stellt fest, dass eine verstärkte Regierungsbeteiligung und Regulierung den offenen und unbegrenzten Charakter des Internets beeinträchtigt und dabei das Potenzial für umfassenderen elektronischen Handel und die Tätigkeit von Unternehmen der EU in der digitalen Wirtschaft einschränkt; ist davon überzeugt, dass ein Multi-Akteure-Ansatz den besten Ansatz bietet, um eine Ausgewogenheit zwischen öffentlichen und privaten Interessen in Bezug auf Internet und globalen Markt zu gewährleisten; fordert internationale Bemühungen zum Aufbau der erforderlichen Infrastruktur, um die Ausweitung der digitalen Wirtschaft, einschließlich liberaler Regulierungssysteme, zu ermöglichen, und fordert von den Entwicklungsländern, die gegenseitigen Vorteile in Übereinstimmung mit dem Grundsatz des Handels für einen Wechsel zu erhöhen;

46.  ist der Auffassung, dass beschränkter Zugang für die europäische Geschäftswelt zu digitalen Märkten und Online-Konsumenten unter anderem durch massive staatliche Zensur oder beschränkten Marktzugang für europäische Anbieter von Onlinediensten ein Handelshindernis darstellt; fordert die Kommission und den Rat auf, einen Sicherungsmechanismus in alle künftige Handelsabkommen einzubauen, besonders in jene mit Bestimmungen in Bezug auf Online-Dienste und Internetgemeinschaften von Nutzern, die Informationen untereinander austauschen, um zu gewährleisten, dass europäische IKT-Unternehmen nicht durch Dritte gezwungen werden, den Zugang zu Webseiten einzuschränken, von Nutzern geschaffene Inhalte zu entfernen oder personenbezogene Informationen wie etwa personenbezogene IP-Adressen auf eine Weise zu liefern, die den Grundrechten und -freiheiten zuwiderlaufen; fordert den Rat und die Kommission außerdem auf, eine Strategie zur Bekämpfung von Maßnahmen durch Drittländer zur Beschränkung des Zugangs für europäische Unternehmen zu globalen Onlinemärkten auszuarbeiten;

47.  fordert die Kommission auf, einen neuen Vorschlag rechtlicher Rahmenbedingungen für Ausfuhren von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck vorzulegen, in dem die potenziell schädliche Ausfuhr von IKT-Produkten und -Dienstleistungen in Drittländer aufgegriffen wird und eine koordinierende und überwachende Rolle der Kommission vorgesehen ist;

Management und Kontrolle des Internet (governance)

48.  ist der Auffassung, dass ein auf Kooperation beruhender Entscheidungsfindungsprozess von grundlegender Bedeutung ist, um die Achtung des offenen und partizipativen Charakter des Internets sicherzustellen; ist der Auffassung, dass jede Diskussion zu Regulierungen bezüglich des Internets offen und mit der Beteiligung aller Interessengruppen geführt werden sollte, insbesondere unter Beteiligung von Fachleuten für den Schutz der Grundrechte sowie von normalen Internetbenutzern; ist der Ansicht, dass die EU bei der Entwicklung von Grundregeln der digitalen Freiheit, von Verhaltensnormen im Cyberspace und von Streitbeilegungsmechanismen, die widerstreitende Rechtsprechungen berücksichtigen sollten, eine führende Rolle übernehmen sollte;

49.  stellt fest, dass die Struktur des Internets gegenwärtig relativ unreguliert ist und von einem Ansatz der Beteiligung zahlreicher Akteure bestimmt wird; betont die Notwendigkeit für die EU, sicherzustellen, dass dieser Ansatz der Beteiligung zahlreicher Akteure inklusiv ist, und dass kleine Unternehmen, Akteure und Anwender aus der Zivilgesellschaft nicht von einigen wenigen agierenden Großunternehmen und Regierungen überstimmt werden;

50.  ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit von Regierungen und Akteuren des privaten Sektors zu Fragen der ITK nicht auf der Festlegung direkter und indirekter Auflagen für ISP basieren sollte, Aufgaben einer übertragenen Strafverfolgung durch die Überwachung und Regulierung des Internets zu übernehmen;

51.  betont die große Bedeutung einer Strategie zum Management und zur Kontrolle des Internets für die gesamte EU, ebenso wie zu Fragen der Regulierung der Telekommunikation, und erinnert daran, dass diese Branche durch die Internationale Fernmeldeunion auf internationaler Ebene reguliert wird, in der die Mitgliedstaaten der EU jeweils eine Stimme haben;

52.  ist besorgt über die Vorschläge von Regierungskoalitionen und Unternehmen zur Einführung einer Regulierungsaufsicht und einer größeren, durch die Regierungen und Privatunternehmen ausgeübten Kontrolle des Internets und der Telekommunikation;

53.  fordert die EU auf, sich mit dem extraterritorialen Einfluss von Gesetzen von Drittländern, insbesondere der US-Gesetze über die Rechte am geistigen Eigentum, auf Bürger, Verbraucher und Unternehmen in der EU zu befassen und diese abzuwehren; ruft die Kommission in diesem Zusammenhang auf, baldigst ihre EU-weite Cloud-Computing-Strategie vorzustellen, wie in der Digitalen Agenda für Europa hervorgehoben wird;

54.  erinnert daran, dass das Internet, die Datenübertragung und Datenspeicherung sowie IKT wichtige Bestandteile der kritischen Infrastruktur der EU sind;

55.  bedauert das Drängen in der EU nach mehr Befugnissen für das Blockieren von Internetseiten, da dies stets nur ein letztes Mittel sein sollte;

56.  unterstützt den Grundsatz der Netzneutralität nachdrücklich, namentlich dass die Internetdienstanbieter keine Sperrungen, Diskriminierungen, Beeinträchtigungen, Einschränkungen, einschließlich Einschränkungen über den Preis, im Zusammenhang mit den Möglichkeiten eines jeden Nutzers vornehmen, beliebige Inhalte, Anwendungen oder Dienste nach freier Wahl quellen- und zielunabhängig über einen Dienst abzurufen, zu nutzen, zu senden, zu veröffentlichen, zu empfangen oder anzubieten;

57.  ist der Auffassung, dass mehr weltweite Zusammenarbeit geboten ist, um die Rechte des geistigen Eigentums in Zukunft zu erhalten und zeitgemäß zu gestalten, was Voraussetzung für die Sicherung von Innovation, Arbeitsplätzen und freiem Welthandel ist;

58.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Politik im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums zu entwickeln um es denjenigen, die wünschen, ihre eigenen Inhalte zu schaffen und diese ohne Erwerbs von Rechten auf geistiges Eigentum zu teilen, zu ermöglichen, es weiterhin tun zu dürfen;

59.  fordert die Kommission auf, einen neuen Regulierungsrahmen für den grenzüberschreitenden Online-Handel, eine Bewertung und Überarbeitung der Informationsgesellschafts-Richtlinie 2001/29/EG zur Sicherstellung von Vorhersehbarkeit und Flexibilität im EU-Urheberrechtsregime, und eine Überarbeitung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED) vorzuschlagen, durch die ein Ausgleich zwischen der Notwendigkeit einer entsprechenden Reform des Urheberrechts und der Notwendigkeit des Schutzes der Grundrechte im Internet und des offenen Internets geschaffen würde, und die eine Grundlage für Bestimmungen und Verpflichtungen auf dem Gebiet der Rechte des geistigen Eigentums in zukünftigen Freihandelsabkommen bilden würde;

Eine digitale Freiheitsstrategie

60.  erkennt an, dass Menschenrechte auch im Internet geschützt werden müssen, und ist der Ansicht, dass IKT in allen EU-Programmen, insbesondere in der Europäischen Nachbarschaftspolitik und den strategischen Partnerschaften, ein hoher Stellenwert eingeräumt werden sollte, um diese Bemühungen voranzutreiben;

61.  fordert die EU auf, digitale Freiheiten als Grundrechte und als unabdingbare Voraussetzungen anzuerkennen, um universelle Menschenrechte, etwa die Privatsphäre, die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und den Zugang zu Informationen, genießen zu können und die Wahrung der Transparenz und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Leben sicherzustellen;

62.  fordert die Kommission und den Rat auf, Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten der Zivilbevölkerung und unabhängige Journalisten, die bei ihren Aktivitäten IKT einsetzen, zu unterstützen, auszubilden und zu stärken, ihre Sicherheit und Freiheit im Internet sicherzustellen, und die diesbezüglichen Grundrechte der Privatsphäre, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit im Internet zu verteidigen;

63.  bittet die Mitgliedstaaten, die Ausnahme aus Gründen der öffentlichen Ordnung nicht als eine restriktive Maßnahme einzusetzen, um die Grundrechte zivilgesellschaftlicher Organisationen bezüglich Versammlung und Demonstration zu beschränken, und erinnert daran, dass eine solche Ausnahme begründet und verhältnismäßig sein muss.

64.  fordert in Empfängerländern von EU-Hilfe zusätzlich zu den Hilfsprogrammen eine politische und diplomatische Unterstützung der digitalen Freiheiten;

65.  ist der Auffassung, dass die Beschränkung der digitalen Freiheiten bei den Beziehungen der EU zu Drittländern in vollem Umfang berücksichtigt werden sollte, und dass Länder, die Unterstützung und Hilfe der EU erhalten (mit Ausnahme von Ländern, die unter einem akuten Konflikt leiden, von einer Katastrophe heimgesucht wurden oder sich in einer Situation in Anschluss an einen Konflikt oder eine Katastrophe befinden), angehalten werden sollten, IKT in einer Art und Weise zu nutzen, mit der die Transparenz und Rechenschaftspflicht erhöht werden;

66.  fordert den Rat und die Kommission auf, Bedingungsklauseln in Beitrittsverhandlungen und Verhandlungen über Rahmenvereinbarungen mit Drittländern, Menschenrechtsdialoge, Handelsverhandlungen und alle Formen der Zusammenkunft im Zusammenhang mit Menschenrechten aufzunehmen, in denen die Notwendigkeit der Garantie und Achtung des Rechts auf einen ungehinderten Zugang zum Internet und der digitalen Freiheiten festgeschrieben wird;

67.  fordert die Kommission und den Rat auf, hohe Standards auf dem Gebiet der digitalen Freiheiten in der EU zu fördern und aufrechtzuerhalten, insbesondere durch die Kodifizierung des Grundsatzes der Netzneutralität durch eine entsprechende Rechtsvorschrift, um die Glaubwürdigkeit der Union im Hinblick auf die Förderung und Verteidigung der digitalen Freiheiten in der ganzen Welt zu stärken;

68.  ist der Auffassung, dass die Abstimmung der Handels-, Sicherheits- und Außenpolitik der EU und die Bündelung ihrer Werte und Interessen unerlässlich sind, wenn die Union ihre wirtschaftliche Stärke wirksam einsetzen und bei der Verteidigung der digitalen Freiheiten als ein Global Player agieren will;

69.  ist der Auffassung, dass bei der Entwicklung und Ausführung einer digitalen Freiheitsstrategie die Koordination und gemeinsame diplomatische Initiativen mit anderen OECD-Ländern wesentlich für effizientes und agiles Handeln sind;

70.  fordert die Kommission und den Rat auf, eine Digitale Freiheitsstrategie so bald als möglich in die EU-Außenpolitik aufzunehmen;

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71.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/der Vizepräsidentin der Kommission und dem EAD zu übermitteln.

(1) http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/RegularSessions/Session20/Pages/ResDecStat.aspx
(2) Resolution durch den Rat der IPU auf ihrer 189. Sitzung (Bern, 19.10.2011) einstimmig angenommen. http://www.ipu.org/english/issues/hrdocs/189/is01.htm
(3) http://eeas.europa.eu/delegations/un_geneva/press_corner/focus/events/2012/20120625_en.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0250.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0237.
(6) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0140.
(7) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0126.
(8) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0059.
(9) ABl. L 56 vom 29.2.2012, S. 1.
(10) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0511.
(11) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0364.
(12) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0334.
(13) ABl. C 377 E vom 7.12.2012, S. 135.
(14) ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 101.
(15) ABl. C 236 E vom 12.8.2011, S. 33.
(16) ABl. C 236 E vom 12.8.2011, S. 24.
(17) ABl. C 290 E vom 29.11.2006, S. 107
(18) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0406.
(19) ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.
(20) ABl. L 87 vom 24.3.2012, S. 26.
(21) http://unesdoc.unesco.org/images/0013/001325/132540e.pdf

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