Abschluss des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit ***
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2013 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit im Namen der Europäischen Union (13582/2012 – C7-0323/2012 – 2012/0120(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (13582/2012),
– in Kenntnis des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit, das am 15. Oktober 2010 am Schluss der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP/MOP5) in Nagoya vom Plenum verabschiedet und am 11. Mai 2011 von der Union unterzeichnet wurde (13583/2012),
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 192 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0323/2012),
– gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0429/2012),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.