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Verfahren : 2012/0120(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0429/2012

Eingereichte Texte :

A7-0429/2012

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 16/01/2013 - 8.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0010

Angenommene Texte
PDF 202kWORD 19k
Mittwoch, 16. Januar 2013 - Straßburg
Abschluss des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit ***
P7_TA(2013)0010A7-0429/2012

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2013 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit im Namen der Europäischen Union (13582/2012 – C7-0323/2012 – 2012/0120(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (13582/2012),

–  in Kenntnis des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit, das am 15. Oktober 2010 am Schluss der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP/MOP5) in Nagoya vom Plenum verabschiedet und am 11. Mai 2011 von der Union unterzeichnet wurde (13583/2012),

–  in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 192 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0323/2012),

–  gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0429/2012),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

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