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Verfahren : 2011/0360(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0220/2012

Eingereichte Texte :

A7-0220/2012

Aussprachen :

PV 15/01/2013 - 15
CRE 15/01/2013 - 15

Abstimmungen :

PV 16/01/2013 - 8.6
CRE 16/01/2013 - 8.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0013

Angenommene Texte
PDF 205kWORD 22k
Mittwoch, 16. Januar 2013 - Straßburg
Bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und Verwalter alternativer Investmentfonds ***I
P7_TA(2013)0013A7-0220/2012
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2013 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds im Hinblick auf den übermäßigen Rückgriff auf Ratings (COM(2011)0746 – C7-0419/2011 – 2011/0360(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0746),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 53 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0419/2011),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 2. April 2012(1),

–  nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 23. Mai 2012(2),

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 5. Dezember 2012 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahme des Rechtsausschusses (A7-0220/2012),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 167 vom 13.6.2012, S. 2.
(2) ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 64.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 16. Januar 2013 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2013/ ... EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/41/EG über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds im Hinblick auf den übermäßigen Rückgriff auf Ratings
P7_TC1-COD(2011)0360

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2013/14/EU.)

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