Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2013 zu der Rolle der EU-Kohäsionspolitik und ihrer Akteure bei der Umsetzung der neuen europäischen Energiepolitik (2012/2099(INI))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 10. November 2010 mit dem Titel „Energie 2020 – Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie“ (COM(2010)0639),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 15. Dezember 2011 mit dem Titel „Energiefahrplan 2050“ (COM(2011)0885),
– unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (COM(2011)0370),
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung und der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0437/2012),
A. in der Erwägung, dass die gemeinsamen Ziele der europäischen Energiepolitik Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit sind;
B. in der Erwägung, dass mit der europäischen Energiepolitik auch die Sicherheit der Energieressourcen, die Diversifizierung der Versorgung sowie erschwingliche Preise für den Endverbraucher gewährleistet werden sollten;
C. in der Erwägung, dass die wichtigsten Ziele der europäischen Kohäsionspolitik die wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsion der europäischen Regionen durch Investitionen in Wachstum und Beschäftigung sind;
D. in der Erwägung, dass die kohäsionspolitischen Investitionen im Energiebereich zur Verwirklichung der Ziele beider Strategien beitragen sollten;
E. in der Erwägung, dass diese Strategien das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen auf lokaler Ebene in allen Regionen fördern und gleichzeitig den Übergang zu nachhaltigen Energieträgern und die Sicherheit der Energieversorgung in der gesamten EU garantieren sollten;
F. in der Erwägung, dass sich die Energiemärkte der Europäischen Union immer mehr über die nationalen Grenzen hinaus entwickeln, und dass diese Entwicklung in Zukunft noch sehr viel schneller voranschreiten wird;
G. in der Erwägung, dass laut dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag mindestens 80 % der EFRE-Mittel für stärker entwickelte Regionen und 50 % der Mittel für weniger entwickelte Regionen einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen zugute kommen sollten;
H. in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang mindestens 20 % Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und 6 % erneuerbaren Energieträgern zugewiesen werden müssen, was einer beträchtlichen Finanzierungssumme entspricht;
I. in der Erwägung, dass der Energiepreis in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist und historische Höchststände erreicht hat, wodurch für die europäische Industrie beträchtliche Schwierigkeiten entstanden sind;
J. in der Erwägung, dass sich der Mindestbetrag für ein im Rahmen von ELENA förderfähiges Projekt auf 50 Millionen Euro und für ein im Rahmen des Programms „Intelligente Energie“ förderfähiges Projekt auf mehr als 6 Millionen Euro beläuft, was das Budget von vielen Projekten in kleinen und ländlichen Gemeinden übersteigt;
K. in der Erwägung, dass im „Energiefahrplan 2050“ hervorgehoben wird, dass die erneuerbaren Energien eine große Rolle in der künftigen Energiepolitik spielen werden;
Allgemeine Ausrichtung
1. begrüßt den allgemeinen Ansatz der Verknüpfung der Kohäsionspolitik mit den Zielen der Strategie „Europa 2020“ und ihren Leitinitiativen, um ein intelligentes, tragfähiges und integratives Wachstum zu erreichen und den Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen, energieeffizienten Wirtschaft in allen Branchen zu unterstützen; weist auf die Bedeutung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds für die Erreichung dieser kurz- und langfristigen Ziele gemäß dem im Vertrag von Lissabon verankerten Geist der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten sowie für die Bekämpfung der Energiearmut in den weniger entwickelten Regionen in der EU und den am stärksten benachteiligten Haushalten hin;
2. betont, dass die EU infolge der nachteiligen Auswirkungen der derzeitigen Krise, die die lokalen und regionalen Unterschiede in Europa verschärft, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt nach Kräften unterstützen muss;
3. ist der Auffassung, dass Energieprojekte der EU zur regionalen Entwicklung und stärkerer grenzüberschreitender Zusammenarbeit beitragen könnten, indem sie den Regionen helfen, ihre Fähigkeit zur Bewirtschaftung von Energieressourcen auszubauen; ist der Auffassung, dass Investitionen in erneuerbare oder kohlenstoffarme Energieträger und Energieeffizienz zur regionalen Entwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen können;
4. betont die Notwendigkeit, zwischen den kohäsionspolitischen Zielen, die zu der Strategie „Europa 2020“ gehören, und allgemeineren energiepolitischen Zielen der EU, die auch die Länder betreffen, die die Kriterien der Kohäsionsförderung erfüllen, zu unterscheiden; unterstreicht, dass der Kohäsionsfonds nur dann als zusätzliche Quelle zur Finanzierung von Energieprojekten genutzt werden darf, wenn ein Projekt zu den Zielen der Kohäsionspolitik beiträgt;
5. vertritt die Auffassung, dass die Regionen Europas ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten und Gegebenheiten fördern sollten, das den Regionen Europas genügend Flexibilität zugesteht, um sich auf diejenigen nachhaltigen Energiequellen konzentrieren zu können, die am besten an die lokalen und regionalen Bedingungen und Ressourcen angepasst sind, um die Ziele der Strategie EU-2020 zu erreichen, und dass die EU damit beginnen sollte, europäische Energieziele EU-weit zu messen und zu implementieren;
6. empfiehlt, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die europäischen Energiemärkte in regionalen Zusammenschlüssen angeordnet sind, und vertritt die Ansicht, dass den Besonderheiten der nationalen und regionalen Märkte in Zukunft mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte, um eine ordnungsgemäße Umsetzung der Rechtsvorschriften sicherzustellen;
7. ist der Auffassung, dass die Europäische Union zur Sicherstellung ihrer künftigen Energieversorgung und zum Schutz ihrer Interessen in diesem Bereich unverzüglich handeln sollte und dass es hierfür notwendig ist, zusätzlichen Druck auf die regionalen und lokalen Vertreter auszuüben, damit die von der EU festgelegten Leitlinien eingehalten werden; ist zugleich der Ansicht, dass ihnen bei der Erstellung von Projekten umfangreiche finanzielle Unterstützung angeboten werden sollte;
8. betont, dass die voraussichtliche Erhöhung der Energiepreise die Bürgerinnen und Bürger in den weniger entwickelten EU-Regionen besonders benachteiligen könnte; fordert deshalb, dass dies bei der Planung der Kohäsionspolitik berücksichtigt wird und dass die Mitgliedstaaten zusätzliche Maßnahmen treffen, um die Folgen abzuschwächen, besonders für geschützte Verbraucher;
Aufbau von Kapazitäten
9. betont, dass die derzeitigen Klima- und Energieziele sowie die künftigen Energieziele für die Zeit nach 2020 auf einer gerechten Lastenverteilung zwischen den europäischen Regionen basieren und ihnen die Möglichkeit zukünftiger notwendiger Entwicklung bieten sollten;
10. betont, dass Bürokratie und fehlende Transparenz der Abläufe den Zugang zu dem Kohäsionsfonds und den Strukturfonds erschwert und gerade die Akteure von einem Antrag abgeschreckt haben, die diese Mittel am nötigsten haben; unterstützt daher die Vereinfachung von Bestimmungen und Verfahren, die Aufhebung bürokratischer Hürden und eine erhöhte Flexibilität bei der Bewilligung dieser Mittel sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene; ist überzeugt, dass eine Vereinfachung zu einer effizienten Verwendung der Mittel, höheren Absorptionsraten, weniger Fehlern und kürzeren Zahlungsfristen beitragen und es den ärmsten Mitgliedstaaten und Regionen ermöglichen wird, die Finanzierungsinstrumente in vollem Umfang zu nutzen, die die Unterschiede zwischen den Regionen und Staaten verringern sollen; ist der Ansicht, dass ein Ausgleich zwischen der Vereinfachung und der Stabilität der Regeln und Verfahren gefunden werden muss;
11. betont, wie wichtig es ist, die Verwaltungskapazitäten in den Mitgliedstaaten, auf regionaler und lokaler Ebene sowie unter den Interessengruppen ohne administrativen Mehraufwand zu erhöhen, um die Finanzierung in vollem Umfang und effizient nutzen zu können, die im Rahmen der Kohäsionspolitik Energieprojekten zugeteilt wird (u. a. in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien), um Hindernisse für effektive Synergien zwischen den Strukturfonds und anderen Fonds zu überwinden und die effektive Gestaltung und Umsetzung der Politik zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten zu weiteren Anstrengungen auf, um qualifizierte Bedienstete zur Verwaltung von EU-Mitteln anzuwerben und langfristig zu beschäftigen;
12. weist im Hinblick auf große Energieprojekte auf die möglichen Kapazitätsmängel verschiedener regionaler und lokaler Behörden hin, welche die Umsetzung ernsthaft gefährden könnten; ist daher der Auffassung, dass nicht nur JESSICA, ELENA und IEE-MLEI gestärkt werden sollten, sondern dass alle Mittelzuweisungen für die thematische Konzentration auf eine emissionsarme Wirtschaft im Rahmen der Kohäsionspolitik bis 2018 im Lichte ihrer Absorptionsrate überprüft und erforderlichenfalls spätestens im Rahmen der künftigen allgemeinen Überprüfung des MFR angepasst werden sollten;
13. begrüßt die Einführung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Intelligente Städte und Gemeinden“ und fordert die einschlägigen, an den Planungsverfahren für eine nachhaltige Stadtentwicklung beteiligten Partner auf, die Initiativen JESSICA (Joint European Support for Sustainable Investment in City Areas – Gemeinsame europäische Unterstützung für nachhaltige Investitionen in Stadtgebiete) und ELENA (European Local Energy Assistance – Europäische Energiehilfe auf lokaler Ebene) für Investitionen in nachhaltige Energie auf lokaler Ebene stärker zu fördern und ihr Potenzial voll auszuschöpfen, um Städte und Regionen dabei zu unterstützen, tragfähige Investitionsvorhaben in den Bereichen Energieeffizienz, Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und nachhaltiger Stadtverkehr zu beginnen;
14. betont, wie wichtig es ist, die Verteilung der Kohäsionsförderung für Energieprojekte regelmäßig zu überprüfen, um die Absorptionsrate zu erhöhen und die Mittel in Programme zu leiten, bei denen Absorption, Wertsteigerung und Wirksamkeit erwiesen sind;
15. unterstützt zwar neue Finanzierungsinstrumente (Darlehen, Darlehensgarantien und Beteilungsfinanzierungen), betont aber, dass diese zusätzlich zu direkten Finanzhilfen und zur Kofinanzierung von Energieprojekten angeboten werden und diese nicht ersetzen sollten;
16. weist die Mitgliedstaaten und die Kommission darauf hin, dass Städte, besonders kleine und mittlere Städte und ländliche Gemeinden, für direkte finanzielle Unterstützung bei Energieeffizienz- und Gebäudesanierungsprojekten, aber auch bei überregionalen und grenzüberschreitenden Projekten in Betracht kommen sollten, da ihnen wahrscheinlich die Verwaltungskapazitäten fehlen, um andere Finanzinstrumente voll auszuschöpfen; legt der Kommission in diesem Sinne die Ausarbeitung einer Strategie für Energieeffizienz für kleinere Ortschaften nahe;
17. vertritt die Ansicht, dass Initiativen, mit denen lokale und regionale Kapazitäten zur Erreichung von Energieeinsparungen gefördert werden, unter anderem durch Investitionen im Rahmen des EFRE und ESF unterstützt werden sollten;
18. fordert die Kommission auf, ein auf den Erfahrungen aus dem Partnerschaftsprogramm aufbauendes EU-weites Zusammenarbeitsprogramm einzurichten, um die Zusammenarbeit zwischen Regionen mit hoher Absorption von EU-Mitteln und Regionen mit geringer Absorptionsrate zu verbessern und die Verbreitung von Informationen über bewährte Praktiken zu erleichtern;
Partnerschaftsvereinbarungen
19. erinnert daran, dass regionale und lokale Behörden im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Durchführung von Projekten zu Partnerschaftsvereinbarungen konsultiert werden sollten, um diesen eine reelle Chance zu geben, Einfluss auf ihre Ziele, den Gegenstand der Ausgaben und ihre Umsetzung zu nehmen; fordert eine weitere Stärkung dieses Partnerschaftsprinzips;
20. unterstützt daher in punkto Energiepolitik und Energieeffizienz ein auf mehreren Ebenen gleichzeitig ansetzendes, dezentralisiertes Konzept, das unter anderem den Bürgermeisterkonvent und die weitere Entwicklung der Initiative „Intelligente Städte“ („Smart Cities“)sowie die Förderung der besten Lösungen auf regionaler und lokaler Ebene durch Informationskampagnen einschließt;
21. weist darauf hin, dass kohäsionspolitische Finanzierungsvereinbarungen sicherstellen sollten, dass die unterschiedlichen wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Merkmale der Regionen umfassend berücksichtigt werden; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Rolle, die die Regionen an den Außengrenzen der Europäischen Union spielen;
22. ist überzeugt, dass der Gemeinsame Strategische Rahmen zwar Zweckbindung, und andere thematische Ziele vorsieht, diese Maßnahmen aber auf flexible Weise innerhalb von Partnerschaftsvereinbarungen angewandt werden sollten, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, ihre eigenen wirksamsten Strategien zur Erreichung der Ziele der EU-2020-Strategie und der Kohäsionspolitik zu verfolgen;
23. unterstreicht die Notwendigkeit, bei der Bewertung von Energieprojekten, die für eine Finanzierung im Rahmen der Kohäsionspolitik vorgeschlagen werden, weit gefasste Kriterien anzuwenden; stellt insbesondere fest, dass unterschiedliche geografische Bedingungen es unmöglich machen, eine einheitliche Energiepolitik pauschal auf alle Regionen anzuwenden;
Umsetzung und politische Vorschläge
24. erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten zwar ihren Energiemix gemäß den EU-Klimaschutzzielen ändern, viele Regionen aber nach wie vor von fossilen Brennstoffen abhängig sind; ist daher der Überzeugung, dass diesen Regionen empfohlen werden sollte, Energiequellen zu nutzen, die mit den Zielen eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums im Einklang stehen;
25. betont, dass lokale Quellen der Energieerzeugung nach reiflicher Überlegung auszuwählen sind, damit sie sich möglichst harmonisch in die Landschaft der Region einpassen;
26. hält auf europäischer Ebene kohärente Regeln für erforderlich, ebenso wie einen Mechanismus, der es den Behörden ermöglicht, Zugang zu Informationen aus der gesamten Union zu erhalten, um die Entwicklungen auf dem Energiemarkt umfassend nachvollziehen zu können;
27. ist der Auffassung, dass die Kohäsionspolitik bei der Nutzung des Innovations-, Forschungs- und Entwicklungspotenzials eine Schlüsselrolle übernehmen kann, sodass sich die zukünftigen Herausforderungen im Energiesektor als Chance für einen neuen wirtschaftlichen Aufschwung der Union erweisen können;
28. unterstützt die Inanspruchnahme von kohäsions- und energiepolitischen Mitteln für grenzüberschreitende Projekte mit Drittländern und für die Verknüpfung nationaler Verkehrsnetze; betont, dass Grenzregionen so weit wie möglich in das EU-System eingebunden werden sollten, um eine nachhaltige Entwicklung auf beiden Seiten der Grenze sicherzustellen; betont, dass für solche Finanzierungen die Regeln des EU-Energiemarktes gelten sollten, einschließlich des dritten Energiepakets;
29. begrüßt den neuen Vorschlag zur Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ als einem zusätzlichen und ergänzenden Instrument der Kohäsionspolitik, um den umfangreichen Bedarf an Investitionen zur Modernisierung und Erweiterung der Energieinfrastruktur Europas anzugehen und damit zu den Zielen der Strategie „Europa 2020“ beizutragen; fordert die Kommission nachdrücklich dazu auf, die Koordination zwischen dem Kohäsionsfonds und den Strukturfonds einerseits und der Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ andererseits zu maximieren;
30. empfiehlt die Umsetzung grenzübergreifender Strategien für eine effiziente Erzeugung, Verteilung und Nutzung der Energie im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ und der Fazilität „Connecting Europe“; betont, wie wichtig es ist, die europäischen Vorschriften über Energieinfrastrukturbetreiber dem grenzübergreifenden Kontext anzupassen;
31. ist der Überzeugung, dass kohäsionspolitische Mittel bereitgestellt werden sollten, um lokale und regionale Behörden, KMU und Privatpersonen strukturiert über einzelstaatliche Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien zu informieren; erinnert daran, dass dies besonders in den Mitgliedstaaten nötig ist, in denen ein Herkunftsnachweissystem angenommen wurde, das möglicherweise nur Großprojekte im Energiebereich begünstigt;
32. fordert, bei der Finanzierung von Energievorhaben Synergieeffekte zwischen öffentlicher und privater Förderung in vollem Umfang zu nutzen;
33. unterstützt die Überarbeitung der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG, um eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf regionale, lokale und grenzüberschreitende Projekte zur Energieeffizienzsteigerung und auf den Kauf von Produkten der höchsten Energieeffizienzklasse gemäß der Richtlinie 2010/30/EU zu ermöglichen;
34. ist der Überzeugung, dass der Ausschluss von Projekten zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds auf solche Projekte beschränkt bleiben muss, die Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG betreffen, um unverhältnismäßige Auswirkungen auf weniger entwickelte Regionen zu vermeiden und deren Übergang zu emissionsarmen Regionen nicht zu verzögern; fordert die Kommission auf, genauer zu erläutern und zu definieren, welche Energiesektoren nicht für Mittel aus dem Kohäsionsfonds in Betracht kommen, und diese Ausschlussregelung für Projekte in Konvergenzregionen zurückzunehmen;
35. weist darauf hin, dass Fernwärme und KWK-Anlagen insbesondere in Mittel- und Osteuropa sehr verbreitet sind; ist der Ansicht, dass die Modernisierung dieser Anlagen und ihres Verteilungsnetzes sowie gegebenenfalls der Bau neuer Kraftwerke mit hohem Wirkungsgrad positive Auswirkungen auf die Umwelt hätten und daher im Rahmen der Kohäsionspolitik gefördert und unterstützt werden sollten;
Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Infrastruktur
36. stimmt überein, dass Energieeffizienz für die Energieziele der EU von entscheidender Bedeutung ist und vor allem innerhalb der thematischen Konzentrationsstruktur und im Rahmen der Operationellen Programme gefördert werden sollte; ist der Überzeugung, dass europäische Maßnahmen Energieeffizienz in der Phase der Energieproduktion, der Verteilung und des Verbrauchs unterstützen sollten;
37. hält es für äußerst wichtig, dass in Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien investiert wird, insbesondere im Wohnungsbau;
38. ist der Ansicht, dass es bei einem intelligenten Einsatz der Gemeinschaftsmittel in der kommenden Planungsperiode 2014-2020 gelingen wird, das Ziel von 20% im Hinblick auf die Energieeffizienz und damit die Vorgaben in Bezug auf Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union zu erreichen; betont, dass die Senkung des Verbrauchs durch Energieeffizienz der nachhaltigste Weg zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen ist, mit dem die Einfuhren um etwa 25% gesenkt werden können;
39. unterstreicht die Bedeutung der Kohäsionspolitik und der dafür bereitgestellten Finanzmittel für die umfassende Entwicklung der Infrastruktur und Netze (insbesondere in Bezug auf intelligente Netze und Verteilung) für die Energiespeicherung und -verteilung zwischen den Mitgliedstaaten und allen Regionen der EU, einschließlich der Regionen in äußerster Randlage, für die Vollendung und das reibungslose Funktionieren des Energiebinnenmarktes, für die Bereitstellung einer erschwinglichen, sicheren und nachhaltigen Energieversorgung sowie für die Erreichung des Konvergenzziels in den EU-Regionen, für die Versorgungssicherheit sowie für die Erreichung des Konvergenzziels in den EU-Regionen, wobei die besonderen Bedürfnisse der europäischen Bürgerinnen und Bürger in jedem Mitgliedstaat zu berücksichtigen sind; betont, dass nach 2015 keine Region der Mitgliedstaaten mehr von den Gas- und Elektrizitätsnetzen der Europäischen Union isoliert oder nicht angemessen an die Energienetze angeschlossen sein sollte;
40. betont, dass ein integriertes und verbundenes Energiesystem sowie lokale und regionale intelligente Verteil- und Übertragungsnetze für Strom und Gas sowie Speicheranlagen entwickelt werden müssen; ist der Überzeugung, dass die thematische Konzentration auf Energie die Schaffung und Erneuerung von Netzen für erneuerbare Energiequellen, etwa die nachhaltige Erzeugung von Biogas, unterstützen sollte;
41. weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik dazu beitragen sollte, ausgewogene Energieströme über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg sicherzustellen, um das Risiko möglicher Stromausfälle (beispielsweise durch Transformatoren) zu beseitigen;
42. stellt fest, dass Energieeffizienz und die Förderung erneuerbarer Energien in ländlichen Gebieten nötig sind; betont das steigende Energieeinsparpotenzial in ländlichen Haushalten, welches innovative Finanzierungssysteme erfordern könnte, da diese Gemeinschaften nicht über die Finanzinstitutionen verfügen, die in der Lage wären, diese Projekte zu unterstützen; unterstützt Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu neuen Technologien in ländlichen Gebieten, insbesondere im Bereich der Energieerzeugung in kleinstem Maßstab;
43. ersucht die Kommission, sicherzustellen, dass die Energiepolitik für ländliche Gebiete geeignet ist, indem sie sich auf umfassendere und koordiniertere Weise mit den Problemen und Möglichkeiten ländlicher Gebiete im Hinblick auf Energieverbrauch und -erzeugung befasst;
44. weist auf nach wie vor ungenutztes Energieeffizienzpotenzial im Bau- und Verkehrswesen hin, wo sich durch Investitionen in die Wärmedämmung von Gebäuden und den energiesparenden öffentlichen Personenverkehr Arbeitsplätze schaffen ließen; ist der Auffassung, dass in diesem Bereich Mehrjahresziele gesetzt werden sollten;
45. weist auf das Ungleichgewicht hinsichtlich der nachhaltigen Ressourcennutzung zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten hin; betont, dass durch grenzübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nachhaltigen Ressourcennutzung und der Energieeffizienz Skaleneffekte erzielt werden können; ist der Auffassung, dass Maßnahmen zur Unterstützung von Ressourceneffizienz und Materialrückgewinnung verstärkt werden sollten; unterstreicht die Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionen und ihrer Auswirkungen auf die regionale Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt und vertritt daher die Ansicht, dass ein Gleichgewicht geschaffen werden muss zwischen der Verwirklichung unserer Klimaziele und der Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in den Regionen Europas, das für ein nachhaltiges und wettbewerbsfähiges Wachstum erforderlich ist;
46. unterstreicht, wie groß der Nutzen ist, wenn die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds für die Implementierung von Informations- und Kommunikationsnetzwerken eingesetzt werden, die für die Entwicklung eines intelligenten EU-Energienetzes erforderlich sind, das sicher und belastungsfähig ist;
Wettbewerbsfähigkeit, Schaffung von Arbeitsplätzen und Bekämpfung von Energie-Armut
47. betont, dass Investitionen in die Energieinfrastruktur sowie in eine energieeffiziente Bauweise und energieeffiziente Verkehrsmittel sich unmittelbar in der Schaffung neuer Arbeitsplätze niederschlagen werden;
48. ruft zum Austausch bewährter Verfahren auf EU-Ebene auf, damit verfolgt werden kann, wie sich die vorgesehenen energiepolitischen Maßnahmen auf die Energieengpässe auswirken;
49. hebt die Notwendigkeit hervor, die Zersplitterung des EU-Energiemarkts durch Beseitigung der Barrieren und Engpässe in den rechtlichen Regelwerken und im System für den Zugang zu öffentlichen und privaten Mitteln für die Ausarbeitung und Verwirklichung von Projekten aufzuheben;
o o o
50. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Ausschuss der Regionen zu übermitteln.