Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2013 zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln (2012/2134(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Aktionsplan zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU“ (COM(2011)0870),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission mit dem Titel „Verringerung der Verwaltungslasten für KMU – Anpassung der EU-Rechtsvorschriften an die Bedürfnisse von Kleinstunternehmen“ (COM(2011)0803),
– unter Hinweis auf das Programm der Kommission für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen mit der Bezeichnung „COSME“ (COM(2011)0834),
– unter Hinweis auf den „Small Business Act für Europa“ (COM(2008)0394), in dem die zentrale Rolle der KMU für die Volkswirtschaften in der EU anerkannt wird und der darauf abzielt, die Rolle der KMU zu stärken und ihr Wachstums- und Beschäftigungsförderungspotenzial zu begünstigen, indem eine Reihe von Problemen abgebaut wird, die als hinderlich für die Entwicklung der KMU betrachtet werden,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Februar 2011 mit dem Titel „Überprüfung des “Small Business Act„ für Europa“ (COM(2011)0078) und auf seine diesbezügliche Entschließung vom 12. Mai 2011(1),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Risikokapitalfonds (COM(2011)0860),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (COM(2011)0862),
– unter Hinweis auf die Erhebung der Kommission und der Europäischen Zentralbank aus dem Jahr 2011 über den Zugang der KMU zu Finanzierungen,
– unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 2/2012 des Europäischen Rechnungshofes zu Finanzinstrumenten für kleine und mittlere Unternehmen mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2010 zur Weiterentwicklung des Beschäftigungspotenzials einer neuen, nachhaltigen Wirtschaft(2),
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Rechtsausschusses (A7-0001/2013),
A. in der Erwägung, dass schlecht konzipierte Vorschriften für Finanzinstitute in Kombination mit den gravierenden und tiefgreifenden Auswirkungen der Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise den Zugang von KMU zu Finanzmitteln erschweren könnten;
B. in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die notwendigen Instrumente auszuarbeiten und weiterzuentwickeln und passende Bedingungen zu schaffen, mit denen die EU in die Lage versetzt wird, das Wachstum im Euro-Währungsgebiet und in der gesamten EU zu fördern;
C. in der Erwägung, dass Bankkredite die wichtigste Finanzierungsquelle für KMU in der Europäischen Union darstellen;
D. in der Erwägung, dass laut Angaben der EZB bei den Kreditzinsen für KMU zwischen den Mitgliedstaaten große Unterschiede sowie Ungleichgewichte in Bezug auf den Zugang zu Liquidität bestehen und in einigen Ländern ein hoher Prozentsatz von Kreditanträgen für Geschäftspläne abgelehnt wird;
E. in der Erwägung, dass über 98 % der Unternehmen in Europa zu den KMU zählen und dass über 67 % der Arbeitsplätze in der Union auf KMU entfallen; in der Erwägung, dass sie deshalb das Rückgrat der Wirtschaft der Europäischen Union bilden und auf lange Sicht wichtige Wirtschaftswachstums- und nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten in den 27 Mitgliedstaaten schaffen;
F. in der Erwägung, dass 85 % aller neuen Arbeitsplätze in der EU zwischen 2002 und 2010 durch KMU geschaffen wurden, insbesondere durch neue Unternehmen; in der Erwägung, dass 32,5 Millionen Menschen in der EU selbstständig tätig sind;
G. in der Erwägung, dass unterschiedliche KMU mit unterschiedlichen Bedürfnissen existieren;
H. in der Erwägung, dass die Maßnahmen zur Förderung von KMU und des Unternehmertums durch den „Small Business Act“ geregelt werden, zu dessen Durchführung sich die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Kommission verpflichtet haben;
Allgemeine Aspekte
1. begrüßt den Aktionsplan der Kommission und dessen breit gefächertes Spektrum von Vorschlägen und Empfehlungen für KMU;
2. stimmt der Kommission zu, dass der wirtschaftliche Erfolg, die Exzellenz und der Zusammenhalt in der Europäischen Union in hohem Maße abhängig sind von nachhaltigen Wachstums- und Beschäftigungsmöglichkeiten, die von KMU geboten werden, die qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen liefern; hebt hervor, dass das Wirtschaftswachstum über das gesamte Spektrum von Unternehmen hinweg gefördert werden muss; betont, dass KMU Bestandteile eines weiter reichenden „Ökosystems“ von Unternehmen sind; weist darauf hin, dass im Rahmen dieses „Ökosystems“ auch eine entsprechende Konzentration auf die Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für Kleinstunternehmen und Einzelunternehmer sichergestellt werden muss; stellt fest, dass größere Unternehmen sich in hohem Maße auf ein breites Netzwerk kleinerer KMU stützen;
3. unterstreicht, dass viele KMU wegen des verschärfenden Effekts der Finanz- und Wirtschaftskrise Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln haben und dass die KMU neue und zuweilen strengere Regelungskriterien als bisher erfüllen müssen; betont, dass für Bankinstitute, die während der Krise in den Genuss staatlicher Beihilfen und weiterer impliziter Unterstützung in Form von Garantien seitens des Staates und Liquiditätszuschüssen seitens der nationalen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank kamen, Vorgaben in Bezug auf die Höhe der Finanzierungsmittel und die Finanzierungsbedingungen für KMU gelten sollten; legt der Kommission nahe, ihre Bemühungen im Hinblick darauf fortzusetzen, dass die Umsetzung des Grundsatzes „Vorfahrt für KMU“ auf innerstaatlicher Ebene gefördert wird, was auch bedeutet, dass das Regelungsumfeld und die Verwaltungsaufgaben von KMU weiter vereinfacht werden;
4. unterstreicht die Tatsache, dass bei der Vereinfachung des Regelungsumfelds und der Verwaltungsaufgaben von KMU ein angemessener Schutz der Arbeitnehmer in den Bereichen soziale Sicherheit und Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die mögliche Diskriminierung beim Zugang zu Finanzmitteln im Fall von KMU anzugehen, die von benachteiligten Menschen oder gesellschaftlichen Gruppen geleitet werden;
5. stellt fest, dass in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands unternommen wurden;
6. hebt hervor, dass das örtliche Bankensystem gestärkt werden muss; unterstreicht die Verantwortung und die Aufgaben der Banken europäischer bis lokaler Größenordnung in Bezug auf kluge Investitionen in die Wirtschaft und insbesondere in KMU; vermerkt die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bezüglich der Darlehenskosten für KMU und des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU, die aus dem ungünstigen makroökonomischen Kontext resultieren und negative Auswirkungen in Grenzregionen haben könnten; weist darauf hin, dass – auch wenn die Probleme von KMU beim Zugang zu Krediten in den einzelnen Mitgliedstaaten nach wie vor unterschiedlich groß sind – die Ergebnisse der Umfrage „Bank Lending Survey“ der EZB vom Oktober 2011 zeigen, dass die Vorgaben für die Vergabe von Darlehen an KMU generell erheblich verschärft wurden und das eine Rückführung der Investitionen auf ein Mindestmaß zu einer Kreditklemme führen kann; stellt darüber hinaus fest, dass es eine erhebliche Nachfrage nach Mikrokrediten in der EU gibt;
7. bekräftigt, dass die Überarbeitung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Konzessionsvergabe nicht dazu führen sollte, dass der Zugang von KMU und Kleinstunternehmen zu den entsprechenden Vergabemärkten erschwert wird;
8. weist darauf hin, dass in Europa der Bankensektor die Hauptfinanzierungsquelle für KMU ist; hält es für notwendig, bei der Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln differenziert vorzugehen, weil der Bankensektor zersplittert ist und deshalb auch unter Beachtung der landesspezifischen Gegebenheiten große Unterschiede bei den Kreditvergabequoten und dem Kreditangebot zwischen den einzelnen Ländern bestehen;
Vielfalt von kleinen und mittleren Unternehmen
9. weist die Kommission darauf hin, dass KMU europaweit sehr heterogen sind und von sehr traditionellen Familienbetrieben bis zu schnell wachsenden Unternehmen, Hochtechnologieunternehmen, Kleinstunternehmen, Sozialunternehmen und neu gegründeten Unternehmen reichen und dass deshalb ebenso vielfältige Varianten im Umgang mit ihnen erforderlich sind;
10. weist darauf hin, dass in der gegenwärtigen Lage, in der der unzureichende Zugang zu angemessenen Risikokapitalquellen – insbesondere in den ersten Phasen eines Projekts – nach wie vor eines der größten Hemmnisse bei der Gründung und Entwicklung von auf Wachstum ausgerichteten Unternehmen ist, im Aktionsplan der Kommission ein nachdrücklicher Schwerpunkt auf Risikokapital als Möglichkeit zur Wachstumsfinanzierung gelegt wird; betont aber, dass diese Art der Finanzierung nur für eine geringe Zahl von KMU geeignet ist und dass Bankkredite die Hauptfinanzierungsquelle bleiben;
11. betont, dass es keine allgemein gültigen Finanzierungsmöglichkeiten gibt, und fordert die Kommission auf, die Entwicklung eines breiten Spektrums maßgeschneiderter Programme, Instrumente und Initiativen von Eigenkapitalinstrumenten (wie „Business Angels“, Gruppenfinanzierung und multilaterale Handelsfazilitäten) und Quasi-Beiteiligungskapital (Mezzanine-Finanzierung) bis zu Schuldtiteln (Unternehmensanleihen über geringe Beträge, Garantiefazilitäten und -plattformen) in Partnerschaften zwischen Banken und anderen an der KMU-Finanzierung beteiligten Wirtschaftsakteuren (Wirtschaftsprüfern, Unternehmensverbänden, KMU-Verbänden oder Handelskammern) zu fördern, um Unternehmen unter Berücksichtigung ihrer Größe, ihres Umsatzes und ihres Finanzierungsbedarfs in ihrer Gründungs-, Wachstums- und Übernahmephase zu unterstützen;
12. betont, dass die Kommission deutlich darauf hinweisen sollte, dass dem Wertpapiermarkt zu verschiedenen Zeitpunkten eine wichtige Aufgabe bei der Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln von KMU und Investoren zukommen kann; macht erneut darauf aufmerksam, dass es bereits speziell für KMU eingerichtete Börsenplätze im Euro-Währungsgebiet gibt, die auf die besonderen Anforderungen an den Markt und die Finanzierung im Euro-Währungsgebiet zugeschnitten sind;
Anfälligkeit von KMU
13. fordert die Kommission auf, neue Vorschriften für KMU einer generellen und integrativen Folgenabschätzung, darunter einem umfassenden Test, zu unterziehen und dabei auch die Erfordernisse von KMU und die für sie geltenden Herausforderungen zu berücksichtigen;
14. hebt hervor, dass KMU oft am Ende einer langen Lieferkette stehen und somit diejenigen sind, die am stärksten von Zahlungsverzug und kurzen Zahlungsfristen betroffen sind; begrüßt daher die Initiative der Kommission, die Mitgliedstaaten nachdrücklich zu ermutigen, die Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie zu beschleunigen;
15. hebt hervor, dass die Untersuchungen der Kommission zeigen, dass nicht nur der Zugang zu Finanzmitteln, sondern auch der Zugang zum Erwerb von Kenntnissen, darunter Managementfähigkeiten sowie Finanz- und Buchführungskenntnissen, entscheidende Faktoren für KMU sind, wenn es um den Zugang zu Kapital sowie um Innovationen, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum geht; ist der Ansicht, dass die Bereitstellung von EU-Finanzinstrumenten deshalb um ein Angebot an geeigneten Beratungs- und Schulungsprogrammen sowie um die Bereitstellung von wissensgestützten Unternehmensdienstleistungen ergänzt werden muss;
16. vertritt die Ansicht, dass KMU auf lokaler Ebene unterstützt und Maßnahmen entwickelt werden müssen, um den Unternehmergeist zu fördern, die Lage der KMU während ihrer gesamten Existenz zu verbessern und ihnen zu helfen, Zugang zu neuen Märkten zu erlangen; ist der Auffassung, dass die Anerkennung und der Austausch bewährter Verfahren Schlüsselelemente dieser Politik sind;
Professionelleres Unternehmertum
17. stellt fest, dass fehlende finanzielle Grundkenntnisse von Unternehmern die Qualität von Geschäftsplänen und somit auch den Erfolg von Kreditanträgen begrenzen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, potenzielle Unternehmer durch Maßnahmen zur beruflichen Fortbildung und Partnerschaften zwischen Banken, Handelskammern, Unternehmensverbänden und Wirtschaftsprüfern zu unterstützen;
18. ist der Ansicht, dass weibliches Unternehmertum ein unausgeschöpftes Potential für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der EU darstellt, das gefördert und gestärkt werden sollte, und dass alle Hindernisse, die Frauen auf dem Arbeitsmarkt im Wege stehen, beseitigt werden sollten;
19. ist der Auffassung, dass die Vermittlung von Kenntnissen in Unternehmensführung und Programme zum Thema der Funktionsweise der Märkte, der Wirtschaft und der Finanzsysteme in die Grundbildungssysteme einbezogen werden sollten; vertritt die Ansicht, dass ein gut ausgearbeiteter Geschäftsplan der erste Schritt hin zu einem besseren Zugang zu Finanzmitteln und in Richtung Nachhaltigkeit ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Vermittlung von Finanzwissen unverzüglich in ihre Bildungsprogramme aufzunehmen; unterstützt in diesem Zusammenhang das Programm „Erasmus für Jungunternehmer“ zur Unterstützung einer Kultur des Unternehmergeistes und zur Entwicklung des Binnenmarktes und der Wettbewerbsfähigkeit;
20. ist der Ansicht, dass eine spezielle Strategie für Unternehmensgründungen und Finanzierungsinstrumente erforderlich ist, um innovative Vorhaben umzusetzen und die Kreativität von Jungunternehmern und -unternehmerinnen zu fördern;
21. hebt hervor, dass in einigen Mitgliedstaaten bereits mehrere bewährte Praktiken zur Verbesserung der Vorbereitung von Unternehmern existieren; fordert die Kommission auf, deren Umsetzung in anderen Mitgliedstaaten zu unterstützen;
22. betont, dass eine regelmäßige vereinfachte Information von Unternehmern und potenziellen Unternehmern sowie Banken über Fortbildungsinitiativen, EU-Finanzierung und -Programme für KMU auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene unerlässlich ist, da sie alle verfügbaren Möglichkeiten und Maßnahmen nutzen müssen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die nationalen KMU-Verbände angemessen über die Initiativen der EU und von der EU vorgeschlagene Maßnahmen informiert werden;
23. fordert, dass die EIB-Gruppe ihre Informationsbemühungen intensiviert, um in Zusammenarbeit mit den KMU-Verbänden die Finanzierungsmöglichkeiten im Kreise der KMU bekannter zu machen;
24. weist darauf hin, dass eine Beratung für Unternehmer, die Konkurs angemeldet haben, unerlässlich ist in Anbetracht der Tatsache, dass 15 % der Unternehmen, die schließen, Konkurs angemeldet haben; unterstützt die Vereinfachung und Verkürzung von Konkursverfahren, um den betreffenden Unternehmern eine zweite Chance zu geben, da von Restartern gegründete Unternehmen möglicherweise besser funktionieren;
Transparenz
25. stellt fest, dass Kreditgeber im Allgemeinen besser mit Kreditinstrumenten vertraut sind als Unternehmer und dass Unternehmer mit Kreditgebern besser über ihre Geschäftspläne und ihre langfristige Strategie kommunizieren sollten; betont, dass die betreffende Informationslücke Schwierigkeiten schafft, wenn ein Kreditantrag erörtert wird; stellt fest, dass seitens der KMU Bedarf an maßgeschneiderter Beratung zu Kreditmöglichkeiten besteht; fordert die Kommission auf, den Austausch der bewährten Praktiken für spezifische Lösungen betreffend den Dialog, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Kreditgebern und Unternehmern zu fördern; fordert die Kommission auf, den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmern und Kreditgebern zu stärken;
26. unterstreicht, dass Kreditgeber auf transparente Weise klare und präzise Kriterien für Finanzierungsanträge festlegen sollten; betont, dass ein Kreditgeber, wenn er einen Kreditantrag gänzlich oder teilweise ablehnt, den Unternehmer angemessen und konstruktiv über die Gründe für die Ablehnung informieren muss; fordert die Kommission auf, klare Leitlinien für einen solch konstruktiven Ansatz in Bezug auf Transparenz zu definieren;
27. weist darauf hin, dass KMU bei einer vorzeitigen Tilgung eines Darlehens den Finanzierungsverlust und oft eine zusätzliche Geldstrafe an den Kreditgeber zahlen müssen, was zu hohe Gesamtkosten nach sich zieht; fordert die Kommission auf, für alle Verträge über eine vorzeitige Tilgung für KMU mehr Transparenz vorzuschlagen und die Möglichkeit einer Obergrenze zu prüfen, um die Kosten derartiger Transaktionen zu begrenzen;
28. stellt fest, dass KMU mit zunehmend strengeren Anforderungen, darunter nach persönlichen Garantien, konfrontiert werden, um Finanzmittel von Kreditinstituten zu erhalten; weist darauf hin, dass höhere Zinssätze zu mehr außerpreislichen Geschäftsbedingungen, darunter persönlichen Garantien, führen könnten; vertritt daher die Auffassung, dass die zur Regulierung der Finanzinstitute notwendigen Rechtsvorschriften ausdrücklich die wirksame Darlehensvergabe an die Realwirtschaft, insbesondere KMU, schützen und fördern müssen;
29. fordert die Mitgliedstaaten auf, – in Anbetracht der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich, die die Verwirklichung des Binnenmarktes behindern – die Verwaltungslasten bei der Gründung und während der Existenz von KMU zu verringern; hebt hervor, dass es wichtig ist, die Anzahl der für die Gründung eines neuen Unternehmens erforderlichen Tage zu verringern; fordert die Kommission auf, die in den Mitgliedstaaten umzusetzenden potenziellen bewährten Verfahren zu prüfen; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit der Einführung einer einheitlichen KMU-Identifizierungsnummer zu prüfen, die in einer einzigen europäischen Datenbank für KMU gespeichert würde, die alle finanziellen Daten umfassen und es KMU so gestatten würde, auf einfachere Weise Anträge auf EU- und nationale Programme und Finanzierungsmöglichkeiten zu stellen; weist darauf hin, dass bei der Einführung einer derartigen KMU-Identifizierungsnummer die Datenschutzgrundsätze beachtet werden müssen;
30. begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Verwendung qualitativer Bewertungen als Instrument zu nutzen, um die standardmäßige quantitative Bewertung der Kreditwürdigkeit von KMU zu ergänzen;
Neue Finanzierungsmöglichkeiten
31. begrüßt die neuen Finanzierungsprogramme der Kommission, die den spezifischen Merkmalen von KMU Rechnung tragen; fordert die Kommission auf, die für KMU maßgeschneiderte EU-Finanzierung weiterzuentwickeln; betont, dass eine fragmentierte Finanzierung vermieden werden sollte und dass eine Finanzierung nur effektiv sein kann, wenn sie einen erheblichen Teil dessen, was die betreffenden KMU benötigen, abdecken kann;
32. ist fest davon überzeugt, dass die Finanzmittel der Schulden- und Eigenkapitalfinanzierungsinstrumente im Rahmen der Programme COSME und Horizont 2020 deutlich aufgestockt und der Zugang der KMU zu diesen Finanzmitteln erheblich verbessert werden sollten;
33. ist der Ansicht, dass die Kommission Möglichkeiten zur Verbesserung des europäischen Markts für eigenkapitalähnliche Mittel prüfen sollte, insbesondere die Mezzanine-Finanzierung; empfiehlt, dass die Kommission untersucht, wie die Mezzanine-Fazilität für Wachstum des EIF gestärkt werden kann, und neue Mezzanine-Produkte, wie eine Garantie für Mezzanine-Darlehen, prüft; empfiehlt außerdem, dass Daten und Analysen über die Finanzinstrumente bereitgestellt werden, um die Hindernisse für Finanzintermediäre, die den Kreditmarkt für Mezzanine-Kapital in der EU sondieren wollen, abzubauen;
34. fordert, dass mindestens 20 % der Mittel des Programms Horizont 2020 für KMU bereitgestellt werden;
35. weist darauf hin, dass Kapitalgarantien hohe Wertschätzung genießen und von KMU und Kreditinstitutionen genutzt werden; begrüßt die diesbezüglichen Bestrebungen der Kommission; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein geeignetes Regelwerk für Kapitalgarantien umzusetzen;
36. fordert die Kommission auf, für einen geeigneten und maßgeschneiderten Regelungsrahmen für Finanzgeber für KMU zu sorgen, der sich nicht als Belastung für sie erweist und mit dem Vertrauen unter den Investoren geschaffen wird (im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften über Rechnungslegungsstandards, der Prospektrichtlinie, der Transparenzrichtlinie, der Richtlinie über Marktmissbrauch und der MiFID);
37. begrüßt die Einigung im Europäischen Rat vom 28. und 29. Juni 2012 auf die Erhöhung des Kapitals der EIB um 10 Milliarden EUR, die es der EIB-Gruppe ermöglichen wird, ihre Darlehenskapazität innerhalb der EU für den Zeitraum 2012–2015 um etwa 60 Milliarden EUR zu erhöhen, damit Investitionen in Höhe von etwa 180 Milliarden EUR insgesamt zu erwirken und auf diese Weise eine willkommene Rolle im Rahmen der abgestimmten Bemühungen um eine Belebung der EU-Wirtschaft einzunehmen; begrüßt, dass die EIB in ihren Kreditvergabeprioritäten insbesondere erkannt hat, dass der Kreis der Partnerbanken für die Kreditvergabe an KMU erweitert werden muss, um neue und unkonventionelle Intermediäre einzuschließen; betont, dass diese neue Zusage den parallelen Bemühungen um eine Stärkung und Verbesserung der gemeinsamen haushaltspolitischen Instrumente der EIB und der EU für die Risikoteilung und die Übernahme von Kapitalbeteiligungen nicht zuwiderlaufen darf; fordert die Kommission angesichts dessen auf, die Risikoteilungsinstrumente der Europäischen Investitionsbank und die Programme des Europäischen Investitionsfonds für Portfolios von Beteiligungskapital oder Mezzanine-Finanzierung, die KMU von Finanzinstituten (Intermediären) gewährt werden, zu stärken und zu optimieren; erkennt an, dass die Kohäsionspolitik eine der Hauptquellen für die finanzielle Unterstützung von KMU ist und dass Finanzierungsprogramme im Rahmen der Strukturfonds, Bürokratieabbau und eine rascheres und effizienteres Handeln wesentlich sind, um die Erholung der Volkswirtschaften in der EU und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu fördern;
38. fordert die Kommission auf, eine ständige Europäische Plattform für Garantien unter dem Dach des Europäischen Investitionsfonds einzurichten, um KMU den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern, wodurch die Entwicklung von Garantien oder Kreditprodukten auf der Grundlage europäischer Garantien verbessert und die Eigenkapitalanforderungen für Banken und die Risiken für Finanzintermediäre gesenkt würden;
39. legt der EIB nahe, weiter auf ihr Projekt Mikrofinanzinitiative zu setzen und dadurch ihren Beitrag zur Verwirklichung der politischen Prioritäten der EU im Bereich soziale Integration zu erhöhen;
40. weist darauf hin, dass in mehreren Mitgliedstaaten Rekordbeträge an Spareinlagen privater Haushalte verzeichnet werden, während die Einlagen in anderen Mitgliedstaaten aufgrund der Auswirkungen der Krise sinken; betont, dass die Schaffung eines angemessenen Rahmens für Anreize zur Mobilisierung dieser Spareinlagen privater Haushalte den Zugang von KMU zu Finanzmitteln sowohl im Inland als auch in Drittländern erleichtern und den Aufschwung der Wirtschaft in der EU befördern sollte; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Mobilisierung dieser Ersparnisse vorzulegen, z.B. durch die Einführung von Anreizen auf der Grundlage der bewährten Praktiken in den Mitgliedstaaten;
41. stellt fest, dass KMU zur Erwerbstätigkeit der Bevölkerung in Regionen mit einem niedrigeren Beschäftigungsniveau sowie zum Anstieg der Beschäftigung beitragen und dem tatsächlichen Bedarf der dort ansässigen Bevölkerung entsprechen, so dass sie positive Auswirkungen auf die Entwicklung der lokalen Gemeinschaften haben; ist daher der Ansicht, dass die Entwicklung von KMU ein Weg ist, Ungleichgewichte auf nationaler Ebene zu verringern;
42. begrüßt die Unterstützung von KMU und Kleinstunternehmen durch Initiativen wie beispielsweise PSCI, das Programm Kreatives Europa (einschließlich der Garantiefazilität für Darlehen im Kultur- und Kreativsektor), COSME und Horizont 2020, die alle neue Lösungsansätze bieten, mit denen Fertigkeiten und Wissen vertieft werden, so dass eine dynamische Entwicklung von KMU und Kleinstunternehmen ermöglicht wird;
43. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf zu prüfen, wie der Zugang zu Finanzmitteln für KMU, die innovative Arbeiten, Waren oder Dienstleistungen für den öffentlichen Sektor bereitstellen wollen, verbessert werden kann; fordert insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen, indem dafür gesorgt wird, dass im Rahmen von Risikokapital und anderen einschlägigen Finanzierungsströmen das Wachstumspotenzial innovativer Unternehmen, die mit Partnern des öffentlichen Sektors sowohl bei Projekten der vorkommerziellen Auftragsvergabe als auch im Kontext von Innovationspartnerschaften zusammenarbeiten, vollständig anerkannt wird;
44. unterstreicht, dass ein fairer, offener und transparenter EU-Regelungsrahmen für das öffentliche Beschaffungswesen und eine verhältnismäßige, transparente und nicht diskriminierende Umsetzung der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen(3) unerlässlich sind, damit die KMU besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten und tatsächlich die Möglichkeit haben, solche Aufträge zu erfüllen;
45. fügt hinzu, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um sicherzustellen, dass die Vereinfachung der grenzüberschreitenden Tätigkeit für KMU nicht gleichzeitig die grenzüberschreitende Tätigkeit von Scheinselbständigen fördert, vor allem im Bausektor;
o o o
46. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Investitionsbank, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.