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Verfahren : 2012/2304(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0031/2013

Eingereichte Texte :

A7-0031/2013

Aussprachen :

PV 16/04/2013 - 12
CRE 16/04/2013 - 12

Abstimmungen :

PV 17/04/2013 - 12.51
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0176

Angenommene Texte
PDF 155kWORD 67k
Mittwoch, 17. April 2013 - Straßburg
Jahresbericht der Europäischen Zentralbank 2011
P7_TA(2013)0176A7-0031/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2013 zu dem Jahresbericht der Europäischen Zentralbank 2011 (2012/2304(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht 2011 der Europäischen Zentralbank,

–  unter Hinweis auf Artikel 284 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  gestützt auf Artikel 15 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. April 1998 zur demokratischen Rechenschaftspflicht in der dritten Stufe der WWU(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Dezember 2011 zu dem Jahresbericht der EZB für 2010(2),

–  gestützt auf Artikel 119 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0031/2013),

A.  in der Erwägung, dass das reale BIP-Wachstum 2011 im Euro-Währungsgebiet bei 1,5 % lag, was eine Verlangsamung gegenüber der Rate von 1,9 % im Jahr 2010 darstellt; in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten im selben Zeitraum eine schwerwiegende Rezession durchliefen;

B.  in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit im Euro–Währungsgebiet von 10 % Ende 2010 auf 10,7 % Ende 2011 gestiegen ist; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit im selben Zeitraum erheblich gestiegen ist;

C.  in der Erwägung, dass im Euro-Währungsgebiet seit 1999 etwa 14,4 Mio. neue Arbeitsplätze geschaffen worden sind (Vereinigte Staaten: etwa 10,7 Mio. Stellen);

D.  in der Erwägung, dass die EZB die Leitzinsen im Jahr 2011 zweimal, im April und im Juli, um jeweils 25 Basispunkte angehoben und zum Jahresende zweimal, im November und im Dezember, wieder gesenkt hat, und zwar erneut um jeweils 25 Basispunkte;

E.  in der Erwägung, dass die Inflationsrate im Euro-Währungsgebiet von 1,6 % im Jahr 2010 auf durchschnittlich 2,7 % im Jahr 2011 gestiegen und das M3-Wachstum von 1,7 % im Jahr 2010 auf 1,5 % im Jahr 2011 gesunken ist;

F.  in der Erwägung, dass das die Bilanzsumme des konsolidierten Jahresabschlusses des Eurosystems Ende 2011 2 735 Mrd. EUR betrug, was eine Steigerung von 36 % im Laufe des Jahres 2011 darstellt;

G.  in der Erwägung, dass die EZB am 21. Dezember 2011 ihr erstes längerfristiges Refinanzierungsgeschäft (LRG) lanciert hat, in dessen Rahmen 489,2 Mrd. EUR in Form von Darlehen mit dreijähriger Laufzeit zugeteilt wurden;

H.  in der Erwägung, dass die Zuwachsrate der Kredite an den Privatsektor nach 1,6 % im Jahr 2010 auf nur noch 0,4 % im Jahr 2011 und die Zuwachsrate der Darlehen an den Privatsektor im selben Zeitraum von 2,4 % auf 1,2 % sank;

I.  in der Erwägung, dass sowohl das weit gefasste Geldmengenaggregat M3 als auch die Jahreswachstumsrate der Kreditvergabe an den Privatsektor im letzten Quartal 2011 eine starke Abschwächung erfuhren;

J.  in der Erwägung, dass das Ankaufvolumen von im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte erworbenen Staatsanleihen Ende 2011 211,4 Mrd. EUR betrug;

K.  in der Erwägung, dass nicht marktfähige Sicherheiten den größten Posten der zur Refinanzierung des Eurosystems vorgelegten Sicherheiten im Jahr 2011 darstellten und 23 % der Gesamtsumme ausmachten; in der Erwägung, dass nicht marktfähige Sicherheiten zusammen mit forderungsbesicherten Wertpapieren mehr als 40 % der zur Refinanzierung vorgelegten Gesamtsicherheiten ausmachten;

L.  in der Erwägung, dass der durchschnittliche gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand von 85,6 % auf 88 % des BIP gestiegen und die Quote des aggegrierten gesamtstaatlichen Defizits von 6,2 % auf 4,1 % des BIP gefallen ist; in der Erwägung, dass das Defizit einiger Länder des Euro-Währungsgebiets zugenommen hat;

M.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 282 AEUV das vorrangige Ziel der EZB darin besteht, die Preisstabilität zu gewährleisten, und die EZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union ohne Abstriche an der Preisstabilität unterstützt, sowie in der Erwägung, dass der EZB konkrete Aufgaben im Hinblick auf den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) obliegen;

N.  in der Erwägung, dass eine geringe Inflation der beste Beitrag ist, den die Geldpolitik zur Schaffung günstiger Bedingungen für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, sozialen Zusammenhalt und Finanzstabilität leisten kann;

O.  in der Erwägung, dass die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der EZB vom Dezember 2011 und Februar 2012 die europäischen Banken mit über 1 Billion EUR – 489 Mrd. EUR bzw. 529,5 Mrd. EUR – in Form von zinsgünstigen Darlehen mit einer Laufzeit von 3 Jahren und einem Zinssatz von 1 % ausgestattet haben;

P.  in der Erwägung, dass die in den vorangegangenen Entschließungen des Europäischen Parlaments zu den Jahresberichten der EZB zum Ausdruck gebrachten Empfehlungen in Bezug auf die Transparenz der Abstimmungen und die Veröffentlichung der zusammenfassenden Protokolle bislang nicht berücksichtigt worden sind;

Q.  in der Erwägung, dass die Preisstabilität von wesentlicher Bedeutung ist, um eine übermäßige Inflation zu verhindern;

R.  in der Erwägung, dass die Aufrechterhaltung eines Kreditflusses für KMU besonders wichtig ist, da sie 72 % der Arbeitskräfte im Euro-Währungsgebiet beschäftigen und ihre Bruttoquote für die Schaffung (und den Abbau) von Arbeitsplätzen erheblich größer ist als bei großen Unternehmen.

Geldpolitik

1.  begrüßt die proaktive Haltung der EZB in den Jahren 2011 und 2012, als die Risiken für die Stabilität des Euro-Währungsgebiets erheblich zunahmen; versteht, dass die EZB darauf besteht, dass die Mitgliedstaaten zu tragfähigen öffentlichen Finanzen gelangen und Strukturreformen durchführen, weil die Sondermaßnahmen der Bank andernfalls keine positive Wirkung zeitigen;

2.  begrüßt die Haltung der EZB in diesen Krisenzeiten, sowohl im Hinblick auf ihre Geldpolitik als auch ihre Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte;

3.  stellt fest, dass Angst vor einer mittelfristig eintretenden Inflation und die Beschlüsse vom April und Juli 2011 zur Anhebung der EZB-Leitzinsen neben anderen Faktoren möglicherweise dazu beigetragen haben, die politisch bedingten Risikoprämien von Finanzintermediären zu erhöhen und somit das Kreditwachstum zu verlangsamen, wodurch die im ersten Quartal 2011 zu beobachtende bereits kraftlose wirtschaftliche Erholung weiter geschwächt wurde; ist sich bewusst, dass zu diesem Zeitpunkt ein Wirtschaftsaufschwung und ein Anstieg der Preise zu verzeichnen waren, was dazu führte, dass die EZB befürchtete, es würde mittelfristig wieder zu einer Inflation kommen;

4.  begrüßt die spätere Entscheidung, diese Beschlüsse Ende 2011 rückgängig zu machen und 2012 eine zusätzliche Absenkung vorzunehmen, sowie die Verabschiedung von Sondermaßnahmen, mit denen dafür gesorgt werden soll, dass der monetäre Transmissionsmechanismus wieder ordnungsgemäß funktioniert;

5.  weist darauf hin, dass die 2011 beobachtete Zunahme der Inflation vor allem auf steigende Energiepreise und – in wesentlich geringerem Maße – auf steigende Preise für Nahrungsmittel und andere Rohstoffe zurückzuführen war;

6.  erkennt die Anstrengungen der EZB zur Stabilisierung der Märkte durch das Programm für die Wertpapiermärkte (SMP), das auf drei Jahre angelegte längerfristige Refinanzierungsgeschäft (LRG) und das Programm für den nicht explizit begrenzten Ankauf von Staatsanleihen (Outright Monetary Transactions – OMT) an, weist aber auch darauf hin, dass eine strukturelle Lösung der Krise noch nicht in Sicht ist;

7.  stellt fest, dass mit dem SMP dazu beigetragen wurde, den Druck auf die Fremdkapitalkosten für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die ernsthafte Schwierigkeiten bezüglich ihrer Finanzstabilität haben oder davon bedroht sind, vorübergehend zu senken; stellt fest, dass die Überschussreserven aufgrund der liquiditätsabsorbierenden Geschäfte, die getätigt wurden, um diese Ankäufe zu sterilisieren, abgenommen haben, und so in gewissem Umfang zu dem Ziel beigetragen wurde, die Kontrolle über den Tagesgeldzinssatz EONIA zurückzuerlangen;

8.  nimmt zur Kenntnis, dass es mit den beiden auf drei Jahre angelegten LRG zwar gelungen ist, eine Kreditknappheit zu verhindern, in Bezug auf die Fähigkeit des Finanzsektors, die von der EZB erhaltenen Kredite zurückzuzahlen, jedoch Zweifel bestehen; weist darauf hin, dass die Ergebnisse in Bezug auf das Kreditwachstum nicht zufriedenstellend waren; stellt fest, dass die Entscheidung, das erste auf drei Jahre angelegte LRG am 21. Dezember 2011 zu lancieren, mit der Einstellung des SMP zusammenfällt; geht davon aus, dass die EZB keine ihrer Maßnahmen als eine direkte Finanzierung von Staatsschulden auffasst;

9.  fordert die EZB auf, in ihrem monatlichen Bericht Angaben zur Höhe der Staatsverschuldung der einzelnen Mitgliedstaaten zu veröffentlichen, die von den Finanzinstituten als Sicherheit angegeben werden;

10.  nimmt zur Kenntnis, dass die Risiken der Banken und Regierungen, die sich in Schwierigkeiten befinden, nun auf die Bilanz der EZB übertragen werden, deren Summe inzwischen mehr als 30 % des BIP des Euro-Währungsgebiets beträgt; betont, dass die auf drei Jahre angelegten LRG keine grundsätzliche Lösung der Krise darstellen;

11.  äußert seine Sorge über die 2011 insbesondere im zweiten Halbjahr beobachtete Zunahme der Überschussliquidität, die auf das mangelnde Vertrauen zwischen Banken und die mangelnde Kreditvergabe an die Realwirtschaft zurückzuführen ist, wozu es durch die Stagnation der Wirtschaft und die Überschuldung des öffentlichen und des Privatsektors in einigen Mitgliedstaaten gekommen ist; weist darauf hin, dass diese Situation, die auf Risiken hindeutet, die zu einer Liquiditätsfalle führen könnten, die Wirksamkeit der geldpolitischen Bemühungen beeinträchtigt;

12.  weist darauf hin, dass Swap-Vereinbarungen mit anderen Zentralbanken, der Rückgriff auf die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die mittel- und langfristigen Refinanzierungsgeschäfte mit voller Zuteilung zu Festzinsen sowie der Rückgriff auf die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität im Jahr 2011 auf sehr hohem Niveau blieben und eine erhebliche Schwächung des monetären Transmissionsmechanismus und des Markts für Interbankenkredite im Euro-Währungsgebiet erkennen ließen;

13.  ist besorgt über das hohe Maß an Liquiditätshilfen in Notfällen (Emergency Liquidity Assistance – ELA), die im Jahr 2011 durch die nationalen Zentralbanken mit Genehmigung der EZB bereitgestellt wurden, und fordert weitere Auskünfte und zusätzliche Informationen über das genaue Ausmaß dieser Hilfen bzw. die zugrunde liegenden Geschäfte und die damit verbundenen Bedingungen;

14.  weist darauf hin, dass die für Unternehmen und Privathaushalte verfügbaren Kredite immer noch weit unter dem Vorkrisenniveau liegen und dass die Zuwachsrate der Kredite 2011 gesunken ist; betont, dass dies in Kombination mit der Tatsache, dass die Einlagefazilität am 28. September 2012 ein Volumen von 315 754 Millionen EUR aufwies, den Beschluss der EZB rechtfertigt, die Zinsen für die Spitzenrefinanzierungsfazilität, die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Einlagefazilität zu senken;

15.  nimmt die Maßnahmen der EZB zur Senkung der Sicherheitsanforderungen und die Haltung in Bezug auf die Regelungen für forderungsbesicherte Wertpapiere zur Kenntnis, da diese eng mit den Krediten für Privathaushalte und KMU zusammenhängen;

16.  ist nach wie vor über die erhebliche Menge nicht marktfähiger Sicherheiten und forderungsbesicherter Wertpapiere besorgt, die im Eurosystem im Rahmen der Refinanzierungsgeschäfte als Sicherheiten hinterlegt sind; fordert die EZB auf, Auskunft darüber zu geben, welche Zentralbanken solche Sicherheiten akzeptiert haben, und detailliert offenzulegen, welche Bewertungsmethoden für Vermögenswerte angewendet werden, und zwar auch für wertgeminderte Vermögenswerte;

17.  vertritt die Auffassung, dass bei den Regelungen für Sicherheiten für Anleihen von staatlichen Regierungen und nationalen Regierungen die gleichen Standards gelten sollten, wenn die Regionen über Rechtsetzungs- und Steuerbefugnisse verfügen, da beide Anleiheformen sich erheblich darauf auswirken, wie gut die Transmission der Geldpolitik der EZB funktioniert;

18.  betont, dass für Institute, die von Zentralbanken außerordentliche Liquiditätsbeihilfen erhalten, Auflagen gelten sollten, darunter auch die Verpflichtung, ihr Kreditvolumen zu erhöhen, indem Kreditziele in Bezug auf die Realwirtschaft, und zwar insbesondere in Bezug auf KMU und Privathaushalte, festgelegt werden, da derartige Bemühungen sich andernfalls als wirkungslos erweisen könnten;

19.  fordert die EZB auf, in enger Zusammenarbeit mit den Regierungen der Mitgliedstaaten, den zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden und der Kommission die Umsetzung eines Rahmens wie des Merlin-Programms zu prüfen, das von der Bank of England in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium des Vereinigten Königreichs im Hinblick auf Auflagen für den Zugang zu nichtkonventionellen Fazilitäten wie Zielen für Kredite, die KMU gewährt wurden, entwickelt wurde;

20.  warnt davor, dass es durch Sondermaßnahmen wie längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (LRG) ohne angemessene Auflagen nicht nur dazu kommen könnte, das die gewünschte Wirkung ausbleibt, sondern auch zu einer zunehmenden Volatilität und zu Vermögensblasen auf den Finanzmärkten oder alternativ zu einem verstärkten Kreditabbau ohne sinnvolle Entsprechungen, was die Kreditvergabe angeht; fordert die EZB daher auf, sowohl die beabsichtigten als auch die unerwünschten Wirkungen dieser und anderer Maßnahmen sorgfältig zu prüfen;

21.  erkennt an, dass die EZB aufgrund der Tatsache, dass der geldpolitische Übertragungsmechanismus nicht ordnungsgemäß funktioniert, Wege ermitteln sollte, wie KMU direkter erreicht werden können; weist darauf hin, dass einander ähnliche KMU im ganzen Euro Währungsgebiet keinen vergleichbaren Zugang zu Darlehen haben, obwohl für sie ähnliche wirtschaftliche Aussichten bestehen und sie ähnlichen wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt sind; fordert die EZB auf, eine Regelung zum direkten Ankauf von hochwertigen, verbrieften KMU Darlehen zu erlassen, insbesondere in Bezug auf einige Mitgliedstaaten, in denen der geldpolitische Übertragungsmechanismus nicht mehr funktioniert; betont, dass diese Regelung zeitlich und in Bezug auf den Wert begrenzt, vollkommen sterilisiert werden und darauf ausgerichtet sein sollte, dass für die Bilanz der EZB keine Risiken entstehen;

22.  betont, dass derartige Bedingungen direkt an den wirtschaftlichen Nutzen geknüpft sein sollten, der im Rahmen von geldpolitischen Sondermaßnahmen und Rettungsprogrammen durch Banken entsteht, damit dafür gesorgt ist, dass die neuen Einnahmen, die durch diese Maßnahmen generiert werden, dazu führen, dass mehr Kredite vergeben werden;

23.  erinnert daran, dass die Entstehung von Vermögensblasen angesichts des nicht nachhaltigen Kreditwachstums während der Jahre vor der Krise teilweise auf die Geldpolitik zurückzuführen ist, obwohl die Preisstabilität gewährleistet war; betont, dass die Preistendenzen von Vermögenswerten und die Entwicklungen in Bezug auf Kredite wichtige Indikatoren für die Überwachung der Finanzstabilität darstellen;

24.  weist erneut auf seinen Standpunkt zu dem Ablauf der Verhandlungen über die Eigenkapitelrichtlinie (CRD) IV hin, was die Aufnahme zusätzlicher Bedingungen für Institute angeht, die von den Liquiditätsbeihilfen der EZB profitieren;

25.  vertritt die Auffassung, dass das Abwicklungssystem TARGET2 bei der Wahrung der Integrität des Finanzsystems des Euro-Währungsgebiets eine entscheidende Rolle gespielt hat; weist jedoch darauf hin, dass durch die erheblichen Ungleichgewichte bei TARGET2 eine besorgniserregende Fragmentierung der Finanzmärkte im Euro-Währungsgebiet sowie die anhaltende Kapitalflucht aus Mitgliedstaaten ersichtlich wird, die ernsthafte Schwierigkeiten im Hinblick auf ihre Finanzstabilität haben oder davon bedroht sind;

26.  gratuliert der EZB und dem Eurosystem dazu, dass das TARGET2-System im Rahmen des Jahresberichts 2011 an Transparenz gewonnen hat; fordert die EZB und das Eurosystem auf, monatliche Statistiken zu der Entwicklung des Systems zu veröffentlichen;

27.  vertritt die Auffassung, dass das TARGET2-System von wesentlicher Bedeutung dafür ist, dass das Eurosystem gut funktioniert;

28.  betont, dass aus der Analyse der Funktion der Zahlungsbilanzsysteme in anderen föderal strukturierten Währungsunionen wie beispielsweise den Vereinigten Staaten interessante Lehren für das Euro-Währungsgebiet gezogen werden können;

29.  fordert die EZB und die Kommission auf, zu untersuchen, ob Artikel 129 Absätze 3 und 4 AEUV eine angemessene Rechtsgrundlage bieten können, um die Transparenz und Detailgenauigkeit der konsolidierten Bilanz des Eurosystems insgesamt zu erhöhen;

Die Wirtschaftskrise und die EZB

30.  fordert die EZB auf, den Rechtsentscheid zum OMT-Programm zu veröffentlichen, damit er in seinen Einzelheiten und in Bezug auf seine Bedeutung besser bewertet werden kann;

31.  begrüßt die Zusage der EZB, eine Pari-passu-Klausel für Wertpapieranlagen im Zusammenhang mit einem zukünftigen OMT-Programm sicherzustellen; erkennt gleichzeitig die Herausforderungen im Zusammenhang mit solchen Sterilisierungsmaßnahmen an, die eine genaue Überwachung und Bewertung der Auswirkungen notwendig machen; vertritt die Auffassung, dass das OMT-Programm dem Bedarf jener Länder entsprechen könnte, deren Rettung bald abgeschlossen ist und die bereits wieder Anleihen ausgeben;

32.  weist darauf hin, dass die fortdauernde Krise Anlass zur Sorge gibt, da sie die erheblichen Anstrengungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf deren Haushaltskonsolidierung und Strategien zur Krisenbewältigung bedroht; stellt fest, dass der derzeitige schwerwiegende Wirtschaftsabschwung in mehreren Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets nachteilige wirtschaftliche und haushaltspolitische Auswirkungen, beispielsweise in Bezug auf die Steuereinnahmen und die Sozialausgaben in diesen Ländern, hat, wodurch sich deren Probleme mit der Staatsverschuldung noch weiter verschärfen; stellt fest, dass diese Länder derzeit Maßnahmen durchführen,, die dazu führen sollen, dass sie wieder Zugang zu den Finanzmärkten erhalten und sich ihre Produktivität erhöht;

33.  weist darauf hin, dass Staatsanleihen und Finanzinstitute anhaltende Schwachstellen aufweisen und dass die negative Rückkopplung zwischen Staatsanleihen und Banken nur durch die Konsolidierung der Haushalte, eine Kapitalisierung des Bankensektors und durch Wirtschaftswachstum gebrochen werden kann;

34.  vertritt die Auffassung, dass eine Ursache für die fehlende Nachhaltigkeit der öffentlichen Haushalte in einigen Ländern am Rand des Euro-Währungsgebiets eine anhaltende wirtschaftliche Rezession ist, durch die die Arbeitslosigkeit zunimmt und die Steuereinnahmen sinken; bekräftigt deshalb, dass Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung für die Union höchste Priorität haben müssen;

35.  fordert EZB-Präsident Draghi auf, eine Gewohnheit seines Vorgängers Jean-Claude Trichet wiederaufzunehmen, nämlich jene, bei Treffen der Eurogruppe beharrlich die Frage der gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichte anzusprechen, und zwar insbesondere die Unterschiede zwischen Produktivitäts- und Gehaltssteigerungen, welche zu einer spürbaren Divergenz der Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Mitgliedstaaten führen;

36.  vertritt die Auffassung, dass die Tätigkeit der EZB vor dem Hintergrund der derzeitigen Debatte über die Zukunft der WWU bewertet werden sollte; weist darauf hin, dass es gefordert hat, für die WWU im Rahmen des EU-Haushalts und auf der Grundlage spezifischer Eigenmittel (einschließlich einer Finanzstransaktionssteuer) mehr Mittel bereitzustellen, um Wachstum und sozialen Zusammenhalt zu fördern und Ungleichgewichte, strukturelle Unterschiede und finanzielle Notlagen zu bekämpfen, die direkt mit der Währungsunion in Verbindung stehen, ohne dabei jedoch seine herkömmlichen Funktionen, nämlich die Finanzierung gemeinsamer politischer Maßnahmen, zu unterlaufen; vertritt die Auffassung, dass mit diesen Haushaltsmitteln zu einer wesentlichen Verbesserung des Politik-Mix in der WWU beigetragen würde;

37.  nimmt das Zögernder EZB zur Kenntnis, ihren Anteil an Umschuldungsverfahren zu tragen, beispielsweise bei den Anleihen, die sie am Sekundärmarkt unter dem Nennwert erworben hat; stellt fest, dass die EZB bis heute zögert, diesbezüglich einschlägige Informationen offenzulegen, insbesondere den Kurs, zu dem sie die griechischen Anleihen angekauft hat; geht davon aus, dass die EZB der Ansicht war, dass eine solche Beteiligung einer monetären Staatsfinanzierung gleichkommen würde;

38.  weist erneut darauf hin, dass die EZB ihre Bereitschaft dazu signalisiert hat, in Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken und den Regierungen der Mitgliedstaaten einen Mechanismus zu schaffen, mit dem Gewinne, die durch SMP-Geschäfte mit griechischen Staatsanleihen für geldpolitische Zwecke erzielt wurden, für den Schuldenabbau eingesetzt werden sollen; fordert die genannten Parteien auf, bei der Schaffung eines solchen Mechanismus die notwendige Sorgfalt walten zu lassen;

39.  stellt fest, dass die wirtschaftliche Lage in einigen Volkswirtschaften zu beträchtlichen Kapitalflüssen führt, durch die sich Finanzierungsschwierigkeiten dieser Volkswirtschaften verschlimmern, und die kurz- und vor allem langfristig gesehen nicht nachhaltig sind; betont, dass diese Ungleichgewichte zu massiven Verzerrungen geführt haben, die wiederum zu kostspieligen negativen externen Effekten geführt haben und für das gesamte Euro-Währungsgebiet problematisch sind, da sie für die Stabilität aller beteiligten Volkswirtschaften eine Gefahr darstellen; diesen Ungleichgewichten kann nur begegnet werden, wenn in Bezug auf die Krise im Euro-Währungsgebiet eine umfassende und weitreichende Lösung umgesetzt wird, die auf einem Ansatz beruht, dem Solidarität und Verantwortung zugrundeliegen;

40.  fordert, dass Wege ermittelt werden, mit denen erreicht werden kann, dass die „Troika“, der auch Vertreter der EZB angehören, dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig ist, besteht darauf, dass die derzeit im Parlament organisierten öffentlichen Anhörungen nicht ausreichen, um eine demokratische Rechenschaft zu gewährleisten;

41.  fordert die EZB auf, im Rahmen des geld- und währungspolitischen Dialogs und in ihrem nächsten Jahresbericht eine Ex-post-Bewertung ihrer Beteiligung an den Anpassungsprogrammen und der diesbezüglichen Auswirkungen und der Interessenkonflikte, die sich aus einer solchen Beteiligung möglicherweise ergeben, sowie der Angemessenheit ihrer makroökonomischen Annahmen und Szenarien vorzulegen;

Bankenunion

42.  betrachtet es als dringend notwendig, die Bankenunion umzusetzen, ein Vorhaben, das nur durch eine schlüssige Verknüpfung von Instrumenten, Zuständigkeiten und demokratischer Rechenschaftspflicht insgesamt möglich wird;

43.  ist der Auffassung, dass sich die vorgeschlagene Bankenunion zur Überwindung der systemimmanenten strukturellen Mängel der WWU und zur wirksamen Eindämmung fahrlässigen Verhaltens auf die frühere Reform des europäischen Sektors für Finanzdienstleistungen (einschließlich der Schaffung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und des ESRB) sowie die gestärkte wirtschaftspolitische Steuerung, vor allem im Euro-Währungsgebiet, und den neuen Haushaltsrahmen des Europäischen Semesters stützen sollte, um für eine größere Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors, mehr Vertrauen in den Sektor und größere Kapitalrücklagen zu sorgen, um zu verhindern, dass die öffentlichen Haushalte der Mitgliedstaaten die Kosten von zukünftigen Bankenrettungen tragen müssen;

44.  fordert, so bald wie möglich einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) einzurichten, um die Zuverlässigkeit des Bankensystems des Euro-Währungsgebiets zu erhöhen; weist darauf hin, dass die Übertragung von Aufsichtsaufgaben an die EZB unbeschadet der Annahme einer zukünftigen und umfassenderen Aufsichtsarchitektur im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erfolgt, die vollständig von der Geldpolitik getrennt ist;

45.  begrüßt den aktuellen Impuls zum Aufbau eines SSM; weist darauf hin, dass verbesserte Vorschläge für die Erholung der Banken und eine einzige europäische Abwicklungsbehörde sowie für Einlagensicherungssysteme erforderlich sind, um das für die Bankenunion erforderliche breite Spektrum von Rechtsinstrumenten zu vervollständigen;

46.  fordert die Kommission auf, Vorschläge für einen neuen Europäischen Abwicklungsfonds und ein europäisches Einlagensicherungssystem vorzulegen, die die Aufsichtsfunktionen der EZB ergänzen;

47.  glaubt, dass es von größter Bedeutung ist, dass wirksame Sicherheitsmaßnahmen eingeführt werden, um zu vermeiden, dass die Geldpolitik der EZB und ihre Aufsichtsbefugnisse unterschiedliche Interessen widerspiegeln; betont, dass einer möglichen Aushöhlung der geldpolitischen Befugnisse der EZB sowie einer Aushöhlung der Aufsichtsbefugnisse aufgrund geldpolitischer Notwendigkeiten mithilfe eines geeigneten Mechanismus, der für die Identifizierung und Lösung potenzieller Konflikte eingerichtet wurde, begegnet werden muss;

48.  unterstreicht die Schwierigkeiten, die sich für das Vorhaben der Bankenunion durch die anhaltende Krise ergeben, die bewirkt, dass Banken ihre Tätigkeiten auf die nationale Ebene rückverlagern; ist der Auffassung, dass dies den Geist und die Effizienz des Binnenmarkts unterwandern könnte;

49.  stellt fest, dass die Debatte über die Schaffung einer Bankenunion mit dem Ziel eines stabileren und robusteren Finanzsystems eng mit der Notwendigkeit verbunden ist, zum einen – inspiriert beispielsweise durch die Empfehlungen der OECD und die in den Berichten von Vickers und Liikanen enthaltenen Empfehlungen – im Bankensektor eine Spareinlagen-Abschirmung („Ring-fencing“) und eine institutionelle Trennung vorzunehmen und zum anderen den Schattenbankensektor vollständig zu regulieren;

50.  ist der Ansicht, dass alle am SSM beteiligten Mitgliedstaaten mit gleichen Rechten und Pflichten einbezogen werden sollten;

51.  ist der Überzeugung, dass es bei der Ernennung der Mitglieder des Aufsichtsrats der EZB konsultiert werden sollte;

52.  erkennt die Bedeutung der von der EBA konzipierten einheitlichen Regeln zur Erhaltung der Kohäsion des Binnenmarkts an;

Institutionelle Angelegenheiten

53.  bedauert die fehlende Transparenz bei den Arbeitsmethoden sowie die fehlende Rechenschaftspflicht der und die mangelnde demokratische Kontrolle über die Troika; ist der Überzeugung, dass jedes aktuelle oder zukünftige Gremium, an dem die EZB und/oder die Kommission beteiligt ist, sowohl dem Europäischen Parlament als auch den nationalen Parlamenten gegenüber auf ihrer eigenen Ebene rechenschaftspflichtig sein sollte;

54.  betont, wie wichtig es ist, den regelmäßigen währungspolitischen Dialog zwischen der EZB und dem Parlament wesentlich effektiver zu gestalten, und weist insbesondere darauf hin, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) keine ausreichenden Rückmeldungen über die Ergebnisse und die Umsetzung ihrer im Rahmen des Dialogs unterbreiteten Vorschläge und Konzepte erhalten; fordert die EZB auf, ihre Antworten auf die schriftlichen Anfragen der MdEP an die EZB auf einer Webseite zu veröffentlichen; fordert die EZB auf, in ihren nachfolgenden Jahresberichten detaillierte Stellungnahmen zu den Jahresberichten des Parlaments zur EZB abzugeben;

55.  fordert die EZB auf, die zusammenfassenden Protokolle der Sitzungen des EZB-Rats einschließlich Argumenten und Abstimmungsprotokollen zu veröffentlichen und den Zugang zu Dokumenten der EZB und politischen Verfahren zu verbessern;

56.  geht davon aus, dass Entscheidungen in den meisten Fällen einvernehmlich getroffen werden;

57.  betont, dass es als Gesetzgeber seine Rolle bei allen Angelegenheiten der Bankenaufsicht uneingeschränkt übernehmen wird; betont, dass die demokratische Rechenschaftspflicht der EZB angesichts der neuen Zuständigkeiten, die der Institution im Hinblick auf Aufsichtsaufgaben übertragen wurden, sowie angesichts ihrer Beteiligung an den Troika-Programmen und angesichts ihrer bedeutenden Rolle während der Bewältigung der Krise im Allgemeinen gestärkt werden muss;

58.  weist darauf hin, dass eine Änderung des Vertrags, betreffend die neuen Aufgaben der EZB im Bereich der Aufsicht nicht als Mittel ausgeschlossen werden sollte, um die ständige Weiterentwicklung des institutionellen Rahmens der EU, die dringlichen Fragen im Hinblick auf Rechenschaftspflicht und Aufsicht und die mit der Vertiefung der Union einhergehenden Herausforderungen widerzuspiegeln;

59.  fordert den EZB-Rat auf, seine Regeln zu Interessenkonflikten und Karenzzeiten für hochrangige Führungskräfte der EZB deutlich zu verbessern und offenzulegen und Treffen zwischen hochrangigen Mitarbeitern der EZB und Interessenvertretern zu dokumentieren;

60.  ist tief besorgt darüber, dass dem Direktorium der EZB keine Frauen angehören, was den im Vertrag verankerten Grundsätzen zur Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau (Artikel 2, 3 und 8 EUV sowie Artikel 21 der Charta der Grundrechte) widerspricht, dazu beiträgt, dass die Bürger diese Institution als von ihren Sorgen weit entfernt wahrnehmen, und im Widerspruch zu den Empfehlungen der Kommission und des Parlaments zur Verbesserung der paritätischen Vertretung der Geschlechter in hochrangigen Entscheidungsgremien der Wirtschaft steht;

61.  fordert nachdrücklich, dass das Parlament für den Fall, dass die EZB letztendlich, wenn auch nur vorübergehend, zur einzigen Bankenaufsicht im Euro-Währungsgebiet wird, eine eindeutige Rolle bei der Benennung der Mitglieder des Aufsichtsrats erhält;

62.  fordert eine Stärkung seiner Befugnisse, ein Mitglied des EZB-Rats bei schwerwiegendem Fehlverhalten seines Amtes zu entheben;

o
o   o

63.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie der Eurogruppe und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.

(1) ABl. C 138 vom 4.5.1998, S. 177.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0530.

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