Änderung der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Bestimmung des Europäischen Hochschulinstituts in Florenz zum Standort der historischen Archive der Europäischen Organe ***
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2013 zu dem Entwurf für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Hinterlegung der historischen Archive der Organe beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz (06867/2013 – C7-0081/2013 – 2012/0221(APP))
(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Entwurfs einer Verordnung des Rates (06867/2013),
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0081/2013),
– gestützt auf Artikel 81 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7-0156/2013),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.