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Verfahren : 2011/0818(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0282/2012

Eingereichte Texte :

A7-0282/2012

Aussprachen :

PV 20/05/2013 - 19
CRE 20/05/2013 - 19

Abstimmungen :

PV 22/05/2013 - 7.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0208

Angenommene Texte
PDF 205kWORD 21k
Mittwoch, 22. Mai 2013 - Straßburg
Entwurf des Protokolls über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf die Tschechische Republik (Zustimmung) ***
P7_TA(2013)0208A7-0282/2012

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2013 über den Vorschlag des Europäischen Rates, im Hinblick auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beizufügende Protokoll über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf die Tschechische Republik keinen Konvent einzuberufen (00091/2011 – C7-0386/2011 – 2011/0818(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des an den Rat gerichteten Schreibens der Regierung der Tschechischen Republik vom 5. September 2011 über den Entwurf eines Protokolls über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (die „Charta“) auf die Tschechische Republik,

–  in Kenntnis des an den Präsidenten des Europäischen Parlaments gerichteten Schreibens des Präsidenten des Europäischen Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend den Entwurf eines Protokolls über die Anwendung der Charta auf die Tschechische Republik,

–  unter Hinweis auf das vom Europäischen Rat gemäß Artikel 48 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung, keinen Konvent einzuberufen (C7-0386/2011),

–  gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union und die Charta,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten im Rahmen der Tagung des Europäischen Rates vom 29. und 30. Oktober 2009,

–  gestützt auf Artikel 74a und Artikel 81 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7-0282/2012),

in Erwägung nachstehender Gründe:

A.  die Charta wurde von einem Konvent ausgearbeitet, der unter Teilnahme von Vertretern des Parlaments, der Mitgliedstaaten, der nationalen Parlamente und der Kommission vom 17. Dezember 1999 bis 2. Oktober 2000 stattgefunden hat; die Charta wurde am 7. Dezember 2000 proklamiert und ihr Wortlaut am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepasst;

B.   vom 22. Februar 2002 bis 18. Juli 2003 hat ein zweiter Konvent zur Ausarbeitung eines Entwurfs des Vertrags über eine Verfassung für Europa stattgefunden, dessen wesentlicher Inhalt in den Vertrag von Lissabon übernommen wurde, welcher am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist;

C.  beide Konvente wurden einberufen, um wichtige Themen in Bezug auf die verfassungsmäßige Ordnung der Union zu erörtern, einschließlich der Annahme eines verbindlichen Textes, in dem die von der Union anerkannten Grundrechte und grundlegenden Prinzipien niedergelegt sind;

D.  in Anbetracht der vorstehenden Ausführungen besteht keine Notwendigkeit, einen Konvent zur Prüfung des Vorschlags einzuberufen, die Tschechische Republik in das Protokoll (Nr. 30) über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf Polen und das Vereinigte Königreich aufzunehmen, da die Auswirkungen dieses Vorschlags – wenn überhaupt – begrenzt wären;

1.  billigt den Vorschlag des Europäischen Rates, keinen Konvent einzuberufen;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

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