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Verfahren : 2011/0358(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0375/2012

Eingereichte Texte :

A7-0375/2012

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 22/05/2013 - 7.7
CRE 22/05/2013 - 7.7
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0214

Angenommene Texte
PDF 208kWORD 38k
Mittwoch, 22. Mai 2013 - Straßburg
Pyrotechnische Gegenstände ***I
P7_TA(2013)0214A7-0375/2012
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2013 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt (Neufassung) (COM(2011)0764 – C7-0425/2011 – 2011/0358(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren – Neufassung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0764),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0425/2011),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 28. März 2012(1),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten(2),

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Rechtsausschusses vom 6. November 2012 an den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz gemäß Artikel 87 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 27. März 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf die Artikel 87 und 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A7-0375/2012),

A.  in der Erwägung, dass der vorliegende Vorschlag nach Auffassung der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission keine anderen inhaltlichen Änderungen enthält als diejenigen, die im Vorschlag als solche ausgewiesen sind, und dass sich der Vorschlag in Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der bisherigen Rechtsakte zusammen mit jenen Änderungen auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;

1.  legt unter Berücksichtigung der Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 105.
(2) ABl. C 77 vom 28.3.2002, S. 1.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 22. Mai 2013 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2013/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt (Neufassung)
P7_TC1-COD(2011)0358

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2013/29/EU.)

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