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Verfahren : 2012/0039(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0371/2012

Eingereichte Texte :

A7-0371/2012

Aussprachen :

PV 23/05/2013 - 10
CRE 23/05/2013 - 10

Abstimmungen :

PV 23/05/2013 - 13.4
CRE 23/05/2013 - 13.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0220

Angenommene Texte
PDF 208kWORD 38k
Donnerstag, 23. Mai 2013 - Straßburg
Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken ***I
P7_TA(2013)0220A7-0371/2012
Entschließung
 Text
 Anlage

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2013 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken (COM(2012)0089 – C7-0060/2012 – 2012/0039(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2012)0089),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2, Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 168 Absatz 4 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0060/2012),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 23. Mai 2012(1),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 13. März 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0371/2012),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;

3.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 119.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 23. Mai 2013 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszweckenund zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003
P7_TC1-COD(2012)0039

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 576/2013.)


ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Erklärung der Kommission

Die Kommission wird im Rahmen der Strategie der Europäischen Union für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren(1) das Wohlergehen von Hunden und Katzen im Rahmen von Geschäftspraktiken untersuchen.

Deuten die Ergebnisse dieser Untersuchung darauf hin, dass diese Geschäftspraktiken mit Gesundheitsrisiken verbunden sind, so wird die Kommission geeignete Lösungen für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier erwägen, indem sie u. a. dem Europäischen Parlament und dem Rat vorschlägt, die bestehenden Rechtsvorschriften der EU für den Handel mit Hunden und Katzen in geeigneter Weise anzupassen, u. a. durch die Einführung kompatibler Systeme zur Registrierung von Hunden und Katzen, die in allen Mitgliedstaaten zugänglich sind.

Vor diesem Hintergrund wird die Kommission prüfen, ob es machbar und zweckdienlich ist, solche Registriersysteme auch auf Hunde und Katzen auszudehnen, die gemäß den EU-Rechtsvorschriften für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken gekennzeichnet und identifiziert wurden.

(1) COM(2012)0006 final/2: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Strategie der Europäischen Union für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012-2015.„

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