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Verfahren : 2013/2640(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0237/2013

Aussprachen :

PV 23/05/2013 - 21.1
CRE 23/05/2013 - 21.1

Abstimmungen :

PV 23/05/2013 - 22.2

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0232

Angenommene Texte
PDF 115kWORD 21k
Donnerstag, 23. Mai 2013 - Straßburg
Indien: Die Hinrichtung von Mohammad Afzal Guru und deren Folgen
P7_TA(2013)0232RC-B7-0237/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2013 zu Indien: Die Hinrichtung von Mohammad Afzal Guru und deren Folgen (2013/2640(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 2007 angenommene Resolution 62/149, in der ein Moratorium für den Vollzug der Todesstrafe gefordert wird, und die am 18. Dezember 2008 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Resolution 63/168, in der die Umsetzung der 2007 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen Resolution 62/149 gefordert wird,

–  unter Hinweis auf die Schlusserklärung des Vierten Weltkongresses gegen die Todesstrafe vom 24. bis 26. Februar 2010 in Genf, in der die weltweite Abschaffung der Todesstrafe gefordert wird,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 11. August 2010 über Moratorien für den Einsatz der Todesstrafe,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Abschaffung der Todesstrafe, insbesondere diejenige vom 26. April 2007 zur Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe(1),

–  unter Hinweis auf das im Juli 2012 von 14 ehemaligen Richtern des Obersten Gerichts und der Obergerichte Indiens an den indischen Präsidenten gerichtete Ersuchen, die Todesurteile gegen 13 Häftlinge umzuwandeln, da das Oberste Gericht die betreffenden Urteile in den vergangenen neun Jahren fälschlicherweise aufrechterhalten habe,

–  unter Hinweis auf den „Internationalen Tag gegen die Todesstrafe“ und die Einführung des „Europäischen Tags gegen die Todesstrafe“, der jedes Jahr am 10. Oktober begangen wird,

–  gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Mohammad Afzal Guru 2002 zum Tode verurteilt wurde, nachdem er im Zusammenhang mit dem im Dezember 2001 auf das indische Parlament verübten Anschlag der Verschwörung für schuldig befunden wurde, und dass das Todesurteil von den indischen Behörden am 9. Februar 2013 vollstreckt wurde;

B.  in der Erwägung, dass die Todesstrafe die grausame, unmenschliche und entwürdigende Bestrafung schlechthin ist und gegen das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerte Recht auf Leben verstößt,

C.  in der Erwägung, dass weltweit 154 Länder die Todesstrafe de iure oder de facto abgeschafft haben; in der Erwägung, dass Indien, als es sich vor der Wahl am 20. Mai 2011 um einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat bewarb, zusagte, in Bezug auf die Förderung und den Schutz der Menschenrechte die höchsten Standards einzuhalten;

D.  in der Erwägung, dass Indien sein achtjähriges inoffizielles Moratorium in Bezug auf Hinrichtungen im November 2012 beendete, als das Todesurteil gegen Ajmal Kasab vollstreckt wurde, der wegen seiner Rolle bei den Anschlägen von Mumbai 2008 verurteilt worden war;

E.  in der Erwägung, dass nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen ernste Fragen zur Fairness des Verfahrens gegen Afzal Guru aufgeworfen haben;

F.  in der Erwägung, dass in Indien derzeit mehr als 1.455 Häftlinge in Todeszellen sitzen;

G.  in der Erwägung, dass es nach dem Tod von Afzal Guru zu Protesten kam, obwohl in weiten Teilen des unter indischer Verwaltung stehenden Teils Kaschmirs eine Ausgangssperre verhängt wurde;

1.  bekräftigt seine seit langem vertretene Ablehnung der Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen und fordert erneut ein sofortiges Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe in den Ländern, die die Todesstrafe noch verhängen;

2.  verurteilt die von der indischen Regierung im Geheimen vollzogene Hinrichtung von Afzal Guru im Tihar-Gefängnis in Neu-Delhi am 9. Februar 2013, die dem weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe entgegensteht, und bekundet sein Bedauern, dass die Ehefrau von Afzal Guru und weitere Angehörige nicht über seine bevorstehende Hinrichtung und sein Begräbnis informiert wurden;

3.  fordert die indische Regierung auf, den Leichnam von Afzal Guru seiner Familie zu überstellen;

4.  fordert die staatlichen Organe Indiens auf, in allen Gerichtsverfahren und Rechtsprozessen weiterhin an den höchsten nationalen und internationalen Justizstandards festzuhalten und für alle Häftlinge und Personen, denen ein Gerichtsverfahren bevorsteht, die notwendige Rechtshilfe zu gewährleisten;

5.  bedauert den Tod von drei jungen Kaschmiris im Zuge der Proteste gegen die Hinrichtung von Afzal Guru; fordert die Sicherheitskräfte auf, beim Einsatz von Gewalt gegen friedliche Demonstranten Zurückhaltung zu üben; bekundet seine Sorge über die möglichen negativen Auswirkungen auf den Friedensprozess in Kaschmir;

6.  fordert die indische Regierung nachdrücklich auf, künftig keinen Hinrichtungsbefehl zu billigen;

7.  fordert die Regierung und das Parlament Indiens auf, ein Gesetz zur Einführung eines endgültigen Moratoriums in Bezug auf Hinrichtungen mit dem Ziel einer Abschaffung der Todesstrafe in naher Zukunft zu verabschieden;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär des Commonwealth, dem UN-Generalsekretär, dem Präsidenten der UN-Generalversammlung, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte und dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament von Indien zu übermitteln.

(1) ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 775.

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