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Verfahren : 2011/2081(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0176/2013

Eingereichte Texte :

A7-0176/2013

Aussprachen :

PV 12/06/2013 - 17
CRE 12/06/2013 - 17

Abstimmungen :

PV 13/06/2013 - 7.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0274

Angenommene Texte
PDF 232kWORD 38k
Donnerstag, 13. Juni 2013 - Straßburg
Die Presse- und Medienfreiheit in der Welt
P7_TA(2013)0274A7-0176/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juni 2013 zur Presse- und Medienfreiheit in der Welt (2011/2081(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), Artikel 19 des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen,

–  unter Hinweis auf Artikel 13 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, in dem das Recht auf freie Meinungsäußerung von Kindern anerkannt wird,

–  unter Hinweis auf die Resolution des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 28. März 2008 (7/36), in der das Mandat des Sonderberichterstatters zur Förderung und zum Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung erweitert wird(1),

–  unter Hinweis auf die Berichte des UN-Sonderberichterstatters Frank La Rue über die Förderung und den Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung(2), in denen ferner die Anwendbarkeit der internationalen Menschenrechtsnormen und -standards auf das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung im Internet als ein Kommunikationsmedium hervorgehoben wird,

–  in Kenntnis der Resolution des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 5. Juli 2012 mit dem Titel „Die Förderung, der Schutz und der Genuss der Menschenrechte im Internet“(3), in der die Bedeutung des Schutzes der Menschenrechte und des freien Informationsflusses im Internet anerkannt wird,

–  in Kenntnis des von John Ruggie, UN-Sonderbeauftragter zur Frage der Menschenrechte und der transnationalen Unternehmen und sonstiger Wirtschaftsunternehmen, am 21. März 2011 vorgestellten Berichts mit dem Titel „Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte: Umsetzung des Rahmenprogramms “Protect, Respect and Remedy„(4),

–  in Kenntnis der Resolution S/RES/1738 des UN-Sicherheitsrates vom 23. Dezember 2006 zu Gewalthandlungen gegen Journalisten, Medienangehörige und deren Mitarbeiter in bewaffneten Konflikten(5),

–  unter Hinweis auf das Genfer Abkommen vom 12. August 1949(6), insbesondere auf Artikel 79 des Zusatzprotokolls I über den Schutz von Journalisten, die in Gebieten eines bewaffneten Konflikts gefährliche berufliche Aufträge ausführen,

–  in Kenntnis des Aktionsplans der Vereinten Nationen zur Sicherheit von Journalisten und zur Frage der Straflosigkeit, der am 12. April 2012 durch den Rat der Leiter aller Organisationen der Vereinten Nationen gebilligt wurde(7),

–  unter Hinweis auf die Resolution Nr. 1920 (2013) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zum Stand der Medienfreiheit in Europa, die am 24. Januar 2013 angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf die Tätigkeit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Bereich der Medienfreiheit, insbesondere auf die Berichte des OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit,

–  unter Hinweis auf die Berichte nichtstaatlicher Organisationen über Medienfreiheit, zum Beispiel der Reporter ohne Grenzen (Ranglisten zur Pressefreiheit), von Freedom House (Berichte über die Pressefreiheit) und des Internationalen Presseinstituts (Death Watch und Annual IPI World Press Freedom Review),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Februar 2013 „Soziale Verantwortung der Unternehmen: Förderung der Interessen der Gesellschaft und ein Weg zu einem nachhaltigen und integrativen Wiederaufschwung“(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Februar 2013 „Soziale Verantwortung der Unternehmen: rechenschaftspflichtiges, transparentes und verantwortungsvolles Geschäftsgebaren und nachhaltiges Wachstum“(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2012 zum Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich(10),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. November 2012 zur Weltkonferenz zur internationalen Telekommunikation (WCIT-12) der Internationalen Fernmeldeunion und zur möglichen Erweiterung des Anwendungsbereichs der Internationalen Telekommunikationsvorschriften(11),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2012 zu einer digitalen Freiheitsstrategie in der Außenpolitik der EU(12),

–  unter Hinweis auf den Strategierahmen und den Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (11855/2012), den der Rat am 25. Juni 2012 festgelegt hat,

–  unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 13. Juni 2012 zu dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte(13),

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin Catherine Ashton im Namen der Europäischen Union anlässlich des Welttags der Pressefreiheit(14),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 12. Dezember 2011 mit dem Titel „Menschenrechte und Demokratie im Mittelpunkt des auswärtigen Handelns der EU – ein wirksamerer Ansatz“ (COM(2011)0886),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung des für die Digitale Agenda zuständigen Mitglieds der Kommission vom 12. Dezember 2011 über die „No disconnect“-Strategie(15),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 25. Oktober 2011 mit dem Titel „Eine neue EU-Strategie 2011–2014 für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)“ (COM(2011) 0681),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2011 zu den außenpolitischen Maßnahmen der EU zur Förderung der Demokratisierung(16),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 25. Mai 2011 mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ (COM(2011)0303),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2008 zur Medienkompetenz in der digitalen Welt(17),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte)(18) sowie auf alle weiteren externen Finanzierungsinstrumente der EU,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 zu der Menschenrechts- und Demokratieklausel in den Abkommen der Europäischen Union(19),

–  unter Hinweis auf alle von ihm angenommenen Entschließungen, einschließlich der länderspezifischen Entschließungen, zu dringlichen Fällen der Verletzung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, in denen Bedenken in Bezug auf Presse- und Medienfreiheit und insbesondere auf die Inhaftierung von Journalisten und Bloggern geäußert werden,

–  unter Hinweis auf Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und insbesondere auf die darin enthaltene Bestimmung, dass die Freiheit der Medien und ihre Pluralität geachtet werden müssen,

–  gestützt auf die Artikel 3 und 21 des Vertrags über die Europäische Union und auf Artikel 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Leitlinien der Europäischen Union zu den Menschenrechten,

–  unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarates und die laufenden Verhandlungen über den Beitritt der EU zu dieser Konvention,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7-0176/2013),

Grundsätze und Aufgaben von Presse und Medien

A.  in der Erwägung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung ein universelles Menschenrecht darstellt, die Grundlage der Demokratie bildet und für die Verwirklichung anderer, von Bürgern weltweit angestrebter Rechte, wie beispielsweise der Entwicklung, Würde und Entfaltung jedes einzelnen Menschen, wesentlich ist;

B.  in der Erwägung, dass Beschränkungen der freien Meinungsäußerung schwerwiegende Folgen haben, nur im sehr begrenzten Umfang angewandt werden sollten und lediglich unter eng gefassten und strengen Voraussetzungen gerechtfertigt werden können, wie es bei Gesetzen, die selbst als völkerrechtlich legitim angesehen werden, der Fall ist; in der Erwägung, dass die freie Meinungsäußerung ein Grundrecht darstellt und in einem engen Zusammenhang mit der Freiheit und Pluralität von Presse und Medien steht; in der Erwägung, dass Staaten, die den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet haben, verpflichtet sind, sicherzustellen, dass eine unabhängige, freie und pluralistische Presse- und Medienlandschaft gewährleistet ist;

C.  in der Erwägung, dass Medienplattformen wesentlich sind, um das Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen; in der Erwägung, dass die unabhängige Presse als kollektiver Ausdruck freier Meinungsäußerung fungiert und eine der wichtigsten Akteure in der Medienlandschaft ist, wobei ihr die Rolle als Hüterin der Demokratie zukommt;

D.  in der Erwägung, dass Pressefreiheit, die Medien, der digitale Bereich und der Journalismus als öffentliche Güter gelten;

E.  in der Erwägung, dass (digitale) Medienplattformen in zunehmendem Maß einen globalen Charakter und eine steigende Zahl von Nutzern haben;

F.  in der Erwägung, dass Internet und Medien Instrumente sind, die von Menschenrechtsverteidigern genutzt werden;

G.  in der Erwägung, dass Netzneutralität ein wesentlicher Grundsatz des offenen Internets ist, durch den Kommunikation gefördert sowie Wettbewerb und Transparenz sichergestellt werden, und der darüber hinaus positive Auswirkungen auf wirtschaftliche Möglichkeiten zeitigt sowie Innovation, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum vorantreibt;

H.  in der Erwägung, dass Redefreiheit und freie Meinungsäußerung sowie die Freiheit von Medien und Journalisten weltweit bedroht werden und Journalisten oftmals auch Menschenrechtsverteidiger und Förderer von Vereinigungs- und Meinungsfreiheit sowie von Religions- und Glaubensfreiheit sind; in der Erwägung, dass Journalisten allerdings häufig verfolgt und inhaftiert werden;

I.  in der Erwägung, dass neue digitale und Online-Medienplattformen zu erhöhter Vielfalt und mehr Pluralismus beigetragen haben;

J.  in der Erwägung, dass die Anstrengungen und Programme der EU zur Förderung und zum Schutz von Presse- und Medienfreiheit weltweit optimiert werden müssen, wobei sich solche Anstrengungen auf die hervorragende von Zivilgesellschaft und Journalistenverbänden geleistete Arbeit stützen müssen;

K.  in der Erwägung, dass die EU auf internationalem Parkett nur dann glaubwürdig sein kann, wenn Presse- und Medienfreiheit innerhalb der Union selbst gewahrt und eingehalten werden;

Jüngste Entwicklungen

1.  erkennt an, dass die Regierungen die Hauptverantwortung für die Wahrung und den Schutz von Presse- und Medienfreiheit tragen; betont, dass die Regierungen auch die Hauptverantwortung für die Beeinträchtigung von Presse- und Medienfreiheit tragen und im schlimmsten Fall immer häufiger auf legale Druckmittel, wie beispielsweise den Missbrauch von Rechtsvorschriften im Bereich der Bekämpfung von Terrorismus oder Extremismus, Gesetze über die nationale Sicherheit, Hochverrat oder Subversion zurückgreifen, um diese Freiheit zu beschränken; stellt fest, dass ein Gleichgewicht zwischen Fragen der nationalen Sicherheit und der Informationsfreiheit erzielt werden muss, um Missbräuchen vorzubeugen und die Unabhängigkeit von Presse und Medien zu gewährleisten; erkennt an, dass Medienimperien im Besitz von Politikern bisweilen ermächtigt werden, Desinformationskampagnen durchzuführen; hebt hervor, dass es wesentlich ist, dass Presse und Medien unabhängig arbeiten können und keinem, über politische und finanzielle Mittel ausgeübtem Druck ausgesetzt sind; ist besorgt, dass es laut jüngsten jährlichen Indizes und Analysen einen Abwärtstrend bei der Bewertung des Umfelds für Presse- und Medienfreiheit in verschiedenen Ländern, sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas gibt (siehe die Liste im Anhang am Schluss des Berichts A7-0176/2013);

2.  betont, dass freie, unabhängige und pluralistische Medien, sowohl im traditionellen als auch im Online-Bereich, einen Grundpfeiler von Demokratie und Pluralismus bilden; erkennt die Bedeutung von Informationsquellen als wirkliche Garanten von Freiheit und Medienpluralismus an; hebt hervor, dass es im gemeinsamen Interesse liegt, die Freiheit und Unabhängigkeit der Medien weltweit zu wahren und auszubauen; stellt fest, dass die Rolle freier und unabhängiger Medien sowie der freie Informationsaustausch vor dem Hintergrund des demokratischen Wandels nicht-demokratischer Regime von allerhöchster Bedeutung sind;

3.  bedauert die Tatsache, dass Journalisten auf der ganzen Welt häufig verletzt oder Opfer von Morden oder schweren Misshandlungen werden und die Täter oftmals straflos bleiben; betont daher, dass es wichtig ist, Straflosigkeit zu bekämpfen; hebt hervor, dass Behörden nicht in der Lage sind, sich mit gegen Journalisten gerichteten Drohungen und der gegen sie gerichteten Gewalt zu befassen oder ihre Sicherheit zu gewährleisten, wenn es keine politischen Stellen sowie Polizei- und Justizbehörden gibt, die entschieden gegen diejenigen vorgehen, die Journalisten und deren Arbeit angreifen; weist darauf hin, dass Straflosigkeit nicht nur Auswirkungen auf die Freiheit der Presse, sondern auch auf die tägliche Arbeit von Journalisten hat, in deren Zuge ein Klima der Angst und Selbstzensur geschaffen wird; ist der Ansicht, dass die EU eine entschlossenere Haltung gegenüber Ländern einnehmen sollte, in denen es immer wieder vorkommt, dass solche Handlungen ungestraft bleiben, und fordert alle Staaten auf, die Sicherheit von Journalisten zu gewährleisten;

4.  hebt hervor, dass Gesetze, gesetzliche Regelungen, Einschüchterungen, Bußgelder und eine erhöhte Konzentration von Eigentum bei Politikern oder sonstigen Akteuren mit gegensätzlichen Interessen Faktoren sind, durch die die Freiheit, Informationen zu erlangen beziehungsweise auf diese zurückzugreifen, insgesamt eingeschränkt werden kann, und dass diese Faktoren eine Bedrohung der freien Meinungsäußerungen zur Folge haben können;

5.  betont, dass Regierungen auch indirekt Druck auf Presse und Medien ausüben können; ist der Ansicht, dass Medien in vielen Ländern in erheblichem Umfang von staatlicher Werbung abhängig sind, und dass dies in der Folge zu einem Mittel werden kann, Druck auf Medien auszuüben; vertritt ferner die Auffassung, dass Lizenzen und Steuersanktionen auch dazu genutzt werden können, die Berichterstattung kritischer Medien einzuschränken;

6.  bedauert die Tatsache, dass Meinungsäußerungen in zunehmendem Maße strafrechtlich geahndet werden; verweist darauf, dass Journalisten weltweit häufig aufgrund ihrer Arbeit inhaftiert werden; ist sich der Tatsache bewusst, dass Journalisten unter dem Vorwand der Diffamierung, Blasphemie und Verleumdung sowie durch Rechtvorschriften im Zusammenhang mit „der Schädigung des Ansehens des Landes im Ausland“ oder der „homosexuellen Propaganda“ inhaftiert oder einer Zensur unterworfen werden und die freie Meinungsäußerung auf diese Weise unterbunden wird; bedauert, dass durch Zensur Selbstzensur gefördert wird; fordert, die Schikanierung von Journalisten zu beenden, die in der Lage sein müssen, ihrer Arbeit unabhängig und ohne Angst vor Gewalt oder Anschuldigungen nachzugehen, und die unverzügliche Freilassung von Journalisten und Bloggern, die aufgrund ihrer Tätigkeit unrechtmäßig inhaftiert sind;

7.  verurteilt mit Nachdruck die Tatsache, dass viele Journalisten keinen Zugang zu rechtlichem Beistand haben, während sie mit ihrer Tätigkeit immer häufiger die Speerspitze im Kampf für die Menschenrechte bilden, sei es online oder offline;

8.  ist der Auffassung, dass die Tendenz hin zu einer starken Eigentumskonzentration im Medienbereich eine Bedrohung für Medienfreiheit und Pluralismus darstellt, insbesondere wenn dies mit einer Digitalisierung einhergeht; betont, wie wichtig es ist, dass Kommunikationsmedien eine offene und produktive Infrastruktur zugrunde liegt, auch im Hinblick auf die Existenz unabhängiger Regulierungsstellen;

9.  ist sich bewusst, dass private Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen das Potenzial haben, Qualitätsjournalismus voranzubringen und eine treibende Kraft bei Innovationen zu sein;

10.  hebt hervor, dass den Unternehmen in einer globalisierten und digital vernetzten Welt neue Verantwortlichkeiten zukommen, diese allerdings auch mit neuen Herausforderungen in Bereichen konfrontiert werden, die traditionell den öffentlichen Stellen vorbehalten waren; ist sich bewusst, dass Regierungen, die Anwendungen sperren und auf diese Weise Online-Inhalte und -Dienste beeinträchtigen, Druck auf die redaktionelle Unabhängigkeit und auf die Kontinuität der Dienste ausgeübt haben;

11.  nimmt zur Kenntnis, dass Medien traditionell allzu häufig für Propagandazwecke genutzt werden und/oder darin verwickelt sind und dass, insbesondere bei den öffentlich-rechtlichen Medien, finanzielle und politische Unabhängigkeit sowie Pluralismus wesentlich sind; hebt hervor, dass freie und unabhängige öffentliche Medien eine entscheidende Rolle spielen, wenn es darum geht, die Demokratie zu vertiefen, die Zivilgesellschaft in größtmöglichem Maße in die öffentlichen Debatten und Angelegenheiten einzubeziehen und die Handlungskompetenz der Bürger auf dem Weg zur Demokratie zu stärken;

12.  fordert die Ausarbeitung ethischer Grundsätze für Journalisten sowie für diejenigen, die im Medienmanagement tätig sind, um die vollständige Unabhängigkeit der Journalisten und Medienanstalten zu gewährleisten; erkennt an, wie wichtig ist es ist, solche Grundsätze durchzusetzen, indem unabhängige Regulierungsstellen eingerichtet werden;

Digitalisierung

13.  erkennt die potenzielle Ausstrahlung von Medien, die sich heutzutage immer mehr digitalisieren, und deren befähigenden Einfluss auf die Menschen an, da in deren Zuge die Ebene der Information erhöht und kritisches Denken gefördert wird, und ist sich der Tatsache bewusst, dass diese Entwicklungen insbesondere für autoritäre Regime ein angstauslösender Faktor sind;

14.  erkennt an, dass den digitalen und Online-Medienplattformen in den letzten Jahren im Rahmen der Aufstände gegen diktatorische Regime eine wesentliche Bedeutung zugekommen ist;

15.  betont, dass der Zugang zu Informationen, sowohl im Online- als auch im Offline-Umfeld, für die Entfaltung der Meinung und Willenskundgebung sowie für den Ausdruck und die Vermittlung von Inhalten über Medienplattformen unumgänglich ist, da der Zugang zu Informationen eine wesentliche Kontrolle der Macht impliziert;

16.  nimmt zur Kenntnis, dass durch die Digitalisierung von Medien und Informationen deren Wirkungsumfeld und Ausstrahlung vergrößert, jedoch auch die engen Grenzen zwischen Information und Meinung unübersichtlicher werden; stellt den erheblichen Zuwachs von nutzergenerierten Inhalten und „Bürgerjournalismus“ fest;

17.  ist der Ansicht, dass durch die Digitalisierung von Presse und Medien der Medienlandschaft eine neue Dimension hinzugefügt wird und dass dadurch Fragen bezüglich des Zugangs, der Qualität und der Objektivität von Informationen sowie deren Schutzes aufkommen;

18.  betont, dass die Digitalisierung geeignet ist, Menschen den Zugang zu Informationen zu erleichtern, die Behörden zu kontrollieren und sicherzustellen, dass Daten und Unterlagen offengelegt und verbreitet sowie Fälle von Ungerechtigkeit und Korruption aufgedeckt werden;

19.  betont, dass das Potenzial der IT-Infrastruktur vollständig ausgeschöpft werden muss und dass weltweite Interoperabilität sowie angemessene Regelungen vonnöten sind und dass diese IKT-Elemente in Verbindung mit den Grundvoraussetzungen Unabhängigkeit, Pluralismus und Vielfalt sowohl in die bestehende als auch in die entstehende Medienlandschaft eingegliedert werden sollten;

20.  bedauert sämtliche Versuche, verschiedene Formen eines „geschlossenen Internets“ einzuführen, da diese einen ernsthaften Verstoß gegen das Recht auf Information darstellen; fordert alle Behörden mit Nachdruck auf, derartige Versuche zu unterlassen;

21.  zeigt sich über die Tendenz zur Überwachung und Zensur der Massen sowie zum Sperren und Filtern von Informationen, durch die nicht nur Medien sowie die Arbeit von Journalisten und Bloggern beeinträchtigt werden, sondern auch die Arbeit der Zivilgesellschaft bei der Verwirklichung wichtiger politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderungen behindert wird, besorgt; verurteilt alle erfolgten und versuchten Festnahmen von Bloggern, die seiner Auffassung nach einen Angriff auf die Rede- und Meinungsfreiheit darstellen;

22.  bedauert die Tatsache, dass zahlreiche Technologien und Dienstleistungen, die in Drittländern zur Verletzung von Menschenrechten durch das Zensieren von Informationen, die Massenüberwachung, die Kontrolle und Verfolgung sowie Ortung von Bürgern und ihrer Aktivitäten über (Mobil-)Telefonnetze und im Internet benutzt werden, aus der EU stammen; fordert die Kommission auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diesen „digitalen Waffenhandel“ zu unterbinden;

23.  betont, dass es notwendig ist, die Rolle von Meinungsführern und ihre Zuständigkeiten besser zu verstehen; vertritt die Auffassung, dass Marktregulierungsstellen behilflich sein können, Wettbewerb zu gewährleisten, aber dass es darüber hinaus notwendig ist, nach neuen Möglichkeiten Ausschau zu halten, um private Akteure bei der Aufrechterhaltung des öffentlichen Wertes von Informationen einzubinden; erkennt an, dass Selbstregulierung bestimmte Risiken bergen kann, sobald sie mit einer fehlenden (demokratischen) Kontrolle einhergeht;

24.  hebt hervor, dass sich digitale und computer- beziehungsweise datengesteuerte Plattformen oder Dienste, wie beispielsweise Suchmaschinen, im Privatbesitz befinden und Transparenz erforderlich ist, um den öffentlichen Wert von Informationen zu bewahren und Beschränkungen beim Zugang zu Informationen und bei der freien Meinungsäußerung zu unterbinden;

25.  betont, dass es notwendig ist, Informanten und Quellen zu schützen, und dass die EU weltweit in diesem Sinne handeln muss;

26.  verurteilt entschieden sämtliche Versuche, das Internet und andere Online-Medienplattformen zu nutzen, um terroristische Aktivitäten zu unterstützen oder zu fördern; fordert die Behörden mit Nachdruck auf, sich diesbezüglich unnachgiebig zu zeigen;

Maßnahmen und außenpolitisches Handeln der Union

27.  betont, dass es für die EU, um als Wertegemeinschaft zu gelten, wesentlich ist, die Presse- und Medienfreiheit weltweit zu fördern und zu schützen; hebt hervor, dass die EU größtmögliche politische Führungsstärke zeigen sollte, um den Schutz von Journalisten weltweit sicherzustellen;

28.  ist der Überzeugung, dass die EU eine Führungsrolle einnehmen sollte, wenn es darum geht, Unabhängigkeit, Pluralismus und Vielfalt der Medien zu gewährleisten und die Lage von Journalisten und Bloggern zu verbessern sowie deren Freiheit und Sicherheit zu verteidigen; betont, dass die EU zu diesem Zweck zwar keine Inhalte beeinflussen, jedoch vielmehr dabei behilflich sein sollte, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen sowie Einschränkungen der freien Meinungsäußerung weltweit aufzuheben;

29.  stellt mit Besorgnis fest, dass in den letzten Jahren einige Medien, vor allem in der EU, aufgrund unethischen und mutmaßlich rechtswidrigen Verhaltens selbst einer Prüfung unterzogen worden sind; ist der Ansicht, dass die EU nur dann mit gutem Beispiel vorangehen kann, wenn sie sich mit diesen Problemen innerhalb ihrer eigenen Grenzen befasst;

30.  bestärkt die Kommission darin, die Unabhängigkeit von Presse und Medien in den Mitgliedstaaten weiterhin sorgfältig zu beobachten;

31.  vertritt die Ansicht, dass sich die EU zwar mittels verschiedener Maßnahmen und Programme mit Presse- und Medienfreiheit auseinandersetzt, es ihr allerdings diesbezüglich an einer spezifischen ganzheitlichen Schwerpunktsetzung sowie an einer umfassenden Vision und an Orientierungspunkten mangelt;

32.  ist der Auffassung, dass das Fehlen einer umfassenden Strategie eine Fragmentierung bewirkt und die Gefahr entsteht, dass die wichtigen politischen Grundsätze der Transparenz und Rechenschaftspflicht aufgegeben werden;

Strategie

33.  fordert die Kommission, insbesondere die GD DEVCO, und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) mit Nachdruck auf, ihre Zusammenarbeit und Koordinierung bei der Programmplanung zu verbessern, insbesondere durch die Schaffung von Synergien zwischen ihren politischen und diplomatischen Tätigkeiten sowie durch die gemeinsame Durchführung von Finanzierung und Projekten, einschließlich deren Kontrolle und Überwachung; fordert die Kommission auf, ihre Analyse und Bewertung der vergangenen, bestehenden und künftigen Programmplanung zu verbessern und die Ergebnisse zu veröffentlichen;

34.  fordert eine Verlagerung weg von einer Ad-Hoc-Finanzierung von Projekten hin zu einem nachhaltigeren Konzept, in das auch private Geber und Gesprächspartner eingebunden werden; erkennt an, dass bei der Programmplanung ein maßgeschneiderter Ansatz sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene notwendig ist;

35.  fordert mit Nachdruck, dass die EU vor allem in den Bewerberländern sowie in ihrer unmittelbaren südlichen und östlichen Nachbarschaft und im Zusammenhang mit Verhandlungen über Handels- und Assoziierungsabkommen eine größere Rolle spielt; fordert die EU auf, eine Strategie anzunehmen, mit der sichergestellt wird, dass sie Änderungen der Rechtsvorschriften, durch die Pluralismus und Pressefreiheit in Drittländern eingeschränkt werden, sorgfältig beobachtet und auf diese reagiert;

36.  betont, dass vorhandene externe Finanzinstrumente, wie das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), geografische und sonstige Instrumente flexibler genutzt werden müssen, um zur Stärkung der Zivilgesellschaft beizutragen; betont, dass Eigenverantwortung und Kapazitätsaufbau für die Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung und eines tragfähigen Fortschrittes wesentlich sind;

37.  betont, dass die EU die Ausbildung und Schulung von Entscheidungsträgern, Aufsichtsstellen und Medien auch in Drittländern unterstützen sollte, damit auf diese Weise Presse- und Medienfreiheit sowie geeignete und technologieneutrale Formen der Marktregulierung gefördert werden, insbesondere da zu berücksichtigen ist, dass in Phasen des Übergangs Freiheiten häufig unter dem Deckmantel von Stabilität und Sicherheit eingeschränkt werden;

38.  betont, dass Themen, wie die Entwicklung der Medien und die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für die freie Meinungsäußerung, einen wichtigen Teil des Dialogs der EU auf Länderebene bilden sollten; betont, dass bei Handels-, Partnerschafts-, Kooperations- und Assoziierungsabkommen der EU mit Drittländern sowie bei ihren Hilfsprogrammen gemäß Artikel 21 EUV klare Vergleichsmaßstäbe und Auflagen eingehalten werden sollten; fordert den EAD und die Kommission mit Nachdruck auf, bei der Aushandlung solcher Übereinkommen den Berichten und Empfehlungen des Parlaments Rechnung zu tragen und diese umzusetzen; weist darauf hin, dass für die Glaubwürdigkeit und Effektivität der EU in ihren Beziehungen zu und Interaktionen mit Drittländern Kohärenz, Konsistenz, Koordinierung und Transparenz zwischen dem Parlament, dem EAD und der Kommission bei der Umsetzung und Überwachung dieser grundlegenden Menschenrechte entscheidend sind;

39.  fordert die Kommission auf, die Bekämpfung der Straflosigkeit als eine ihrer Prioritäten im Rahmen ihrer Programme zur freien Meinungsäußerung und zu den Medien zu erklären und darüber hinaus Unterstützung bei der Aufklärung von Straftaten gegen Journalisten anzubieten, indem Gelder für den Rechtsbeistand und Fachwissen bereitgestellt werden;

40.  ist der Auffassung, dass die EU-Finanzierung nicht auf internationale Fachorganisationen (Vermittler) beschränkt bleiben, sondern auch lokale Organisationen umfassen sollte;

41.  fordert die Kommission auf, die Vertraulichkeitsklauseln in ihren Mittelzuweisungen für Menschenrechtsbelange im Zusammenhang mit Presse und Medien zu überprüfen, da durch diese Klauseln eine Diskreditierung von Journalisten, Medien und Nichtregierungsorganisationen möglich wird und darüber hinaus die Glaubwürdigkeit der Menschenrechtsaktivitäten der Union, die an sich offen und transparent sind, untergraben wird;

42.  betont, dass im Mittelpunkt der Programme im Bereich von Presse und Medien ferner die Verbesserung von (staatlichen und rechtlichen) Strukturen sowie die Unterstützung der Medienunternehmen vor Ort stehen sollte, um deren Transparenz, Unabhängigkeit, Potenzial zur Nachhaltigkeit, Professionalität und Offenheit zu erhöhen; hebt hervor, dass es darüber hinaus Ziel der EU-Medienpolitik sein sollte, Pluralismus und Vielfalt zu maximieren, indem unabhängige Medien und Neugründungen unterstützt werden;

43.  weist darauf hin, dass freie Meinungsäußerung und Medienpluralismus, einschließlich des Internets, zentrale europäische Werte darstellen; hebt die grundlegende Bedeutung der Presse- und Medienfreiheit in der Erweiterungspolitik der EU sowie die wichtige Rolle der digitalen Freiheiten in diesem Zusammenhang hervor und hält diese Freiheiten für Menschenrechte und somit für einen Bestandteil der politischen Kriterien von Kopenhagen;

44.  ist der Auffassung, dass die Wahlunterstützung der EU die Förderung von Presse und Medien beinhalten sollte, beispielsweise durch den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Wahlbeobachtungsgremien in Drittländern und der Presse, um die Transparenz und Rechtmäßigkeit der Wahlverfahren und der Ergebnisse zu erhöhen;

45.  ist der Auffassung, dass die EU vor dem Hintergrund des Prozesses der Aussöhnung und des Wiederaufbaus in Transformationsländern Presse- und Medienfreiheit in den Mittelpunkt stellen sollte;

46.  lobt und begrüßt die wichtige Arbeit zahlreicher internationaler (Journalisten-)Verbände, die sich mit Presse- und Medienfreiheit befassen, und betont, dass die EU diese Verbände uneingeschränkt unterstützen sollte, da deren Verbindungsarbeit eine entscheidende Bedeutung beigemessen wird;

47.  fordert den EAD auf, das Engagement der EU in multilateralen Gremien, wie beispielsweise im Europarat und in der OSZE sowie darüber hinaus im Rahmen der Vereinten Nationen, in dessen Mittelpunkt Presse- und Medienfreiheit sowie digitale Freiheiten stehen, in bestmöglicher Weise zu nutzen;

48.  fordert die Kommission, den Rat und den EAD auf, so bald wie möglich eine Strategie für Presse- und Medienfreiheit im Rahmen der EU-Außenpolitik zu verabschieden und die im vorliegenden Bericht enthaltenen Empfehlungen in die künftigen Leitlinien zum Recht auf freie Meinungsäußerung (im Internet und außerhalb des Internets) aufzunehmen;

49.  fordert, den vorliegenden Bericht in engem Zusammenhang mit seiner Entschließung zu einer Strategie für digitale Freiheiten in der Außenpolitik der EU zu lesen und ihm entsprechend Rechnung zu tragen;

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50.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Menschenrechte, der UNESCO, dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.

(1) http://ap.ohchr.org/documents/E/HRC/resolutions/A_HRC_RES_7_36.pdf.
(2) Insbesondere auf die Berichte vom 16. Mai 2011 (A/HRC/17/27), 10. August 2011 (A/66/290), 4. Juni 2012 (A/HRC/20/17) und 7. September 2012 (A/67/357), abrufbar unter: http://www.ohchr.org/EN/Issues/FreedomOpinion/Pages/Annual.aspx.
(3) http://daccess-dds-ny.un.org/doc/RESOLUTION/GEN/G12/153/25/PDF/G1215325.pdf?OpenElement.
(4) A/HRC/17/31, abrufbar unter: http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Business/A-HRC-17-31_AEV.pdf.
(5) http://daccess-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N06/681/60/PDF/N0668160.pdf?OpenElement.
(6) http://www.un-documents.net/gc-p1.htm.
(7) http://www.unesco.org/new/fileadmin/MULTIMEDIA/HQ/CI/CI/pdf/official_documents/un_plan_action_safety_en.pdf.
(8) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0050.
(9) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0049.
(10) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0503.
(11) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0451.
(12) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0470.
(13) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0250.
(14) http://eeas.europa.eu/top_stories/2012/20120503_world_press_freedom_day_en.htm. http://europa.eu/rapid/press-release_PRES-13-181_de.htm.
(15) http://blogs.ec.europa.eu/neelie-kroes/ict-human-rights-guidance.
(16) ABl. C 33 E vom 5.2.2013, S. 165.
(17) ABl. C 45 E vom 23.2.2010, S. 9.
(18) ABl. L 386 vom 29.12.2006, S.1
(19) ABl. C 290 E vom 29.11.2006, S. 107.

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