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Verfahren : 2011/0429(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0397/2012

Eingereichte Texte :

A7-0397/2012

Aussprachen :

PV 01/07/2013 - 18
CRE 01/07/2013 - 18

Abstimmungen :

PV 02/07/2013 - 9.11

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0298

Angenommene Texte
PDF 204kWORD 38k
Dienstag, 2. Juli 2013 - Straßburg
Prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik ***I
P7_TA(2013)0298A7-0397/2012
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. Juli 2013 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik (COM(2011)0876 – C7-0026/2012 – 2011/0429(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0876),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7–0026/2012),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 23. Mai 2012(1),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 30. November 2012(2),

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 17. April 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0397/2012),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 116.
(2) ABl. C 17 vom 19.1.2013, S. 91.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 2. Juli 2013 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2013/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
P7_TC1-COD(2011)0429

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2013/39/EU.)

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