Beschluss des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2013 zur Wahl der Europäischen Bürgerbeauftragten
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 24 Absatz 3 und Artikel 228,
– gestützt auf den Euratom-Vertrag, insbesondere auf Artikel 106a,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten(1),
– gestützt auf Artikel 204 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen(2),
– unter Hinweis auf das Ergebnis seiner Abstimmung am 3. Juli 2013,
1. wählt Emily O’REILLY für den Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum Ende der Wahlperiode zur Europäischen Bürgerbeauftragten;
2. ersucht Emily O’REILLY, einen Eid vor dem Gerichtshof zu leisten;
3. beauftragt seinen Präsidenten, die Veröffentlichung des beigefügten Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den vorliegenden Beschluss dem Rat, der Kommission und dem Gerichtshof zu übermitteln.