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Mittwoch, 3. Juli 2013 - Straßburg
Wahl der Bürgerbeauftragten
P7_TA(2013)0303
Beschluss/Entscheidung
 Anlage

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2013 zur Wahl der Europäischen Bürgerbeauftragten

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 24 Absatz 3 und Artikel 228,

–  gestützt auf den Euratom-Vertrag, insbesondere auf Artikel 106a,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten(1),

–  gestützt auf Artikel 204 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen(2),

–  unter Hinweis auf das Ergebnis seiner Abstimmung am 3. Juli 2013,

1.  wählt Emily O’REILLY für den Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum Ende der Wahlperiode zur Europäischen Bürgerbeauftragten;

2.  ersucht Emily O’REILLY, einen Eid vor dem Gerichtshof zu leisten;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, die Veröffentlichung des beigefügten Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den vorliegenden Beschluss dem Rat, der Kommission und dem Gerichtshof zu übermitteln.

(1) ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15.
(2) ABl. C 96 vom 4.4.2013, S. 24.


ANHANG

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 3.Juli 2013

zur Wahl der Europäischen Bürgerbeauftragten

(Der Wortlaut des Anhangs ist hier nicht wiedergegeben da er dem des endgültigen Rechtsaktes entspricht, Beschluss Nr. 2013/377/EU, Euratom.)

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