Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2013 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Änderung des Beschlusses 2000/125/EG vom 31. Januar 2000 betreffend den Abschluss des Übereinkommens über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können („Parallelübereinkommen“) (05975/2013 – C7-0071/2013 – 2012/0098(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (05975/2013),
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0071/2013),
– gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0194/2013),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.