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Verfahren : 2012/0202(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0046/2013

Eingereichte Texte :

A7-0046/2013

Aussprachen :

PV 15/04/2013 - 16
CRE 15/04/2013 - 16

Abstimmungen :

PV 16/04/2013 - 8.11
CRE 16/04/2013 - 8.11
Erklärungen zur Abstimmung
PV 03/07/2013 - 8.3
CRE 03/07/2013 - 8.3
Erklärungen zur Abstimmung
PV 10/12/2013 - 7.25
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0310
P7_TA(2013)0543

Angenommene Texte
PDF 251kWORD 21k
Mittwoch, 3. Juli 2013 - Straßburg
Zeitlicher Ablauf von Versteigerungen von Treibhausgasemissionszertifikaten ***I
P7_TA(2013)0310A7-0046/2013

Abänderungen des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2013 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zur Klarstellung der Bestimmungen über den zeitlichen Ablauf von Versteigerungen von Treibhausgasemissionszertifikaten (COM(2012)0416 – C7-0203/2012 – 2012/0202(COD))(1)

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Vorschlag der Kommission   Geänderter Text
Abänderung 21
Vorschlag für einen Beschluss
Artikel 1
Richtlinie 2003/87/EG
Artikel 10 – Absatz 4 – Unterabsatz 1 – letzter Satz
Die Kommission passt den Zeitplan gegebenenfalls für jeden Zeitraum an, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes sicherzustellen.
Ergibt die Prüfung für die einzelnen industriellen Sektoren, dass keine erheblichen Auswirkungen für industrielle Sektoren oder Teilsektoren zu erwarten sind, die einem erheblichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind, kann die Kommission unter außergewöhnlichen Umständen den Zeitplan für den in Artikel 13 Absatz 1 genannten und am 1. Januar 2013 beginnenden Zeitraum anpassen, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes sicherzustellen. Die Kommission sollte nicht mehr als eine derartige Anpassung für eine Anzahl von maximal 900 Millionen Zertifikaten vornehmen.

(1) Der Gegenstand wurde gemäß Artikel 57 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Geschäftsordnung zur erneuten Prüfung an den zuständigen Ausschuss zurücküberwiesen (A7-0046/2013).

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