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Verfahren : 2012/2291(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0189/2013

Eingereichte Texte :

A7-0189/2013

Aussprachen :

PV 02/07/2013 - 22
CRE 02/07/2013 - 22

Abstimmungen :

PV 03/07/2013 - 8.12
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0319

Angenommene Texte
PDF 154kWORD 32k
Mittwoch, 3. Juli 2013 - Straßburg
Integrierter interner Kontrollrahmen
P7_TA(2013)0319A7-0189/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2013 zu dem Integrierten Internen Kontrollrahmen (2012/2291(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Europäischen Rechnungshofes zum Modell der „Einzigen Prüfung“ (und Vorschlag für einen internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft)(1),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten Internen Kontrollrahmens (COM(2005)0252),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über den Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (COM(2006)0009),

–  in Kenntnis des ersten halbjährlichen Berichts über den Fortschrittsanzeiger für die Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (SEC(2006)1009), der am 19. Juli 2006 im Anschluss an die vom Parlament in seiner Entschließung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2004(2) erhobene Forderung veröffentlicht wurde,

–  in Kenntnis des im März 2007 veröffentlichten Zwischenberichts der Kommission über die erzielten Fortschritte (COM(2007)0086), in dem die Fortschritte dargelegt und mehrere zusätzliche Maßnahmen angekündigt werden,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom Februar 2008 (COM(2008)0110) und des ihr beigefügten Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen (SEC(2008)0259),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom Februar 2009 über den Bericht über die Wirkung des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten internen Kontrollrahmen (COM(2009)0043),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0189/2013),

A.  in der Erwägung, dass die Kommission den Haushaltsplan gemäß Artikel 317 des AEUV in eigener Verantwortung entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ausführt;

B.  in der Erwägung, dass die Kommission gemäß dem Vertrag die endgültige Verantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Union trägt, obgleich auch den Mitgliedstaaten eine hohe Verantwortung zukommt, da 80 % des Haushalts der Union im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung von den Mitgliedstaaten ausgegeben werden;

C.  in der Erwägung, dass der Grundsatz einer effizienten internen Kontrolle zu den Haushaltsgrundsätzen gehört, die in der Haushaltsordnung in der durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 geänderten Fassung festgelegt wurden, wie auch die Kommission in ihrem oben erwähnten Aktionsplan vorgeschlagen hat;

D.  in der Erwägung, dass die Kommission ihr tatsächliches Engagement für Transparenz und wirtschaftliche Haushaltsführung am wirksamsten dadurch zum Ausdruck bringen kann, dass sie Initiativen zur Verbesserung der Qualität der Haushaltsführung mit allen Kräften unterstützt, um vom Europäischen Rechnungshof (ERH) eine positive Zuverlässigkeitserklärung (DAS(3)) zu erhalten;

E.  in der Erwägung, dass alle Organe und Mitgliedstaaten zusammenarbeiten müssen, um das Vertrauen der europäischen Bürgerinnen und Bürger in die Finanzlage der Union wiederherzustellen;

F.  in der Erwägung, dass die Kommission im Januar 2006 zur Unterstützung des strategischen Ziels, eine positive Zuverlässigkeitserklärung des ERH zu erhalten, den Aktionsplan für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (nachstehend „Aktionsplan“) annahm, der sich auf Empfehlungen des ERH(4), die Entschließung des Parlaments zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2003(5) und die Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ (Ecofin) vom 8. November 2005 stützt;

G.  in der Erwägung, dass in diesem Aktionsplan die seinerzeit bei den Kontrollstrukturen der Kommission verzeichneten „Defizite“ aufgezeigt und 16 Bereiche für Maßnahmen festgelegt wurden, die bis Ende 2007 durchgeführt werden sollten, wobei berücksichtigt werden sollte, dass eine Verbesserung der Haushaltsführung in der Europäischen Union durch eine aufmerksame Überwachung der Kontrollen in der Kommission und den Mitgliedstaaten unterstützt werden muss;

Durchführung des Aktionsplans

1.  weist darauf hin, dass der bisherige Fortschritt bei der Erreichung der Ziele des Aktionsplans nicht nur daran zu messen ist, ob die einzelnen Maßnahmen durchgeführt wurden, sondern auch daran, inwieweit diese zu einer Reduzierung von Fehlern in den zugrunde liegenden Vorgängen geführt haben;

2.  nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission selbst erklärt hat, dass der Aktionsplan Anfang 2009 vollständig abgeschlossen war, obwohl drei der 16 ursprünglichen Maßnahmen nicht umgesetzt werden konnten oder anderweitig vorangetrieben wurden;

3.  weist insbesondere darauf hin, dass in Artikel 32 der neuen Haushaltsordnung der Grundsatz der wirksamen und effizienten internen Kontrolle eingeführt und in Artikel 33 dieser Haushaltsordnung festgelegt wird, dass die Kommission die Kosten und Nutzen von Kontrollsystemen sowie das Ausmaß des Fehlerrisikos zu schätzen hat, wenn sie revidierte oder neue Ausgabenvorschläge vorlegt;

4.  verweist außerdem darauf, dass in Bezug auf das Konzept des tolerierbaren Risikos beschlossen wurde, diese Maßnahme durch die Festlegung des Konzepts des Restfehlerrisikos durchzuführen;

5.  bedauert, dass die Vereinfachung der Rechtsvorschriften 2007 bis 2013 nicht so umfassend erfolgt ist, wie erhofft;

6.  bedauert, dass die von der Kommission eingegangene Verpflichtung, eine vollständig positive DAS zu erhalten, nicht erfüllt wurde, und weist insbesondere darauf hin, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Zuverlässigkeitserklärung 2011 zu dem Schluss kam, dass die Zahlungen insgesamt in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet sind, und die Bewertung abgab, dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme insgesamt bedingt wirksam sind;

7.  stellt fest, dass die Gesamtfehlerquote bei dem zugrunde liegenden Vorgänger von 3,3 % auf 3,7 % im Jahre 2010 und auf 3,9 % im Jahre 2011 gestiegen ist; bedauert die Umkehrung des in den vergangenen Jahren verzeichneten positiven Trends und befürchtet, dass die Fehlerquote in den kommenden Jahren noch weiter steigen wird;

8.  nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission an ihrem Ziel, eine positive DAS zu erhalten, festhält, während es das Parlament in seiner Entschließung zur Entlastung für 2011 zutiefst bedauert hat, dass die Zahlungen in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet sind;

9.  fordert die Kommission auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine kontinuierliche Abnahme der Fehlerquote zu erreichen;

Was läuft falsch?

10.  teilt die Ansicht des Rechnungshofes und der Kommission(6) zu der Tatsache, dass das Modell der einzigen Prüfung noch nicht funktioniert und dass die von den Mitgliedstaaten geschaffenen Kontrollsysteme hinsichtlich der Funktionsweise derzeit nicht ihr volles Potenzial entfalten;

11.  erinnert diesbezüglich daran, dass den Behörden in den Mitgliedstaaten 2011 für mehr als 60 % der vom Rechnungshof festgestellten Fehler im Bereich der Regionalpolitik ausreichend Informationen vorlagen, um einige dieser Fehler vor dem Erstattungsantrag bei der Kommission festzustellen und zu korrigieren;

12.  teilt in diesem Zusammenhang die Auffassung des Rechnungshofs, dass die Primärkontrollen, vor allem die Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten, unzureichend sind und zu einer sehr großen Belastung bei der Senkung der Fehlerquote führen;

13.  stellt fest, dass komplexe und intransparente Regeln die Durchführung der Programme und anschließend auch deren Kontrolle erschweren; ist besorgt, dass dies eine erhebliche Fehlerquelle sein und Betrügereien Raum geben kann; befürchtet daher, dass eine zunehmende Komplexität der Vorschriften auf nationaler oder regionaler Ebene („Gold-Plating“) zu weiteren Problemen bei der Ausführung des Haushaltsplans der Union auf dem Gesetzeswege und zu einer unnötig hohen Fehlerquote führen könnte;

14.  stellt fest, dass sich die Kommission nicht uneingeschränkt auf die Ergebnisse der Kontrollorgane der einzelnen Mitgliedstaaten verlassen können;

15.  stellt fest, das seine grundlegende Meinungsverschiedenheit besteht zwischen dem Rechnungshof, der bei den Zuverlässigkeitsprüfungen (DAS) einen jährlichen Ansatz verfolgt, und der Kommission, die einen Mehrjahresansatz verfolgt;

Was ist zu tun?

16.  fordert die Kommission auf, Artikel 32 Absatz 5 der neuen Haushaltsordnung strikt anzuwenden, wenn die Fehlerquote dauerhaft hoch ist, und im Folgenden die Schwächen im Kontrollsystem auszumachen, die Kosten und Nutzen möglicher Korrekturmaßnahmen zu analysieren und geeignete Maßnahmen zur Vereinfachung, Verbesserung der Kontrollsysteme und Umgestaltung von Programmen oder Bereitstellungssystemen zu ergreifen oder vorzuschlagen;

17.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Überwachungs- und Kontrollsysteme zu stärken und insbesondere die Verlässlichkeit ihrer Kennzahlen und Statistiken sicherzustellen;

18.  nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass der Rechnungshof 2010 und 2011 zu dem Schluss kam, dass sich die Kommission in der Regionalpolitik nicht vollständig auf die Arbeit der nationalen Rechnungsprüfbehörden verlassen kann und diese keine ausreichende Gewähr bietet, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Situation zu beheben;

19.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die volle Verantwortung für ihre Rechnungsführung zu übernehmen und der Kommission zuverlässige Daten mittels auf der maßgeblichen politischen Ebene unterzeichneter nationaler Verwaltungserklärungen vorzulegen;

20.  fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten entweder durch entsprechende Vergünstigungen oder durch strenge Sanktionen bzw. die Aussetzung der Zahlungen zu einer Zusammenarbeit zu bewegen, damit die Mittel der Steuerzahler entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet werden; stellt fest, dass dies das Vertrauen der EU-Bürger in die EU und ihre Institutionen wiederherstellen würde, und zwar insbesondere, um das Vertrauen der EU-Bürger in ihre Institutionen zu erneuern;

21.  fordert die Kommission auf, alle Kontrollverfahren innerhalb ihrer Strukturen zu harmonisieren;

22.  nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass die Schwachstellen in der Arbeit der nationalen Behörden, die vom Rechnungshof aufgezeigt wurden, auch die Folge eines Fehlens und eines Interessenkonflikts sein könnten, die dem gemeinsamen Verwaltungssystems innewohnen(7), da die nationalen Rechnungshöfe einerseits effektiv arbeiten müssen und andererseits die gemeldete Fehlerrate unter 2 % liegen sollte, damit sie von der Kommission zur einzigen Prüfung zugelassen werden, was einen Anreiz darstellen könnte, nicht alle Unregelmäßigkeiten Umfang zu melden;

23.  fordert die Kommission daher auf, bei der Zertifizierung der nationalen Verwaltungs- und Auditbehörden strenger vorzugehen und die richtigen Anreize und ein wirksames Sanktionssystem zu schaffen;

24.  fordert daher gemäß Artikel 287 Absatz 3 AEUV, dass die Zusammenarbeit zwischen den Kontrollorganen der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Rechnungshof in Bezug auf die geteilte Mittelverwaltung verstärkt wird;

25.  fordert die zuständigen Institutionen der EU auf, zu bewerten, ob eine Fehlerquote von 2% angemessen und für alle Politikbereiche der EU erreichbar ist;

26.  äußert in diesem Zusammenhang ernsthafte Zweifel am Nutzen der Zuverlässigkeitserklärung, da angesichts der Komplexität der Ausführung des Haushalts im Bereich der geteilten Mittelverwaltung sowohl die Kommission und die Mitgliedstaaten als auch die Kommission und die regionalen Verwaltungen eine gemeinsame Verantwortung in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Regelmäßigkeit der Mittelverwaltung haben, während die politische Verantwortung nach wie vor ausschließlich bei der Kommission liegt;

27.  ist daher der Ansicht, dass das Konzept der Zuverlässigkeitserklärung vor dem Hintergrund der künftigen Überarbeitung des EU-Vertrags überprüft werden sollte;

Folgemaßnahmen zur Entlastung 2011 der Kommission

28.  bekräftigt seine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, nationale Mittelverwaltungserklärungen der maßgeblichen politischen Ebene zu erlassen, und fordert die Kommission auf, eine Vorlage für solche Erklärungen zu erstellen;

29.  vertritt die Auffassung, dass der Grundsatz einer obligatorischen nationalen Mittelverwaltungserklärung in die Interinstitutionelle Vereinbarung im Rahmen des Beschlusses über den mehrjährigen Finanzrahmen aufgenommen werden sollte;

30.  weist darauf hin, dass die Tatsache, dass nach wie vor kein verlässliches System für die nationalen Erklärungen vorhanden ist, das Vertrauen der EU-Bürgerinnen und -Bürger in die makroökonomische Situation, die EU-Gelder und die Verwalter der EU-Gelder weiterhin auf die Probe stellt(8);

31.  erinnert daran, dass die ersten drei vorrangigen Maßnahmen, die das Parlament im Rahmen der Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 von der Kommission forderte, Fortschritte in Bezug auf die DAS einzuführen;

32.  erinnert insbesondere daran, dass die Kommission jedes Jahr und zum ersten Mal im September 2013 eine Mitteilung an das Parlament, den Rat und den Rechnungshof annehmen sollte, um die Beträge offenzulegen, die im Laufe des Vorjahres durch Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen für alle Modalitäten der Mittelverwaltung auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten eingezogen wurden(9);

33.  besteht darauf, dass diese Mitteilung rechtzeitig vorgelegt werden sollte, damit sie von dem ERH vor der Veröffentlichung seines Jahresberichts geprüft werden kann;

34.  bekräftigt seine Forderung an die Kommission, Fortschritte bei der Offenlegung präziserer und verlässlicherer Daten zu Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen zu machen und Informationen vorzulegen, mit denen das Jahr, in dem die Zahlung erfolgt ist, das Jahr, in dem der Fehler entdeckt wird, und das Jahr, in dem Wiedereinziehungen oder Finanzkorrekturen in den Anmerkungen zu der Rechnungslegung offengelegt werden, soweit wie möglich zusammengeführt werden(10);

35.  weist darauf hin, dass die zur Verringerung der Fehlerquoten ergriffenen Maßnahmen von einer neuen Leistungskultur begleitet werden sollten; vertritt die Auffassung, dass die Kommissionsdienststellen eine Reihe von Zielen und Indikatoren in ihrem Managementplan festlegen sollten, die die Anforderungen des Rechnungshofes hinsichtlich Relevanz, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit erfüllen; stellt fest, dass die Dienste in ihren Jährlichen Tätigkeitsberichten ihre Leistung anhand einer Zusammenfassung der erreichten Ergebnisse, die zu den von der Kommission verfolgten Hauptzielen beigetragen haben, messen sollten; weist darauf hin, dass diese abteilungsspezifische Leistung durch eine Gesamtbewertung der Leistung der Kommission in dem Evaluierungsbericht gemäß Artikel 318 AEUV(11) ergänzt wird;

36.  erinnert daran, dass die Kommission die Struktur des oben genannten Evaluierungsberichts ändern sollte und zwischen internen und externen Maßnahmen unterscheiden sollte und den Schwerpunkt im Abschnitt über die internen Maßnahmen auf die Strategie Europa 2020, d. h. die Wirtschafts- und Sozialpolitik der EU, legen sollte; stellt fest, dass die Kommission den erzielten Fortschritt bei der Verwirklichung dieser Leitinitiativen betonen sollte;

37.  unterstreicht zudem, dass die Leistungsindikatoren in alle Vorschläge für neue Maßnahmen und Programme integriert werden sollten;

38.  fordert, dass die Leitlinien, die das Parlament in Ziffer 1 der Entschließung zum Beschluss über die Entlastung 2011 für die Kommission in Bezug auf die Erstellung des Evaluierungsbericht gemäß Artikel 318 AEUV formuliert hat, in die Interinstitutionelle Vereinbarung zum Beschluss über den mehrjährigen Finanzrahmen aufgenommen werden sollten;

Leistungsbezogener Haushalt

39.  teilt die Auffassung des Europäischen Rechnungshofs, dass es nicht sinnvoll ist, die Leistung ohne eine Haushaltsplanung auf Grundlage von Leistungsindikatoren(12) zu messen, und fordert die Schaffung eines leistungsbezogenen Modells für die öffentlichen Haushalte, in dem jedem Posten Ziele und Ergebnisse zugeordnet werden, die anhand von Leistungsindikatoren gemessen werden;

40.  ersucht die Kommission um die Einrichtung eines Arbeitskreises, der sich aus Vertretern der Kommission, des Parlaments, des Rates und des Rechnungshofs zusammensetzt und damit betraut ist, die zur Einführung dieses leistungsbezogenen Haushalts und für den Entwurf eines Aktionszeitplans erforderlichen Maßnahmen auszuarbeiten;

Vereinfachung

41.  fordert alle an der Beschlussfassung in Bezug auf die Gesetzgebung und Programme nach 2013 beteiligten Parteien, zu berücksichtigen, dass der kategorische Imperativ der Vereinfachung einzuhalten ist, indem die Anzahl der Programme verringert wird und angemessene und kosteneffiziente Kontrollen festgelegt und die Förderkriterien und die Kostenmethoden vereinfacht werden;

o
o   o

42.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Rechnungshof sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.
(2) ABl. L 340 vom 6.12.2006, S. 3.
(3) Abkürzung des französischen Begriffs „Déclaration d'assurance“.
(4) Stellungnahme Nr. 2/2004 (ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1) (Stellungnahme zum Modell der „Einzigen Prüfung“).
(5) ABl. L 196 vom 27.7.2005, S. 4.
(6) Beiträge von Kersti Kaljulaid und Manfred Kraff im Rahmen der Anhörung des Haushaltskontrollausschusses vom 22. April 2013 zum Integrierten Internen Kontrollrahmen.
(7) Beiträge von Kersti Kaljulaid im Rahmen der Anhörung des Haushaltskontrollausschusses vom 22. April 2013 zum Integrierten Internen Kontrollrahmen.
(8) Beitrag von Jules Muis im Rahmen derselben Anhörung.
(9) Entschließung im Anhang des Beschlusses zur Erteilung der Entlastung der Kommission 2011, Ziffer 1 Buchstabe a (ABl. L 308 vom 16.11.2013, S. 27)..
(10) Entschließung im Anhang des Beschlusses zur Erteilung der Entlastung der Kommission 2011, Ziffer 61.
(11) Entschließung im Anhang des Beschlusses zur Erteilung der Entlastung der Kommission 2011, Punkt 1 Buchstaben ab, ae, af.
(12) Beitrag von Kersti Kaljulaid im Rahmen der Anhörung über den integrierten internen Kontrollrahmen des CONT-Ausschusses am 22. April 2013.

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