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Verfahren : 2013/2679(RSP)
Werdegang im Plenum
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Eingereichte Texte :

RC-B7-0315/2013

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 04/07/2013 - 13.13

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0332

Angenommene Texte
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Donnerstag, 4. Juli 2013 - Straßburg
Vorbereitung des Arbeitsprogramms der Kommission 2014
P7_TA(2013)0332RC-B7-0315/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Juli 2013 zu den Prioritäten des Europäischen Parlaments für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2014 (2013/2679(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über das Arbeitsprogramm der Kommission für 2013 (KOM(2012)0629),

–  unter Hinweis auf die Strategie Europa 2020,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 27. und 28. Juni 2013,

–  unter Hinweis auf die bestehende Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission(1), insbesondere Anhang IV,

–  gestützt auf Artikel 35 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die lang anhaltende Krise nur überwunden werden kann, wenn eine deutliche Vertiefung der europäischen Integration stattfindet, und dass die Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrisen deutlich gemacht haben, dass es einer verstärkten demokratischen Kontrolle und Rechenschaftspflicht bedarf;

B.  in der Erwägung, dass die Kommission Maßnahmen vorlegen sollte, mit denen das europäische Modell der sozialen Marktwirtschaft erhalten und gestärkt werden kann, um die durch die anhaltende Rezession verursachten Schäden zu beheben und wieder für Vollbeschäftigung zu sorgen und nachhaltiges Wachstum zu schaffen;

C.  in der Erwägung, dass das anfällige Bankensystem, die anhaltenden Schulden- und Defizitprobleme der Mitgliedstaaten, die sinkende Wettbewerbsfähigkeit Europas in der Weltwirtschaft, die hohe Jugendarbeitslosigkeit und die durch die schwache Wirtschaftslage bedingten sozialen Probleme die EU vor beispiellose Herausforderungen stellen;

D.  in der Erwägung, dass haushaltspolitische Entscheidungen auf der Ebene der Union mit den politischen Prioritäten der EU in Einklang stehen müssen, und zwar nicht nur, was die Mittelausstattung betrifft, sondern auch was Flexibilität und Ausgewogenheit angeht;

E.  in der Erwägung, dass es Aufgabe der Kommission ist, die allgemeinen Interessen der Union zu fördern und zu diesem Zweck geeignete Initiativen zu ergreifen, die Anwendung der Verträge zu gewährleisten, die Umsetzung des Unionsrechts zu überwachen, Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktionen auszuüben und legislative Initiativen auf den Weg zu bringen;

F.  in der Erwägung, dass am Ende der laufenden Wahlperiode alle nicht abgeschlossenen Verfahren hinfällig werden, falls das Parlament, der Rat oder die Kommission nicht einen begründeten Antrag einreichen, dass spezifische Dossiers, bei denen im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens nennenswerte Fortschritte erzielt wurden, vom neu gewählten Parlament wieder aufgenommen werden sollten;

TEIL 1

1.  fordert eine Vertiefung des Demokratisierungsprozesses im Bereich der wirtschaftspolitischen Steuerung, bei der das Parlament stärker einbezogen wird, was zu einer Stärkung des Vertrauens der Bürger in die Maßnahmen der EU zur Bewältigung der Krise beitragen wird; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Kommission der ihr im Vertrag zugewiesenen Rolle gerecht werden sollte, mit der es unvereinbar ist, nicht rechenschaftspflichtigen Einrichtungen Beschlussfassungskompetenzen bei der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU zu übertragen; ist insbesondere bestrebt, die Rechenschaftspflicht der Kommission zu erhöhen, wenn sie in ihrer Funktion als Mitglied der Troika agiert;

2.  ist der Auffassung, dass es die Kommission nach Abschluss der politischen Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014−2020 zu einer Priorität machen sollte, für das reibungslose Funktionieren des neuen Finanzrahmens, einschließlich der im Rahmen der Verhandlungen vereinbarten neuen Flexibilitätsvorschriften, zu sorgen; geht davon aus, dass sich die neue Kommission bei ihrer Einsetzung förmlich verpflichten wird, bis Ende 2016 eine Überprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens vorzunehmen, was es dem neuen Europäischen Parlament zudem ermöglichen wird, die EU-Prioritäten neu zu bewerten;

3.  ist besonders besorgt, was die Situation bei den Zahlungen 2014 angeht, und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, im Laufe des Jahres Berichtigungshaushaltspläne vorzulegen, wenn immer dies nötig ist;

4.  betont, dass es die Reform des Eigenmittelsystems der EU für besonders dringlich erachtet; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Hochrangige Gruppe für Eigenmittel einberufen wird und ihre Arbeit so bald wie möglich aufnimmt, damit bis Ende 2014 erste Ergebnisse vorliegen, wie dies in der gemeinsamen Erklärung zu den Eigenmitteln, die Teil der Einigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen ist, vorgesehen ist;

5.  weist darauf hin, dass der EU-Haushalt die politischen Prioritäten der EU widerspiegeln muss; betont, dass der EU-Haushalt ein Investitionshaushalt mit einer starken Hebelwirkung ist; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, den EU-Haushalt zu verteidigen, um strategischen Investitionen durch einen europäischen Mehrwert mehr Wirkung zu verleihen und so die europäische Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen;

6.  vertritt die Auffassung, dass Arbeitsplätze oberste Priorität haben und dass sämtliche auf europäischer Ebene verfügbaren Hebel genutzt werden müssen, um die bestehenden Arbeitsplätze zu sichern und jungen Menschen vor allem im Dienstleistungsbereich, in der Industrie und in der digitalen Wirtschaft neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen; ist daher der Ansicht, dass Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU im kommenden Jahr und in den darauffolgenden Jahren eine Schlüsselrolle zukommt;

7.  begrüßt die auf der Tagung des Europäischen Rates vom 27. und 28. Juni 2013 gegebene Zusage, die Schaffung einer wirklichen Wirtschafts- und Währungsunion abzuschließen, wozu alle Elemente der Bankenunion, eine wirksamere Abstimmung der Wirtschaftspolitik, die Entwicklung von Mechanismen der finanziellen Solidarität und die Stärkung der sozialen Dimension zählen, bedauert jedoch, dass nicht schneller Fortschritte erzielt werden; fordert die Kommission auf, eine Mitteilung über die soziale Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion vorzulegen;

8.  fordert die frühzeitige Fertigstellung aller zur Schaffung eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus in der Europäischen Zentralbank erforderlichen Rechtsvorschriften;

9.  unterstützt die Wachstumsstrategie der EU „Europa 2020“, mit der der richtige politische Rahmen geschaffen werden soll, um Unternehmen zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen, den Lebensstandard zu erhöhen und eine nachhaltige Wirtschaft aufzubauen;

10.  weist auf die Notwendigkeit hin, das makroökonomische Umfeld für die Industrie sowie den Zugang zu Kapital zu verbessern, eine bessere Infrastruktur bereitzustellen, Eigentumsrechte zu schützen und insbesondere KMU zu unterstützen, damit sie ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und sich neue Märkte erschließen können;

11.  fordert Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung des laufenden Arbeitsprogramms der Kommission vor Ende ihres Mandats, insbesondere in Bezug auf den Binnenmarkt für Dienstleistungen, die digitale Agenda, den Binnenmarkt für Energie und die Ausweitung tiefgreifender und fairer Freihandelsabkommen;

12.  fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU zu intensivieren und zu verstärken, einen Vorschlag für die Einsetzung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zu unterbreiten und die verzögerte Reform des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung abzuschließen;

13.  beabsichtigt, vor dem Ende seines Mandats intensive Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission zu führen, um unter uneingeschränkter Achtung der Legislativverfahren gemäß dem Vertrag von Lissabon möglichst viele Dossiers abzuschließen; wiederholt, dass es keine weiteren zwischenstaatlichen Elemente im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion akzeptieren kann;

14.  fordert die Kommission auf, den sektorspezifischen Standpunkten des Parlaments, wie nachstehend in Teil 2 seiner Entschließung erläutert, gebührend Rechnung zu tragen;

TEIL 2

Umsetzung

15.  fordert die Kommission auf, die Kohärenz ihres Legislativprogramms zu verbessern, die Qualität ihrer Legislativtexte zu erhöhen, ihre Folgenabschätzungen bei Entwürfen von Rechtsakten zu verbessern, die Verwendung von Korrelationstabellen im Hinblick auf eine bessere Umsetzung des EU-Rechts immer dann vorzuschlagen, wenn dies zweckmäßig ist, und das Parlament bei seinen Verhandlungen mit dem Rat über den Rückgriff auf delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu unterstützen, bei denen die Gefahr einer erheblichen Blockade im Rechtsetzungsprozess besteht;

16.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Einführung eigenständiger nationaler Verwaltungserklärungen betreffend EU-Mittel im Rahmen der gemeinsamen Mittelverwaltung vorzulegen, die auf der geeigneten politischen Ebene unterzeichnet werden; legt Nachdruck darauf, dass die Finanzausstattung mittels genauer Prüfung streng und glaubwürdig kontrolliert wird und dass die Kosteneffizienz der Finanzierung und Verwaltung der EU im Interesse eines guten Kosten-Nutzen-Verhältnisses bei den EU-Maßnahmen überwacht wird, wobei auch dafür zu sorgen ist, dass Einnahmen gemäß den geltenden Regeln eingezogen werden;

17.  ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit der EU-Organe verbessert und den modernen Anforderungen angepasst werden muss, um wirksamer zu werden und eine eingehendere demokratische Kontrolle der ausführenden Gewalt auf EU-Ebene zu ermöglichen; stellt fest, dass die Interinstitutionelle Vereinbarung von 2010 überarbeitet werden muss; fordert im Einklang mit dem Vertrag von Lissabon eine engere Abstimmung mit dem Rat; betont, dass die Gemeinschaftsmethode, die eine öffentliche Debatte durch die demokratische Einbeziehung des Parlaments ermöglicht, stets zu bevorzugen ist; ist darüber hinaus der Überzeugung, dass komplexe Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich der Finanzdienstleistungen, eine ausreichend breite öffentliche und parlamentarische Debatte erfordern;

18.  bedauert, dass die Kommission trotz wiederholter Zusagen nicht in der Lage war, mehrere von ihr verkündete Ziele sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht in die Tat umzusetzen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit den beiden Mitgesetzgebern in einen intensiven Dialog über die Vorlage und Annahme der ausstehenden angekündigten Legislativvorschläge zu treten;

19.  fordert die Kommission auf, den raschen Abschluss des Trilogs über das Statut der politischen Parteien auf europäischer Ebene rechtzeitig für die Wahlen zum Europäischen Parlament zu erleichtern;

Binnenmarkt

20.  verweist auf die wichtige Rolle, die der Binnenmarkt als Triebfeder für die EU-Integration, das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung und als Pfeiler der Realwirtschaft der EU spielt; fordert die Kommission daher auf, sich auf die Steuerung des Binnenmarkts zu konzentrieren, damit die Annahme und Durchsetzung legislativer und politischer Prioritäten gestrafft und eine regelmäßige Bewertung der Integration des Binnenmarkts auf der Grundlage des Berichts über die Integration des Binnenmarkts, der den Jahreswachstumsberichten beigefügt ist, und auf der Grundlage länderspezifischer Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters entwickelt wird;

21.  fordert die Kommission auf, sich weiterhin auf die Verbesserung der Steuerung des Binnenmarkts zu konzentrieren, die administrative Vereinfachung mit neuem Schwung anzugehen, die Verhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen gebührend zu prüfen und die Fortschritte im Hinblick auf die umfassende Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in Bezug auf den Binnenmarkt, insbesondere im Dienstleistungssektor, zu kontrollieren;

22.  begrüßt die Vorschläge der Kommission für die Binnenmarktakte II für vorrangige Maßnahmen zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Vertrauen in den Binnenmarkt;

23.  fordert die uneingeschränkte Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Förderung des Zugangs zum Binnenmarkt für Dienstleistungen zu unterstützen; ersucht die Kommission, bestehende restriktive Praktiken, wie etwa die Prüfung der wirtschaftlichen Notwendigkeit, zu überprüfen;

24.  fordert die Kommission auf, die Umsetzung und die Durchsetzung der Verbraucheragenda sorgfältig und streng zu überwachen sowie den Verbraucherschutz und das Vertrauen in den Binnenmarkt zu fördern; fordert die Kommission, angesichts der Tatsache, dass das Vertrauen der Verbraucher die Grundlage eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts ist, auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die zügige Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie, der Richtlinie über alternative Streitbeilegung und der Verordnung über die Online-Beilegung von Streitigkeiten aktiv voranzutreiben und die Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken zu überprüfen;

25.  begrüßt die neue Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten, die die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern gewährleistet, aber insbesondere für KMU auch den Handel mit Waren erleichtert;

26.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Modernisierten Zollkodex durch die vollständige Ausarbeitung harmonisierter Verfahrensweisen für eine elektronische Zollabfertigung umsetzen;

27.  fordert die Kommission auf, bei der Bewertung der Auswirkungen ihrer Vorschläge auf KMU, die in Europa für die Schaffung vieler neuer Arbeitsplätze sehr wichtig sind, systematischer vorzugehen; fordert die Kommission diesbezüglich auf, der Überregulierung auf der Ebene der EU aktiv entgegenzuwirken, da eine Überregulierung zur Verzerrung der einheitlichen Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt führt;

28.  betont, dass unbedingt Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Zugang von KMU zu Finanzmitteln zu verbessern; fordert die Kommission auf, die im Rahmen des Aktionsplans für unternehmerische Initiative vorgesehenen Maßnahmen zu stärken und umzusetzen und die Annahme der Initiative „Unternehmertum“ zu beschleunigen; fordert die zügige Einrichtung einer Finanzierungsfazilität für KMU im Rahmen der künftigen Programme COSME und Horizont 2020 unter Beteiligung des EIF und der EIB, um öffentliche und private Investitionen in innovative und nachhaltige neue Unternehmen, einschließlich wachtsumsorientierter KMU, zu erleichtern;

29.  fordert, dass die Kommission die Vereinbarung zwischen den drei Organen durchsetzt, damit sie ihren Zusagen hinsichtlich einer besseren Rechtsetzung nachkommen, wobei dies auch die Mitgliedstaaten umfasst, die alle von der Kommission dazu angehalten werden sollten, eigene KMU- und Binnenmarkttests durchzuführen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Rat ein eigenes Referat für Folgenabschätzungen einrichten sollte, das Folgenabschätzungen für seine eigenen Änderungen erstellt; verweist insbesondere auf die Bedeutung von Eignungsprüfungen innerhalb der Agenda für bessere Rechtsetzung;

30.  fordert die Kommission auf, die Interessen von KMU und Kleinstunternehmen zu fördern, indem ihnen der Zugang zum europäischen Binnenmarkt erleichtert wird; begrüßt die von der Kommission bereits unternommenen Schritte zum Abbau des sich aus den Rechtsvorschriften der EU ergebenden Verwaltungsaufwands für KMU und Kleinstunternehmen;

31.  fordert die Kommission auf, mit Blick auf den grundlegenden Beitrag zum Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union, den der Binnenmarkt leisten kann, einen Legislativvorschlag zur besseren Steuerung des Binnenmarktes vorzulegen, der auf dem einschlägigen legislativen Initiativbericht fußt;

32.  begrüßt die politische Einigung über das Maßnahmenpaket für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese neuen Rechtsvorschriften zügig und umfassend umzusetzen; fordert insbesondere die Ausarbeitung einer Kommunikations- und Schulungsstrategie, um neue Qualifikationen und Fähigkeiten im Hinblick auf ein innovatives und ergebnisorientiertes Vergabewesen zu fördern;

33.  nimmt die nun bestätigte Einigung mit dem Rat über die Reform der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zur Kenntnis; fordert, dass die neuen Vorschriften zügig umgesetzt und neue Berufszweige darin bestärkt werden, europäische Qualifikationsrahmen zu schaffen;

34.  begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Offenlegung nicht finanzieller Informationen und fordert die Kommission auf, eng mit dem Parlament und dem Rat zusammenzuarbeiten, um Anfang 2014 eine Einigung zu erzielen;

35.  fordert erneut einen Vorschlag für eine 14. gesellschaftsrechtliche Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verlegung von Unternehmenssitzen;

36.  fordert eine Wiederbelebung der europäischen Industrie mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu schaffen, nachhaltiges Wachstum zu unterstützen und gute Arbeitsbedingungen für alle Europäer zu gewährleisten;

37.  fordert die Kommission auf, sich für eine weitere Binnenmarktinitiative einzusetzen, indem sie Vorschläge zur Entwicklung, Vervollständigung und Umsetzung des digitalen Binnenmarkts unterbreitet, wie zum Beispiel einen neuen strategischen Rahmen unter Einbeziehung der Verfügbarkeit und grenzüberschreitenden Übertragbarkeit von digitalen Inhalten in der EU, und insbesondere Initiativen zu fördern, durch die das Vertrauen der Verbraucher erhöht wird, einschließlich Maßnahmen, durch die Online-Zahlungen erleichtert und die digitale und Zustellungsinfrastruktur verbessert wird;

38.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit ihrer Urheberrechtsreform fortzufahren, damit sichergestellt wird, dass sie auf die Gegebenheiten des Internets ausgerichtet ist; hält es für notwendig, die Reform bei den Rechten an gewerblichem Eigentum zu vollenden, um das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa zu fördern;

39.  hält es im Interesse der Stabilität der EU-Wirtschaft und der Rückkehr zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum für unerlässlich, eine Bankenunion einzurichten, indem einheitliche Aufsichts- und Abwicklungsmechanismen für Banken und ein EU-Rahmen für nationale Einlagensicherungssysteme geschaffen werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, unverzüglich die erforderlichen Vorschläge zu diesem Thema und auch die für die ordnungsgemäße Umsetzung des „CRD IV“-Pakets nötigen technischen Regulierungsstandards vorzulegen;

40.  betont, dass die anstehenden Kommissionsvorschläge zu Finanzdienstleistungen im Interesse einer möglichst raschen weiteren Stärkung der Effizienz und Solidität der Finanzmärkte der Union zügig angenommen werden müssen, damit Verzögerungen beim Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsvorschriften vermieden werden;

41.  fordert die Kommission auf, so rasch wie möglich ihre Vorschläge für einen Verordnungsentwurf zur Einrichtung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und zur Weiterverfolgung der Empfehlungen zu Bankenstrukturreformen anzunehmen; betont, wie wichtig es für die Mitgesetzgeber ist, sich zügig mit diesen Vorschlägen zu befassen, damit sie rasch in Kraft treten können;

42.  weist darauf hin, dass Forschung und Innovation für die Wettbewerbsfähigkeit der EU entscheidend sind, indem Forschungs- und Innovationsprogramme eingerichtet, aber auch Verfahren vereinfacht, Finanzmittel auf allen einschlägigen Ebenen (EU/Mitgliedstaaten/Regionen) gebündelt und koordiniert sowie Synergieeffekte beim Zusammenwirken der europäischen Programme bewirkt werden, und fordert die Kommission auf, diese Grundsätze in die Tat umzusetzen;

43.  nimmt die Einigung über Horizont 2020 zur Kenntnis, durch die ein nahtloser Übergang vom 7. Rahmenprogramm möglich und die Kontinuität in den wichtigsten Bereichen der Forschungs- und Innovationspolitik der EU gewährleistet wird, die bei den vorangegangenen Programmen durch die späte Einigung zwischen dem Rat und dem Parlament beeinträchtigt wurde;

44.  fordert die Kommission auf, einen angemessenen Vorschlag für eine EU-weite Bestimmung des Begriffs „Steueroase“ vorzulegen und eine schwarze Liste nicht kooperativer Drittländer und Steuergebiete anzulegen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihren Verpflichtungen zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für Maßnahmen, durch die Drittländer zur Anwendung von Mindeststandards für verantwortungsvolles staatliches Handeln im Steuerwesen veranlasst werden sollen, und der Empfehlungen der Kommission betreffend aggressive Steuerplanung nachzukommen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Kampf gegen Steuerbetrug und -hinterziehung zu unterstützen;

Klima, Umwelt, Energie und Verkehr

45.  bekräftigt, dass der Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa umgesetzt werden muss, um Anreize für den Aufbau einer umweltverträglichen Wirtschaft zu schaffen, die biologische Vielfalt zu fördern und den Klimawandel zu bekämpfen, auch durch die im Rahmen von Europa 2020 geplante Einbeziehung von Ressourceneffizienzmaßnahmen in das Europäische Semester;

46.  fordert die Kommission auf, unverzüglich Vorschläge zu unterbreiten, um die strukturellen Mängel des geltenden Emissionshandelssystems zu beheben;

47.  erwartet, dass die Kommission ohne weiteren Verzug Legislativvorschläge zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Luftqualität vorlegt, um einen höheren Schutz vor den negativen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die menschliche Gesundheit zu erreichen;

48.  betont, dass der Abschluss eines umfassenden UN-Klimaschutzabkommens im Jahr 2015, das im Einklang mit dem 2°C-Ziel der EU steht, höchste Priorität hat, und stellt fest, dass 2014 Beschlüsse über den klima- und energiepolitischen Rahmen der EU erforderlich sind, um die internationalen Verhandlungen mit Blick auf die Verwirklichung dieses Ziels voranzubringen;

49.  fordert die Kommission angesichts der jüngsten Ereignisse im Zusammenhang mit betrügerischen Praktiken bei Fleischprodukten in der EU nachdrücklich auf, ihre Arbeit bei der Überarbeitung des Hygienepakets zu beschleunigen;

50.  fordert die Kommission auf, eine Gesamtüberprüfung der Abfallpolitik und der Abfallgesetzgebung der EU vorzulegen, einschließlich der Ziele des EU-Besitzstands im Bereich Abfall und der in der Deponierichtlinie angestrebten Abkehr von Deponien;

51.  fordert die Kommission auf, einen detaillierten Aktionsplan für Maßnahmen im Hinblick auf die Verwirklichung eines umfassend integrierten und verknüpften Energiebinnenmarkts vorzulegen; betont, dass den Verbrauchern transparente und vergleichbare Energiepreise angeboten werden müssen;

52.  unterstreicht noch einmal, dass es sich bei Energieeffizienz und Energieeinsparungen um den kostengünstigsten Weg zur Verringerung der Energiekosten und der Einfuhren fossiler Brennstoffe handelt und dass diese beiden Aspekte deshalb im Mittelpunkt aller vorgeschlagenen energiepolitischen Maßnahmen stehen sollten;

53.  betont, dass der Binnenmarkt für alle Verkehrsarten vollendet werden muss, auch durch die weitere Liberalisierung des Güterkraftverkehrs, damit für den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen gesorgt ist und dabei eindeutige und leicht durchsetzbare Bestimmungen für einen freien und fairen Wettbewerb und geringeren Verwaltungsaufwand für KMU gelten; fordert die Kommission dennoch nachdrücklich auf, bis Ende 2013 einen Bericht über den Stand des EU-Straßenverkehrsmarkts zu erstellen und alle notwendigen Analysen abzuschließen, bevor sie Legislativvorschläge vorlegt;

54.  erachtet den vor mehr als zehn Jahren konzipierten einheitlichen europäischen Luftraum (SES) für ein überaus bedeutendes Vorhaben; befürchtet, dass der zentrale Luftraum Europas bald so ausgelastet ist, dass kein Wachstum mehr möglich ist, sofern die Europäische Union in den kommenden Jahren keine Maßnahmen ergreift; fordert daher eine Reform des Luftraums und weist darauf hin, dass diese Idee bereits in Gestalt der Reform der bestehenden Luftverkehrskontrollsysteme und der Einführung funktionaler Luftraumblöcke (FAB) von den Mitgliedstaaten aufgegriffen wurde; begrüßt die positive Entwicklung von SESAR, dem technologischen Bestandteil des einheitlichen europäischen Luftraums; betont, dass das neue System allen zugutekommen wird, insbesondere den europäischen Fluggesellschaften; fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle funktionalen Luftraumblöcke betriebsbereit zu machen; fordert Anstrengungen zu einer stärkeren Nutzung regionaler Flughäfen;

55.  fordert die Kommission auf, ihre Zusage einzuhalten, die uneingeschränkte Vollendung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums zu gewährleisten, und die Zuständigkeiten der Europäischen Eisenbahnagentur in Bezug auf Zertifizierung und Sicherheit sowie die Zulassung von Fahrzeugen auszuweiten;

56.  fordert Vorschläge, um den einheitlichen europäischen Telekommunikationsmarkt zu vollenden, darunter Maßnahmen zur Abschaffung der Roaming-Gebühren spätestens 2015;

Von Zusammenhalt und Integration geprägte Gesellschaften – das Europa der Bürger

57.  betont, dass die Kohäsionspolitik der Europäischen Union im Einklang mit den Zielen des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der EU Investitionen in nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze sowie mehr Wettbewerbsfähigkeit in Europa bewirkt; erinnert daran, dass die Kohäsionspolitik das wichtigste Investitionsinstrument zur Erreichung der Europa-2020-Ziele ist; fordert daher die Kommission auf, rasch angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um einen rechtzeitigen Beginn zu gewährleisten, sowie eindeutige Bedingungen für die Umsetzung der operationellen Programme für den Zeitraum von 2014 bis 2020 in den Mitgliedstaaten festzulegen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, umgehend einen überarbeiteten Entwurf der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union vorzulegen;

58.  betont, dass das umfassende Legislativpaket mit Verordnungen zur Kohäsionspolitik im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020 für die ordnungsgemäße Ausführung des mehrjährigen Haushaltsplans erforderlich ist; stellt fest, dass diese Verordnungen durch die Verabschiedung von Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten ergänzt werden müssen;

59.  fordert die Kommission auf, Maßnahmen wie Arbeitsmarktreformen zu fördern, sofern Strukturprobleme den Zugang junger Menschen zum Arbeitsmarkt behindern, und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung einer Jugendgarantie zu unterstützen, um jungen Menschen beim Zugang zu Arbeitsplätzen oder Bildungsmaßnahmen zu helfen;

60.  stellt fest, dass eine hohe unbefriedigte Nachfrage nach Fachpersonal in den Bereichen Informationstechnologie und Systementwicklung besteht; empfiehlt, dass dieser Sektor einer der vorrangigen Bereiche für die Entwicklung von Aus- und Fortbildung im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsinitiative für Jugendliche sein sollte;

61.  fordert die Kommission auf, einen Entwurf für eine Richtlinie zu arbeitsbedingten Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie eine Überarbeitung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit vorzulegen;

62.  fordert die Kommission auf, 2014 mithilfe der überarbeiteten beschäftigungspolitischen Leitlinien dafür zu sorgen, dass Beschäftigungs- und Sozialpolitik aktiv zur Bewältigung der Krise beitragen; fordert die Kommission in dieser Hinsicht auf, die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung von Strategien zu unterstützen, die dem Aufbau neuer Kompetenzen dienen und Erwerbslosen dabei helfen, so rasch wie möglich auf den Arbeitsmarkt Fuß zu fassen; hebt jedoch hervor, dass mittels der Beschäftigungsinitiative für Jugendliche erhebliche Anstrengungen unternommen werden sollten, schutzbedürftige Gruppen und junge arbeitslose oder nicht erwerbstätige Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, in den am stärksten betroffenen Regionen der Union zu unterstützen, indem die Umsetzung der vom ESF finanzierten Maßnahmen beschleunigt wird;

63.  fordert die Kommission auf, jährlich einen Bericht über die Reform der Ausbildungssysteme in den Mitgliedstaaten vorzulegen und somit einen strukturellen, langfristigen Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen zu leisten;

64.  unterstützt Initiativen auf Unionsebene zur Ergänzung einzelstaatlicher Bemühungen, die darauf abzielen, dass mehr Mikrokredite vergeben und Sozialunternehmen gefördert werden, die Dienstleistungen erbringen, die vom öffentlichen und privaten Sektor in nicht ausreichendem Maße erbracht werden;

65.  bekräftigt seine Forderung nach einer Überarbeitung der Richtlinie über „die Anwendung des Grundsatzes der gleichen Entlohnung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer für gleiche Arbeit von gleichem Wert“; fordert neuerliche Anstrengungen der Kommission, um wieder Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen über die Richtlinie über Elternurlaub zu bringen und die Vorbereitungen der Kosten-Nutzen-Studie hinsichtlich des Vaterschaftsurlaubs fortzusetzen;

66.  drängt darauf, dass die Kommission eine Strategie für die Ausmerzung der Gewalt gegen Frauen vorlegt, wie vom Parlament in mehreren Entschließungen gefordert wurde, und dass die EU das Übereinkommen des Europarates zur „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt“ unterzeichnet und dadurch den 26 Mitgliedstaaten, die dieses Übereinkommen noch nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, ein deutliches Signal gibt;

67.  weist erneut darauf hin, dass die Strategie zur Bekämpfung von Diskriminierung eine Schlüsselrolle bei der Förderung von sozialer Integration spielt, und fordert die Kommission auf, einen EU-Fahrplan gegen Homophobie und Diskriminierung vorzulegen; fordert die Kommission dringend auf, sicherzustellen, dass nationale Strategien zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten entwickelt und wirksam umgesetzt werden und dass Diskriminierung verurteilt und in Dialogen mit Drittstaaten angesprochen wird, sowie dafür zu sorgen, dass die Bekämpfung von Diskriminierung in Programme der Zusammenarbeit aufgenommen wird;

68.  betont, dass besonderes Augenmerk auf die Bereiche Bildung, Kultur, audiovisuelle Medien, Jugend, Sport und Bürgerschaft gelegt und sichergestellt werden sollte, ihnen angemessene und wirkungsvolle Budgets zu sichern;

69.  fordert die Kommission auf, die Probleme zu untersuchen, die der Tatsache zugrunde liegen, dass Studierenden, die im Rahmen des Programms Erasmus Studienabschnitte an anderen Universitäten abschließen, die entsprechenden Kurse und Punkte des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) an ihrer Universität nicht vollständig anerkannt bzw. angerechnet werden;

70.  dringt auf eine umfassende Einigung zum Datenschutzpaket, durch das ein einheitliches und hohes Niveau an Schutz für betroffene Personen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sichergestellt werden;

71.  vertritt die Auffassung, dass die Fortsetzung des Kampfes gegen den Terrorismus zur Gewährleistung der Sicherheit der europäischen Bürger von grundlegender Bedeutung für die Europäische Union ist und fordert nachdrücklich, die europäischen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung zu überarbeiten;

72.  fordert die Kommission auf, dringend ihre Arbeit zum Abkommen zwischen der EU und den USA über den Schutz personenbezogener Daten fortzusetzen, und betont erneut, dass diese Arbeit rasch abgeschlossen werden muss;

73.  erachtet Vorschläge zur gegenseitigen Anerkennung der Wirkungen bestimmter Personenstandsnachweise und für Mindestnormen für Zivilverfahren als einen bedeutenden Schritt hin zu einem Rechtsraum mit für die Bürger einfacheren, deutlicheren und leichter zugänglichen Verfahren, in dem stärker auf die gegenseitige Anerkennung zivilrechtlicher Maßnahmen vertraut wird;

74.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016 optimal zu nutzen, um gegen Menschenhandel vorzugehen;

75.  fordert die Kommission auf, die Ausweitung des Anzeigers für den Bereich Justiz auch auf Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechte vorzuschlagen;

76.  betont, dass unbedingt grenzüberschreitend gegen organisiertes Verbrechen, Geldwäsche und Betrug und Korruption zu Lasten der finanziellen Interessen der EU vorgegangen werden muss;

77.  fordert die Kommission auf, den Fahrplan über Verfahrensrechte zu vollenden und die Umsetzung der angenommenen Richtlinien zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Grundrechte von Verdächtigen und Beschuldigten durch gemeinsame Mindeststandards für Verfahrensrechte in Strafverfahren ausreichend geschützt werden, um dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Wirkung zu verleihen;

78.  unterstützt die Bemühungen der Kommission um den Schutz der Opferrechte, und fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu unterstützen, damit die Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe in den Mitgliedstaaten bis zum 16. November 2015 vollständig und richtig umgesetzt wird;

79.  begrüßt den Vorschlag der Kommission über die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Forscher, Studenten, Austauschschüler, Praktikanten und ehrenamtliche Mitarbeiter; fordert weitere substanzielle Vorschläge zur legalen Migration;

80.  fordert die Kommission auf, Leitlinien herauszugeben, um sicherzustellen, dass die Schengen-Vorschriften von den Mitgliedstaaten korrekt angewandt werden, damit die Freizügigkeit uneingeschränkt respektiert und jeglicher Missbrauch der Möglichkeit, Kontrollen an den Binnengrenzen wieder einzuführen, vermieden wird;

81.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das Gemeinsame Europäische Asylsystem in der gesamten EU ordnungsgemäß und unter Achtung der im Vertrag geforderten Verpflichtung umgesetzt wird;

82.  erwartet von der Kommission, dass sie neue Vorschläge vorlegt oder die Änderung der geltenden Vorschriften in den Bereichen des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts (insbesondere Rom II und Brüssel II) weiter prüft;

83.  fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative zu prüfen und sie gegebenenfalls abzuändern;

Landwirtschaft und Fischerei

84.  fordert die Kommission auf, für die rasche und ordnungsgemäße Durchführung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Sorge zu tragen, die eine starke, nachhaltige und gerechte GAP zum Nutzen der europäischen Landwirte und Verbraucher bewirkt, durch die die Entwicklung des ländlichen Raumes gefördert und die Umwelt geschützt wird;

85.  erkennt an, dass der Schwerpunkt der Tätigkeiten 2014 bei der Umsetzung liegen wird; fordert die Kommission deshalb auf, für eine wirksame Umsetzung der endgültigen Vereinbarungen zur Reform der GAP zu sorgen, mit denen die Belastung der Landwirte und der Verwaltungsstellen der Mitgliedstaaten auf ein Mindestmaß beschränkt und gleichzeitig sichergestellt wird, dass die neuen Vorschriften wirksam, streng und transparent durchgesetzt werden;

86.  nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, einen Legislativvorschlag über den Einsatz von Techniken zum Klonen von Tieren in der Lebensmittelproduktion vorzulegen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei der Ausarbeitung des Vorschlags den unlängst verlauteten Bedenken in Bezug auf die Lebensmittelkennzeichnung und die konsequente Anwendung der Rechtsvorschriften in der EU-Lebensmittelversorgungskette Rechnung zu tragen und gleichzeitig die aktuellen wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen in diesem Bereich zu berücksichtigen;

87.  begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine neue Tiergesundheitsstrategie sowie ihren Willen, die Kohärenz der bereichsübergreifenden Rechtsgrundsätze in den Bereichen Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten; fordert, die Tiergesundheitsstrategie eng mit der Strategie Europa 2020 abzustimmen, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für Tiere und tierische Erzeugnisse sicherzustellen und zugleich die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft zu verbessern;

88.  fordert die Kommission auf, die erforderlichen Schritte zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der kürzlich angenommenen Gemeinsamen Fischereipolitik in Übereinstimmung mit dem künftigen Europäischen Meeres- und Fischereifonds einzuleiten; geht davon aus, dass die Kommission dafür Sorge trägt, dass Artikel 43 Absatz 2 AEUV die Rechtsgrundlage für ihre Vorschläge bildet, und sie die Anwendung von Artikel 43 Absatz 3 auf Vorschläge beschränkt, die unmittelbar mit der Festlegung und Aufteilung von Fangmöglichkeiten in Zusammenhang stehen; erwartet daher von der Kommission, dass sie an der Bildung einer interinstitutionellen Taskforce mitwirkt, die sich aus Vertretern aller drei Organe zusammensetzt und die Aufgabe hat, das angemessenste künftige Vorgehen festzulegen;

89.  betont, dass der neue Europäische Meeres- und Fischereifonds die Maßnahmen zur Verringerung der Flottenkapazität verbessern muss; hebt hervor, dass die neue Gemeinsame Fischereipolitik durch verstärkte Kontrollmaßnahmen untermauert werden muss;

90.  fordert die Kommission auf, weiterhin und noch intensiver gegen die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei vorzugehen;

Außen- und Entwicklungspolitik

91.  erwartet, dass die Kommission weiterhin die traditionelle Erweiterungspolitik der EU unterstützt; vertritt die Auffassung, dass die Union weltweit an politischer Glaubwürdigkeit verlöre, wenn sie ihre Türen vor ihren Nachbarn verschlösse;

92.  weist erneut darauf hin, dass die Östliche und die Südliche Partnerschaft weiterhin Priorität genießen, und betont, dass die neue Strategie der EU und der Grundsatz „Mehr für mehr“ immer noch einer präzisen Bestimmung und Umsetzung bedürfen;

93.  betont, wie wichtig es ist, die Erweiterungsperspektive für die Länder der westlichen Balkanregion mit größerer Bestimmtheit zu bekräftigen, und schließt sich der Empfehlung der Kommission an, EU-Beitrittsgespräche mit Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien einzuleiten; fordert die Kommission auf, die Türkei als Beitrittskandidaten zu behandeln, und begrüßt insbesondere die Öffnung des Beitrittskapitels 22 über die Regionalpolitik;

94.  fordert die Kommission auf, die Maßnahmen zum Ausbau der Östlichen Partnerschaft zu verstärken, besonders in den Bereichen Mobilität und bildungspolitische Zusammenarbeit;

95.  fordert die Kommission auf, im Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit Rat und Parlament zur Unterstützung gut koordinierter Initiativen im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik einen konstruktiven Beitrag zur Überprüfung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zu leisten; fordert mehr Flexibilität bei der Auszahlung von Finanzhilfen in Krisensituationen;

96.  erinnert die Kommission an die Notwendigkeit, ihre Evaluierung der Umsetzung des Konsenses zur humanitären Hilfe und dessen Komplementarität mit den Mitgliedstaaten und Gebern zu verbessern sowie die Verordnung (EG) Nr. 1257/1996 des Rates zu überarbeiten;

97.  fordert den EAD auf, die Förderung und Umsetzung des Konzepts der „Schutzverantwortung“ (R2P) im Einklang mit der Empfehlung des UN-Prinzips durch das Parlament vom 18. April 2013(2) an den Rat voranzubringen, um einen europäischen Konsens über R2P zu erreichen;

98.  fordert die Kommission auf, die Quantität und Effizienz der humanitären Hilfe der EU und der Hilfslieferungen an bedürftige Menschen zur Versorgung mit elementaren Gütern und Dienstleistungen in Syrien sowie an syrische Flüchtlinge in den angrenzenden Ländern zu erhöhen;

99.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Einrichtung eines Mechanismus zu unterbreiten, der durch das einschlägige außenpolitische Finanzinstrument der EU finanziert wird und dessen Gremium sich aus nationalen und internationalen Ermittlern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und anderen Fachleuten aus den EU-Mitgliedstaaten sowie anderen betroffenen Staaten (Schweiz, Kanada und USA) zusammensetzt, mit dem Ziel, die staatlichen Stellen der Länder des Arabischen Frühlings bei der Wiederbeschaffung veruntreuter Vermögenswerte zu unterstützen, die von ehemaligen Diktatoren, ihren Familien und Vertretern der früheren Regime entwendet wurden;

100.  fordert die Kommission auf, sich in der Entwicklungspolitik nicht mehr auf den Einsatz von Mitteln zu konzentrieren, sondern den Schwerpunkt stärker auf eine ergebnisorientierte Entwicklungspolitik zu verlagern, bei der jährlich genaue Zahlen zu den Entwicklungsergebnissen vorgelegt werden, und dafür Sorge zu tragen, dass die entwicklungspolitischen Bemühungen der EU bei der Beseitigung der Armut langfristig Wirkung entfalten;

101.  fordert die Kommission auf, die Frage der Eigentumsrechte in Entwicklungsländern pragmatisch anzugehen, und gemeinsam mit den anderen internationalen Entwicklungspartnern ein stimmiges Konzept zu entwickeln, um einen Prozess einzuleiten, durch den lokale Gemeinschaften und Einzelpersonen in den Entwicklungsländern gestärkt werden; betont, dass dieser Prozess einen Eckstein der Entwicklung darstellt und dazu beitragen könnte, ganze Nationen von Armut zu befreien und die Wirtschaftstätigkeit in Entwicklungsländern zu intensivieren;

102.  betont, dass es zur Steigerung der Effizienz von Hilfe darüber hinaus entscheidend ist, für mehr Politikkohärenz zu sorgen, wodurch alle Politikbereiche der EU, insbesondere die, die erhebliche Auswirkungen auf Entwicklungsländer zeitigen, zur Schaffung von Wohlstand in Entwicklungsländern beitragen; weist darüber hinaus darauf hin, dass auch die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden muss;

103.  weist darauf hin, dass die Schwerpunkte nach wie vor darauf liegen, gegen die Unterernährung von Kindern, Ernährungsunsicherheit und Femizid – die anhaltende, in großem Stil betriebene selektive Tötung weiblicher Nachkommen – vorzugehen sowie die Einführung von Krankenversicherungen und Renten in Entwicklungsländern zu fördern;

104.  betont, dass die Katastrophenvorsorge ebenfalls eine wichtige Strategie ist, die verbessert werden muss;

105.  fordert, Entwicklungshilfe wirksamer zu machen, indem Abstimmung und Komplementarität verbessert und Leistungen, Ergebnisse und Wirkungen dieser Hilfe regelmäßig bewertet werden;

Handel

106.  fühlt sich weiterhin einem multilateralen Konzept in Bezug auf den internationalen Handel verpflichtet und fordert die Kommission auf, die aktuellen WTO-Initiativen zu unterstützen; fordert, den Beitritt Chinas zum Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zu erleichtern; erkennt die Notwendigkeit weiterer Fortschritte im Hinblick auf den Abschluss bilateraler Freihandelsabkommen mit wichtigen Partnern, insbesondere den USA, an; fordert die Kommission deshalb auf, ihre personellen Ressourcen und ihre politischen Anstrengungen auf die laufenden Handelsverhandlungen mit Drittländern und insbesondere mit strategischen Partnern zu konzentrieren, um substanzielle Fortschritte in Richtung einer ausgewogenen endgültigen Einigung zu erzielen; fordert die Kommission auf, das Parlament gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union umfassend in diesen Prozess einzubeziehen;

107.  fordert die Kommission auf, unter Einbeziehung des Parlaments eingehende Überlegungen über die künftige Welthandelsstrategie und dabei auch über eine mögliche Reform der Funktionsweise der Welthandelsorganisation anzustellen; betont, dass bei dieser Bewertung den Ergebnissen, die die jüngste Welthandelsstrategie für die EU-Wirtschaft gezeitigt hat, umfassend Rechnung getragen werden muss;

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108.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1)ABl. L 304 vom 20.11.2010, S. 47.
(2)Angenommene Texte, P7_TA(2013)0180.

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