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 Vollständiger Text 
Verfahren : 2011/0295(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0347/2012

Eingereichte Texte :

A7-0347/2012

Aussprachen :

PV 10/09/2013 - 9

Abstimmungen :

PV 10/09/2013 - 11.7
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0342

Angenommene Texte
PDF 203kWORD 28k
Dienstag, 10. September 2013 - Straßburg
Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) ***I
P7_TA(2013)0342A7-0347/2012
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. September 2013 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) (COM(2011)0651 – C7-0360/2011 – 2011/0295(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0651) und des von der Kommission geänderten Vorschlags an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2012)0421),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7–0360/2011),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 22. März 2012(1),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 28. März 2012(2),

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 26. Juni 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Rechtsausschusses (A7–0347/2012),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 161 vom 7.6.2012, S. 3.
(2) ABl. C 181 vom 21.6.2012, S.  64.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 10. September 2013 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission
P7_TC1-COD(2011)0295

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 596/2014.)

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