Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. September 2013 zu effizienteren und kostengünstigeren Dolmetschleistungen im Europäischen Parlament (2011/2287(INI))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 286 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. September 2006 zu dem Sonderbericht Nr. 5/2005 des Europäischen Rechnungshofes über die Ausgaben für Dolmetschleistungen beim Parlament, bei der Kommission und beim Rat(1),
– in Kenntnis des Sonderberichts Nr. 5/2005 des Europäischen Rechnungshofes mit dem Titel „Ausgaben für Dolmetschleistungen beim Parlament, bei der Kommission und beim Rat, zusammen mit den Antworten der Organe“(2),
– unter Hinweis auf die Aufzeichnung für die Mitglieder des Präsidiums mit dem Titel „Ressourceneffiziente umfassende Mehrsprachigkeit beim Dolmetschen – Umsetzung des Beschlusses über den Haushalt des Europäischen Parlaments 2012“,
– unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 9. April 2013 mit dem Titel „Vorbereitung auf die Komplexität – Das Europäische Parlament 2025. Die Antworten“,
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0233/2013),
A. in der Erwägung, dass Mehrsprachigkeit eines der wichtigsten Merkmale des Europäischen Parlaments und der Union insgesamt ist und dass durch sie die Achtung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt sowie die Gleichbehandlung aller EU-Bürger – unabhängig von ihrer Herkunft und ihren Voraussetzungen – sichergestellt wird;
B. in der Erwägung, dass der Grundsatz der Mehrsprachigkeit im Europäischen Parlament das Fundament der politischen, mitgesetzgeberischen und kommunikativen Tätigkeit dieses Organs bildet;
C. in der Erwägung, dass mit dem Grundsatz der Mehrsprachigkeit im Europäischen Parlament sichergestellt ist, dass das passive Wahlrecht der europäischen Bürger bei den Wahlen zum Europäischen Parlament nicht unnötig beeinträchtigt wird;
D. in der Erwägung, dass Mehrsprachigkeit das Recht der Bürger garantiert, in jeder der Amtssprachen der EU mit dem Europäischen Parlament zu kommunizieren, und es ihnen somit ermöglicht, ihr Recht auf demokratische Kontrolle auszuüben;
E. in der Erwägung, dass die Sprachendienste des Parlaments Kommunikation möglich machen und dadurch sicherstellen, dass das Parlament weiterhin allen europäischen Bürgern offensteht und dass innerhalb der einzigartigen mehrsprachigen Struktur der Union, die sich auf 24 Amtssprachen gründet, Transparenz gegeben ist;
F. in der Erwägung, dass in der Geschäftsordnung des Parlaments festgelegt ist, dass die Mitglieder in der von ihnen gewünschten Amtssprache das Wort ergreifen können und dass Dolmetschdienste in die anderen Amtssprachen bereitgestellt werden, wodurch das demokratische Recht geachtet wird, dass eine Wahl ins Europäische Parlament unabhängig von den Sprachkenntnissen des Bewerbers erfolgen kann;
G. in der Erwägung, dass die Herausforderung der Mehrsprachigkeit im Zuge der aufeinanderfolgenden Erweiterungen eine gänzlich neue Dimension erreicht hat, was Größe, Komplexität und die Bedeutung für die Politik betrifft, und in der Erwägung, dass sich eine umfassende Mehrsprachigkeit natürlich in höheren und weiter steigenden Kosten für das Parlament und folglich für die Bürger der Union niederschlägt;
H. in der Erwägung, dass im Haushaltsplan des Parlaments für 2012 bedeutende Einsparungen notwendig waren, um den Anstieg der Haushaltsmittel im Vergleich zum Vorjahr auf 1,9 % zu beschränken, wozu auch eine Verringerung der Ausgaben für Dolmetschleistungen um 10 Millionen Euro jährlich zählte;
Der Rahmen für Dolmetschdienste im Europäischen Parlament
1. stellt fest, dass die Europäische Union als einzige Institution weltweit eine offizielle Politik der Mehrsprachigkeit verfolgt, die sich auf 24 Amtssprachen stützt, womit 552 Sprachkombinationen abzudecken sind; begrüßt in diesem Zusammenhang die außerordentlich hohe Qualität der Dolmetschdienste des Parlaments, ist jedoch der Auffassung, dass nach Möglichkeiten gesucht werden sollte, wie diese durch die komplexe Struktur der Mehrsprachigkeit bedingte Belastung und die damit einhergehenden beträchtlichen und weiter steigenden Kosten gesenkt werden können;
2. stellt fest, dass von allen zwischen September 2009 und Februar 2013 im Plenum in Straßburg und Brüssel gesprochenen Sprachen Englisch insgesamt 26 979 Minuten einnahm (29,1 %), Deutsch 12 556 Minuten (13,6 %), Französisch 8 841 Minuten (9,5 %), Estnisch 109 Minuten (0,1 %) und Maltesisch 195 Minuten (0,2 %);
3. betont, dass sowohl die Plenar- als auch die Ausschusssitzungen für alle Bürger mittels Webstream-Übertragungen oder Videoübertragungen auf Abruf zugänglich sind; hebt hervor, dass durch diese neuen Kommunikationskanäle die Transparenz der Tätigkeit des Europäischen Parlaments gegenüber den Bürgern der Union erhöht wird und ihre Verfügbarkeit in allen Amtssprachen das demokratische und multikulturelle Wesen des Europäischen Parlaments verdeutlicht;
4. stellt fest, dass einige multinationale Organisationen wie beispielsweise die Vereinten Nationen und die Nordatlantikpakt-Organisation lediglich auf zwischenstaatlicher Ebene tätig sind und keine gesetzgebende Funktion innehaben; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die UNO mit 192 Mitgliedern mit sechs Amtssprachen arbeitet und dass die NATO mit 28 Mitgliedern hauptsächlich Englisch einsetzt, obwohl sie zwei Amtssprachen hat;
5. betont jedoch, dass das Parlament ein direkt gewähltes politisches Organ ist, dessen Mitglieder unabhängig von ihren Sprachkenntnissen gewählt werden; bekräftigt aus diesem Grund das Recht jedes Mitglieds, in der von ihm gewählten Amtssprache das Wort zu ergreifen, als einen der wichtigsten Grundsätze der Funktionsweise des Parlaments;
6. stellt fest, dass die praktischen Auswirkungen des Gebrauchs der Amtssprachen im Europäischen Parlament im 2008 aktualisierten „Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit“ festgelegt sind; nimmt zur Kenntnis, dass das im Verhaltenskodex festgelegte Konzept der „kontrollierten umfassenden Mehrsprachigkeit“ die Gleichstellung der Mitglieder und der Bürger wahrt; weist darauf hin, dass die Umsetzung einer umfassenden, jedoch auf dem Grundsatz des „Dolmetschens auf Anfrage“ beruhenden Mehrsprachigkeit langfristig davon abhängen wird, ob die Nutzer der Sprachendienste für die Kosten der Bereitstellung dieser Dienste sensibilisiert und sich somit ihrer Verantwortung bewusst werden, diese Dienste bestmöglich einzusetzen;
7. ist der Auffassung, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung auch auf die Dolmetschdienste angewandt werden muss und dass im Interesse der europäischen Steuerzahler, die den größtmöglichen Gegenwert für ihr Geld erwarten, kritisch und fortlaufend analysiert werden sollte, wo und wie die Wirksamkeit verbessert werden kann und Kosten eingedämmt oder begrenzt werden können;
Effizienter Einsatz der Dolmetschressourcen
8. nimmt den Beschluss des Präsidiums des Parlaments aus dem Jahr 2011 über „Ressourceneffiziente umfassende Mehrsprachigkeit beim Dolmetschen“ zur Kenntnis, durch den die Effizienz der Dolmetschdienste erhöht und ihre strukturellen Kosten durch folgende Maßnahmen gesenkt werden:
(i)
Anpassung der durch Reisen von Delegationen des Parlaments entstehenden Erfordernisse an die verfügbaren Finanzmittel und personellen Ressourcen,
(ii)
vorrangige Gewährung von Dolmetschleistungen für Triloge in Ausschusswochen,
(iii)
gleichmäßigere Verteilung der Ausschusssitzungen über die Woche,
(iv)
striktere Einhaltung der Vorschriften über die Sitzungsdauer am Abend;
9. begrüßt, dass aufgrund dieser Maßnahmen die für die Dolmetschleistungen im Parlament zweckbestimmten Haushaltsmittel nun sinken; stellt fest, dass das Haushaltsergebnis 2010 54 990 000 EUR und 2011 56 964 283 EUR betrug und dass es für 2012 derzeit 47 000 000 EUR beträgt, wobei allerdings das endgültige Ergebnis für 2012 erst am 31. Dezember 2013 vorliegt und höher ausfallen könnte;
10. stellt fest, dass sich der Haushaltsvoranschlag für die GD Dolmetschen für 2013 auf 58 000 000 EUR beläuft, von denen 53 000 000 EUR in direktem Zusammenhang mit den Dolmetschdiensten stehen; fordert, regelmäßig und detailliert über die konkreten Ergebnisse der Initiative für „Ressourceneffiziente umfassende Mehrsprachigkeit“ für den Haushaltsplan 2013 unterrichtet zu werden, insbesondere was voraussichtliche Kosteneinsparungen oder -steigerungen betrifft;
11. stellt darüber hinaus fest, dass die Dolmetschdienste des Parlaments in den drei Jahren bis Ende 2012 zwar Kosten in Höhe von 157 954 283 EUR verursacht haben, jedoch bei einem Vergleich der Haushaltsergebnisse von 2010 und 2012 eine Verringerung um 17 % festgestellt werden kann; nimmt zur Kenntnis, dass der Grundsatz der Mehrsprachigkeit durch die bei den Dolmetschdiensten erzielten beträchtlichen Einsparungen nicht gefährdet wurde, und besteht darauf, dass den Mitgliedern ein gleichberechtigter Zugang zu den Sprachendiensten gewährleistet wird und für die betroffenen Dienststellen angemessene Arbeitsbedingungen aufrechterhalten werden;
12. begrüßt die Tatsache, dass im Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für das Haushaltsjahr 2014 in einem Wahljahr eine Verringerung der Dolmetschkosten um 23 % gegenüber den 58 000 000 EUR aus dem Haushaltsplan für 2013 vorgesehen ist; ersucht um ausführliche Informationen, die belegen, dass die vorgeschlagenen Einschnitte verwirklicht werden können und gleichzeitig die außerordentlich hohe Qualität des Dolmetschens aufrechterhalten werden kann;
13. hebt hervor, dass durch die Umsetzung der „ressourceneffizienten umfassenden Mehrsprachigkeit“ beträchtliche Einsparungen erzielt wurden, indem die Ausschusssitzungen, deren Gesamtzahl in keiner Weise verringert wurde, gleichmäßiger über die Woche verteilt wurden; stellt fest, dass im Ergebnis die Gesamtzahl der Dolmetschertage von 105 258 (107 047 386 EUR) im Jahr 2011 auf 97 793 (100 237 825 EUR) im Jahr 2012 zurückging, was zu Einsparungen in Höhe von 6 809 561 EUR führte;
14. stellt mit Besorgnis fest, dass laut den Berichten über den Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit die von Ausschüssen, Delegationen und Fraktionen gestellten Anträge auf Dolmetschleistungen nach wie vor häufig verspätet annulliert wurden und dass die Zahl der verspäteten Annullierungen zunimmt, wie aus der folgenden Tabelle hervorgeht:
Ausschüsse
2009
2010
2011
2012
Anträge
984
1712
2213
2448
Verspätete
Annullierungen
76
172
238
359
%
7,72 %
10,05 %
10,80 %
14,70 %
Delegationen
2009
2010
2011
2012
Anträge
624
813
836
832
Verspätete
Annullierungen
116
93
102
171
%
18,59 %
11,44 %
12,20 %
20,60 %
Fraktionen
2009
2010
2011
2012
Anträge
1922
2310
2297
2146
Verspätete
Annullierungen
285
378
266
292
%
14,83 %
16,36 %
11,60 %
13,60 %
15. stellt mit Besorgnis fest, dass die durch diese verspäteten Annullierungen verursachten potenziellen Kosten – wenn nicht zumindest einige Dolmetscher kurzfristig anderweitig eingesetzt werden können – einen wesentlichen Teil des Gesamthaushalts für Dolmetschdienste ausmachen würden; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass 2011 ein Betrag in Höhe von 4 350 000 EUR (7,6 % der für Dolmetschleistungen vorgesehenen Mittel) und 2012 ein Betrag in Höhe von 5 480 000 EUR (11,9 % der für Dolmetschleistungen vorgesehenen Mittel) für Dolmetschleistungen ausgegeben worden wäre, die zwar bereitgestellt, jedoch nach Ablauf der im Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit festgelegten Fristen annulliert wurden; fordert das Präsidium auf, dem Haushaltskontrollausschuss eine detaillierte Analyse der Zunahme der verspäteten Annullierungen zukommen zu lassen und Maßnahmen vorzusehen, durch die das Bewusstsein für aufgrund von verspäteten Annullierungen vergeudete Mittel geschärft und die Zahl dieser Annullierungen sowohl zahlenmäßig als auch prozentual deutlich gesenkt wird;
16. weist erneut darauf hin, dass zwar die hohe Qualität der Arbeit aufrechterhalten werden muss, jedoch gleichzeitig die sprachlichen Ressourcen effizienter eingesetzt und deren Kosten eingedämmt werden müssen, indem die Gesamtarbeitsbelastung jeder einzelnen Sprachsektion betrachtet und sichergestellt wird, dass die durch die – entgegen den im Verhaltenskodex festgelegten Fristen – verspätete Annullierung von beantragten Sitzungen und von Delegationsreisen mit Dolmetschleistungen entstehenden Kosten verringert werden; weist darauf hin, dass Ausschüsse, Delegationen und Fraktionen mit den im Verhaltenskodex festgelegten Regelungen vertraut gemacht werden sollten;
17. fordert das Präsidium auf, eine Regelung mit weiteren Maßnahmen auszuarbeiten, um verspäteten Annullierungen gebuchter Dolmetschdienste entgegenzuwirken;
18. fordert die Verwaltung auf, bei der Planung von Sprachenregelungen für Sitzungen von Ausschüssen, Delegationen und Fraktionen nicht nur an den Arbeitsorten, sondern auch extern das aktualisierte Sprachenprofil der Mitglieder umfassend und effizient einzusetzen; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Sprachenprofile aller Mitglieder jährlich aktualisiert werden sollten; weist darüber hinaus darauf hin, dass eine Kopie der aktualisierten Profile an die Sekretariate der Ausschüsse, der Delegationen, der Fraktionen und der Arbeitsgruppen weitergeleitet werden sollte;
19. weist nachdrücklich darauf hin, dass entsprechend dem Beschluss des Präsidiums des Parlaments vom Dezember 2011 zur „Ressourceneffizienten umfassenden Mehrsprachigkeit“ bei Delegationsreisen nur dann Dolmetschleistungen in eine Amtssprache erbracht werden sollten, wenn dies von einem an der Reise teilnehmenden Mitglied des Europäischen Parlaments ausdrücklich schriftlich beantragt wurde; betont, dass im Zuge von Delegationsreisen die Anzahl der Dolmetscher im Einklang mit den anwendbaren Regelungen auf ein Minimum beschränkt werden sollte;
20. verweist auf den Vorschlag des Generalsekretärs, unter den Nutzern der Dolmetschdienste, einschließlich Ausschüssen, Delegationen und Fraktionen, Sensibilisierungsmaßnahmen durchzuführen, und erwartet weitere detaillierte Vorschläge dazu, wie das Bewusstsein für die Kosten verspäteter Annullierungen geschärft werden kann;
21. fordert die Verwaltung auf, am Ende jeder Sitzung vom Leiter des Dolmetschteams in Übereinstimmung mit dem Sitzungssekretariat weiterhin eine Liste der Dolmetschleistungen erstellen zu lassen, die beantragt, aber nicht in Anspruch genommen wurden; weist darauf hin, dass eine Kopie dieser Liste an das betreffende Sitzungssekretariat weitergeleitet werden sollte; ist der Ansicht, dass in dieser Liste auch die Nutzer von Webstream-Übertragungen und Videoübertragungen auf Abruf berücksichtigt werden müssen;
22. nimmt Kenntnis von der neuen Dienstleistung individueller Dolmetschdienste (IAP), die nach dem 2010 angelaufenen Pilotprojekt eingeführt wurde und den Mitgliedern zur Verfügung steht; stellt fest, dass durch diese neue Dienstleistung Kosten in Höhe von 157 000 EUR (2011) bzw. 115 000 EUR (2012) verursacht wurden; ist der Auffassung, dass geprüft werden sollte, wie diese Dienstleistung verbessert werden kann;
Dolmetschdienste im Europäischen Parlament: der Weg in die Zukunft
23. begrüßt, dass es den Dolmetschdiensten in den letzten Jahren gelungen ist, einen Zugewinn an Effizienz sowie Kosteneinsparungen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der außergewöhnlich hohen Qualität ihrer Arbeit zu erzielen; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Ausgaben für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen nach wie vor einen großen Teil des Haushaltsplans des Parlaments ausmachen, und ist aus diesem Grund der Auffassung, dass die Herausforderung, Mehrsprachigkeit zu vernünftigen Kosten zu verwirklichen, dauerhaft vom Parlament angenommen werden muss;
24. ist der Auffassung, dass der Haushaltskontrollausschuss regelmäßig über Änderungen der Kosten für die Verdolmetschung unterrichtet werden sollte; fordert, dass der jährliche Bericht über den Verhaltenskodex, der von den Dolmetschdiensten erstellt und dem Generalsekretär vorgelegt wird, für die Mitglieder des Ausschusses offengelegt wird;
25. vertritt die Ansicht, dass so weit als möglich vermieden werden sollte, dass in bestimmten Sprachen zur Verfügung gestellte Dolmetschleistungen nicht in Anspruch genommen werden; betont, dass die Kosten nicht benötigter Dolmetschleistungen bei Sitzungen durch entsprechende Maßnahmen gesenkt werden müssen, und fordert aus diesem Grund, einen Mechanismus auszuarbeiten und schnellstmöglich umzusetzen, mit dessen Hilfe vermieden werden kann, dass Dolmetschleistungen in Sprachen zur Verfügung gestellt werden, die bei einer bestimmten Sitzung gar nicht gesprochen werden bzw. die von Nutzern von Webstream-Übertragungen nicht angefragt werden;
26. erwartet, dass der Generalsekretär bis Ende des Jahres eine detaillierte Analyse der in allen Sitzungen der Arbeitsgruppen, Fraktionen, Ausschüsse und Delegationen zur Verfügung gestellten Dolmetschsprachen und der bei diesen Sitzungen tatsächlich gesprochenen Sprachen sowie eine Übersicht über die für Delegationsreisen beantragten und gewährten Ausnahmen von den am 12. März 2012 vom Präsidium verabschiedeten Bestimmungen über die Verdolmetschung(3) vorlegt;
27. fordert das Präsidium auf, bis Ende des Jahres einen weiteren Beschluss über die Mehrsprachigkeit zu fassen, der insbesondere die möglichen Szenarien des „Dolmetschens auf Anfrage“ und die dadurch zu erwartenden Effizienzgewinne behandelt;
28. ersucht den Rechnungshof daher, dem Parlament innerhalb eines angemessenen Zeitraums und bis spätestens März 2014 einen Sonderbericht über die Ausgaben für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen beim Parlament, bei der Kommission und beim Rat vorzulegen, in dem die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Haushaltsführung bewertet wird und die Ergebnisse des Sonderberichts Nr. 5/2005 aktualisiert werden; stellt darüber hinaus fest, dass dieser Bericht regelmäßig erstellt und für das Entlastungsverfahren herangezogen werden könnte; weist erneut darauf hin, dass der Bericht darüber Auskunft geben sollte, ob die betroffenen Organe über die geeigneten Instrumente und Verfahren verfügen, damit
–
die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen den tatsächlichen Bedarf nicht übersteigen,
–
alle benötigten Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden können,
–
die Dienstleistungen zu möglichst geringen Kosten zur Verfügung gestellt werden,
–
die Dienstleistungen in hoher Qualität erbracht werden;
29. stellt darüber hinaus fest, dass in dem genannten Folgebericht die Kosteneffizienz der Dolmetschdienste des Parlaments mit der Kosteneffizienz der entsprechenden Dienste des Rates und der Kommission sorgsam verglichen werden sollte sowie die derzeitigen Kosten der Dolmetschdienste der drei Organe den im Bezugszeitraum der Prüfung ermittelten Kosten gegenübergestellt werden sollten;
30. legt außerdem großen Wert darauf, dass das Parlament vorrangig die große Anzahl der verspäteten Annullierungen angeht, und fordert das Präsidium auf, einen detaillierten Aktionsplan zu ihrer Reduzierung vorzulegen;
31. weist erneut darauf hin, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit eine Grundvoraussetzung für den Austausch bewährter Methoden zur Erhöhung der Effizienz und zur Erzielung von Einsparungen ist; ist der Auffassung, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit im Bereich des Dolmetschens verbessert werden sollte; fordert eine umfassende Überprüfung, wobei eine wirksamere Verteilung der zur Verfügung stehenden Ressourcen auf alle Organe sowie konkrete Maßnahmen im Bereich der durch freiberufliche Dolmetscher erbrachten Leistungen im Mittelpunkt stehen sollten;
32. betont die große Bedeutung von Softwareanwendungen als Verwaltungsinstrument und hebt hervor, dass im Haushaltsplan für das kommende Jahr mehr Mittel hierfür bereitgestellt werden müssen; stellt fest, dass die Effizienz erhöht werden kann, wenn den Verwaltungsdiensten des Parlaments geeignete Managementinformationen zur Verfügung gestellt werden; bedauert, dass einigen GD trotz der seit 2010 im IT-Sektor erzielten Verbesserungen noch immer nicht alle Softwareanwendungen zur Verfügung stehen;
33. fordert seine einschlägigen Dienststellen auf, eine Bewertung der Frage durchzuführen, ob der beträchtliche Zugewinn an Effizienz im Bereich des Dolmetschens als Beispiel für Verbesserungen in anderen GD dienen kann;
o o o
34. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Es wurde ausdrücklich beschlossen, dass Delegationen, wie im Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit festgelegt, in den für externe parlamentarische Tätigkeiten vorgesehenen Wochen (grüne Wochen) weiterhin Anspruch auf die vollen Dolmetschleistungen in bis zu fünf Sprachen haben, während Delegationen, die eine Ausnahmeregelung für Reisen in Ausschusswochen beantragen, nur begrenzte Sprachendienste (Verdolmetschung in eine Sprache) in Anspruch nehmen können.