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 Vollständiger Text 
Verfahren : 2012/0075(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0045/2013

Eingereichte Texte :

A7-0045/2013

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 11/09/2013 - 5.12
CRE 11/09/2013 - 5.12
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0361

Angenommene Texte
PDF 204kWORD 21k
Mittwoch, 11. September 2013 - Straßburg
Änderung der Richtlinien im Bereich der Lebensmittelsicherheit in Bezug auf die der Kommission zu übertragenden Befugnisse ***I
P7_TA(2013)0361A7-0045/2013
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. September 2013 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 1999/4/EG, 2000/36/EG, 2001/111/EG, 2001/113/EG und 2001/114/EG in Bezug auf die der Kommission zu übertragenden Befugnisse (COM(2012)0150 – C7-0089/2012 – 2012/0075(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2012)0150),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2, Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 114 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7–0089/2012),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der vom österreichischen Bundesrat im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegten begründeten Stellungnahme, in der geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 23. Mai 2012(1),

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 28. Mai 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7–0045/2013),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 143.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. September 2013 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2013 zur Änderung der Richtlinien 1999/4/EG und 2000/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2001/111/EG, 2001/113/EG und 2001/114/EG des Rates in Bezug auf die der Kommission zu übertragenden Befugnisse
P7_TC1-COD(2012)0075

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 1021/2013.)

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