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Verfahren : 2013/2073(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0238/2013

Eingereichte Texte :

A7-0238/2013

Aussprachen :

PV 10/09/2013 - 17
CRE 10/09/2013 - 17

Abstimmungen :

PV 11/09/2013 - 5.16
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0364

Angenommene Texte
PDF 183kWORD 38k
Mittwoch, 11. September 2013 - Straßburg
Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2010-2012
P7_TA(2013)0364A7-0238/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. September 2013 zur Durchführung der EU-Jugendstrategie 2010-2012 (2013/2073(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. September 2012 mit dem Titel „Entwurf des gemeinsamen Berichts 2012 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (EU-Jugendstrategie 2010-2018)“ (COM(2012)0495) und das entsprechende Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2012)0256),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2010 zu dem Thema „Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment“(1),

–  unter Hinweis auf Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 23. November 2011 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EU-Programms „Erasmus für alle“ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (COM(2011)0788),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. November 2012 zu dem Thema „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“ (COM(2012)0669),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. September 2010 zu dem Thema „‚Jugend in Bewegung‘ – Eine Initiative zur Freisetzung des Potenzials junger Menschen, um in der Europäischen Union intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen“ (COM(2010)0477),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. April 2009 zu dem Thema „Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment. Eine neue offene Methode der Koordinierung, um auf die Herausforderungen und Chancen einzugehen, mit denen die Jugend konfrontiert ist“ (COM(2009)0200) und das entsprechende Arbeitsdokument der Kommissionsdienststelle (SEC(2009)0549),

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 5. Dezember 2012 mit dem Titel „Entwicklung eines Qualitätsrahmens für Praktika – Zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene‟ (COM(2012)0728),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2010 mit dem Titel „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“ (COM(2010)0758),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“)(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zu dem Thema „Jugend in Bewegung: Ein Rahmen für die Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa‟(3),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0238/2013),

A.  in der Erwägung, dass die Zukunft Europas von seiner Fähigkeit abhängt, das Potenzial der Jugend freizusetzen,

B.  in der Erwägung, dass die Krise zu einer Zunahme unsicherer Beschäftigungsformen für junge Menschen geführt hat, da befristete Verträge, Teilzeitverträge und nicht vergütete Praktika allzu oft bestehende Arbeitsplätze ersetzen,

C.  in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosenquote in der EU im Februar 2013 insgesamt 23,5 % betrug; in der Erwägung, dass 2011 7,5 Millionen junge Menschen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren und 6,5 Millionen Menschen im Alter zwischen 25 und 29 Jahren weder eine Arbeit hatten noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvierten (NEET – Not in Education, Employment or Training),

D.  in der Erwägung, dass der wirtschaftliche Schaden aufgrund der Loslösung junger Menschen vom Arbeitsmarkt 2011 auf 153 Mrd. EUR geschätzt wurde, was 1,2 % des BIP der EU entspricht(4),

E.  in der Erwägung, dass alle jungen Menschen ein wesentlicher Teil der Gesellschaft sind und als solcher anerkannt werden sollten; in der Erwägung, dass es immer noch Ungleichheiten und verschiedene Arten von Diskriminierung gibt, die einen bedeutenden Einfluss auf das Leben junger Menschen und ihre spätere Entwicklung in der Gesellschaft haben,

F.  in der Erwägung, dass die anhaltende Wirtschaftskrise einen bedeutenden Einfluss auf das Leben von jungen Menschen im Hinblick auf ihr Wohlbefinden und ihre soziale Eingliederung, ihre Beschäftigung, ihren Zugang zu Wohnraum, ihre Gesundheit, ihre allgemeine und berufliche Bildung, ihre kulturellen Aktivitäten, ihre Freizeit und ihren Sport hat, und einen noch nie dagewesenen Mangel an Chancen für die jungen Menschen in der EU nach sich zieht; in der Erwägung, dass das ernsthafte Risiko besteht, dass in einem großen Teil Europas eine „verlorene Generation“ entsteht; in der Erwägung, dass aufgrund dieser bedenklichen Lage unverzüglich Maßnahmen, Programme und Aktionen sowie Strukturreformen notwendig sind; in der Erwägung, dass die sich verschlechternde Wirtschaftslage, insbesondere in den am schwersten von der Krise betroffenen Ländern, zu einer ungewollten Auswanderung junger Menschen führen kann, die sich in Form einer starken Abwanderung von Fachkräften äußern könnte und zu einer mittel- bis langfristigen Reduzierung des Wachstums-, Entwicklungs- und Innovationspotenzials des Herkunftslands führt,

G.  in der Erwägung, dass zahlreiche Mitgliedstaaten als Reaktion auf die Wirtschaftskrise strikte Sparmaßnahmen eingeführt haben, darunter erhebliche Kürzungen bei den Ausgaben für die allgemeine und berufliche Bildung und für Programme im Bereich des lebenslangen Lernens; in der Erwägung, dass sich diese Maßnahmen besonders auf die Jugendarbeitslosigkeit in bestimmten Mitgliedstaaten negativ auswirken, insbesondere in den südeuropäischen Mitgliedstaaten, was in den meisten Fällen zu einer massiven Abwanderung von Fachkräften aus diesen Regionen und somit zu einer Verstärkung der Ungleichheiten in der EU führt,

H.  in der Erwägung, dass die bestehenden Instrumente auf EU-Ebene weiterentwickelt werden müssen, um die Herausforderungen, mit denen die neue Generation konfrontiert ist, zu bewältigen, dass in dieser Hinsicht jedoch bisher nicht viel geschehen ist, unbeschadet der Tatsache, dass diese Instrumente noch weiter verbessert werden können; in der Erwägung, dass die EU-Jugendstrategie einen umfassenden Rahmen bietet und die Mitgliedstaaten diese Strategie umfassend nutzen müssen,

I.  in der Erwägung, dass die Zahl der NEETs in der EU gefährlich angestiegen ist; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit in zahlreichen Mitgliedstaaten inakzeptabel hoch ist und auch die durchschnittlichen Arbeitslosenquoten in der gesamten Europäischen Union einen Höchststand erreicht haben, dass die verstärkte Auswanderung junger Menschen möglicherweise über die tatsächliche Höhe der Arbeitslosigkeit hinwegtäuscht und die tatsächlichen Zahlen unter Berücksichtigung von prekären Beschäftigungsbedingungen oder nicht angemeldeter Beschäftigung noch beunruhigender sind und dass die Dauer der Arbeitslosigkeit kontinuierlich steigt,

J.  in der Erwägung, dass die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt für junge Frauen noch immer sehr schlecht sind, obwohl sie die eindeutige Mehrheit der Teilzeit- und Zeitarbeitskräfte ausmachen,

K.  in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen Verluste, die dadurch bedingt sind, dass die jungen Menschen weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, im Jahr 2011 auf 153 Mrd. EUR geschätzt wurden, was 1,2 % des BIP der EU entspricht(5); in der Erwägung, dass dies eine schwerwiegende soziale und wirtschaftliche Belastung darstellt,

L.  in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise in der EU die Armut und soziale Ausgrenzung verstärkt, die insbesondere jüngere Generationen betreffen; in der Erwägung, dass die Folgen der Krise junge Menschen in ihren Möglichkeiten, ein unabhängiges Leben zu führen, einschränken und in extremen Fällen zu Unterernährung oder psychischen Problemen von jungen Menschen führen,

M.  in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote bei jungen Menschen bis zum Alter von 25 Jahren im März 2013 auf 23,5 % gestiegen ist und in der Europäischen Union aufgrund eines Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage (insbesondere im IKT-Sektor und im Gesundheitswesen) mehr als 2 Millionen Arbeitsplätze unbesetzt sind; in der Erwägung, dass die Initiative „EU-Kompetenzpanorama‟ der Kommission begrüßt wird,

N.  in der Erwägung, dass es sowohl innerhalb der als auch zwischen den Mitgliedstaaten ein geografisches Missverhältnis in Bezug auf das Angebot und die Nachfrage von Arbeitsplätzen und Kompetenzen gibt,

O.  in der Erwägung, dass sich viele junge Menschen in informellen, befristeten und unsicheren Arbeitsverhältnissen befinden, die nicht ihren Qualifikationen oder Karrierezielen entsprechen und die keine langfristige Perspektive bieten; in der Erwägung, dass viele junge Menschen auch die Chance verpassen, die Kompetenzen und das Selbstvertrauen zu erwerben, die für ein berufliches Weiterkommen notwendig sind,

P.  in der Erwägung, dass junge Menschen beim Übergang von der Ausbildung in die Arbeitswelt aufgrund mangelnder Verbindungen zwischen den verfügbaren Ausbildungsprogrammen und dem Arbeitsmarkt mit immer größeren Schwierigkeiten konfrontiert werden; in der Erwägung, dass Initiativen für lebenslanges Lernen und generationsübergreifende Projekte nützliche Instrumente sind, durch die jungen Menschen in der gesamten EU Kompetenzen vermittelt werden können, die für einen Eintritt in den Arbeitsmarkt notwendig sind,

Q.  in der Erwägung, dass zu den demografischen Gruppen, die innerhalb der unternehmerisch tätigen Bevölkerung, insbesondere bei Gründern von neuen Unternehmen, unterrepräsentiert sind, junge Menschen, Frauen, Menschen mit Behinderungen und Zuwanderer gehören,

R.  in der Erwägung, dass die persönliche und soziale Entwicklung von jungen Menschen genauso wichtig ist wie ihre akademische und berufliche Entwicklung; in der Erwägung, dass junge Menschen eine aktive Rolle in der sozialen Infrastruktur der Mitgliedstaaten spielen und für nachhaltige und dynamische Gemeinschaften von zentraler Bedeutung sind,

S.  in der Erwägung, dass der Breitbandausbau in den Mitgliedstaaten verbessert werden muss, um digital ausgestattete Schulen bieten zu können,

T.  in der Erwägung, dass offene Bildungsressourcen die Qualität, Verfügbarkeit und Ausgewogenheit von Bildung verbessern und einen interaktiven, kreativen, flexiblen und personalisierten Lernprozess durch die Nutzung von IKT und neuen Technologien ermöglichen; in der Erwägung, dass eine offene Bildung eine langfristige Beschäftigungsfähigkeit durch die Unterstützung des lebenslangen Lernens fördert,

U.  in der Erwägung, dass die Nutzung neuer Technologien und sozialer Medien eine wichtige Methode der Kontaktaufnahme mit jungen Menschen und der Verbesserung ihrer Fähigkeit zur Teilnahme an der Gesellschaft und zur Beeinflussung der politischen und sozialen Prozesse ist,

V.  in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen und sozialen Probleme, die durch eine auf Sparmaßnahmen ausgerichtete Reaktion auf die Krise seitens der EU verschärft worden sind, zu einer stärkeren Euroskepsis unter den Bürgern führen; in der Erwägung, dass junge Menschen die am stärksten gefährdete Gruppe der Gesellschaft sind,

W.  in der Erwägung, dass eine wirksame Jugendpolitik zur Entwicklung eines staatsbürgerlichen Bewusstseins bei jungen Menschen beitragen kann, das für ihre individuelle Emanzipation und ihre Teilnahme an der Gesellschaft als aktive Bürgerinnen und Bürger außerordentlich wichtig ist,

X.  in der Erwägung, dass der strukturierte Dialog als erster Schritt hin zur Einrichtung eines wirksamen und fruchtbaren Dialogs zwischen jungen Menschen, Jugendorganisationen, der EU und nationalen Institutionen angesehen werden sollte, der kontinuierlich verbessert und weiterentwickelt werden muss,

Bewertung der Wirksamkeit der EU-Jugendstrategie

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission über die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (EU-Jugendstrategie 2010-2018);

2.  weist auf den Vorschlag der Kommission hin, dass die Finanzmittel für jugend- und bildungspolitische Maßnahmen im Rahmen der laufenden Verhandlungen über den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen aufgestockt werden müssen, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen begegnen zu können; betont, dass die Kommunikation zwischen Arbeitsgruppen für die Jugend von grundlegender Bedeutung ist und gefördert werden sollte, ebenso wie die Kommunikation über die ergriffenen Maßnahmen und bisher erzielten Ergebnisse;

3.  ist der Ansicht, dass die im zukünftigen MFR für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zugewiesenen Mittel (d. h. 6 Mrd. EUR) unzureichend sind und im Rahmen der Verhandlungen deutlich aufgestockt werden sollten;

4.  fordert den Rat auf, den Fokus noch stärker auf junge Menschen zu legen, indem junge Menschen in allen EU-Programmen im Rahmen des zukünftigen MFR als Priorität erachtet werden;

5.  hält es für bedauerlich, dass sich die ehrgeizigen Versprechen des Europäischen Rates im Hinblick auf die Unterstützung junger Menschen nicht in einem entsprechenden finanziellen Engagement niedergeschlagen haben; stellt fest, dass es sich bei einem Großteil des 2012 angekündigten „Wachstumspakets” um eine partielle Neuzuteilung von bereits zugesagten und gebundenen Strukturfondsmitteln handelt;

6.  bedauert die ambivalente Haltung des Rates, der einerseits zusätzliche Fördermittel für junge Menschen befürwortet und andererseits die Verhandlungen über Zahlungen im Rahmen des Berichtigungshaushaltsplans für 2013 verzögert und damit die Mittel für Erasmus-Stipendien gefährdet; fordert den Rat auf, eine konstruktivere Haltung einzunehmen und nicht in jedem Jahreshaushaltsplan eine größere Lücke zwischen Mitteln für Zahlungen und Mitteln für Verpflichtungen entstehen zu lassen;

7.  ist der Ansicht, dass die offene Methode der Koordinierung (OMK) für die Festlegung jugendpolitischer Maßnahmen geeignet ist; bekräftigt seine Forderung nach einer stärkeren Zusammenarbeit der EU-Organe in Bezug auf Jugendfragen; fordert eine stärkere Beteiligung des Europäischen Parlaments; betont, dass die OMK von einem starken politischen Willen auf der Seite der Mitgliedstaaten getragen werden muss, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen;

8.  ist enttäuscht darüber, dass kaum Fortschritte erzielt wurden, obwohl die Mitgliedstaaten im ersten Zyklus der EU-Jugendstrategie aufgefordert wurden, spezifische Maßnahmen zu entwickeln; weist darauf hin, dass sich die Lage in vielen Fällen verschlechtert hat und dass es in zahlreichen Mitgliedstaaten keine spezifische Jugendstrategie gibt;

9.  nimmt die Auswirkungen des ersten Zyklus der Jugendstrategie (2010-2012) zur Kenntnis; betont, dass der von der Kommission, den Mitgliedstaaten und den betroffenen Beteiligten geschaffene Rahmen für eine sektorübergreifende Einbindung durchaus einen guten Start darstellte, dass er aber künftig durch einen verbesserten Zugang zu Beschäftigung und allgemeiner sowie beruflicher Bildung noch weiter ausgebaut werden muss, um Armut und Ausgrenzung zu bekämpfen; betont ferner, dass gleichzeitig ein sektorübergreifender Ansatz zu verfolgen ist, mit dem die bewährten Verfahren in den relevanten Sektoren verbreitet werden können;

10.  betont die Bedeutung des strukturierten Dialogs; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Konzept weiterzuentwickeln und sinnvolle und kohärente Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen sicherzustellen, die junge Menschen mit ihren ministeriellen und institutionellen Ansprechpartnern entwickeln; schlägt weiterhin vor, direkt mit Jugendorganisationen und den keiner Organisation angehörenden Jugendlichen auf lokaler oder regionaler Ebene Kontakt aufzunehmen und so sicherzustellen, dass ihre Stimme nicht verloren geht und dass die Umsetzung der politischen Maßnahmen zu einer positiven Entwicklung und zur Stärkung junger Menschen führt;

11.  ist der Ansicht, dass die Entwicklung von eindeutigen und benutzerfreundlichen Indikatoren in Bezug auf die Lage der jungen Menschen und der Jugendpolitik weiter verbessert werden kann, insbesondere was die Unabhängigkeit und Beteiligung junger Menschen angeht, um die Auswirkungen der Maßnahmen, die im Rahmen der EU-Jugendstrategie eingeleitet werden, besser zu bewerten;

12.  fordert die Mitgliedstaaten auf, wissens- und faktengestützte Berichte über die soziale Lage und Lebensumstände von jungen Menschen herauszugeben und hierzu nationale Aktionspläne zu erstellen und sie konsequent umzusetzen;

13.  betont, dass – von frühster Kindheit an – besonderes Augenmerk auf die sensiblen Bevölkerungsgruppen gerichtet werden muss, die stark von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich NEETs sowie benachteiligter Jugendlicher, wobei ihnen merkliche und greifbare Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnet werden müssen und ihre aktive Teilnahme an der Gesellschaft zu fördern ist;

14.  erkennt an, dass ein bereichsübergreifender und ausgeglichener Ansatz für die acht Aktionsfelder der EU-Jugendstrategie erforderlich ist; fordert, dass die Maßnahmen im Bereich der Jugendpolitik in Krisenzeiten nach Prioritäten geordnet werden, die auf der Stimme und den Zielen junger Menschen basieren und nach ihnen gestaltet sind;

Herausforderungen für den nächsten Zyklus:

Allgemeine und berufliche Bildung, Innovation und Finanzierung

15.  begrüßt das neue EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport; betont die Notwendigkeit einer soliden Finanzierung für dieses Programm sowie eines eigenen Kapitels und einer eigenen Mittelausstattung für den Bereich Jugend;

16.  betont, dass sich die Mitgliedstaaten und Unternehmen stärker bemühen sollten, in die richtigen Kompetenzen zu investieren und die Formen der beruflichen Bildung zu diversifizieren, für die auf dem Arbeitsmarkt eine Nachfrage besteht (insbesondere im Technologiebereich), indem flexiblere Lehrpläne geschaffen und Unternehmertum sowie Querschnittskompetenzen integriert werden, um sich besser an die zukünftigen Entwicklungen des Arbeitsmarktes anzupassen; betont, wie wichtig es ist, die Jugendmobilität zu verbessern, insbesondere durch das frühzeitige Erlernen von Fremdsprachen; fordert die Mitgliedstaaten auf, duale Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu schaffen, um effektiv die allgemeine Bildung mit der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu verbinden und die Jugendarbeitslosigkeit zu verringern;

17.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die uneingeschränkte Übertragbarkeit aller erworbenen Sozialansprüche sicherzustellen, damit der soziale Schutz junger Arbeitnehmer, die die Mobilität nutzen, nicht gefährdet ist;

18.  betont die Vorteile des Wissensdreiecks und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, mehr Initiativen zu ergreifen und die Wechselbeziehungen zwischen den drei Seiten des Dreiecks zu verstärken und dadurch sicherzustellen, dass das Zusammenwirken von Forschung, Bildung und Innovation dazu beitragen kann, Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen;

19.  weist darauf hin, dass das neue Programm „Horizont 2020“ ein geeigneter Rahmen für die Förderung von Forschung, Innovation und wissenschaftlicher Spitzenleistung ist; warnt jedoch davor, dass Ausgabenkürzungen im Bildungsbereich in einigen Mitgliedstaaten das Erreichen seiner Ziele gefährden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die wichtigsten Prioritäten des Programms festzulegen und das Programm umfassend zu nutzen;

20.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Methoden zur Steigerung der Innovation in nationalen Lehrplänen auf Schulebene zu untersuchen und vorzuschlagen;

21.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die berufliche Bildung, Orientierung, Lehrlingsausbildung und Praktika zu stärken und bestehende grenzübergreifende Hindernisse zu beseitigen, damit diese Form der Bildung auf der Grundlage der Gleichheit bewertet wird, ihre Verbindungen mit anderen Bildungswegen für das lebenslange Lernen verbessert werden und das Angebot und die Nachfrage beruflicher Ausbildungschancen für junge Menschen besser aufeinander abgestimmt und somit Mobilität und Beschäftigungsfähigkeit (insbesondere in Grenzgebieten) verbessert werden;

22.  betont, dass geographische Ungleichgewichte zwischen Arbeitsplatzangebot und -nachfrage in und zwischen den Mitgliedstaaten behoben werden müssen, insbesondere durch Änderungen am Europäischen Portal für berufliche Mobilität (EURES), um die Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen zu verbessern;

23.  betont die Notwendigkeit eines strategischen Einsatzes der EU-Strukturfonds zugunsten der regionalen Entwicklung, der Wettbewerbsfähigkeit und der Schaffung guter Ausbildungsplätze und Praktika sowie zukunftsfähiger und sicherer Arbeitsplätze, die jungen Menschen die größtmöglichen Chancen für eine Erwerbstätigkeit eröffnen, bei der die Arbeitnehmerrechte in allen Mitgliedstaaten geachtet werden, damit unsichere Arbeitsverhältnisse und Armut erheblich reduziert werden können; betont, dass gegebenenfalls eine wirtschaftliche Diversifizierung zugunsten von Branchen mit hoher Wertschöpfung erfolgen sollte, und dass ländlichen und benachteiligten Gebieten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

24.  ist der Ansicht, dass zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit die Einbeziehung von regionalen und lokalen Behörden bei der Ausarbeitung und der Umsetzung der geeigneten politischen Maßnahmen von grundlegender Bedeutung ist;

25.  vertritt die Ansicht, dass die derzeit hohen Arbeitslosenraten bestimmter Mitgliedstaaten durch gezielte nationale und regionale Strategien, mit denen den Unternehmen Anreize für die Einstellung junger Arbeitnehmer gegeben werden, hätten vermieden werden können;

26.  stellt fest, dass neben den Beschäftigungsstrategien der EU auch den Kommunen und Regionen eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, lokale Arbeitsmärkte zu beurteilen, ihre Bedürfnisse im Voraus zu ermitteln und Programme speziell für junge Menschen zu entwickeln; betont die Bedeutung junger Menschen innerhalb ihrer Gemeinschaften, auch in Inselregionen und Gebieten in äußerster Randlage; fordert die örtlichen und regionalen Behörden auf, aktive Bürgerschaft zu fördern und dafür zu sorgen, dass Vertreter von Jugendlichen oder Jugendverbänden an den verschiedenen von der EU vorgeschlagenen Initiativen teilnehmen;

27.  betont die positive Rolle von offenen Bildungsformen und Fernuniversitäten im Lernprozess und beim Erwerb neuer Fähigkeiten durch Studenten, darunter junge Erwachsene, die zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unerlässlich sind; betont, dass lebenslanges Lernen eine dynamische Form des Lernens ist, um Wissen gemäß den aktuellen Bedürfnissen und Interessen der Teilnehmer zu vermitteln;

28.  betont, wie wichtig der Erwerb von Querschnittskompetenzen, wie etwa von IKT-Kompetenzen, Führungsqualitäten, kritischem Denken und Fremdsprachenkenntnissen, ist, zum Beispiel durch ein Auslandsstudium, um die Perspektiven von jungen Menschen auf dem Arbeitsmarkt und ihre Anpassungsfähigkeit an zukünftige Entwicklungen des Arbeitsmarkts zu verbessern;

29.  unterstreicht die Bedeutung der informellen und nicht formalen Bildung für die Herausbildung von Werten, Fähigkeiten und Kompetenzen für junge Menschen sowie für die bürgerschaftliche Erziehung und die demokratische Beteiligung; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein System zu entwickeln, dass die durch informelle und nicht formale Bildung, Freiwilligentätigkeit, Praktika und Sozialarbeit erworbenen Kompetenzen anerkennt, und Aktivitäten dieser Art im Rahmen der neuen Programme für Bildung, Jugend und bürgerschaftliche Erziehung zu unterstützen;

30.  ist der Auffassung, dass es immer noch Raum für die Entwicklung des „Peer Learning“ auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung als Möglichkeit zur Förderung des Austauschs von bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten gibt;

31.  begrüßt die jüngst von den Mitgliedstaaten und vom Rat eingegangenen Verpflichtungen, neue Jugendinitiativen mit konkreten Fördermaßnahmen ins Leben zu rufen; fordert den Rat auf, in allen Mitgliedstaaten im Rahmen eines „New Deal“ für junge Menschen ähnliche Strategien auf den Weg zu bringen;

32.  betont die Notwendigkeit, Frauen dazu zu ermutigen, Laufbahnen einzuschlagen, die im Allgemeinen als typisch „männlich“ angesehen werden, insbesondere im IT-Sektor;

33.  vertritt die Ansicht, dass frühzeitige Interventionen und eine vorausschauende Arbeitsmarktpolitik eine Schwerpunktverlagerung in dem Sinne bedeuten, dass man sich weniger mit den Symptomen einer mehrere Generationen betreffenden Deprivation und eher mit der Ermittlung und Bewältigung der Risiken in den frühen Lebensphasen befasst, um Arbeitslosigkeit zu verhindern und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern; macht besonders auf die Personengruppen aufmerksam, die am meisten ausgegrenzt und von Arbeitslosigkeit bedroht sind;

34.  macht auf die Probleme der Ungleichheit auf Schulebene und des Schuleschwänzens und die Notwendigkeit der Verringerung der Anzahl an Schulabbrechern in der gesamten EU aufmerksam; betont die Notwendigkeit von mehr Fördermitteln, um einen gerechten Zugang zu Bildung zu gewährleisten und die Anzahl an Schulabbrechern zu verringern; weist auf die Notwendigkeit hin, die Verbindungen und die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren in Bildung, beruflicher Ausbildung und Jugendarbeit zu verbessern; fordert flexible Lernlaufbahnen auf der Ebene der EU und auf nationaler Ebene;

35.  hält den Übergang von Schul- und Berufsbildung in das Berufsleben für einen besonders wichtigen Moment im Leben junger Menschen, da der Start in eine Berufskarriere eine große Bedeutung für ihre künftige Weiterentwicklung hat; betont in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle, die die frühkindliche Entwicklung dabei spielen kann, den generationenübergreifenden Teufelskreises eines niedrigen Bildungsniveaus bei benachteiligten Kindern zu durchbrechen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Dienste für eine frühzeitige Beratung und Begleitung dieses Prozesses auszubauen, damit die Fähigkeit von jungen Menschen, eine angemessene und wissensbasierte Entscheidung über ihre berufliche Zukunft zu treffen, verbessert wird, zumal es dadurch auch leichter für sie ist, die notwendigen Fähigkeiten zu erwerben, um in für den Arbeitsmarktbedarf relevanten Bereichen eine Beschäftigung zu finden; weist dabei nachdrücklich auf das Potenzial der „grünen Wirtschaft“, des Gesundheits- und Sozialwesens und des IKT-Sektors für die Schaffung von Arbeitsplätzen hin;

36.  betont, wie wichtig es ist, die Strategien für die Erleichterung des Übergangs von der Ausbildung ins Berufsleben zu verbessern, indem hochwertige Ausbildungen und Praktika sichergestellt werden;

37.  fordert die Mitgliedstaaten auf, junge Menschen anzusprechen, die derzeit weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, um ihnen eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung zu bieten, damit sie die Kompetenzen und Erfahrungen erwerben können, die sie brauchen, um eine Beschäftigung zu finden, auch dadurch, dass einigen der Wiedereintritt in das Bildungssystem ermöglicht wird;

38.  fordert, dass jungen Häftlingen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, um ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern;

39.  fordert die Kommission auf, die bestehende Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ durch neue Leitmottos wie „Keine jungen Menschen ohne Bildung“ und „Keine jungen Menschen ohne Arbeit“ zu stärken;

40.  verweist auf die Gefahr, dass verschiedene Mitgliedstaaten ihrer talentierten jungen Menschen beraubt werden könnten, wodurch es zu einer Abwanderung von Fachkräften kommen könnte; betont, dass diese Abwanderung von Fachkräften zu einer Verhinderung des wirtschaftlichen Aufschwungs und eines gesunden Wachstums in diesen Mitgliedstaaten führen kann; fordert die Kommission und den Rat auf, dies in vollem Umfang zu berücksichtigen, wenn sie in Zukunft Strategien vorschlagen und umsetzen;

41.  betont, dass der Kreativsektor für junge Menschen weitere und neue Möglichkeiten bieten kann, ihr Talent und ihre Kompetenzen zu entwickeln; verweist die Kommission und Mitgliedstaaten darauf, dass neue Technologien die Kreativität von jungen Menschen stärken;

42.  betont, dass der Kulturbereich in Europa einen bedeutenden Teil des BIP ausmacht, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Initiativen zur Förderung von nachhaltigen Arbeitsplätzen für junge Menschen in diesem Sektor weiterhin zu unterstützen;

Jugendbeschäftigung und unternehmerische Initiative von jungen Menschen

43.  betont die Bedeutung des sozioökonomischen und territorialen Zusammenhalts der Europäischen Union gemäß Artikel 174 AEUV für die Verwirklichung der Ziele der EU-Jugendstrategie, insbesondere die Schaffung von mehr und gleichberechtigten Möglichkeiten für alle jungen Menschen, die Förderung der sozialen Eingliederung, der Gleichstellung von Männern und Frauen und der Solidarität mit allen jungen Menschen, die Verringerung des Armutsrisikos und die Erhöhung des Erwerbstätigenanteils vor dem Hintergrund der laufenden Maßnahmen zur Schuldenreduzierung, der wachsenden Jugendarbeitslosigkeit und der unterschiedlichen Bildungs- und Ausbildungsniveaus;

44.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die EU-Strukturfonds für den Zeitraum 2007-2013 uneingeschränkt zu nutzen, insbesondere den ESF; fordert die Kommission auf, das Parlament regelmäßig über die Fortschritte der Mitgliedstaaten zu informieren;

45.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren Finanzmittel, insbesondere im Rahmen der Strukturfonds, für ein Programm zur Mobilisierung von Investitionen in Ausbildungsprogramme und Arbeitsplätze einzusetzen, um die unannehmbar hohe Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen, und in diesem Sinne auch die Gründung von Unternehmen durch junge Menschen im Rahmen unternehmerischer Initiativen zu fördern; begrüßt die Jugendbeschäftigungsinitiative und fordert die betroffenen Mitgliedstaaten und Regionen nachdrücklich auf, die im Rahmen des ESF bereitgestellten Mittel und besonderen Mittelzuweisungen in vollem Umfang zu nutzen;

46.  begrüßt die neue EU-Initiative für eine Jugendgarantie, die auch auf junge Menschen bis 30 Jahre ausgeweitet werden soll und durch die diese die auf dem Arbeitsmarkt benötigten Kompetenzen für erstklassige, sinnvolle und relevante Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten sollen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich zu einer effizienten und zügigen Umsetzung dieser Regelung zu verpflichten und die Möglichkeiten umfassend zu nutzen, die der neue Jugendbeschäftigungsfonds bietet, der im Rahmen des neuen MFR zur Verfügung gestellt wird; weist nachdrücklich darauf hin, dass ausreichende Mittel aus dem ESF und anderen vergangenen und zukünftigen EU-Strukturfonds für die Finanzierung der Initiative bereitgestellt werden müssen; hält die vom Rat für den Zeitraum von sieben Jahren angegebene Mittelausstattung für unzureichend;

47.  betont jedoch, dass die Jugendgarantie die strukturellen Bemühungen und Reformen nicht ersetzen kann, die erforderlich sind, um die Bildungssysteme und Arbeitsmärkte in einigen Mitgliedstaaten auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten;

48.  fordert die Kommission auf, jungen Menschen unter dem Motto „Findest du keinen Arbeitsplatz, dann schaff dir einen“ Anreize und technische Unterstützung zu bieten, damit sie ihr eigenes Unternehmen gründen können;

49.  schlägt vor, den Unternehmergeist bei jungen Menschen zu fördern, indem der Zugang zu Mikrokrediten und Mikrofinanzierungsinstrumenten erleichtert wird;

50.  ist der Ansicht, dass sich die Umsetzung der Haushaltskonsolidierung nicht nachteilig auf die Arbeitsplätze für junge Menschen auswirken darf; fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr Anreize für die Unterstützung von hochwertigen Arbeitsplätzen für junge Menschen zu bieten, wie beispielsweise Ermäßigungen bei Steuern und Sozialabgaben und die Entwicklung geeigneter Arbeitsmarktvorschriften;

51.  stellt fest, dass Sozialunternehmen durch Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung der jungen Menschen in Europa einen wichtigen Beitrag zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze sowie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung leisten können;

52.  betont, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten ein Sicherheitsnetz für gescheiterte neugegründete Unternehmen bieten; fordert sie auf, den bürokratischen Aufwand abzubauen;

Neue Technologien und soziale Medien

53.  fordert die Kommission auf, eine Untersuchung zur Überwachung der Auswirkungen neuer Technologien und sozialer Medien auf das Leben der jungen Menschen durchzuführen;

54.  betont, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten Strategien umsetzen, durch die der Zugang von jungen Menschen zu IKT gefördert wird;

55.  fordert die Kommission auf, die Dynamik der sozialen Medien für die allgemeine und berufliche Bildung und die Beteiligung von jungen Menschen zu nutzen, um die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und den Unternehmergeist, die Innovation und die Kultur zu stärken;

56.  betont die Notwendigkeit, junge Menschen vor allen Arten von Missbrauch, einschließlich Angriffen im Internet und Missbrauch in Bezug auf ihre persönlichen Daten und ihre Gesundheit, zu schützen;

57.  betont, dass die Kommunikation im Zusammenhang mit den Jugendinitiativen der Kommission sowie die Inanspruchnahme dieser Initiativen (z. B. das europäische Jugendportal) über soziale Netzwerke und einen verstärkten Dialog mit Jugendorganisationen und Jugendvertretern verbessert werden müssen;

58.  begrüßt die angekündigte Mitteilung der Kommission „Öffnung der Bildung‟, die die Verbesserung der Effizienz, Zugänglichkeit und Ausgewogenheit der Bildungs-, Berufsausbildungs- und Lernsysteme durch eine verstärkte Integration von IKT und neuen Technologien in die allgemeine und berufliche Bildung zum Ziel hat; fordert alle Mitgliedstaaten auf, Initiativen zur Öffnung der Bildung zu fördern, zum Beispiel durch die Einführung von Massive Open Online Courses (MOOC);

Beteiligung von jungen Menschen und europäische Bürgerschaft

59.  begrüßt die Tatsache, dass das Jahr 2013 zum Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger erklärt wurde; betont, wie wichtig es ist, junge Menschen um ihre Vision für die Zukunft Europas zu bitten und sie so stärker einzubeziehen;

60.  fordert die Kommission auf, ihre Unterstützung für die Europäische Jugendkarte fortzusetzen und auszuweiten, um den Zugang junger Menschen zur Kultur in der gesamten EU zu fördern;

61.  unterstreicht die zentrale Bedeutung von Sport und Bewegung und sozialen Aktivitäten für die Förderung der Beteiligung von jungen Menschen als Instrument, das weitreichende Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften haben und dazu beitragen kann, viele gesellschaftliche Herausforderungen zu lösen, mit denen junge Menschen konfrontiert sind, wie beispielsweise die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Vermittlung von Stolz und Selbstwertgefühl an junge Menschen; betont darüber hinaus, dass junge Menschen durch den positiven Einfluss von Bewegung auf Körper und Geist auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden;

62.  betont, wie wichtig es ist, dass die EU vor dem Hintergrund der Europawahlen 2014 eindeutige jugendorientierte Botschaften sendet, die durch konkrete Maßnahmen abgestützt werden;

63.  fordert die Kommission auf, mehr Initiativen zur Stärkung der EU-Integration zu entwickeln; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Kurse im Bereich der europäischen Studien in die Lehrpläne aufzunehmen;

64.  betont, wie wichtig es ist, Informations- und Kommunikationstechnologien zu nutzen, einschließlich sozialer Netzwerke, um das konkrete Ziel der Ausweitung der Beteiligung umzusetzen;

65.  betont die Notwendigkeit, mehr Sensibilisierungsprogramme für Randgruppen zu entwickeln und den Jugendsektor dabei zu unterstützen, seine Strukturen und seine Kommunikationskanäle zu entwickeln, um mehr junge Menschen zu erreichen, insbesondere diejenigen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind;

66.  hebt die Bedeutung des Programms „Jugend in Aktion“ hervor, das die aktive Bürgerschaft von jungen Menschen fördert sowie zur Entwicklung der Solidarität und der Förderung der Toleranz zwischen jungen Menschen beiträgt;

67.  betont die Rolle von Jugendorganisationen als wichtigsten Kanal für die Beteiligung und von Freiwilligen, die durch Unterstützungsmechanismen sowie durch einen geeigneten Rechtsrahmen und klar festgelegte Rechte und Pflichten, wie sie aus der Europäischen Charta für Freiwillige hervorgehen, weiter gestärkt werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, politische und finanzielle Unterstützung für die Jugendarbeit sicherzustellen, insbesondere für Jugendorganisationen, die an EU-Projekten beteiligt sind;

68.  sieht es als oberste Priorität an, die die Jugendstrategie im kommenden Zeitraum thematisieren sollte, dass junge Menschen ein unabhängiges Leben führen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten aus diesem Grund auf, bei der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Jugendpolitik die Unabhängigkeit der Jugend und die Teilnahme aller jungen Menschen an der Gesellschaft in den Mittelpunkt zu stellen;

Allgemeine Grundsätze

69.  betont die Bedeutung der Beseitigung aller Arten der Diskriminierung unter jungen Menschen, wie der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung;

70.  betont, dass die Bekämpfung des Geschlechtergefälles und von geschlechtsspezifischen Stereotypen ein integraler Bestandteil einer wirksamen Jugendpolitik sein sollte, um insbesondere die Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu beseitigen;

71.  betont, dass junge Menschen in der gesellschaftlichen Vision der EU als prioritäre Gruppe anerkannt werden müssen und ein direkter Dialog mit ihnen eingeleitet werden muss, wodurch ihr Einfluss, ihre Entwicklung, ihr Wohlergehen und ihre soziale Eingliederung gefördert wird;

72.  betont die Notwendigkeit, junge Menschen mit Behinderungen wirksam zu unterstützen und diese Unterstützung auf die jeweiligen Bedürfnisse zuzuschneiden;

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73.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1)ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 21.
(2)ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.
(3)ABl. C 377 E vom 7.12.2012, S. 77.
(4)Eurofound (2012), „Junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (‚NEETs‛): Merkmale, Kosten und Reaktionen der Politik in Europa, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.
(5)Eurofound (2012), „Junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (‚NEETs‛): Merkmale, Kosten und Reaktionen der Politik in Europa, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

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