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Verfahren : 2013/2045(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0275/2013

Eingereichte Texte :

A7-0275/2013

Aussprachen :

PV 10/09/2013 - 17
CRE 10/09/2013 - 17

Abstimmungen :

PV 11/09/2013 - 5.17
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0365

Angenommene Texte
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Mittwoch, 11. September 2013 - Straßburg
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit: mögliche Auswege
P7_TA(2013)0365A7-0275/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. September 2013 zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit: Mögliche Auswege (2013/2045(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2010 zu der Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen,(1)

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zur Initiative „Chancen für junge Menschen“ (COM (2011)0933) und unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Mai 2012 zur Initiative „Chancen für junge Menschen“(2) und seine Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die Kommission zur Initiative „Chancen für junge Menschen“(3),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zur Umsetzung der Initiative „Chancen für junge Menschen“ (COM(2012)0727),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zu „Jugend in Bewegung“ (COM(2010)0478),

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Jugendbeschäftigung im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020, verabschiedet am 17. Juni 2011 in Luxemburg,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zur Beschäftigungsinitiative für Jugendliche vom 7. Februar 2013,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 5. Dezember 2012 mit dem Titel „Entwicklung eines Qualitätsrahmens für Praktika – Zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV“ (COM(2012)0728),

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 5. Dezember 2012 für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie (COM(2012)0729),

–  in Kenntnis des Eurofound-Berichts vom 13. Juni 2012 mit dem Titel „Youth Guarantee: Experiences from Finland and Sweden“ (Jugendgarantie: Erfahrungen aus Finnland und Schweden),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2013 zu einer Jugendgarantie(4),

–  in Kenntnis der am 28. Februar 2013 im Rat erzielten politischen Einigung über eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 27. April 2009 mit dem Titel „Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment. Eine neue offene Methode der Koordinierung, um auf die Herausforderungen und Chancen einzugehen, mit denen die Jugend konfrontiert ist“ (COM(2009)0200),

–  in Kenntnis des Vorschlags für eine Abänderung des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 (COM(2011)0607),

–  in Kenntnis der Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates vom 30. Januar 2012 mit dem Titel „Wege zu wachstumsfreundlicher Konsolidierung und beschäftigungsfreundlichem Wachstum“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2011 zu der Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen und der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020(5),

–  in Kenntnis der Europäischen Qualitätscharta für Praktika und Lehrausbildungen, die vom Europäischen Jugendforum gemeinsam mit den Sozialpartnern und anderen Akteuren ausgearbeitet wurde,

–  in Kenntnis des Eurofound-Berichts vom 22. Oktober 2012 mit dem Titel „NEETs: young people not in employment, education or training: characteristics, costs and policy responses in Europe“(6),

–  in Kenntnis des Eurofound-Berichts vom 21. Dezember 2012 mit dem Titel „Effectiveness of policy measures to increase the employment participation of young people“(7);

–  in Kenntnis des Eurofound-Berichts vom 29. April 2011 mit dem Titel „Helping young workers during the crisis: contributions by social partners and public authorities“(8);

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2013 zur Integration von Migranten, den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und der externe Dimension der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der EU(9),

–  in Kenntnis des Eurofound-Berichts vom 7. Februar 2012 mit dem Titel „Recent policy developments related to those not in employment, education and training (NEETs)“ (Jüngste politische Entwicklungen im Zusammenhang mit Personen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren)(10),

–  in Kenntnis des Eurofound-Berichts vom 15. Januar 2013 mit dem Titel „Active inclusion of young people with disabilities or health problems“ (Aktive Inklusion junger Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Problemen)(11),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0275/2013),

A.  in der Erwägung, dass im Juni 2013 23,5 % der jungen Menschen im erwerbsfähigen Alter ohne Beschäftigung waren, wobei sich der Anteil zwischen 10 % oder weniger in Österreich und Deutschland und 64,2 % in Griechenland bewegt, was auf ausgeprägte geografische Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und innerhalb dieser hindeutet; in der Erwägung, dass die jüngsten Daten und Prognosen darauf hindeuten, dass sich die Lage junger Menschen weiter verschlechtert;

B.  in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit bei jungen Frauen unter 25 weiter ansteigt – zwischen 2009 und 2012 gab es einen Anstieg von 18 % auf 22,1 % – und dass sie nach jüngsten Informationen inzwischen bei 22,9 % liegt; in der Erwägung, dass Entmutigung, Selbstausgrenzung und Unzufriedenheit immer stärker um sich greifen; in der Erwägung, dass die Arbeitsmarktbedingungen für junge Frauen noch immer schlechter sind als für junge Männer, und in der Erwägung, dass dies zu einem beträchtlichen Verlust von wirtschaftlichem Wachstumspotenzial für Europa führt, weil die Fähigkeiten hochqualifizierter Frauen nicht ausreichend genutzt werden;

C.  in der Erwägung, dass im Jahr 2011 7,5 Mio. junge Menschen im Alter von 15-24 und 6,5 Mio. im Alter von 25-29 weder einen Ausbildungs- noch Arbeitsplatz hatten (NEET), darunter Angehörige benachteiligter Gruppen; in der Erwägung, dass dies schwerwiegende soziale Konsequenzen haben könnte, wie z. B. unsichere zukünftige Beschäftigungsaussichten sowie Armut und soziale Ausgrenzung oder sogar geistige Störungen und Körperfunktionsstörungen; in der Erwägung, dass diese Probleme in naher Zukunft wahrscheinlich zunehmen werden und schwerwiegende finanzielle Folgen für die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten mit sich bringen;

D.  in der Erwägung, dass es bei 14 Mio. NEET weitaus stärkerer Anstrengungen seitens der Mitgliedstaaten und der europäischen Organen erfordert, um junge Menschen wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern; in der Erwägung, dass die Bedürfnisse junger Menschen in Europa sehr vielseitig sind, und daher die ergriffenen Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration an die Bedürfnisse der jeweiligen Gruppen angepasst werden müssen und nach Möglichkeit auch Maßnahmen zur Bewertung der persönlichen Umstände enthalten sollten;

E.  in der Erwägung, dass der wirtschaftliche Schaden aufgrund der Abkoppelung junger Menschen vom Arbeitsmarkt in den Mitgliedsstaaten im Jahr 2011 auf 153 Mrd. EUR geschätzt wird, was 1,2 % des BIP der EU entspricht(12); in der Erwägung, dass diese Summe um ein Vielfaches größer ist, als die geschätzten 10 Mrd. EUR, die für die Schaffung von 2 Mio. neuen Arbeitsplätzen für Junge Menschen benötigt würden(13); in der Erwägung, dass dies eine schwerwiegende und langfristige soziale sowie wirtschaftliche Belastung für die gesamte EU darstellt;

F.  in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit maßgeblich zu dem sprunghaften Anstieg der Abwanderung beiträgt, der in einigen Mitgliedstaaten stattfindet; in der Erwägung, dass die Entscheidung zur Mobilität und Migration in den seltensten Fällen aus freien Stücken getroffen wird, sondern in der Regel auf wirtschaftlichen Zwängen beruht;

G.  in Erwägung, dass in der EU große Investitionen notwendig sind, um Wachstum und Beschäftigung zu schaffen, sowie um die Binnennachfrage zu stärken; in Erwägung, dass ein Investitionspaket in der Höhe von 2% des BIP der Länder der Europäischen Union notwendig ist, um eine deutliche Verbesserung der wirtschaftlichen Lage und der Situation auf den Arbeitsmärkten der Mitgliedstaaten herbeizuführen; in der Erwägung, dass diese Maßnahme gerade jungen Menschen – die von der Krise am stärksten betroffene Gruppe – zu Gute kommen würde;

H.  in der Erwägung, dass junge Menschen während Wirtschaftskrisen in besonderem Maße und stärker als die meisten anderen Gruppen benachteiligt sind; in der Erwägung, dass die derzeitige Arbeitslosigkeit vieler junger Menschen vermutlich in einer Langzeitarbeitslosigkeit mündet, wodurch sich das Risiko einer sozialen Ausgrenzung erheblich erhöht; in der Erwägung, dass dies alarmierende Konsequenzen für junge Menschen hat, da ihr Selbstwertgefühl dadurch Schaden nimmt, ihre Ziele unerfüllt bleiben, sich ihr Einkommen sowie ihre zukünftigen Karrierechancen verringern und ihre Möglichkeiten für einen Einstieg in ein unabhängiges Erwachsenenleben einschließlich der Familiengründung verzögert werden, und folglich ebenso für die Gesellschaft, da die soziale, wirtschaftliche und demografische Situation in Europa sowohl kurz- als auch langfristig beeinträchtigt wird und die Gefahr der Altersarmut für junge Menschen aufgrund ihrer Unfähigkeit, Rentenbeiträge zu zahlen, im Laufe des Berufsleben steigt;

I.  in der Erwägung, dass der EU durch Artikel 13 des EG-Vertrags ausdrücklich die Befugnis übertragen wurde, Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen; in der Erwägung, dass ungeachtet der Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf junge Frauen immer noch aus Gründen des Alters und des Geschlechts diskriminiert werden, wenn sie in den Arbeitsmarkt eintreten;

J.  in der Erwägung, dass es in der EU aufgrund des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage trotz der insgesamt hohen Jugendarbeitslosigkeit etwa vier Millionen unbesetzte Stellen gibt(14); in der Erwägung, dass es in bestimmten Bereichen wie etwa in den Sektoren IKT und FuE einen ständigen und zunehmenden Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften gibt, der nicht gedeckt ist;

K.  in der Erwägung, dass die IAO mit Blick auf die vollständige Umsetzung einer Jugendgarantie in der EU Mittel in Höhe von 21 Mrd. EUR vorgeschlagen hat, was 0,5 % der Gesamtausgaben im Euroraum entspricht;

L.  in der Erwägung, dass sich die EU im Rahmen der Strategie Europa 2020 verpflichtet hat, das Bildungsniveau zu verbessern, die Schulabbruchquote bis 2020 auf unter 10 % zu senken, den Anteil der 30-34-jährigen Personen mit Hochschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsabschluss auf mindestens 40 % zu erhöhen und die Beschäftigungsquote der 20-64-Jährigen auf 75 % zu erhöhen;

M.  in der Erwägung, dass die Krise zu einem Anstieg an prekären Arbeitsverhältnissen vor allem unter jungen Menschen geführt hat, und dass Vollzeitarbeitsplätze häufig durch befristete Arbeitsverträge, Teilzeitarbeit und unbezahlte Arbeit ersetzt worden sind;

N.  in der Erwägung, dass junge Menschen anstelle bezahlter Praktika immer häufiger unbezahlte Praktika wahrnehmen müssen, und dass dies diskriminierend gegenüber finanziell schlechter gestellten Personen ist; in der Erwägung, dass das Problem der Ausbeutung von Praktikanten als billige Arbeitskräfte anerkannt werden muss und es zu diesem Zweck eines Qualitätsrahmens für Praktika bedarf;

O.  in der Erwägung, dass KMU und Kleinstunternehmen, die eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verwirklichung der Strategie Europa 2020 sind, infolge der Wirtschaftskrise mehr als 3,5 Mio. Arbeitsplätze abbauen und Neueinstellungen deutlich verringern mussten, und dass Arbeitskräfte aller Altersklassen – am stärksten jedoch junge Menschen – von Betriebsschließungen betroffen waren;

P.  in der Erwägung, dass junge Menschen einen Anspruch auf hochwertige Arbeitsplätze haben, die ihren Qualifikationen entsprechen; in der Erwägung, dass hochwertige Beschäftigung für die Würde und Unabhängigkeit der Jugend Europas von grundlegender Bedeutung ist;

Q.  in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise, die 2008 Gestalt annahm, sowohl Nachfrage als auch Angebot auf dem Arbeitsmarkt beeinträchtigt und folglich zu einer dramatischen Steigerung der Unsicherheit in Bezug auf Beschäftigungsperspektiven geführt hat, weshalb es für alle Arbeitslosen unerlässlich ist, besser über Beschäftigungsperspektiven informiert zu sein; in der Erwägung, dass allgemeine und berufliche Bildung und der Aufbau von Kompetenzen für die am stärksten benachteiligten Gruppen, einschließlich junger Menschen mit Behinderungen, oftmals unerreichbar sind;

R.  in der Erwägung, dass sich die in einigen Mitgliedstaaten verwendeten dualen Ausbildungssysteme, die Schulunterricht und Berufsausbildung vereinen, und kombinierten akademisch-berufspraktischen Studiengänge durch ihren Praxisbezug besonders in der Krise bewährt haben; in der Erwägung, dass die Kommission wiederholt festgestellt hat, dass mit wirksamen dualen Ausbildungssystemen eine kontinuierliche Bereitstellung qualifizierter Arbeitskräfte und eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit garantiert werden können;

S.  in der Erwägung, dass der Übergang von der Vollzeitausbildung zum Arbeitsmarkt einen entscheidenden Moment im Leben junger Menschen darstellt, der maßgebend für die zukünftigen Karrierechancen, das lebenslange Einkommenspotenzial sowie für die langfristige soziale Situation dieser jungen Menschen ist; in der Erwägung, dass die Bildungspolitik in diesem Zusammenhang nicht von der Arbeitsmarktpolitik getrennt werden kann;

T.  in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise, die 2008 begann, sowohl Nachfrage als auch Angebot auf dem Arbeitsmarkt beeinträchtigt und folglich die Unsicherheit in Bezug auf Beschäftigungsperspektiven dramatisch erhöht hat, sodass es wichtig ist, Investitionen der Mitgliedstaaten in die Schaffung von Arbeitsplätzen und die allgemeine und berufliche Bildung in Erwägung zu ziehen; in der Erwägung, dass es infolge der Krise vermehrt zu sozialen Konflikten und Unruhen kommen kann;

U.  in der Erwägung, dass Arbeitsvermittlungsstellen eine zentrale Rolle am Arbeitsmarkt innehaben und daher hohe Qualitätsstandards erfüllen sollten, welche durch die zuständigen Behörden kontrolliert werden sollten; betont, dass diese Qualitätsstandards und die diesbezüglichen Kontrollen in gleichem Maße für öffentliche und private Arbeitsvermittlungsstellen gelten sollen;

V.  in der Erwägung, dass die Lösung für das Problem der Arbeitslosigkeit in der Schaffung hochwertiger Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung mit hochqualifizierten Lehrern und Ausbildern, innovativen Lernmethoden, hochwertigen Infrastrukturen und Einrichtungen, hoher Arbeitsmarktrelevanz und Weiterbildungsmöglichkeiten liegt;

W.  in der Erwägung, dass junge Menschen 40 % der Zeitarbeiter stellen, ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung jedoch nur 13 % beträgt und jeder fünfte von ihnen befürchtet, den Arbeitsplatz zu verlieren;

X.  in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten eine zunehmende Kluft zwischen den Qualifikationen der Hochschulabsolventen und den Qualifikationsanforderungen des Arbeitsmarktes besteht;

Y.  in der Erwägung, dass die Berücksichtigung der Arbeitsmarktanforderungen nicht dazu führen darf, dass Kinder vom Erwerb einer möglichst breiten Wissensbasis abgehalten werden, weil auf diese Weise am ehesten dafür gesorgt werden kann, dass sie in der Lage sind, auf die Schwankungen auf dem Arbeitsmarkt und im Leben im Allgemeinen zu reagieren; in der Erwägung, dass die meisten Studien belegen, wie wichtig eine hochwertige Bildung bereits im frühen Kindesalter ist, um Schulversagen zu vermeiden und Kinder aus den am stärksten benachteiligten sozialen Verhältnissen bestmöglich zu integrieren;

Z.  in der Erwägung, dass offene Bildungsressourcen die Bildungsqualität und ‑gerechtigkeit sowie den Zugang zur Bildung verbessern und durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie neuen Technologien einen interaktiven, kreativen, flexiblen und personalisierten Lernprozess erleichtern; in der Erwägung, dass offene Bildung durch die Förderung von lebenslangem Lernen zur Steigerung der langfristigen Beschäftigungsfähigkeit beiträgt;

AA.  in der Erwägung, dass sich sowohl Schullehrer als auch Hochschuldozenten neuen Herausforderungen gegenübersehen, die sich durch das sich rasch wandelnde weltwirtschaftliche Umfeld ergeben, in welchem es von zentraler Bedeutung ist, neue Fähigkeiten und Kompetenzen, innovative Ansätze und moderne Lehrmethoden zu entwickeln, um eine erfolgreiche Bildung junger Menschen zu ermöglichen und sie für eine Beschäftigung zu befähigen;

AB.  in der Erwägung, dass 60 % der Hochschulabsolventen Frauen sind, die häufig in Positionen beschäftigt werden, in denen sie nicht ihren Qualifikationen entsprechend eingesetzt oder bezahlt werden; in der Erwägung, dass junge Frauen am Arbeitsplatz und außerhalb zudem unter geschlechtsbedingter Diskriminierung leiden, was zu einer Kluft bei der Bezahlung (zurzeit 16,2 %) sowie bei den Renten führt;

AC.  in der Erwägung, dass sich Flexibilität und prekäre Arbeitsverhältnisse stärker auf die Beschäftigung von Frauen als auf die Beschäftigung von Männern auswirkt: in der Erwägung das im ersten Quartal 2012 60 % der Teilzeitbeschäftigten in der Altersgruppe 15-24 Jahre Frauen, und in derselben Altersgruppe 64 % der befristet Beschäftigten mit Hochschulabschluss (Bachelor oder Master) ebenfalls Frauen waren;

AD.  in der Erwägung, dass junge Frauen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt ungeachtet Artikel 19 AEUV, der Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 und der Richtlinie 2006/54/EG vom 5. Juli 2006 noch immer aus Gründen des Alters und des Geschlechts diskriminiert werden; in der Erwägung, dass der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt für Frauen aus sozial schwachen Gruppen, einschließlich ethnischen Minderheitengruppen, schwieriger ist;

AE.  in der Erwägung, dass Mutterschaft häufig ein Hindernis für den Zugang junger Mütter zum Arbeitsmarkt darstellt und so zur Vertiefung der Geschlechterkluft bei der Beschäftigung beiträgt;

AF.  in der Erwägung, dass Beschäftigungsmaßnahmen für Jugendliche in eine kohärente, zukunfts- und investitionsorientierte makroökonomische Strategie eingebunden sein müssen, mit der die Voraussetzungen für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze des 21. Jahrhunderts und einen effizienten Übergang von der Ausbildung zur Beschäftigung geschaffen werden können;

1.  betont, dass die von den Mitgliedstaaten und der EU umgesetzten politischen Maßnahmen miteinander im Einklang stehen und sich gegenseitig ergänzen sollten und ihr Schwerpunkt auf hochwertige Ausbildung, (berufliche) Bildung und Arbeitserfahrung liegen sollte, um junge Menschen in die Lage zu versetzen, stabile und hochwertige Beschäftigung zu erlangen; betont, dass jungen Menschen durch die Schaffung eines Angebots an angemessen bezahlten Praktika und gemeinnützen Tätigkeiten die Möglichkeit gegeben werden kann, gesellschaftlich nützlichen Tätigkeiten nachzugehen und Berufserfahrung zu sammeln;

2.  bedauert, dass die derzeitigen Krisenbekämpfungsmaßnahmen, die auf die Senkung der Staatsausgaben in den Krisenländern ausgerichtet sind, aufgrund von Kürzungen bei der Bildung, der Schaffung von Arbeitsplätzen und Jugendfördereinrichtungen bereits unmittelbar negative Auswirkungen auf junge Menschen gezeigt haben;

3.  betont, dass es eine Vielzahl verschiedener Gruppen von arbeitslosen jungen Menschen gibt, weshalb man sie nach ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten unterscheiden muss, um die Umsetzung der ergriffenen Maßnahmen zu verbessern; erachtet es als erforderlich, die Schlüsselkompetenzen zu ermitteln, die jungen Menschen einen schnelleren, stabileren und dauerhaften Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen; ist der Auffassung, dass der Schwerpunkt dabei insbesondere auf junge Menschen gelegt werden sollte, die keine Qualifikationen vorweisen können und die sich weder in einem Studium noch in einer Ausbildung befinden und beschäftigungslos sind;

4.  fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten, die eine Jugendarbeitslosigkeit von mehr als 25 % aufweisen, die Jugendarbeitslosigkeit durch die Schaffung von Arbeitsplätzen für mindestens 10 % der betroffenen jungen Menschen zu bekämpfen;

5.  hebt hervor, dass es einer aktiven, umfassenden und integrativen Arbeitsmarktpolitik bedarf, die auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtet ist und spezielle Maßnahmen für junge Menschen vorsieht, um die Vergeudung verfügbarer Ressourcen zu vermeiden und die Jugendarbeitslosigkeit zu verringern statt sie lediglich zu „recyceln“. fordert die Mitgliedstaaten auf, Beispiele bewährter Verfahren aus anderen Mitgliedstaaten auf die Umsetzbarkeit auf dem jeweiligen Arbeitsmarkt zu überprüfen und die geeigneten Maßnahmen im Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit zu ergreifen; unterstreicht die guten Erfahrungen, die in Ländern mit Systemen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und dualen Bildungssystemen gemacht wurden, wo der Übergang von der Ausbildung zur Beschäftigung verbessert und so die Lücke zwischen den in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten und den Anforderungen des Arbeitsmarktes geschlossen werden konnte; betont, dass es Aufgabe der Kommission ist, die Mitgliedstaaten dabei aktiv zu unterstützen, und fordert sie auf, regelmäßig über die Reformbemühungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre Berufsbildungssysteme Bericht zu erstatten; hebt hervor, dass das Augenmerk dabei besonders auf gefährdete Gruppen gerichtet werden muss, die stark von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich Personen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEET);

6.  fordert die Kommission auf, Erfolgsgeschichten in Bezug auf die Ausbildung von Jugendlichen zu sammeln und diese als Handbuch für andere Mitgliedstaaten zu veröffentlichen;

7.  fordert die Kommission auf, einen Jahresbericht über die Reform der Berufsbildungssysteme in den Mitgliedstaaten auszuarbeiten und damit einen langfristigen strukturellen Beitrag zur Verbesserung der Chancen junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu leisten;

8.  fordert die Kommission auf, qualitative Richtlinien für ein modernes duales Ausbildungssystem mit einer Liste breit definierter, nicht akademischer Kernberufe in Europa zu erarbeiten;

9.  weist darauf hin, dass es von großer Bedeutung ist, die Qualitätsstandards der Hochschulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie den Zugang hierzu zu verbessern; betont ebenso die Bedeutung des Sprachenlernens in der Schul- und in der Aus- und Weiterbildung;

10.  betont, dass die Einbeziehung aller relevanten Beteiligten auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene, einschließlich Sozialpartnern, Arbeitsvermittlungsstellen, Bildungsbehörden, einzelner Arbeitgeber, Nichtregierungsorganisationen und insbesondere Studenten- und Jugendverbänden, wichtig für die erfolgreiche Gestaltung, Umsetzung und Überwachung einer Vielzahl von Maßnahmen zur ganzheitlichen Förderung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen ist; betont, dass die Maßnahmen für eine nachhaltige und hochwertige Jugendbeschäftigung flexibel sein müssen, damit sie den sich permanent wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarkts gerecht werden; stellt fest, dass es flexibler und zugleich verlässlicher Vertragsbeziehungen, einer wirksamen Wiedereingliederungspolitik und moderner Systeme der sozialen Sicherheit bedarf; betont, dass eine frühe Laufbahnberatung von Jugendlichen weit vor dem Schulabschluss einen besonderen Stellenwert hat, da dies voraussetzt, dass Eltern und Schulen Schüler bei der Wahl ihrer Ausbildung und späteren Laufbahn besser unterstützen und beraten;

11.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu treffen, um den naturwissenschaftlichen, technischen und mathematischen Bereichen im Rahmen ihrer Bildungsprogramme Vorrang einzuräumen und auf diese Weise den voraussichtlichen Entwicklungen am Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen;

12.  betont die Schlüsselrolle, die kollektive Verhandlungen bei der Förderung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen junger Arbeitnehmer spielen;

13.  erkennt an, dass Investitionen in die richtigen Qualifikationen ein wichtiger Faktor sind, um die Mitgliedstaaten bei der Innovation und der Wiedererlangung ihrer Wettbewerbsfähigkeit unterstützen;

14.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die beispiellosen Herausforderungen der sich rasch wandelnden gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erkennen, mit denen Schul- und Hochschullehrer zu kämpfen haben; weist darauf hin, dass ein Schlüsselfaktor für die erfolgreiche Bildung junger Menschen und deren Arbeitsaussichten in der Entwicklung neuer Fähigkeiten und Kompetenzen, innovativer Ansätze und moderner Lehr- und Lernmethoden besteht;

15.  fordert die Mitgliedstaaten auf, junge Menschen, insbesondere Frauen, durch bildungspolitische-, zivilgesellschaftliche und hochwertige Jugendinitiativen zu ermutigen und zu unterstützen, sich am demokratischen Leben zu beteiligen und sowohl bestehende als auch neue Instrumente zu nutzen, um die Politik mitzugestalten, und auf diese Weise ihre Entwicklung, ihr Wohlbefinden und ihre soziale Eingliederung zu fördern;

16.  blickt mit großer Sorge auf die Haushaltseinsparungen, die die Mitgliedstaaten in den Bereichen Bildungs- und Jugendpolitik vornehmen, und die dazu führen könnten, dass junge Menschen keinen Zugang zu Bildung oder Beschäftigung erhalten, und weist darauf hin, dass Mittelzuweisungen für Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen eine notwendige und unschätzbare Investition in die Zukunft sind;

17.  fordert eine verstärkte Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals, vor allem was moderne Didaktik und die Nutzung neuer Technologien angeht; weist darauf hin, dass lebenslanges Lernen bereits mit der frühkindlichen Bildung beginnt, und betont, dass dabei vor allem die Sprachkompetenzen auf spielerische Art und Weise gefördert werden müssen;

18.  weist auf die wichtige Rolle des vorgeschlagenen EU-Kreditgarantieprogramms für Master-Studenten im Vollzeit-Studium innerhalb der EU und in Drittländern hin, um die Jugendmobilität weiter zu erleichtern und zu einem mehrdimensionalen Hochschulranking beizutragen;

19.  ist der Auffassung, dass die lokalen Bedürfnisse und territorialen Besonderheiten berücksichtigt werden sollten, um im Rahmen ganzheitlicher gebietsbezogener Entwicklungsstrategien die Ermittlung von Arbeitsplätzen insbesondere in innovativen Branchen wie grünen Segmenten und sozialen Unternehmen zu ermöglichen;

20.  fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, ganzheitliche gebietsbezogene Entwicklungsstrategien festzulegen, einschließlich Ausbildungs- und Beschäftigungskomponenten, wobei am Anfang Maßnahmen zur Bekämpfung des Schulabbruchs und zur Schaffung von Wegen in die Beschäftigung für junge Menschen stehen sollten;

21.  nimmt die besonders schwierige Situation in bestimmten Regionen zur Kenntnis, in denen mehr als 25 % der jungen Menschen arbeitslos sind; begrüßt die Tatsache, dass die EU-Unterstützung für die Beschäftigung junger Menschen durch die vorgeschlagene EU-Beschäftigungsinitiative für Jugendliche über einen siebenjährigen Zeitraum von 2014–2020 mit Mitteln in Höhe von maximal 8 Mrd. EUR weiter aufgestockt wird; betont gleichzeitig, dass für die effektive Umsetzung der Europäischen Jugendgarantie laut IAO Mittel in Höhe von 21 Mrd. EUR nötig wären; teilt die Auffassung, dass die spezifische Mittelzuweisung für diese Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die entsprechenden Zuweisung von ESF-Mitteln vorab erfolgen sollte;

22.  hebt hervor, wie wichtig es ist, unverzüglich zu handeln, um Jugendarbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit von jungen Menschen zu bekämpfen; betont daneben, dass für langfristige, nachhaltige und hochwertige Beschäftigung für junge Menschen gesorgt werden muss;

23.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass nationale Rechtsvorschriften, die junge Menschen betreffen, und insbesondere nationale Rechtsvorschriften auf der Grundlage der Richtlinie über Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/EG) nicht dazu verwendet werden, junge Menschen beim Zugang zu Sozialleistungen zu diskriminieren; ist der Ansicht, dass viel mehr unternommen werden muss, um dafür zu sorgen, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihrer Rechte und Pflichten gemäß dieser Rechtsvorschriften stärker bewusst sind;

24.  fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre Strategien für die regionale Entwicklung dahingehend überarbeiten, dass darin die Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung einschließlich der Jugendbeschäftigung Berücksichtigung finden;

25.  begrüßt den Beschluss des EPSCO-Rates vom 28. Februar 2013, der Empfehlung des Rates zur Umsetzung einer Jugendgarantie zuzustimmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Jugendgarantie-Systeme auf nationaler Ebene engagiert umzusetzen; fordert die Erweiterung der Zielgruppe auf Personen unter 30 Jahren, einschließlich Hochschulabsolventen und Personen, die ihre Ausbildung ohne Qualifikationen beenden; betont, dass der Erfolg dieser Maßnahme stark von einem breiten Spektrum politischer Faktoren und Rahmenbedingungen abhängt, etwa von angemessenen Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung, der Infrastruktur und der Kapazität der Arbeitsvermittlungsstellen, der Verfügbarkeit von Studienplätzen, der Qualität von Ausbildungs- und Praktikantenstellen und einer allgemeinen politischen Ausrichtung, die der Schaffung von Arbeitsplätzen zuträglich ist; fordert angemessene Folgemaßnahmen durch die jeweiligen nationalen Reformprogramme der einzelnen Mitgliedstaaten und im Rahmen des Europäischen Semesters, um die Überwachung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung der Garantie zu erleichtern; betont, dass die Jugendgarantie-Systeme in den größeren Rahmen aktiver nationaler arbeitspolitischer Maßnahmen aufgenommen werden sollten;

26.  setzt die Mitgliedstaaten von der Absicht des Europäischen Parlaments in Kenntnis, alle Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verwirklichung der Jugendgarantie aufmerksam zu verfolgen, und fordert die Jugendorganisationen auf, das Parlament über ihre Analyse der betreffenden Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten;

27.  fordert die nationalen Parlamente auf, ihre Regierungen gemeinsam mit den Jugendorganisationen für die Umsetzung der Jugendgarantie in die Verantwortung zu nehmen und dafür zu sorgen, dass ernsthafte Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass alle jungen Menschen (die arbeitslos oder aus dem formalen Bildungssystem ausgeschieden sind) innerhalb von vier Monaten ein hochwertiges Angebot für einen Arbeitsplatz, eine weiterführende Ausbildung bzw. einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz erhalten;

28.  betont, dass Anstrengungen und die Bereitstellung von Mitteln im Hinblick auf die Umsetzung von Jugendgarantie-Systemen nicht dazu führen sollten, dass von strukturellen Maßnahmen und Reformen – die erforderlich sind, um das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt einiger Mitgliedstaaten für die Herausforderungen der Zukunft zu wappnen – abgesehen wird;

29.  fordert die Kommission auf, in all ihre Programme spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit aufzunehmen, wobei ein globaler und umfassender Ansatz im Einklang mit der Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ zu befolgen ist;

30.  erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten daran, dass sie sich im Zuge der Strategie „Europa 2020“ dazu verpflichtet haben, als Ziel eine Beschäftigungsrate von 75 % für Männer und für Frauen zu erreichen, und gibt zu bedenken, dass die zurzeit hohe Jugendarbeitslosigkeit zum Ausschluss einer ganzen Generation von Frauen führen könnte, wodurch ihre „Unsichtbarkeit“ weiter zunimmt und ihre soziale Position noch schwächer wird;

31.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Informationen über Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit (darunter die Umsetzung der Beschäftigungsgarantie für Jugendliche) zu im Auge zu behalten und zu veröffentlichen, für die einzelnen Mitgliedstaaten regionale Statistiken zu erstellen und dabei besonders auf die Geschlechterdimension zu achten;

32.  ermutigt die Mitgliedstaaten, in enger Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlungsstellen klare Qualitätsnormen und Indikatoren für die Erstellung von Jugendgarantieplänen auszuarbeiten und ihre Unterstützung für alle Akteure zu verstärken, die von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung der Jugendgarantie-Systeme sind, darunter nationale Sozialpartner, lokale und regionale Behörden, Arbeitsvermittlungsstellen und Bildungsbehörden; fordert die Förderung von Jugendgarantie-Systemen durch finanzielle Anreize, darunter Anreize durch öffentliche Auftragsvergabe und die Finanzierung von Lehrgängen vor Ort, wodurch Unternehmen hinsichtlich der Bereitstellung hochwertiger Beschäftigungs- und Ausbildungsangebote unterstützt werden, was eine wirksame und zielgerichtete Investition in das Potential junger Menschen darstellt; betont die besondere Verantwortung von Unternehmen, solche Angebote bereitzustellen;

33.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit Interessenträgern im Jugendbereich und dem Europäischen Parlament einen Aktionsplan für die Beschäftigung junger Menschen auszuarbeiten, in dem kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen aufgezeigt werden; bedauert, dass langfristige Maßnahmen in der aktuellen Debatte als kurzfristige Lösungen dargestellt werden; betont, dass kurzfristig Sofortmaßnahmen zur Linderung der Krise sowohl für junge Menschen innerhalb als auch außerhalb des Arbeitsmarktes getroffen werden sollten, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherung des Lebensunterhalts und der Schaffung von Chancen auf dem Arbeitsmarkt liegen sollte; betont, dass Investitionen in Aus- und Weiterbildung, die Schaffung von Arbeitsplätzen, Ausbildungsprogramme und Anreize für Arbeitgeber überwiegend als mittelfristige, aber auch als langfristige Maßnahmen zu betrachten sind, die zwischen allen Akteuren klar abgestimmt und für mindestens fünf Jahre aufrechterhalten werden müssen; betont, dass insbesondere der Aufbau eines dualen Ausbildungssystems, die Schaffung von Ausbildungsstellen und Möglichkeiten zur Weiterbildung am Arbeitsplatz sowie die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt langfristige Maßnahmen darstellen, die ein längerfristiges Engagement erfordern, als dies bislang der Fall war;

34.  empfiehlt, dass in Mitgliedsstaaten, die über ein duales Ausbildungssystem verfügen, für Jugendliche bis 18 Jahre, die keine Lehrstelle finden, eine alternative Ausbildungsstelle und somit eine Jugendgarantie in Form einer überbetrieblichen Berufsausbildung zur Verfügung stehen sollte; ist der Ansicht, dass in Staaten ohne duales Ausbildungssystem Schritte zur Schaffung eines in angemessener Weise angepassten Systems erfolgen sollten;

35.  betont, dass für verschiedene Altersgruppen unterschiedliche Beschäftigungskonzepte erforderlich sind, mit denen jüngeren Menschen der Einstieg ins Erwerbsleben ermöglicht und für ältere Menschen die Arbeitsplatzsicherheit und die sozialen Sicherheit verbessert wird;

36.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Annäherung zwischen Arbeitswelt und Bildungswesen zu fördern, um Ausbildungswege, wie z. B. die duale Ausbildung, zu entwickeln, bei denen angelerntes Wissen und praktische Erfahrungen miteinander verknüpft werden, um jungen Menschen die notwenigen allgemeinen Fähigkeiten und spezifischen Fachkompetenzen zu vermitteln; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner, in eine Aufklärungskampagne über berufliche Bildung, technische Studiengänge und Unternehmertum zu investieren;

37.  fordert die europäischen Organe auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und die Werbung für unbezahlte Praktika von ihren Internet-Seiten zu entfernen und allen ihren Praktikanten eine Mindestvergütung auf der Grundlage der Lebenshaltungskosten vor Ort zu zahlen;

38.  fordert die Mitgliedstaaten auf, eine neue inklusive und gezielte Arbeitsmarktpolitik einzuführen, mit der für eine respektvolle Eingliederung und sinnvolle Beschäftigung junger Menschen gesorgt wird, z. B. durch die Schaffung von Netzwerken, die Anregungen bieten, die Ausarbeitung von Praktikantenvereinbarungen mit Finanzbeihilfen für die Praktikanten, die es ihnen ermöglicht, sich eine Unterkunft in der Nähe des Praktikumsorts zu suchen, und die Einrichtung von internationalen Berufsberatungszentren und Jugendzentren für individuelle Beratung, die insbesondere über Fragen in Bezug auf gewerkschaftliche Organisation und rechtliche Aspekte des Praktikums informieren;

39.  fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren und Interessenträgern weitere spezifische und übergreifende Strategien für NEET auszuarbeiten, bei denen wirksame Methoden zur Wiedereingliederung von Schulabbrechern in die Ausbildung oder eine Arbeitsstelle kombiniert werden; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, im Rahmen des Europäischen Semesters darzulegen, wie mithilfe der Jugendgarantie und andere Instrumente eine bessere Eingliederung von NEET gelingen kann; betont, dass die Beschäftigungsfähigkeit und Teilnahme junger Menschen durch die Förderung lebenslangen Lernens und eine Gestaltung der Systeme der sozialen Sicherheit, mit der sowohl die Inklusion als auch der Anreiz zu aktivem Handeln verbessert wird, gesteigert werden muss; fordert die Beseitigung praktischer und logistischer Hindernisse für junge Menschen mit komplexeren Bedürfnissen oder mit Behinderungen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt;

40.  ersucht die Mitgliedstaaten, ihre Bemühungen zum Abbau der Zahl der Schulabbrecher zu intensivieren, um die in der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziele einer Abbruchrate von maximal 10 % bis 2012 zu erreichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, für die Bekämpfung von Schulabbrüchen und Analphabetentum eine breite Palette von Maßnahmen zu ergreifen, z. B. die Senkung der Klassengrößen, die Unterstützung junger Lernender, die aus finanziellen Gründen die Pflichtausbildung nicht abschließen können, die Förderung der praktischen Teile in den Lehrplänen, die Einführung von Mentoren in allen Schulen und die Einrichtung einer nahtlosen Weiterbetreuung von Schulabbrechern; verweist auf Finnland, wo die Zahl der Schulabbrecher dadurch gesenkt werden konnte, dass gemeinsam mit den Schülern die Möglichkeiten einer Neuausrichtung geprüft wurden; ersucht die Kommission, ein Projekt zu bewährten Verfahren zu koordinieren;

41.  stellt fest, dass schon bei der frühkindlichen Bildung auf spielerische Art und Weise die Weichen in Richtung eines erfolgreichen Bildungsweges gestellt werden können und betont, dass besonders in diesem Zusammenhang die pädagogische Ausbildung, sowie die fachliche Weiterbildung von Lehrpersonal von höchster Bedeutung ist;

42.  ruft die Mitgliedstaaten angesichts der durch die Krise entstandenen außerordentlichen sozialen Bedingungen auf, eine Strategie zur Schaffung von – u. a. auch finanziellen – Anreizen für schutzbedürftige junge Schüler auszuarbeiten, um diesen den Abschluss der Sekundarstufe zu ermöglichen;

43.  unterstreicht, wie wichtig es ist, über ein qualitatives Netz öffentlicher Studentenwohnheime zu verfügen;

44.  unterstützt die Einrichtung des Programms „Erasmus für alle“ mit einem getrennten Kapitel für junge Menschen sowie einer getrennten Mittelzuweisung, einschließlich einer verstärkten Unterstützung von Personen, die sich in der Jugendarbeit engagieren, unabhängig davon, ob dies institutionalisierter Form geschieht oder nicht; ist der Ansicht, dass durch den Erwerb von weiteren und verschiedenen Fachkompetenzen, insbesondere Querschnittskompetenzen (z. B. IKT- und Sprachkompetenzen), – z. B. durch ein Studium, eine Arbeitsstelle oder Freiwilligenarbeit im Ausland – die aktive Beteiligung junger Menschen an der Gesellschaft und damit der europäischen Integration gefördert wird und ihre Aussichten auf dem Arbeitsmarkt und die Mobilität von Arbeitskräften in der EU insgesamt verbessert werden;

45.  hebt die Schlüsselrolle hervor, die der Europäische Sozialfonds bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit innehaben sollte, und fordert die Mitgliedstaaten und alle für operationelle Programme zuständigen Verwaltungsbehörden auf, Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels vorzusehen;

46.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die in ihren Jugendgarantie-Programmen vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen und dabei auch die Geschlechterperspektive in allen Phasen der Vorbereitung, Programmplanung und Umsetzung zu berücksichtigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Beschäftigungszentren mit entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern einzurichten, die in der Lage sind, wirksame Sensibilisierungsmaßnahmen durchzuführen, und Kurse speziell für Frauen anzubieten, damit Langzeitarbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung vermieden werden;

47.  betont, dass im Rahmen Verwirklichung der Jugendgarantie Tarifverhandlungen sowie der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit geachtet werden müssen;

48.  unterstreicht, wie wichtig es ist, dass sich junge Menschen allgemeine Kompetenzen wie IKT-Kenntnisse, Führungskompetenzen, kritisches Denken, Sprachkenntnisse und unternehmerische Fähigkeiten auch durch eine Ausbildungsphase im Ausland aneignen, um die Aussichten der Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt und ihre Anpassungsfähigkeit an künftige Entwicklungen des Arbeitsmarkts zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, diesen Kompetenzen im Rahmen ihrer Lehrpläne mehr Bedeutung beizumessen;

49.  erkennt an, dass es für junge Menschen schwierig ist, ihr eigenes Unternehmen zu gründen und aufzubauen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, junge Unternehmer und Selbstständige durch einen leichteren und vereinfachten Zugang zu Finanzmitteln, eine Verringerung der Verwaltungshürden, eine Überarbeitung des Konkursrechts und die Schaffung von umfassenden Präferenzbedingungen einschließlich effizienter Beratungs- und Mentoringeinrichtungen und Gründerzentren zu unterstützen;

50.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Geschäftsneugründungen und Selbstständigkeit durch junge Frauen dadurch zu fördern und zu unterstützen, dass ihnen Schulungen und Beratung angeboten werden und ihnen der Zugang zu Krediten und Kleinstkrediten zu günstigen Konditionen und mit Steuererleichterungen, insbesondere für KMU, erleichtert wird;

51.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Klischeevorstellung zu bekämpfen, dass Unternehmerschaft risikobehaftet und vorwiegend eine Domäne der Männer sei; betont, dass zur Stärkung der Stellung der Frau auf dem Arbeitsmarkt insgesamt und zur effizienteren Förderung ihres Unternehmergeistes Maßnahmen ergriffen werden sollten, durch die die regionale und überregionale Zusammenarbeit mit Unternehmerinnen unterstützt sowie die Einrichtung von Netzen von Plattformen zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren gefördert wird;

52.  begrüßt im Hinblick auf die Förderung der Selbstständigkeit junger Menschen das vorgeschlagene Nachfolgeinstrument des Mikrofinanzierungsinstruments PROGRESS, das im Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation für den Zeitraum 2014-2020 enthalten ist, um den Bedarf – auch bei jungen Menschen, die kleine Unternehmengründen , darunter auch studentische Start-ups– besser zu decken; begrüßt, dass die EIB Investitionen, die die Möglichkeiten junger Menschen im Hinblick auf den Zugang zu produktiven Arbeitsplätzen verbessern besondere Berücksichtigung schenkt; hebt hervor, dass die drei Teilprogramme des Programms für Beschäftigung und soziale Innovation Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit enthalten;

53.  betont, dass es in einer Zeit, in der durch die Internetwirtschaft für jeden abgebauten „Offline“-Arbeitsplatz 2,6 neue Stellen geschaffen werden, wichtig ist, dass junge Menschen IKT-Kompetenzen in den Bereichen Informatik, Design oder Sozialmarketing mithilfe europäischer und nationaler Finanzierungen in Arbeitsplätze umwandeln;

54.  fordert einen ambitionierten und ganzheitlichen Politikansatz sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene mit Blick auf Ausbildung, Schulung und hochwertige Beschäftigung sowie Initiativen zur Selbstständigkeit und Arbeitsmobilität für alle jungen Menschen auf allen Ebenen; fordert die Mitgliedstaaten zur umfassenden Beratung mit den Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen auf, um deren Aus- und Weiterbildungsangebot bestmöglich auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes abzustimmen; fordert die Kommission mit Blick auf den bevorstehenden Programmplanungszeitraum 2014-2020 auf, eine umfassende Analyse der EU-Programme und der Finanzierungsquellen zu erstellen, die im Programmplanungszeitraum 2007-2013 für Bildung, Ausbildung und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit aufgebracht wurden, und in dieser Angelegenheit dem Parlament und dem Rat Bericht zu erstatten; hebt hervor, dass Jugendarbeitslosigkeit in den meisten Mitgliedsstaaten mit geringem Wirtschaftswachstum in Verbindung steht; betont daher die Dringlichkeit, einem beschäftigungsfreundlichen Wachstum, von dem auch junge Menschen profitieren können, Vorrang einzuräumen und strukturelle Hindernisse für den Eintritt junger Menschen ins Erwerbsleben zu überwinden;

55.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für ein Programm eines Europäischen Jugendkorps zu unterbreiten, das jungen Menschen unter 30 Jahren in ganz Europa die Möglichkeit bietet, bis zu drei Monate in einem anderen Mitgliedstaat eine freiwillige Tätigkeit auszuüben; betont, dass die Idee eines solchen Europäisches Jugendkorps darin besteht, jungen Menschen die Anwendung und Weiterentwicklung ihrer Bildungs- und Sozialkompetenzen und das Kennenlernen eines anderen Mitgliedstaats zu ermöglichen sowie Freundschaft und Integration innerhalb der EU zu fördern; hebt hervor, dass die Arbeit im Jugendkorps ehrenamtlich und unbezahlt sein muss und keine in dem besuchten Land vorhandenen Arbeitsplätze ersetzen darf; ist der Ansicht, dass ein solches Jugendkorps als öffentlich-private Partnerschaft begriffen werden sollte, deren Ziel die Entwicklung eines Programms ist, das es ermöglicht, jungen Menschen eine individuelle Unterstützung zur Deckung ihrer Reise- und Lebenshaltungskosten für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zu gewähren;

56.  ist der Auffassung, dass die Bildungs- und/oder Fortbildungseinrichtungen für Praktika zur Ergänzung der Lehrpläne für ihre Studierenden sorgen sollten, damit sie Erfahrungen in dem von ihnen gewählten Bereich sammeln können, um ihren Kenntniserwerb und ihre Anbindung an die berufliche Praxis zu erleichtern;

57.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit und die Beziehungen zwischen Unternehmen und dem Bildungssektor auf allen Ebenen zu verbessern, mit dem Ziel, die Lehrpläne z. B. durch Allianzen für branchenspezifische Kompetenzen und Wissensallianzen besser auf die Anforderungen des Arbeitsmarkts abzustimmen;

58.  betont, dass die Qualität der Aus- und Weiterbildung verbessert werden muss, um ein Gleichgewicht zwischen Bildung und Arbeitsmarktnachfrage herzustellen; ist der Auffassung, dass die Förderung der Aus- und Weiterbildung nicht auf Kosten der Hochschulbildung erfolgen sollte; betont, dass die Interaktion und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Aus- und Weiterbildung und Hochschulbildung verbessert werden müssen; betont, dass flexiblere Lehrpläne benötigt werden, um den Zugang junger Menschen zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und eine bessere Anpassung an künftige Arbeitsmarktentwicklungen zu ermöglichen;

59.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für einen Qualitätsrahmen für Praktika vorzulegen, der auf ihrem früheren Vorschlag für eine Europäischen Qualitätscharta für Praktika und Lehrausbildungen(15) aufbaut, einschließlich einer Definition hochwertiger Praktika mit Kriterien für eine angemessene Bezahlung sowie angemessene Arbeitsbedingungen und Gesundheits- und Sicherheitsstandards; fordert die Mitgliedstaaten und Sozialpartner auf, für angemessene Qualitätsstandards für Praktika zu sorgen, um sicherzustellen, dass die Praktika auf die Bedürfnisse der jungen Menschen zugeschnitten sind, um – flankiert von verbindlicher Überwachung – wichtige Fähigkeiten zu entwickeln, und um Qualitätsstandards für Praktika zu sichern, unter anderem mit Blick auf die Verhinderung der Ausbeutung von Praktikanten als billigen Ersatz von Arbeitnehmern; betont, dass eine aktive Förderung und aktive Sensibilisierungsmaßnahmen hinsichtlich solcher Standards erforderlich sind;

60.  fordert Mitgliedstaaten auf, besonders auf die hohe Jugendarbeitslosigkeit unter Migranten zu achten und der Integration in den Arbeitsmarkt und der durchgängigen Berücksichtigung von Integrationsfragen Vorrang einzuräumen, da Arbeit der Schlüssel zu erfolgreicher Integration ist; betont, dass die Schwierigkeiten junger Migranten, eine Berufsorientierung zu erhalten, berücksichtigt werden sollten und die Integration junger Migranten in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt verfolgt und bewertet werden sollte;

61.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die europäischen Sozialpartner auf, einen ehrgeizigen Ansatz zur Entwicklung der Ausbildungsallianz, die im Juli 2013 auf den Weg gebracht werden wird, zu verfolgen und auch europäische, nationale, regionale und lokale Kampagnen zur Änderung der Wahrnehmung der Berufsausbildung zu unterstützen; ist der Ansicht, dass die Allianz ein regelmäßiges Forum organisieren sollte, innerhalb dessen Rahmen Gespräche über die Überwachung der europäischen Ausbildungsstrategie mit allen relevanten europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Interessenträgern geführt werden; betont, dass Zugang zu Mitteln gewährt werden sollte, um grenzüberschreitende Ausbildungstätigkeiten zu ermöglichen, sodass Unternehmen und Sozialpartnerorganisationen dazu befähigt werden, sich an der Schaffung dualer Bildungssysteme zu beteiligen;

62.  fordert die Mitgliedstaaten auf, in Abstimmung mit der Kommission, Maßnahmen und Erleichterungen für Ausbildungsverträge sowie Boni für Start-up-Unternehmen unter Leitung von jungen Unternehmern, die jünger als 35 Jahre sind, einzuführen;

63.  betont die Notwendigkeit, den Rahmen der Sozialpartnerschaft und der sozialen Verantwortung von Unternehmen zu erweitern, damit diese die Charta für Praktika und Lehrlingsausbildungen sowie die Jugendgarantie besser umsetzen können;

64.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Zuge der Festlegung der Programmplanung für den Zeitraum 2014-2020 striktere und quantifizierbare Kriterien an die Gestaltung, die Überwachung und die Bewertung der Ziele des Strukturfonds mit konkreten, auch in Bezug auf das Geschlecht messbaren Zielen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit anzulegen (im Zeitraum 2007-2011 waren 52 % der Empfänger von Mitteln aus dem Strukturfonds Frauen);

65.  empfiehlt der Kommission, eine weitere Anpassung des ESF in Erwägung zu ziehen, um zusätzliche Unterstützung in den Bereichen der Schulung junger Frauen, ihres Zugangs zu Beschäftigung und zur Kinderbetreuung zu gewähren;

66.  ist der Auffassung, dass die Kohäsionspolitik der EU, indem sie die Anstrengungen der Mitgliedstaaten beim Ankurbeln der Wirtschaftstätigkeit und bei der Beschäftigungsförderung auf ihrem gesamten Gebiet verstärkt und ergänzt und die Umsetzung von erforderlichen Strukturreformen leitet und gestaltet sowie die Investitionen auf vorrangige Maßnahmen lenkt, eines der grundlegenden Instrumente der Union zur Überwindung der aktuellen Lage darstellt; dabei sollen die Auswirkungen der Investitionen auf die sozioökonomische Lage einer Region oder eines Mitgliedstaats maximiert werden, so dass die Wirtschaft angekurbelt und neue Arbeitsplätze für junge Menschen geschaffen werden; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, verfügbare EU-Mittel (EFRE, ESF, KF, ELER und EMFF) umfassend und in koordinierter Weise zu nutzen, um jungen Menschen eine aktive Teilhabe an der Wirtschaft und an der Gesellschaft zu ermöglichen; betont darüber hinaus, dass regionale Besonderheiten berücksichtigt werden sollten, weil diese den Erfolg bzw. Misserfolg der Initiativen junger Menschen in der gesamten EU und insbesondere in den benachteiligtsten Gebieten und den Gebieten in äußerster Randlage bestimmen können, wo Investitionen benötigt werden, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sicherzustellen;

67.  ermutigt die Mitgliedstaaten, Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen in Wohnortnähe zu fördern und dies durch die Erleichterung der Mobilität junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in andere EU-Länder und der ganzen Welt zu ergänzen(16); fordert Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Ausbildung und Praxiserfahrung, einschließlich der Beseitigung bestehender Barrieren für grenzübergreifenden Projekte bei Lehrstellen und Praktika; fordert weitere Fortschritte bei der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen und Fachkompetenzen sowie bei der verbesserten Koordinierung nationaler Systeme der sozialen Sicherheit sowie weitere beträchtliche Investitionen in das frühzeitige Erlernen von Fremdsprachen;

68.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Prozess der Reform und Entwicklung effektiver öffentlicher Arbeitsvermittlungsstellen fortzusetzen, um als grundlegende Komponente jeglicher Jugendgarantiepolitik deren Tätigkeiten und Ansätze besser auf junge Menschen auszurichten; betont auch die Notwendigkeit zur Einführung von Reformen bei EURES mit dem Ziel, auf proaktive Weise Arbeitssuchenden und Beschäftigten, welche den Arbeitsplatz wechseln, freie Stellen zu vermitteln, sowie den Umstand, dass eine steigende Sensibilität gegenüber EURES, einschließlich seinem Beratungsnetzwerk erforderlich ist, um seine Wahrnehmung und Verfügbarkeit als Berufsberatungssystem zu steigern, mithilfe dessen Studenten und Schüler besser erkennen können, worin ihre Ziele und Fähigkeiten liegen und wo Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen; unterstreicht darüber hinaus die Notwendigkeit einer stärkeren Koordinierung zwischen EURES und anderen Portalen und Diensten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen (z. B. „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“, Europe Direct-Informationszentren oder das Enterprise Europe Network für KMU), um effizientere und effektivere Dienstleistungen zu ermöglichen; begrüßt die Arbeit der Leiter der nationalen öffentlichen Arbeitsverwaltungen und unterstützt ihre Institutionalisierung;

69.  fordert die Mitgliedstaaten auf, wegen des Fehlens spezifischer Zahlen zu Jugendmigrationsströmen, Mechanismen zur Erforschung, Überwachung und Analyse dieser Art der Mobilität zu erarbeiten, die an EURES weitergeleitet werden können, um diesen Phänomenen besser gerecht zu werden;

70.  betont darüber hinaus, wie wichtig es ist, junge Menschen für die Wahrnehmung von Beratungen, die im Rahmen der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen angeboten werden, zu sensibilisieren, Partnerschaften zwischen Schulen und Universitäten zu stärken und sich um eine bessere Integration innerhalb des EURES-Netzes zu bemühen;

71.  fordert die Mitgliedstaaten auf, informelles und nicht formales Lernen und informelle und nicht formale Ausbildungen und erworbene Kompetenzen ordnungsgemäß anzuerkennen und zu bestätigen, ebenso wie andere berufliche Erfahrungen, wodurch Kompetenzen aufgewertet werden können, sodass junge Menschen die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen vollständiger nachweisen können, um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich eine Stelle zu finden;

72.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Transparenz und Harmonisierung bei der Anerkennung von Qualifikationen innerhalb der EU insbesondere durch das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung, Europass und den Europäischen Qualifikationsrahmen zu verbessern und die Empfehlung des Rates zur Validierung nicht formalen und informellen Lernens vollständig umzusetzen und insbesondere die grenzüberschreitende Anerkennung des nicht formalen und informellen Lernens zu gewährleisten; betont, wie wichtig es ist, diese Initiativen zeitnah umzusetzen und darüber Bericht zu erstatten;

73.  betont, dass das Problem der Vergeudung von Potential, des sogenannten „Brain Waste“, angegangen werden muss, da die Beschäftigung hochqualifizierter und kompetenter junger Arbeitnehmer weit unter ihren Möglichkeiten dazu führt, dass ihre tatsächlichen Fachkompetenzen und Qualifikationen nicht genutzt werden, und gleichzeitig sowohl in sozialer als auch psychologischer Hinsicht negative Auswirkungen auf sie hat;

74.  erkennt an, dass grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitskräfte teilweise eine wirksame Lösung für den Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt darstellen kann; fordert die Mitgliedstaaten gleichzeitig auf, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Phänomen der Abwanderung hochqualifizierter Arbeitnehmer („Brain Drain“) durch nachhaltige Maßnahmen zu verhindern, die Beschäftigungsmöglichkeiten für hochqualifizierte Arbeitskräfte in ihren eigenen Mitgliedstaaten oder Regionen sicherstellen;

75.  sieht im Übergang zwischen Ausbildung und Erwerbsleben eine besonders wichtige Zäsur im Leben junger Menschen; betont, wie wichtig Maßnahmen für einen sicheren Übergang von der Ausbildung zum Erwerbsleben sind; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, personalisierte Karriereorientierungsdienste zu entwickeln, Orientierungs‑ und Beratungsmaßnahmen sowie maßgeschneiderte Vermittlungsdienste zu stärken, wobei diese bereits ab den ersten Jahren in der weiterführenden Schule zur Verfügung stehen sollten, mit dem Ziel, jungen Menschen gut informierte Entscheidungen über ihren höheren Bildungsweg oder die Berufsausbildung zu ermöglichen, und gleichzeitig Mechanismen einzuführen, mit denen die angebotenen Möglichkeiten überwacht werden können und die Erfolgsquote des Übergangs dieser jungen Menschen zum Berufsleben ausgewertet werden kann;

76.  betont die Notwendigkeit, jedes Unternehmen, das eine bestimmte Größe erreicht, dazu anzuhalten, Ausbildungsplätze im Rahmen des dualen Ausbildungssystems anzubieten und Auszubildende nach Beendigung ihrer Ausbildung einzustellen, es sei denn, das Unternehmen ist in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten;

77.  fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass junge Menschen, die dies wünschen, wirksame Unterstützung in Bezug auf ihre Berufswahl, die Kenntnis ihrer Rechte und ihres Mindesteinkommens erhalten;

78.  ruft die Mitgliedstaaten auf, eine Grundausbildung zum Thema Stellensuche in die Studienprogramme zu integrieren;

79.  ist der Ansicht, dass in den Bildungssystemen der Europäischen Union die Grundsätze der Gleichberechtigung und der Chancengleichheit gefördert werden sollten; fordert die Förderung aller erforderlichen Kompetenzen für einen leichteren Zugang zum lebensbegleitenden Lernen, das eine Grundvoraussetzung der Wissensgesellschaft darstellt;

80.  betont, dass alle finanziellen Ressourcen, die zur aktiven Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit investiert werden, effektiv eingesetzt werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein öffentliches und für die Bürger leicht durchschaubares Überwachungs- und Bewertungssystem für ergriffene Beschäftigungsmaßnahmen einzuführen sowie ein System zur Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen, um zunehmend auf evidenzbasierte politische Strategien hinzuarbeiten, die ebenso auf EU-Ebene ausgetauscht werden können; stellt diesbezüglich fest, dass die Einrichtung eines gemeinsamen Systems von Ergebnis- und Wirkungsindikatoren zur quantitativen und qualitativen Evaluierung der bei den einzelnen Programmen erreichten Fortschritte beitragen würde;

81.  betont, dass Jugendorganisationen eine anerkannte Funktion bei der Überwachung und gegebenenfalls bei der Umsetzung von politischen Strategien und Initiativen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zukommen sollte;

82.  hebt die Notwendigkeit von Investitionen zur Schaffung stabiler und hochqualifizierter Arbeitsplätze im Umweltbereich hervor, weil dies der Weg ist, jungen Menschen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten darüber hinaus, alle verfügbaren Mittel zu mobilisieren, um Anreize für Investitionen zu schaffen - insbesondere in Arbeitsplätze im Umweltbereich - um die nicht hinnehmbaren hohen Jugendarbeitslosenzahlen zu senken;

83.  ist der Auffassung, dass ansprechendere pädagogische Strategien mit besserer regionaler Einbindung und die Gründung von Plattformen zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen Regionen und Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Situationen und mit einer flexiblen Anwendung je nach den Bedürfnissen und besonderen Eigenschaften der betreffenden Regionen benötigt werden, wobei für die Entwicklung jeder einzelnen Region vorrangige Bereiche zu bestimmen sind;

84.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten zu ergreifen, die sich für die Berücksichtigung sozial schwacher Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, Migranten und alleinerziehender Mutter, eignen;

85.  fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Politik zu verfolgen, durch die die Präsenz von Frauen in Sektoren und beruflichen Laufbahnen gefördert wird, in denen sie unterrepräsentiert sind, wie etwa im Bereich Forschung und Technologie (im Jahr 2009 waren nur 33 % der Forscher in der EU Frauen) und im Wirtschafts- und Finanzsektor, da Frauen auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähiger wären, wenn sie sich für einen solchen Weg entscheiden würden;

86.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Geschlechtertrennung sowohl im Bildungsbereich als auch auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen, indem sie spezielle und betreute Bildungs- und Schulungskurse ermitteln, die durch eine kontinuierliche Nachbereitung ergänzt werden, und sich nach den Schlussfolgerungen der Mitteilung der Kommission vom 28. November 2012 mit dem Titel „Neue Denkansätze in der Bildung“ (COM(2012)0669) zu richten, indem sie Aus- und Weiterbildungsprogramme mit gezielten Beschäftigungsstrategien für junge Frauen kombinieren und die Beschäftigung von Frauen in aufstrebenden strategischen Branchen durch Anreize fördern;

87.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang junger Frauen zum Arbeitsmarkt zu fördern, und Maßnahmen zu ergreifen, damit die Frauen weiterhin beschäftigt bleiben können, wobei die Ausübung hochwertiger Beschäftigung und berufliche Weiterentwicklung im Mittelpunkt stehen, sowie Maßnahmen zu ergreifen, damit die Kluft in Bezug auf den Eintritt in die Arbeitswelt, in Bezug auf die Karrierechancen und die Entlohnung, die seit jeher das Verhältnis von Männern und Frauen im Beruf kennzeichnet, geschlossen wird;

88.  ist der Auffassung, dass zugunsten der Wiedereingliederung von Frauen in die Arbeitswelt multidimensionale politische Lösungen erforderlich sind, die das lebenslange Lernen, die Bekämpfung prekärer Arbeitsverhältnisse und die Förderung von mit Rechten sowie differenzierter Arbeitsorganisation verbundener Arbeit auf Verlangen der Frauen umfassen, so dass sie ihre beruflichen Laufbahn nicht aufgeben oder unterbrechen müssen;

89.  fordert die Mitgliedstaaten auf, entsprechende Maßnahmen zu entwickeln, die voll und ganz mit den europäischen und einzelstaatlichen Vorschriften vereinbar sind, und spezifische Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich Schulungs- und Beschäftigungsprogramme, bei denen die Arbeit im Mittelpunkt steht, um so jungen Männer und jungen Frauen Chancengleichheit beim Erwerb von Berufserfahrung zu geben;

90.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie Maßnahmen zur Überwachung zu entwickeln und umzusetzen und so arbeitslosen Bürgern Zugang zu Arbeitsvermittlung und Sozialleistungen zu vermitteln;

91.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 351 E vom 2.12.2011, S. 29.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0224.
(3) O-000106/2012; B7-0113/2012.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0016.
(5) ABl. C 131 E vom 8.5.2013, S. 9.
(6) Eurofound (2012), NEETs: junge Menschen unterstützen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren; young people not in employment, education or training:
(7) Eurofound (2012), Effectiveness of policy measures to increase the employment participation of young people, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.
(8) Eurofound (2011), „Helping young workers during the crisis: contributions by social partners and public authorities“, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.
(9) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0092.
(10) Eurofound (2012), Recent policy developments related to those not in employment, education and training (NEETs), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg (http://www.eurofound.europa.eu/docs/erm/tn1109042s/tn1109042s.pdf).
(11) Eurofound (2013), Active inclusion of young people with disabilities or health problems, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg (http://www.eurofound.europa.eu/publications/htmlfiles/ef1226.htm).
(12) Eurofound (2012), „NEETs – Young people not in employment, education or training: Characteristics, costs and policy responses in Europe“ (NEETs – Junge Menschen, die weder einer Arbeit nachgehen noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren). Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.
(13) Österreichisches Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Januar 2012.
(14) http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-380_de.htm
(15) COM(2012)0728.
(16) Durch Initiativen wie das MobiPro Programm.

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