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Verfahren : 2013/2593(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0385/2013

Eingereichte Texte :

B7-0385/2013

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 12/09/2013 - 13.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0377

Angenommene Texte
PDF 143kWORD 31k
Donnerstag, 12. September 2013 - Straßburg
Digitale Agenda für Wachstum, Mobilität und Beschäftigung
P7_TA(2013)0377B7-0385/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2013 zur Digitalen Agenda für Wachstum, Mobilität und Beschäftigung: Zeit zu handeln (2013/2593(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 18. Dezember 2012 mit dem Titel „Die Digitale Agenda für Europa – digitale Impulse für das Wachstum in Europa“ (COM(2012)0784),

–  unter Hinweis auf die Anfragen an die Kommission und den Rat zu der „Digitalen Agenda für Wachstum, Mobilität und Beschäftigung: Zeit zu handeln“ (O–000085 – B7–0219/2013 und O-000086 – B7–0220/2013),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 531/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union(1),

–  unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 243/2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über ein Mehrjahresprogramm für die Funkfrequenzpolitik(2),

–  unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen zur Fazilität „Connecting Europe“ und insbesondere auf den geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlament und des Rates über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1336/97/EG (COM(2013)0329),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung zum Thema „Neue Digitale Agenda für Europa: 2015.eu“ vom 5.Mai 2010(3),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. September 2012 mit dem Titel „Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa“ (COM(2012)0529),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) vom 25. Januar 2012 (COM(2012)0011),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ vom 19. Oktober 2011 (COM(2011)0665),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Mai 2010 mit dem Titel „Eine Digitale Agenda für Europa“ (COM(2010)0245),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel: „Europa 2020: eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der Europäische Rat beabsichtigt, auf seiner Tagung am 24. und 25. Oktober 2013 Schlussfolgerungen zur Digitalen Agenda für Europa anzunehmen;

B.  in der Erwägung, dass das primäre Ziel der 2010 angenommenen Digitalen Agenda für Europa sein muss, die Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere in Bezug auf den Zugang zu schneller und ultraschneller Breitbandinfrastruktur sowohl in Fest- als auch in Mobilnetzen, zu verringern;

C.  in der Erwägung, dass Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Mittelpunkt der digitalen Gesellschaft stehen und heute für etwa 20 % des jährlichen Produktivitätswachstums in der EU und 4,5 % ihres BIP verantwortlich sind und etwa 25 % der privaten Institutionen in F&E in der EU ausmachen und so potenziell einen außergewöhnlichen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung leisten;

D.  in der Erwägung, dass die Erschließung des Potenzials der digitalen Wirtschaft in der EU einen starken Multiplikatoreffekt für die Wirtschaft hätte und zu höherem Wachstum und mehr Arbeitsplätzen in der EU führen wurde; in der Erwägung, dass die Entfaltung dieses Potenzials somit eine der wichtigsten Reformen für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit darstellt, die der EU dabei helfen kann, die derzeitige Krise hinter sich zu lassen;

E.  in der Erwägung, dass bis 2020 Schätzungen zufolge 50 Milliarden Geräte an das Internet angeschlossen sein werden und bis Ende 2017 ein Anstieg des weltweiten Datenverkehrs auf das 15-Fache erwartet wird; in der Erwägung, dass dieses exponentielle Wachstum des Breitbandverkehrs eine ehrgeizige Politik auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten erfordern wird, um die Kapazität sowohl von Festnetzen als auch von mobilen Netzen zu erhöhen, wenn Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität in der EU gesteigert werden sollen;

F.  in der Erwägung, dass die Ziele der derzeitigen Digitalen Agenda von der Geschwindigkeit der Entwicklungen auf anderen Kontinenten überholt wurden und somit nicht ehrgeizig genug sind, um sicherzustellen, dass die EU bis 2020 im Bereich Telekommunikation weltweit führend sein wird;

G.  in der Erwägung, dass das Parlament und der Rat immer noch auf Vorschläge der Kommission zur Netzneutralität und zum Universaldienst warten;

1.  betont, dass die digitale Agenda und die Vollendung eines digitalen Binnenmarkts im Zentrum der Bemühungen der EU stehen müssen, Wachstum zu schaffen und die Krise hinter sich zu lassen; geht davon aus, dass politische Führung sowohl auf Ebene der EU als auch auf nationaler Ebene erforderlich ist, um auf bestehende Hindernisse für den digitalen Binnenmarkt einzugehen, damit in der EU Arbeitsplätze und Wachstum entstehen; erinnert daran, dass die digitale Wirtschaft sieben Mal so schnell wächst wie die übrige Wirtschaft und dass die Vollendung des digitalen Binnenmarkts zu einem Schub von 110 Mrd. EUR jährlich führen könnte;

2.  weist darauf hin, dass Europa zu einem Zeitpunkt, zu dem der Spielraum für die Anregung des Wachstums mit öffentlichen Mitteln durch hohe Schulden- und Defizitniveaus begrenzt ist, in Bezug auf das BIP-Wachstum mit mehreren Problemen gleichzeitig zu kämpfen hat, und fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, jeden nur möglichen Wachstumshebel zu aktivieren; stellt fest, dass IKT wesentliche transformative Technologien in allen Bereichen der Wirtschaft sind und für Bereiche wie Gesundheitswesen, Energie, Gemeinwohldienste und Bildung besonders relevant sind.

Ein Europa ohne Roaminggebühren im Jahr 2015

3.  bedauert, dass der Markt für Telekommunikation immer noch in nationale Märkte mit künstlichen Grenzen zersplittert ist und nicht als einheitlicher Markt angesehen werden kann, in dem der Wettbewerb gefördert wird;

4.  betont, dass die Roamingeinnahmen der europäischen Betreiber nach Angaben von Branchenanalytikern in vielen Fällen etwa 10 % der Einnahmen der Betreiber ausmachen und dass die neuesten Analysen des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) gezeigt haben, dass Industrie und Verbraucher für Roaminganrufe im Durchschnitt das Doppelte des Preises zahlen, den die Betreiber auf dem Großhandelsmarkt zahlen müssen;

5.  bedauert, dass diese unausgewogenen Gewinnspannen für Roaming die Kosten für Mobilität innerhalb der EU erhöhen; weist darauf hin, dass dies Wachstum und Wohlstand bremst, da Mobilität einer der wichtigsten Faktoren für Wachstum in der EU ist;

6.  betont, dass die Abschaffung der Roaminggebühren entscheidend ist, um Innovation anzuregen, indem ein größerer Heimatmarkt für innovative Produkte und Dienstleistungen entsteht;

7.  ist davon überzeugt, dass derzeit kein Telekommunikationsbinnenmarkt besteht, unter anderem wegen der erheblichen Unterschiede zwischen Inlands- und Roamingpreisen; ist daher davon überzeugt, dass strukturelle Maßnahmen dazu beitragen sollten, einen echten digitalen Binnenmarkt zu schaffen, in dem der Wettbewerb gefördert wird und in dem es keine Unterscheidung zwischen Inlands- und Roamingtarifen gibt, sodass ein die gesamte EU umfassender Markt für mobile Kommunikation entsteht;

8.  weist den Rat und die Kommission darauf hin, dass gemäß der Digitalen Agenda für Europa die Differenz zwischen Roaming- und nationalen Tarifen bis 2015 beseitigt werden soll und dass das Ziel der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 darin besteht, „einen Binnenmarkt für Mobilfunkdienste zu schaffen, auf dem schließlich nicht mehr zwischen Inlands- und Roamingtarifen unterschieden wird“;

9.  ist überzeugt, dass die Maßnahmen zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts daher darauf hinauslaufen sollten, bis 2015 die Lücke zwischen Roaming- und Inlandstarifen zu schließen, sodass es in der EU keine Roaminggebühren (für Anrufe, SMS und Datenverkehr) mehr geben wird;

10.  erinnert daran, dass neue Angebote von Telekommunikationsanbietern benutzerfreundlich und transparent sein sollten und so vermieden werden sollte, dass neue verborgene Hindernisse im Telekommunikationssektor aufgebaut werden;

11.  erinnert daran, dass die Kommission die Funktionsweise der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 überprüfen und beurteilen muss, inwieweit der Roamingmarkt wettbewerbsfähig ist, in welchem Ausmaß Verbraucher Nutzen aus realen Senkungen der Preise für Roamingdienste gezogen haben und wie stark sich Roaming- und Inlandsgebühren unterscheiden, was auch die Verfügbarkeit von Angeboten einschließt, bei denen für Inlands- und Roamingdienste ein einheitlicher Preis verlangt wird;

12.  erinnert daran, dass die Abschaffung von Roaminggebühren allein nicht ausreicht, um einen echten digitalen Binnenmarkt zu schaffen; fordert nachdrücklich, dass dieses Werkzeug als Teil einer umfassenden europäischen digitalen Strategie gesehen werden muss, bei der es insbesondere um die Entwicklung von Infrastrukturen und die Zugänglichkeit geht, um die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in dieser Branche zu fördern;

13.  begrüßt die Ankündigung der Kommission, sie werde ein Legislativpaket vorschlagen, um die verbleibenden Hindernisse für das Funktionieren des digitalen Binnenmarkts der EU anzugehen; fordert die Kommission auf, zu dem Wachstumspotenzial, das die Schaffung eines digitalen Binnenmarkts für den Telekommunikationssektor in der EU mit sich bringt, eine Folgenabschätzung durchzuführen;

Infrastruktur und Mobilität

14.  betont, dass die in der Digitalen Agenda für Europa aufgestellten Ziele der Verbreitung der Breitbandtechnologie und des Zugangs dazu, des elektronischen Geschäftsverkehrs, der digitalen Inklusion, grenzüberschreitender Gemeinwohlleistungen sowie der Forschung und Innovation eine überspannende Priorität bleiben müssen, damit die EU alle Vorteile der digitalen Gesellschaft nutzen kann;

15.  weist darauf hin, dass nicht nur Hindernisse für den digitalen Binnenmarkt in der EU beseitigt werden müssen, sondern dass es für die EU gleichzeitig von höchster Priorität sein muss, in optimale Breitbandinfrastrukturen für sehr schnelles Internet zu investieren, um das Potenzial der digitalen Wirtschaft vollständig auszuschöpfen;

16.  betont, dass ehrgeizige und vorausschauende Ziele für 2020 benötigt werden, wenn die EU Schauplatz der digitalen Revolution sein und ihre weltweiten Führungsrolle wieder einnehmen soll; ist der Auffassung, dass ein überarbeitetes vorausschauendes Ziel der Digitalen Agenda für 2020 darin bestehen sollte, alle europäischen Haushalte mit Breitbandverbindungen für eine Datenübertragungsrate von 100 Mbit/s auszustatten, wobei 50 % der Haushalte 1 Gbit/s oder mehr erhalten sollten; weist darauf hin, dass der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie in seinem Bericht über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze und die Aufhebung der Entscheidung Nr. 1336/97/EG bereits seine Unterstützung für solche ehrgeizigen Ziele zum Ausdruck gebracht hat;

17.  bedauert zutiefst, dass zahlreiche Mitgliedstaaten es nicht geschafft haben, die im Programm für die Funkfrequenzpolitik festgesetzte Frist bis zum 1. Januar 2013 einzuhalten, um Funkfrequenzen, die durch die „digitale Dividende“ im 800–MHz-Band frei werden, digitalen Breitbanddiensten zuzuweisen; betont, dass diese Verzögerung die Markteinführung von 4G-Netzen in der EU behindert hat, und fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die notwendigen Schritte zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das 800–MHz-Band für mobile Breitbanddienste verfügbar wird, und fordert die Kommission auf, ihren gesamten Einfluss geltend zu machen, um eine rasche Umsetzung sicherzustellen;

18.  stellt fest, dass die in der Digitalen Agenda genannten Ziele in Bezug auf die Versorgung mit Breitband voraussichtlich weit verfehlt werden; ist daher überzeugt, dass die EU noch mehr an globaler Wettbewerbsfähigkeit einbüßen wird, falls keine größeren Investitionen in zukünftige Netze getätigt werden; ist daher der Ansicht, dass die Kommission im Rahmen ihrer Binnenmarktakte auch eine umfassende Revision des Rechtsrahmens für den Telekommunikationsmarkt vorlegen sollte, um Investitionen in Fest- und Mobilfunknetze voranzutreiben;

19.  ist der Ansicht, dass die Rolle des Wettbewerbs beim Anregen von Investitionen in neue digitale Infrastruktur zur Förderung wirtschaftlichen Wachstums nicht unterminiert werden sollte; erachtet es als entscheidend, dass die Kommission einen Rechtsrahmen gewährleistet, innerhalb dessen alle Marktteilnehmer in innovative digitale Infrastruktur investieren können; geht davon aus, dass zu diesem Zweck neue Regeln für die Definition von effizienten Zugangspreisen zu NGA-Netzen (Next Generation Access) den zugrunde liegenden Wettbewerbsprozess in jedem Mitgliedstaat widerspiegeln sollten, indem die Vorrechte nationaler Regulierungsbehörden (NRB) berücksichtigt werden; ist davon überzeugt, dass zu diesem Zweck die NRB darauf hinarbeiten sollten, gemeinsame Ziele, d. h. die der Digitalen Agenda, zu verfolgen und dabei auf ihre besseren Kenntnisse ihrer jeweiligen nationalen Märkte und ihre speziellen Erfahrungen damit zurückzugreifen;

20.  fordert die Kommission auf, Vorschläge für eine grundlegende Überarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation vorzulegen;

21.  betont, dass es wichtig ist, die in der Digitalen Agenda für Europa angekündigten Schlüsselmaßnahmen abzuschließen, was besonders für belastbare, zuverlässige Infrastruktur und entsprechende Dienste sowie für die Datenschutzregelung gilt;

22.  erinnert die Kommission daran, eine Bewertung und Überarbeitung der Informationsgesellschafts-Richtlinie 2001/29/EG(4) vorzunehmen, um im digitalen Binnenmarkt der EU Vorhersehbarkeit, Mobilität und Flexibilität sicherzustellen, wie in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2012 zu einer digitalen Freiheitsstrategie in der Außenpolitik der EU(5) gefordert wurde;

IKT für die Beschäftigung der Jugend

23.  unterstreicht, dass die Vollendung eines voll funktionsfähigen digitalen Binnenmarkts eine koordinierte Anstrengung erfordert, um allen Bürgern unabhängig vom Aufenthaltsort den Zugang zum Internet und die dazu notwendigen Fertigkeiten zu gewährleisten;

24.  begrüßt die im März 2013 erfolgte Einführung der Großen Koalition für digitale Arbeitsplätze, die allen Interessenträgern offen steht; fordert die Kommission auf, dringend dafür zu sorgen, dass die Große Koalition funktionsfähig wird, diese Initiative auf Ebene der Mitgliedstaaten zu wiederholen und Teilnehmern bevorzugten Zugang zu Mitteln der Union zu gewähren, um ihre Maßnahmen zu unterstützen;

25.  betont, dass die Arbeitslosigkeit, einschließlich der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit, in der EU unannehmbar hohe Niveaus erreicht hat, die in naher Zukunft wahrscheinlich hoch bleiben werden, und dass entschlossene und dringende Maßnahmen auf allen politischen Ebenen erforderlich sind;

26.  stellt fest, dass es derzeit mehr als 4 Millionen IKT-Arbeitskräfte in der EU gibt, eine Zahl, die jährlich um 3 % wächst, und dass nach Angaben der Kommission bis 2015 trotz der Krise 700 000 bis 1 Million hochqualifizierte IKT-Arbeitsplätze nicht besetzt sein werden; betont, dass Medienkompetenz und digitale Bildung folglich von außerordentlicher Bedeutung sein können, um die steigende Arbeitslosigkeit insbesondere unter jungen Menschen zu bekämpfen;

27.  begrüßt die Annahme der „Jugendgarantie“-Programme auf Unionsebene, mit denen sichergestellt werden soll, dass alle jungen Europäer innerhalb von vier Monaten, nachdem sie die Schule verlassen oder arbeitslos werden, ein hochwertiges Stellenangebot, eine Weiterbildung oder Schulung, eine Lehre oder ein Praktikum erhalten; stellt jedoch fest, dass die 6 Mrd. EUR, die im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jugendbeschäftigungsinitiative vorgesehen sind, für die Bewältigung eines so umfangreichen Problems eindeutig unzureichend sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Effektivität dieser Aktionen zu maximieren, indem dem Erwerb digitaler Kompetenzen Priorität eingeräumt wird; betont, dass digitale Kompetenzen ein unverzichtbarer Bestandteil der beruflichen Bildung sein sollten, damit sowohl neue Generationen als auch die derzeit in Arbeit Stehenden die Fertigkeiten erwerben können, die sie benötigen;

IKT für KMU

28.  weist darauf hin, dass zusätzlich zur Rolle des Internets als Plattform für soziale Kommunikation seine Rolle als Plattform, die es jedem Bürger ermöglicht, einen Dienst oder ein innovatives Produkt, das auf jeden beliebigen anderen Bürger abzielt, zu starten, und dadurch Arbeitsplätze schafft und zur Gründung von KMU beiträgt, ein Kernprinzip des digitalen Binnenmarkts ist;

29.  hebt hervor, dass KMU der Wirtschaftsmotor der EU sind und dass mehr Aktivitäten erforderlich sind, um die globale Wettbewerbsfähigkeit der KMU in der EU zu fördern und die bestmögliche Umgebung für die Verbreitung neuer und vielversprechender technologischer Entwicklungen zu schaffen, die sich stark auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU auswirken können, wie beispielsweise Cloud-Computing;

30.  stellt fest, dass sich jetzt mehr Europäer, insbesondere junge Menschen, als alternative Laufbahnoption zu einer regulären Beschäftigung dazu entschließen, Unternehmer zu werden, wozu sie von den nie dagewesenen Möglichkeiten, die durch Web, Cloud, mobile Plattformen, soziale Netze und die enormen Datenströme geschaffen werden, motiviert werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unternehmensfreundlichere Rahmenbedingungen mit einfacherem Zugang zu Finanzierung („Lizenz zum Scheitern“), Märkten, Netzwerken und Fertigkeiten zu schaffen, was durch Risikoteilungsmechanismen, Risikokapital, bevorzugte steuerliche Behandlung und Networking-Veranstaltungen gefördert werden muss;

Digitalisierung des öffentlichen Sektors

31.  betont, dass die Digitalisierung des öffentlichen Sektors bei den nächsten Schritten der Digitalen Agenda an erster Stelle stehen sollte, da über die Kostensenkungen für Behörden und effizientere Dienstleistungen für die Bürger hinaus die digitale Hebelwirkung für alle Wirtschaftszweige extrem vorteilhaft wäre;

32.  bedauert, dass die nationalen Strategien zu Cloud-Computing zulasten einer ehrgeizigen und effektiven europäischen Strategie entwickelt werden; fordert die Kommission auf, ihren Vorschlägen Nachdruck zu verleihen und Möglichkeiten zu prüfen, die effektiv genug sind, um die EU im Bereich Standardisierung in eine Führungsrolle zu bringen;

33.  betont, dass eine moderne öffentliche Verwaltung ein wesentlicher Faktor ist, um die Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen; betont, dass das Potenzial der IKT genutzt werden sollte, um den öffentlichen Sektor leistungsstärker und effizienter zu gestalten und gleichzeitig Bürokratie abzubauen; stellt fest, dass es mithilfe von IKT möglich ist, Reformen des Steuererhebungssystems und des Gesundheitswesens anzuregen, Verzögerungen bei der Bezahlung von Lieferanten zu reduzieren und die Effizienz von Justizsystemen zu verbessern; geht insbesondere davon aus, dass die Erbringung von Gesundheitsleistungen revolutioniert werden kann, sodass kostengünstigere und personalisierte Dienstleistungen für Patienten und im Gesundheitswesen Beschäftigte erbracht werden;

34.  appelliert an die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Arbeit der Europäischen Cloud-Partnerschaft zu beschleunigen;

IKT-Finanzierung: der MFR

35.  bedauert, dass die von der Kommission vorgeschlagenen 9,2 Mrd. EUR für IKT-Investitionen über die Fazilität „Connecting Europe“ für den Zeitraum 2014–2020 drastisch gekürzt werden; betont, dass aufgrund der neuen finanziellen Lage Investitionen in Breitbandnetzwerke aus den Strukturfonds und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wichtiger als je zuvor sind und gegenüber dem Programmplanungszeitraum 2007–2013 erhöht werden sollten;

36.  betont, dass die EU-Mittel gezielter für IKT-Investitionen eingesetzt werden müssen und dass die Mittel für IKT im nächsten MFR der Bedeutung und den wirtschaftlichen Auswirkungen des Sektors angemessen sein sollten; fordert, dem Anteil an IKT-bezogenen Ausgaben im MFR insgesamt im Vergleich zum Zeitraum 2007–2013 eine höhere Priorität einzuräumen;

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37.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 172 vom 30.6.2012, S. 10.
(2) ABl. L 81 vom 21.3.2012, S. 7.
(3) ABl. C 81 E vom 15.3.2011, S. 45.
(4) ABl. L 167 vom 22.6.2001, S. 10.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0470.

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