Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2013 zu den Auswirkungen von Haushaltsengpässen auf regionale und lokale Behörden hinsichtlich der EU-Strukturfondsausgaben in den Mitgliedstaaten (2013/2042(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28./29. Juni 2012(1),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14./15.03.2013(2),
– in Kenntnis der aktuellen interinstitutionellen Verhandlungen über die künftige Kohäsionspolitik und den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. November 2012 mit Empfehlungen an die Kommission zum Bericht der Präsidenten des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Euro-Gruppe mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“(3),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2011 zur Europäischen Stadtpolitik und ihrer Zukunft im Rahmen der Kohäsionspolitik(4),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 12. März 2013 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet(5),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 12. März 2013 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität im Euro-Währungsgebiet betroffen oder bedroht sind(6),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2009 zur Kohäsionspolitik: In die Realwirtschaft investieren(7),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2013 zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7. und 8. Februar 2013 zum mehrjährigen Finanzrahmen(8),
– in Kenntnis des Entwurfs einer Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 6. März 2013 mit dem Titel „Synergien zwischen privaten Investitionen und staatlichen Finanzierungen auf lokaler und regionaler Ebene – Partnerschaften für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand“,
– in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 1. Februar 2013 mit dem Titel „Schaffung stärkerer Synergien zwischen EU-Haushalt sowie nationalen und subnationalen Haushalten",
– in Kenntnis der dienstlichen Mitteilung des Ausschusses der Regionen von 2012 zur „Auswirkung des haushaltspolitischen Sparkurses auf die lokalen Finanzen und Investitionen“,
– in Kenntnis der Aufzeichnung der Europäischen Investitionsbank vom 14. Dezember 2012 zum Thema „Auswirkung der Rezession im Jahr 2008-2009 auf die regionale Konvergenz in der EU“(9)
– in Kenntnis der „Occasional Papers“ der Kommission von Dezember 2012 zum Thema „Die Qualität der öffentlichen Ausgaben in der EU“(10),
– unter Hinweis auf die vom Internationalen Währungsfonds im Oktober 2012 veröffentlichte Wachstumsprognose für die Weltwirtschaft,
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0269/2013),
A. in der Erwägung, dass die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt in der EU beeinträchtigt hat, was steigende Arbeitslosigkeit, ein niedrigeres BIP und verstärkte regionale Ungleichheiten und Haushaltsdefizite auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Folge hat;
B. in der Erwägung, dass der zeitliche Ablauf und das Ausmaß der Krise im gesamten EU-Raum stark variiert haben und so bereits bestehende strukturelle Schwächen hervorgehoben und einen gravierenden Rückgang im Wachstum des BIP, Rekordarbeitslosenzahlen, eine weitgehende Verarmung der schwächsten Bevölkerungsgruppen sowie eine Verschlechterung des Geschäftsklimas und ein sinkendes Verbrauchervertrauen mit sich gebracht haben;
C. in der Erwägung, dass die Banken und Finanzmärkte immer zurückhaltender bei der Kreditvergabe geworden sind, da sich die vermeintliche Kreditwürdigkeit souveräner und subnationaler Regierungen verschlechtert hat;
D. in der Erwägung, dass sich der Fiskalpakt als ungeeignet erwiesen hat, die Herausforderungen der Krise anzunehmen, und dass ein Wachstumspakt, der umfangreiche Investitionen auf EU-Ebene ermöglicht, als die brauchbarste Lösung angesehen wird, da es heute einen Konsens darüber gibt, dass fiskalpolitische Sparmaßnahmen und Haushaltskürzungen ohne Investitionen die Wirtschaft nicht wiederbeleben und keine günstigen Bedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftliches Wachstum schaffen werden;
E. in der Erwägung, dass die europäischen Struktur- und Investitionsfonds die Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der gesamten EU anstreben und somit regionale Ungleichheiten abbauen, Konvergenz fördern und durch produktive Investitionen die Entwicklung, Beschäftigung und den sozialen Fortschritt voranbringen;
F. in der Erwägung, dass die europäischen Struktur- und Investitionsfonds gleichermaßen Ausgaben sind, die für die Unterstützung eines intelligenten, integrativen und nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit bestimmt sind und so den Nenner des Defizits im Verhältnis zum BIP positiv beeinflussen;
G. in der Erwägung, dass der EU-weite Zusammenbruch der öffentlichen Finanzen, der durch die Staatsschuldenkrise ausgelöst wurde, eine weitverbreitete Sparpolitik zur Folge hatte; in der Erwägung, dass die Auswirkungen dieser Politik auf die lokalen Finanzen verheerend waren und dazu geführt haben, dass einige Haushaltslinien mehr oder weniger gekürzt wurden und die (Ko-)Finanzierungskapazitäten für produktive Investitionen der nationalen, regionalen und lokalen Behörden stark gefährdet wurden;
H. in der Erwägung, dass nur einige wenige Staaten weiterhin lokale Investitionen unterstützten, während andere, die mit der Staatsschuldenkrise konfrontiert waren, sich dazu entschieden, die finanzielle Unterstützung für Investitionen an lokale Behörden entweder komplett einzustellen oder zurückzufahren, wobei es eine starke Tendenz gab, Regelungen innerstaatlicher Stabilitätspakts zu zentralisieren oder einzuführen, die zu einem deutlichen Rückgang der Investitionen geführt haben;
I. in der Erwägung, dass eine der größten Schwierigkeiten, mit denen sich die kommunalen und regionalen Behörden derzeit konfrontiert sehen, die beträchtlichen Haushaltskürzungen in wichtigen Bereichen und Sektoren sind;
J. in der Erwägung, dass subnationale Regierungen die Schlüsselakteure in der regionalen Entwicklung sind: sie machen 60 % der staatlichen Investitionen und 38 % der konsolidierten Staatsausgaben für „wirtschaftliche Angelegenheiten“ aus und vereinen somit die meisten Ausgaben auf sich, die die regionale Entwicklung beeinflussen können, wie beispielsweise die Ausgaben in den Bereichen Handels- und Arbeitsfragen, Landwirtschaft, Verkehr oder Forschung und Entwicklung;
K. in der Erwägung, dass in zwei von drei Ländern der EU Investitionen die Funktion einer Anpassungsvariable übernommen haben, was teilweise den 2009 unternommenen Bemühungen zur Bewältigung der Krise zuzuschreiben ist; in der Erwägung, dass die direkten Investitionen im Jahr 2011 im Vergleich zum Jahr 2010 in 17 Mitgliedstaaten zurückgegangen sind, wobei 2011 in zehn dieser Länder (darunter Österreich, Lettland, die Tschechische Republik, Slowakei, Bulgarien, Portugal, Griechenland, Ungarn und Spanien) ein Rückgang um mehr als 10 % zu verzeichnen war; in der Erwägung, dass der Rückgang der Investitionen, der im Jahr 2010 begann (die Investitionszuschüsse der Zentralregierungen gingen um 8,7 % zurück), noch anhält und sich anscheinend zu einer negativen Spirale entwickelt;
L. in der Erwägung, dass die Höhe der Verschuldung subnationaler Regierungen deutlich geringer ist als der Verschuldungsgrad nationaler Akteure;
M. in der Erwägung, dass subnationale Behörden aufgefordert sind, sich an den Konsolidierungsbemühungen zu beteiligen und ihre Defizite und Schulden zu reduzieren, während sich die Bedingungen für die Kreditaufnahme für die finanziell schwächeren subnationalen Regierungen verschlechtert haben;
N. in der Erwägung, dass staatliche Investitionen der Schlüssel zu sozialer Eingliederung sind und Investitionsbedarf für viele wichtige Bereiche der europäischen Wirtschaft beträchtlich ist, wie z. B. für den Arbeitsmarkt, die Infrastruktur, Forschung und Entwicklung und kleine und mittlere Unternehmen;
O. in der Erwägung, dass nach einer Phase stärkerer Konvergenz in der EU in den Jahren 2000 bis 2007 die Konvergenz während der Rezession erheblich nachließ; in der Erwägung, dass die am stärksten betroffenen Regionen diejenigen mit nicht nachhaltigen und spekulativen Investitionen und mit starkem exportbezogenem Produktionssektor waren;
P. in der Erwägung, dass die Kommission im Rahmen des Absorptionsmechanismus der EU-Strukturfonds Zwischenzahlungen nur auf der Grundlage von Bescheinigungen über bereits in den Mitgliedstaaten getätigte Ausgaben zurückzahlen kann;
Q. in der Erwägung, dass sich die nationale öffentliche Kofinanzierung für die Strukturfonds in der EU-27 für den Planungszeitraum 2007-2013 auf etwa 132 Mrd. EUR beläuft und dieser Betrag sowohl für die planmäßige Absorptionsfähigkeit der Strukturfonds als auch für die Qualität der Investitionen eine unverzichtbare Voraussetzung darstellt, da er die Mitgestaltungsmacht und Verantwortung bei der Verwendung von EU-Mitteln stärkt;
R. in der Erwägung, dass die öffentliche Kofinanzierung der Programme, die durch die Kohäsionspolitik unterstützt werden, durch fehlende Flexibilität bei der Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) gefährdet werden kann, wodurch sich der Beitrag der Kohäsionspolitik zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Überwindung der derzeitigen Krise verringern würde;
Allgemeine Anmerkungen
1. nimmt mit großer Besorgnis das klare Muster der gegenwärtig steigenden regionalen Ungleichheit in der EU zur Kenntnis, mit vielen relativ armen Regionen in den neuen Mitgliedstaaten und Südeuropa und einer Mehrheit von reichen Regionen in Mittel- und Nordeuropa, und sogar innerhalb von Mitgliedstaaten und Regionen; hebt in diesem Zusammenhang die außerordentliche Bedeutung der Kohäsionspolitik der EU als wichtigstes Instrument für Investitionen im Hinblick auf die Konvergenz und die nachhaltige Entwicklungen in der Europäischen Union hervor,
2. betont, dass die lokale Wirtschaft ein zentraler Faktor für den Wiederaufschwung der Gemeinden ist, was in der derzeitigen Krisensituation wichtig ist; hebt in diesem Zusammenhang die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Sozialwirtschaft für die Verbesserung des sozialen Zusammenhalts auf lokaler Ebene hervor; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Strukturfonds für den Zeitraum 2014 bis 2020 Finanzierungsmöglichkeiten für die Sozialwirtschaft bereitzustellen;
3. betont erneut die Bedeutung der Kohäsionspolitik als wichtigstes Investitionsinstrument der Union, das eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung der Krise, bei der Verringerung der Ungleichgewichte sowie dabei spielt, die EU und ihre Regionen auf den Weg eines nachhaltigen Wachstums zu bringen; hebt die besondere Rolle hervor, die der Europäische Sozialfonds (ESF) bei der Unterstützung sozialer Investitionen und bei der Umsetzung der Strategie Europa 2020 einnimmt, insbesondere indem er zu einem hohen Maß an nachhaltiger Beschäftigung und Produktivität und gleichzeitig zur wirksamen Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie einem stärkeren sozialen Zusammenhalt beiträgt; betont somit, wie wichtig es ist, ausreichende Haushaltsvorschriften im Kontext der MFR-Verhandlungen zu den Struktur- und Investitionsfonds sicherzustellen, insbesondere im Hinblick darauf, dass diese einen Hauptanteil der Investitionen in einer Reihe von Bereichen wie Beschäftigung, Innovation, nachhaltiges Wachstum, Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen und Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen ausmachen;
4. hebt hervor, dass sich die Kohäsionspolitik als krisenresistent herausgestellt hat, indem sie ihre Programme und Finanzierungsinstrumente angepasst hat und somit größere Flexibilität geboten und einen entscheidenden Beitrag in Bereichen geleistet hat, in denen Investitionen für wirtschaftliche Modernisierung und verbesserte Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Verringerung von geografischen Ungleichheiten vonnöten sind;
Finanzierungskapazität der EU-Regionen und Synergien zwischen regionaler, nationaler und EU-Ebene
5. stellt die Rolle zahlreicher subnationaler Behörden beim Wiederausgleich des Haushalts heraus, indem die Höhe der staatlichen Investitionen und der Kofinanzierung neuer Projekte beibehalten und ein Hebeleffekt erzielt wird, besonders dann, wenn private Investitionen niedrig sind; unterstreicht die Tatsache, dass in Zeiten einer Rezession und schwachen Wachstums eine nachhaltige öffentliche Auftragsvergabe und die Kapazität, (Ko-)Finanzierungen zu tätigen und Investitionsverpflichtungen einzugehen, entscheidend sind, um das Wachstumspotential aufrechtzuerhalten;
6. ist besorgt, dass die länger andauernden Sparmaßnahmen und die strikte wirtschaftspolitische Steuerung der Jahre 2011 und 2012, die vermehrten Druck und Kürzungen der öffentlichen Haushalte bedeuten, das Risiko mit sich bringen, dass die Möglichkeiten der lokalen Politik zur Verwirklichung der Zielvorgaben von Europa 2020 eingeschränkt werden;
7. betont die Notwendigkeit, die Finanzierungskapazität auf subnationaler Ebene wiederherzustellen und zu verbessern sowie angemessene technische Unterstützung insbesondere bei der Umsetzung komplexer gemeinsamer Projekte unter lokaler Führung zu gewähren, um öffentliche Investitionen für Programme und Projekte sicherzustellen, die darauf abzielen, nachhaltiges Wachstum anzukurbeln, soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und das soziale Gefüge wiederherzustellen, angemessene Gesundheits- und Sozialleistungen bereitzustellen und Arbeitsplätze zu sichern, besonders auf regionaler und lokaler Ebene; ist der Ansicht, dass die besondere zusätzliche Mittelzuweisung für Regionen in äußerster Randlage nicht Gegenstand der thematischen Konzentration sein und dazu verwendet werden sollten, um Mehrkosten auszugleichen, die in Verbindung mit den in Artikel 349 AEUV genannten Merkmalen und Zwängen in den Regionen in äußerster Randlage anfallen; weist außerdem darauf hin, dass die besondere zusätzliche Mittelzuweisung außerdem für die Finanzierung von Betriebsbeihilfen und Ausgaben im Zusammenhang mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und Verträgen in den Regionen in äußerster Randlage verwendet werden kann;
8. betont die Notwendigkeit, die Verwaltungskapazitäten regionaler und lokaler Behörden weiter zu stärken und weitere Anstrengungen zum Abbau bürokratischer Hürden zu unternehmen, die sich auch negativ auf diese Behörden in ihrer Funktion als Begünstigte auswirken und ihre Kapazitäten zur Umsetzung von Projekten, die von der EU finanziert werden, beschränken;
9. fordert die Organe auf, die vorhandenen Bestimmungen zu verbessern, sodass Regionen in bestimmten Mitgliedstaaten, die besonders schwer von der Finanzkrise betroffen sind, ihre Fähigkeit, die Struktur- und Kohäsionsfondsmittel auszuschöpfen, weiter verbessern können, und der zu erwartenden Aufhebung von Mittelbindungen in beträchtlichem Umfang vorbeugen;
10. fordert eine weitere Vereinfachung der Vorschriften und eine größere Flexibilität und Transparenz bei der Programmplanung und Verwaltung der Strukturfonds, die eine bessere Umsetzung der Projekte sowie eine zügigere und angemessenere Reaktion auf die sozialen Herausforderungen und Bedrohungen ermöglichen würden;
11. begrüßt den Bericht der Kommission über die öffentlichen Finanzen in der WWU im Jahre 2012, besonders das Kapitel über die steuerliche Dezentralisierung in der EU, in dem die Zuverlässigkeit eines fiskal-föderalistischen Models betont wird, das Zuständigkeiten für die Staatseinnahmen sowie Ausgaben an substaatliche Behörden überträgt; fordert die Kommission auf, ein solches Kapitel über den Zustand der regionalen öffentlichen Finanzen und Reformen in den Bericht über die öffentlichen Finanzen in der WWU im nächsten Jahr aufzunehmen;
12. stellt die Notwendigkeit stärkerer Synergien zwischen nationalen, subnationalen und europäischen öffentlichen Investitionsbudgets heraus, und zwar durch die klare Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Haushaltsbehörden auf EU-Ebene sowie auf mitgliedstaatlicher und subnationaler Ebene, was einschließt, sich über die Rollen und das Grundprinzip der EU-Politik und die Finanzierungsintervention im Klaren zu sein, die in der Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug festgelegten Zahlungsfristen einzuhalten, die Subsidiarität und die Haushaltsrechte lokaler und regionaler Behörden zu achten (ihre Rolle im Entscheidungs- und Kontrollprozess), das heißt ihre demokratische Rechenschaftspflicht gegenüber den Gemeinden, von denen sie gewählt werden, und die Autonomie auf jeder Regierungsebene bezüglich der Festlegung von Prioritäten und Ausgaben sicherzustellen; fordert die Kommission auf, eindeutiges Tatsachenmaterial dazu bereitzustellen, wie die Rolle des EU-Haushalts bei der Mobilisierung von Investitionen auf verschiedenen Ebenen verbessert werden könnte;
13. spricht sich nachdrücklich für erhöhte Transparenz und die Vereinfachung von Haushaltverfahren auf allen Regierungsebenen (einschließlich der Identifizierung von Quellen der EU-Finanzierung, besonders in nationalen und substaatlichen Haushalten) aus sowie für die Sicherstellung der Verfügbarkeit von Daten auf EU-Ebene zu den Ausgabenprofilen von EU-Förderprogrammen auf regionaler Ebene (wo dies möglich ist), aber auch für eine Klärung der Frage, wie Prioritäten und Finanzierung auf EU-, mitgliedstaatlicher und substaatlicher Ebene mit vereinbarten Prioritäten auf EU-Ebene abgeglichen werden;
14. betont, wie wichtig es ist, sich den anhaltenden Haushaltsengpässen in Europa anzupassen und gleichzeitig weiterhin in die Zukunft zu investieren; verweist die Mitgliedstaaten darauf, dass die Herausforderung nicht darin besteht, mehr auszugeben, sondern die Mittel effizienter einzusetzen;
15. begrüßt die Tatsache, dass der Anwendungsbereich der Finanzinstrumente im Rahmen der Kohäsionspolitik auf sämtliche thematischen Ziele und sämtliche europäischen Struktur- und Investitionsfonds ausgeweitet wird; fordert die Kommission auf, eine umfassende Analyse und Bewertung des Potentials der neuen Finanzierungsmittel und -quellen zur Förderung von Investitionen für das Wachstum zu erstellen, wie beispielsweise des Anleihenmarkts, des Risikoteilungsinstruments und des Einsatzes von innovativen Finanzinstrumenten; fordert die Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB) auf, innovative Methoden zur Finanzierung langfristiger Investitionen von lokalen und regionalen Behörden einschließlich der Mobilisierung von privatem Kapital zu entwerfen; betont, dass die Darlehensfazilitäten der EIB bei der Finanzierung von Vorhaben von europäischem Interesse eine wesentliche Rolle spielen, und fordert eine stärkere Abstimmung und Synergie zwischen diesen Fazilitäten und den Strukturfonds;
16. verweist auf die Bedeutung von Jessica zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung und Erneuerung städtischer Gebiete durch Finanzierungstechniken und fordert, dass diese im künftigen Programmplanungszeitraum umfassender genutzt werden;
Wirtschaftspolitische Steuerung der EU und Investitionen für Wachstum und Beschäftigung
17. betont die Rolle, die lokale und regionale Behörden bei der Verwirklichung der Europa 2020-Ziele eines intelligenten, integrativen und nachhaltigen Wachstums spielen könnten; verweist erneut auf die Bedeutung der Partnerschaft zwischen den zentralen sowie den regionalen und lokalen Behörden bei der Festlegung von Prioritäten und der Bereitstellung erforderlicher Kofinanzierung für die Durchführung von Programmen als eine Voraussetzung dafür, bei der Verwirklichung dieser Ziele mit begrenzten Ressourcen eine größtmögliche Wirkung zu erzielen; hebt in diesem Zusammenhang die große Bedeutung des neuen Instruments für die von den Gemeinden initiierte lokale Entwicklung hervor, mit dem es lokalen Aktionsgruppen ermöglicht würde, lokale Strategien für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu entwickeln und umzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, solche Chancen als Teil der laufenden Programmplanung zu eröffnen, sodass das große Innovationspotential lokaler Aktionsgruppen genutzt werden kann; betont die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Behörden und gegebenenfalls der Sozialpartner und anderer einschlägiger Partner bei der Planung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Strukturfonds sowie der Vorbereitung der Partnerschaftsabkommen, was zu einer besseren Verknüpfung zwischen den Strukturen der EU und den nationalen und regionalen Strategien führen könnte;
18. vertritt die Auffassung, dass eine thematische Konzentration auf eine kleine Anzahl von Prioritäten erforderlich ist; betont jedoch, dass ein flexibler Ansatz notwendig ist, um den Mitgliedstaaten und den Regionen ein Höchstmaß an Wirksamkeit bei der Verwirklichung der gemeinsamen Ziele unter gleichzeitiger Berücksichtigung der territorialen, wirtschaftlichen und sozialen Besonderheiten zu ermöglichen.
19. bekräftigt nachdrücklich seinen Widerstand gegen die Einführung einer makroökonomischen Auflagengebundenheit in der Kohäsionspolitik 2014-2020, die die Regionen und sozialen Gruppen bestrafen würde, die sowieso schon aufgrund der Krise geschwächt sind, wobei eine Zahlungseinstellung möglicherweise unverhältnismäßige Auswirkungen in mehreren Mitgliedstaaten und insbesondere Regionen hätte, und dies trotz ihrer uneingeschränkten Mitwirkung an den Bemühungen, die staatlichen Haushalte wieder ins Gleichgewicht zu bringen, und die nur zu einer Schwächung derjenigen Staaten, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, führen und Solidaritätsanstrengungen untergraben würde, die für die Aufrechterhaltung des makroökonomischen Gleichgewichts in der EU von wesentlicher Bedeutung sind; ist zudem der Ansicht, dass ein derartiges Sanktionsinstrument zu einem Zeitpunkt, zu dem die Bevölkerung bereits stark unter der Krise und den Auswirkungen der Sparmaßnahmen leidet, in der europäischen Öffentlichkeit auf kein Verständnis stoßen und das Misstrauen der Bevölkerung schüren könnte;
20. ist der Auffassung, dass in einer Zeit der geringer werdenden öffentlichen Mittel der Grundsatz der Zusätzlichkeit überdacht werden sollte, um seine Anwendung so zu gestalten, dass sie im Einklang mit dem Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung in Europa steht, und erwartet, dass dies in den Verhandlungen über die Kohäsionspolitik nach 2013 erörtert wird;
21. nimmt die jüngsten Bemerkungen des IWF zur Kenntnis, wonach die Sparpolitik jene Länder schwächt, in denen sie rein mechanistisch angewandt wird; stellt fest, dass in einem schwachen globalen Wirtschaftsumfeld die rasche Sanierung der Staatsfinanzen einen kurzfristigen Aufschwung behindert, da die Steuereinnahmen zurückgehen und das Defizit sich daher weiter vergrößert; stimmt mit dem IWF darin überein, dass das Schwergewicht nicht mehr nur auf die Haushaltskonsolidierung, sondern auf den Ausgleich zwischen Konsolidierung und Wachstum gelegt werden sollte;
22. begrüßt den Vorschlag einiger Mitgliedstaaten, eine Klausel, in der eine Überprüfung für die Jahre 2015 und 2016 vorgesehen wird, in die Verhandlungen über den MFR aufzunehmen; ist der Ansicht, dass eine solche Klausel die Aufstockung der Mittel des laufenden Haushaltsplans im Interesse wesentlicher Bereiche wie etwa der Beschäftigung von Jugendlichen und der KMU ermöglichen würde;
23. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Flexibilitätsspannen innerhalb der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) auszuschöpfen und so das Gleichgewicht zwischen dem Bedarf an produktiven und nachhaltigen öffentlichen Investitionen und den Zielen der Haushaltsdisziplin zu halten; ist der Ansicht, dass dies zum Beispiel dadurch bewerkstelligt werden könnte, dass die Gesamthöhe der nationalen Kofinanzierung im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds von den Einschränkungen des SWP ausgenommen wird, oder dass beispielsweise in den Berechnungen für den SWP auf den Netto- und nicht den Brutto-Kassenmittelbedarf des Staates Bezug genommen wird, also auf den Nettowert der auf die tatsächlichen Aufwendungen zu entrichtenden Steuern (unter besonderer Berücksichtigung der MwSt.), oder dass eine andere zeitliche Modulation der beiden (europäischen und nationalen) Finanzierungsquellen für dasselbe Programm angewandt wird, sodass die Finanzierung während der ersten Jahres eines Programms uneingeschränkt mit europäischen Mitteln bestritten wird und während der letzten Jahre vollständig aus nationalen Mitteln stammt, wobei davon auszugehen ist, dass der jeweilige Mitgliedstaat bis zu diesem Zeitpunkt mit seiner Politik zugunsten eines ausgewogenen Verhältnis Schulden/BIP konkrete Ziele erreicht hat;
24. fordert die Kommission auf, die öffentlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten für die Kofinanzierung von durch die Strukturfonds geförderten Programmen nicht den – öffentlichen oder gleichgestellten – Strukturausgaben zuzurechnen, die im Rahmen von Partnerschaftsabkommen zur Überprüfung der Einhaltung des SWP herangezogen werden, da es sich hierbei um eine Verpflichtung handelt, die sich direkt aus der Achtung des Grundsatzes der Zusätzlichkeit ergibt; fordert daher, dass öffentliche Ausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung von Programmen, die von den europäischen Struktur- und Investitionsfonds kofinanziert werden, vollständig aus der Definition struktureller Defizite im Sinne des SWP ausgenommen werden, da es sich bei ihnen um Ausgaben handelt, die der Erreichung der Europa-2020-Ziele und der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, des Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen insbesondere der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit dienen;
25. fordert die Kommission auf, über den möglichen Handlungsspielraum innerhalb der Grenzen des existierenden haushaltspolitischen Rahmens der EU zu berichten, um stärker auf den Aspekt einzugehen, laufende Ausgaben und Investitionen bei der Berechnung des Haushaltsdefizits voneinander zu trennen, sodass vermieden wird, dass staatliche Investitionen mit langfristigen Nettoerträgen als negativ berechnet werden;
26. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, im Kontext der laufenden Verhandlungen über die künftige Wirtschafts- und Währungsunion alle Flexibilitätsspannen im makroökonomischen Governance-Rahmen zu berücksichtigen, um produktive Investitionen zu ermöglichen, insbesondere indem das Verhältnis zwischen Stabilitäts- und Wachstumspakt und produktiven öffentlichen Investitionen überdacht wird und Staatsausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung von Programmen, die im Rahmen der wachstumsfreundlichen Politik von den Struktur- und Investitionsfonds kofinanziert werden, von den Vorschriften über die haushaltspolitische Überwachung im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakt ausgenommen werden;
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27. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.