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Verfahren : 2013/2198(ACI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0302/2013

Eingereichte Texte :

A7-0302/2013

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 09/10/2013 - 6.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0404

Angenommene Texte
PDF 204kWORD 41k
Mittwoch, 9. Oktober 2013 - Straßburg
Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der EZB über die Zusammenarbeit bei Verfahren im Zusammenhang mit dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus
P7_TA(2013)0404A7-0302/2013
Beschluss/Entscheidung
 Anlage

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2013 zu dem Abschluss einer interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Zentralbank über die praktischen Modalitäten für die Erfüllung der demokratischen Rechenschaftspflicht und die Aufsicht über die Wahrnehmung der der EZB im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus übertragenen Aufgaben (2013/2198(ACI))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Schreibens seines Präsidenten vom 12. September 2013,

–  in Kenntnis des Abschlusses einer interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Zentralbank über die praktischen Modalitäten für die Ausübung der demokratischen Rechenschaftspflicht und die Kontrolle über die Wahrnehmung der der EZB im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus übertragenen Aufgaben,

–  gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 127 Absatz 6, Artikel 284 Absatz 3 Unterabsatz 2 und Artikel 295,

–  unter Hinweis auf seinen am 12. September 2013 angenommenen Standpunkt im Hinblick auf die Annahme der Verordnung des Rates, durch die der EZB besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute übertragen werden(1) sowie auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und der Stellungnahme des Ausschusses für konstitutionelle Fragen zu einem Vorschlag für eine solche Verordnung(2),

–  in Kenntnis der Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Präsidenten der Europäischen Zentralbank vom 12. September 2013 anlässlich der Abstimmung des Europäischen Parlaments über die Annahme einer Verordnung des Rates, durch die der Europäischen Zentralbank besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute übertragen werden(3),

–  gestützt auf Artikel 127 Absatz 1 und 46 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7-0302/2013),

1.  stimmt dem Abschluss der nachfolgenden Vereinbarung zu und beschließt, sie angesichts der darin dargelegten Aspekte seiner Geschäftsordnung als Anlage beizufügen;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, die Vereinbarung mit dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit seiner Anlage dem Rat, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0372.
(2)A7-0392/2012 (Berichterstatterin: Marianne Thyssen, Verfasser der Stellungnahme: Andrew Duff).
(3)Siehe Anlage zur legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2013 zu einem Vorschlag für eine solche Verordnung (Angenommene Texte, P7_TA(2013)0372).


ANHANG

Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Zentralbank über die praktischen Modalitäten für die Ausübung der demokratischen Rechenschaftspflicht und die Kontrolle über die Wahrnehmung der der EZB im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus übertragenen Aufgaben

(Der Text dieser Anlage ist hier nicht wiedergegeben; er entspricht der interinstitutionellen Vereinbarung, die im ABl. L 320 vom 30. November 2013, S. 1 veröffentlicht wurde).

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