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Verfahren : 2012/0337(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0166/2013

Eingereichte Texte :

A7-0166/2013

Aussprachen :

PV 23/10/2013 - 19
CRE 23/10/2013 - 19

Abstimmungen :

PV 24/10/2013 - 12.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0451

Angenommene Texte
PDF 205kWORD 41k
Donnerstag, 24. Oktober 2013 - Straßburg
Allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020 ***I
P7_TA(2013)0451A7-0166/2013
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2013 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ (COM(2012)0710 – C7-0392/2012 – 2012/0337(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat (COM(2012)0710),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 192 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7–0392/2012),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 20. März 2013(1),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen(2),

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 26. Juni 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0166/2013),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 161 vom 6.6.2013, S. 77.
(2) ABl. C 218 vom 30.7.2013, S. 53.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 24. Oktober 2013 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. …/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“
P7_TC1-COD(2012)0337

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 1386/2013/EU.)

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