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Verfahren : 2013/2159(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0370/2013

Eingereichte Texte :

A7-0370/2013

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 20/11/2013 - 8.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0476

Angenommene Texte
PDF 209kWORD 36k
Mittwoch, 20. November 2013 - Straßburg
Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Ergänzung der Finanzmittel aus dem Gesamthaushaltsplan der EU für 2013 für die Finanzierung des Europäischen Sozialfonds zwecks Aufstockung der Zuweisungen an Frankreich, Italien und Spanien
P7_TA(2013)0476A7-0370/2013
Entschließung
 Anlage

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2013 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments (COM(2013)0559 – C7-0235/2013 – 2013/2159(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, der am 12. Dezember 2012 endgültig erlassen wurde(1),

–  in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2013, der von der Kommission am 25. Juli 2013 vorgelegt wurde (COM(2013)0557),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(2), insbesondere auf Nummer 27,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0559 – C7‑0235/2013),

–  in Kenntnis des Standpunkts des Rates vom 7. Oktober 2013,

–  in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0370/2013),

A.  in der Erwägung, dass es nach Prüfung aller Möglichkeiten für eine Umschichtung von Mitteln für Verpflichtungen innerhalb der Teilrubrik 1b erforderlich erscheint, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen;

B.  in der Erwägung, dass die Kommission vorgeschlagen hat, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um den Mittelansatz für den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 über die Obergrenze der Teilrubrik 1b hinaus um 134 049 037 EUR aufzustocken, damit die Zuweisungen für Frankreich, Italien und Spanien für das Jahr 2013 um insgesamt 150 Mio. EUR erhöht werden können;

1.  nimmt Kenntnis von dem Vorschlag der Kommission, die Obergrenze 2013 der Teilrubrik 1b um 134 049 037 EUR zu überschreiten, um die Zuweisungen des ESF für Frankreich, Italien und Spanien für 2013 um insgesamt 150 Mio. EUR zu erhöhen, und das Flexibilitätsinstrument in entsprechender Höhe in Anspruch zu nahmen;

2.  ist mit der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments in Höhe eines Betrags von 134 049 037 EUR an Mitteln für Verpflichtungen für die Finanzierung dieser zusätzlichen Zuweisungen im Rahmen der Teilrubrik 1b einverstanden;

3.  billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 66 vom 8.3.2013.
(2) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.


ANHANG

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments

(Der Text dieser Anlage ist hier nicht wiedergegeben; er entspricht dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss 2014/94/EU.)

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