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 Vollständiger Text 
Verfahren : 2011/0282(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0361/2013

Eingereichte Texte :

A7-0361/2013

Aussprachen :

PV 20/11/2013 - 4
CRE 20/11/2013 - 4

Abstimmungen :

PV 20/11/2013 - 8.20
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0491

Angenommene Texte
PDF 208kWORD 95k
Mittwoch, 20. November 2013 - Straßburg
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ***I
P7_TA(2013)0491A7-0361/2013
BERICHTIGUNGEN
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2013 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (COM(2011)0627 – C7-0340/2011 – COM(2012)0553 – C7-0313/2012 –2011/0282(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0627) und der Änderungen an dem Vorschlag (COM(2012)0553),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 42 Absatz 1 und Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0340/2011),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Rechtausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der vom luxemburgischen Abgeordnetenhaus im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegten begründeten Stellungnahme, in der geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,

–  in Kenntnis der Stellungnahme 1/2012 des Europäischen Rechnungshofs vom 8. März 2012(1),

–  in Kenntnis der Stellungnahmen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25 April 2012 und 12. Dezember 2012(2),

–  in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 4. Mai 2012(3),

–  in Kenntnis des Beschlusses vom 13. März 2013 zur Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen über den Vorschlag und zur Erteilung des entsprechenden Mandats(4),

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 7. Oktober 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf die Artikel 55 und 37 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Haushaltsausschusses, des Haushaltskontrollausschusses, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0361/2013),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1)Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
(2)ABl. C 191 vom 29.6.2012, S. 116 und ABl. C 44 vom 15.2.2013, S. 160.
(3)ABl. C 225 vom 27.7.2012, S. 174.
(4)Angenommene Texte, P7_TA(2013)0086.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 20. November 2013 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
P7_TC1-COD(2011)0282

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.)

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