Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. November 2013 zum Stand der Doha-Entwicklungsagenda und der Vorbereitungen der neunten WTO-Ministerkonferenz (2013/2740(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Ministererklärung der Welthandelsorganisation (WTO) von Doha vom 14. November 2001,
– unter Hinweis auf die Erklärung der WTO-Ministerkonferenz von Hongkong vom 18. Dezember 2005,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2006 zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die WTO-Ministerkonferenz in Hongkong(1),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. April 2008 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Reform der Welthandelsorganisation“(2),
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Entwicklungsagenda von Doha, insbesondere die Entschließung vom 9. Oktober 2008(3), die Entschließung vom 16. Dezember 2009(4) und die Entschließung vom 14. September 2011(5),
– unter Hinweis auf die am 29. Mai 2013 auf der 28. Tagung des Lenkungsausschusses der Parlamentarischen Konferenz zur WTO verabschiedete Erklärung,
– unter Hinweis auf die bei den informellen Sitzungen des Ausschusses für Handelsverhandlungen am 11. April und 3. Juni 2013 und in der formellen Sitzung dieses Ausschusses am 22. Juli 2013 abgegebenen Erklärungen,
– unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf die vierte allgemeine Überprüfung der Handelshilfe, die vom 8. bis 10. Juli 2013 stattgefunden hat,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Doha-Runde im Jahr 2001 mit dem Ziel ins Leben gerufen wurde, neue Möglichkeiten für den Handel zu schaffen, multilaterale Handelsvorschriften zu stärken und bestehende Ungleichgewichte im Handelsgefüge zu beheben, indem der Fokus der Verhandlungen auf die Bedürfnisse und Interessen der Entwicklungsländer und insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder gerichtet wurde; in der Erwägung, dass dieses Ziel von der Überzeugung herrührt, dass ein multilaterales System, das auf angemesseneren und gerechteren Vorschriften beruht, zu einem fairen und freien Handel beitragen und somit der wirtschaftlichen Entwicklung aller Kontinente und der Linderung von Armut dienen kann;
B. in der Erwägung, dass sich die EU stets für einen starken multilateralen und auf Vorschriften gegründeten Ansatz für den Handel ausgesprochen und gleichzeitig darauf hingewiesen hat, dass die Öffnung des Handels auch durch sich ergänzende Konzepte wie bilaterale, regionale und plurilaterale Abkommen gefördert wird – und zwar hauptsächlich durch die Verständigung auf Liberalisierungen und die Erweiterung von Bestimmungen und Verfahren in Politikbereichen, mit denen sich die WTO weniger eingehend befasst – und das multilaterale Gefüge durch derartige Konzepte unterstützt werden kann, wenn diese Abkommen im Einklang mit den Bestimmungen der WTO stehen;
C. in der Erwägung, dass die WTO und die Bestimmungen der in die Zuständigkeit der WTO fallenden Abkommen dazu beigetragen haben, einen breit angelegten und umfassenden Protektionismus als Reaktion auf die schwerste Finanz- und Wirtschaftskrise seit den 1930er Jahren zu verhindern;
D. in der Erwägung, dass die Verwirklichung eines offenen und fairen multilateralen Handelsgefüges eher durch die verschiedenen nichttarifären Handelshemmnisse als durch Handelszölle erschwert wird, die im Zuge der fortschreitenden Globalisierung stark abgebaut werden;
E. in der Erwägung, dass die WTO-Ministerkonferenz zum Abschluss der Doha-Runde Ende Juli 2008 ausgesetzt wurde;
F. in der Erwägung, dass in den letzten Jahren mehrere Anläufe unternommen und Initiativen mit dem Ziel ergriffen wurden, der blockierten Doha-Entwicklungsagenda die dringend benötigten neuen Impulse zu verleihen;
G. in der Erwägung, dass die neunte WTO-Ministerkonferenz vom 3. bis 6. Dezember 2013 in Indonesien stattfinden wird,
1. bekräftigt sein umfassendes Engagement für den Wert des Multilateralismus, der weiterhin Bestand hat, erachtet aber eine Strukturreform der WTO für notwendig, um mit größerer Gewissheit für ein offenes, faires und nichtdiskriminierendes Handelsgefüge sorgen zu können, das auf gemeinsame Vorschriften gestützt ist und in dem die Rolle der KMU und ihre Interessen stärker berücksichtigt werden;
2. weist darauf hin, dass bei der neunten Ministerkonferenz unter allen Umständen ein ambitioniertes und ausgewogenes Ergebnis erzielt werden muss, das für alle WTO-Mitglieder zufriedenstellend sein und dazu beitragen sollte, die Grundlage für weitere multilaterale Verhandlungen zu schaffen;
3. fordert eine Handelsagenda, die auf freiem und fairem Handel zum Nutzen aller beruht und in deren Mittelpunkt die Entwicklung steht; betont, dass die besonderen Bedürfnisse und Interessen der Entwicklungsländer mit niedrigem Einkommen und der am wenigsten entwickelten Länder bei den Verhandlungen in vollem Umfang berücksichtigt werden müssen; weist erneut darauf hin, dass der Grundsatz der differenzierten Sonderbehandlung unbedingt wesentlicher Bestandteil aller Phasen der Verhandlungen sein muss, sodass der unterschiedliche Stand der wirtschaftlichen Entwicklung der WTO-Mitglieder gemäß Ziffer 44 der Doha-Ministererklärung berücksichtigt wird; ist der Auffassung, dass aussagekräftige Bestimmungen zur differenzierten Sonderbehandlung präziser abgefasst, regelmäßig überprüft werden und zielgerichtet sein sollten;
4. ist der Auffassung, dass die Liberalisierung des Handels ein wichtiges Instrument ist, um ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen, jedoch durch geeignete politische Maßnahmen unterstützt werden muss, die makro- und mikroökonomische Eingriffe − auch in den Bereichen Haushaltstransparenz, finanzpolitische Maßnahmen und Steuergerechtigkeit, Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, Aus- und Weiterbildung , institutionelle Reformen und soziale Strategien − umfassen müssen, damit der Nutzen von Handelsreformen maximiert und besser verteilt wird und negative Auswirkungen ausgeglichen werden;
5. weist auf das Eingeständnis von WTO-Mitgliedern hin, dass manche Länder noch nicht über die für eine effektive Beteiligung am internationalen Handel benötigte personelle, institutionelle und infrastrukturelle Kapazität verfügen und dass das multilaterale Gefüge aus diesem Grund als wichtige Ergänzung der Doha-Entwicklungsagenda durch Verbesserungen der Handelskapazität abgerundet werden muss; ist ferner jedoch der Ansicht, dass der Unterstützung von Ländern, die der WTO beitreten wollen, weiterhin Priorität zukommen sollte;
6. betont in diesem Zusammenhang den erfolgreichen Beitrag der Handelshilfe-Initiative; bedauert, dass sich die Summe der zugesagten Beträge im Jahr 2011 aufgrund der Finanzkrise erstmalig seit der Lancierung der Initiative 2005 verringert hat, was dazu geführt hat, dass die Unterstützung von Großprojekten der wirtschaftlichen Infrastruktur verringert wurde, da weniger Mittel für den Verkehrs- und Energiesektor zur Verfügung standen; stellt fest, dass technische Hilfe im Bereich Handel und multilaterale Initiativen wie beispielsweise die im Rahmen der WTO gewährten allgemeinen Zollpräferenzen dazu beitragen können, diese Verringerung der Unterstützung auszugleichen; fordert die WTO-Mitglieder und vor allem die Industrie- und Schwellenländer auf, vermehrt auf diese Möglichkeit zurückzugreifen;
7. weist nachdrücklich darauf hin, dass das WTO-System erneuert und dabei den Anforderungen von KMU im Hinblick auf den internationalen Handel und dem Bedarf an vereinfachten Bestimmungen Rechnung getragen werden muss, sowohl was Handelserleichterungen als auch internationale Schiedsgerichtsbarkeiten angeht, damit die Schwierigkeiten, die ein Streitverfahren mit den Zoll- oder Handelsbehörden einiger WTO-Mitgliedstaaten mit sich bringt, gar nicht erst entstehen;
8. weist auf die vierte Konferenz zur Überprüfung der Handelshilfe im Juli 2013 in Genf hin, bei der der Nutzen globaler Wertschöpfungsketten für die Entwicklungsländer deutlich wurde; weist jedoch darauf hin, dass die Teilnehmer handelsbezogene Hemmnisse ermittelten, die es Unternehmen aus Entwicklungsländern unmöglich machen, sich in die Wertschöpfungskette zu integrieren oder innerhalb dieser Kette aufzusteigen, wobei als Hemmnisse unter anderem eine ungeeignete Infrastruktur, hohe Transport- und Beförderungskosten, ein unzureichender Zugang zur Handelsfinanzierung, mangelnde Anreize für ausländische Direktinvestitionen, fehlende Wettbewerbsvorteile und hohe Markteintrittskosten zu nennen sind;
9. weist auf die große Bedeutung der Landwirtschaft hin; ist der Auffassung, dass die EU Maßnahmen unterstützen sollte, mit denen den großen Sorgen der Entwicklungsländer im Hinblick auf die Ernährungssicherheit begegnet werden soll; weist erneut darauf hin, dass die EU in diesem Zusammenhang – wie in den Artikeln 205 bis 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union verankert – für die Kohärenz der einzelnen Politikbereiche im Rahmen ihres auswärtigen Handelns, vor allem der Entwicklungspolitik und der gemeinsamen Handelspolitik, Sorge tragen sollte, wobei die Bedürfnisse und Anliegen sowohl der Mitgliedstaaten der EU als auch der Entwicklungsländer berücksichtigt werden müssen;
10. fordert die Industrie- und Schwellenländer auf, sich dem Beispiel der EU-Initiative „Alles außer Waffen“ anzuschließen, den am wenigsten entwickelten Ländern einen vollständig zoll- und kontingentfreien Marktzugang einzuräumen und sicherzustellen, dass die Ausnahmeregelungen für Dienstleistungen der am wenigsten entwickelten Länder umgesetzt werden;
11. ist der Auffassung, dass ein verbindliches Abkommen über Handelserleichterungen von großem Vorteil für alle WTO-Mitglieder – vor allem für die Entwicklungsländer –, aber auch für alle einschlägigen Wirtschaftsakteure wäre, da in der Folge eines soliden Abkommens die Transparenz und die Rechtssicherheit verstärkt sowie die Verwaltungskosten und die Dauer von Zollverfahren gesenkt würden, wodurch die WTO-Mitglieder die Chancen der zunehmenden Bedeutung regionaler und globaler Lieferketten in vollem Umfang nutzen könnten, und außerdem KMU in die Lage versetzt würden, von offeneren Märkten zu profitieren; weist darauf hin, dass Entwicklungsländern weiterhin Unterstützung beim Kapazitätsaufbau sowie technische Unterstützung gewährt werden sollte, sodass es ihnen möglich ist, ihre Produktionskapazitäten auszuweiten und dadurch in höherem Maße Nutzen aus dem Mehrwert globaler Wertschöpfungsketten zu ziehen;
12. weist darauf hin, dass einer unlängst von der EU in Auftrag gegebenen Studie über die Auswirkungen der Entwicklungsagenda von Doha zu entnehmen ist, dass durch Handelserleichterungen der gleiche wirtschaftliche Nutzen wie durch die Liberalisierung der Waren- und Dienstleistungsmärkte zusammengenommen erzielt werden könnte; stellt fest, dass das weltweite BIP allein durch verbesserte Zollverfahren um 68 Mrd. EUR jährlich erhöht werden könnte und Handelserleichterungen für viele Entwicklungsländer das größte Gewinnpotenzial bergen;
13. vertritt die Ansicht, dass den Handels- und Investitionshemmnissen, von denen die Dienstleistungssektoren, darunter IKT und Telekommunikation, freiberufliche Dienstleistungen und Dienste für Unternehmen, Finanzdienstleistungen, der elektronische Handel, Dienstleistungen im Bauwesen, Einzelhandel und Vertrieb, betroffen sind, auf WTO-Ebene gebührende Priorität eingeräumt werden sollte; ist ferner der Ansicht, dass diese nichttarifären Maßnahmen, zu denen nationale Regulierungen, Eigentumsbeschränkungen und verschiedene Krisenmaßnahmen (einschließlich diskriminierender Vorschriften bei der Vergabe öffentlicher Aufträge) gehören, in Anbetracht der höheren Wertschöpfung des Handels mit Dienstleistungen und der Stellung der EU als größtem Dienstleistungsexporteur von besonderer Bedeutung sind;
14. begrüßt daher die Eröffnung der Verhandlungen über ein plurilaterales Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen, was im Einklang mit dem Ziel der achten Ministerkonferenz steht, den WTO-Mitgliedern neue Möglichkeiten für eine weitere Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen zu eröffnen; betont die Zusage der EU, die Arbeit an diesem Projekt zu fördern und auf eine „Multilateralisierung“ dieses plurilateralen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen hinzuarbeiten, indem die wichtigsten Definitionen, Bestimmungen und Grundsätze des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) übernommen werden; hält es für wichtig, dass mit einem etwaigen Abkommen ehrgeizige Ziele verfolgt werden, der Anwendungsbereich der Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen ausgeweitet wird und die entsprechenden Bestimmungen vertieft und dabei gleichzeitig die einzelstaatlichen politischen Ziele der WTO-Mitglieder sowie ihr Recht, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu regulieren, gewahrt werden und dass das Ergebnis fest in die Struktur der WTO eingebunden ist;
15. ist der Auffassung, dass durch Technologietransfers das Wirtschaftswachstum und der Handel gefördert werden können; begrüßt daher die Wiederaufnahme der Verhandlungen über die Erweiterung des Übereinkommens über Informationstechnologie, das in seiner Folge sowohl die Bandbreite der Produkte erweitert als auch die Zahl der Länder, auf die sich das Übereinkommen erstreckt, erhöht; fordert alle Verhandlungsparteien nachdrücklich auf, ihre Bemühungen fortzusetzen, um rechtzeitig vor der neunten Ministerkonferenz eine Einigung zu erzielen;
16. begrüßt die im März 2012 vereinbarte Überprüfung des plurilateralen Übereinkommens der WTO über das öffentliche Beschaffungswesen und stellt fest, dass die Ratifizierung des überarbeiteten Übereinkommens durch die EU noch vor der neunten Ministerkonferenz anzustreben ist, damit es 2014 in Kraft treten kann; ist der Auffassung, dass durch eindeutigere und strengere Bestimmungen für Vergabeverfahren die Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gestärkt wird und den Unterzeichnern – zusammen mit der Erweiterung des Geltungsbereichs auf zusätzliche Waren, Dienstleistungen und Stellen – größere Chancen geboten werden; fordert die WTO-Mitglieder, insbesondere die Entwicklungsländer und derzeitige Beobachter des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, auf, einen Beitritt zu dem Übereinkommen zu prüfen, um so Nutzen und Vorteile aus den neuen flexibilitätssteigernden Bestimmungen für Entwicklungsländer zu ziehen;
17. begrüßt den vielversprechenden Beschluss vom Juni 2013, die Ausnahmeregelung bezüglich der handelsbezogenen Rechte des geistigen Eigentums für die am wenigsten entwickelten Länder um weitere acht Jahre bis zum 1. Juli 2021 zu verlängern, da dadurch dafür Sorge getragen werden kann, dass im Welthandelsgefüge kein Passepartout-Ansatz verfolgt, sondern auf die besonderen Bedürfnisse eines jeden Entwicklungslands Rücksicht genommen wird;
18. fordert die WTO-Mitglieder auf, die Bemühungen der WTO um die Einrichtung wirksamer und effizienter Arbeitsbeziehungen und eine Vertiefung der Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen, die Einfluss auf die weltweiten Handelsgespräche haben, tatkräftig zu unterstützen, wobei hier vor allem die Internationale Arbeitsorganisation, die Weltgesundheitsorganisation, die Vereinten Nationen und ihre Agenturen und Einrichtungen wie die Handels- und Entwicklungskonferenz, die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation, das Umweltprogramm, das Entwicklungsprogramm und das Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen, sowie der Internationale Währungsfonds, die Weltbank und die OECD zu nennen sind, um so gegenseitige Unterstützung und Synergien zwischen handelspolitischen und anders gelagerten Anliegen sicherzustellen; unterstützt Bemühungen, die auf die Verabschiedung internationaler Normen und eine regulatorische Zusammenarbeit abzielen;
19. fordert eine umfassende Prüfung der Frage, wie nicht handelsbezogene Belange besser in den Geltungsbereich der WTO-Vorschriften einbezogen werden können, damit die Mitglieder legitime politische Zielsetzungen verfolgen können, ohne den Marktzugang zu verlieren; betont in diesem Zusammenhang, dass die Bemühungen um die Annahme und wirksame Umsetzung internationaler Normen in den Bereichen Soziales, Arbeit, Umwelt und Menschenrechte nachdrücklich unterstützt werden sollten und den Entwicklungsländern die zur Erfüllung dieser Normen notwendige Hilfe geleistet werden sollte;
20. ist überzeugt, dass die unzureichende Differenzierung zwischen den Entwicklungsländern, obwohl das Niveau ihrer wirtschaftlichen Entwicklung sehr unterschiedlich ist und sie besondere Bedürfnisse aufweisen, sich als erhebliches Hindernis für die Annahme wirksamer Maßnahmen zugunsten dieser Länder im Einklang mit dem erklärten Ziel der Doha-Runde erweisen dürfte und denjenigen Entwicklungsländern, die am bedürftigsten sind, zum Nachteil gereicht; fordert die weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländer auf, bereits in der aktuellen Doha-Runde ihren Teil der Verantwortung zu übernehmen und Beiträge zu leisten, die ihrem Entwicklungsniveau und ihrer Wettbewerbsfähigkeit in bestimmten Wirtschaftszweigen entsprechen;
21. ist der Auffassung, dass nicht nur die Einteilung der Entwicklungsländer, sondern auch die der übrigen WTO-Mitglieder in Gruppen oder Untergruppen anhand objektiver Kriterien, die nicht nur auf das Bruttosozialprodukt beschränkt sind, eingehend geprüft werden sollte, um zu einer möglichst differenzierten Anwendung der geltenden Abkommen oder der Abkommen, über die noch verhandelt wird, zu gelangen;
22. hält es für äußerst wichtig, dass der Abschluss der langjährigen Doha-Runde die Erfüllung ihres Entwicklungsmandats umfasst; fordert aus diesem Grund alle WTO-Mitglieder auf, mit Blick auf die Verwirklichung dieses Ziels alle in Frage kommenden Optionen auszuloten, um so zu einem ausgewogenen Ergebnis zu kommen;
23. weist erneut darauf hin, dass die EU auch künftig eine führende Rolle bei der Förderung greifbarer Fortschritte in den laufenden WTO-Verhandlungen einnehmen sollte, damit die Doha-Entwicklungsrunde in absehbarer Zukunft vollständig abgeschlossen werden kann, und dass sie als Vermittler zwischen den einzelnen Standpunkten der WTO-Mitglieder auftreten sollte, um so die umfassende Beteiligung der am wenigsten entwickelten Länder am Welthandel zu erleichtern;
24. betont die große Bedeutung der WTO bei der Um- und Durchsetzung von bindenden Vereinbarungen und bei der Schlichtung von Handelsstreitigkeiten;
25. ist der Auffassung, dass die WTO-Mitglieder nichtsdestoweniger ihre Bemühungen in anderen Bereichen verstärken sollten, die in der Ministererklärung von Doha genannt werden, wie beispielsweise im Handel mit Umweltgütern und -leistungen, der maßgeblich zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen könnte; fordert die WTO-Mitglieder auf, die von der APEC erstellte Liste umweltverträglicher Güter zur Kenntnis zu nehmen; fordert die EU auf, weiter auf die Initiierung eines Übereinkommens über Umwelttechnologie zu drängen, das auf die Senkung der Zölle auf umweltverträgliche technologische Produkte abzielt, und eine Klärung des Rechtsverhältnisses zwischen den WTO-Bestimmungen und multilateralen Umweltabkommen anzustreben;
26. fordert die Kommission und den Rat auf, das Parlament auch künftig eng in die Vorbereitungen der neunten Ministerkonferenz, die vom 3. bis 6. Dezember 2013 auf Bali stattfinden wird, einzubinden, es zügig zu unterrichten und, falls notwendig, während der Ministerkonferenz zu konsultieren; fordert die Kommission auf, die anderen WTO-Mitglieder unverändert dazu anzuhalten, der parlamentarischen Dimension der WTO zu größerer Bedeutung zu verhelfen;
27. fordert die WTO-Mitglieder auf, die demokratische Legitimierung dadurch sicherzustellen, dass die parlamentarische Dimension der WTO gestärkt wird; betont in diesem Zusammenhang, dass für einen besseren Zugang der Abgeordneten zu den Handelsverhandlungen und ihre bessere Einbindung in die Ausarbeitung und Umsetzung der Beschlüsse der WTO gesorgt und die Handelspolitik im Interesse ihrer Bürger angemessen hinterfragt werden muss; fordert aus diesem Grund die Einrichtung einer ständigen parlamentarischen Delegation der EU bei der WTO;
28. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Generaldirektor der WTO zu übermitteln.