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Verfahren : 2013/2532(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B7-0466/2013

Eingereichte Texte :

B7-0466/2013

Aussprachen :

PV 20/11/2013 - 13
CRE 20/11/2013 - 13

Abstimmungen :

PV 21/11/2013 - 8.13
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0512

Angenommene Texte
PDF 234kWORD 57k
Donnerstag, 21. November 2013 - Straßburg
Aktionsplan Unternehmertum 2020 – den Unternehmergeist in Europa neu entfachen
P7_TA(2013)0512B7-0466/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. November 2013 zum Aktionsplan Unternehmertum 2020 – den Unternehmergeist in Europa neu entfachen (2013/2532(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Anfrage an die Kommission zum Aktionsplan Unternehmertum 2020 – den Unternehmergeist in Europa neu entfachen (O–000110/2013 – B7–0520/2013),

–  gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

I.Unternehmergeist und unternehmerische Qualifizierung

1.  erwartet, dass sich alle zur Förderung des Unternehmertums auf nationaler und europäischer Ebene vorgeschlagenen Maßnahmen auf alle Unternehmensformen wie beispielsweise freie Berufe, Genossenschaften, Handwerksbetriebe und Unternehmen der Sozialwirtschaft erstrecken;

2.  verweist darauf, dass wirtschaftliche und unternehmerische Fähigkeiten und Fertigkeiten Schlüsselkompetenzen im Bereich des lebenslangen Lernens darstellen und es aufgrund des geringen Wirtschaftswachstums sowie hoher Arbeitslosenzahlen entschiedener kurz- und mittelfristiger Maßnahmen zur Entfaltung und Stärkung des Unternehmertums vor allem bei jungen Menschen bedarf;

3.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten für die Qualifizierung im Bereich der Wirtschaft, der Unternehmensführung und des Erwerbs sozialer Kompetenzen zuständig sind und dass Qualifizierungsprogramme häufig zielgerichteter und kosteneffektiver durchgeführt werden können, wenn sie in lokale und nationale Strukturen eingebettet sind; ist der Auffassung, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich insbesondere durch Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Praktiken im Rahmen von Initiativen der EU sinnvoll ergänzt werden könnten und sollten;

4.  betont, dass Anreize für Arbeitgeber geschaffen werden müssen, die Menschen mit geringen oder gar keinen Qualifikationen (einschließlich Roma) eine Ausbildung und die Chance bieten, praktische Erfahrung unmittelbar am Arbeitsplatz zu sammeln;

5.  ist besorgt darüber, dass angesichts des aktuellen Klimas wirtschaftlicher Unsicherheit immer weniger EU-Bürger eine Selbstständigkeit erwägen; ist der Auffassung, dass die EU und die Mitgliedstaaten ihre abgestimmten Bemühungen dahingehend verstärken sollten, dass die Unternehmenskultur in Europa verbessert wird und dass Möglichkeiten gesucht werden, wie Unternehmertum durch spezifische Maßnahmen und Zielvorgaben wieder attraktiv gemacht werden kann, wobei dies auch für qualifizierte und erfahrene Arbeitnehmer und besonders in Bereichen gelten sollte, die von strategischer Bedeutung für die Union sind; ist beispielsweise der Auffassung, dass eine enge Verbindung zwischen solchen Initiativen und der Arbeit der Kommission im Bereich der Industriepolitik geschaffen werden sollte; ist der Ansicht, dass in diesem Zusammenhang auch Maßnahmen umgesetzt werden sollten, die die Gründung von Unternehmen erleichtern;

6.  nimmt die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen und Initiativen zur unternehmerischen Qualifizierung zur Kenntnis und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip zügig umzusetzen; betont in diesem Zusammenhang die Initiative „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen“ der EU; begrüßt die an die Mitgliedstaaten gerichtete Forderung, die unternehmerische Qualifizierung als Schlüsselkompetenz in die nationalen Programme aufzunehmen;

7.  vertritt die Auffassung, dass Initiativen ergriffen werden sollten, durch die der Nachhaltigkeitsgedanke und Kriterien der sozialen Verantwortung in die unternehmerische Qualifizierung aufgenommen werden, damit angehende Unternehmer in die Lage versetzt werden, ihre Unternehmen so zu führen, dass sie einen positiven Beitrag für die Gesellschaft leisten und gleichzeitig negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt verringert werden;

8.  sieht das Netzwerk der KMU-Beauftragten als potenzielles zentrales Forum für den Austausch bewährter Praktiken und die Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung an;

9.  unterstützt die Zielsetzung der geplanten Einführung der Jugendgarantie und die Bereitschaft, ihr ausreichende Mittel zuzuweisen, da es sich um eine wichtige Maßnahme handelt, durch die die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen unterstützt werden, die Auswirkungen der hohen Jugendarbeitslosigkeit vor allem in besonders schwer von der Krise betroffenen Ländern zu mildern; unterstreicht die Bedeutung der vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums und der unternehmerischen Qualifizierung, da sie auf die Schaffung nachhaltiger Beschäftigung abzielen und kaum Mitnahmeeffekte mit sich bringen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitere Maßnahmen wie beispielsweise Steuererleichterungen zu prüfen, um KMU zur Einstellung junger Menschen anzuhalten;

10.  fordert die Kommission auf, die Begleitung, Beratung und Unterstützung von Unternehmen, insbesondere von Kleinstunternehmen, durch zwischengeschaltete Stellen weiter auszubauen und Programme aufzulegen, in deren Rahmen die Beratung und Unterstützung durch ältere Unternehmer gefördert werden, die motiviert sind, für Jungunternehmer, die ein Unternehmen gründen oder von der Krise geschwächte Unternehmen übernehmen wollen, als Mentor oder Tutor zu fungieren und sie mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung zu unterstützen;

11.  fordert die Kommission auf, die Bildung von Clustern wie Unternehmensnetzwerken und ‑zusammenschlüssen zu fördern, die dazu beitragen, dass sich die Unternehmen Wettbewerbsvorteile verschaffen, Nutzen aus der gemeinsamen Verwaltung der personellen Ressourcen ziehen und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern;

12.  weist darauf hin, dass kleine und mittlere Unternehmen, die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) nutzen, zwei- bis dreimal schneller wachsen; fordert die Kommission daher auf, Maßnahmen zu fördern, durch die Unternehmer in die Lage versetzt werden, alle Möglichkeiten des digitalen Binnenmarkts auszuschöpfen;

13.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Programm Erasmus für Jungunternehmer zu erweitern und erforderlichenfalls mehr nationale Kontaktstellen einzurichten; schlägt vor, verstärkt auf die bestehenden Strukturen des Enterprise Europe Network zurückzugreifen; ist der Auffassung, dass 10 000 Austauschvorgänge jährlich stattfinden sollten und dass bis zur Verwirklichung dieses Ziels eine Steigerungsrate von mindestens 10 % pro Jahr angestrebt werden sollte;

14.  sieht großes Potential im weiteren Ausbau des Leonardo-Austauschprogramms für Auszubildende und betont die Notwendigkeit von sogenannten „zwischengeschalteten Stellen“, die KMU bei der organisatorischen Abwicklung (z. B. der Suche nach geeigneten Partnern im Ausland, nach Räumlichkeiten usw.) unterstützen; betont das unternehmerische Potenzial einer dualen Ausbildung (Lehre) für Hochschulabgänger;

15.  schlägt vor, die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, zusätzliche Mittel aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und aus dem Europäischen Sozialfonds zu beantragen, sofern diese Mittel für kurzfristige Maßnahmen wie beispielsweise die Unterstützung und Beratung bei Unternehmensgründungen und Transfers und nicht zur Rechtfertigung weiterer Unternehmensverlagerungen verwendet werden;

16.  schlägt vor, die bestehenden und künftigen Instrumente zur Förderung des Unternehmertums stärker aufeinander abzustimmen, um auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Anreize und Synergien zu schaffen;

17.  erwartet, dass die nächste Kommission die Förderung des Unternehmertums und der unternehmerischen Qualifizierung zu einem zentralen Thema im Rahmen ihrer Zuständigkeiten macht und eine europäische Partnerschaft ins Leben ruft, bei der sich die Mitgliedstaaten an ihren Fortschritten unter anderem anhand folgender Kriterien messen lassen:

   a) die Aufnahme der unternehmerischen Qualifizierung in die nationalen Schullehrpläne, wobei insbesondere praxisnahe Elemente wie beispielsweise Projekte wie „Unternehmen in der Schule“ oder verbindliche Praktika vor dem Abschluss der weiterführenden Schule vorzusehen sind;
   b) die Höhe der für die Förderung der unternehmerischen Qualifizierung aus dem Strukturfonds abgerufenen Mittel,
   c) die Anzahl der Teilnehmer an im Rahmen der Jugendgarantie durchgeführten Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums oder an Mobilitätsprogrammen für angehende und vor allem junge Unternehmer;
   d) die Anzahl der Menschen, die nach dem Durchlaufen dieser Maßnahmen ein Unternehmen gründen möchten;

18.  fordert die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich nationale, regionale und lokale Strategien zur Aufnahme unternehmerischer Qualifizierung in die Lehrpläne (Primär- und Sekundarstufe, Berufs-, Hochschul- und Erwachsenenbildung) zu ergreifen; erwartet, dass sich diese Strategien auf alle Unternehmensformen sowie auf die sozialen und ökologischen Auswirkungen des Unternehmertums erstrecken; unterstreicht die Bedeutung praxisorientierter und interaktiver Elemente der sozialen, wirtschaftlichen und unternehmerischen Qualifizierung;

19.  vertritt die Auffassung, dass berufliche Bildung vor allem Arbeitslosen die Fähigkeiten, das Wissen und die Kompetenzen, die auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden, vermitteln und sie dadurch individuell bei der Suche nach einem Arbeitsplatz unterstützen kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Angebot an Maßnahmen der beruflichen Bildung in ganz Europa zu verstärken, um die Transparenz, Anerkennung und Qualität von Kompetenzen und Qualifikationen zu verbessern und somit die Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmern zu fördern;

20.  betont, dass Kenntnisse über die Funktionsweise der Märkte, der Wirtschaft und der Finanzsysteme unabdingbar für eine gute Unternehmensführung sind und daher auch in die nationalen Grundbildungssysteme sowie in die EU-Qualifizierungsprogramme einbezogen werden sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedsstaaten auf, die Vermittlung von Finanzwissen unverzüglich in ihre Ausbildungsprogramme aufzunehmen;

21.  verweist auf die große Bedeutung von Berufsausbildungen in Branchen mit guten Zukunftsaussichten, da dadurch junge Menschen den wichtigen Schritt von der Ausbildung in das Berufsleben machen können;

22.  begrüßt das Konzept der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC), das mit seinem auf das Unternehmertum ausgerichteten Schwerpunkt durch die Integration der einzelnen Komponenten des Wissensdreiecks aus Forschung, Hochschulbildung und Innovation eine treibende Kraft für Innovationen im Bereich zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen und damit ein wichtiges Instrument für die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung in Europa ist; betont aus diesem Grund, dass alle Wissens- und Innovationsgemeinschaften das Unternehmertum in ihren Strukturen und ihren Konzepten für Forschung, Innovation sowie Ausbildung verankern sollten; weist darauf hin, dass die Wissens- und Innovationsgemeinschaften bewährte Methoden in Bezug auf den Einsatz von innovativen Qualifizierungskonzepten und ‑technologien integrieren und austauschen sollten; empfiehlt außerdem die Durchführung einer längerfristigen Bewertung der Einrichtung einer Wissens- und Innovationsgemeinschaft, die diese innovativen Qualifizierungskonzepte mit einem besonderen Schwerpunkt auf unternehmerische Qualifizierung ausbaut;

II.Unternehmerisches Umfeld und Rahmenbedingungen

23.  fordert, dass sich die Kommission und die EIB-Gruppe um eine bessere Kommunikation bemühen, um in Zusammenarbeit mit den KMU-Verbänden die Finanzierungsmöglichkeiten bei den KMU bekannter zu machen;

24.  betont, dass für Unternehmensgründungen unbedingt flexible Finanzierungsalternativen zur Verfügung stehen müssen; unterstreicht, dass die steuerliche Diskriminierung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital beseitigt werden muss und ein Beteiligungsfreibetrag eingeräumt werden sollte; betont, dass auf eine sichere Kreditversorgung zu achten ist, da Bankkredite eine der wichtigsten Finanzierungsformen für KMU darstellen, und dass darüber hinaus eine Stärkung der Beteiligungsfinanzierung durch bessere Rahmenbedingungen für Private Equity und Risikokapital einschließlich der Unterstützung von Mittelstandfonds und „Crowd Investment“ ohne teure Prospektkosten anzustreben ist; fordert die Einführung eines Freibetrags für Beteiligungen privater Investoren;

25.  bekräftigt, dass der Verwaltungsaufwand nach wie vor als eines der wichtigsten Hindernisse für die Gründung oder Fortführung eines Unternehmens gilt; besteht darauf, dass der Abbau von unnötigem Verwaltungsaufwand weiterhin ganz oben auf der politischen Agenda steht, und erwartet von der nächsten Kommission konkrete politische und operative Vorschläge für die Zeit bis 2020 im Rahmen der Prioritäten des Small Business Act, die konkrete quantitative Zielvorgaben enthalten können (z. B. Reduzierung des Verwaltungsaufwands durch EU-Regelungen um 25 % bis 2020);

26.  begrüßt die von der Kommission für diesen Aktionsschwerpunkt vorgeschlagenen Maßnahmen und verweist auf entsprechende Hinweise des Europäischen Parlaments in den Entschließungen vom 23. Oktober 2012 mit dem Titel „KMU: Wettbewerbsfähigkeit und unternehmerische Möglichkeiten“(1) und vom 5. Februar 2013 mit dem Titel „Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU“(2);

27.  begrüßt die erneute Aufforderung der Mitgliedstaaten durch die Kommission, den zur Unternehmensgründung erforderlichen finanziellen und zeitlichen Aufwand zu verringern; verweist auf die unzureichenden Fortschritte seit dem Small Business Act und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre diesbezüglichen Anstrengungen zu verstärken;

28.  betont, dass ein unternehmensfreundliches Umfeld mithilfe von geeigneten Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen geschaffen und dabei die unterschiedlichen Unternehmensmodelle, wie etwa Familienbetriebe, genossenschaftliche Betriebe und andere, berücksichtigt werden sollten;

29.  weist darauf hin, dass die Unterstützungsmaßnahmen der EU für KMU nach wie vor unausgewogen sind und dass viele Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften die Besonderheiten kleiner Unternehmen noch immer nicht berücksichtigen;

30.  betont, dass die Finanzierung eines der Haupthindernisse für die Entwicklung von KMU bleibt; fordert die Kommission auf, umfassend zu prüfen, ob die sich an KMU richtenden Finanzierungsinstrumente wie beispielsweise das Mikrofinanzierungsinstrument PROGRESS tatsächlich die Finanzierung von KMU erleichtern, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Finanzinstitute einiger Mitgliedstaaten übermäßig strenge Bedingungen für die Kreditgewährung an KMU stellen;

31.  begrüßt die Bemühungen der Kommission, den Mitgliedstaaten Hilfestellung dabei zu leisten, ihre steuerlichen und administrativen Regelungen für Unternehmensübertragungen zu verbessern; hält es für notwendig, die steuerliche Behandlung innovativer Finanzierungsformen wie Konzernfinanzierungen, Risikokapitalfinanzierungen und Business-Angel-Finanzierungen zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, Unternehmensübertragungen stärker durch Finanzinstrumente auf einzelstaatlicher Ebene mittels Anleihebürgschaften und anderer Finanzierungsformen, beispielsweise der Konzernfinanzierung oder Business-Angel-Finanzierung, zu unterstützen, und begrüßt, dass die Kommission einen Schwerpunkt auf Plattformen für „Crowdfunding“ legt; ist der Überzeugung, dass Unternehmensübertragungen auch durch geeignete Schulungsinitiativen zur Vermittlung von Managementfertigkeiten erleichtert werden sollten, beispielsweise wenn Unternehmen an Mitarbeiter übertragen werden;

32.  stellt fest, dass komplizierte Umsatzsteuerregelungen schon lange einer der Hauptgründe sind, aus denen Unternehmer das Potenzial des Binnenmarkts nicht ausschöpfen können; fordert die Kommission auf, die angekündigten Vorschläge zur Anpassung der Umsatzsteuervorschriften und zur Senkung der Kosten, die durch die Einhaltung dieser Vorschriften entstehen, durch Einführung einer einzigen Umsatzsteuererklärung umgehend vorzulegen, damit sie noch in der laufenden Wahlperiode verabschiedet werden können;

33.  sieht in den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands (der möglicherweise zum Teil aus einem unnötigen oder unverhältnismäßigen Aufwand aufgrund der Rechtsvorschriften besteht) und des bürokratischen Aufwands eine Ergänzung der Grundsätze des Small Business Act; bedauert, dass wichtige Initiativen nicht im Aktionsplan erwähnt werden, wie etwa Maßnahmen zur Durchsetzung des KMU-Tests auf nationaler Ebene, die künftige Rolle der Hochrangigen Gruppe für den Bürokratieabbau oder die Schaffung eines jährlichen Anzeigers für den Verwaltungsaufwand in der EU und den Mitgliedstaaten; fordert die Kommission auf, unter Federführung ihres KMU-Beauftragten einen Zeitplan für die Überarbeitung der zehn EU-Maßnahmen aufzustellen, die den meisten Verwaltungsaufwand mit sich bringen, um so unnötigen oder übermäßigen Aufwand zu reduzieren; bekräftigt, dass durch eine solche Reduzierung keinesfalls die zentralen sozialen und ökologischen Standards untergraben werden dürfen;

34.  fordert die Mitgliedstaaten auf, neu gegründeten Unternehmen Schonfrist für die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Schonfrist für alle Steuervorauszahlungen zu gewähren, sodass die Unternehmen in den ersten Jahren nur auf die tatsächlich erwirtschafteten Gewinne Steuern zahlen; weist nachdrücklich darauf hin, dass das System völlig transparent sein muss, um Missbrauch auszuschließen;

35.  unterstreicht die Bedeutung des Wissenstransfers zwischen Wissenszentren, etwa Forschungseinrichtungen und Exzellenzzentren, und KMU für deren Erfolg; betont, dass der Prozess der praktischen Umsetzung von Wissen und die Vorteile für erfolgreiche Unternehmenscluster eindeutig festzulegen sind;

36.  unterstützt die erklärte Absicht der Kommission, bei redlichen Insolvenzen eine zweite Chance zu gewähren und den Verwaltungsaufwand für Unternehmer zu verringern;

37.  unterstreicht die Bedeutung der freien Berufe für das Unternehmertum in Europa; begrüßt die Ankündigung der Kommission, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die Besonderheiten und Bedürfnisse der freien Berufe untersucht; fordert die Kommission auf, die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe bei Folgenabschätzungen für Legislativvorschläge und bei der Überwachung der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Small Business Act zu berücksichtigen; ist der Auffassung, dass aus dieser Arbeit eine europäische Charta der freien Berufe entstehen könnte;

38.  hebt hervor, dass es wichtig ist, generell Innovationskompetenzen zu entwickeln und sowohl in neuen als auch in bereits bestehenden Unternehmen die Innovationsfähigkeit von Arbeitnehmern zu fördern; hebt außerdem hervor, dass die unternehmerisch erfolgreichsten Firmen oft Ausgliederungen aus bestehenden Unternehmen sind, in denen die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, ihre Ideen in einem gesicherten und gut ausgestatteten Umfeld zur Reife zu bringen; betont darüber hinaus, dass zahlreiche Unternehmer Facharbeiter oder ungelernte Arbeiter sind und somit eine Tätigkeit als Unternehmer nicht nur für Akademiker in Frage kommt; weist darauf hin, dass auch die praxisorientierte berufliche Bildung eine wichtige Rolle bei den Bemühungen zur Förderung der Unternehmer- und Innovationstätigkeit spielt;

39.  hebt hervor, dass Anreize für Beschäftigte geschaffen werden müssen, in Teilzeit ein eigenes Unternehmen zu gründen;

40.  fordert die Anwendung der Flexibilitätsbestimmungen im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME), insbesondere für die Finanzinstrumente; besteht darauf, dass im MFR die Programme für Mikrofinanzierungen (z. B. das europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung und die Gemeinsame Aktion zur Förderung von Kleinstkreditinstituten in Europa JASMINE) fortgeführt werden;

41.  betont, dass für Neugründungen und KMU unbedingt flexible Finanzierungsalternativen zur Verfügung stehen müssen, damit sie sich leichter finanzieren können; weist darauf hin, dass für die verschiedenen Unternehmensarten unterschiedliche Kombinationen von Fremd- und Eigenkapital sowie hybriden Finanzierungen zweckmäßig sein können, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die steuerliche Diskriminierung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital abzuschaffen und einen Beteiligungsfreibetrag bei Investitionen in die Realwirtschaft zu erwägen, um nachhaltiges Wachstum zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen; fordert die Kommission auf zu untersuchen, welche Vorteile die Verbriefung von Mikrokrediten mit sich bringt;

42.  fordert die Mitgliedstaaten auf, öffentliche Beschaffungsverträge in einzelne Lose aufzuteilen, um KMU die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern, beispielsweise durch die Aufnahme des Grundsatzes „Anwenden oder Begründen“ in ihre Rechtsvorschriften zum öffentlichen Beschaffungswesen;

43.  bedauert, dass in einigen Mitgliedstaaten weiterhin hohe Anforderungen für Unternehmensgründungen gelten; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die Zeit, die bis zur Erteilung von Konzessionen und anderen Genehmigungen, die für die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit erforderlich sind, vergeht, auf einen Monat verkürzen;

44.  betont, dass Absolventen, die im Verlauf ihrer Ausbildung an speziellen Kursen für Existenzgründer teilgenommen haben, besondere Gründungsleistungen erhalten müssen;

45.  fordert die Mitgliedstaaten auf, zentrale Anlaufstellen zu gründen, in denen alle Unterstützungsleistungen für Unternehmen zusammengefasst werden, unter anderem im Bereich der Finanzierung aus verschiedenen Quellen, der Beratung bei Unternehmensgründungen und der Information über Geschäftsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der EU;

46.  fordert die Mitgliedstaaten auf, einen ausgewogenen Ansatz bezüglich Tilgungsfristen und Schuldenregulierung in ihre nationalen Rechtsvorschriften aufzunehmen, damit Unternehmer nach einer redlichen Insolvenz eine zweite Chance erhalten und die Risiken für Kreditgeber verringert werden;

III.Unternehmer als Vorbilder und Ansprache besonderer Zielgruppen

47.  unterstützt die Einführung eines europaweiten Tages des Unternehmertums, der möglichst medienwirksam unternehmerische Erfolgsgeschichten in Szene setzen sollte; vertritt die Auffassung, dass vor allem Beispiele von Unternehmern in den Mittelpunkt gerückt werden sollten, die in der Lage sind, einen wirtschaftlichen Mehrwert zu erzeugen, und dabei die zentralen Anforderungen der EU an Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung beachten; regt an, dass sich Schulen und Ausbildungseinrichtungen in Form von Treffen mit Unternehmern und Besuchen in Unternehmen an dieser Veranstaltung beteiligen;

48.  betont das große Potenzial von Frauen als Unternehmerinnen und fordert die Kommission auf, belastbares Datenmaterial vorzulegen, um die bestehenden Rechtsvorschriften genauer bewerten und mögliche Hindernisse für Unternehmerinnen besser beseitigen zu können;

49.  verweist nachdrücklich auf das Potenzial von Genossenschaften und sozialwirtschaftlichen Unternehmen als Instrumente zur Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für Jugendliche, da sie eine wichtige Rolle für die nachhaltige lokale Entwicklung nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in sozialer und beschäftigungsspezifischer Hinsicht spielen;

50.  betont, dass Informations- und Kommunikationstechnologien für die unternehmerische Tätigkeit von entscheidender Bedeutung sind, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Programme für die Qualifizierung im IKT-Bereich, insbesondere für junge Menschen und Frauen, zu entwickeln und zu fördern;

51.  vertritt die Auffassung, dass andere im Unternehmerumfeld unterrepräsentierte Gruppen, wie etwa Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Migranten, besondere Beachtung finden müssen;

52.  vertritt die Überzeugung, dass aufgrund der demografischen Herausforderungen eine breiter angelegte Strategie erforderlich ist, die nicht nur auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtet ist, sondern auch neuen und sich abzeichnenden Bedürfnissen auf dem europäischen Arbeitsmarkt Rechnung trägt; vertritt die Überzeugung, dass in diesem Zusammenhang die Mobilität der Arbeitnehmer in der EU, auch von Forschern und anderen Fachkräften, weiter gefördert werden muss, damit im Binnenmarkt der EU ein Europa ohne Grenzen verwirklicht werden kann;

53.  betont, dass die mangelnde Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse ein wesentliches Hindernis für Migranten bei der Unternehmensgründung darstellt; fordert daher eine zügige Einigung bei der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen;

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54.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte P7_TA(2012)0387.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0036.

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