Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Dezember 2013 zur Raumfahrtindustriepolitik der EU – Entfaltung des Wachstumspotenzials im Raumfahrtsektor (2013/2092(INI))
Das Europäische Parlament,
— unter Hinweis auf Titel XIX Artikel 189 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der sich auf die Politik in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt bezieht und in dem es insbesondere heißt, dass die Union zur Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts, der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der Durchführung ihrer Politik eine europäische Raumfahrtpolitik ausarbeitet,
— in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 28. Februar 2013 mit dem Titel „Raumfahrtindustriepolitik der EU“ (COM(2013)0108),
— in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),
— in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2010 mit dem Titel „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung – Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit“ (COM(2010)0614),
— unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Oktober 2012 mit dem Titel „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung“ (COM(2012)0582),
— unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. April 2011 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union im Dienst der Bürgerinnen und Bürger“ (COM(2011)0152),
— unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. November 2012 mit dem Titel „Herstellung zweckdienlicher Verbindungen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Weltraumorganisation“ (COM(2012)0671),
— unter Hinweis auf den Beschluss 2004/578/EG des Rates vom 29. April 2004 über den Abschluss des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Weltraumorganisation(1),
— unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Oktober 2010, vom 31. Mai 2011, vom 2. Dezember 2011 sowie vom 30. Mai 2013,
— unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2012 zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union zum Nutzen der Bürger(2),
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
— in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7‑0338/2013),
A. in der Erwägung, dass Artikel 189 AEUV der Europäischen Union ausdrücklich die Aufgabe zuweist, zur Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts, der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der Durchführung ihrer Politik eine Raumfahrtpolitik auszuarbeiten;
B. in der Erwägung, dass angesichts der zunehmenden Konkurrenz durch neue Raumfahrtnationen wie China und Indien das politische Gewicht der EU-Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene nicht mehr ausreichend ist, um den künftigen Herausforderungen in diesem Sektor zu begegnen;
C. in der Erwägung, dass die Raumfahrtpolitik ein Schlüsselelement der Strategie Europa 2020 ist;
D. in der Erwägung, dass unzählige der Dienste, auf welche die Bürgerinnen und Bürger im täglichen Leben zurückgreifen, mittelbar oder unmittelbar von der Raumfahrt abhängen, z. B. Fernsehen, Hochgeschwindigkeitsinternet, Navigationssysteme oder das europaweit automatische Notrufsystem eCall;
E. in der Erwägung, dass die europäische Raumfahrtindustrie jährlich einen konsolidierten Umsatz von 6,5 Milliarden Euro generiert und 34 500 hochqualifizierte Beschäftigte zählt; in der Erwägung, dass in einer Zeit der wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Bedeutung dieser Industrie mit ihrem hohen Potenzial für Wachstum, Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen mit hoher Wertschöpfung stärker hervorgehoben werden muss;
F. in der Erwägung, dass es derzeit immer noch eine unzureichende Koordinierung der Maßnahmen auf dem Gebiet der Raumfahrtpolitik zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und der ESA gibt und es dadurch zu Doppelungen von Strukturen gekommen ist und Synergieeffekte nicht ausreichend genutzt werden können; betont, dass die Einrichtung eines klaren Governance‑Rahmens für die Raumfahrt enorme Effizienzgewinne ermöglichen würde;
G. in der Erwägung, dass die ESA als zwischenstaatliche Organisation keine formelle Beziehung zum Europäischen Parlament hat und ihr somit die unmittelbare Rückkoppelung zu den Bürgern fehlt, die ansonsten in allen Bereichen der Politik der Union gegeben ist;
H. in der Erwägung, dass es sich bei der Raumfahrtindustrie um eine investitionsintensive Industrie mit ungewöhnlich langen Entwicklungszyklen handelt und daher Planungssicherheit eine entscheidende Rolle für die Raumfahrtindustrie spielt; in der Erwägung, dass ein stabiler Ordnungsrahmen und ein klarer Governance-Rahmen die dadurch entstehende Sichtbarkeit erheblich erhöhen würden;
I. in der Erwägung, dass der Betrieb eines europäischen Trägersystems einen Beitrag zur Sicherung eines unabhängigen Zugangs zum Weltraum leisten kann;
J. in der Erwägung, dass die EU derzeit vom nicht-europäischen militärischen GNSS abhängig ist und Galileo unter ziviler Kontrolle konzipiert und entwickelt wurde und auch unter ziviler Kontrolle bleiben wird;
K. in der Erwägung, dass für den europäischen Raumfahrtsektor kommerzielle Verkäufe eine wesentlich bedeutendere Rolle spielen als für seine internationalen Hauptkonkurrenten;
L. in der Erwägung, dass satellitengestützte Dienstleistungen bei der Bereitstellung von Informationen für die Wachstumssektoren der digitalen Gesellschaft eine bedeutende Rolle spielen und dazu beitragen, die Ziele der Digitalen Agenda der EU zu erreichen;
M. in der Erwägung, dass der Markt für Satellitennavigations- und Erdbeobachtungsdienste in zehn Jahren nach Schätzungen von Experten ein Volumen von 300 Milliarden US-Dollar erreichen könnte und dass bereits heute in den westlichen Mitgliedstaaten der EU 6 %–7 % des BIP von der Satellitennavigation abhängen;
N. in der Erwägung, dass die internationale Abstimmung der Spektrumsnutzungen aufgrund der steigenden Nachfrage der drahtlosen Kommunikationsmöglichkeiten und der physikalischen Eigenschaften der Wellenausbreitung und der damit in Zusammenhang stehenden Knappheit an Funkfrequenzen zunehmend an Bedeutung gewinnt;
Raumfahrtpolitik europäisch ausrichten
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission über eine Raumfahrtindustriepolitik der EU; ist der Auffassung, dass die Kommission sich auf einige wenige in der Mitteilung genannten Maßnahmen für die Raumfahrtindustriepolitik konzentrieren sollte, um eine tatsächliche Entfaltung des Wachstumspotenzials im Raumfahrtsektor zu erreichen;
2. betont, dass alle Akteure, die an der Governance der künftigen EU-Raumfahrtpolitik beteiligt sind, wie die Kommission, die Agentur für das Europäische GNSS, die ESA, die nationalen Agenturen und die Fachagenturen, beispielsweise Eumetsat, miteinander vernetzt sein und langfristig tätig werden müssen;
3. ist der Ansicht, dass die nationalen Agenturen diesbezüglich konkrete Vorschläge vorlegen könnten, damit die Kommission die Beiträge aus den Mitgliedstaaten durchgängig berücksichtigen und eine Vision der EU formulieren kann;
4. betont, dass die Kommission möglichst rasch einen klaren Fahrplan für GMES/Kopernikus und für die Entwicklung und Stationierung der einzelnen Satelliten-Sentinels sowie den vorgeschlagenen rechtlichen und operativen Rahmen für dieses komplexe System vorlegen muss;
5. unterstützt die Kommission in ihrem Vorhaben, Maßnahmen zur Einrichtung eines kohärenten EU-Regelungsrahmens für die Raumfahrt zu ergreifen; befürwortet die Entstehung eines echten EU-Binnenmarktes für Raumfahrtprodukte und weltraumgestützte Dienstleistungen; sieht es als notwendig an, die Politik zu gestalten und zu entwickeln, ohne dass sich ihre Umsetzung nachteilig auf die Bedingungen auf dem freien Markt auswirkt oder diese verzerrt; betrachtet die Wettbewerbsneutralität und die Transparenz als zwei wichtige Eckpfeiler der Ausgestaltung einer europäischen Raumfahrtpolitik;
6. stellt fest, dass es bislang noch keinen horizontalen Ansatz seitens der Kommission gibt, die Raumfahrtpolitik und ihre Ziele in die verschiedenen Politikbereichen der Union zu integrieren; fordert die Kommission auf, dies künftig zu tun, indem sie die Raumfahrtpolitik auch in Politikbereichen wie beispielsweise Telekommunikation, Verkehr, Umwelt, Landwirtschaft, Sicherheit und Kultur berücksichtigt;
7. begrüßt die Erklärung der Kommission, dass weltraumgestützte Telekommunikation, Navigation und Erdbeobachtung der EU strategisch wichtige Erkenntnisse liefern, auf die sie sich innerhalb ihrer Außenbeziehungen in den Bereichen Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe stützen kann;
8. fordert die Kommission auf, die folgenden Themenfelder prioritär zu behandeln: institutionelle Fragen, Galileo und Kopernikus, die Raumfahrtindustrie als Wachstumsmotor und Beschäftigungsinstrument, Abschätzung der Folgen von Raumfahrtaktivitäten, unabhängiger Zugang zum Weltraum, die Rolle von Forschung und Entwicklung, Satellitenkommunikation, Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum, und Weltraummüll;
9. schließt sich der Auffassung der Kommission an, dass viele Bestandteile von Raumfahrtsystemen militärische oder Güter mit doppeltem Verwendungszweck sind und daher der Richtlinie 2009/43/EG vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern(3) in der durch die Richtlinie 2012/47/EU vom 14. Dezember 2012 in Bezug auf die Liste der Verteidigungsgüter geänderten Fassung, der Verordnung des Rates (EG) Nr. 428/2009 vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck(4), oder dem Gemeinsamen Standpunkt über Waffenausfuhren unterliegen; begrüßt den in der Mitteilung formulierten Vorschlag, dass dem Parlament bis Ende 2013 ein förmlicher Bericht über das Ausfuhrkontrollsystem für Güter mit doppeltem Verwendungszweck vorgelegt werden soll; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Arbeitsgruppe „Ausfuhr konventioneller Waffen“ des Rates der EU (COARM) auf, zu präzisieren, welcher Regelungsrahmen für welche Kategorie von Gütern und Technologien gelten soll;
Institutionelle Fragen
10. erkennt die Erfolge an, welche die ESA für Europa in den vergangenen Jahrzehnten in der Raumfahrt erzielt hat, und legt den Mitgliedstaaten, die noch nicht Mitglied der ESA sind, nahe, einen Beitritt und eine verstärkte Zusammenarbeit in Erwägung zu ziehen; stellt jedoch fest, dass eine verstärkte operative Effizienz sowie politische Koordinierung und Verantwortlichkeit auf lange Sicht nur erreicht werden können, wenn sich die ESA und die EU im Rahmen ihrer Zusammenarbeit annähern, um unter anderem Doppelarbeit und Überschneidungen zu vermeiden; fordert die Kommission auf, genauestens zu prüfen, ob die ESA beispielsweise in Zukunft als zwischenstaatliche Organisation in Governance‑Strukturen der Union eingebunden werden kann, wobei die Umwandlung der ESA in eine europäische Agentur als nicht zielführend empfunden wird;
11. befürwortet, dass in der Zwischenzeit die EU in engster Zusammenarbeit mit der ESA die Raumfahrtpolitik und ‑programme der Mitgliedstaaten stärker koordinieren sollte, um zu einem echten europäischen Ansatz zu gelangen, wobei jedoch dafür gesorgt werden muss, dass die Interessen der ESA und ihrer Mitgliedstaaten gewahrt bleiben; stellt fest, dass die Raumfahrtindustrie nur mit einem europäischen Ansatz in die Lage versetzt werden kann, wettbewerbsfähig zu werden und auch zu bleiben;
12. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die ESA auf, eine Art Koordinierungsgruppe einzurichten, deren Mitglieder in regelmäßigen Treffen die Strategien und Maßnahmen auf dem Gebiet der Raumfahrt aufeinander abstimmen, um Doppelstrukturen zu vermeiden und einen gemeinsamen Ansatz in Bezug auf internationale Angelegenheiten und Gremien zu entwickeln;
13. weist darauf hin, dass die zunehmende militärische Nutzung von Raumfahrtressourcen nicht die Schmälerung und Einschränkung der zivilen Nutzung und möglicher künftiger ziviler Anwendungen zur Folge haben darf; fordert die Mitgliedstaaten und die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, eine Überprüfung des veralteten Weltraumvertrags von 1967 bzw. die Erarbeitung eines neuen Regelungsrahmens einzuleiten, mit dem den technologischen Fortschritten seit den 1960er Jahren Rechnung getragen wird;
Galileo und Kopernikus (GMES)
14. hebt hervor, dass die Fertigstellung von Galileo und die Fortführung von Kopernikus als Flaggschiffe der europäischen Raumfahrtpolitik oberste Priorität haben müssen, damit die ersten Galileo-Dienste im Jahr 2014 auch tatsächlich für die Bürger freigeschaltet werden können;
15. betont, dass EGNOS das erste operative europäische GNSS-Programm ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verwendung von EGNOS in verschiedenen Bereichen, etwa im Verkehr, zu fördern und umzusetzen;
16. bedauert, dass es in der Vergangenheit beim Aufbau des europäischen Satellitennavigationsprogramms Galileo zu Verzögerungen gekommen ist; begrüßt, dass in der Zwischenzeit vier Satelliten in die Erdumlaufbahn gebracht wurden; betont, dass die Vorteile und der Nutzen von Galileo im Speziellen und einer europäischen Raumfahrtindustrie im Allgemeinen der Gesellschaft besser kommuniziert werden müssen, und fordert die Kommission auf, bei künftigen Starts von Galileo-Satelliten in den EU-Hauptstädten öffentlichkeitswirksame Veranstaltung durchzuführen, um für Galileo und seine Anwendungsmöglichkeiten zu werben;
17. betont, dass die EU die Bevölkerung informieren, künftige Ingenieure gewinnen, Informationen über die EU-Satellitennavigation verbreiten und eine Reihe von Anreizen für alle Nutzer für die Verwendung der im Rahmen von Galileo und EGNOS entwickelten Technologie vorschlagen muss;
18. ist davon überzeugt, dass die angestrebte volle Einsatzfähigkeit, die auf einer Konstellation von 27 Satelliten, einer geeigneten Anzahl von Ersatzsatelliten und einer angemessenen Bodeninfrastruktur beruht, eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass Galileo seinen Mehrwert insbesondere in Bezug auf hohe Präzision und ununterbrochene Dienstleistung erzielt und damit für Wirtschaft und Gesellschaft viele Vorteile bringt;
19. bedauert, dass das EGNOS-System derzeit nicht das gesamte Hoheitsgebiet EU abdeckt, und fordert, das EGNOS-System auf Süd‑, Ost- und Südosteuropa zu erweitern, damit es in ganz Europa genutzt werden kann;
20. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Parlament über Pläne zu informieren, die vorsehen, das Kopernikus-Programm und den öffentlich-staatlichen Dienst des Galileo-Programms zur Unterstützung von GSVP-Missionen heranzuziehen;
Die Raumfahrtindustrie als Wachstumsmotor und Beschäftigungsinstrument
21. stellt fest, dass nicht nur, aber insbesondere KMU eine Art Anschubfinanzierung seitens öffentlicher Stellen benötigen, damit ihnen ausreichend finanzielle Mittel für langfristige Investitionen in Forschung und Entwicklung zur Verfügung stehen; ist davon überzeugt, dass durch eine öffentliche Finanzierung und das Vorhandensein von öffentlichen Abnehmern für Produkte und Dienstleistungen der Weltraumindustrie Innovationen angeregt und so Wachstum generiert und Arbeitsplätze geschaffen werden können;
22. bekräftigt, dass die EU nicht die Chance verpassen darf, einen der Satellitennavigation nachgelagerten Markt zu entwickeln, und betont, dass ein Aktionsplan für die Agentur für das Europäische GNSS erforderlich ist, um den GNSS-Markt zu erweitern, der für die Zukunft der Wirtschaft in der EU von entscheidender Bedeutung ist;
23. weist darauf hin, dass neue Anwendungen der Satellitennavigation die Sicherheit, Effizienz und Zuverlässigkeit in Sektoren wie Luftfahrt, Schifffahrt, Straßenverkehr und Landwirtschaft, Verkehrssicherheit, Gebührenerfassung, Verkehrsmanagement und Parkraumbewirtschaftung, Flottenmanagement, Notrufe, Verfolgung und Ortung von Gütern, Online‑Buchungen, Sicherheit der Schifffahrt, digitale Fahrtenschreiber, Tiertransporte und nachhaltige Landnutzung verbessern können;
24. nimmt die in der Mitteilung aufgeführte Tatsache zur Kenntnis, dass derzeit 60 % der elektronischen Ausrüstung an Bord europäischer Satelliten aus den Vereinigten Staaten eingeführt werden; fordert vor diesem Hintergrund eine Initiative, um Möglichkeiten zu suchen, wie sensible oder personenbezogene Daten geschützt werden können, und wie das aktuelle Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge genutzt werden kann, um nach Möglichkeit dafür zu sorgen, dass der Erwerb von Weltrauminfrastruktur von den Mitgliedstaaten als weitere Triebfeder für das Wachstum des Sektors genutzt wird;
25. fordert die Kommission, die ESA, die EDA und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Technologien zu ermitteln, die im Hinblick auf die Verwirklichung des gemeinsamen Ziels der diesbezüglichen Eigenständigkeit der EU entscheidend sind, und Alternativen auszuarbeiten, die mit geringerer Abhängigkeit von Drittländern verbunden sind; weist erneut auf die Gefahr hin, dass die Vereinigten Staaten im Fall einer Meinungsverschiedenheit die Weltrauminfrastruktureinrichtungen der EU schließen oder blockieren könnten;
26. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize für die europäische Industrie zu schaffen, Bauteile für die Raumfahrt auf europäischer Ebene zu entwickeln, um eine sinkende Abhängigkeit von Importen aus Drittstaaten herbeizuführen;
27. stellt fest, dass Unternehmen der Nicht-Raumfahrtindustrie von Produkten als Ergebnis der Weltraumforschung profitieren können; fordert daher alle Beteiligten auf, einen Austausch zwischen Akteuren der Raumfahrt- und Nicht-Raumfahrtindustrie auszubauen und partnerschaftlich an Technologieentwicklung zu arbeiten, die zu bahnbrechenden Innovationen zum Nutzen der Gesellschaft führen kann; betont, dass die Information über die konkreten Nutzen der Raumfahrtindustrie für den Alltag der Europäer verbessert werden sollte;
28. betont, dass insbesondere der Wirtschaftszweig der weltraumgestützten Dienstleistungen und der Robotik vielfältige Marktchancen vorrangig für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eröffnen;
29. betont, dass autonome und intelligente robotische Systeme Schlüsseltechnologien zur weiteren Erkundung des Weltraums sind; weist vor diesem Hintergrund erneut darauf hin, dass die im Rahmen des Programms Horizont 2020 durch die EU bereitgestellten Finanzmittel effizient und insbesondere für marktnahe Aktivitäten genutzt werden müssen;
30. betont, dass eine ausreichende Verfügbarkeit von hochqualifizierten Beschäftigten eine entscheidende Grundlage für eine wettbewerbsfähige europäische Raumfahrtindustrie ist; appelliert daher an alle beteiligten Akteure, die Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Wirtschaft zu vertiefen und jungen Talenten, vor allem Frauen, nahezulegen, eine Laufbahn in dieser Branche anzustreben (z. B. durch die Schaffung von nationalen Graduierten- und Schulungsprogrammen sowie Wettbewerben, die sich an europäische und außereuropäische Forscher richten); stellt darüber hinaus fest, dass eine Akquise von Talenten aus Drittstaaten unverzichtbar ist (und dass auch europäische Talente zu einer Rückkehr aus Drittstaaten bewegt werden müssen);
Zugang zum Weltraum
31. betont, dass der Zugang zum Weltraum für alle Mitgliedstaaten und kommerzielle Verkäufe für die europäische Raumfahrtindustrie von großer Bedeutung sind; weist jedoch darauf hin, dass der Zugang zu institutionellen Märkten in Drittländern der europäischen Wirtschaft teilweise verschlossen bleibt; betont, dass gleiche Ausgangsbedingungen für die europäische Wirtschaft auf internationaler Ebene von Bedeutung sind; fordert die Kommission vor diesem Hintergrund auf, im Rahmen von Handelsabkommen (z. B. TTIP) für Gegenseitigkeit, Chancengleichheit und faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen;
32. betont, wie wichtig die Entwicklung und der Betrieb europäischer Trägerraketen für einen unabhängigen Zugang zum Weltraum sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, gemeinsam mit der ESA langfristig dafür Sorge zu tragen, ein europäisches Trägerraketensystem sowie einen Raketenstartdienst aufrechtzuerhalten und auszubauen;
33. ist der Auffassung, dass die europäische Weltraumindustrie auf bestehende europäische Weltrauminfrastruktur zurückgreifen sollte, die teilweise durch europäische öffentliche Gelder finanziert wurde;
Die Rolle von Forschung und Entwicklung
34. begrüßt, dass auch im neuen Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 1,5 Milliarden EUR für Forschung und Innovation auf dem Gebiet der Raumfahrt investiert werden sollen; fordert die Kommission darüber hinaus auf, im Rahmen von Horizont 2020 einen Teil der Mittel für die Forschung und Entwicklung von Anwendungen der Satellitenkommunikation zur Verfügung zu stellen;
35. ist der Auffassung, dass insbesondere im Bereich der Forschungsaktivitäten eine stärkere Koordinierung zwischen der EU, der ESA und den Mitgliedstaaten notwendig ist; ruft die drei Akteure dazu auf, einen gemeinsamen „Forschungsfahrplan“ für den Zeitraum bis zum Jahr 2020 zu entwickeln und Prioritäten und Ziele für die Raumfahrtpolitik zu definieren, die gemeinsam erreicht werden sollen, um den beteiligten Akteuren insbesondere in der Wirtschaft Planungssicherheit zu gewährleisten; weist darauf hin, dass die Forschungszusammenarbeit mit Drittländern von Bedeutung ist;
36. betont, dass die Entwicklung von GNSS-Anwendungen und ‑Diensten wesentlich ist, damit die Investition in die Infrastruktur, die Galileo darstellt, umfassend genutzt und das Galileo‑System bis zu seiner vollen Leistungsfähigkeit weiterentwickelt wird; besteht darauf, dass dafür gesorgt wird, dass für Forschung und Entwicklung in Bezug auf GNSS und die entsprechende Umsetzung angemessene Mittel zur Verfügung stehen; bedauert, dass der Mangel an Mitteln, die für Forschung und Innovation im Bereich der auf EGNOS oder Galileo basierenden Anwendungen zur Verfügung stehen, den technologischen Fortschritt und den Ausbau der Kapazitäten der Industrie sowie eine aus ökologischer Sicht wirksame Umsetzung in der Europäischen Union erheblich verlangsamt, und fordert die Kommission folglich auf, Vorkehrungen zu treffen, in deren Rahmen KMU der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert wird;
37. stellt fest, dass die Entwicklung innovativer Anwendungen in Europa durch unterschiedliche Hindernisse gebremst wird; erinnert die Kommission vor diesem Hintergrund daran, dass es einen unerschlossenen Markt für die kommerzielle Verwertung weltraumgestützter Daten gibt, welche durch Erdbeobachtungs- und Satellitenprogramme generiert wurden; fordert die Kommission auf, eine Studie durchzuführen, um diese Hindernisse zu identifizieren (z. B. Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände, Unsicherheit hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienstleistungen, Sicherheits- und datenschutzrechtliche Bedenken, mangelndes Bewusstsein für das Potenzial und fehlende Interoperabilität) und um mögliche Lösungsvorschläge zur Erschließung dieser Märkte zu unterbreiten;
Satellitenkommunikation
38. betont, dass die Satellitenkommunikation eine bedeutende Rolle innerhalb der europäischen Raumfahrtindustrie einnimmt, da Aufträge aus dieser Sparte den Raumfähren und Trägerraketen eine anhaltende Auslastung sichern und damit zum Ziel eines unabhängigen Weltraumzugangs für die EU beitragen; weist vor diesem Hintergrund ebenfalls auf die Rolle unabhängiger Nutzlastkapazitäten hin, die beim Start von gewerblichen Satelliten entstehen (so genannte „hosted payloads“), welche für die Weltraumerprobung neuer Produkte und Technologien genutzt werden können und dadurch dazu beitragen, sowohl die Kosten als auch die Zeit zu reduzieren, die notwendig ist, um neue Dienstleistungen anbieten zu können;
39. betont, dass die Satellitenkommunikation eine effiziente Möglichkeit darstellt, auch diejenigen in Wirtschaft und Gesellschaft mit multimedialen Dienstleistungen zu versorgen, die über erdgebundene Technologien bislang nicht versorgt werden konnten;
40. betont, dass Satellitennetze für die flächendeckende Versorgung der EU mit Breitbandanschlüssen insbesondere in entlegenen Gebieten zur Erfüllung der Ziele der digitalen Agenda der EU beitragen; fordert die Kommission daher auf, dass im Hinblick auf Technologieneutralität das Satelliteninternet angemessen im Technologiemix, der für den Breitbandausbau vorgesehen ist, berücksichtigt wird, beispielsweise in der EU-Kohäsionspolitik;
41. stellt fest, dass die Satellitenkommunikation in Krisensituationen, wie beispielsweise Naturkatastrophen, oder für die Wahrung der inneren Sicherheit eine zunehmend wichtige logistische Funktion gewinnt, da ihre Daten- und Kommunikationsverbindungen in Situationen, in denen keine terrestrische Infrastruktur besteht oder diese zerstört wurde, unverzichtbar sind;
42. fordert die Kommission daher auf, die derzeitige Verfügbarkeit sowie den zukünftigen Bedarf an Funkfrequenzen für die Satellitenkommunikation zu analysieren und bei der nächsten Weltfunkkonferenz dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen der EU sowie die Interessen der Satellitenkommunikationsbranche bei der Zuteilung weltweiter und regionaler Funkfrequenzen angemessen gewahrt werden;
43. ist der Auffassung, dass das Innovationspotenzial auf dem Gebiet der Satellitenkommunikation längst noch nicht ausgeschöpft ist; verweist auf die Möglichkeiten neuester Technologien wie beispielsweise „Laser Communication Terminals“ (LCT) oder auch „High Throughput Satellites“ (HTS), um dem Bedarf nach einem immer stärkeren Datenaustausch mit zunehmend höheren Datenraten gerecht zu werden;
44. betont, dass Europa seinen technologischen Vorsprung in der Satellitenkommunikation nur dann aufrechterhalten kann, wenn die Forschungsanstrengungen in diesem Bereich auf europäischer Ebene fortgesetzt werden;
Weltraummüll
45. betont, dass weltraumgestützte Infrastrukturen das Rückgrat für vielfältige Dienstleistungen bilden, auf die Wirtschaft und Gesellschaft im täglichen Leben zurückgreifen; weist darauf hin, dass der Ausfall dieser Infrastrukturen, beispielsweise durch Zusammenstöße zwischen Satelliten und anderen Weltraumgegenständen oder Weltraummüll, die Sicherheit der Wirtschaftsteilnehmer und Bürger beeinträchtigen könnte;
46. stellt fest, dass Weltraummüll zunehmend zu einem Problem wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, an einer Global Governance für den Weltraum zu arbeiten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten gleichzeitig auf, die Unterzeichnung des durch die EU ausgearbeiteten Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten durch Drittstaaten über alle diplomatischen Kanäle voranzutreiben;
47. ruft die Kommission auf, die schnellstmögliche Einrichtung des Anfang dieses Jahres vorgeschlagenen Programms zur Unterstützung der Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum auf europäischer Ebene zu unterstützen, um eine zunehmende Unabhängigkeit von Institutionen in den Vereinigten Staaten, die Kollisionswarnungen herausgeben, sicherzustellen;
o o o
48. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.