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 Vollständiger Text 
Verfahren : 2012/0202(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0046/2013

Eingereichte Texte :

A7-0046/2013

Aussprachen :

PV 15/04/2013 - 16
CRE 15/04/2013 - 16

Abstimmungen :

PV 16/04/2013 - 8.11
CRE 16/04/2013 - 8.11
Erklärungen zur Abstimmung
PV 03/07/2013 - 8.3
CRE 03/07/2013 - 8.3
Erklärungen zur Abstimmung
PV 10/12/2013 - 7.25
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0310
P7_TA(2013)0543

Angenommene Texte
PDF 207kWORD 38k
Dienstag, 10. Dezember 2013 - Straßburg
Zeitlicher Ablauf von Versteigerungen von Treibhausgas­emissionszertifikaten ***I
P7_TA(2013)0543A7-0046/2013
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Dezember 2013 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zur Klarstellung der Bestimmungen über den zeitlichen Ablauf von Versteigerungen von Treibhausgasemissionszertifikaten (COM(2012)0416 – C7-0203/2012 – 2012/0202(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2012)0416),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0203/2012),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. November 2012(1),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2012 über einen Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050(2),

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 20. November 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0046/2013),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(3);

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1)ABl. C 11 vom 15.1.2013, S. 87.
(2) ABl. C 251 E vom 31.8.2013, S. 75.
(3) Dieser Standpunkt entspricht der am 3. Juli 2013 angenommenen Abänderung (Angenommene Texte, P7_TA(2013)0310).


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 10. Dezember 2013 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses 2013/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zur Klarstellung der Bestimmungen über den zeitlichen Ablauf von Versteigerungen von Treibhausgasemissionszertifikaten
P7_TC1-COD(2012)0202

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 1359/2013/EU.)

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